Prof. Dr. Roland Wöller
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Geschichte hat leider viel zu oft gezeigt, wohin es führen kann, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion diskriminiert oder gar verfolgt werden. Rassismus verursacht Leid und Schmerz bei den Opfern, und nicht nur das. Rassismus spaltet und vergiftet ganze Gesellschaften. Nelson Mandela hat es in seiner berühmten Rede in Harlem auf den Punkt gebracht: „Wir alle wissen sehr genau, dass der Rassismus die Opfer entwürdigt und die Täter entmenschlicht.“ Auch heute finden wir leider in einigen Bereichen unserer Gesellschaft rassistisches Denken vor. Dieses Denken macht vor keiner sozialen Schicht, vor keinem Ort und auch vor keiner Berufsgruppe halt. Es mündet im schlimmsten Fall in politische Gewalt, wie die Morde des NSU oder an Walter Lübcke zeigen. Ich finde es deshalb richtig, dass sich das Bundeskabinett in Berlin in einem eigenen Ausschuss damit befasst. Dort sind auch zivilgesellschaftliche Akteure vertreten. Bei einer der letzten Anhörungen haben verschiedene Migrantenorganisationen Stellung bezogen. Ihr Fazit: Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden kann. – Das sieht die Staatsregierung genauso. Meine Damen und Herren! Gesamtgesellschaftlich lösen lässt sich aber nur dann etwas, wenn man das Problem auch gesamtgesellschaftlich betrachtet. Eine fundierte Untersuchung zum Rassismus muss zwingend breit angelegt sein. Wer um die Komplexität des Themas weiß, sollte nicht auf eine bestimmte Behörde oder eine einzelne Berufsgruppe abzielen. Die Polizei unter Generalverdacht zu stellen wird weder der Sache noch unseren Polizistinnen und Polizisten gerecht. Ihnen, die oft genug ihren Kopf für unsere Demokratie und ein friedliches Zusammenleben hinhalten, erweist man damit keinen guten Dienst. Ich halte den Ansatz der Bundesregierung, eine breit angelegte Untersuchung zum Rassismus in der Gesellschaft zu veranlassen, für weitaus zielführender. Auch wir wollen echte wissenschaftliche Aufklärung, bei der nicht schon der Titel Vorurteile suggeriert. Auch wir wollen eine Studie, die eine gewisse Vergleichbarkeit ermöglicht. Vor allem aber wollen wir die Perspektive der Polizisten in diesen Prozess einbeziehen. Ihre Alltagserfahrungen sowie ihre Motive für die Berufswahl müssen ebenso betrachtet werden wie die Ursachen für Gewalt gegen die Polizei. Der Freistaat Sachsen wird sich daher aktiv an der unabhängigen Polizeistudie des Bundesinnenministeriums beteiligen. Sie wurde am 07.12.2020 bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Auftrag gegeben. Auf der vergangenen Innenministerkonferenz haben wir uns zu dieser Untersuchung klar bekannt. Meine Damen und Herren! Natürlich verstehe ich durchaus, wenn man der Meinung ist, in der Polizei wiege Rassismus besonders schwer, weil Beamte nun einmal hoheitliche Rechte haben. Aus gutem Grund haben die Innenminister der Länder noch einmal ausdrücklich bekräftigt: Extremisten haben in den Sicherheitsbehörden und im gesamten öffentlichen Dienst keinen Platz. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Dies gilt umso mehr, wenn wir uns die Einschätzung des Bundesinnenministers vor einiger Zeit in Erinnerung rufen: Zwar haben wir kein strukturelles Problem, aber ausschließlich von Einzelfällen zu sprechen würde zu kurz greifen. Genau aus diesem Grund wird in der Polizei an vielen Stellen genau hingeschaut, werden betreffende Polizisten sanktioniert oder gar suspendiert. Diese behördeninterne Arbeit wollen wir ganz konkret auch bei uns in Sachsen stärker unterstützen. Erstens haben wir deshalb zum 1. September 2020 im Innenressort eine Koordinierungsstelle für interne Extremismusabwehr und -Prävention eingerichtet. Kollege Lippmann ist dankenswerterweise schon darauf eingegangen. Sie dient der besseren Vernetzung der involvierten Akteure. Es gilt, frühzeitig wichtige Informationen zu extremistischen Bestrebungen von Bediensteten zu bündeln, um so schnell reagieren zu können. Unsere Koordinierungsstelle wird alle sechs Monate berichten und für den einheitlichen Umgang mit extremistischen Verdachtsfällen sorgen. Sie ist zugleich Ansprechpartner und Berater für alle Behörden im Geschäftsbereich des Innenministeriums. Zweitens haben wir uns nach eingehender Prüfung entschlossen, einen Verfassungstreue-Check gesetzlich zu verankern. Dazu stimmen wir uns aktuell innerhalb der Staatsregierung ab. Dieser Check soll künftig Bestandteil des Auswahlprozesses der Polizei und gegebenenfalls weiterer Beamtengruppen werden. Der Vorteil: Das Landesamt für Verfassungsschutz könnte so vor jeder Einstellung angefragt werden. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Schluss meiner Ausführungen komme, möchte ich Sie daran erinnern: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist sich der Bedeutung des Themas bewusst. Es hat zuletzt am 6. Oktober 2020 seinen Lagebericht „Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden“ veröffentlicht. Auf der vergangenen Innenministerkonferenz habe ich mich mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern zu dessen Fortschreibung bekannt. Kollege Anton hat ja noch einmal deutlich gemacht, dass das für uns ein wichtiger Beitrag bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und Extremismus in den Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen ist. Es kann also niemand sagen, das Problem würde unter dem Radar laufen. Wir werden Verfassungsfeinde weder in der Polizei noch im Staatsdienst allgemein dulden, aber eine einzelne Berufsgruppe zum Sündenbock eines gesamtgesellschaftlichen Problems zu machen, das wird es mit mir nicht geben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Pauschalisierende Vorwürfe bringen uns nicht weiter, vor allem dann nicht, wenn sie von einer Partei kommen, in deren Reihen ein zweifelhaftes Verhältnis zur Polizei herrscht. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung deshalb, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE)
