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Holger Mann

SPD 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Maicher hat es gerade ausgeführt. Die Corona-Pandemie beeinflusst auch Studium und Lehre an unseren Hochschulen. Die Studierenden stehen dort genauso vor neuen Herausforderungen. Konkret: Wie erhalten sie jetzt Zugang zu guter digitaler Lehre? Wie kompensiert man Bibliotheksschließungen und vermeidet dabei Zeitverluste? Nicht zuletzt – und das ist bei dem Gegenstand dieses Gesetzes besonders wichtig –: Wie finanziere ich mein Studium in diesen Tagen? Hinzu kommt – das soll zumindest Erwähnung finden –, dass das soziale Miteinander, die Diskussion, der direkte Austausch unterschiedlicher Standpunkte und Erfahrungen fehlen. Gerade deshalb möchte ich allen Engagierten an den Hochschulen danken, vom Studienberater über die Professorinnen und Professoren und Mitarbeiter, den Beschäftigten im Studentenwerk und Ehrenamtlichen in der Studierendenvertretung, die unter recht schwierigen Bedingungen alternative Angebote zur Erstsemesterorientierung, virtuelle Wohnheim-Rallyes und Beratungen geschaffen haben. Ohne die wäre es in diesem Semester kaum möglich gewesen. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Ich will aber zu dem Problem der Studienfinanzierung kommen. Auch diese Initiativen können das nicht lösen, deshalb ein kurzer Blick auf zwei aktuelle Studien: Das Stellenportal Indeed meldet, dass in Leipzig der Anteil von Stellenausschreibungen für Studentenjobs um 26 % zurückgegangen ist, hier in Dresden sogar um 51 %. Mehr als die Hälfte der Studierenden ist aber genau darauf angewiesen. Die bundesweite Studie „Studieren in der Corona-Pandemie“ der Universität Hildesheim stellt fest: Knapp 44 % der Studierenden sorgen sich um die Finanzierung ihres Studiums. Genau diese Sorgen nehmen die Koalitionsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf ernst und handeln. Mit der in Artikel 5 des Bildungsstärkungsgesetzes vorgelegten Novelle des Hochschulgesetzes wird die Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie individuell verlängert. Wer im Sommersemester 2020 bzw. im laufenden Wintersemester immatrikuliert war, erhält jeweils ein Semester individuell mehr auf die Regelstudienzeit. Wir schaffen damit Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für die sächsischen Studierenden und wir sichern gesetzlich ab, dass aus dem Sommersemester 2020 und dem laufenden Wintersemester keine Nachteile entstehen. Deshalb werden analog auch die Fristen für endgültig nicht bestandene Prüfungen, für die Exmatrikulation nach Regelstudienzeitüberschreitung und bei der Erhebung von Langzeitstudiengebühren verlängert. Gerade zur Sicherung des BAföG-Bezuges und der Studienfinanzierung ist diese gesetzliche Regelung zu zwei weiteren Semestern auf die Regelstudienzeit erforderlich. Damit setzen wir übrigens auch die Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz, der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und der sächsischen Studentenwerke um. An der Stelle auch danke für diesen konstruktiven Austausch in den letzten Wochen. Ich will persönlich anmerken: Aus meiner Sicht hätten wir diese gesetzliche Regelung sicherlich schon eher treffen können. Umso wichtiger ist der heutige Beschluss. Ich danke daher allen, die daran mitgewirkt haben, nicht zuletzt den Kolleginnen und Kollegen des Kultusbereiches, die unserem Änderungsantrag, also dem, was Kollegin Friedel „noch etwas, was da kam“ nannte, Unterschlupf geboten haben, und werbe für Ihre Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Mann von der Fraktion der SPD. Jetzt könnten wir in eine dritte Rederunde eintauchen. Die CDU hat keinen Bedarf mehr, die AfD auch nicht, Fraktion DIE LINKE auch nicht, Fraktion BÜNDNISGRÜNE und SPD sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Piwarz, bitte schön.

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