Rico Gebhardt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dringenberg, dass Sie ein Problem haben mit der Justizministerin, das ist ja bei der AfD allgemein bekannt. Aber als Jurist sollten Sie zumindest wissen: Die Autorenschaft für diesen Gesetzentwurf liegt jetzt einmal nicht im Justizministerium, sondern bei Herrn Modschiedler, bei Herrn Lippmann und wahrscheinlich bei Frau Kliese, die heute nicht da ist. Also so viel zu dem Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Trotzdem eines vorweg: Das Anliegen dieses Gesetzentwurfes ist aus unserer Sicht richtig. Außerdem möchte ich mich noch einmal im Namen meiner Fraktion bei den Mitgliedern des Normenkontrollrates bedanken. Erlauben Sie mir noch einmal einen kleinen Blick, liebe Kolleginnen und Kollegen, in die Historie des Gesetzes. Das wurde im Juni 2014 unter einer CDU-FDP-Koalition als Gesetz zur Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates verabschiedet. Damals hatte sich meine Fraktion noch enthalten. Aber schon damals haben wir zugesagt, dieses „Projekt durchaus mit Interesse“ – Zitat Klaus Bartl – zu begleiten, und uns an dessen Evaluierung zu beteiligen. Das haben wir ja auch bis heute getan. Nicht von ungefähr kommt daher unser Antrag vom 7. Februar 2017. Mit diesem forderten wir damals erstens die Veröffentlichung der jährlichen Tätigkeitsberichte des Sächsischen Normenkontrollrates sowie zweitens die Vorlage der Ergebnisse der Evaluierung gegenüber dem Landtag. In der Plenarsitzung am17. Mai 2017 hatte unser damaliger rechtspolitischer Sprecher Klaus Bartl auf die Konstruktionsschwäche des Normenkontrollrates hingewiesen. Umso mehr freut es uns, dass die Regierungskoalition einige dieser Hinweise nun aufgenommen hat und der Sächsische Normenkontrollrat, insbesondere was dessen Zusammensetzung betrifft, weiterentwickelt werden kann. Das freut nicht nur mich, sondern auch Herrn Bartl. Allein, dass im letzten Jahr, also 2019, der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 19 Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung genommen hat, zeigt, dass sich das Instrument des Normenkontrollrates bewährt hat, zumindest bei der Abgabe von Empfehlungen an den Normsetzer der Exekutive. Damit ist es zu einem eingeführten und geeigneten Bestandteil des Normsetzungsverfahrens in Sachsen geworden. Im Übrigen hätten wir uns auch einer Entfristung des Normenkontrollratsgesetzes nicht verschlossen. In diesem Sinne begrüßen wir ausdrücklich das Bestreben, den Normenkontrollrat künftig geschlechterparitätisch zu besetzen. Herr Lippmann ist gerade darauf eingegangen. Dem aktuellen gehört nicht eine einzige Frau an. Allerdings hätten wir uns eine verbindlichere Regelung gewünscht. Ebenso positiv hervorzuheben ist die Öffnung des Normenkontrollrates, was die Qualifikation und die Herkunft ihrer Mitglieder bedeutet. Wir sind der festen Überzeugung, dass Mitglieder aus der Mitte der Zivilgesellschaft wichtige Aspekte und Sichtweisen mitbringen, die die Arbeit des Normenkontrollrates qualitativ aufwerten können. Nicht zuletzt ist es im Sinne einer umfassenden Beteiligung des Landtages und der Herstellung von Transparenz zu begrüßen, dass die Tätigkeitsberichte des Sächsischen Normenkontrollrates nunmehr auch unabhängig von der Zustimmung der Staatsregierung veröffentlicht werden können und der Landtag obligatorisch unterrichtet wird. Es ist ein gesetzgeberischer Erfolg auch meiner Fraktion, für die es sich gelohnt hat, mit Ausdauer und langem Atem auch bei diesem Thema dranzubleiben. Aus den Sachverständigenanhörungen des zuständigen Verfassungs- und Rechtsausschusses haben sich dennoch einige Punkte ergeben, die zukünftig unser aller Aufmerksamkeit erhalten sollten. So hat Herr Stefan Rix, Vizepräsident des Sächsischen Rechnungshofes, angemerkt, dass die Beschränkung des Prüfungsrechts auf Verordnungen der Staatsregierung kritisch gesehen werden kann. Es entspricht der Rechtswirklichkeit, dass die einzelnen Ressorts zahlenmäßig mehr Rechtsverordnungen erlassen als die Staatsregierung. Gut, dass die Koalition hier den eigenen Gesetzentwurf nachgebessert hat. Nicht erfasst vom Prüfungsrecht sind Gesetzentwürfe aus der Mitte des Sächsischen Landtags. Schade. Deswegen, Herr Dr. Dringenberg, kann dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht vom Normenkontrollrat angeschaut werden. Damit kommen wir wieder zu unserer anfänglichen Kritik am Gesetzesmodell von 2014 zurück. Klaus Bartl hatte damals darauf hingewiesen. Fazit: In Anbetracht der qualitativen Verbesserungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, werden wir diesem unsere Zustimmung nicht verweigern. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann spricht für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Meier. Bitte schön.
