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Roberto Kuhnert

AfD 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns vorhin noch schnell mit dem Änderungsantrag beschäftigt. Dazu möchten wir uns entsprechend positionieren. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE geht natürlich weit über eine zielgenaue Unterstützung der Kommunen in der Pandemie hinaus. Die dort vorgesehene Ausschüttung einer Vorsorgepauschale in Höhe von 113 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren ist eine Verteilung von Steuergeldern mit der Gießkanne ohne Sinn und Verstand. Was ist eine Vorsorgepauschale? Wofür sollen die Kommunen Vorsorge treffen? Wo ist der konkrete Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie? Nur dann ist eine Auszahlung aus dem Coronabewältigungsfonds überhaupt möglich. Sie begründen Ihren Änderungsantrag mit Allgemeinplätzen und verkennen, dass das Finanzministerium bereits konkrete Absprachen mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen hat. Sie beinhalten auch, dass den Kommunen die im vorliegenden Änderungsantrag als Vorsorgepauschale vorgesehenen 226 Millionen Euro nicht verloren gehen. Sie sollen diese vielmehr in den Jahren 2021 und 2022 zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen bekommen. Das ist im Entwurf zum Dritten Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen auch so vorgesehen. Für darüber hinausgehende Zuweisungen an die Kommunen sehen wir derzeit noch keinen konkreten Bedarf. Es könnte sich natürlich im Laufe der nächsten Jahre noch ändern. Derzeit ist ein konkreter Bedarf noch nicht absehbar und kann auch so noch nicht konkret errechnet werden. Er kann kleiner oder größer als der fiktive und unkonkrete Bedarf sein, den Sie mit Ihrer Vorsorgepauschale befriedigen wollen. Aus diesen Gründen werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen und ihn ablehnen. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Kuhnert für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Den sehe ich nicht. Wir stimmen nun als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer gibt dem Änderungsantrag die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen gilt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE als abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, und zwar genau in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Gibt es Widerspruch dagegen, dass wir artikelweise abstimmen? – Den sehe ich nicht. Somit geht es los. Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer gibt der Überschrift die Zustimmung? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Bei der Mehrheit dafür und wenigen Stimmenthaltungen ist der Überschrift somit zugestimmt. Wir stimmen nun über Artikel 1 ab: Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der Covid19-Pandemie durch Bund und Länder. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Danke. Bei der Mehrheit dafür und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 somit zugestimmt. Wir kommen zu Artikel 2: Änderung des Finanzausgleichsmassengesetz 2019/2020. Wer ist für Artikel 2? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Bei der Mehrheit dafür und wenigen Stimmenthaltungen ist somit Artikel 2 ebenfalls zugestimmt. Wir kommen nun zu Artikel 3: Änderung des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes. Wer möchte Artikel 3 zustimmen? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Die Mehrheit ist dafür. Bei wenigen Stimmenthaltungen ist auch Artikel 3 zugestimmt. Jetzt kommen wir zu Artikel 4: Inkrafttreten. Wer stimmt dem zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke. Die Mehrheit ist dafür. Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 4 somit zugestimmt. Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf Zweites Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie noch einmal in Gänze ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei der Mehrheit dafür und wenigen Stimmenthaltungen ist somit das Gesetz beschlossen. Uns liegt, wie wir das gewöhnt sind, ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, würden wir dem selbstverständlich entsprechen. – Den Widerspruch sehe ich nicht. Damit kann das Gesetz sofort ausgefertigt werden. Der Tagesordnungspunkt ist somit abgeschlossen. Erklärung

Alle Reden von Roberto Kuhnert Protokoll ↗