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Franziska Schubert

GRÜNE 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte im April dieses Jahres nicht gedacht, dass ich im Dezember hier stehe und wir für die Kommunen ein Gesetz beschließen, das ihnen den Gewerbesteuerausfall im Jahr 2020 vollständig erstattet. Das ist die einzige Botschaft, die heute hier herausgeht: Wir erstatten den Kommunen den Gewerbesteuerausfall im Jahr 2020 vollständig. Zur Wahrheit gehört, dass wir das als Land allein nicht geschafft hätten; ganz eng an unserer Seite ist dabei der Bund. Er hat in diesen schwierigen Zeiten vieles finanziell abgefedert und auch aufgefangen. Die pandemischen Auswirkungen gehen in die privaten wie auch in die öffentlichen Haushalte hinein. Im Frühjahr war bereits klar, dass die Pandemie die Steuereinnahmen auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene signifikant reduzieren wird. Die Kommunen haben sich an den Freistaat gewandt und nachdrücklich um Unterstützung gebeten. Wir haben als Freistaat den Kommunen auch sofort unter die Arme gegriffen. Noch bevor die Gewerbesteuerausfälle zu Buche schlugen, hat der Landtag das Erste Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Das Land hat damit bereits im Juni dieses Jahres sichergestellt, dass unter anderem 50 % der Gewerbesteuerausfälle durch den Freistaat erstattet werden. Allein dafür hat der Freistaat immerhin einen Kredit in Höhe von 226,5 Millionen Euro aufgenommen. Anfang Oktober – also vor zwei Monaten – hat der Bund beschlossen, die Länder und Kommunen auch bei den pandemiebedingten Gewerbesteuerausfällen zu unterstützen. Für Sachsen bedeutet das: Die Kommunen werden vom Bund in Summe weitere 156 Millionen Euro erhalten. Allerdings gibt es dafür Auflagen: Erstens müssen die Gelder bis zum 31. Dezember 2020 von den Ländern abgerufen werden, und zweitens möchte der Bund zu 50 % ausgleichen, und die zweite Hälfte soll durch die Länder bereitgestellt werden. Das hat Sachsen bereits getan. Der Landesanteil wurde bereits an die sächsischen Kommunen ausgereicht. Der Bund hat den Ländern mit dem 31. Dezember 2020 eine sehr kurze Frist gesetzt. Damit der Freistaat das Geld vom Bund entgegennehmen und an die Kommunen weiterreichen kann, braucht es eine rechtliche Grundlage auf Landesebene. Das ist genau das, was wir heute beschließen werden, das Zweite Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid19-Pandemie. Die Bundesfrist ist ausgesprochen sportlich, und der Gesetzentwurf hat es nur dank einer verkürzten parlamentarischen Befassung im Dezember-Plenum geschafft. Wir haben uns für diese Ausnahme entschieden, weil es die Möglichkeit eröffnet, dass den Kommunen der Gewerbesteuerausfall im Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden kann. Darüber entscheiden wir heute im Parlament, und für die Kommunen ist das eine gute und wichtige Entscheidung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Pallas, bitte.

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