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Lucie Hammecke

GRÜNE 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag „Chancengleichheit wahren und Neutralitätsgebot achten – Ausschluss des Rings politischer Jugend e. V. … von Zuwendungen des Freistaates“ der AfD-Fraktion ist und bleibt ein reiner Schaufensterantrag. Sie erhoffen sich jetzt nicht wirklich eine andere Antwort auf den Antrag als auf Ihre eingegangen und bereits beantworteten drei Kleinen Anfragen, Frau Jost? – In diesem Antrag geht es, das haben Sie ausgeführt, darum, dass die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, bisher vom Ring politischer Jugend e. V. nicht aufgenommen wurde. Wie bereits die Antwort auf die Kleinen Anfragen geht auch die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag selbst noch einmal sehr explizit auf das Vereinsrecht ein. Ich möchte mich daher an dieser Stelle und auch ob der pandemischen Situation kurzhalten. Hätten Sie die Stellungnahme gelesen, wüssten Sie, dass Vereine privatrechtliche Organisationen sind. Für sie gilt folglich der Grundsatz der verfassungsrechtlich garantierten Privatautonomie. Ein Verein kann seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung und nach seinem Willen selbstverantwortlich gestalten. Es obliegt dem Verein, wen er aufnimmt und wen nicht. Insofern hat er gegenüber der Staatsregierung keine Auskunftspflicht, wer wann welche Anträge gestellt und warum er diese abgelehnt hat. Mehr noch: Die Staatsregierung ist mangels Rechtsgrundlage nicht imstande, den Träger zur Weitergabe der genannten Daten aufzufordern. Private Initiativen wie der Verein sind, auch wenn sie mit öffentlichen Geldern gefördert werden, selbst Grundrechtsträger. Das von Ihnen bemühte Neutralitätsgebot bindet den Staat und seine Organe, aber nicht eigenverantwortliche Grundrechtsträger. Sie können sich auch im Falle staatlicher Förderung ohne Einschränkung auf Grundrechte wie Meinungsfreiheit berufen. Ein beliebtes Mittel der AfD ist es, den Entzug der Gemeinnützigkeit zu fordern. Auch in diesem Fall fordern Sie die Staatsregierung auf, die Gemeinnützigkeit des Vereins Ring politischer Jugend zu überprüfen oder eine Überprüfung in die Wege zu leiten. Das haben Sie bereits mit Ihren Kleinen Anfragen in Drucksache 7/3385 und Drucksache 7/3834 versucht. Die Antworten des Finanzministeriums auf Ihre Kleinen Anfragen dazu waren jedes Mal deutlich. Auf die Stellungnahme zum Thema Steuergeheimnis möchte ich nicht noch einmal eingehen und verweise damit auf das für alle öffentlich zugängliche EDAS. Auch das Sozialministerium hat in seiner Stellungnahme dazu ausgeführt, dass keine Informationen vorliegen, die eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins begründen würden. Dieser Antrag ist ein reiner Schaufensterantrag. Er bringt nichts. Das war Ihnen nach den Kleinen Anfragen, die Sie beantwortet bekommen haben, klar. Wir werden Ihren unsinnigen Antrag selbstverständlich ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. (Zuruf von der AfD: Am Thema vorbei! –

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