Dr. Rolf Weigand
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Hahn hat es angekündigt; er hat den positiven Teil gemacht, ich mache den negativen. Ich denke, das haben Sie so erwartet, und ich will Sie nicht enttäuschen. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) – Ja, Herr Piwarz, ich muss die Rolle auch ausfüllen, genauso ist es. – Grundsätzlich möchte ich zu Beginn sagen, dass wir es gern gesehen hätten, wenn Kitas, Grundschulen und Förderschulen in der aktuellen Lage offen geblieben wären, weil die kleinen Kinder keine Treiber der Infektion sind. (Zuruf von den LINKEN) Über die weiterführenden Schulen hätte man gerne diskutieren können. Das möchte ich zu Beginn noch mit zu Protokoll geben. Ich möchte nun etwas Kritik an Ihrem Gesetz üben: erstens am Hochschulfreiheitsgesetz, das Sie mit diesem Bildungsstärkungsgesetz verändern. Sie möchten die Regelstudienzeit verlängern. Auch wir sehen, dass durch diese besondere Lage ein Eingriff notwendig ist. Es ist ein nicht unerheblicher Eingriff in die Studienordnung. Ihr Gesetz sieht aber vor – sollte das wiederholt werden –, dass der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule darüber nur in Kenntnis gesetzt wird. Meine Damen und Herren, warum keine richtige parlamentarische Mitsprache, wie wir es jetzt wenigstens bei den Verordnungen gewöhnt sind? Warum kein Recht auf Stellungnahme im Ausschuss? – Ich erinnere dabei an Ihren Koalitionsvertrag, in dem Sie eine hohe Bürgerbeteiligung an wichtigen Entscheidungen propagieren. Wir sind gewählte Bürger. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Sie sind Abgeordnete!) Besonders für die AfD kann ich sagen: Wir sind keine Altparteien-Berufspolitiker, deshalb möchten wir gern mitreden. Der zweite Kritikpunkt an dem Gesetz ist die Änderung des sächsischen Kitagesetzes. Wir begrüßen – das hat Kollege Hahn schon gesagt –, dass die Erzieher durch Assistenzkräfte unterstützt werden. Ihr angedachtes Monitoring ist aber in manchen Punkten unnötig; denn Sie wollen wissen, wann welche Erzieher in Rente gehen. Diese Daten liegen bereits vor. Ich möchte an eine Kleine Anfrage von mir erinnern, die im Oktober beantwortet wurde. Dort sehen Sie, dass 34 % der Erzieher bereits jetzt älter als 50 Jahre sind und in absehbarer Zeit aus dem Dienst ausscheiden werden. Besonders angespannt ist die Situation im ländlichen Raum in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, hier sind 40 % der Erzieher über 50 Jahre und 10 % der Erzieher über 60 Jahre alt. Es zeigt sich wiederholt, dass Ihre Leuchtturmpolitik der letzten Jahre zu einem Erziehermangel im ländlichen Raum führt. Von daher schlagen wir vor: Wie wäre es mit einer Landerzieherquote analog zur Landarztquote? Dazu haben wir bereits einen Gesetzentwurf hier in diesem Hohen Hause vorgelegt. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD stehen für die Stärkung des ländlichen Raumes oder eine Einmalzahlung für die Erzieher, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung in die Bedarfsregionen im ländlichen Raum zu gehen, wo sie gebraucht werden – ähnlich einem Anwärterzuschlag, wie wir es für die Landlehrer, Herr Piwarz, bereits machen. Diese Idee ist nicht neu; ich habe einen entsprechenden Antrag bereits im April vorgestellt. Den haben Sie aber abgelehnt. Überdenken Sie bitte Ihr Handeln für die Haushaltsverhandlungen im nächsten Jahr. Dritter Punkt: Sie ändern das Sächsische Schulgesetz. Sie greifen bei den Kopfnoten ein. Wir als AfD halten Kopfnoten für unverzichtbar als Steuerungselement für die Persönlichkeitsbildung eines Schülers. (Beifall bei der AfD) Kopfnoten – das möchte ich betonen – in Form von Noten sind die ein Ergebnis des jeweiligen halbjährlichen Entwicklungsprozesses des Schülers in Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung, festgelegt unter Beachtung des gesamten Schulalltages und in einem sehr demokratischen Prozess der Klassenlehrerkonferenz mit den Fachlehrern. Herr Piwarz, ich bin etwas über Ihren Sinneswandel schockiert. Sie sind 2017 Kultusminister geworden und haben ein halbes Jahr nach Amtsantritt alle Schulleiter angeschrieben und einen Katalog von Maßnahmen zur Entlastung gesandt. Darüber haben sich viele Lehrer gefreut. In diesem Schreiben stand unter anderem – ich zitiere –: „Auf den Halbjahresinformationen und Zeugnissen müssen die Kopfnoten ab Schuljahr 2018/2019 nicht mehr durch verbale Einschätzung ergänzt werden.“ Jetzt schaue ich in das Bildungsstärkungsgesetz, und plötzlich finde ich den Begriff verbale Einschätzung wieder. Was ist in den drei Jahren Ihrer Amtszeit passiert? Ist die Personalsituation in den Schulen besser geworden? Ist der Lehrermangel vorbei? Habe ich irgendetwas nicht mitbekommen? Woher soll die Zeit für 28 Einschätzungen pro Halbjahr und Klasse kommen, die auch verschriftlicht werden müssen, oder zweifeln Sie nach drei Jahren im Amt an der Objektivität und am Verantwortungsbewusstsein der Lehrer? Denn verbale Einschätzungen müssen rechtssicher sein, Herr Piwarz. Die Lehrer sind keine Juristen wie Sie. Kopfnoten in Form von Noten sind eindeutig. Warum dieser Rückfall, Herr Piwarz? Ist das wieder ein erneuter Kniefall vor Ihren Koalitionspartnern GRÜNE und SPD, wie Sie es schon bei der Gemeinschaftsschule gemacht haben? (Beifall bei der AfD) Die Lehrer werden es Ihnen nicht danken. Deshalb sagen wir als AfD klar Ja zu Kopfnoten – ohne den Zwang zu einer verbalen Einschätzung. Trotz einiger positiver Punkte in Ihrem Bildungsstärkungsgesetz werden wir dem Gesetz so nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Weigand von der AfD-Fraktion. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Kollegin Tändler-Walenta, bitte.
