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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute im Landtag auch über eine wichtige coronabedingte Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes. Mein Kollege Holger Gasse hat schon kurz darauf Bezug genommen. Ich möchte das auch noch einmal tun. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird eine im Ländervergleich weitreichende Planungssicherheit für die Studierenden in Sachsen geschaffen; denn Studierenden, die aufgrund der notwendigen Maßnahmen gegen das Coronavirus ihr Studium nicht wie gewohnt fortführen können, dürfen keine Nachteile entstehen. Das Studium ist aktuell wieder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Das heißt, dass sich das Studium für viele Studierende verlängern wird, ohne dass sie dafür die Verantwortung tragen. Deshalb sind die Regelungen jetzt so wichtig. Wir verlängern die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie für das Sommersemester 2020 und das aktuelle Wintersemester gesetzlich, das heißt unter Mitwirkung des Parlamentes, des Ausschusses und nach Anhörung der Hochschulakteure. Alle Studentinnen und Studenten, die in diesen Semestern immatrikuliert waren und sind, haben also zwei Semester mehr Zeit für ihren Studienabschluss. Das ist besonders für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger wichtig; denn sie brauchen diese Verbindlichkeit, damit sie ohne finanzielle Sorgen ihr Studium beenden können und nicht den BAföG-Anspruch verlieren. Ich wünsche den Studierenden, dass sie im kommenden Jahr unter besseren Studienbedingungen arbeiten können. Solange das nicht möglich ist, brauchen sie die bestmögliche Unterstützung, und dieser Schritt heute ist ein wichtiger Beitrag dazu. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Dr. Maicher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. – Nun könnte die SPD noch einmal sprechen. – Kollege Mann, bitte schön.

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