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Kerstin Köditz

Die Linke 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ich heute gehört habe, wirft doch mehr Fragen auf, als dass es sie gelöst hätte. Zur AfD muss ich mich nicht äußern. Herr Anton, ich würde Ihnen gern noch einmal den Unterschied zwischen Einzelfalldarstellung, Meinungseinstellungen und wissenschaftlichen Untersuchungen erläutern. Das, was jetzt gelobt worden ist an einer Vollerhebung durch eine Einrichtung des Staates, halte ich wiederum für sehr bedenklich, denn man kennt es: Wenn mich mein Dienstherr nach bestimmten Einstellungen fragt, besteht auch die Gefahr, dass ich genau so antworte, wie ich denke, dass der Dienstherr es hören möchte. Des Weiteren möchte ich eigentlich auch nicht, dass allein eine Einstellung zu einer Suspendierung führt. Ich möchte ganz einfach, dass uns klar ist, wie weit verbreitet bestimmtes Gedankengut ist, das zu den Einzelfällen führt, die es zu verhindern gilt. Insofern frage ich mich, wieso wir eine Vergleichbarkeit brauchen. Wir haben den Sachsen-Monitor. Dort beschäftigen wir uns mit dem gesamtgesellschaftlichen Problem in Sachsen. Im Sachsen-Monitor der Vergangenheit wurde auch der soziale Status abgefragt. Es gibt dort eine kleine erfasste Gruppe von Beamten des Freistaates Sachsen. Manche Werte im Sachsen-Monitor sind genau bei dieser Gruppe erschreckend höher als der gesellschaftliche Durchschnitt. Das muss uns doch Anlass sein, darüber nachzudenken. Ja, wir könnten auch alle Beamten nehmen, also warum nur Justiz und Verfassungsschutz noch dazu? Wir haben auch Fälle im Finanzministerium gehabt. Mich würde es auch in der Lehrer(innen)schaft interessieren. Also, die Palette würde ich auf den gesamten öffentlichen Dienst ausweiten, aber die gesellschaftliche Debatte im Augenblick sagt, wir haben genau derzeit ein Problem im Bereich Polizei. Dort haben wir diese 40 bekannt gewordenen Einzelfälle, die uns wirklich Anlass sein sollten, hier genauer zu schauen. Ich bitte ganz einfach um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen Verfassung des Freistaates Sachsen Ausgaben und Drucksachen 7/4359, 7/4360 Staatsministeriums der Finanzen Drucksache 7/4794, Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – (Zuruf von der CDU: Nein, danke!) – Ich sehe Kopfschütteln bei Herrn Kollegen von Breitenbuch und keine andere Wortmeldung. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zu-

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