Marika Tändler-Walenta
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich erkennen wir die Bemühungen der Koalition mit diesem Gesetzesentwurf an. Aber aus Sicht der sächsischen Kindertagesbetreuung ist der Begriff „Bildungsstärkungsgesetz“ schlicht irreführend. Noch nie seit der Existenz des sächsischen Kitagesetzes – seit fast 20 Jahren – ist der Bildungsanspruch in sächsischen Kitas so sehr geschwächt worden wie mit diesem Gesetz. Warum? Sie ändern am Kitagesetz eigentlich nur eine Kleinigkeit in einem Nachsatz. Eine Ausnahmeregelung, die bisher nur für Kinderkrippen gilt, soll nun künftig auch für Kindergärten und Horte gelten: die sogenannte Assistenzkräfteregelung. Das heißt, es sollen bis zu 20 % Assistenzkräfte im Personalschlüssel im Kitabereich angerechnet werden. Doch was heißt das konkret? Gibt es dadurch zusätzliche Assistenzkräfte in Kindergärten? Nein, aber die vorhandenen Assistenzkräfte können im Personalschlüssel angerechnet werden. Die Folge ist, dass Kindergärten und Horte künftig zum Regelbetrieb bis zu 20 % weniger Fachkräfte brauchen. Als die gleiche Ausnahmeregelung in der letzten Legislaturperiode für Krippen eingeführt wurde, hat DIE LINKE das auch kritisiert, aber damals wurde zumindest gleichzeitig der Betreuungsschlüssel für Krippen von 1 : 6 auf 1 : 5 verbessert. Damit wurde es faktisch ausgeglichen. Ganz anders stellt sich die Situation mit der jetzigen Anpassung im sogenannten Bildungsstärkungsgesetz dar. Nicht nur, dass diesmal keinerlei Ausgleich durch eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels erfolgt, nein, im Gegenteil. Durch die angestrebte Verschlechterung werden die in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen des Fachkräfteschlüssels in Kindergärten wieder verschlechtert. Eine kleine Beispielrechnung: Bis vor wenigen Jahren galt im Kindergarten ein Personalschlüssel von 1 : 13. Eine größere Einrichtung, zum Beispiel mit 156 Kindern, braucht also zwölf Fachkräfte. Mit der Änderung auf 1 : 12 wurden es dann 13 Fachkräfte in dieser Einrichtung. Nach der heute vorgesehenen Änderung werden es weniger als elf Fachkräfte sein, die dieser Einrichtung mit 156 Kindern zur Verfügung stehen; genau genommen sogar 10,4. Das heißt, im Kern beträgt der Fachkräfteschlüssel dann nur noch 1 : 15. Das ist der schlechteste Betreuungsschlüssel, den es in sächsischen Kindergärten je gab. Das Analoge gilt auch für den Hort. Der ohnehin schon sehr schlechte Fachkräfteschlüssel von 0,9 : 20 verschlechtert sich somit auf 0,9 : 25. Ich empfinde das, offen gesagt, alles andere als eine Stärkung. Wir werden sogar um Jahrzehnte zurückgeworfen. Und warum das alles? Vor Jahren hätten wir gesagt, das sei vor allem der Versuch, in der Kindertagesbetreuung Geld zu sparen. Schließlich kostet eine Assistenzkraft deutlich weniger als eine Fachkraft. Aber heute denke ich, dass das gar nicht das Hauptmotiv ist. Das Hauptmotiv ist die blanke Not, wohlgemerkt eine Not, die nichts, aber rein gar nichts mit Corona zu tun hat. Hier reden wir über ein in Sachsen selbst verursachtes Problem. Es fehlt schlicht und einfach an der notwendigen Zahl an Erzieherinnen und Erziehern. Sehr geehrte Abgeordnete, das ist doch das eigentliche Dilemma. Es sind zu wenige ausgebildet worden, und von denen, die ausgebildet wurden, sind zu viele weggegangen – in andere Bundesländer und in andere Berufe. Wir müssen den Beruf attraktiver machen. Wir müssen die Ausbildung attraktiver machen. Insofern ist es richtig, wenn an anderer Stelle im Gesetz heute das Schulgeld für die Erzieherausbildung endgültig, so hoffe ich, abgeschafft wird. Aber das reicht noch nicht. Es bleibt eine Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung. Das ist unter dem gegenwärtigen Mangel an Fachkräften in diesem Bereich nicht nachvollziehbar. Auch hier ist eine Änderung mehr als überfällig. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass man das Problem fehlender Erzieherinnen und Erzieher nicht über Nacht lösen kann. Aber wir könnten einen weiteren Schritt in die richtige Richtung gehen, und das müssen wir auch. Wir bringen deshalb nochmals unseren Vorschlag von vor zwei Jahren ein. Wir wollen den Betreuungsschlüssel nicht verschlechtern, sondern ihn in sehr kleinen Schritten in den nächsten zwölf Jahren verbessern. Dem Koalitionsvertrag habe ich entnommen, dass Sie langfristig das gleiche Ziel verfolgen. Daher empfehle ich Ihnen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Tändler-Walenta von der Fraktion DIE LINKE. Nun hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Frau Dr. Maicher, bitte schön.
