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Ronny Wähner

CDU 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Hauptregelungsinhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Weiterreichung einer Hilfe für unsere Kommunen. Insgesamt 156 Millionen Euro Bundesgeld können wir als Freistaat für die Gewerbesteuerausfälle in den Kommunen weiterreichen, und das wollen wir auch gerne tun. Ich denke, diesen Beschluss trifft man gerade in der Vorweihnachtszeit gerne; denn es ist notwendig, unsere Kommunen zu unterstützen, gerade in dieser schwierigen Zeit, was die Ausfälle an Steuern angeht. Wir als Freistaat haben in diesem Punkt schon vorgelegt. Bereits im Sommer haben wir ein Hilfspaket von insgesamt 750 Millionen Euro beschlossen, worin ein großer Anteil an Hilfen für die befürchteten Gewerbesteuer- und Einkommensteuerausfälle bei unseren Kommunen bereitgestellt wurde. Das ist ein Stück gelebte Solidarität zwischen Freistaat und seiner kommunalen Ebene hier in Sachsen. Aber auch das sei erwähnt: Wir als Freistaat und der Bund haben nur das Steueraufkommen als Einnahmequelle. Auch wir stehen vor großen Ausfällen. Diese Hilfen sind nur dadurch möglich, dass wir als Freistaat, aber auch der Bund in neue Schulden gegangen sind. Der Bund hat eine neue Rekordverschuldung, und auch wir als Freistaat haben 6 Milliarden Euro Kredit aufgenommen, um unseren Corona-Fonds zu speisen, und damit eine Herausforderung für die Zukunft geschaffen, die bewältigt werden muss. Ich bedanke mich bei den Koalitionsfraktionen, die den vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Die enthaltenen Regelungen sind sinnvoll und notwendig. Sie ermöglichen die Fortführung der demokratischen Arbeit in unseren Kommunen. Das ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung ein wichtiges Signal. Ich bitte daher um Zustimmung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Kommunen des Freistaates Sachsen COVID-19-Pandemie der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Trotzdem finde ich es gut, dass wir die Kommunen in diesem Punkt unterstützen; denn sie leisten wichtige Arbeit vor Ort und sind für das gesellschaftliche Miteinander ein ganz wichtiger Partner hier im Freistaat Sachsen. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Ebenso ist der Ausfall an Gewerbesteuer im Land unterschiedlich verteilt. Einzelne Kommunen trifft es sehr hart. Insgesamt nivelliert es sich im Freistaat dann wieder etwas aus, was uns als Land zugutekommt. Deshalb ist der gewählte Verteilmechanismus dieser Bundeshilfen zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Ansatz; haben wir doch im Sommer noch pauschal verteilt, weil zum damaligen Zeitpunkt nicht genau ersichtlich war, wie hoch der Ausfall in der jeweiligen Kommune ist. Hauptintention der Hilfen war damals, dass den Kämmerinnen und Kämmerern Planungssicherheit gegeben wurde, was die Investitionen des Jahres 2020 angeht, dass sie wissen, über welchen Finanzrahmen sie sicher verfügen können. Jetzt ist die Verteilung so geplant bzw. sie erfolgt danach, wie hoch der Ausfall der einzelnen Kommune tatsächlich war. Ich denke, das hilft vor allem den Gemeinden und Städten, die wirklich stark vom Ausfall betroffen sind, und schafft hoffentlich für diese Kämmerinnen und Kämmerer ein etwas beruhigteres Weihnachten und einen besseren Blick auf das zukünftige Haushaltsjahr 2021. Eine Regelung im Gesetz scheint auf den ersten Blick relativ negativ zu sein, die Absenkung der Finanzausgleichsmasse um 226 Millionen Euro. Dies hat aber insgesamt einen eher positiven Hintergrund; denn die befürchteten Steuerausfälle, die prognostiziert waren, sind nicht in dieser Höhe eingetreten, was die Oktober-Steuerschätzung bestätigt hat. Damit war es möglich, dieses Geld erst einmal in den Fonds zurückzuführen, um es für zukünftige Zeiten als Reserve zu haben; denn niemand weiß heute, was die aktuelle Corona-Situation uns noch im Jahr 2021 und in den Folgejahren abverlangt. Damit ist es gut, derartige Reserven zu haben, und man musste die Sonderbedarfszuweisung in diesem Jahr nicht in der vollen Höhe auszahlen. Diese Entscheidung haben wir aber als Freistaat oder als Staatsregierung nicht allein getroffen, sondern auch hier hat sich gezeigt, dass das gute partnerschaftliche Miteinander mit der kommunalen Ebene, dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, die Basis dafür gelegt hat und diese Entscheidungen Gegenstand der Verhandlungen zum zukünftigen Finanzausgleichsgesetz waren, das derzeit hier im Hause zur Beratung und zur Beschlussfassung vorliegt. Im Interesse unserer Kommunen und mit dem Blick auf die vor uns liegenden Aufgaben bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Wähner von CDU-Fraktion. – Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Kuhnert.

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