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Rico Anton

CDU 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion der letzten Wochen und Monate um das Thema Rassismus und Extremismus in der Polizei offenbart einmal mehr, dass bestimmte linke Kreise unserer Gesellschaft ein ziemlich schiefes Bild von der Polizei haben. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Haben Sie mir zugehört?) – Ja, ich habe Ihnen zugehört, Frau Kollegin Köditz. Dieses schiefe Bild deckt sich allerdings nicht mit dem, was uns alle Umfragen zum Ansehen der Polizei in der Bevölkerung sagen. Es ist nicht so, dass es zu diesem Thema keine fundierten Erkenntnisse gäbe und wir quasi im Dunkeln tappen würden. Uns liegt beispielsweise ein aktueller Lagebericht vom September 2020 des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden vor. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sachsen mit 28 Fällen!) – Ja, Frau Köditz, Sie selbst sind auf den Lagebericht eingegangen. Sie haben dargestellt, dass dieser Lagebericht aufzeigt, dass es in Sachsen nach den vorliegenden Erkenntnissen 28 Verdachtsfälle in den Sicherheitsbehörden gibt. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Platz 5!) – Es kommt immer darauf an, wie man solche Zahlen interpretiert oder wozu man sie ins Verhältnis setzt. Diese Zahl bedeutet mit Blick auf 14 700 Bedienstete in den sächsischen Sicherheitsbehörden, dass das 0,19 % der Bediensteten betrifft. Das zeigt schon die Relation. Frau Kollegin Köditz, wir sind uns, glaube ich, völlig einig, dass jeder Fall ein Fall zu viel ist. Jeder Fall muss auch konsequent verfolgt werden. Der Lagebericht zeigt aber eben in aller Deutlichkeit, dass das Misstrauen, das DIE LINKE den sächsischen Sicherheitsbehörden an dieser Stelle entgegenbringt, mit den Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz schlichtweg nicht zu rechtfertigen ist. Gleichwohl ist die Koalition sehr wachsam, wenn es um Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst geht. Ich darf in diesem Zusammenhang gerade auf den Antrag „Rechtsextremismus mit einem Gesamtkonzept bekämpfen“ verweisen, den das Hohe Haus im Juli dieses Jahres auf Antrag der Koalition beschlossen hat. Wenn Sie sich insbesondere die Punkte 10 und 11 dieses Antrages anschauen, dann werden Sie feststellen, dass sowohl das frühzeitige Erkennen und konsequente Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Einstellungen im öffentlichen Dienst als auch die Weiterentwicklung der entsprechenden Aus- und Fortbildungskonzepte Gegenstand dieses Gesamtkonzeptes sein werden, an dem die Staatsregierung derzeit arbeitet. Des Weiteren werden Sie auch zur Kenntnis genommen haben, dass der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, am 8. Dezember 2020 die Deutsche Hochschule der Polizei mit einer Studie zum Polizeialltag beauftragt hat. Die Studie wird den Titel „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeibeamten“ tragen. Es handelt sich hier um einen anderen, wesentlich komplexeren Ansatz, als er mit dem Antrag der LINKEN verfolgt wird. Es geht um die Gewinnung ganzheitlicher Erkenntnisse zum Berufsalltag der Polizisten. Es geht darum, Faktoren zu identifizieren, die die Motivation und Arbeitszufriedenheit beeinflussen. Dazu gehört auch die Erfassung von Gewalterfahrungen, die Polizeibeamtinnen und -beamte machen, und deren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag und die Psyche. Es geht auch darum zu untersuchen, inwieweit sich Motivation und Werteorientierung im Laufe der Zeit wandeln, gerade im Lichte der Erfahrungen im Berufsalltag. Bestehende Maßnahmen, die sicherstellen, dass der Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei gelebt wird, sollen fortgeschrieben und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Best-Practice-Modelle und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um negative Faktoren zu mindern und einen positiven Beitrag zu Motivation und Arbeitszufriedenheit zu leisten. Eng eingebunden sind dabei die Polizeigewerkschaften. Das ist aus meiner Sicht auch ein sehr wichtiger Punkt, der nicht unter den Tisch fallen sollte. Geplant ist eine Vollerhebung aller Polizisten des Bundes und der Länder. Die Länder sind also ausdrücklich eingeladen, sich an dieser Studie zu beteiligen. Das sollte Sachsen aus meiner Sicht tun. Wir sollten uns aktiv an dieser Studie beteiligen, die zur Erkenntnisvermehrung in einer wesentlich größeren Breite, als es Ihr Antrag vorsehen würde, führt. Meine Damen und Herren! Es ist eben ein gewaltiger Unterschied, eine Studie in Auftrag zu geben oder sich an einer Studie zu beteiligen, von deren Ergebnissen am Ende die Polizistinnen und Polizisten tatsächlich profitieren, oder ob man den Weg der LINKEN geht und mit einem solchen Antrag einen ideologisch motivierten Generalverdacht gegen die Polizei in den Raum stellt. Ich verstehe das auch nicht, Frau Köditz. Sie selbst haben es in Ihrem Redebeitrag gesagt: Aus Ihrer Sicht braucht der übergroße Teil der Polizisten eben keine Belehrungen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller –

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