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Martin Modschiedler

CDU 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Doch, es ist schwer zuzustimmen. Die Gründe haben wir schon einmal genannt. Ich fasse sie noch einmal zusammen. Sie wollen im vorliegenden Gesetzentwurf eine stärkere Beteiligung des Parlaments bei den Corona-Schutz-Verordnungen erreichen. Das ist das, was darinsteht. Wir haben dazu am 16. September eine öffentliche Anhörung durchgeführt und in der Sitzung am 25. November abschließend darüber beraten. Ich habe damals deutlich gemacht, und ich mache das heute noch einmal: Wir alle sind uns auf jeden Fall einig, dass man gerade in Krisenzeiten starke und selbstbewusste Parlamente braucht. Wir haben uns deshalb mit dem Entschließungsantrag – Herr Gebhardt, Sie hatten ihn genannt, und er wurde vorhin auch diskutiert – vom November darauf verständigt, dass die geplanten Corona-Schutzmaßnahmen künftig in den Fachausschüssen des Landtages debattiert werden. Das haben wir umgesetzt. Das war übrigens nicht die Idee von Herrn Lippmann, sondern es war die Idee der Koalition, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) In der letzten gemeinsamen Sondersitzung haben die drei Fachausschüsse – das waren der Schul-, der Sozial- sowie der Verfassungs- und Rechtsausschuss – am vergangenen Donnerstag die aktuelle Verordnung beraten. Wir haben intensiv und ernsthaft darüber diskutiert, Abwägungen getroffen, Änderungsvorschläge zusammengetragen und der Staatsregierung übermittelt. Ich denke, bessere Parlamentsbefassung geht eigentlich gar nicht. Eines eint uns: der politische Wille zur Beteiligung des Landesparlaments auch in der Bekämpfung der CoronaPandemie. Ich sage Ihnen aber auch ganz klar, was uns deutlich voneinander trennt: die Frage der konkreten inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, fordern in Ihrem neueren Änderungsantrag, der uns heute vorliegt, wieder den vorherigen Zustimmungsvorbehalt. Das muss man ganz klar sagen: Vorher soll zugestimmt werden, sonst passiert gar nichts – das bedeutet es nämlich. Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie dürften dann künftig nur noch mit Zustimmung des Landtags überhaupt erlassen oder verändert werden. Also: Bei Gefahr im Verzug haben Sie noch eine Ausnahme der nachträglichen Zustimmung, aber wiederum ein automatisches Außerkrafttreten innerhalb von sieben Tagen, wenn dies dann nicht vorliegt. Das genau ist der Umkehrschluss von dem, was wir zurzeit machen. Das ist weder praxistauglich noch wird es – wie wir sehen – der hohen Dynamik des Infektionsgeschehens gerecht. Eine vorherige Zustimmungspflicht des Plenums würde zu erheblichen Verzögerungen in der Pandemiebekämpfung führen. Nach Ihrem Gesetzentwurf könnten selbst kleinste oder auch nur redaktionelle Änderungen nur nach vorheriger Plenarbefassung überhaupt vorgenommen werden. Das Schiff der Flexibilität der Exekutive ist damit völlig lahmgelegt, weil wir nur deshalb immer wieder zusammenkommen müssen. Hinzu kommt, dass dieser eben genannte vorherige Zustimmungsvorbehalt komplett der Logik widerspricht, dass die Staatsregierung – nicht das Parlament, sondern die Staatsregierung – durch den Bundesgesetzgeber ermächtigt worden ist, im Verordnungswege zu handeln, um möglichst auf neue Entwicklungen regieren zu können. Wir können uns doch in diesem wichtigen Punkt keine Verzögerung leisten. Die Exekutive muss – das ist unsere feste Auffassung – handlungsfähig bleiben und sie darf nicht lahmgelegt werden. Das Virus kennt übrigens keine Rücksicht, und es wartet auch nicht. Es reicht auch der Blick auf die aktuellen Zahlen, die wir heute mehrfach genannt bekommen haben. Natürlich ist und bleibt es wichtig, dass das Parlament bei der Krisenbewältigung auf angemessene Weise beteiligt werden muss. Das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung im September unterstrichen. Die Staatsregierung ist aber auch seit 28 Jahren, seitdem die Sächsische Verfassung beschlossen wurde, nach Artikel 50 bei wesentlichen Punkten zur Unterrichtung verpflichtet. Das ist unsere verfassungsrechtliche Verpflichtung. In allen Ausschüssen unterrichtet sie deshalb über aktuelle Entwicklungen bei den Corona-Maßnahmen. Auch im Plenum wurde mit dem Bericht der Staatsregierung zur CoronaPandemie ein regulärer Turnus eingeführt – so auch heute Morgen. Mit Blick auf die Neuregelung des § 28 a Infektionsschutzgesetz sind wir wiederum der Wesentlichkeitstheorie und des Parlamentsvorbehalts nachgekommen. Es wurde nachgebessert. Die notwendigen Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen möglichen Grundrechtseinschränkungen, die wir zu diskutieren versucht haben – ich erinnere nur an die Thematik Ermächtigungsgesetz und was dazu noch so gesagt wurde –, sind hinreichend konkretisiert worden. Hinzu kommt – das ist auch ein Aspekt, den wir immer vernachlässigen –: Nach Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz gibt es die Möglichkeit, ein verordnungsvertretendes oder ein verordnungsersetzendes Gesetz ins Parlament einzubringen, und das müssen wir auch behandeln. Das steht im Grundgesetz, und das nicht erst seit gestern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie führt uns vor Augen, wie entscheidend ein schnelles und entschlossenes Handeln ist. Ja, darüber sind wir uns im Klaren, und die Exekutive hat hierbei das Zepter des Handelns in der Hand. Zur Wahrheit gehört nach meiner Ansicht aber auch, dass das Coronavirus und die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung inzwischen einen ganz wesentlichen Anteil unserer parlamentarischen Arbeit ausmachen. Wir alle als Parlamentarier haben im Plenum und in den entsprechenden Fachausschüssen des Sächsischen Landtags intensiv über die Auswirkungen und die erforderlichen Maßnahmen diskutiert. Das ist richtig so, und das soll auch so bleiben. Wir werden uns auch künftig einbringen und weiterhin kritisch hinterfragen, und zwar mit den bestehenden und gut funktionierenden Mechanismen. Was wir aber nicht dürfen, ist, die vorherige Zustimmung vorzusehen; denn das sind Einschränkungen und Vorbehalte. Deshalb können wir Ihrem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte.

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