Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Seit Montag dieser Woche gibt es in Sachsen eine Rechtsverordnung, die so schwere Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates vornimmt wie noch keine zuvor, eine Verordnung, die teils scharfe Ausgangsbeschränkungen beinhaltet, die einmal mehr die Interaktion mit unseren Familien und Freunden regelt, die Geschäfte und Restaurants schließt und die Versammlungsfreiheit beschränkt. All dies passiert in einer sorgfältigen Abwägung – zum notwendigen Schutz unserer Gesundheitsversorgung und zum Schutz von Leib und Leben. Auch wenn ich viele dieser Maßnahmen für richtig halte und gleichwohl bei einer Maßnahme durchaus gravierende verfassungsrechtliche Fragen habe, so treibt mich und meine Fraktion seit dem Sommer stets die gleiche Frage um: Kann und darf man derartige Grundrechtseingriffe vornehmen, ohne das zuständige Landesparlament einzubinden? Wir BÜNDNISGRÜNEN meinen seit dem Sommer dazu ganz klar: Nein, derartige Maßnahmen müssen einer parlamentarischen Auseinandersetzung unterworfen werden, weil es hierbei um schwerste Grundrechtseingriffe geht, die vor dem Parlament, aber auch vor der Bevölkerung zu rechtfertigen sind. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seitdem im März die erste dieser Verordnungen in Kraft getreten ist, haben wir GRÜNEN deshalb immer wieder die rechtliche Beteiligung des Landtags an den Verordnungen gefordert, und ich möchte an dieser Stelle mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass die vielen Vorschläge, die wir als GRÜNE mittlerweile zur Beteiligung des Parlaments an CoronaSchutz-Verordnungen unterbreitet haben, noch nicht in einen konkreten gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalition gemündet sind. Insoweit danke ich der LINKEN – – (Ivo Teichmann, AfD: Sie sind doch in der Regierung!) – Herr Teichmann, Sie sollten einmal den Unterschied zwischen einer Regierung und einer Koalition lernen. Das kommt ungefähr in der 9. Klasse, und dann schauen Sie mal entsprechend nach, und danach reden wir weiter. Bis dahin schweigen Sie. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Handeln statt reden!) Insoweit danke ich der LINKEN, dass sie sich nicht hinter dem versteckt hat, was nicht geht, sondern sich auf einen nicht einfachen Weg gemacht hat, einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Das unterscheidet sie übrigens von der Großmaul-Opposition hier rechts, die permanent irgendetwas von Landtagsbeteiligung faselt, aber es bis heute nicht geschafft hat, eine einzige Zeile dazu zu Papier zu bringen. Sie müssen sich einmal an die eigene Nase fassen, Herr Teichmann. (Ivo Teichmann, AfD: Zuhören!) Werte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir bei der grundsätzlichen Frage der rechtlichen Beteiligung an der Corona-Schutz-Verordnung noch nicht dort angekommen sind, wo wir gern wären, so hat sich in den letzten Wochen einiges getan. Die Ausschüsse befassen sich nunmehr mindestens monatlich mit den Maßnahmen der Staatsregierung zur Pandemiebekämpfung. Dadurch sind wir in die Lage versetzt, Fragen zu stellen und uns die Informationen zu beschaffen, die wir als Gesetzgeber für weitere Entscheidungen benötigen. Auch die Plenarsitzungen haben, wie wir heute erlebt haben, nun einen festen Tagesordnungspunkt, in dem die Staatsregierung zur Corona-Pandemie berichtet, und – das ist ein enormer Fortschritt in Sachen Transparenz und Beteiligung – sie überweist uns die Entwürfe der Corona-Schutz-Verordnung zur Diskussion in den Ausschüssen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Dennoch glaube ich, dass wir gerade mit dem Blick darauf, dass dieser Landtag die erste Gewalt dieses Staates ist, ein gesetzliches Verfahren für eine verbindliche Beteiligung des Landtags brauchen. Dafür werden wir BÜNDNISGRÜNEN auch weiterhin entschieden in dieser Koalition streiten. Werte Kolleginnen und Kollegen, dabei gilt allerdings auch: Wir GRÜNEN haben einen Lernprozess in dieser Frage hinter uns; denn wir haben zunächst ähnliche Varianten der Landtagsbeteiligung erwogen, wie sie DIE LINKE mit ihrem Gesetzentwurf und ihrem Änderungsantrag vorschlägt: einen grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt des Landtags beim Erlass der Verordnung. Aber gerade in den letzten Wochen – mit der Dynamik des Infektionsgeschehens – haben wir noch einmal nachgedacht, ob dies wirklich der klügste Ansatz ist; denn der Vorschlag, den DIE LINKE unterbreitet, offenbart in der Folge auch drei wesentliche Schwächen; da er zu Widersprüchlichkeiten führt, die sich auch im Gesetzentwurf der LINKEN beobachten lassen. Zum einen sieht er Beteiligungsrechte des Landtags vor dem Erlass der Rechtsverordnung vor, zum anderen fordert er ein konkretes Einvernehmen für die Verordnung. Dies führt mit Blick auf die sehr kurzfristigen Entstehungszyklen der Verordnung zu Unklarheiten, wann der Landtag überhaupt womit zu befassen ist, und es führt schlussendlich zu unnötigen und vor allem unverständlichen Überlappungen von Beteiligungsregelungen auf der einen und Einvernehmensregelungen auf der anderen Seite. Das zweite Problem ist: DIE LINKE will wichtige Teile der konkreten Parlamentsbeteiligung nicht im Gesetz selbst, sondern in der Geschäftsordnung des Landtags regeln. Dies ist durchaus denklogisch möglich, führt aber wegen der Zweidrittelmehrheitserfordernisse zur Änderung der Geschäftsordnung, sicherlich zu weiteren Debatten – und am Ende dazu, dass wir die Geschäftsordnung mit Spezialregelungen überfrachten, von denen wir alle hoffen, dass wir sie nicht auf ewig in einer Geschäftsordnung brauchen. Das Dritte, das wir an dem Gesetzentwurf kritisch sehen, ist, dass er vorsieht, dass jede kleine Änderung der Verordnung – und ursprünglich sogar auch deren Aufhebung – das Einvernehmen des Landtags braucht. So wäre, beispielsweise nach der Vereinbarung der Bundesländer vom Sonntag und mit den damit verbundenen Nachschärfungen, bereits gestern oder heute eine erneute Sondersitzung notwendig gewesen – es ist Zufall, dass der Landtag heute tagt –, obwohl es bei dem, was das Kabinett am Dienstag beschlossen hat, nur um sehr kleine Änderungen geht; und selbst noch kleinteiligere Regelungen, wie sie zwischenzeitlich getroffen wurden, wie die Maskenpflicht auf Parkplätzen, hätten gesondert durch das Parlament legitimiert werden müssen, da sie ein Außerkrafttreten vorsehen, wenn es nicht so weit kommt. Das stünde dann irgendwann in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand, gerade auch in einer Pandemiesituation, wobei ja nicht wenige kritisiert haben, dass der Landtag hier und heute quasi im Vollprogramm tagt. Ebenso ist mit Blick auf den Charakter der Corona-SchutzVerordnung als eine Eingriffsverordnung, die sehr schwer in Grundrechte eingreift, unklar, warum ausgerechnet die Aufhebung der entsprechenden Verordnung, also die Rückkehr zum Normalzustand, der Beteiligung des Landtags unterliegen würde. Dies führt im Zweifel dazu, dass unnötige Grundrechtseinschränkungen allein deshalb fortgeführt werden müssen, weil man noch eine Landtagsbeteiligung vorwegziehen muss, und das wäre aus Sicht meiner Fraktion unverhältnismäßig. Diese vielfältigen Bedenken sind dann auch der Grund, warum wir dem konkreten Gesetzentwurf so nicht zustimmen können. Wir arbeiten aber weiter daran, einen tauglichen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Landtag mehr Mitsprache gibt und ein klares Verfahren regelt, ohne dabei den Infektionsschutz zu gefährden. Dafür wäre es zunächst notwendig, die Zuständigkeit des Sozialministeriums in Gänze an die Staatsregierung zu delegieren. Auch wenn es manchmal nicht so aussieht: Die Zuständigkeit für die Corona-Schutz-Verordnung liegt nach wie vor rechtlich allein bei Frau Köpping. Eine solche Fachzuständigkeit mag, wenn es beispielsweise um die Bekämpfung der Schweinepest geht, richtig sein. Wenn es aber um Regelungen geht, die alle Bereiche der Gesellschaft in einem so massiven Ausmaß im Grundrechtseingriff beschäftigen, dann sollte nicht ein Staatsministerium allein dafür die Verantwortung tragen, sondern – auch rechtlich – die komplette Staatsregierung. Sodann halte ich es für sinnvoll, dass der Landtag weiterhin regelmäßig und frühzeitig über die geplanten Änderungen der Rechtsverordnung unterrichtet wird. Insoweit hoffe ich, dass wir den Modus, den wir gefunden haben, weiterführen. Der Entwurf einer Rechtsverordnung – übrigens der endgültige und nicht Annahmen davon – sollte allerdings nach unserer Auffassung dem Landtag so frühzeitig vorgelegt werden, dass noch vor Erlass der Rechtsverordnung dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme hat, die dann berücksichtigt werden sollte. Kern unserer Überlegungen – dahin sind wir nach einem langen Denkprozess gekommen – ist aber nicht der Zustimmungsvorbehalt, sondern die Idee, dass der Landtag Verordnungen der Staatsregierung jederzeit revidieren bzw. deren Revision verlangen kann. Dies führt dazu, dass die Probleme, die der Gesetzentwurf der LINKEN aufweist, weitgehend geheilt werden und trotzdem das Damoklesschwert einer indirekten Landtagszustimmung über der Verordnung schwebt. Werte Kolleginnen und Kollegen, das schien uns ein praktikabler Weg zu sein, der die Balance zwischen dem dringlichen Handeln aufgrund von Infektionsgeschehen und einer notwendigen Beteiligung des Landtags findet und insgesamt für eine stärkere Transparenz der Maßnahmen – und damit übrigens auch für eine stärkere Akzeptanz derselben – sorgen kann. Dafür werden wir weiter innerhalb der Koalition streiten, und ich denke, dass wir damit erfolgreich sein können. In diesem Sinne hoffe ich, dass das nicht die letzte Debatte über ein Landtagsbeteiligungsgesetz in diesem Hohen Hause war. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
