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Christian Piwarz

16.12.2020 Sitzungen 7/19

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir diesen Tagesordnungspunkt heute miteinander diskutieren und hoffentlich auch abschließen können. Genau, wie Sabine Friedel es gesagt hat, ist es jetzt ein gutes Jahr her, dass das Bildungsstärkungsgesetz angelaufen ist, und wie das manchmal so ist, wenn man losläuft, kommen dann andere noch dazu, die man huckepack nimmt und die man mitträgt. Man könnte auch Lumpensammler sagen, aber das wäre eine zu negative Bezeichnung des Ganzen. Ich denke, es ist uns mit dem Bildungsstärkungsgesetz gut gelungen, ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammenzubinden, das es uns möglich macht, frühkindliche und schulische Bildung und sogar die hochschulische Bildung im Freistaat Sachsen noch ein Stückchen besser zu machen. Deswegen bitte ich herzlich um Zustimmung. Die Redner der Koalition, Frau Melcher, Frau Friedel, Herr Gasse, haben die wesentlichen Punkte schon sehr gut dargestellt. Ich würde mich nur wiederholen, deshalb werde ich den inhaltlichen Teil meiner Rede zu Protokoll geben. Ich will nur noch einmal die Gelegenheit nutzen, auf zwei Vorredner einzugehen. Frau Tändler-Walenta, ich verstehe ja, dass man aus oppositioneller Sicht nicht nur ein Haar, sondern vielleicht auch ein ganzes Haarbüschel in der Suppe findet. Ich will Ihrer Rechnung nur ein kleines Stück gegenhalten und deutlich machen: Natürlich kann man es so negativ rechnen, aber auch deutlich machen, dass es hier um eine Ermöglichung, um Flexibilität in Kindertageseinrichtungen und Horten geht, um eine Flexibilität, die sich im Krippenbereich bereits bewährt hat. Ich halte es für einen Flexibilitätsgewinn für die Kitas und die frühkindliche Bildung, dass man dort, wo tatsächlich Fachpersonal in der direkten Betreuung der Kinder notwendig ist, dieses noch gezielter dafür einsetzen kann, und bei anderen Tätigkeiten, wo diese fachliche Qualität nicht zwingend notwendig ist, Assistenzpersonal einsetzt. Herr Dr. Weigand, wenn Sie der große Verfechter der Kopfnoten sind, dann müssten Sie eigentlich Ihrer Fraktion empfehlen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen; denn wir schreiben jetzt die ausdrückliche Ermächtigung für Kopfnoten in das Sächsische Schulgesetz. Wenn die AfD sich da vom Acker macht, kann sie das natürlich tun, nur Ihre grundsätzliche Erwägung trifft es wieder nicht. Sie haben nicht erkannt, dass es um das Hineinschreiben einer Ermächtigungsgrundlage für Verordnungen geht und glauben, hier schon wieder die große Revolution zu sehen, die das Ganze hinwegfegt. In der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass es Leute gibt, die Kopfnoten skeptisch sehen und sehr, sehr viele, die sie befürworten. Wir werden miteinander einen Weg beschreiten, den ich für zielführend erachte, nämlich dass wir uns klar zu Kopfnoten bekennen, aber auch deutlich machen, dass Kopfnoten allein noch kein Urteil über einen Schüler, eine Persönlichkeit abgeben und, wenn das gewünscht ist, ein Worturteil mit hinzukommen kann. Beides gibt eine gute Möglichkeit, über das Wesen eines Schülers ein Zeugnis abzulegen. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir das so tun. Wenn Sie also Kopfnoten im Sächsischen Schulgesetz haben wollen, dann stimmen Sie zu. Wenn Sie nicht zustimmen, dann spricht das Bände. Insofern bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und gebe den Rest meiner Rede zu Protokoll. Danke schön. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Staatsminister Piwarz für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal an die Regelungen im Landtag erinnern. Wir halten an den Plätzen die Abstände ein und wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, weil man sich unterhält, dann sollte man auf nahe Distanz den Mundschutz tragen, so wie es vorgeschrieben ist, also entweder Abstand oder bei der Unterhaltung den Mundschutz anlegen. Danke schön. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung in der Drucksache 7/3650, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung in der Drucksache 7/4792 ab. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 3 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen werden. Es liegen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/4875 und zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion in den Drucksachen 7/4882 und 7/4883 vor. Wie Sie wissen, werden wir über diese Änderungsanträge einzeln abstimmen. Ich übergebe das Wort an die Fraktion DIE LINKE zur Einbringung des Änderungsantrages in der Drucksache 7/4875. Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.

Protokoll ↗