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Albrecht Pallas

SPD 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat auch die kommunalpolitische Arbeit in den letzten Monaten beeinträchtigt. Sitzungen waren vielerorts auf ein Minimum reduziert, meist aus Angst vor Ansteckung oder weil keine Räumlichkeiten gefunden wurden, in denen Sitzungen unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden können. Wichtige Entscheidungen der Gemeinde- und Kreisräte dürfen aber gerade in dieser schweren Zeit nicht vertagt werden. Wenn Corona mancherorts öffentliche Sitzungen unmöglich macht, müssen wir neue Wege gehen, um die Kommunen in der Pandemie arbeitsfähig zu halten. Gemeinderäte und Kreistage sind die Volksvertretung in den Kommunen und sie kontrollieren die Verwaltung. Können sie nicht mehr arbeiten, ist die kommunale Demokratie massiv beeinträchtigt. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalrecht und im Kommunalwahlrecht schaffen wir eine wichtige Möglichkeit, die kommunale Demokratie in der Coronakrise zu schützen. Wir ermöglichen den Gemeinden, die öffentliche Präsenzsitzungen nicht infektionsschutzkonform abhalten können, wichtige Entscheidungen trotzdem rechtzeitig treffen zu können. Wir folgen damit auch Anfragen und Anregungen aus den Kommunen selbst; denn in einigen Fällen hätten Kommunalverwaltungen die Gelegenheit genutzt und zentrale Vorhaben selbstständig durch Eilentscheidung auf den Weg gebracht, ohne die Kommunalparlamente zu beteiligen. In anderen Kommunen wiederum wurden Gemeinderatssitzungen bereits im Frühjahr als Online-Konferenz abgehalten, nur ohne Rechtsgrundlage. Die Gemeinderäte und Kreistage brauchen daher Rechtssicherheit. Sie müssen jederzeit auch in der Pandemie handlungsfähig bleiben. Deshalb spricht sich die SPD-Fraktion schon seit März dafür aus, mit digitalen Möglichkeiten die kommunale Demokratie in Pandemiezeiten zu erhalten und zu stärken. Wir räumen nun Gemeinderäten und Kreistagen die Möglichkeit ein, während der Corona-Pandemie auch per Videokonferenz tagen zu können. Angesichts der aktuellen Lage ist es völlig unklar, wann es wieder gefahrlos möglich sein wird, öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen durchzuführen. Es spricht sogar einiges dafür, dass die Beschränkungen auch für die Arbeit von Parlamenten und Hauptorganen auf allen Ebenen noch Monate bestehen werden. Eine wichtige Frage war die Öffentlichkeit von Kommunalparlamenten, die ein wichtiger Grundsatz der kommunalen Demokratie ist. Aber auch hier konnten wir eine gute, pragmatische Lösung finden, indem Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, sich eine digitale Sitzung des Gemeinderates oder Kreistages entweder im Stream oder in einem für jedermann zugänglichen Ort per Übertragung anzusehen; denn wir haben nun einmal die Verantwortung für den Gesundheitsschutz bei allen Menschen in Sachsen – bei den Gremienmitgliedern und Angestellten in der Verwaltung genauso wie bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Corona-Pandemie hatte in diesem Jahr zur Folge, dass bereits terminierte Bürgermeister(innen)wahlen insbesondere bezüglich der verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht sichergestellt werden konnten. Einige Wahlen mussten daher abgesagt und Nachwahlen angeordnet werden. Die Kollegen Anton und Lippmann haben bereits einiges zu den Themen Altersgrenze bei Bürgermeister-Kandidatinnen und -Kandidaten oder auch zum Thema Briefwahl im zweiten Wahlgang gesagt, deswegen möchte ich hier nur erwähnen, dass wir mit diesen Änderungen die notwendigen Kommunalwahlen auch in der kommenden Zeit während der fortschreitenden Pandemie rechtssicher absichern. Im Innenausschuss hatten wir eine schriftliche Anhörung zu den Gesetzesvorhaben. Es gab – man kann das so sagen – breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, aber eben auch einige Änderungsvorschläge, um das Gesetz noch besser zu machen. Um die Ausnahmeregelungen so schnell wie möglich in Kraft treten zu lassen, haben wir uns aber gegen einen Änderungsantrag entschieden. Einige Vorschläge sind dennoch sehr bedenkenswert und sollten nicht unbeachtet und ungeachtet bleiben. Wie Sie bereits wissen, wird im Innenministerium gerade an den Grundlagen für eine große Kommunalrechtsnovelle gearbeitet. Dieser Gesetzentwurf wird uns sicher im Laufe des nächsten Jahres ereilen, und genau dort werden wir die Vielzahl an guten Vorschlägen, die uns mitgegeben wurde, erörtern. Heute treibt uns aber vor allem eines: die Zeit. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetz, damit unsere Gemeinderäte und Kreistage weiterhin arbeitsfähig und die kommunale Demokratie stark bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Pallas. Nun die Fraktion AfD; Kollege Teichmann, bitte schön.

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