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Kerstin Köditz

Die Linke 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor mehr als viereinhalb Jahren, am 3. März 2016, veröffentlichte die Wochenzeitung „Die Zeit“ ein vielbeachtetes Interview mit dem Kollegen Martin Dulig. Er war bereits damals stellvertretender Ministerpräsident und sagte unter anderem – Zitat –: „Manchmal habe ich den Eindruck, es gibt in der Polizei großen Nachholbedarf bei der interkulturellen Kompetenz und bei der Führungskultur. Wenn von Bühnen herab Volksverhetzendes gerufen wird, warum stellt die Polizei dort nicht Personalien fest?“ Einen ähnlichen Eindruck und die gleiche Frage hatten damals viele Menschen. Ich auch, nicht zum ersten und leider auch nicht zum letzten Mal. Dann folgte im Interview ein Satz, der für einige Zeit die politische Debatte im Freistaat prägte. Martin Dulig fragte – Zitat –: „…, ob die Sympathien für Pegida und die AfD innerhalb der sächsischen Polizei größer sind als im Bevölkerungsdurchschnitt. Unsere Polizisten sind die Vertreter unseres Staates. Als Dienstherr dürfen wir erwarten, dass sie die Grundelemente politischer Bildung verinnerlicht (Unruhe – Zuruf von den LINKEN: Es geht um Meinungsfreiheit!) Es geht lange schon nicht mehr nur gegen die AfD, sondern es geht um eine gesellschaftliche Entwicklung, und wir setzen uns für die Menschen auch ordentlich ein. (Lachen des Abg. Martin Modschiedler, CDU) – Da können Sie ruhig lachen, Herr Modschiedler. – Das ist unsere Überzeugung, und damit würde ich gern enden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich würde jetzt den Antrag „Chancengleichheit wahren und Neutralitätsgebot achten – Ausschluss des Rings politischer Jugend e. V. (RPJ Sachsen) von Zuwendungen des Freistaates“ zur Abstimmung stellen und bitte um das Handzeichen derjenigen, die diesem Antrag zustimmen. – Danke schön. Die Stimmen dagegen? – Die Enthaltungen, bitte? – Bei einigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist der Antrag somit nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt wiederum geschlossen. Wir kommen zu Rassismus-Studie für die sächsische Polizei! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung haben.“ Als ich das las, dachte ich: Endlich sagt’s mal einer. Die Debatte um denk- und fragwürdige Polizeieinsätze, etwa in Heidenau, Bautzen, Clausnitz, war zu dieser Zeit hochaktuell und schlug bundesweite Wellen. Hinzu kamen seinerzeit einige weitere Vorfälle. Bereits 2015 war bekannt geworden, dass ein sächsischer Bereitschaftspolizist – er wurde danach Polizeiausbilder – mit bekannten Neonazis befreundet ist. Anfang 2016 landeten Informationen aus einer polizeiinternen Datenbank eins zu eins auf einer Facebook-Seite der NPD und des Leipziger PegidaAblegers Legida. Bis heute ist nicht bekannt, wie es dazu kam. Gut bekannt sind dagegen die Reaktionen auf das Interview mit Martin Dulig. Noch am Tag des Erscheinens konterte der damalige Generalsekretär der Sächsischen Union. Sein Name war Michael Kretschmer. Er nannte die Ausführungen Duligs – Zitat: „verwerflich“, „pauschal“ und „nicht würdig.“ Michael Kretschmer sprach gar von einer „Stigmatisierung der Polizei“, die „in keiner Weise hinnehmbar“ sei. Er verwendete in dem Zusammenhang zwei begehrte Begriffe, die immer wieder auftauchen, wenn Probleme schleunigst kleingeredet werden müssen: erstens „Sachsen-Bashing“, zweitens „Einzelfälle“. Vielleicht hören wir auch heute noch davon. Meine Damen und Herren, wir sollten uns nicht falsch verstehen. Den allermeisten Bediensteten der sächsischen Polizei, egal, ob Beamtinnen und Beamte oder Tarifbeschäftigte, ist überhaupt nichts vorzuwerfen. Auch ein ausgesprochen unansehnlicher Einzelfall Berg ändert daran nichts. Sie warten sicher darauf, dass jetzt ein großes „Aber“ kommt. Bitte gedulden Sie sich noch kurz. Wir erkennen nämlich auch an, dass es in der Zwischenzeit ein erfreuliches Umdenken gegeben hat. Der aktuelle Ministerpräsident äußert sich jedenfalls etwas anders als der damalige CDU-Generalsekretär. Die Förderung demokratischer Bildung und interkultureller Kompetenz bei der Polizei ist nun sogar Ziel des Koalitionsvertrages. Er stellt in Aussicht, dass bei der Polizei ein modernes Leitbild entwickelt werden soll, das demokratische Werte, gesellschaftliche Offenheit und Transparenz betont – solche Elemente also, die einzufordern vor wenigen Jahren noch als „verwerflich“ abgetan wurde. Der Koalitionsvertrag verspricht nicht zuletzt ein konsequentes Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst. Diese Ziele beruhen auf einem eigentlich selbstverständlichen Gedanken: Auch von antidemokratischen und menschenfeindlichen Haltungen Einzelner gehen Gefahren aus, die erkannt werden können und ernstgenommen werden müssen. Ziel unseres Antrages ist es daher, durch eine unabhängige wissenschaftliche Studie, einen möglichst repräsentativen Aufschluss über solche Haltungen und deren Verbreitung zu gewinnen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich bin mir dabei sicher, dass ein sehr großer Teil der sächsischen Polizistinnen und Polizisten keine Belehrung braucht, auch keine Erinnerung daran, was ihre Aufgaben sind und wofür sie einstehen. Ich bin mir aber ebenso sicher, dass es, wie in allen Teilen der Gesellschaft, einen unbelehrbaren Rest gibt, und das wiederum bedarf der Sensibilisierung aller, gerade in einem per se sensiblen Bereich wie dem der Polizei. Wir als LINKE sind offenbar nicht die Einzigen, die dieses Problem umtreibt. Im September wandten sich Innenminister Roland Wöller und Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar mit einem gemeinsamen Mitarbeiterbrief an alle Bediensteten der Polizei. Anlass dafür war die Aufdeckung extrem rechter Polizei-Chatgruppen in mehreren Bundesländern. In dem Schreiben heißt es: „Es sind die jüngsten Fälle, die aktuell die mediale und politische Diskussion anheizen, auf welchen Nährboden Rassismus und rechtsextremes Gedankengut bei der Polizei fallen. Von Einzelfällen kann hier keine Rede mehr sein.“ Betont wird in diesem Brief die Bedeutung des öffentlichen Vertrauens für die Arbeit der Polizei. Das Schreiben – auch hier war ich positiv erstaunt – wendet sich gegen einen „falsch verstandenen Korpsgeist, der interne Missstände in einen Mantel des Schweigens hüllt.“ Dieser Mantel wurde bislang aber nur zu einem ganz kleinen Stück gelüftet. Vor fast genau einem Jahr berichtete der „Deutschlandfunk“ über extrem rechte Tendenzen von Polizeikräften in mehreren Bundesländern. In Sachsen habe es demnach in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 16 Verdachtsfälle gegeben. Ende Januar dieses Jahres beantwortete dann das sächsische Innenministerium unsere Kleine Anfrage zu diesem Thema, Drucksache 7/946. Demnach wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt 17 Sachverhalte bekannt. Anfang Oktober legte das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz den Lagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ vor. Darin wurde die Fallzahl für Sachsen kräftig nach oben korrigiert, auf 28 im Bereich der Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz. Damit steht Sachsen im bundesweiten Vergleich schon auf Platz 5. Der Lagebericht hatte erklärtermaßen das Ziel, basierend auf Selbstauskünften der jeweiligen Behörden, eine „erste Übersicht“ zu gewinnen. Inzwischen ist klar, dass diese „erste Übersicht“ immer noch sehr löchrig ist. Auf eine neuerliche Anfrage, Drucksache 7/4251, berichtete das SMI erst vor zwei Wochen über etliche weitere Verdachtsfälle im Bereich der sächsischen Polizei. Wir sind jetzt zusammengenommen schon bei knapp 40 Vorgängen. Ich fürchte, je öfter wir nachfragen, desto größer wird die Zahl. Sie können den bisher bekannt gewordenen Fällen leider ansehen, dass nicht nur ab und zu ein paar besonders abwegige Auffassungen vertreten werden, sondern es gibt real Betroffene, es gibt Geschädigte. Das gilt besonders bei rassistischen Ausfällen. Was es dagegen immer noch nicht gibt, ist Aufschluss über die entscheidende Frage, wie weit verbreitet bestimmte Einstellungen sind, die solches Fehlverhalten nach sich ziehen können. Diese Klarheit muss endlich geschaffen werden, wenn man dem Problem gezielt entgegenwirken möchte. Eine Studie, wie wir sie fordern, ist dafür nicht die allmächtige Lösung, aber sie ist ein passendes Instrument. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird eine solche Studie der Polizei keineswegs schaden, sondern das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken. Definitiv schaden würde es aber, wenn man Missstände, wie es die Herren Wöller und Kretzschmar bereits richtig ausgedrückt haben, weiterhin „in einen Mantel des Schweigens hüllt“. Ich möchte jetzt noch auf die wichtigsten Vorbehalte gegen die Studie eingehen. Nein, diese Studie richtet sich nicht gegen die Polizei, und es handelt sich auch nicht um eine linke Idee. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich bereits im September 2019 dafür ausgesprochen, auf wissenschaftlicher Grundlage eine „anonymisierte Einstellungsstudie in allen Sicherheitsbehörden schnellstmöglich durchzuführen“. Der Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar meinte bei einer öffentlichen Veranstaltung, dass er die Durchführung einer solchen Untersuchung in Sachsen, etwa zu der Frage, wie verbreitet rassistische Einstellungen innerhalb der Polizei sind, für prinzipiell vorstellbar hält. Nein, diese Studie ist auch kein „Gesinnungstest“, sondern ein normales Instrument der empirischen Sozialforschung. Nach den üblichen Standards ist die Beteiligung freiwillig. Personenbezogene Daten werden anonymisiert. Es handelt sich auch nicht um eine Prüfung, die man bestehen muss oder bei der man durchfallen kann. Und nein, durch diese Studie wird kein Generalverdacht erhoben. In der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag heißt es aber, es sei „sinnvoll, bei einer wissenschaftlichen Untersuchung, die gesamte Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Der verengte Blick auf nur eine Beschäftigtengruppe wie der Polizei wird diesem Anspruch nicht gerecht, sondern führt zu einem Generalverdacht, der unberechtigt ist.“ Meine Damen und Herren, diese Formulierung ist billige antiintellektuelle Polemik, die Ursache und Wirkung vertauscht. Überlegen Sie bitte: Schafft wirklich die Studie einen Verdacht, oder sind es nicht vielmehr die vielen sogenannten Einzelfälle, die ihr vorausgegangen sind? Der Verdacht kann durch eine ergebnisoffene Studie aufgeklärt und auf ein reales Ausmaß zurückgeführt werden. Mich verärgert besonders, dass diese Stellungnahme von einem Mann unterzeichnet wurde, der mehrere akademische Titel führt. Herrn Prof. Dr. Wöller ist doch hoffentlich bekannt, dass nur wenige sozialwissenschaftliche Untersuchungen die gesamte Gesellschaft umfassen, sondern dass die Grundgesamtheit meist sinnhaft eingegrenzt wird. Wenn wir nun Herrn Wöller glauben, dann geht mit dem „Sachsen-Monitor“ ein Generalverdacht gegen alle Menschen in Sachsen und mit jeder Wahlumfrage ein Generalverdacht gegen alle Wähler einher. Das könnte sogar bedeuten, dass der vorhin angesprochene Bundeslagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ einen Generalverdacht gegen alle deutschen Sicherheitsbehörden erhebt, weil er sie einfach zum Thema hat. Aus diesem Unsinn kann sich unter keinen bekannten Gesichtspunkten der Logik eine Rechtfertigung dafür ergeben, dass alle erdenklichen Sozial-, Status-, Alters- und Berufsgruppen beforscht werden, nur ausgerechnet nicht Angehörige der Polizei in Sachsen. Aus diesem Unsinn ergibt sich kein redlicher Grund, das schlichte Aufstellen von Hypothesen auf einmal „Verdacht“ zu nennen, nur, weil die Hypothesen die Polizei betreffen. In Wirklichkeit wird weder die Hypothese noch der Verdacht in den Raum gestellt, dass alle Polizistinnen und Polizisten eine bestimmte Einstellung hätten. Eine vernünftige Hypothese könnte vielmehr lauten, dass Einstellungsmerkmale bei Bediensteten der Polizei in etwa so verteilt sind wie in der Gesamtbevölkerung. Ziel der Studie ist es zu erweisen, inwiefern das zutrifft oder ob es doch Abweichungen gibt, die erklärungsbedürftig sein könnten und politisches Handeln erfordern würden. So steht es in unserem Antrag. Ziel der Studie ist es also gerade an der Stelle von Ungewissheit, meinetwegen Verdacht, eine gesicherte Erkenntnis zu setzen. Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit, Frau Köditz, ist fast zu Ende.

Alle Reden von Kerstin Köditz Protokoll ↗