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Rico Gebhardt

Die Linke 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte den Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, noch einmal vorstellen und Ihnen ans Herz legen. Ich habe sehr viele Argumente gehört, warum alles nicht geht. Typisch deutsch! Bevor man gemeinsam etwas verabredet, muss man erst einmal den Fehler bei anderen finden. Okay, wir machen das auch; ich bin da ganz bei Ihnen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) In der öffentlichen Anhörung – daran möchte ich erinnern – hat der Vorsitzende des Landesverbands des Deutschen Anwaltsvereins, Herr Striewe, gesagt, dass unser Gesetzentwurf „ein berechtigtes Anliegen“ formuliere. Zwar meinte er auch, dass es „bereits allgemein geregelt“ sei; aber er sagte daraufhin etwas sehr Entscheidendes: „Man kann dies angesichts der Vielzahl und der Intensität der Grundrechtseingriffe auch anders bewerten.“ – Genau das tun wir, deshalb möchte ich Ihnen in drei Punkten sagen, warum wir diesen Änderungsantrag gestellt haben. Es geht um eine klare Informationspflicht vor jedem geplanten Erlass bzw. jeder geplanten Änderung einer Rechtsverordnung zur Pandemiebekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz, die Pflicht zur unmittelbaren Beteiligung des Landtags in Eilfällen – auch rückwirkend – sowie einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments; darüber wurde bereits gesprochen. Das bedeutet: Ohne Zustimmung des Landtags läuft nichts. (Martin Modschiedler, CDU: Nein!) Deshalb, Herr Modschiedler: Vorige Zustimmung ist doch aber keine Einschränkung unserer parlamentarischen Mitwirkung, sondern Beteiligung und gemeinsame Verantwortungsübernahme von Parlament und Regierung. Das ist doch auch eine Sache, die wir vielleicht gemeinsam so sehen könnten. Ansonsten muss ich darauf hinweisen: Aufhebungen sind nach dem Gesetz jetzt überhaupt nicht mehr notwendig. Das können wir streichen. Nach vier Wochen ist ohnehin jede Rechtsverordnung aufgehoben; denn das hat nun der Bundesgesetzgeber geregelt. An dieser Stelle müssen Sie nicht festhalten, dass dies jetzt schwierig sei und wir im Parlament eine lange Diskussion über eine Aufhebung führen müssten; denn die Rechtsverordnungen gelten alle nur vier Wochen, danach müssen sie verlängert werden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ansonsten sind sie jetzt durch den Gesetzgeber im Bund aufgehoben. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Lippmann, zum Änderungsantrag? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Bitte.

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