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Dr. Matthias Rößler

16.12.2020 Sitzungen 7/19

Das war die AfD-Fraktion. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir können zur Abstimmung schreiten. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie die Dringlichkeit dieses Antrages bejahen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Dringlichkeit abgelehnt. Meine Damen und Herren! Es liegt ein weiterer als dringlich bezeichneter Antrag in der Drucksache 7/4856, eingereicht durch die AfD-Fraktion, vor: „Strategiewechsel jetzt – ‚Lockdown‘ beenden sowie Risikogruppen endlich gezielt und effektiv schützen.“ Der Landtag hat auch hier die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen; dann müsste der Antrag noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeit ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte um Begründung der Dringlichkeit durch die einbringende AfD-Fraktion. Herr Kollege Zwerg, bitte.

Protokoll ↗