Katja Meier
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es gehört: Dem Gesetzentwurf vorausgegangen ist die Evaluation des Normenkontrollratsgesetzes, in der einerseits vorgeschlagen wird, dass es eine Verlängerung des Gesetzes, andererseits aber auch die Anpassung des Prüfungsrechts des Normenkontrollrates gibt. In beiden Punkten stimmen wir vonseiten der Staatsregierung ausdrücklich zu, wenngleich – das will ich nicht verhehlen – wir uns bei der Anpassung des Prüfrechts gewünscht hätten, dass man sich stärker an dem Evaluationsgutachten orientiert. Aber sei es drum. Zur Verlängerung des Gesetzes möchte ich mich dem Dank anschließen. Der Normenkontrollrat macht in diesem Land eine wichtige Arbeit. Diese macht er gut. Dass die Staatsregierung für Gesetzes- und Verordnungsentwürfe den Erfüllungsaufwand darstellt, ist im Sinne eines kostentransparenten Regierungshandelns richtig. Dass die Staatsregierung hierbei vom Normenkontrollrat unterstützt wird, ist natürlich genauso richtig wie wichtig. Sie waren ja teilweise bei der Anhörung am 14. September dabei. Ich habe selten eine Anhörung erlebt, bei der sich alle Sachverständigen so einig waren wie bei diesem Gesetz. Daher bin ich unbedingt der Meinung, dass das Gesetz verlängert werden soll. Zum zweiten Punkt. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass das Prüfungsrecht des Normenkontrollrates verändert, nämlich das Prüfrecht entsprechend angepasst wird. So soll der Erfüllungsaufwand auch für Gesetzentwürfe dargestellt werden, die sich auf die Aufhebung von Vorschriften beschränken. Damit wird sichergestellt, dass auch der Abbau von Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung erhoben und damit vom Normenkontrollrat geprüft wird. Das ist natürlich im Sinne einer Kostentransparenz ausdrücklich zu begrüßen. Außerdem soll künftig der Erfüllungsaufwand für alle Rechtsverordnungen dargestellt werden, nicht nur für solche Verordnungen, über die das Kabinett beschließt. Das ist selbstverständlich nachvollziehbar und dient der Kostentransparenz. Das ermöglicht, dass im Freistaat Sachsen ein vollständiges Bild des finanziellen Aufwands aufgezeigt wird, der durch die Normsetzung entsteht. Aber ich will nicht verhehlen, dass damit auf die Staatsregierung, weil sie den Erfüllungsaufwand darstellen muss, aber natürlich auf den Normenkontrollrat selbst eine große Herausforderung zukommt, weil sich hier – Herr Lippmann hat gesagt, dass man prüfen kann, aber nicht muss – für die Ministerien, aber auch für den Normenkontrollrat der Aufwand verdoppeln kann. Aber, das sei ganz deutlich gesagt: Selbstverständlich stellen wir uns diesen Herausforderungen sehr gern. Zuletzt. Der Normenkontrollrat erhält etwas ganz Neues, nämlich für begründete Einzelfälle ein Initiativrecht zur Prüfung von bestehenden Gesetzen, Rechtsverordnungen und – in Ausnahmefällen – Verwaltungsvorschriften. Diese Änderung geht auf eine Empfehlung des Evaluationsgutachters zurück. Es ist absolut richtig so, dass das jetzt umgesetzt wurde. Natürlich ist interessant, welcher finanzielle Aufwand durch die neuen Regelungen entsteht. Genauso interessant ist es, sich Regelungen anzuschauen, die schon seit Längerem bestehen, weil der Normenkontrollrat dann natürlich prüfen kann, welche Alternativen es vielleicht gibt, um den finanziellen Aufwand für die Beteiligten zu reduzieren. Daran hat logischerweise auch die Staatsregierung ein großes Interesse. Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich nur sagen: Mit diesem Gesetzentwurf ist es gelungen, den Normenkontrollrat sinnvoll zu stärken, wenn Sie dem gleich zustimmen werden. Somit sorgen Sie dafür, dass wir im Bereich des Bürokratieabbaus im Freistaat Sachsen weitere Fortschritte machen. Wie gut uns das gelungen sein wird, werden wir spätestens im Jahr 2026 wissen, wenn das Normenkontrollratsgesetz erneut evaluiert werden soll. Warum ist es wichtig, dass man es nochmals evaluiert? Sachsen war das erste Bundesland, das mit einem Normenkontrollratsgesetz Vorreiter war. Früher war es so, dass wir auf das Land Baden-Württemberg geschaut haben; dieses Mal ist es andersherum: Baden-Württemberg ist Sachsen gefolgt und hat seit einem guten Jahr einen Normenkontrollrat. Hier kann man dann schauen, wie sich die Arbeit dort entwickelt hat, welche Erfahrungen sie gemacht haben, um es dann im Jahr 2026 in Sachsen in die Evaluation aufzunehmen. Das halte ich für sinnstiftend, um vielleicht dann auch zu schauen, inwieweit man unser Normenkontrollratsgesetz weiterentwickeln kann. Von daher kommt von unserer Seite Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Staatsministerin Meier für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes, Drucksache 7/3820, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/4793. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter im Kommunalwahlrecht Drucksache 7/4059, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/4797, Beschlussempfehlung Wünscht vor der allgemeinen Aussprache der Berichterstatter Herr Hentschel das Wort? – Das sehe ich nicht. Dann haben die Fraktionen jetzt die Möglichkeit zur allgemeinen Aussprache. In der ersten Runde spricht die CDU, gefolgt von BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Anton für die CDU-Fraktion, bitte schön.
