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Plenarprotokoll 17/49

09.11.2022 · 168 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (21)GRÜNE (19)SPD (14)CDU (12)AfD (8)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen oder nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern. (Unruhe) – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen oder nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern! Ich eröffne die 49. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. (Anhaltende Unruhe) Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Bauer, Frau Abg. Krebs, Herr Abg. Klos, Frau Abg. Dr. Pfau-Weller sowie Frau Abg. Saebel. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Schopper, Frau Ministerin Gentges, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Minister Hauk, Herr Staatssekretär Hassler und Frau Staatssekretärin Kurtz sowie ab 14:15 Uhr Herr Minister Dr. Bayaz. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vervielfältigt vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung der Landesregierung vom 25. Oktober 2022 – 29. Landessportplan Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 – Drucksache 17/3504 Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport und federführend an den Ausschuss für Finanzen 2. Mitteilung der Landesregierung vom 25. Oktober 2022 – 51. Landesjugendplan Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 – Drucksache 17/3509 Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration, den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport sowie federführend an den Ausschuss für Finanzen 3. Mitteilung der Landesregierung vom 2. November 2022 – Bericht der Landesregierung nach § 6 Absatz 4 Landesstatistikgesetz (LStatG) – Drucksache 17/3522 Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 tokoll vom 9. November 2022 10:03 Uhr 4. Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2022 – Mittelfristige Finanzplanung des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2022 bis 2026 – Drucksache 17/3502 Überweisung an den Ausschuss für Finanzen 5. Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 26. Oktober 2022 – Beschäftigungsbedingungen, Bezüge, Dotationen und Ausstattung der vom Land Baden-Württemberg aufgrund außertariflicher Sonderverträge Beschäftigten – Drucksache 17/3503 Überweisung an den Ausschuss für Finanzen * Meine Damen und Herren, am heutigen Tag verdichtet sich unsere jüngere Geschichte. Der 9. November steht für Freude und Schuld, für das Scheitern und das Gelingen, für die Freiheit und die Gefahren, die ihr drohen. All das ist Teil unserer Geschichte. Die Ereignisse des 9. November sind untrennbar miteinander verwoben. 1848 wurde in Wien der Abgeordnete der Frankfurter Paulskirche Robert Blum hingerichtet. Sein Tod markiert das Scheitern der Revolution. Zuvor hatte er an seine Frau geschrieben, dass in diesem Fall – Zitat – „wenigstens für eine Zeitlang Kirchhofsruhe in Deutschland“ herrschen werde. Er sollte recht behalten. Antidemokratische Kräfte bestimmten weiterhin die Politik und steuerten das Deutsche Reich in einen Weltkrieg. Erst die militärische Niederlage und die Revolution am 9. November 1918 führten zur parlamentarischen Demokratie. Die Weimarer Republik war von Anfang an bedroht. Der Hitler-Putsch scheiterte zwar am 9. November 1923, aber konservative Steigbügelhalter ebneten dem Faschismus wenige Jahre später den Weg zur Macht. Der Zivilisationsbruch des nationalsozialistischen Deutschlands kündigte sich am 9. November 1938 mit der Reichspogromnacht an. Nationalsozialisten und ihre Helfer steigerten den Terror gegen jüdische Bürgerinnen und Bürger bis zum Menschheitsverbrechen Holocaust. Die Befreiung vom NS-Regime führte zur Spaltung Deutschlands. Der 9. November 1989 steht für den Fall der Mauer nach einer friedlichen Revolution. Er erinnert an die mutige Bürgerrechtsbewegung in der DDR und den Auftakt zur Wiedervereinigung. (Präsidentin Muhterem Aras) Meine Damen und Herren, das Glück des 9. November 1989 ist nicht ohne das Leid der vorangegangenen 9. November zu denken. All diese Ereignisse prägen unser Land dauerhaft. Ihre Bedeutung für das Hier und Jetzt verblasst nicht. Umso wichtiger ist eine Erinnerungskultur, die die historischen Linien für die folgenden Generationen nachzeichnet. Das stärkt unsere Demokratie. Dieses Bewusstsein tut auch unserer politischen Kultur gut. In diesem Sinn eröffne ich die heutige Debatte, und wir treten in die Tagesordnung ein. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: a) Fortsetzung der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 (Staatshaushaltsgesetz 2023/2024 – StHG 2023/2024) – Drucksache 17/3500 Allgemeine Aussprache b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 – Drucksache 17/3501 Meine Damen und Herren, für die Aussprache zu den Buchstaben a und b hat das Präsidium freie Redezeit festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz das Wort.

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Andreas Schwarz GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltsplanberatungen sind das Hochamt des Parlaments. Aber noch nie haben wir einen Haushalt beraten, der in einem solchen Maß davon gekennzeichnet ist, dass wir nicht wissen, was noch auf uns zukommt. Zwischen der Haushaltseinbringung durch unseren Finanzminister Danyal Bayaz und der heutigen Debatte lag die Herbst-Steuerschätzung. Die Herbst-Steuerschätzung hat einige Grundparameter für den Haushalt noch einmal deutlich verändert. Stärker als in den vergangenen Jahren ist es deswegen unsere Aufgabe als Fraktionen, unsere Aufgabe als Landtag, hier nachzuschärfen. Unser Finanzminister Danyal Bayaz hat gut und verlässlich gearbeitet. Er hat einen hervorragenden Entwurf vorgelegt. Herr Minister, dafür danke ich Ihnen und Ihrem Team ganz herzlich. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Dass dieser Haushalt ein „work in progress“ ist, das liegt nicht an ihm, sondern an den Herausforderungen, die unsere Zeit mit sich bringt. Darauf müssen wir, darauf werden wir reagieren. Ich kann schon heute sagen: Wir werden im Dezember einen Haushalt beschließen, der Baden-Württemberg bestmöglich auf die Herausforderungen der nächsten zwei Jahre vorbereitet. (Beifall bei den Grünen und der CDU) ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Unser Bundespräsident hat von einer Zeit des Gegenwinds gesprochen, die uns bevorsteht. Und die Unternehmen in Baden-Württemberg sehen einen Sturm heraufziehen, in dem unsere Wirtschaft bestehen muss. Beides zusammen umreißt gut die Herausforderungen unserer Zeit. Unsere Aufgabe ist es, Baden-Württemberg gut durch das Tiefdruckgebiet der Krise zu bringen, meine Damen und Herren. Dabei gilt: In der Krise zeigen sich Werte und Haltungen. Dazu gehört auch, der Wirklichkeit ins Auge zu sehen. Schönwetterpolitik ist einfach; doch Schönwetterpolitik brauchen wir jetzt nicht. Sie hilft uns nicht weiter, denn sie verkennt, in welcher Lage wir uns gerade befinden. Blicken wir also der Wirklichkeit ins Auge. Die Coronapandemie fordert uns nach wie vor. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass Baden-Württemberg klimaneutral wird. Die Klimakrise wartet nicht, sie rückt Tag für Tag näher und wird immer sichtbarer. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar befinden wir uns in einer historisch neuen Situation, die uns in ganz besonderem Maß nochmals auf den Prüfstand stellt: Inflation, steigende Lebenshaltungskosten, Energiekosten, unterbrochene Lieferketten. Vieles, was in den letzten Jahren selbstverständlich war, fängt an zu bröckeln. Meine Damen und Herren, der 24. Februar hat unsere Wirklichkeit verändert. Ich stelle mir seitdem immer wieder die Frage, wie eine Welt denn aussehen soll, in der Verträge nicht eingehalten werden, in der Völkerrecht und Menschenrecht ihre Bindungswirkung verlieren. Das, meine Damen und Herren, kann nicht unsere Zukunft sein. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Mit dem 24. Februar hat eine Epoche der Unsicherheit begonnen. Umso mehr sind wir gefragt, für unsere Werte einzustehen. Putins Krieg besteht in erster Linie aus dem militärischen Angriff auf die Menschen in der Ukraine. Sein Krieg ist darüber hinaus ein Wirtschaftskrieg. Energie wird zu einer Waffe in diesem Krieg. Und es ist ein Krieg um die Deutungshoheit. Putin will uns spalten, unsere freie, offene Gesellschaft spalten. Gefälschte Informationen, Propaganda werden verbreitet, um uns durch Russland und durch Putins willige Helfer zu spalten – und auch durch die willigen Helfer hier im Haus. (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Aber wir lassen uns nicht spalten. Die baden-württembergische Gesellschaft ist stärker. Deswegen bin ich mir mit der großen Mehrheit der Menschen in Baden-Württemberg einig: Wir unterstützen weiter die Ukraine, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Denn es stimmt doch: Baden-Württemberg war immer stolz darauf, ein Land des Engagements zu sein, ein Land, in dem sich Nachbarn helfen, in dem alle mit anpacken. Nur in diesem Geist sind wir gut durch die Coronajahre gekommen. Nur wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen, schaffen wir es, die neuen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern. (Andreas Schwarz) Gleichzeitig kommt auf uns, auf die Politik, eine besondere Rolle zu. Denn es ist unsere Aufgabe, auf diese Herausforderungen Antworten zu geben. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es nicht anders gehen als mir, wenn Sie unterwegs sind, wenn Sie über einen Marktplatz laufen, wenn Sie mal in einem Café sitzen oder wenn Sie beim Elternabend in der Kita oder in der Schule sind: Wir werden dort natürlich angesprochen. Wenn wir in einer Bäckerei sind, kommt der Bäckermeister auf uns zu und sagt: „Das mit dem Erdgas ist echt ein Problem.“ Das Handwerk hat Sorgen. Wir nehmen die Sorgen ernst. Wenn wir auf dem Markt unterwegs sind und an den Marktständen hören, dass ein Teil der Ernte vernichtet wurde, weil Arbeitskräfte fehlen, oder dass ein Teil nicht gewachsen ist, weil der Sommer einfach zu trocken war, oder wenn wir mitbekommen, dass sich viele Menschen Sorgen machen, wie sie ihre Miete, ihre Nebenkosten bezahlen können, oder wenn beim Elternabend die Frage der Lehrerversorgung sofort ein Thema ist, dann wird klar: Die Menschen erwarten von uns, dass wir Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit geben. Klar, nicht für jedes Problem gibt es eine einfache Antwort. Aber gemeinsam wird unser Land, wenn die verschiedenen politischen Ebenen zusammenarbeiten und auch gut ineinandergreifen, gut durch das Tiefdruckgebiet der Krise kommen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir tun alles dafür, jetzt gut durch den Sturm der akuten Krise zu kommen. Wir tun das Dringende, ohne dass wir das Wichtige aus den Augen verlieren. Denn dafür brauchen wir genauso einen langen Atem. Im Koalitionsvertrag hat sich diese Koalition auf ein Leitbild verständigt – ein Leitbild, an dem Grüne und CDU die Politik für das Land ausrichten. (Zurufe von der AfD) Denn unser gemeinsames Ziel ist es, dass Baden-Württemberg ein starkes Land bleibt. Das heißt, dass wir jetzt die richtigen Weichen stellen müssen, um die Zukunft fest im Blick zu haben. Deswegen heißt unser Leitbild: „Jetzt für morgen“. Denn die Entscheidungen, die wir in diesem Haushalt treffen, haben Auswirkungen bis in die 2030er-Jahre hinein. Deswegen investieren wir in diesem Haushalt in den Klimaschutz, in die Digitalisierung, in Forschung und Entwicklung, in die innere Sicherheit, in den Bevölkerungsschutz, in Bildung und in den gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Damit stellen wir die Weichen für die 2030er-Jahre. Damit sorgen wir dafür, dass Baden-Württemberg ein starkes Land bleibt und alle gemeinsam in der Krise anpacken. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Die föderale Ordnung in Deutschland lädt manche dazu ein, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Dann sind wir schnell iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 bei Sandkastenspielen, wie wir sie in den letzten Monaten oft genug erlebt haben. Doch das ist Schönwetterpolitik: In Sturm und Regen interessiert es die Bürgerinnen und Bürger nämlich nicht, wer welches Förmchen aus dem Matsch zieht. Wir Grünen haben im Bund gezeigt, dass wir bereit sind, die Interessen des Landes vor Parteiinteressen zu stellen, auch wenn es wehtut. (Zurufe von der AfD) In Baden-Württemberg fahren wir gut damit, Politik für das ganze Land zu machen (Abg. Carola Wolle AfD: Sehen wir mal!) und nicht für eine Klientel. (Zurufe) Ich weiß, dass es manchen schwerfällt, hier umzuschalten. Gelbe Förmchen im Sand – das sind vergangene Zeiten. Im Hier und Jetzt der multiplen Krisen geht es um ein stabiles Fundament und um ein Dach, welches Sturm und Regen standhält, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Das gilt auf allen politischen Ebenen. Das gilt in den Kommunen. Wir arbeiten mit den Landkreisen, mit den Städten und Gemeinden gut und verlässlich zusammen. Wir haben in den letzten Jahren immer gute Lösungen gefunden, und in den Kommunen wird als Erstes vor Ort nach guten Lösungen gesucht – dass der Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort unterstützt wird, dass bei der Unterbringung von Flüchtlingen alle mit anpacken. Die allermeisten Städte und Gemeinden sind hier bereit, weit über ihre Pflichtaufgaben hinauszugehen. Vor diesem Engagement, vor dieser Leistung der Kommunen haben wir Respekt. Wir ziehen den Hut. Das ist der gemeinsame Geist, mit dem wir gut durch die Krise kommen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Bei uns im Land haben wir den Haushalt wetterfest gemacht. Wir sorgen vor, und dazu gehört insbesondere unser Risikopuffer, um flexibel auf Krisen reagieren zu können. Denn wir wissen, dass wir möglicherweise sehr schnell handeln müssen, aber wir wissen noch nicht, wo und wie genau. Diesen Puffer braucht es für Entlastungsmaßnahmen. Zugleich kommt es darauf an, in diesem Haushalt die richtigen Prioritäten zu setzen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Klimaschutz, das sind die richtigen Prioritäten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Kommen wir zum Bund. Der Bund hat die Kompetenzen für sehr viele politische Handlungsfelder, die die Wirtschaft, die das Leben der Menschen unmittelbar betreffen. Deswegen bin ich froh, dass die Ampel in diesen Handlungsfeldern schon jetzt viel tut, um die Menschen zu entlasten und um einen Schutzschirm über der Wirtschaft aufzuspannen. (Andreas Schwarz) Ich habe größten Respekt vor unserem Wirtschaftsminister Robert Habeck, der es in wenigen Wochen geschafft hat, die Energiewende flottzubekommen. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das ist nach 16 Jahren der fossilen Abhängigkeit eine großartige Leistung, und diesen Weg gehen wir jetzt gemeinsam kraftvoll weiter. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir im Land flankieren diesen Weg nicht nur, sondern wir schauen, dass wir im Land nochmals mehr herausholen. Wir werden heute Nachmittag einen von Grünen und CDU als Fraktionsgesetz eingebrachten Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg bringen. Das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren, um die erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg flottzumachen, um hier nochmals mehr Drive hineinzubekommen. Ich freue mich, wenn das heute Nachmittag eine große Zustimmung in diesem Haus erfährt. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Bund und Länder sind in ihrem politischen Agieren eng miteinander verflochten. Deswegen ist es auch richtig, dass wir seitens des Landes große Teile des Entlastungspakets mitfinanzieren. Wir haben laut der aktuellen Steuerschätzung inflationsbedingt deutliche Mehreinnahmen, und genau diese Mehreinnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger zurück, indem wir sie für die Kofinanzierung des Entlastungspakets nutzen. Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: Die Steuermehreinnahmen, die wir haben, fließen direkt an die Bürgerinnen und Bürger des Landes zurück. Das ist ein großer Beitrag Baden-Württembergs zur Entlastung der Menschen in unserem Land. Wir lassen hier niemanden im Regen stehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ganz klar: Da, wo der Schutzschirm des Bundes Lücken hat, sind wir bereit, weiteres Landesgeld in die Hand zu nehmen. Keine Sandkastenspiele, kein Streit um Förmchen, kein Fingerzeigen, sondern die gemeinsame Suche nach Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit, ein gemeinsames entschlossenes Vorgehen – das ist der Modus, in dem Politik in dieser Krise stattfindet, und das ist auch die Haltung, die Erwartung, die die Bürgerinnen und Bürger an uns haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, in der Krise stellt sich ja immer wieder die Frage: Was ist eine staatliche Aufgabe, und wo sind Bürgerinnen und Bürger gefragt? Wir sind darauf angewiesen, dass vor Ort jede und jeder mit anpackt. Das gehört für mich für Baden-Württemberg dazu: die Erwartung, dass die Menschen selbst tätig werden. Ich weiß, dass wir den Menschen in Baden-Württemberg viel zumuten und viel zutrauen können. Zugleich hat mir unser Besuch in den USA nochmals vor Augen geführt, wie wichtig unser Sozialstaat ist. Wir haben das gesehen: Obdachlosigkeit in reichen Städten wie Los Angeles oder Sacramento, ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 (Abg. Emil Sänze AfD: Das gibt es doch bei uns auch! Ist doch bei uns auch so!) Hire and Fire, der Fall ins Bodenlose, das ist die Kehrseite des amerikanischen Traums. Dem setzen wir einen europäischen Traum entgegen: Eigenverantwortung, Mut zum Handeln, Initiative, ja. Zugleich gilt: Wir sind stolz auf unser dichtes soziales Netz, wir sind stolz auf unsere bodenständige Wirtschaft im ganzen Land. Wer Sorgen vor dem Winter hat, der kann sich auf uns verlassen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich mache das jetzt gern konkret; denn die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft erwarten von uns Antworten. Wir geben diese Antworten. Erstens stellen wir ein Hilfspaket für die soziale Infrastruktur auf die Beine. Ich will mich an dieser Stelle bei Ihnen, Herr Sozialminister Lucha, ganz herzlich bedanken. Sie arbeiten in dieser Krise Tag für Tag daran, das Land zusammenzuhalten. Gemeinsam stellen wir dieses Paket für die soziale Infrastruktur zusammen, das viele Einzelmaßnahmen umfasst: soziale Einrichtungen wie die Tafeln gut durch den zu Winter bringen, Familien in schwierigen Situationen zu stärken – etwa wenn sie von Überschuldung, von Wohnungslosigkeit betroffen sind –, das Ehrenamt, das in Baden-Württemberg unbezahlbar ist, zu stärken. Auch leisten wir unseren Beitrag, um Kinderarmut zu bekämpfen. Ich finde, es ist ein ganz wichtiges Signal, dass wir dieses Paket für die soziale Infrastruktur ausbringen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir treffen zweitens Vorsorge für ein Sicherheitsnetz für die Wirtschaft. Wir legen Gelder zurück und haben so ein Netz in der Hand, das wir aufspannen können, um dem Handwerk, den kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, falls diese durch das Raster des Bundes fallen. (Abg. Joachim Steyer AfD: Wie soll das gehen?) So sind wir gewappnet, um zielgerichtet kleinen und mittleren Unternehmen, Handwerkerinnen und Handwerkern, Sozialeinrichtungen, den Vereinen oder auch Bürgerinnen und Bürgern, die in Not sind, Hilfe zukommen zu lassen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir finanzieren drittens die Entlastungspakete des Bundes mit. Dazu nutzen wir die Steuermehreinnahmen. Damit können wir die Entlastung bei kleinen und mittleren Einkommen, den Abbau der kalten Progression, die vorgezogene Gaspreisbremse, die Ausweitung des Wohngelds und das 49-€-Ticket finanzieren. Zur Wahrheit, meine Damen und Herren, gehört aber auch, dass die Steuermehreinnahmen nicht ausreichen, um all das zu finanzieren. Dieses Gesamtpaket, das der Bund in Abstimmung mit den Ländern auf den Weg gebracht hat und das unsere Unterstützung findet, ist so umfangreich, dass selbst ein starkes Bundesland wie Baden-Württemberg weitere Kredite aufnehmen muss. Die Regelungen zur Konjunkturkomponente in unserer Schuldenbremse, so, wie es in der Verfassung (Andreas Schwarz) steht, sehen das in einer Rezession auch vor. Diese Regelungen nutzen wir jetzt. Das sind konkrete Maßnahmen in diesem Haushalt. Dazu kommt der Puffer für Entlastungsmaßnahmen. Wir legen also Geld zur Seite für die Kaltfront, die jetzt auf uns zukommt. Wenn wir Preissteigerungen abfedern müssen, wenn die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen steigen, wenn wir sozialen Einrichtungen unter die Arme greifen müssen, dann sind wir dazu in der Lage. Das werden wir tun – schnell und zielgerichtet. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, zu den Terminen, die mir am eindrücklichsten in Erinnerung bleiben, gehört hier im Landtag der Austausch mit Jugendlichen, etwa wenn Schulklassen in den Landtag kommen und mit uns diskutieren. Ganz egal, welche Schule diese jungen Leute besuchen: Wie viel Neugier, wie viele kluge Köpfe, wie viel Talent und Kreativität es in unseren Schulen gibt, das beeindruckt mich jedes Mal wieder. Jeder dieser Besuche gibt mir Zuversicht, dass Baden-Württemberg auch im Jahr 2030, im Jahr 2040 in guten Händen sein wird. Denn dann wird sich entfaltet haben, was ich bei diesen Besuchen an Begeisterung, an Wachsenwollen erlebe. Wir tun alles dafür, dass Kindertagesstätten und Schulen ihren Teil dazu beitragen, dass sich Persönlichkeit und Können jedes Kindes entfalten können, dass Leistung gefordert wird, ohne das Lernenwollen einzuschränken, und dass jedes Kind, jede junge Person alle Chancen hat. Darum geht es, und daran orientieren wir uns hier in der Bildungspolitik. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Unsere Antwort darauf, was wir tun, damit jedes Kind alle Chancen bekommt, findet sich in diesem Haushalt. An entscheidenden Punkten haben Grüne und CDU nochmals eins obendrauf gelegt. Konkret: Wir stellen kräftig zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer ein. Damit verbessern wir die Unterrichtsversorgung im ganzen Land. Zudem finanzieren wir weitere pädagogische Assistentinnen und Assistenten. Wir verbessern die Qualität des Unterrichts, indem wir in die Förderung von multiprofessionellen Teams einsteigen. Das heißt, dass neben Lehrerinnen und Lehrern weitere Expertinnen und Experten wie beispielsweise Psychologinnen, Logopäden an den Schulen tätig sind. Wir denken Bildung also ganzheitlich; wir unterstützen und entlasten Lehrerinnen und Lehrer. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So weit die Theo- rie!) Zudem ist es gelungen, bei einem Kernanliegen meiner Fraktion einen Durchbruch zu erzielen: Ab sofort bezahlen wir befristet angestellte Lehrerinnen und Lehrer in den Sommerferien. Das war ein längst überfälliger Schritt. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Ich freue mich sehr, dass wir das gemeinsam mit unserem Koalitionspartner hinbekommen haben. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Elf Jahre!) Was frühere Regierungen nicht geschafft haben, ist uns gelungen. Das ist ein gutes Signal für Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Nachdem es zwei Regierungen nicht geschafft haben! Elf Jahre lang! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Lebhafte Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten. Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz hat das Wort.

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Andreas Schwarz GRÜNE

Ich freue mich, dass die Entscheidung, die Grüne und CDU in der Haushaltskommission getroffen haben, auch bei Ihnen Anklang findet. Darüber freue ich mich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das ist ein gutes Signal für mehr Wertschätzung für Lehrerinnen und Lehrer. Gemeinsam mit unserer Kultusministerin Theresa Schopper – – (Anhaltende Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Schwarz, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, es ist einfach zu laut, und zwar in allen Reihen. Daher bitte ich Sie nochmals um Ruhe. (Abg. Emil Sänze AfD: Er soll nicht solche Witze machen!) Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz hat das Wort.

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Andreas Schwarz GRÜNE

Gemeinsam mit Kultusministerin Schopper ermöglichen wir es, dass die Schulen mit diesen Maßnahmen echte Chancengeber bleiben; denn das sind sie heute. Mein Respekt und mein Dank gelten den Lehrerinnen und Lehrern und all den Menschen, die jeden Tag an dem Versprechen arbeiten, dass jedes Kind beste Chancen bekommt. Dieses Engagement sehen wir, und das honorieren wir, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich habe eingangs davon gesprochen, dass wir der Wirklichkeit ins Auge sehen müssen. Deswegen will ich das auch in der Bildungspolitik tun. Denn der Wirklichkeit ins Auge zu sehen heißt, dass wir anerkennen, dass Baden-Württemberg in den Vergleichserhebungen nur mehr im Mittelfeld gelandet ist. Das stellt uns nicht zufrieden. Wir wollen hier offen und auf wissenschaftlicher Basis nach Lösungen suchen, um wieder an die Spitze zu kommen. Meine Fraktion schlägt vor, einen ganzheitlichen Qualitätsprozess „Schule 2030“ aufzusetzen. Dieser ganzheitliche Qualitätsprozess „Schule 2030“ umfasst drei Schritte: Wir wollen mit allen Akteuren aus dem Bildungsbereich und aus der Wissenschaft auf die Ergebnisse der Vergleichserhebungen und die Erfahrungen der letzten Jahre schauen – und das vorbehalt- (Andreas Schwarz) los. Auf dieser empirischen Grundlage entstehen zügig Empfehlungen, um die Qualität der Schulen zu verbessern. Ich bin der festen Überzeugung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen keine Strukturdebatte, aber wir brauchen eine Qualitätsdebatte. Die Ergebnisse aus diesem Qualitätsprozess wollen wir noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Unser Ziel ist, dass Baden-Württemberg weiterhin ein zukunftsstarkes Bildungsland bleibt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr gut!) Unsere Reise in die Vereinigten Staaten hat mir nochmals vor Augen geführt, wie wichtig digitale Stärke, Innovation, Forschung und Entwicklung sind, damit wir in der heutigen Welt bestehen können. Heute bilden schnelles, mobiles Internet, gigabitfähiges Breitband eine nicht mehr wegdenkbare Infrastruktur für unsere Wirtschaft. Der digitale Wandel ist Teil unseres Alltags geworden. Bei künstlicher Intelligenz, bei maschinellem Lernen sind wir in Baden-Württemberg schon heute ganz vorn dabei und setzen diese Technologien auf der Basis europäischer Werte um. Baden-Württemberg ist die europäische Innovationsregion Nummer 1. Vom kleinsten Start-up bis zum großen Konzern ist allen klar, dass Innovation und Digitalisierung heute untrennbar miteinander verbunden sind. Wenn wir stark bleiben wollen, müssen wir die weiter fortschreitende Digitalisierung mitgestalten. Daher hat für uns eine stringente Digitalisierungsstrategie eine enorme Bedeutung. Deswegen legen wir einen zweiten Schwerpunkt in diesem Doppelhaushalt auf Forschung und Entwicklung, auf Digitalisierung und Innovation. Das ist unsere Antwort auf die Frage, was wir jetzt tun können, damit die baden-württembergische Wirtschaft auch morgen zu den Innovationsweltmeistern gehört. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dazu gehört für uns der weitere Ausbau der Innovationscampusmodelle. Das Cyber Valley hat gezeigt, wie hervorragende Forschung zum Nukleus eines Ökosystems werden kann. Denn das Geheimnis dieser Erfindung heißt Zusammenarbeit. Universitäten, Forschungsinstitute ermöglichen gemeinsam mit großen und mittelständischen Unternehmen exzellente Forschung. So entwickelt sich der Innovationscampus zu einer Einrichtung mit internationaler Strahlkraft. Gleichzeitig stehen die Anwendung und der Transfer neuer Erkenntnisse zu den Unternehmen in die Wirtschaft, in die Gesellschaft immer ganz oben auf der Agenda. Rund um den exzellenten Kern entsteht so ein Ökosystem, das Chancen für neue Geschäftsmodelle bietet. In diesem Haushalt setzen wir den Rahmen, damit die Pionierarbeit des Cyber Valleys erfolgreich fortgeführt werden kann. Wir entwickeln die beiden neuen und jetzt schon erfolgreichen Innovationscampusvorhaben Lebenswissenschaften und Mobilität weiter. Das sind ganz zentrale Zukunftsthemen für unser Land, und sie finanzieren wir in diesem Haushalt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Zudem geben wir in diesem Haushalt den Anstoß für zwei weitere Innovationscampusvorhaben. Im Innovationscampus Nachhaltigkeit liegt der Fokus auf den Fragen der Klimaanpassung, der Ressourcennutzung. Mit einem Innovationscampus Quantentechnologie stärken wir im Land die Forschungsexzellenz für weitere Zukunftstechnologien. Zusammen mit unseren in Spitze und Breite hervorragend aufgestellten Hochschulen haben wir daher alle Voraussetzungen, dass Baden-Württemberg auch künftig das Innovationsland Nummer 1 bleibt. Dafür gilt mein Dank Theresia Bauer, die den Grundstein für diese Erfolgsgeschichte gelegt hat, und unserer neuen Wissenschaftsministerin Petra Olschowski, die diese Erfolgsgeschichte jetzt fortschreibt und mit den zwei neuen Innovationscampusvorhaben nochmals zwei neue Leuchttürme schafft, sodass Baden-Württemberg weiterhin die Innovationsregion Nummer 1 ist. Vielen Dank dafür, Frau Ministerin. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Innovation steht im Kern unserer Wirtschafts- und Industriepolitik. Zu den Weichen, die wir jetzt für 2030 stellen, gehört aber noch mehr. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist auch ein Wirtschaftskrieg, ein Wirtschaftskrieg gegen uns. Er ist ein Krieg gegen unsere Werte. Dieser Krieg hat uns nochmals in höchster Dringlichkeit vor Augen geführt, was passiert, wenn wir uns in die Abhängigkeit von Autokraten und diktatorischen Regimen begeben. Wir brauchen daher eine effiziente und erneuerbare Energieversorgung, statt uns in fossile Abhängigkeiten zu begeben. Da hilft es übrigens auch nicht, auf Atomkraftwerke zu setzen, denn beim Uran sieht es nicht besser aus, liebe FDP. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Andreas Deuschle und Manuel Hagel CDU) Deswegen bin ich sehr dafür, dass sich unsere Wirtschaft diversifiziert, egal, ob es um Rohstoffe, um Energieträger oder um Absatzmärkte geht. Wir dürfen den Fehler nicht wiederholen, uns zu sehr abhängig zu machen. Ich denke dabei nicht nur an Russland, sondern auch an China. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Beispiel Elektromobilität, nicht? – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Deswegen setzen wir darauf, neue Handelspartner zu finden. Wir setzen auf Freiheitsenergien, auf Kreislaufwirtschaft. Wir werben aktiv dafür, dass sich Zukunftsunternehmen in Baden-Württemberg ansiedeln. Dazu braucht es beste Bedingungen. Das beginnt bei der Infrastruktur. Ganz vorn steht eine moderne Verkehrsinfrastruktur. Dazu gehören qualifizierte und kreative Fachleute. Dazu gehört die soziale Infrastruktur – von der Kinderbetreuung bis zur Kultur –, und dazu gehört am Standort verfügbare erneuerbare Energie. Wenn wir das alles berücksichtigen – und das tun wir –, dann wird es uns gelingen, dass Baden-Württemberg das starke und innovative Industrie- und Wirtschaftsland bleibt. (Andreas Schwarz) (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von der AfD) Ich habe über Bildung und über Innovation gesprochen. Dies sind zwei zentrale Weichen, die wir jetzt stellen, damit Baden-Württemberg in Zukunft stark und lebendig bleibt. Über die Zukunft zu sprechen heißt aber auch, über die Klimakrise zu sprechen. (Zuruf von der AfD) Denn der menschengemachte Klimawandel ist längst da. Wir haben das doch alle hier im Sommer auch erlebt. Da sind die Folgen der Klimakrise richtig spürbar geworden. (Zuruf von der AfD) Der Boden: staubtrocken, mit Rissen; Bäume, die im August ihr Laub abgeworfen haben; (Abg. Emil Sänze AfD: Dafür haben sie es jetzt noch!) und in den Städten herrschte eine unerträgliche Hitze. Wenn wir in den letzten Tagen auf das Thermometer geschaut haben, war festzustellen, dass der Oktober der wärmste Monat war. Die Klimakrise ist da. Sie wartet nicht, und sie muss gelöst werden, meine Damen und Herren, auch wenn die rechte Seite hier dies nicht akzeptieren will. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen ist es ein Kernanliegen verantwortungsvoller Politik, jeden Tag daran zu arbeiten, dass Baden-Württemberg klimaneutral wird. (Abg. Anton Baron AfD: Jegliche Klimaziele verfehlt!) Zudem geht es jetzt darum, dass wir uns verstärkt auf die auftretenden Unwetter und auch andere Klimafolgen vorbereiten. Beides machen wir mit diesem Haushalt. Um allerdings mit einem Missverständnis, das in politischen Debatten immer wieder auftaucht, aufzuräumen, will ich ganz klar sagen: Auch ein starkes Land wie Baden-Württemberg kann das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden, nicht allein erreichen. Denn die Klimakrise betrifft uns alle: jede und jeden Einzelnen, jedes Unternehmen, jeden Betrieb. Deswegen sind hier alle gefragt – der Staat, die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen und so die Klimaneutralität zu erreichen. Wir werden das machen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Manuel Hagel und Thomas Dörflinger CDU – Abg. Anton Baron AfD: Eijeijei!) Ich wundere mich hier schon immer über die Zwischenrufe von Ihrer, der rechten Seite. (Abg. Anton Baron AfD: Jegliche Klimaziele ver- fehlt! Sie verfehlen jegliche Ziele! Was wollen Sie damit?) Denn ich glaube, Sie haben gar keinen Bezug mehr zu Baden-Württemberg, auch gar keinen Bezug mehr zur Wirtschaft. (Zurufe von der AfD) iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Wenn ich Unternehmen besuche oder wenn Abgeordnete meiner Fraktion Unternehmen besuchen, stellen wir fest, dass die Konzerne, der Mittelstand, das Handwerk (Abg. Udo Stein AfD: Alle abwandern! Wegen der Energiepreise! Wegen Ihrer Politik!) längst erkannt haben, dass sie sich von fossilen Abhängigkeiten lösen müssen. Denn sie wollen ja auch in der Zukunft ihre Produkte verkaufen. Die Wirtschaft ist längst weiter als Sie. Die Unternehmen haben begriffen: Klimaschutz ist ein Wirtschaftsfaktor, der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Standortfaktor. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Man sieht es am Strompreis! – Abg. Udo Stein AfD: Teuerster Strompreis in Europa!) Mein Ziel ist es, Ökologie und Ökonomie zusammenzubringen. (Abg. Anton Baron AfD: Der Strompreis sagt etwas anderes!) Ein hervorragendes Beispiel, wie es gelingt, Ökonomie und Ökologie zusammenzubringen, ist die erfolgreiche Ansiedlung von cellcentric in der Region Stuttgart. Diese Fabrik für Brennstoffzellentechnik verschafft der Region hochwertige Arbeitsplätze. Sie macht unseren Standort zu einer beachtenswerten Adresse für eine umweltfreundliche Mobilität der Zukunft in Süddeutschland. Dieses Projekt hatte von Anfang an meine volle persönliche Unterstützung. Denn nur wenn Baden-Württemberg auf Zukunftstechnologien setzt, (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) können wir das große Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 erreichen. Deswegen möchte ich mich bei Ihnen, Herr Ministerpräsident, für Ihren persönlichen Einsatz bedanken. Gleichzeitig möchte ich auch der Kollegin Natalie Pfau-Weller von der CDU und dem Kollegen Andreas Kenner von der SPD danken. Dies ist ein Paradebeispiel für erfolgreiches Arbeiten, Hand in Hand für gemeinsames Handeln. Um klimaneutral zu werden, brauchen wir eben noch mehr: mehr Fotovoltaik, mehr Windkraft, mehr Tiefengeothermie, mehr Wasserstoff. Wir wollen, dass Baden-Württemberg das Wasserstoffland Nummer 1 in Deutschland wird. Auf diesem Weg sind wir heute ein gutes Stück vorangekommen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Zum Lagerfeuer zurück!) Ich habe davon gesprochen, dass sich die Klimakrise – – (Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Baron und die Herren aus der AfD-Fraktion, etwas ruhiger geht es schon. Und wenn es Sie nicht interessiert, gehen Sie bitte nach außerhalb des Plenarsaals. (Unruhe bei der AfD)

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Andreas Schwarz GRÜNE

Frau Präsidentin, es überrascht mich nicht, dass die AfD gerade, wenn es um Zukunftstechnologien geht, wenn es um Wasserstoff geht, wenn es um hochwertige Arbeitsplätze geht, nicht zuhört. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Weghört! – Zurufe von der AfD) Das zeigt: Die AfD hat gar kein Interesse daran, dass die Menschen in Zukunft hier Jobs haben. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich würde einfach sagen: Schämen Sie sich! (Abg. Udo Stein AfD: Schämen Sie sich!) Gehen Sie am besten raus aus dem Plenarsaal. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Udo Stein AfD: Frechheit! – Abg. Ruben Rupp AfD: Die Arbeitsplätze gehen in die USA!) Um die Klimakrise zu lösen, brauchen wir alle. Aber wir lassen uns davon nicht abhalten und werden mit vollem Tempo an der Klimaneutralität arbeiten. (Abg. Udo Stein AfD: Grüne Schrumpfwirtschaft!) Ich möchte mich ganz herzlich bei unserer Klimaschutzministerin Thekla Walker und bei Verkehrsminister Winfried Hermann bedanken, die das jeden Tag zeigen. Denn ein wichtiger Hebel für die Klimaneutralität ist der regulatorische Rahmen. Das verfolgen wir auch mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wann?) die wir noch in diesem Jahr in den Landtag einbringen werden. Denn wir können den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verkehrswende erheblich beschleunigen, (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) indem wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Da, wo wir mit Landesgeld etwas bewegen können, tun wir das. Deswegen war es mir und meiner Fraktion besonders wichtig, Klimaschutz und Klimaanpassung zu einem der großen Schwerpunkte in diesem Haushalt zu machen. Dazu haben wir ein Maßnahmenpaket „Klimaschutz“ im Haushalt verankert. Denn – das sehen Sie, wenn Sie die betreffenden Gebäude anschauen – es sind noch nicht alle Landesliegenschaften vorbildlich, wenn es um Energieeffizienz und Fotovoltaik geht. (Lachen bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Schön formuliert! –

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Sascha Binder SPD

Das ist aber schön ausgedrückt!) Das packen wir jetzt an. Das Land wird zum Vorbild für Sonnenenergie vom Dach. Wir machen die Dachflächen zu Solartankstellen. Das legen wir in diesem Haushalt fest, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Das ist ja süß, Herr Schwarz!) ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Ich habe vorhin darüber gesprochen, dass wir heute Nachmittag den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der CDU-Fraktion zur Planungsbeschleunigung beschließen werden. Und in diesem Haushalt gehen wir noch einen Schritt weiter. Wir richten eine Landesagentur Wind ein. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Wir beschleunigen die Genehmigungsverfahren für Windkraft und Fotovoltaik. Wir treiben die Wärmewende voran. Auch für den Ausbau der Radschnellwege, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) für die Elektromobilität, für die Verkehrswende nehmen wir in diesem Haushalt Geld in die Hand. Beides greift ineinander: der Hebel, den wir mit diesem Haushalt ansetzen, und die Gesetzgebung in Bund und Land, mit der wir den richtigen Rahmen für die Beschleunigung der Energiewende, für die Beschleunigung der Verkehrswende und eine klimafreundliche Wirtschaft setzen. Das sind unsere Antworten auf die Klimakrise, und das sind unsere Antworten, um schnellstmöglich aus der Abhängigkeit von den fossilen Energien herauszukommen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eingangs davon gesprochen, dass wir uns in einer neuen Lage befinden, dass wir vor bisher nicht gekannten Herausforderungen stehen. Zu diesem neuen Modus der Politik gehört es, genau abzuwägen, was wichtig ist, was dringend ist und was bloß wünschenswert ist. Um es deutlicher zu sagen: Das bedeutet auch, dass nicht jede Forderung, die an den Haushalt gestellt wird, auch erfüllt werden kann. Dabei gilt, dass sich der Haushaltsplan für die nächsten zwei Jahre ganz grundlegend von den Haushaltsplänen der letzten Jahre unterscheidet. Wir wissen heute schlicht nicht, was in einigen Monaten auf uns zukommt. Noch kein Haushalt wurde unter solch großer Unsicherheit aufgestellt. Klar ist: Die Handlungsspielräume im Haushalt sind begrenzt. Ein großer Teil des Haushalts ist durch Personalkosten, durch gesetzliche Verpflichtungen, durch den kommunalen Finanzausgleich faktisch schon festgelegt. Da, wo es Spielräume gibt, haben wir hart priorisiert. Die Krisenbewältigung ist ein Teil der neuen Normalität. Ein Zurück zur alten Normalität gibt es nicht, kann es nicht geben. Dringend sind daher all die Maßnahmen, mit denen wir direkt und kurzfristig auf die Krisen unserer Zeit reagieren. Mir und meiner Fraktion ist wichtig, dass wir Baden-Württemberg darauf bestmöglich vorbereiten. Deswegen sorgen wir vor. Ein erheblicher Teil unserer Haushaltsmittel fließt in die Kofinanzierung der Entlastungsmaßnahmen des Bundes. Wir, das Land, geben die Steuermehreinnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurück, und wir spannen einen Rettungsschirm auf. Wir lassen niemanden im Stich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zugleich ist es entscheidend, das Wichtige im Blick zu haben und das Wichtige auch im Blick zu behalten, Baden-Württemberg bestmöglich vorzubereiten. Und das heißt, in langen Linien zu denken. Wir stellen heute die Weichen für die Zukunft, (Andreas Schwarz) ganz im Sinne unseres grün-schwarzen Koalitionsvertrags. Wir stellen die Weichen für die 2030er-Jahre. Wir stellen jetzt die Weichen, damit Baden-Württemberg ein starkes Land bleibt, und dafür legen wir in diesem Haushalt die Grundlage, mit Investitionen in den Klimaschutz, in Forschung und Entwicklung, in Digitalisierung und Innovation, in Bildungschancen und in den sozialen Zusammenhalt. Das sind unsere Antworten auf die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, und das sind unsere Antworten, damit Baden-Württemberg ein starkes Land bleibt. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei den Grünen – Beifall bei Ab- geordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Hagel.

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Manuel Hagel CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute, am 9. November, erinnern wir uns an ganz unterschiedliche Dinge: zum einen an eines der dunkelsten Kapitel in unserer deutschen Geschichte – die Reichspogromnacht 1938 –, zum anderen aber auch an die glücklichsten Momente deutscher Geschichte: die Ausrufung der Republik 1918, aber auch und vor allem an den Mauerfall im Jahr 1989. Damals mahnte Gorbatschow eine neue Haltung an. Er sagte, die Welt müsse sich verändern. Ich darf ihn weiter zitieren: Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren. Gorbatschow hatte mit diesen Worten mit Blick auf all das, was sich danach dann in Europa, in einer verbohrten DDR, verändert hat, so was von recht! Diese Haltung der Offenheit, diese Haltung in Richtung Umgestaltung, dieser Mut zur Veränderung und dieser umsichtige Blick haben Deutschland, Europa und die Welt damals massiv verändert und in eine bessere Zukunft geführt. (Beifall des Abg. Willi Stächele CDU) Welch ein – tatsächlich diametraler – Gegensatz zum heutigen Imperialisten, Kriegsverbrecher und Diktator in Russland, Wladimir Putin! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Das, was Gorbatschow damals mit zeitloser Gültigkeit gesagt hat, ist, meine ich, auch für uns Heutige eine ganz gute Haltung. (Zuruf von der AfD) Wie reagieren wir auf die Aufgaben und Herausforderungen unserer Zeit? Ich finde, diese Koalition, diese Landesregierung aus Grünen und CDU reagiert genau richtig, indem sie einen Dreiklang bildet aus klug entscheiden, entschlossen handeln und konsequent umsetzen. Genau diesem Dreiklang – entschlossen, konsequent und klug – trägt dieser Haushaltsentwurf Rechnung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Aber machen wir uns ehrlich: Wenn wir in die Welt um uns herum schauen, ist es ein klein bisschen so, als wären wir im Auge eines Hurrikans. Dieser Sturm reißt die Welt, wie wir sie kennen, aus ihren Angeln: Krieg in Europa, gestörte Lieferketten – ein Problem, das etwa mit Blick auf Vietnam, bei Chip- und Halbleiterelektronik, in den nächsten Monaten und Jahren noch ganz massiv zunehmen wird –, die Mangellage bei der Energie. China erwächst von Tag zu Tag mehr zu einem systemischen Rivalen. Die Wertegemeinschaft und die Volkswirtschaften des Westens sind so stark unter Druck wie nie zuvor. Die Demokratien werden weltweit von Jahr zu Jahr weniger und nicht mehr. Ja, und wir haben weltweit auch noch immer eine Pandemie. (Zuruf von der AfD: Auch in Deutschland!) Die große Menschheitsaufgabe ist der Klimawandel. Was jetzt vielleicht ganz abstrakt, entrückt und weit weg klingt, hat ganz konkrete Auswirkungen auf unser Leben in Deutschland und ganz konkrete Auswirkungen auf unser Leben hier in Baden-Württemberg. Wir spüren diese Auswirkungen jetzt am Beginn jeden Tag, aber wir stehen erst am Anfang. Die Inflation jagt von Negativrekord zu Negativrekord. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) In diesem Jahr liegt sie vermutlich im Schnitt bei 8 %, im nächsten im Durchschnitt vermutlich bei 7 %. Die Rezession klopft an unsere Tür. Ein Drittel der Weltwirtschaft befindet sich im nächsten Jahr vermutlich in einer Rezession – und wir in Baden-Württemberg mittendrin. Der Pessimismus in der Wirtschaft ist größer denn je. Nur 8 % der Unternehmen gehen von einer positiven Entwicklung der Geschäftslage aus – der schlechteste jemals erhobene Wert. Das Vertrauen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt ob all dieser Umstände schwindet. Fast zwei Drittel der Menschen in Deutschland halten das Miteinander bei uns im Land für schlecht. Nur noch eine knappe Mehrheit glaubt an die Demokratie; sie gerät unter Druck. (Ah-Rufe von der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb möchte ich zu der eingangs erwähnten (Abg. Anton Baron AfD: Wer trägt die Verantwortung dafür?) Ausrufung der Republik zurückkommen. Den Kampf um die Demokratie müssen wir entschlossen führen. Das sollte uns auch heute bei allem, was wir tun, Mahnung sein. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich möchte deshalb auch mahnend an uns selbst gerichtet sagen: Nichts ist selbstverständlich, wenn alles selbstverständlich scheint. Wir müssen unsere Demokratie jeden Tag aufs Neue verteidigen. (Zuruf: Ja, müssen wir!) Vor allem müssen wir unseren Wohlstand nicht nur mit hoher Euphorie verteilen, sondern wir sollten uns auch mal wieder (Manuel Hagel) bewusst machen, dass wir diesen Wohlstand jeden Tag aufs Neue hart erarbeiten müssen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Damit das gelingt, gibt diese Landesregierung Orientierung, Stabilität und Sicherheit. Dafür werden wir mit diesem Doppelhaushalt die richtigen Entscheidungen treffen – in Zeiten größter Unsicherheit. Der Haushaltsentwurf umfasst unter diesen krisenhaften Bedingungen ein Gesamtvolumen von 121 Milliarden €. Der Entwurf steht in einer ganz feinen Balance zwischen Risikovorsorge auf der einen Seite und Investitionen auf der anderen Seite. Er steht in einer feinen Balance zwischen Vordringlichem auf der einen Seite und grundsätzlich Notwendigem auf der anderen Seite. Ja, so einen Haushaltsentwurf unter diesen Bedingungen zu erstellen, strengt an. Es erfordert Konzentration, es erfordert klare Haltung, und es erfordert einen klaren Kurs. Genau unter diesen drei Koordinaten hat unser Finanzminister Dr. Bayaz eine ganz hervorragende Arbeit gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zu den drei Koordinaten: Erstens: bewusst vorsorgen. Das ist vielleicht die zentrale Lehre aus der Coronapandemie. Da können wir heute doch mit etwas Abstand sagen: Nichts ist unberechenbarer als die Dynamik einer Krise. (Zuruf) Das heißt für uns: Wir müssen uns in die Lage versetzen, immer reagieren zu können – im Übrigen auch politisch kommunikativ. Nicht der Wind darf die Richtung bestimmen, sondern das Segel. Deshalb ist es im Umgang mit einer Krise doch normal, dass man einmal Gesagtes auch verändern muss, wenn sich die Fakten und Erkenntnisse verändern. Das Gegenteil wäre, trotz neuer richtiger Erkenntnisse an einmal Getroffenem festzuhalten. Genau das hätte nichts mit kluger und umsichtiger Politik zu tun; das wäre einfach nur verbohrt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Haushaltspolitik in Krisenzeiten ist also immer auch eine Rechnung mit mindestens einer Unbekannten. Ja, es ist richtig, dass der Entwurf eine Inflationsvorsorge von 1 Milliarde € vorsieht. Das Risikomanagement finanziell abzubilden, statt den Haushalt auf Kante zu nähen, ist doch auch gar nichts Schlimmes; es ist doch in dieser Lage nach dieser Logik genau das Richtige. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir setzen auf Handlungsfähigkeit in Zeiten der Krise. Wir brauchen nicht nur einen langen, sondern wir brauchen vor allem auch einen tiefen Atem, gerade dann, wenn die Steigung noch einmal zuzunehmen beginnt. Für genau diesen langen Atem, für diesen tiefen Atem – gerade dann, wenn es anstrenode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 gend wird – sorgt diese Koalition. Auch deshalb werden wir es über diesen Berg schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zweitens: Wir werden gezielt helfen und entlasten. Das Schreckgespenst der Deindustrialisierung geht in Baden-Württemberg um. (Zuruf von der AfD) Die Sorgen sind so konkret wie vielleicht nie zuvor in 77 Jahren, mit all den Folgen für Arbeitsplätze, für Existenzen, für die Leistungsfähigkeit des Staates und für das Leben der Menschen in unserem Land. Erste Betriebe nehmen Reißaus. Fast jedes fünfte Unternehmen will energieintensive Geschäftsfelder ins Ausland verlagern. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Innerhalb Deutschlands wird die Wirtschaft dorthin gehen, wo die Energie sein wird. Firmen, die es sich leisten können, wandern ins Ausland aus, wo Länder mit günstigen Energiepreisen locken. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: So ist es!) BASF, ein Urgestein deutscher Industriegeschichte, sieht die Zukunft seiner energieintensiven Produktion in China. (Zuruf von der AfD: Ja!) Betriebswirtschaftlich ist das vielleicht noch irgendwie nachvollziehbar, volkswirtschaftlich ist das für uns alle folgenschwer. Diejenigen, die diese Möglichkeit nicht haben, stehen ohne jeden Zweifel dann vor der Frage des Aus. Zumindest lauten im Status quo bei ganz vielen so die Sorgen. Es begegnet uns doch jeden Tag in unseren Wahlkreisen. Es begegnet auch mir, wenn ich unterwegs bin, bei den knapp zehn Familienbetrieben im Bäckereihandwerk bei mir daheim in Ehingen. Egal, bei welchem Bäcker ich am Samstagmorgen bin, es gibt immer die gleichen Sorgen, seit Wochen, seit Monaten immer die gleichen Fragen. (Zuruf von der SPD: Immer keine Antworten!) Doppelte Stromkosten, fünffacher Gaspreis – genau diese Bäcker z. B. können diese Kosten eben nicht 1 : 1 an ihre Kunden weitergeben. Da bleibt am Ende – dafür braucht man jetzt kein Mathestudium – (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Emil Sänze: In die andere Rich- tung zeigen!) dann unter dem Strich ein Minus. Das heißt für unser Land, dass Nahversorgung wegbricht, dass Regionalität wegbricht, dass handwerkliche Qualität wegbricht. Wer sich über so etwas freut, liebe Kollegen von der AfD – – (Widerspruch bei der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Nicht freuen!) (Manuel Hagel) Das ist nichts anderes als schäbig, weil Sie sich an der Not und am Elend anderer erfreuen. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zurufe von der AfD, u. a.: Wer war vorher an der Regierung?) Deshalb denken wir auch an die Industriebetriebe im Land. Bei uns auf der Alb: Zementwerk in Allmendingen, 175 Jahre Firmengeschichte; Zementwerk in Schelklingen, über 120 Jahre Firmengeschichte. Zwei Weltkriege, fünf staatliche Verfasstheiten, Finanz- und Coronakrise in jüngerer Zeit wurden überstanden. Diese Unternehmen strengen sich jeden Tag an – übrigens zusammen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – für mehr Energieeffizienz. Sie setzen vermehrt auf Sekundärbrennstoffe. Aber das Einsparpotenzial ist auch irgendwann ausgeschöpft. Diese Unternehmen sind Arbeitgeber für Tausende Menschen, die sich nicht nur um ihre Heizund Stromkosten zu Hause sorgen, sondern sich eben auch Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Deshalb kann für uns in unserem Tun, kann für diese Koalition doch nur eine Klammer gelten, und diese Klammer heißt: klimaneutral werden, aber vor allem auch Industrieland bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Deshalb ist für uns in dieser Koalition klar: (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Jedes individuelle Beispiel summiert sich auf in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Was uns jetzt die Hilfen kosten, wird weitaus weniger sein, als wir aufwenden müssten, wenn ganze Wirtschaftszweige wegbrechen, wenn die Deindustrialisierung in unserem Land vom Albtraum zur Realität wird. (Zuruf von der AfD: 16 Jahre Merkel!) Deshalb muss doch klar sein: Wir werden Härten abfedern – aber immer auch in dem Bewusstsein, dass wir, der Staat, nicht jede Härte werden mildern können. Wir werden unverschuldet in Not geratene Betriebe durch die Krise bringen, größte Härten für die Menschen abfedern und unseren Kommunen beistehen. Oder anders gesprochen: Wir werden eine Baden-Württemberg-Brücke über die Winterlücke der Ampel bauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Für uns ist diese föderale Solidarität die andere Seite unseres klaren Bekenntnisses zur Subsidiarität. Der Haushaltsentwurf sieht bereits die Beteiligung am Entlastungspaket mit Vorsorge für Steuermindereinnahmen von 460 Millionen € vor. Der Haushaltsentwurf sieht auch bereits Rücklagen für Haushaltsrisiken in Höhe von 1,3 Milliarden € vor, um flexibel reagieren zu können, und das immer mit dem Ziel, die Zeit bis nach der Krise zu überbrücken. Als Motto im Sinne der Nachhaltigkeit muss doch für uns auch jetzt gelten, dass wir in der Haushaltspolitik heute bereits an morgen denken. Das ist eine Politik, die vorsorgt, damit wir das dringend Nötige handlungsschnell angehen können. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Drittens: Wir werden nachhaltig investieren. 1,4 Milliarden € stehen dafür im Haushaltsentwurf. Wir wissen, dass wir nur mit einer starken Wirtschaftsleistung Wohlstand, soziale Sicherheit, kulturelle Vielfalt und die Energiewende ermöglichen können. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Deshalb sieht dieser Entwurf strategische Investitionen in die Zukunftsfähigkeit vor und schafft bereits heute dafür die Voraussetzungen. Jeder hier investierte Euro wird sich in Zukunft doppelt und dreifach auszahlen. Wer die Wertschöpfung von morgen sichern will, muss heute mutig entscheiden, aber er muss es dann eben auch konsequent umsetzen. Diese Koalition tut genau das mit einem klaren Kurs. Wir investieren ins Digitalisierungsland Baden-Württemberg, in die Digitalisierung der Verwaltung und an den Schulen mit einer Verstetigung des Glasfaserausbaus, mit der Digitalisierungsprämie. Wir schaffen die Digitalisierungsprämie nicht ab, sondern wir führen sie fort. Wir investieren ins Bildungsland Baden-Württemberg mit 700 neuen Lehrerstellen, um den gestiegenen Herausforderungen an unseren Schulen begegnen zu können. Wir investieren in die Idee des Klimaschutzlands Baden-Württemberg – ein Land eben, das nicht mit erhobenem Zeigefinger umherläuft, sondern das mit gutem Beispiel vorangeht, das nicht permanent einer Öffentlichkeit sagt, was sie zu tun hat, sondern bei sich selbst beginnt. Deshalb ist es richtig, dass jetzt endlich auf landeseigenen Gebäuden Flächen zur gezielten Nutzung herangezogen werden. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Zurufe) Wir investieren in das Klimaschutzland Baden-Württemberg, das bei der Wasserstoff-Roadmap noch mal richtig Tempo macht, um noch unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden. Wenn sich der eine oder andere Kollege vielleicht fragt, wo er seinen Beitrag leisten kann, dann könnte der darin liegen, dass die Wasserstoffmagistrale eben nicht in Hessen endet, sondern auch nach Baden-Württemberg weitergeht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir investieren aber vor allem auch in zukünftiges Wachstum. Das ist echte Nachhaltigkeit aus unserer Verantwortung heraus – im Übrigen auch aus einer Verantwortung von heute heraus für alle, die nach uns kommen werden. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir investieren in das Forschungsland Baden-Württemberg, indem wir das Cyber Valley weiter voranbringen. Wir investieren in die Idee des Innovationslands Baden-Württemberg, indem wir unseren Innovationscampus eben nicht dahinvegetieren lassen, sondern ihn zukunftsfähig aufstellen. Wir investieren in die Idee des Gründerlands Baden-Württemberg mit der Fortführung unserer bewährten Start-up-Förderung. Dieser Haushaltsentwurf setzt deshalb genau den richtigen Ansatz. Wir schaffen eine Idee für Baden-Württemberg. Wir schaffen eine Idee, die auf einen Einklang setzt aus Digitalisierungsland, aus Bildungsland, aus Klimaschutzland, aus Forschungsland, aus Innovationsland und aus Gründerland. All das sind enorme Zukunftsperspektiven für unser Land. Ja, (Manuel Hagel) liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeiten sind schwierig, die Aufgaben sind groß, aber wir sollten auch etwas mehr Zuversicht verbreiten, finde ich. (Beifall bei der CDU und den Grünen) All das, was wir in der Krisenvorsorge für dieses Land tun, tun wir auch aus Notwendigkeit, aber ebenso aus ganzer Überzeugung. Wir wollen und wir müssen Produktion, Anwendungen, Dienstleistungen und damit Wertschöpfung im Land halten. Dazu braucht es neue Arbeitsplätze in ganz entscheidenden Zukunftsfeldern, z. B. in der Leitertechnologie. Hier denke ich an Trumpf in Ditzingen (Zuruf von den Grünen) oder an Zeiss in Oberkochen. In der modernen Medizintechnik macht sich Tuttlingen heute auf, ein Weltzentrum zu werden. In der Energie- und Wasserstofftechnologie sind wir mit HyFab in Ulm und mit „Hy-FIVE“ auf dem richtigen Weg. Ich finde es toll, wie jetzt auch die Stadt Weilheim bei der Ansiedlung von cellcentric mutig vorangeht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, über diese Beispiele sollten wir doch auch positiv sprechen, damit sie Nachahmer in diesem Land finden. Deshalb sollten wir aufhören, unser eigenes Land permanent schlechtzureden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aber dazu gehört auch: All das muss in Zukunft deutlich schneller gehen. Denken wir an IT und Digitalisierung; SAP ist da bis heute ein Leuchtturm bei uns im Land. Denken wir an unsere Kultur- und unsere Kreativwirtschaft, die wir jetzt kraftvoll mitgestalten müssen. Denken wir an das enorme Potenzial der Bioökonomie, wo Tübingen den geistigen Hotspot nicht nur in Baden-Württemberg, sondern einen Hotspot für die ganze Republik bildet. Denken wir an den Maschinenbau und die Transformation der Automobilwirtschaft. Und tun wir doch bei genau diesen beiden Bereichen – Maschinenbau und Automobilwirtschaft – nicht so, als müssten wir sie abschreiben. Der Maschinenbau und die Automobilwirtschaft haben in unserer Idee von Baden-Württemberg einen festen Platz. Deshalb müssen und werden wir sie stärken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ja, es geht im Haushalt viel um Zahlen. Aber es geht in diesem Haushalt vor allem auch darum, jetzt das zu machen, was gemacht werden muss, jetzt das Richtige zu tun, damit Baden-Württemberg widerstandsfähiger, aber auch kreativer wird. Auf diesem Weg durch die Krise braucht es eines ganz wesentlich: Sicherheit. Wir erleben dieser Tage, wie fragil unsere Gesellschaft ist, wie unsere Infrastruktur im Land jederzeit angegriffen werden kann. Ich verweise z. B. auf die Bahninfrastruktur – einfach einen Kabelkanal durchsägen, und das war’s; alles steht still. Oder denken Sie an die Medien, an den Hackerangriff auf die „Heilbronner Stimme“, die vierte Gewalt in unserem Staat, die so zentral für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung ist, oder an den Cyberangriff ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 auf die Hochschule in Heilbronn, ein Angriff auf die Wissenschaft, auf die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in unserem Land, auf diese zentrale Ressource, was das Innovationsland Baden-Württemberg betrifft. Denken Sie an den Angriff auf die Gaspipeline in der Ostsee – immense Schäden, ein ganz leichtes Ziel, für das unter Wasser kaum ein Schutz möglich ist. Diese kurzen Beispiele zeigen: Alles ist verwundbar, auch unsere so sicher geglaubten Existenzgrundlagen. Aber all jenen, die hier unsere Existenzgrundlagen zu bedrohen versuchen – immer aus niedrigen Beweggründen –, werden wir als Antwort sagen: Wir lassen uns nicht einschüchtern. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und unsere Antwort darauf wird sein, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir werden uns auch zu wehren wissen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Deshalb gehen wir den Schutz unserer Bevölkerung, unserer Infrastruktur mit diesem Doppelhaushalt kraftvoll an. Für uns in dieser grün-schwarzen Koalition ist eines ganz klar: Sicherheit ist kein „Nice to have“, für uns ist Sicherheit ein Musthave. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Deshalb gilt für uns: Wir müssen uns gegen diese Art der hybriden Kriegsführung, diese kriminellen Attacken im Cyberraum besser rüsten, als wir es bisher getan haben. Das wird eine ganz zentrale Herausforderung für unsere neue Sicherheitsarchitektur in Baden-Württemberg sein. Deshalb investieren wir in neue Stellen bei der Polizei und in neue Stellen bei der Staatsanwaltschaft. Wir investieren in ein Cyberzentrum Justiz. Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Was haben Cyberzentrum und Justiz miteinander zu tun? Ich möchte es Ihnen übersetzen, damit es leichter wird, das zu verstehen: (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir sagen mit diesem Cyberzentrum jetzt endlich auch der Kinderpornografie in unserem Land den Kampf an. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir werden mit den Sicherheitsbehörden in der Justiz und der Polizei – die im Übrigen die Besten sind, nicht nur in der Republik, sondern auch weit darüber hinaus – jetzt beginnen, diesen Sumpf trockenzulegen, und dies schon seit Beginn unserer Koalition. Wir sagen diesen Verbrechern, die Babys und kleine Kinder missbrauchen, ganz klar: Unsere Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg, sie werden euch jagen, und sie werden euch finden. In Baden-Württemberg gibt es nur einen Platz für Kinderschänder: Kinderschänder gehören hinter Gitter und sonst nirgendwohin, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP) (Manuel Hagel) Bei alldem ist Sicherheit für uns in unserer grün-schwarzen Koalition niemals eindimensional. Sicherheit ist mehr als innere Sicherheit oder mehr als äußere Sicherheit. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sicherheit ist ein umfassendes Lebensgefühl, Sicherheit ist ein Zuhause, Sicherheit ist eine Wohnung, und ja, Sicherheit sind auch die eigenen vier Wände. Deshalb sieht dieser Haushaltsentwurf die so nötigen Investitionen in den dringend benötigten Wohnraum vor. Es ist mehr als richtig, den im Haushalt 2022 eingeschlagenen Weg hier fortzusetzen. Sicherheit bedeutet auch Versorgungssicherheit, es bedeutet, Energiewende und Klimaschutz kraftvoll zu beschleunigen. Wir schaffen jetzt auch digitale Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Es ist Zeit geworden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es hier endlich vorangeht. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir statten die Regierungspräsidien besser aus, um die Energiewende vor Ort zu beschleunigen. (Abg. Anton Baron AfD: Jeder vor seiner Haustür!) Sicherheit heißt auch Sicherheit für unsere Kommunen, die wir besser bei ihren Aufgaben unterstützen müssen. Der Haushaltsentwurf sieht deshalb höhere Mittel für die Kommunen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten vor, und er trägt auch Sorge für erhöhte Ausgleichsleistungen, was das Bundesteilhabegesetz angeht. Klar, da kommt noch was. Deshalb werden wir im weiteren Verfahren der Haushaltsberatungen auch der Mitfinanzierung des Entlastungspakets Rechnung tragen müssen. Baden-Württemberg ist auch deshalb so stark, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil es starke Kommunen hat. Deshalb setzen wir auf die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen. Ich kann uns alle daher nur bitten: Nehmen wir diesen kommunalen Hilferuf, überschrieben mit den Worten „In großer Sorge um unser Land“, ernst. Lochen wir diesen Brief nicht einfach (Abg. Carola Wolle AfD: War absehbar!) und legen ihn ab, behalten wir ihn nicht und legen ihn einfach auf die Seite, sondern nehmen wir diesen kommunalen Hilferuf ernst. Machen wir etwas daraus, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) packen wir das an, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auch dies möchte ich hier ganz offen sagen: Die Beratungen nach der Steuerschätzung haben der Dynamik der Entwicklung Rechnung getragen. Wir haben Steuermehreinnahmen von 2,5 Milliarden € im laufenden Jahr und in den beiden Jahren des Doppelhaushalts. Wir werden den Spielraum durch die Konjunkturkomponente bei der Schuldentilgung und der Schuldenaufnahme ausgestalten, in ganzer Verantwortung. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Das Gegenteil wäre ja, Schattenhaushalte zu bilden und Sondervermögen einzurichten. Das machen andere. Unser Finanzminister Danyal Bayaz macht das nicht. Er macht es transparent, und er macht es auf eine ehrliche Art und Weise. Das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Und: Wir werden zusätzliche Zukunftsinvestitionen über den Haushaltsentwurf hinaus gemeinsam, grüne Landtagsfraktion und CDU-Landtagsfraktion, im weiteren parlamentarischen Verfahren angehen. Auch da gilt: klarer Kurs und klares Ziel. Unsere Arbeit dient einem zukunftsfesten Baden-Württemberg, das heißt, stabil durch die Krise zu kommen, aber dann auch irgendwann stärker aus der Krise herauszukommen. Zukunftsfestes Baden-Württemberg, das heißt, den Medienstandort Baden-Württemberg zu stärken mit rund einer dreiviertel Million Euro in den beiden Jahren des Doppelhaushalts. Zukunftsfestes Baden-Württemberg, das meint, Katastrophenschutz und Rettungsdienste zu stärken mit einem zusätzlichen Gesamtvolumen von rund 40 Millionen €. (Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU) Gut so, dass wir das anders machen als die Ampel in Berlin, die Millionen zusammenstreicht. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Uns gilt der Bevölkerungsschutz etwas in diesem Land, und deshalb werden wir ihn stärken, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Zukunftsfestes Baden-Württemberg, das heißt, frühe Bildung mit der Weiterentwicklung des Orientierungsplans in den Kindergärten weiter in der Qualität voranzubringen, mit insgesamt über 14 Millionen € zusätzlich. Gut, dass wir das endlich angehen! Zukunftsfestes Baden-Württemberg meint, das Cybercrime-Zentrum noch besser aufzustellen, mit zwölf zusätzlichen Ermittlern und neuen IT-Spezialisten. Zukunftsfestes Baden-Württemberg heißt, das Wissen um die Herkunft zu pflegen durch den Erhalt der Kulturgüter unseres Landes, mit zusätzlich rund 2 Millionen €. Zukunftsfestes Baden-Württemberg heißt, zusätzlich in eine starke Wirtschaft zu investieren, mit einem Gesamtvolumen von zusätzlich rund 120 Millionen € für Start-ups, für den Handel, für die Handwerkerinnen und Handwerker in unserem Land, für die Wasserstofftechnologie, die jetzt so dringend einen neuen Schub braucht, für Luft- und Raumfahrt, für Quantentechnologie, für Tourismus, für den Gesundheitsstandort und vor allem auch für die Fortführung von Invest BW. All diese aufgezählten Einrichtungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind es doch wert, dass wir die Ärmel hochkrempeln. (Abg. Stefan Teufel CDU: Jawohl!) Da geht es um die Zukunft von Baden-Württemberg, und das packen wir an, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der CDU: Sehr gut!) (Manuel Hagel) Aber „zukunftsfestes Baden-Württemberg“ meint auch, die Entwicklung unserer ländlichen Räume und der Landwirtschaft in der Krise nicht aus dem Auge zu verlieren. Mit zusätzlich insgesamt über 23 Millionen € denken wir an die bäuerlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg. Die sind uns doch etwas wert, liebe Kolleginnen und Kollegen, und deshalb ist es richtig, dass wir auch etwas für die Bauernfamilien in Baden-Württemberg tun. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP) Zukunftsfestes Baden-Württemberg meint, dass wir viel Wertschätzung für diejenigen haben, die sich bei uns im Land ehrenamtlich betätigen: unbezahlt, aber unbezahlbar. Deshalb werden wir das Ehrenamt stärken: mit der Ehrenamtskarte und zusätzlich rund 1,4 Millionen €. Zukunftsfestes Baden-Württemberg heißt, das Tempo bei Planungen für die Energiewende noch einmal anzuziehen, mit zusätzlich rund 9 Millionen €, u. a. für das Förderprogramm PV: an Parkplätzen im Bestand, an Autobahnen, an Fassaden, an Zäunen, auf Terrassendächern. Dort überall brauchen wir Fotovoltaik, dort müssen wir sie voranbringen; dort gehört Fotovoltaik auch vordringlich hin, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zukunftsfestes Baden-Württemberg heißt, zielgerichtete Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Entlastung der Menschen anzugehen, mit in Summe zusätzlich fast 16 Millionen €. Zukunftsfestes Baden-Württemberg meint, Schlüsseltechnologien und Innovationen mit in Summe rund 60 Millionen € zu fördern: für das Cyber Valley, für die beiden Innovationscampi „Health & Life Science Alliance“ und „Mobilität der Zukunft“. All diese Beispiele zeigen: In der Krise kommt es auf gutes Regieren an. Deshalb macht diese Koalition eine Politik, die Vertrauen schafft. Diese Koalition macht eine Politik der Verlässlichkeit, und deshalb ist diese Koalition eine gute für Baden-Württemberg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zum Abschluss möchte ich also herzlich danken: Dieser Haushalt zeigt, dass Politik eben nicht in der Krise verharrt, sondern wir uns den Aufgaben der Zeit stellen. Genau das tut diese Koalition in einem gemeinsamen Geist und einer gemeinsamen Verantwortung für Baden-Württemberg. Dafür braucht es ein verlässliches Miteinander in einer Koalition. Die Zusammenarbeit war und ist getragen von gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung. Deshalb danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, allen voran unserem Finanzminister Dr. Bayaz, sehr. Ich finde, unsere Finanzbeamten haben da in den letzten Wochen in Tag- und Nachtarbeit Großartiges geleistet. Deshalb, sehr geehrter Herr Finanzminister, Ihnen und Ihrem ganzen Haus vielen herzlichen Dank für diesen Entwurf. (Beifall bei der CDU und den Grünen) ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Ich danke aber auch sehr den Mitgliedern der Landesregierung, den finanzpolitischen Sprechern Tobias Wald und Dr. Rösler, dem Kollegen Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz sowie der grünen Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion. Ich finde, dieser Haushalt sorgt bewusst vor. Er wird ganz gezielt helfen und entlasten, und wir investieren in eine Idee von Baden-Württemberg, für die es sich lohnt, die Ärmel hochzukrempeln und täglich hart zu arbeiten. Unser Land und die Menschen in Baden-Württemberg sind es wert, dass wir alles für sie geben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch das Wort.

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Andreas Stoch SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, es ist gut und richtig, am heutigen Tag, am 9. November, auch in die Geschichte zu blicken, um sich die Verantwortung, die wir alle für unsere Demokratie haben, bewusst zu machen, aber vor allem auch, um zu zeigen, dass es bei allen schwierigen Situationen in der deutschen Geschichte am langen Ende doch gelungen ist, unser Land, auch unser Land Baden-Württemberg in eine gute, eine demokratische Zukunft zu führen. Ich denke, es ist wichtig, bei all den Krisen, über die wir im Moment ja zu Recht sprechen, bei all den Herausforderungen immer auch deutlich zu machen, dass es nichts bringt, den Kopf hängen zu lassen, in Resignation zu verfallen. Vielmehr müssen wir zupacken, anpacken, um dieses Land durch diese Krisen zu führen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bernd Metten- leiter GRÜNE und Ulli Hockenberger CDU) Deswegen brauche ich überhaupt nichts ergänzend zu korrigieren oder zu dem, was die beiden Kollegen, Andreas Schwarz und Manuel Hagel, zur Herausforderung, in der wir uns befinden, gesagt haben, hinzuzufügen. Das bedeutet aber, dass wir sowohl im Land, im Bund, aber auch in der Welt vor Herausforderungen stehen, die wir so – zumindest in dieser Häufung – noch nie zu bewältigen hatten. Wir erleben eine Krise, die sich aus mehreren Faktoren zusammensetzt. Es trifft uns alle. Es trifft uns von ganz verschiedenen Seiten. Es treffen uns, unser Land, die Menschen in unserem Land Preisexplosionen und Inflation, die vor allem durch einen Angebotsschock auf dem Energiemarkt entstanden sind. Es treffen uns echter Mangel und auch unsoziale Marktmechanismen. Wir erleben Abhängigkeiten und bei vielen Menschen, gerade auch in der Wirtschaft, ein Gefühl der Hilflosigkeit. Auch wir erleben, wie vielen in unserem Land schlicht und einfach das Geld ausgeht, auch Menschen, die gerade nicht die ärmsten sind, auch Firmen, Handwerkerinnen und Handwerkern, Sportvereinen und sozialen Einrichtungen, die z. B. nicht einfach Energie einsparen können. Wie wollen Sie in einem Pflegeheim Energie einsparen? Hier entstehen durch die aktuellen Preissteigerungen konkrete Nöte. All dies trifft ein Land, das nun gewiss schon genügend andere Herausforderungen zu bewältigen hat: Die Folgen der Pan- (Andreas Stoch) demie sind noch nicht überwunden. Die Zahl der Menschen, die in unserem Land Zuflucht vor dem russischen Krieg, vor dem verbrecherischen Krieg gegen die Ukraine suchen, ist sehr groß und stellt uns alle vor gewaltige Herausforderungen. Darum muss ein handlungsfähiges Gemeinwesen auch in gewaltigem Ausmaß handeln, um diesen Krisen gerecht zu werden. (Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Was macht die Bundesregierung?) Ich möchte deswegen an den Beginn stellen, dass wir auch realistisch sind und mal einen Blick auf die letzten Monate werfen. Noch vor etwa einem halben Jahr haben wir darüber diskutiert, ob wir in diesem Land genügend Energie haben werden, um gut durch diesen Winter zu kommen, sowohl was die Privathaushalte angeht, als auch was die Frage der Verfügbarkeit von Energie für die Wirtschaft, vor allem für die Industrie in unserem Land angeht. Ich kann sagen: Ich bin stolz darauf, dass die Bundesregierung es geschafft hat, (Abg. Anton Baron AfD: Oje! Wir stehen aber erst am Anfang vom Winter!) dieser Gefahr vorzubeugen und alles dafür zu tun, dass wir genug Energie haben, dass wir den Menschen ein positives Signal in diesem Winter senden können. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Es ist gut, dass wir heute darüber reden können, wie wir die Menschen entlasten können, wenn wir über die hohen Preise sprechen. Gleichzeitig ist es gut, dass wir nicht darüber reden müssen, wie wir Energie verteilen, damit es noch einigermaßen gerecht zugeht. Deswegen – das möchte ich ganz deutlich sagen – bin ich der Bundesregierung, Bundeskanzler Olaf Scholz und auch dem Bundeswirtschaftsminister, dankbar für all das, was in den letzten Monaten in dieser Frage geleistet wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ja, es ist richtig, dass neben der Frage der Versorgungssicherheit auch die hohen Preise in den Blick genommen werden. Mit den gewaltigen Entlastungspaketen trägt die Bundesregierung dazu bei, dass möglichst alle Menschen in unserem Land möglichst gut durch diese Krise kommen. Sie tut ihren Teil zu einer gemeinschaftlichen Anstrengung, zu einer Anstrengung aller. Wenn sie dabei kritisiert wird, gehört das zur Politik dazu. Ja, manchmal ist schnelle Hilfe ein Problem, wenn es um die Frage der Zielgenauigkeit geht. Wenn aber jemand meint, er müsse diese gemeinschaftliche Anstrengung nur vom Spielfeldrand aus kommentieren, aber selbst nicht anpacken, dann ist das in dieser Zeit definitiv zu wenig. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Raimund Haser CDU: Wer macht denn das?) Heute ist hier auch zu Recht bereits gesagt worden: Neben der Frage nach der Entlastung stellt sich für uns natürlich auch die Frage, wie wir unser Land gut auf die Zukunft vorbereiiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 ten: eine Energiewende zum Schutz unseres Klimas, aber ebenso für eine autarke Energieversorgung, eine Verkehrswende, damit unser Land nicht in Asphalt und Stau erstickt, und eine Wende in eine neue industrielle Zeit, in der unser Land und unsere Wirtschaft nur dann bestehen werden, wenn wir massive Veränderungen vornehmen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur um über die Dimension der notwendigen Investitionen für einen klimaneutralen Umbau unserer Wirtschaft zu sprechen: Nach Zahlen, die z. B. auch vom BDI verwendet werden, wird es bis zum Jahr 2030 etwa 860 Milliarden € kosten, diesen klimaneutralen Umbau unserer Wirtschaft zu leisten. Das macht uns die Dimension der Handlungsnotwendigkeit deutlich, vor der alle, aber vor allem auch das Gemeinwesen und damit der Staat stehen. (Beifall bei der SPD) Manche glauben jetzt, dass wegen der Auswirkungen des Angriffskriegs in der Ukraine seit dem 24. Februar diese wichtigen Themen ein bisschen zurückgestellt werden könnten und wir uns jetzt erst einmal um die Bewältigung der Krise kümmern könnten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Trugschluss; denn die Energieversorgung, die Energieautarkie ist nicht nur ein Thema der Klimawende, sondern sie ist auch eine Frage der Versorgungssicherheit für die zukünftige Aufstellung unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Deswegen kann ich im Hinblick auf den Umfang dieser Aufgaben durchaus verstehen, wenn einen mal der Mut verlässt, wenn jemand klagt, dass man vor lauter Aufgaben und Problemen gar nicht wisse, wo man anfangen solle, wenn jemand stöhnt und jammert und sich beschwert. Aber das kann nicht unsere Rolle sein. Jammern löst kein Problem. Zum Jammern gibt es heute auch keinen Anlass. Ich möchte das an den Beginn der Ausführungen zu diesem Haushalt stellen. Denn die Grundlage für einen Haushaltsplan ist die Kassenlage. Diese Kassenlage in Baden-Württemberg ist – ich sage es hier deutlich, weil ich manchmal im Gespräch mit Abgeordneten aus den Regierungsfraktionen den Eindruck habe, sie wissen das gar nicht – trotz der aktuellen Krisen weiterhin sehr gut. Einer ohnehin nicht von Armut bedrohten Landesregierung stehen von 2022 bis 2024 nach den jüngsten Steuerschätzungen allein 2,5 Milliarden € Steuermehreinnahmen ins Haus – das sind weitere 2,5 Milliarden €; es sind nämlich nicht allein die Steuermehreinnahmen –, und das bei einer Haushaltslage, bei der die Landesregierung für 2023 sowieso schon mit 3,5 Milliarden € mehr an Steuereinnahmen gerechnet hat. Für 2024 hat sie sogar mit fast 5 Milliarden € mehr gerechnet. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das sind die Über- raschungspakete!) Da sind wir also bei einem Plus und damit bei einem finanzpolitischen Handlungsspielraum, allein was den Überschuss angeht, von rund 8,5 Milliarden €. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist eine Milch- mädchenrechnung!) (Andreas Stoch) Mit den aktuellen Steuermehreinnahmen sind wir bei 11 Milliarden €. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die Gelder sind doch gebunden!) Von all den Ausgaberesten in teils gewaltiger Höhe (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die Gelder sind gebunden!) habe ich noch gar nicht gesprochen, auch nicht von den Überschüssen früherer Jahre. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Muss der Finanz- minister das noch einmal erklären?) Es ist also schlicht falsch, beim Blick auf den Haushalt immer nur von den schlechten Zeiten zu reden. Die Zeiten sind schwierig, aber die Kassenlage ist nicht schlecht. Das ist eigentlich die Ausgangslage, von der man in anderen Ländern träumt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Das ist ja ein Märchenonkel!) Ich sage das so deutlich am Anfang, weil Sie in der letzten Debatte über dieses Thema – teilweise von der CDU – davon gesprochen haben, dass es hier um neue Schulden gehe. Wie die Situation im nächsten Jahr sein wird, wissen wir alle nicht. Mit welchen Instrumenten wir arbeiten werden – wahrscheinlich werden wir einen Nachtrag beschließen müssen –, wissen wir alle nicht. Aber wir reden jetzt über die aktuelle Situation: Was ist jetzt notwendig? Wir sind noch im Jahr 2022. Was ist schon jetzt planbar für die Jahre 2023 und 2024? Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben einen Berg dringender Aufgaben vor uns, aber wir haben auch die Mittel, etwas zu unternehmen. Jetzt fehlt eine Regierung, die das Geld in die Hand nimmt. Es ist noch keinen Monat her, da stand ich an dieser Stelle und habe angeregt, dass die Landesregierung in dieser Krise über eigene Hilfen nachdenken könnte, anstatt immer nur über den Bund zu jammern und zu klagen. Die grünen und die schwarzen Kolleginnen und Kollegen widersprachen mir energisch: Erst müsse der Bund liefern, und vielleicht ergebe die Steuerschätzung ja, dass man gar kein Geld habe. (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Inzwischen haben wir die Steuerschätzung, und siehe da: Baden-Württemberg hat viel Geld – (Abg. Raimund Haser CDU: Der Bund aber auch! –

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Isabell Huber CDU

Genau wie der Bund!) das haben wir übrigens schon vor Monaten hier in diesem Haus deutlich gemacht – und bekommt tatsächlich noch mehr Geld. Die Einzigen, die das fundamental zu überraschen scheint, sind die Regierungsfraktionen und der Finanzminister, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Wir sind überhaupt nicht überrascht! Wir wissen nur, dass das Geld gebunden ist! – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Die CDU muss plötzlich nicht mehr auf den Bund warten. Herr Hagel, ich habe der Presse entnommen, was jetzt geplant ist und was von Ihrer Seite angeschoben wird. Die CDU will nun jene Landeshilfen, die ja ganz unmöglich waren, als wir diese hier vor Wochen zur Diskussion stellten. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Also redet man jetzt doch über Landesprogramme, man redet aber gleich auch darüber, dass man noch einmal eine Kreditermächtigung über 1 Milliarde € brauche. Warum eigentlich? Arbeiten Sie doch erst einmal mit dem Geld, das Sie haben. Was soll eine Kreditermächtigung, wenn Sie am Ende gar keine Kredite aufnehmen? (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Dass dies keine unbegründete Sorge ist, kann ich Ihnen beweisen. Sie stehen schon jetzt mit Kreditermächtigungen im Umfang von über 20 Milliarden € da. Davon haben Sie bisher aber kaum etwas eingesetzt. Wenn Sie es nur ermöglichen, Hilfen zu bezahlen, dann aber gar nicht helfen, sind all diese Milliarden nur Zahlen ohne Wert, nur Hilfen fürs Schaufenster. Herr Hagel, dann werden Sie den Bäckern in Ehingen weiterhin sagen müssen: (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Weil vom Bund nichts kommt!) „Wir hätten das Geld, aber wir können es euch leider nicht geben, weil wir dieses Geld nicht auszahlen.“ – Das ist keine konkrete Hilfe für die Menschen in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Ich muss Ihnen ehrlich gestehen: Ich verstehe es allmählich nicht mehr. (Abg. Isabell Huber und Abg. Manuel Hagel CDU: Wir auch nicht!) Sie legen trotz absehbarer Ergebnisse der Steuerschätzung einen Haushalt vor – und zwar erst vor knapp zwei Wochen –, nur um dann schon nach zwei Wochen selbst mit einer Unzahl von Änderungen aufzuwarten. Wir haben hier vor zwei Wochen einen Haushalt vorgelegt bekommen, in dem das meiste, von dem Sie heute gesprochen haben, überhaupt nicht enthalten ist. Das heißt, wir entnehmen die Planungen der Regierung bzw. der Regierungsfraktionen im Moment den Pressemeldungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt, der hier vor zwei Wochen vorgestellt wurde, ist eigentlich schon jetzt Altpapier. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: „Work in progress“, Herr Kollege!) Ich fürchte, dieser Haushalt, den Sie dann gern noch einmal durchblättern können, ist der Beweis dafür, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ist das jetzt ein Votum gegen Änderungsanträge? – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wir sind doch das Parlament! Das ist doch das Königsrecht des Parlaments!) (Andreas Stoch) dass die Regierung entweder nicht weiß, wie es in ihrer Kasse aussieht, oder dass sie nicht will, dass andere es wissen, und die nötige Transparenz vermeidet. Sie reden über knappe Kassen, obwohl Sie so viel Geld haben. Sie reden über neue Schulden, die Sie eigentlich gar nicht zu machen brauchten. Welche Kontoauszüge schauen Sie sich eigentlich an? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auf diese Krise reagieren – mit aller Entschlossenheit und allen Mitteln, und zwar alle gemeinsam. Wer immer meint, ausgerechnet das Land könne außen vor bleiben, der irrt gewaltig. Wer vielleicht davon träumt, dass andere die Krise bewältigen, während Baden-Württemberg sein Geld zurücklegt, der irrt auch hier. Enkelgerecht ist das nicht. Denn es sind nicht nur alle nennenswerten Wirtschaftsexpertinnen und Wirtschaftsexperten einig, dass der Staat jetzt nicht an Sparrunden denken darf – nein, das sagen auch viele Politikerinnen und Politiker. Weil Sie jenen von der SPD aus Prinzip nicht zustimmen können, habe ich Ihnen ein paar Zitate mitgebracht. Zitat: Ich bin dafür, volles Rohr zu investieren. Das ist auch eine Frage von Generationengerechtigkeit. Das sagt die grüne Landeschefin Lena Schwelling. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Dafür stellen wir die Änderungsanträge, die Sie gerade abgelehnt ha- ben!) Sie sagt auch etwas zu der angeblichen Enkelgerechtigkeit, die Herr Kollege Hagel sehr häufig zitiert. Zitat Lena Schwelling: Finanzielle Spielräume auf einem zerstörten Planeten sind aber auch nur begrenzt sinnvoll. ... Wie man Enkelgerechtigkeit nur in finanzieller Hinsicht definieren kann, ist mir ein völliges Rätsel. Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE schüttelt den Kopf. – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Das ist doch höchst widersprüchlich, was Sie sagen!) Ich habe noch ein Zitat für Sie, das ist kürzer: Investieren wir uns raus aus dieser Krise. Robert Habeck hat das gesagt – der ist Bundeswirtschaftsminister und ein Grüner. Die Grünen regieren in Berlin mit. Er war gestern hier zu Besuch; ich hoffe, Sie haben sich daran wieder erinnert. (Zuruf von der AfD) Anderswo ist also auch vielen Grünen klar, dass es jetzt schlicht notwendig ist, mit einer gezielten und vor allem einer kraftvollen Haushaltspolitik gegen die Krise anzusteuern. Wer jetzt Finanzpolitik macht, muss mehr im Kopf haben als das Sparschwein. Und, Herr Finanzminister Bayaz, wer in Baden-Württemberg den Haushalt macht, muss als Finanzminister agieren und sollte nicht als Kassenwart des 1. FC Grün-Schwarz aufpassen, dass das Kässle gut bewacht ist. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 (Beifall bei der SPD) Und noch ein Zitat, weil wir gerade dabei sind – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Borussia Mön- chengladbach, oder was soll das sein?) – Ihr habt ja jetzt lange genug geredet; ihr könnt euch gern draußen unterhalten. (Beifall der Abg. Carola Wolle AfD) Noch ein Zitat: Dieser Perspektivwechsel – weg von der reinen Sparsamkeit, hin zu einem Fokus auf das Ziel – ist der Weg, um Krisen zu begegnen und neuen Krisen vorzubeugen. Das, Herr Bayaz, kommt Ihnen vielleicht bekannt vor: Es stammt von den bayerischen Grünen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Und das sind Wirtschafts- experten?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen Monaten hat sich in diesem Haus ein merkwürdiger Programmablauf festgetreten. Sie reden in der Krise immer sehr viel über den Bund, und wieder wird geklagt, gejammert und kritisiert. Dann rücken wir manches Zerrbild gerade und weisen darauf hin, dass der Bund eine Entschlossenheit zeigt, die wir bei dieser Landesregierung bislang noch vermissen. Am Ende haben wir dann viel darüber geredet, was der Bund tut und was er tun sollte. Manchen von Ihnen scheint es auch ganz recht zu sein. Aber wir sollten hier im Landtag darüber reden, was das Land konkret tun kann und was die Landesregierung tun muss. In dieser Krise müssen nämlich alle helfen. Das bedeutet, dass auch das Land helfen muss. Davon sollten wir auch nicht mehr ablenken. Diese Landesregierung kann helfen, wenn sie es will. Sie kann sogar sehr viel helfen. Wo soll sie helfen? Wir schlagen vor, bei den zusätzlichen Hilfen drei Gebiete zu priorisieren. Zunächst brauchen wir die in dieser Krise zwingend nötigen Entlastungen, sowohl für die privaten Haushalte als auch für kleine und mittlere Unternehmen. Dann brauchen wir eine konkrete und starke Förderung für Kinder und Jugendliche, die gerade in den letzten Jahren – ich spreche die Coronapandemie an, aber auch die aktuelle Situation in unserem Bildungssystem – dringend der Unterstützung bedürfen. Und schließlich brauchen wir ein Investitionsprogramm, bei dem der Titel „Starkes Baden-Württemberg“ die Richtung vorgibt. Ich sage es noch mal: Die Bundesregierung hat bereits Entlastungen in gewaltiger Höhe beschlossen. Aber für viele Menschen und viele Betriebe in diesem Land ist die Belastung einfach ungeheuer stark gewachsen. Sie brauchen Hilfe von allen Seiten. Staatliche Hilfe kommt vom Staat – und der Staat ist eben nicht nur der Bund, sondern auch das Land. Das gilt besonders in unserem Land, in Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg ist das Wohnen – egal, ob Sie im Eigenheim wohnen oder Mieterin oder Mieter sind – bundesweit am teuersten. (Zuruf von der AfD: Warum wohl?) (Andreas Stoch) Teuerungen treffen diesen Bereich noch mehr als anderswo. Deswegen braucht es hier mehr Hilfen als anderswo. Woher soll diese Hilfe für das Land denn kommen, wenn nicht vom Land? Wir fordern von Ihnen – andere Länder machen es uns vor – für die Haushalte, die durch den Bund zwar eine Entlastung bekommen haben, es aber trotzdem nicht schaffen, ihre Energiekosten zu begleichen, und die vor allem zu Beginn des nächsten Jahres, im Januar oder im Februar, wenn ihnen die Nachforderungen zugehen, wahrscheinlich vor einem unlösbaren finanziellen Problem stehen, die Einrichtung eines Härtefallfonds, um Pleiten und Privatinsolvenzen zu verhindern, um genau denen zu helfen, die es am dringendsten nötig haben. (Beifall bei der SPD) Genau darum geht es. Es geht darum, den Menschen in diesem Land die Angst vor einem Winter zu nehmen, in dem zwar nicht das Gas oder der Strom ausgeht, aber bei manchen das Geld ausgeht. Wir alle sollten nicht unterschätzen, welche Auswirkungen diese Sorgen haben und wie gut es täte, wenn es zusätzlich Härtefallfonds gäbe – auch für die, die diesen Härtefallfonds am Ende vielleicht gar nicht brauchen werden. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es außer solchen Härtefallfonds auch noch anderer Schritte bedarf. Mitte Oktober habe ich hier im Landtag an das landeseigene Hilfspaket in Niedersachsen erinnert – ein Paket in Milliardenhöhe. Allein 250 Millionen € gibt es dort für Kitas und Schulen. Es gibt einen Schutzschirm für Stadtwerke, Tafeln und soziale Einrichtungen. Es gibt Hilfen für existenzbedrohte kleine und mittlere Unternehmen. Es gibt Geld, um Krankenhäusern, Studierenden und der Wohlfahrtspflege zu helfen. 100 Millionen € gibt es allein für Sportvereine und für den Kulturbetrieb. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an diejenigen, die gesagt haben, diese Gelder gebe es, weil in Niedersachsen Wahlkampf herrsche: Vorgestern wurde der Koalitionsvertrag in Niedersachsen unterzeichnet. Stephan Weil hat als neu gewählter Ministerpräsident klar und deutlich gesagt: „Oberste Priorität für die neue Regierung aus SPD und Grünen hat ein 1 Milliarde € starkes Hilfspaket des Landes Niedersachsen, um die Menschen gut durch diese Krise zu bekommen.“ Das erwarten wir auch von Ihnen im Land Baden-Württemberg. (Beifall bei der SPD) Auch andere Länder haben diesen Schritt gemacht. Sie wissen, dass ich mich politisch durchaus schwertue, auf Bayern zu verweisen. Aber Bayern hat eigene Härtefallfonds für Wirtschaft und Privatleute in Höhe von 1,5 Milliarden € und ein Investitionspaket von einer halben Milliarde Euro für die Erreichung ehrgeizigerer Ziele bei der Energiewende beschlossen. Da wird es Ihnen vorgemacht. Machen Sie es nach, und übernehmen Sie nicht nur die Überschriften, sondern ergreifen Sie auch die notwendigen Maßnahmen! Und nehmen Sie vor allem das notwendige Geld dafür in die Hand! Eine Entlastung von Familien in Baden-Württemberg wäre z. B. ein kostenloses Mensaessen an den Schulen im Land. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Eine gewaltige Entlastung für Familien wäre auch – zumindest für die Dauer dieser preisbedingten Krise – eine Herabsetzung oder gar Aussetzung der Kitagebühren. Es bleibt dabei: Was dieses reiche Land seinen Kindern an Bildung anbietet, ist aktuell oft mangelhaft. Das betrifft einen eklatanten Mangel an Kitaplätzen, das betrifft einen Mangel an Lehrkräften, das betrifft Unterrichtsausfall, und das betrifft die Ausstattung vieler Kitas und Schulen. Die Quittung bekommen wir mit jeder neuen Bildungsstudie. Die Prognosen sind schlimm, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) und alle Expertinnen und Experten sind sich einig: In Baden-Württemberg läuft in der Bildung genau das Gegenteil von dem, was dringend laufen sollte: statt immer besserer Bildung immer mehr Ausfälle, statt mehr Betreuung immer mehr Mangel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen bei der Bildung über die Zukunft unseres Landes. Wir reden darüber, ob Baden-Württemberg in 20 Jahren in der Lage ist, an der Spitze zu stehen. Machen Sie endlich was in der Bildung, und zwar nicht mit homöopathischen Dosen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Julia Goll FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Auch hier – das belegen Sie ja selbst – hat die Landesregierung das Geld, um zu handeln, und sie hat auch allen Grund zu handeln. Dass man handeln kann, sehen wir z. B. an dem Vorhaben – Herr Kollege Schwarz hat es vorhin genannt –, nach all den Jahren und Jahrzehnten endlich die Sommerentlassungen bei befristet beschäftigten Lehrkräften zu beenden. Das ist richtig so. Wir haben das hier in diesem Landtag bereits mehrfach zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Aber selbst nie be- schlossen!) Wir unterstützen dies ausdrücklich. Aber auch hier haben Sie diesen Schritt noch vor Kurzem vehement abgelehnt und in all den Vorjahren unter finanzpolitisch viel besseren Vorzeichen – nämlich in Jahren der Überschüsse – abgelehnt, obwohl man kommen sah, wie sich der Lehrkräftemangel zuspitzt, obwohl man bemerkte, wie Absolventinnen und Absolventen dem Schuldienst den Rücken kehren. Warum kommen Sie immer nur durch massivsten Druck der Öffentlichkeit voran und nie aus eigener Einsicht? (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Es gibt viele Konzepte gegen den Mangel. Herr Kollege Schwarz hat vorhin die Stichworte „Multiprofessionelle Teams“ und „Pädagogische Assistentinnen und Assistenten“ genannt. Wir begrüßen, dass dieser Schritt jetzt endlich gemacht wird, den wir seit Jahren hier in diesem Parlament fordern. Wir brauchen an den Schulen, wenn wir über Qualität sprechen, zukünftig auch die Einsicht, dass nicht alles auf den Lehrerinnen und Lehrern lasten kann. Diese sind nach wie vor das Zentrum guter Bildung. Aber dazu brauchen wir die Kompetenzen von Leuten, die diese Lehrkräfte unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wird es nicht mit wenigen Stellen, wie sie sich jetzt im Haushaltsplanentwurf befinden, getan sein. Wir alle müssen verstehen, dass das Thema Bil- (Andreas Stoch) dung in der Prioritätenliste dieses Landes an die Position 1 gehört. Dann wird Baden-Württemberg eine gute Zukunft haben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Wenn wir gleich bei den Investitionstätigkeiten des Landes sind – es macht nämlich Sinn, die Dinge zusammen zu denken –, weise ich darauf hin: Wir haben bei der Bildung einen Nachholbedarf im Bereich der Kitas, z. B. beim Ausbau der Kitaplätze. Wir wissen, dass noch immer Tausende Kinder in Baden-Württemberg, die dringend einen Kitaplatz brauchen, keinen bekommen. Da wäre es z. B. richtig – auch angesichts einer absehbar abknickenden Konjunktur im Bauhauptgewerbe –, seitens des Landes ein Kitainvestitionsprogramm aufzulegen, um Kitaplätze zu schaffen, gute Bildung zu schaffen und gleichzeitig unsere Wirtschaft, unser Handwerk in Baden-Württemberg zu stärken. Das wäre eine vorausschauende und zukunftsgerichtete Investitionspolitik des Landes, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Manches verwundert einen beim Blick in diesen Haushalt. Ein Haushalt in einer solchen Krise muss priorisieren – aber er muss doch auch die Zusammenhänge sehen. Was denken Sie sich eigentlich dabei, im Haushaltsentwurf ab dem kommenden Jahr keinen einzigen Euro mehr für das Integrationsmanagement zur Verfügung stellen zu wollen? Ist das Ihre Antwort auf den Fachkräftemangel, auf die absehbar notwendige Zuwanderung in unser Land? (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Ist das die richtige Antwort auf eine zunehmende Zahl von Geflüchteten in unserem Land? Jetzt ist die Gelegenheit – in den nächsten Wochen, hier im Parlament –, diese Fehler im Haushaltsplanentwurf zu korrigieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Keine Sorge! Keine Sorge!) Wir müssen konstatieren, dass für die Wirtschaft in unserem Land die aktuelle Krise weit bedrohlicher ist, als es die Pandemie war. Über die Sorge um eine ausreichende Energieversorgung und vor explodierenden Preisen hinaus, zusätzlich zu all den dringenden und drängenden Problemen, kommt die Angst vor einem gewaltigen konjunkturellen Abschwung; auch die Gefahr einer Rezession steht im Raum. Was man aus dem Bauhauptgewerbe hört, kann einem Angst und Bange machen. Die Auftragsbücher sind jetzt noch gefüllt, aber bereits im Frühjahr tun sich große Löcher auf. Wir waren heute Morgen mit dem Sparkassenpräsidenten im Gespräch – ich sehe den Kollegen Mack –, und der hat uns sehr deutlich gemacht, dass die Befürchtungen in der Wirtschaft, gerade auch, was die Auftragseingänge betrifft – nicht nur von Privaten, sondern auch bezüglich unternehmerischer Investitionstätigkeit –, sehr nachdenklich stimmen müssen. Man kann es beklagen, man kann es bedauern oder Mitleid haben – man kann aber auch handeln. Man kann helfen. Und erst recht kann das der Staat. Er kann und soll – da können Sie iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 jeden Ökonomen fragen – antizyklisch investieren. Genauso sieht es übrigens auch unsere Schuldenbremse vor – die mir nur allzu oft auf ein dümmliches „Mir gäbet nix“ verkürzt wird. Nein, es wäre genau richtig, wenn das Land Baden-Württemberg gerade in einer wirtschaftlich schwieriger werdenden Zeit wie der jetzigen in die Bresche springt, die der Markt uns lässt – wenn Fachleute, auf die man bisher ein Jahr lang warten musste, plötzlich Zeit haben (Zurufe) und wenn man mit einem angemessenen Investitionsprogramm nicht nur alte Hausaufgaben erledigt, sondern auch für einen dringend nötigen Konjunkturschub sorgt. Was wäre denn schlimm daran, wenn Landesgebäude endlich in großem Stil energetisch saniert würden, wenn sie Wärmepumpen und Solaranlagen erhielten? Wir würden unsere Umwelt und unser Klima schonen, das Land ginge mit gutem Beispiel voran, und all die beteiligten Firmen zahlten weiterhin Steuern und beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die dann ebenfalls weiterhin Steuern zahlten. Was spräche dagegen, wenn gerade Baden-Württemberg endlich deutlich mehr für den Wohnungsbau tun würde? Die Wohnungsnot wird für immer mehr Menschen zu einem wachsenden Problem, und sie schadet damit auch unserem Wirtschaftsstandort. Hier zu viel zu investieren, das ist im Südwesten zurzeit kaum möglich. Wenn die Wohnungsbauministerin vor wenigen Monaten hier im Parlament noch gesagt hat, das wäre sehr schwierig, weil die Handwerker völlig ausgelastet seien, und es wäre nicht möglich, überhaupt etwas auf die Beine zu stellen, dann sage ich: Gerade jetzt, in den nächsten Monaten, ist absehbar, dass Kapazitäten im Bauhandwerk frei sind. Wir müssen nun genau den Zeitpunkt erwischen, um der abbrechenden Konjunktur entgegenzuwirken und damit Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu sichern und vielen kleinen und mittleren Unternehmen – gerade aus dem Handwerk – die Zukunft zu sichern. Das wäre vorausschauende Wirtschaftspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Dann höre ich, bezogen auf den neuen Haushalt, natürlich auch immer, dass die Löhne und Gehälter steigen würden und damit die Risiken für den Haushalt. Aber steigende Löhne – nichts anderes bedeutet das doch – führen auch wieder zu steigenden Steuereinnahmen. Das treibt die Konjunktur an; denn die Nachfrage in unserem Land bricht derzeit ohnehin ein, gerade was die Binnennachfrage angeht. Zweitens bleiben anständige Löhne nun mal das Beste, wenn es um die Entlastung aller geht. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Wir spüren im Moment ja an der Höhe der Tarifabschlüsse, dass viele Menschen dieses Geld tatsächlich dringend brauchen. Und drittens: In der Krise kann man doch nicht das Handeln einstellen. In einer Krise besteht im Gegenteil gerade die Notwendigkeit zu handeln. Nun muss man nämlich erst recht handeln. (Andreas Stoch) Ich habe ein Problem mit selbst ernannten Wirtschaftsparteien, die hier das Sparen predigen, während z. B. der BDI draußen fordert, der Staat solle jetzt massiv Investitionstätigkeit entfalten. Schauen wir doch mal unsere Klimabilanz an. Dieser Tage hat Jörg Hofmann, der Vorsitzende der IG Metall, einen Satz gesagt, den man sich durchaus mal durch den Kopf gehen lassen kann. Ich habe vorhin etwas zu dem Investitionsbedarf für eine klimaneutrale Wirtschaft gesagt. Jörg Hofmann hat klipp und klar gesagt: Wer eine grüne Null in der Klimabilanz will, wird das nicht mit einer schwarzen Null in der Haushaltspolitik hinkriegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gebe ich Ihnen mit auf den Weg. Denn in den nächsten Wochen werden wir hier in Baden-Württemberg über einen Haushalt sprechen, der die zentrale Wegscheide für die Aufstellung Baden-Württembergs für die Zukunft bedeutet – gerade was die beiden Jahre 2023 und 2024 angeht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir nehmen 1 Mil- liarde € auf!) Investitionen in den Klimaschutz sind Investitionen in unsere Wirtschaft. Wer das gegeneinander ausspielt, hat nichts verstanden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Deswegen fordern wir, kleine und mittlere Unternehmen so schnell wie möglich zu unterstützen sowie Soforthilfen und Bürgschaften zur Verfügung zu stellen, insbesondere auch zur Absicherung von Energielieferungen. Die Liquidität ist jetzt das Problem. Wenn Sie im März oder April nächsten Jahres vielleicht Ihre Hilfsprogramme fertig haben, werden die Unternehmen, denen Sie helfen wollten, gar nicht mehr da sein. Wir fordern ein Investitionsprogramm für Infrastruktur und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das reicht von der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge bis zur Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden und mehr Standorten für Windkraft und Solarenergie. Hier ist bereits viel zu viel Zeit vergeudet worden. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das betrifft auch den massiven Anschub bei der Einrichtung leistungsfähiger Netze und einer dezentralen Energieerzeugung vor Ort. Das bedeutet auch, dass der sogenannte „Fuel Switch“ bei Unternehmen jetzt nicht an behördlichen Problemen scheitern darf. Hier in den Krisenmodus zu wechseln heißt Tempo und heißt, Dinge möglich zu machen, und nicht, Dinge komplizierter zu machen. Über den Tag hinaus fordern wir für Baden-Württemberg einen Transformationsfonds, dessen Fördermittel es Unternehmen finanziell ermöglichen sollen, sich unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen – sei es über Maßnahmen der energetischen Sanierung oder gar auf dem Weg in eine industrielle Energieautarkie. Ich sage Ihnen: Transformation ist trotz aller aktuellen Krisen das Megathema. Es bedeutet Dimensionen von Investitionen weit jenseits der Summen, mit denen Sie in diesem Land bisher agieren. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Die Landesregierung erkennt offenbar, dass zur Transformation auch ein ungeheurer Wandel in der beruflichen Weiterbildung gehört. Ein zentrales Element ist es nämlich, den Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie auch zukünftig in dieser Industrie, in dieser Wirtschaft gebraucht werden. Ich lese dieser Tage, dass die Landesregierung die Mittel für Weiterbildung um – Achtung! – 2 Millionen € erhöht. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist geradezu lächerlich. (Anhaltender Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es vorhin gesagt. Diese Krise, diesen ganzen Berg von Aufgaben und Problemen kann man nicht wegjammern. Aber wir sind davon überzeugt, dass wir ihn gemeinsam bewältigen können, dass wir die Probleme lösen und diese Krise überwinden können, und zwar umso schneller und besser, je schneller und besser wir zusammenarbeiten. Dazu gehört, dass wir überall für die Politik sorgen, die es jetzt braucht und die die Leute in diesem Land auch erwarten: eine große gemeinsame Anstrengung und keine Grabenkämpfe im Klein-Klein. Das betrifft das Miteinander der demokratischen Parteien, aber das betrifft auch das Miteinander von Bund, Ländern und Gemeinden. Wenn es jetzt nötig ist, endlich überall in den Krisenmodus zu schalten, dann heißt das auch, dass bestimmte Gewohnheiten gerade Pause haben. Den alten Schlager vom armen Land und der bösen Bundesregierung können Sie dann wieder singen, wenn Sie glauben, nichts Besseres zu tun zu haben. Wir sind bereit, unseren Teil beizutragen – so, wie wir es in Krisenzeiten immer waren. Im März 2020 haben wir innerhalb kürzester Zeit gemeinsam hier in diesem Haus wichtige Hilfen in gewaltiger Höhe auf den Weg gebracht – (Abg. Emil Sänze AfD: Erst auf Druck der AfD!) Hilfen, die sich für unser ganzes Land ausgezahlt haben, Hilfen des Landes, die gemeinsam mit den Hilfen des Bundes gewirkt haben. Damals wurden alle demokratischen Fraktionen in diese Schritte eingebunden – nicht weniger erwarten wir von Ihnen heute. Wir erwarten einen seriösen Kassensturz, bei dem niemand versucht, dieses Land ärmer zu rechnen, als es ist. Wir erwarten eine offene Debatte darüber, welche Hilfen das Land anbieten kann und muss, und zwar schnell, eine Debatte, bei der Ideen nicht allein deswegen abgewiesen werden, weil sie von der falschen Seite kommen, nur um unsere Ideen später dann als eigene Ideen vorzustellen. Wir haben für diese Spiele keine Zeit. (Beifall bei der SPD) Ich glaube, ich habe Robert Habeck an dieser Stelle noch nie zuvor zitiert. Heute mache ich es gleich doppelt. (Abg. Joachim Steyer AfD: Ach!) Investieren wir uns raus aus dieser Krise. – Ja, ich will Sie auch quälen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Emil Sänze AfD: Danke!) (Andreas Stoch) Ja, das ist richtig, und es ist richtig gut für Baden-Württemberg. Denn dieses Land und seine Landesregierung haben genügend Geld, um uns aus dieser Krise zu investieren, genug Geld, dass wir an manchen Punkten gerade in dieser Krise Aufgaben erledigen, die wir schon lange hätten erledigen sollen, genug Geld, um an diesen Punkten wirklich stärker aus dieser Krise zu kommen, als wir hineingeraten sind. Das ist möglich, wenn uns allen klar ist, dass alle Beteiligten in den Krisenmodus schalten müssen, dass es nicht reicht, dass sich der Bund über das Land beschwert, dass es aber auch nicht reicht, wenn das Land nur auf den Bund zeigt, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) dass es nicht reicht, die üblichen Befindlichkeiten zu inszenieren. Herr Minister Bayaz, Ihr vorheriger Haushalt sollte ja ein Haushalt des Übergangs sein. Das ist ein Zitat von Ihnen. Aber in was wir jetzt übergehen sollen, weiß ich nicht so recht. Wir brauchen eine Klima- und Verkehrswende, wir müssen eine Krise überwinden, und wir müssen die Transformation meistern. Nein, das zahlt man nicht aus der Portokasse. Wir können in dieser Krise keinen Sparhaushalt brauchen, auch keinen Haushalt des Zögerns und Zauderns. Das ist der wichtigste Haushalt in dieser Legislatur, wahrscheinlich der wichtigste Haushalt für dieses Land in vielen Jahren. Wir haben jetzt die Chancen, wichtige und allerwichtigste Weichen für unser Land zu stellen. Einige dieser Chancen haben wir wohl zum letzten Mal. Die Bundesregierung hat es begriffen, agiert mit aller Macht, die Kommunen tun alles, was sie können, die Wirtschaft und alle Expertinnen und Experten sind sich einig. Jeder weiß, was jetzt nötig ist, und deswegen rufen wir Ihnen zu: Handeln Sie, und zwar lieber mehr als zu wenig. Wir erwarten von dieser Landesregierung Handlungsfähigkeit und Handlungswillen. Wir erwarten, dass sie handelt. Und wir erwarten eine Finanzpolitik, die in einer der größten Krisen dieses Landes nicht in Schockstarre verfällt und aus Angst Rücklagen über Rücklagen anhäuft, sondern handelt. Sie haben gewaltige Möglichkeiten, um Nothilfe zu leisten. Wie viel Not soll es denn noch sein, damit Sie helfen? Wir brauchen jetzt Hilfen und Unterstützung, wir brauchen Investitionen, und wir brauchen Geld, um aus der Krise, aus dem Konjunkturtief durch die Transformation zu kommen – um gut durchzukommen, für eine gute Zukunft dieses Landes. Dafür treten wir ein. Bei allem, was in dieser Krise richtig und notwendig ist, ist es ein Gebot der Stunde, dass sich die demokratischen Parteien dieser Verantwortung und dieser Aufgabe bewusst sind und diese Aufgabe gemeinsam angehen. Herzlichen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Anhaltender Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Jetzt zum Spar- haushalt!) iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der letzten Plenarsitzung die Haushaltseinbringungsrede des Finanzministers gehört und am heutigen Tag die Reden der Vorsitzenden der beiden Regierungsfraktionen. Wenn man das Ganze zusammenfasst und auf einen Nenner bringt, dann stellt man fest: (Abg. Thomas Blenke CDU: Gute Reden!) sehr viel Selbstlob. Mit einem schon erheblichen Maß an Dreistigkeit hat man sich da selbst auf die Schultern geklopft und vieles in sehr rosigen Farben geschildert – bis hin zur Krise. Ich zitiere Sie, Herr Bayaz. Sie hatten Ihre Rede eingeleitet mit der Aussage: „Wir sind gut aus der Krise gekommen.“ Am heutigen Tag – wenn ich mir die Reden anhöre – komme ich eher zu dem Ergebnis: Die Krisen dauern fort. Sie meinten vielleicht lediglich die Coronakrise. Sie haben ja auch nicht belegt, inwiefern wir gut aus der Krise gekommen seien. Aber wahrscheinlich ist es für Sie so, dass Sie jedes Ausgabenvolumen als Verdienst betrachten und zu dem Ergebnis kommen: Die Regierung ist dann besonders handlungsfähig und besonders erfolgreich, wenn sie möglichst viel Geld ausgibt und möglichst viele Schulden macht. Dann sind Sie möglicherweise gut aus einer Krise gekommen. Die anderen Krisen dauern allerdings fort. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Sondervermögen!) – Ja, ja, ich komme schon noch zu Sondervermögen, auch zu Sondervermögen, an denen Grüne beteiligt sind. Gemeint sind vermutlich die unnötigen Schulden auf Vorrat, gemeint sind möglicherweise 15 Milliarden € neue Schulden in den Jahren 2020, 2021 – als Voraussetzung für den Haushalt, der jetzt vorliegt. Ihnen kommt ja noch Zusätzliches zugute – das haben wir gehört –, nämlich 1,8 Milliarden € aus 2022 – neue Steuerschätzung –; weiter kommen hinzu 2,5 Milliarden € für die Jahre 2023/2024 – ebenfalls neue Steuerschätzung –, und außerdem nutzen Sie schon wieder das erste Schlupfloch, das sich bietet, um weniger zu tilgen. Das sind 421 Millionen €, die Sie weniger tilgen. Dann plus 2,8 Milliarden € Risikovorsorge, plus 7,7 Milliarden € an Ausgaberesten. Das alles steht Ihnen zur Verfügung. Also – ich bin ja vielleicht nicht ganz so ausgabefreudig, wie es dem Tenor der Rede des Kollegen Stoch zu entnehmen gewesen ist –, dass es da Handlungsspielraum gibt, das steht wohl außer Frage. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD) Aber es erschließt sich dann wirklich niemandem, wie man in einer solchen Situation dann noch zu dem Ergebnis kommen kann: Jetzt machen wir noch mal 1 Milliarde € neue Schulden. Wenn Sie die Frage, warum Sie 1 Milliarde € neue Schulden machen, ehrlich beantworten müssten, hieße die Antwort im Grunde: Weil ich es kann. (Beifall bei der FDP/DVP) Das ist im Grunde Ihre Haushaltspolitik. (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Das passt auch, Herr Ministerpräsident, zu Ihrer gesamten Agenda seit 2011, wenn man sich einmal anschaut, wie die Entwicklung seit 2011 gewesen ist. Sie haben Geld ausgegeben, weil Sie es können. Sie haben überall dort, wo Probleme aufgetaucht sind, nicht mit Regierungskunst geantwortet. Die Regierungskunst sehen wir ja bei den Windrädern, wo Sie mittlerweile von einem Wunder reden, um Ihren eigenen Koalitionsvertrag einzulösen. Sie versprechen 1 000 Windräder und liefern fünf; das ist das, was dann vielleicht Regierungskunst sein könnte. Nein, Sie schütten die Probleme mit Geld zu. Das ist Ihre Regierungsagenda seit 2011. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Entwicklung kann man sich ja anschauen. Im Jahr 1996, als die FDP/DVP in die Landesregierung eingetreten ist, hatten wir ein Haushaltsvolumen von 31,8 Milliarden €. Nach 15 Jahren – 2011 dann; nach dem letzten Haushaltsplan, den wir, die damalige Regierung, vorgelegt hatten – lag das Haushaltsvolumen bei 35,1 Milliarden €. Das sind gut 10 % Volumensteigerung in 15 Jahren. Von diesen 35,1 Milliarden € ausgehend, haben Sie es in zwölf Jahren – also in einem kürzeren Zeitraum – geschafft, das Volumen auf 61 Milliarden € auszuweiten. Das ist eine Steigerung um 75 %. Wenn Sie sich das einmal grafisch anschauen wollen, (Der Redner hält eine Grafik „Haushaltsvolumen in Mrd.“ hoch.) dann sehen Sie hier unten die Entwicklung von 1996 – 15 Jahre vor Beginn Ihrer Regierungszeit – bis 2011 und dort die „Kretschmann-Kurve“, wo es entsprechend nach oben geht, meine Damen und Herren. Das ist die „Kretschmann-Kurve“. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Davon ist der größte Teil kommunaler Fi- nanzausgleich! – Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Dr. Uwe Hellstern AfD) Das Delta zwischen Steuereinnahmen und Ausgaben wird ja auch immer größer: 2013 rund 10 Milliarden €, 2023 rund 15 Milliarden € – nur 5 Milliarden € höhere Steuereinnahmen. Das zeigt auch, woher das Geld hauptsächlich kommt. Wir haben in den letzten Wochen auch wieder festgestellt – so viel, Herr Kollege Stoch, zum Schimpfen auf den Bund –: Man schimpft immer auf den Bund, aber melkt ihn immer weiter. Es läuft ja immer gleich. Es gibt dann Pakete, in deren Rahmen man gern zum Teil auch Landeskompetenzen opfert und sich dafür vom Bund bezahlen lässt. Immer wieder neue Pakete, immer wieder wird der Bund zur Ader gelassen. Ein schönes Beispiel jetzt aktuell ist Kollege Hermann mit seinen Regionalisierungsmitteln. Da wird gesagt: „Dieses 49-€-Ticket ist gut und schön, der Bund zahlt die Hälfte – anderthalb Milliarden Euro –, und wenn wir uns ebenfalls mit der Hälfte – anderthalb Milliarden Euro – beteiligen sollen, dann wollen wir vom Bund noch ein Bakschisch, nämlich Regionalisierungsmittel.“ Diese Regionalisierungsmittel fordert dann Winfried Hermann lautstark ein, obwohl er noch 258 Millionen € selbst in der Kasse hat, die er gar nicht ausgeben kann, bei denen er bisher gar nicht in der Lage war, dieses Geld auszugeben. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Das ist unseriöse Politik. So wird zulasten des Bundes Haushaltspolitik gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Machen Sie doch Ihren Parteikollegen nicht so schlecht!) Genau aus diesem Grund haben Sie solche Handlungsspielräume. Und das ist dreist, genau diese Haushaltspolitik ist dreist, Herr Minister Bayaz. Um mit dem Dichter Otto Ernst zu sprechen: Er spricht es nicht mit Scham, nein, mit Erdreisten und denkt bei sich: Ein so famoser Bengel wie ich kann sich ein Schock von Fehlern leisten. Genau so ist Ihre Haushaltspolitik. Das gilt auch für die Klage über die Inflation. Sie stellen fest: 10 % in diesem Jahr, 7 % im nächsten Jahr. Richtig. Aber Sie unterschlagen, dass genau diese Inflation Ihnen eben auch beim Haushalt hilft. Sie stellen immer nur eine Seite der Medaille dar. Dieselbe Dreistigkeit stellen wir auch beim Umgang mit der Schuldenbremse fest. Die Halbwertszeit Ihrer Aussagen dazu beträgt etwa drei Tage. Noch bei der Einbringung Ihres Haushalts haben Sie einen seriösen Umgang mit der Schuldenbremse versprochen. „Wir geben unser Bestes, sie einzuhalten.“ Drei Tage später haben Sie die Gelegenheit gewittert, die Schuldenbremse dann eben doch nicht einzuhalten. Und schwuppdiwupp haben wir schon wieder 1 Milliarde € neue Schulden – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Stimmt überhaupt nicht!) zulasten der nächsten Generation. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die Schuldenbrem- se wird eingehalten, so, wie sie in der Landesverfas- sung steht!) Mit derselben Dreistigkeit kritisieren Sie das kreative Management des Bundes bei den Sondervermögen. Um es sehr deutlich zu sagen: Diese Sondervermögen sind Schulden. Das ist überhaupt nicht zu bestreiten. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Aber wer wie Sie im vergangenen Jahr so kreativ nach der Methode Eichhörnchen gewirtschaftet hat – ich mache neue Schulden in einem Haushalt, die ich nicht brauche, um im nächsten Jahr keine Schulden machen zu müssen, und mache dann doch wieder neue Schulden –, der sollte sehr zurückhaltend damit sein, anderen kreatives Haushalten vorzuwerfen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rülke, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Seimer zu?

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Wenn es dem Erkenntnisgewinn dient. (Heiterkeit des Abg. Andreas Kenner SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wenn der Kollege Seimer fragt, immer!)

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Peter Seimer GRÜNE

Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, Herr Rülke. – Sie haben gerade gesagt, wir würden die Schuldenbremse nicht einhalten. Deshalb frage ich Sie: Ist Ihnen bewusst, dass die Konjunkturkomponente Teil dieser Schuldenbremse ist? Und hält auch Bundesfinanzminister Lindner, der gerade plant, im Bund 35 Milliarden € Schulden zu machen, die Schuldenbremse nicht ein?

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Ich kann Ihnen verraten, dass Ihnen der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg in absehbarer Zeit mitteilen wird, ob Sie die Schuldenbremse eingehalten haben. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU) Im Übrigen, Herr Bayaz: Sie waren bei den Koalitionsverhandlungen im letzten Jahr doch dabei. Erinnern Sie sich nicht an das erste Sondervermögen? 60 Milliarden € für den Klimaschutz – steht im Koalitionsvertrag. Da waren Sie doch dabei. Waren Sie dagegen? (Zuruf des Ministers Dr. Danyal Bayaz) – Sie waren dagegen? Das haben Sie aber sehr zurückhaltend geäußert. (Minister Dr. Danyal Bayaz: Hier habe ich es gesagt!) – Haben Sie es hier gesagt? Gut. Dann müssen wir es noch mal nachlesen. Jedenfalls ist es die Politik Ihrer Partei gewesen, zu sagen: „Wir machen jetzt ein Sondervermögen: 60 Milliarden € für den Klimaschutz.“ Auch beim ersten Wumms, den 100 Milliarden € für die Verteidigung, habe ich nirgendwo gehört, dass die Grünen erklärt hätten: „Das tragen wir nicht mit.“ Und beim Doppel-Wumms hatte ich auch nicht den Eindruck, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) dass da erheblicher Widerstand vonseiten der Grünen geleistet würde. Auf der einen Seite in Berlin eine bestimmte Regierungspolitik mitzutragen und sich im Landtag von Baden-Württemberg dann darüber aufzuregen, das ist Doppelmoral, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das fällt Ihnen selbst auf die Füße!) Und bemerkenswert ist auch der Stellenaufwuchs in den Landesbetrieben. Ich rate, sich die heutige Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler einmal anzuschauen. Aber die Zahlen sind ja bekannt: im Jahr 2011 37 089 Stellen bei den Landesbetrieben, im Jahr 2023 47 865 Stellen – eine Steigerung um rund ein Drittel. Das Ganze wird nur noch – wen wundert’s? – vom Personalaufwuchs in den Ministerien übertroffen. In den zehn Jahren zwischen 2001 und 2011 ist der Stellenkegel in den Landesministerien sogar moderat zurückgegangen – von 3 017,5 Stellen im Jahr 2001 auf 2 980 im Jahr 2011. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Ja, das ist so. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Unvorstellbar!) – Ja, genau. Es ist unvorstellbar für Sie. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE schüttelt den Kopf.) – Da schütteln Sie den Kopf. Das können Sie sich gar nicht vorstellen. Wenn Grüne dabei gewesen wären, hätte es das nicht gegeben. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Denn Ihre Politik ist die umgekehrte. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein, nein!) Sie haben bei 2 980 Stellen angefangen und kommen im Jahr 2023 bei sage und schreibe 4 253 raus – eine Steigerung um über 40 % in zwölf Jahren. Das ist eine unverantwortliche Haushaltspolitik. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Alfred Bam- berger AfD) Das gilt paradigmatisch für die Regierungszentrale. Herr Ministerpräsident Kretschmann, 260,5 Stellen haben Sie damals bei Ihrem Amtsantritt übernommen. Diese Zahl haben Sie jetzt auf 360,5 ausgeweitet – eine Steigerung um rund 40 %, ohne neue Aufgaben. Ja, da könnte man sparen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Das ist eine Haushaltspolitik zulasten künftiger Generationen. Dreist ist auch der Umgang mit der Bildungspolitik. Herr Kollege Hagel, um es vielleicht freundlich zu formulieren: Die Bildungspolitik stand jetzt nicht im besonderen Fokus Ihrer Rede. (Heiterkeit des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP –

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Dr. Timm Kern FDP

So kann man es auch sagen!) Im Übrigen gilt für Ihre Fraktion und die Landes-CDU ja schon seit einigen Jahren, (Heiterkeit des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) dass man sich im Grunde vollständig der grünen Bildungsideologie unterworfen hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Jetzt feiert man sich, klopft sich auf die Schultern und sagt: 700 neue Stellen im Bildungsbereich, toll! Sie unterschlagen dabei allerdings die Kürzungen der Mittel für Vertretungslehrer und müssen sich natürlich auch die Frage stellen: Finden Sie diese Lehrer überhaupt? Denn das ist ja die Krux, die wir in vielen Bereichen, z. B. im Grundschulbereich, jetzt zunehmend feststellen. Sie finden die Lehrerinnen und Lehrer, die Sie für die baden-württembergischen Schulen brauchen, nicht. Dann kann man sich natürlich hinstellen und sagen: So ein Pech! Meldet sich keiner. (Heiterkeit des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Aber man kann sich auch die Frage stellen, inwieweit seine eigene Politik daran beteiligt gewesen ist, dass man die Lehrerinnen und Lehrer nicht findet. (Dr. Hans-Ulrich Rülke) (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) Sie sind z. B. vor gut zehn Jahren angetreten und haben angekündigt: „Wir sparen in Baden-Württemberg mehr als 10 000 Lehrerstellen ein.“ Möglicherweise haben Sie sich über die demografische Entwicklung des Landes getäuscht. Man kann Ihnen zugutehalten: (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die Flüchtlingswellen 2015/2016 und die jetzt aktuellen konnte man nicht ermessen. Aber es war schon eine sportliche Ansage. Und es hat vor allem zur Folge, dass sich junge Menschen gut überlegen: Studiere ich in Richtung Lehrerberuf, oder lasse ich es sein, wenn der Ministerpräsident eine solche Ankündigung macht? Das Zweite ist: Jetzt feiern Sie sich auch, Kollege Schwarz. An dieser Stelle wurde er ja richtig euphorisch und hat gesagt: „Jetzt schaffen wir die Ferienarbeitslosigkeit bei den Lehrerinnen und Lehrern ab.“ Ja gut, ein Anlauf von zwölf Jahren. Also, jeder Weitspringer würde verelenden, bevor er bei einem solchen Anlauf überhaupt zum Absprung kommt. Genau dieses Signal haben Sie über Jahre gesetzt: Bewirb dich als angestellter Lehrer in Baden-Württemberg, dann schicken wir dich jeden Juli in die Arbeitslosigkeit. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist ein Anreiz, den Sie gesetzt hatten!) Dieses Signal haben Sie über zwölf Jahre hinweg gesetzt. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abel GRÜNE: Das ist doch ein Anreiz, den Sie gesetzt hat- ten in Ihrer Regierungszeit!) Wenn Sie das jetzt addieren – einerseits ein Ministerpräsident, der ankündigt: „Wir bauen über 10 000 Lehrerstellen ab“, und andererseits das Signal, angestellte Lehrer werden in jeden Sommerferien in die Arbeitslosigkeit geschickt –, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass Sie die Lehrerinnen und Lehrer, die Sie heute benötigen, nicht finden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Dann sagen Sie: „Es ist teuer, kostet fast 30 Millionen €.“ Das war die Argumentation bis zu diesem Haushalt. Aber für eine hundspeinliche Kampagne wie „THE LÄND“, die ganz Baden-Württemberg weltweit der Lächerlichkeit preisgibt, haben Sie dann diese Summe – (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) mit der bemerkenswerten Begründung, Herr Ministerpräsident: „Wir wollen ausländische Fachkräfte nach Baden-Württemberg locken.“ Das Plakat hängen Sie dann an den Ortseingang von Neckargemünd – ordnungsrechtswidrig –, (Heiterkeit bei der FDP/DVP und der AfD) bekommen einen Strafbescheid von der Gemeindeverwaltung, zoffen sich dann mit der Gemeindeverwaltung, ob Sie das Ordnungsgeld zahlen, und gehen wahrscheinlich davon aus, ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 dass Informatiker aus Indien oder Ingenieure aus irgendwelchen anderen Regionen dieser Welt den Fokus ihrer beruflichen Biografie auf den Ortseingang von Neckargemünd richten. (Heiterkeit bei der FDP/DVP und der AfD) Wenn dort das Plakat „THE LÄND“ hängt, dann kommen alle nach Baden-Württemberg und sagen: Hier muss man arbeiten, hier haben wir einen Ministerpräsidenten, der weiß, wo man solche Plakate aufhängt. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Einer Landesregierung, die sagt, in solche Kampagnen sei das Geld besser investiert als in Lehrerinnen und Lehrer, ist nicht mehr zu helfen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Dasselbe gilt mit Blick auf andere Ministerien. Verkehrsministerium: Stellenaufwuchs, undurchsichtige Programme zur Klientelbedienung und eben zu wenig Mittel für Brückensanierung und Sanierung der Landesstraßen. Oder im Bereich des Wirtschaftsministeriums: Da musste man Sie ja jetzt auch gewaltig zum Jagen tragen. So war es auch bei der Ferienarbeitslosigkeit der Lehrerinnen und Lehrer. Da war über Wochen hinweg Ihre Argumentation: Jetzt warten wir auf den Bund; erst dann, wenn der Bund die Mittel aus dem Doppel-Wumms verteilt, schauen wir mal, ob noch ein Landesprogramm notwendig ist. Gott sei Dank haben Sie das bei Corona besser gemacht, meine Damen und Herren. Bei Corona – ich erinnere mich gut daran – haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und FDP/DVP gleich zu Beginn dieser Krise 5 Milliarden € an neuen Schulden beschlossen, damit rasch reagiert werden konnte. Das war gut. Warum machen Sie es heute anders? Warum ziehen Sie heute die Schlussfolgerung: „Jetzt warten wir erst mal auf den Bund“? Dass Sie inzwischen zur Besinnung gekommen sind und jetzt doch ein Landesprogramm ankündigen, zeigt, wie falsch Sie gelegen haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Im Detail stehen in diesem Haushalt dann auch seltsame Sachen, gerade bezogen auf das, was Sie besonders loben, nämlich Handwerk, berufliche Bildung, Existenzgründungen etc. Beispielsweise bei den Bildungszentren des Handwerks wäre eine Erhöhung um 6 Millionen € notwendig; stattdessen gibt es ein Minus von 300 000 €. Oder bei der Abwicklung des Förderprogramms „Coaching für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern“: Dort, wo das Land Wirtschaftspolitik machen kann, sparen Sie noch ein, meine Damen und Herren, und das mit diesen haushaltspolitischen Möglichkeiten. Im Migrationsbereich haben Sie, Herr Bayaz, in der Tat zu Recht festgestellt: Die Zahl der geflüchteten Ukrainer ist höher als die der Flüchtlinge, die 2015 und 2016 kamen; wir bieten ihnen Sicherheit und Schutz. Da sind wir uns völlig einig. Ich unterstreiche das, was meine Vorredner am heutigen Tag (Dr. Hans-Ulrich Rülke) gesagt haben: dass wir uns darin einig sind, Sicherheit und Schutz zu bieten. Wir müssen uns aber schon auch die Frage stellen, inwieweit die Kommunen in der Lage sind, diese Sicherheit und diesen Schutz noch zu gewährleisten. Damit meine ich nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Möglichkeit, des Ansturms noch Herr zu werden. Vor diesem Hintergrund habe ich wenig Verständnis dafür, dass sich diese Landesregierung, insbesondere auch der Ministerpräsident, beim Landkreistag mit der Begründung „Wir werden ja wahrscheinlich keinen Erfolg haben“ standhaft weigert, auf eine Rücknahme des Rechtskreiswechsels für ukrainische Flüchtlinge hinzuwirken. Herr Ministerpräsident, ich sage Ihnen an dieser Stelle voraus: Sie werden das über diesen Winter nicht durchhalten. (Zurufe der Abg. Winfried Mack und Willi Stächele CDU) Deshalb ist es notwendig, dass die Landesregierung darauf hinwirkt und ihre Möglichkeiten nutzt, so, wie die kommunalen Landesverbände das von ihr erwarten. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Wie hat die FDP abgestimmt? – Zuruf des Abg. Willi Stächele CDU) Herr Bayaz, Sie sagten – ich zitiere –: Wir wissen heute auch nicht, ob wir in diesem oder möglicherweise im nächsten Winter in eine Gasmangellage kommen. Völlig richtig. (Zuruf von der CDU: Aha!) Viele Experten sagen ja: Möglicherweise wird der Winter 2023/2024 der noch herausforderndere. Vor diesem Hintergrund verstehe ich allerdings nicht, wie man als grüne Partei an der Aussage festhalten kann: „Am 15. April geht das letzte Kernkraftwerk vom Netz, egal, ob die Welt bis dahin untergeht oder nicht.“ Das ist keine vernünftige Politik, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Thomas Blenke CDU: Sagen Sie an dieser Stelle mal, wer an der Bundesregierung beteiligt ist! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Herr Kollege Schwarz, an dieser Stelle zitiere ich Sie. Sie haben am heutigen Tag Herrn Habeck fast so häufig gelobt wie Herr Stoch. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ich habe nur zitiert!) – Sie haben nur zitiert, gut. – Für ihn gingen die Interessen des Landes vor die Interessen der Partei. Schauen Sie sich einmal an, was die WELT aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes über den Stresstest herausgefunden hat, (Zuruf von der AfD: Hört, hört! – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ja! Das hat die AfD schon immer ge- sagt!) iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 von wegen: „Die Interessen des Landes stehen vor den Interessen der Partei.“ Da hat man nämlich den Stresstest so zurechtgebogen, dass nach Möglichkeit der Atomausstieg im Sinne der grünen Parteiprogrammatik zulasten des Landes vollzogen werden kann. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Da fehlen völlig die Belege! – Weitere Zu- rufe) Es ist doch völlig verantwortungslos, in einer solchen Situation zu sagen: „Wir machen das, wir ziehen das durch, egal, was passiert“, wenn man gleichzeitig weiß, wie Herr Bayaz das vor 14 Tagen formuliert hat, dass der nächste Winter der herausfordernde werden kann, dass die ganzen Probleme, die wir im Energiebereich haben, auf einen Angebotsschock zurückzuführen sind, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Mensch, wäre das toll, wenn Sie Teil der Bundesregierung wären! Dann hätten wir alle Probleme gelöst!) und man diesen Angebotsschock dann nicht bekämpft, sondern sagt: „Wir steigen einfach aus.“ Diese Politik passt nicht zusammen. Das ist verantwortungslos. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Deuschle CDU: Sie machen doch alles mit!) Insgesamt muss man mit Blick auf diesen Haushalt feststellen: Dies ist ein Haushalt, der die Probleme der Gegenwart nicht löst. Dies ist vor allem ein Haushalt, der, Herr Kretschmann, wie Ihre gesamte Regierungspolitik seit 2011 zulasten künftiger Generationen geht, der in unverantwortlicher Dreistigkeit nach dem Motto „Wir geben das Geld aus, das wir in die Finger bekommen, die Schulden sollen unsere Enkel bezahlen“ die Lasten auf künftige Generationen verlagert. Das ist keine vernünftige, keine nachhaltige Haushaltspolitik. So etwas kann man nicht unterstützen. (Anhaltender Beifall bei der FDP/DVP – Abg. And- reas Deuschle CDU: 200 Milliarden € im Bund!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächstem Redner erteile ich dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion, Herrn Abg. Bernd Gögel, das Wort. – Bitte sehr, Herr Abg. Gögel.

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Bernd Gögel AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Finanzminister hat beim Einbringen des Haushaltsplans zu Recht davon gesprochen, dass wir uns im Moment am Übergang von einer Megakrise in die nächste befinden. Gerade vor wenigen Tagen ist bekannt geworden, dass die deutsche Industrie im September erneut einen Auftragseinbruch erlitten hat. Die Bestellungen gingen um 4 % zurück, wie das Statistische Bundesamt am 4. November mitgeteilt hat. Besonders starke Rückgänge, Herr Hagel, sind einmal mehr in den beiden größten Industriebereichen in Baden-Württemberg – Kraftfahrzeuge minus 9 % und Maschinenbau minus 8,1 % – zu verzeichnen. Das sind die Schlüsselindustrien, die Sie zu Recht genannt haben. Bei der Feststellung einer Megakrise enden aber bereits die Übereinstimmungen mit Ihnen, Herr Finanzminister. Als haupt- (Bernd Gögel) sächlichen Verursacher sieht der Minister bei der sogenannten Coronakrise nämlich allen Ernstes das Virus und bei der Inflationskrise einen – ich zitiere – „Energiekrieg Russlands“. Für die AfD-Fraktion steht hingegen fest: Erst durch die Politik der Landes- und der Bundesregierung wurden diese Krisen zu Megakrisen, insbesondere wirtschaftlich. (Beifall bei der AfD) Nur durch Ihre überzogenen Maßnahmen ist das im Falle der Coronakrise so, und durch Ihre verfehlte Währungs- und Energiepolitik bei der Inflations- und Energiekrise, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Der Wirtschaftskrieg geht ebenfalls nicht primär von Russland aus, wie Sie hier suggerieren. Jedem Beobachter ist doch klar, dass die Sanktionen eine wirtschaftliche Kriegserklärung von Deutschland und der EU an Russland waren – nicht andersherum, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Selbst wenn Sie die Sanktionen nach wie vor befürworten, sollten Sie dabei zumindest ehrlich zu den Bürgern in unserem Land sein. Weiter heißt es von Herrn Bayaz, der Krieg bedrohe ein erfolgreiches Wirtschaftsmodell. Um nach der Transformation wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben, müsse investiert werden. Wir sagen Ihnen, meine Damen und Herren von der Landesregierung: Das Wirtschaftsmodell wird durch diese Landesregierung mindestens ebenso sehr bedroht. Ihr Gerede von einer unausweichlichen großen Transformation zeigt genau dies. Dieses links-grüne Hirngespinst ist nicht unausweichlich, sondern zu verhindern, weil es eine Gefahr für die Zukunft unseres Landes ist. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion hält daher fest: Um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben, muss in eine Abwicklung der großen Transformation investiert werden. Baden-Württemberg muss wieder ein Land werden, das nicht von der Regierung im linksgrünen Sinn transformiert wird, sondern von seinen fleißigen Bürgern und Unternehmen geprägt bleibt. Diese zu entlasten ist das oberste Gebot der Stunde, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Es war auch eine Rede der Widersprüche, die Herr Bayaz hier abgeliefert hat. So hieß es an der einen Stelle, vergleichend mit Baden-Württemberg, sinngemäß, Ukrainer bezahlten nicht in Euro, sondern mit ihren Existenzen. An einer anderen Stelle meinte Herr Bayaz allerdings – Zitat –: Die Existenzsorgen in unserem Bundesland reichen ... bis weit in die Mittelschicht hinein. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Meine Damen und Herren, ob zerbombte Betriebe oder geschlossene Betriebe, beides bedeutet den Verlust von Arbeitsplätzen und damit von Existenzen. Es geht hier nicht um eine Gleichsetzung, aber darum, die Sorgen der Menschen nicht nur in der Ukraine ernst zu nehmen, sondern auch und in erster Linie hier in Baden-Württemberg. Das ist doch Ihre primäre Aufgabe als Landesregierung. Dafür haben Sie einen Amtseid geleistet. (Beifall bei der AfD) Fragen wirft auch die Aussage des Finanzministers auf, es handle sich um einen fokussierten Haushalt, der – Zitat – „die Krise annimmt“. Warum gibt es dann weiterhin unsinnige Ökoexperimente wie den Windkraftausbau? (Lachen des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Ich weiß nicht, ob Sie die neueste Studie in der NZZ gelesen haben. Baden-Württemberg hat bei der Windkraft einen Auslastungsgrad von 17 %, meine Damen und Herren. Das ist lächerlich. Sie werden keinen Investor finden, der so ein Rad hier hinstellt. Sie müssen das dauerhaft über Steuergeld und über die Preise, die der Verbraucher zu bezahlen hat, subventionieren. Das ist Lug und Betrug, meine Damen und Herren. Das geht so nicht, (Beifall bei der AfD) es sei denn, Ihr Fokus liegt tatsächlich auf dem Herabwirtschaften unseres Bundeslands. Betont haben Sie diesbezüglich oder bezüglich der Fokussierung besonders die Bildung von Rücklagen für inflationsbedingte Mehrkosten und Haushaltsrisiken. Der Fokus liegt also auf dem Risiko. Das wiederum, meine Damen und Herren, passt hervorragend zu der durchweg riskanten Politik dieser Landesregierung. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass Sie diese Rücklagen auch voll ausschöpfen werden. Vor zwei Wochen erklärten Sie, Herr Bayaz, hier im Landtag, ohne neue Schulden auskommen zu wollen – wobei bereits eine Einschränkung mit Blick auf die weitere Entwicklung der Energiekrise erfolgte. Dass nun aber schon nach wenigen Tagen mitgeteilt wird, dass wegen der sich verschlechternden Konjunktur neue Kredite in Höhe von 1 Milliarde € aufgenommen werden müssen, unterstreicht Ihre fehlende Seriosität, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition. (Beifall bei der AfD) Bei der Bildung von Rücklagen sollte man übrigens nicht außer Acht lassen, dass der Finanzminister hier privilegiert ist, weil er diese überhaupt noch bilden kann. Auf die Bevölkerung in unserem Land trifft dies hingegen immer weniger zu. Besonders wegen der stark gestiegenen Energiekosten sieht sich in Deutschland aktuell nur noch jeder Zweite dazu in der Lage, Geld zu sparen. Noch im vergangenen Jahr waren dies über 70 %. Dieser Rückgang muss uns alle alarmieren; denn die Botschaft, die sich hinter diesen trockenen Zahlen verbirgt, ist eindeutig: Die wirtschaftliche Krise betrifft nicht mehr allein die sogenannten Geringverdiener, nein, sie ist in (Bernd Gögel) der Mitte der Gesellschaft angekommen. Schließlich gehört das Geldsparen schon lange Zeit zum bürgerlichen Selbstverständnis, besonders bei uns in Baden-Württemberg, meine Damen und Herren. Die AfD-Fraktion steht hinter all jenen Bürgern, die von dieser Veränderung persönlich betroffen sind. Sie scheinen das ja nicht mehr zu tun mit Ihrem Fokus auf Transformation und auf internationale Konflikte. Für die AfD-Fraktion hingegen stehen Wohlstand, Wachstum sowie Deutschland und Baden-Württemberg klar im Fokus. (Beifall bei der AfD) Kommen wir nun zu den von Herrn Bayaz zu Recht kritisierten Schattenhaushalten auf Bundesebene. Für die an dieser Stelle notwendige finanzpolitische Bestandsaufnahme ist ein Blick auf die aktuelle Vorgehensweise der Bundesregierung interessant und gleichermaßen bezeichnend. Zur Finanzierung eines 200-Milliarden-€-Energiepreis-Entlastungspakets und für ein 100-Milliarden-€-Programm für Investitionen in unsere Landesverteidigung werden wenig transparente Schattenhaushalte eingerichtet. Der Bundesfinanzminister mit FDP-Parteibuch rechtfertigt diesen haushaltspolitischen Regelbruch als notwendige Grundlage dafür, in Zukunft wieder Haushaltsregeln einhalten zu können. Offenbar gelten also Prinzipien wie die Schuldenbremse in Zeiten der Krise nur noch wenig. Dabei stellt sich doch die nicht unwesentliche Frage, ob nicht gerade in Zeiten der Krise der Staat durch die Einhaltung fester Regeln Handlungsfähigkeit beweisen sollte, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die derzeitige Politik auf Bundesebene genau jene Inflationsentwicklung befördert, für die auf der anderen Seite die genannten Entlastungspakete geschultert werden. Auch dies wird den Bürgern verschwiegen, meine Damen und Herren. Das Geld, das Sie hier immer als Entlastung anpreisen, haben Sie doch zuvor den Bürgern abgenommen. (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) Das ist doch eine Milchmädchenrechnung: linke Tasche, rechte Tasche. Sie weigern sich, den Bürgern das klarzumachen. Ich habe das heute Morgen nicht ein einziges Mal hier im Parlament gehört. Nicht zuletzt möchte die AfD-Fraktion darauf aufmerksam machen, dass der Finanzminister, der hier den Bund kritisiert, selbst gern zweifelhafte Methoden an den Tag gelegt hat. Ich erinnere hier an den vom Rechnungshof kritisierten Nachtragshaushalt vom Sommer 2021 mit unnötiger Schuldenaufnahme. Wir sind bereits gespannt, wie die plötzliche Schuldenaufnahme diesmal beurteilt wird und mit wie vielen Nachträgen wir zu rechnen haben. Also kehren Sie, Herr Bayaz, erst einmal vor der eigenen Finanzministertür, bevor Sie weiterhin den Bund kritisieren. Solche Doppelmoral zeigt auch, dass die Bürger von der Politik immer weniger ernst genommen werden. Nichts unterstreicht dies deutlicher als die Rhetorik des derzeitigen Bundeskanzlers, der von einem Doppel-Wumms spricht, um die Energiekrise zu überstehen. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Gleichzeitig ist er ernsthaft der Auffassung, mit Parolen wie „You’ll never walk alone“ Vertrauen herstellen zu können. Aber hier wird kein Vertrauen geschaffen. Stattdessen biedert sich die Politik in der Wortwahl lediglich dem aktuellen Zeitgeist der Jugend und der Fußballszene an. Was soll der Bürger damit anfangen, wenn die Bundesregierung ihm erklärt, sie werde zur Krisenbewältigung mehr Geld in die Hand nehmen? Meine Damen und Herren, kann man Schulden in die Hand nehmen? (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) Auch Begriffe wie „Rettungsschirm“ oder „Gaspreisbremse“ dienen offensichtlich nur dazu, die Bürger in Sicherheit zu wiegen und vielleicht weiter zu verwirren – ganz so, als verfügten die Regierungen in Bund und Land über einen geheimen Werkzeugkasten, mit dem alle Probleme gelöst werden könnten. Aber immer mehr Bürgern wird bewusst, dass sie getäuscht werden. Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, sind die Rosstäuscher der Gegenwart. (Beifall bei der AfD) Während die Energiekrise dafür sorgt, dass sich die wirtschaftlichen Perspektiven immer weiter verschlechtern, steigen die Steuereinnahmen des Staates gerade in diesen Zeiten weiter kräftig an. Wir haben schon unterschiedliche Zahlen gehört, mit welchen Mehreinnahmen Baden-Württemberg in diesem und in den nächsten beiden Jahren rechnen kann. Egal, welche Zahlen man als Tatsachen erachtet oder ernst nimmt, es sind in jedem Fall etliche Milliarden Euro, die zusätzlich eingenommen werden – wohlgemerkt von den Bürgern dieses Landes, die die Steuern zu erbringen haben. Hauptursache für diese Entwicklung ist die hohe Inflationsrate, mit der die Steuereinnahmen des Staates vor allem im Bereich der Umsatzsteuer massiv begünstigt werden. Doch es gilt, hier auch andere Aspekte zu betrachten. Die Lohn- und Einkommensteuereinnahmen sind bisher noch verhältnismäßig stabil geblieben. Dies ist aber nur eine Momentaufnahme. Nach einer aktuellen Umfrage der Stiftung Familienunternehmen erwägen immer mehr Unternehmen in Deutschland, wegen der hohen Energiepreise die Zahl ihrer Arbeitsplätze zu reduzieren. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Rund 25 % der befragten Unternehmen planen dies ganz aktuell. Vor einem halben Jahr lag der Anteil noch bei 14 %. Ebenso alarmierend ist auch die Mitteilung, dass 57 % der befragten Unternehmen sich darauf einstellten, geplante Investitionen zu verschieben. Für die AfD-Fraktion steht fest: Die Verlagerung industrieller Wertschöpfung führt zur Deindustrialisierung und zum Wohlstandsverlust in unserem Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wir werden dies mitunter erst in einigen Jahren spüren. Dann handelt es sich aber um eine unumkehrbare Entwicklung. (Bernd Gögel) In Anbetracht von Steuermehreinnahmen und der hohen Inflation ist es einmal mehr angezeigt, die Bürger auf der steuerlichen Ebene grundlegend zu entlasten. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) In diesem Bereich unterscheiden sich unsere Politik und unsere Vorstellungen generell von denen aller anderen Fraktionen. Die AfD hat hierzu bereits im Deutschen Bundestag konkret gefordert, vorübergehend die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe auszusetzen. Darüber hinaus sollten auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz außer Kraft gesetzt und die CO - Abgabe abgeschafft werden, um eine zusätzliche Reduzierung der Kraftstoffpreise und -kosten herbeizuführen. Für Grundnahrungsmittel fordern wir eine vorübergehende Befreiung von der Mehrwertsteuer. Hier hätten wir im Interesse der Bürger in unserem Land eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat gern gesehen. Diesen Einsatz für die Baden-Württemberger vermissen wir. Hier versagen Sie in der Krisenbewältigung genauso wie bei der missglückten Novellierung des Grundsteuergesetzes (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und der seit Jahren unterbleibenden Senkung der Grunderwerbsteuer. Ein weiteres unrühmliches Beispiel unseriöser Haushaltspolitik und verweigerter Entlastungen ist das Dauerthema Haushaltsreste, mit denen sich der Rechnungshof bereits in seiner Denkschrift des Jahres 2021 ausführlich befasst hat. Besonders beanstandet wurde damals der Anstieg der nicht gebundenen Ausgabereste. Das hat Sie jedoch nicht daran gehindert, genau diese Reste im Jahr 2022 nochmals mit einer deutlichen Steigerung von 64 % zu übertragen. Bei einem erneuten Anstieg der Haushaltsreste auf aktuell 941 Millionen € überhaupt noch von „Resten“ zu sprechen ist ein Hohn für die Haushaltspolitik, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Unsere Forderung nach einer Auflösung zumindest der nicht gebundenen Haushaltsreste haben Sie bereits im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 abgelehnt. Wir sind deshalb gespannt, wie lange Sie dieses Luxusproblem noch weiter ungelöst vor sich herschieben wollen. Vor diesem Hintergrund wirft auch das Coronakrisenmanagement der Landesregierung Fragen auf. Dies wurde erst vor Kurzem in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses deutlich, der sich mit den Auswirkungen der Coronakrise auf das Hotel- und Gaststättengewerbe befasst hat. In einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Antrag von Kollegen der FDP/DVP, Drucksache 17/3094, beeindruckte die Landesregierung zunächst mit der Aussage, sich der erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen für die Tourismusbranche und die Gastronomie bewusst zu sein. Zugleich beteuerte sie aber, stets verhältnismäßig gehandelt zu haben. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung führt die Landesregierung demnach aktuell Expertenhearings durch, um sich auf unterschiedliche Szenarien bei der Entwicklung des Infektionsgeschehens einstellen zu können. Dies erfordere weiterhin Lernprozesse aller Beteiligten. – Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das ist ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 tatsächlich die Stellungnahme der Landesregierung zu einem Antrag. Meine Damen und Herren, diese Allgemeinplätze sind absolut indiskutabel, wenn man berücksichtigt, dass es seit März 2020 im Gastgewerbe zu kumulierten Umsatzverlusten von mehr als 12 Milliarden € gekommen ist. Die Zahl der Arbeitnehmer in dieser Branche hat sich um 8,6 %, die der Ausbildungsverhältnisse sogar um 17,3 % reduziert. Bei diesen Zahlen ist ergänzend zu berücksichtigen, dass das Gastgewerbe aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auch weiterhin einem stark zurückhaltenden Konsumverhalten unterworfen sein wird. Sollten daher nochmals massive Coronaeinschränkungen dazukommen, wird es viele Betriebe die Existenz kosten. Da hilft es auch nichts, wenn am Ende Ihrer Transformation und am Ende der Deindustrialisierung dieses Bundeslands ein transformiertes Auenland bleibt, das sich wahrscheinlich nicht mehr vor Touristen retten kann – Menschen, die mit Flugzeugen aus Asien in Straßburg oder Zürich landen und sich dann hier mit Pferdekutschen durch das Auenland Baden-Württemberg fahren lassen, um die tollen Ergebnisse Ihrer Transformation und Ihrer Klimapolitik in der Endstufe zu begutachten, wo Menschen ihnen dann aus Lehmhütten winkend salutieren. (Beifall bei der AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Lange gearbeitet an dem Satz!) Kann sein, dass das das Gaststättengewerbe tatsächlich über die Runden bringt. Aber dennoch warten wir vergeblich darauf, dass sich die Landesregierung mit einer eindeutigen Zielsetzung vor die Wirtschaft stellt. Stattdessen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Ministerpräsident in einer Pressekonferenz am 17. Oktober erneut vage von einer neuen Corona-Verordnung redet, die für den Fall der Fälle bereits in der Schublade sei. So schafft man kein Vertrauen, Herr Ministerpräsident. Interessant ist an dieser Stelle ein Blick nach Italien. Dort erklärte die neue Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in ihrer Regierungserklärung am 25. Oktober unmissverständlich, dass es unter keinen Umständen erneut einen Lockdown zur Abwehr möglicher Infektionswellen geben werde. Die Verantwortung der Bürger sei vielmehr ein wirksameres Mittel im Kampf gegen die Verbreitung von Viren als staatliche Zwangsmaßnahmen. – Kommt Ihnen die Position bekannt vor? Die tragen wir, die AfD-Fraktion, seit Jahren hier im Landtag vor. (Beifall bei der AfD) Auch wir stehen also, im Gegensatz zur Landesregierung, zu solchen klaren Signalen, die in der Wirtschaft wieder Vertrauen erzeugen, meine Damen und Herren. Auch die Energiepolitik auf Bundes- und Landesebene muss einmal mehr in aller Schärfe kritisiert werden. Sie halten mit dem schon vor Jahren beschlossenen Atomausstieg an einer ideologiegetriebenen Agenda fest und sind trotz der gegenwärtigen weltpolitischen Entwicklung nicht bereit, diesen Irrweg zu verlassen. Nein, stattdessen hat der Herr Finanzminister hier bei der Einbringung des Haushaltsplans einmal mehr betont, am Klimaschutz nach grünem Politikverständnis als (Bernd Gögel) Schwerpunkt festhalten zu wollen. Dass die Erzeugung von Atomstrom klimafreundlich erfolgt und gerade bei uns in Deutschland stets höchsten Sicherheitsvorschriften entsprochen hat, verdrängen Sie und setzen unsere Volkswirtschaft damit schwersten Gefahren aus. Das hierzu vor Kurzem erfolgte angebliche Machtwort des Kanzlers ist übrigens nicht mehr als leere Propaganda. Auch wenn jetzt jede der Regierungsparteien versucht, für sich aus diesem dürftigen Kompromiss einen Erfolg abzuleiten, ist die Bundesregierung einmal mehr insgesamt beschädigt. Nicht nur die Energiebranche, sondern auch die gewerblichen und privaten Verbraucher, auch bei uns in Baden-Württemberg, brauchen Berechenbarkeit. Genau diese Berechenbarkeit wird ihnen verweigert. Denn die Bundesregierung hat sich mit einem vorläufigen Weiterbetrieb der drei noch vorhandenen Kernkraftwerke bis längstens zum 15. April 2023 lediglich etwas Zeit erkauft. Ganz offensichtlich haben sich wieder einmal die Grünen durchgesetzt. Da kann man sie nur beneiden, (Beifall bei der AfD – Abg. Michael Joukov GRÜ- NE: Danke!) wie man sich als 15-%-Partei in Deutschland in allen wesentlichen Politikfeldern durchsetzen kann. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Michael Jou- kov GRÜNE) Das würden wir uns auch wünschen. Sie wollen um jeden Preis an ihrer Gründungsagenda festhalten. Und genau diese aberwitzige Politik auf Bundesebene wird von unserer Landesregierung mitgetragen. Denn es liegt auf der Hand, dass eine echte Laufzeitverlängerung mit neuen Brennstäben unseren Bürgern eine ganz andere Verlässlichkeit schaffen würde. (Beifall bei der AfD) So aber leben wir weiter mit den Unwägbarkeiten von Wind und Solarkraft und sind demnächst auch wieder – (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) auch das verdrängen Sie – auf Atomstrom aus Frankreich und Kohlestrom aus Polen mit angewiesen. In Anbetracht dieser Politik ist nachvollziehbar, dass gerade die FDP in der Wählergunst regelrecht abstürzt. Wer einer derart links-grünen und destruktiven Politik seine Zustimmung erteilt, der hat das wirklich nicht besser verdient, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und die CDU handhabt dies im Land Baden-Württemberg mit den Grünen bedauerlicherweise auch nicht anders. Nein, zu dieser Politik, meine Damen und Herren, gibt es nur eine Alternative, und das ist die Alternative für Deutschland. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Wegen der gestiegenen Energiekosten planen viele Unternehmen, ihre Fertigung zurückzufahren oder Produktionen sogar ins Ausland zu verlagern. Gerade deshalb wäre es erforderlich, weiterhin die Kernenergie zu nutzen. Wir, die AfD-Fraktion, fordern an dieser Stelle deshalb einmal mehr die energiepolitische Umkehr, und dazu gehört der Wiedereinstieg in eine dauerhafte Nutzung der Kernenergie. Dies setzt nachhaltige Investitionen auch in die Kernforschung voraus, die wir in den bevorstehenden Haushaltsberatungen ebenfalls beantragen werden. (Beifall bei der AfD) Nehmen Sie endlich zur Kenntnis: Allein mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien werden Sie die bevorstehenden Versorgungsprobleme unseres Landes niemals lösen können – und mit einer klimaneutralen Verwaltung schon gar nicht; dies ist lediglich eines der zahlreichen Schaufensterprojekte, mit denen sich die Landesregierung vor dem Bürger als energiepolitischer Musterschüler darzustellen versucht. Aber unsere Bürger haben aktuell wirklich andere Probleme. Das trifft auch auf den weißen Elefanten zu. Von dem haben wir heute Morgen noch gar nichts gehört, den will auch niemand sehen. Der große weiße Elefant, der hier in unserem Land im Raum steht, (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) ist die Flüchtlings-, die Migrationskrise. Alle verweigern die Diskussion (Zuruf des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) über die Ausmaße, die sie angenommen hat. Über Lösungen, wie man dieser Krise entgegenwirken könnte, habe ich heute Vormittag auch nichts gehört. (Beifall bei der AfD) Mittlerweile gibt es – bedauerlicherweise – in Baden-Württemberg tatsächlich echte Kriegsflüchtlinge. Darauf hätten wir gern verzichtet, meine Damen und Herren. Auch wir, die AfD, hätten gern darauf verzichtet. Aber es ist Ihre Aufgabe, auch in der Migrationspolitik nun den Kurs zu korrigieren. Dies verweigern Sie bislang den Bürgern, auch in der Debatte, in der Diskussion. Sie wollen an der aktuellen Entwicklung einfach festhalten. Die gescheiterte Willkommenspolitik des Jahres 2015 wollen Sie bisher in vollem Umfang einfach fortsetzen. (Zuruf: Aha!) Aber, meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand, dass unser Land diesen Asylansturm schon seit Langem nicht mehr bewältigen kann. Dieses alte Sprichwort von Frau Merkel – „Wir schaffen das!“ – ist Geschichte. Nein, wir schaffen das nicht. Wir schaffen das nicht! (Abg. Udo Stein AfD: Wir wollen es gar nicht schaf- fen!) Dies zeigen auch die aktuell ständigen Konflikte zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen, wenn es um die Übernahme von Kosten geht. Hier taumelt unser Staat von ei- (Bernd Gögel) nem Ausnahmezustand in den nächsten. Das Einzige, was dem Bund hierzu einfällt, sind punktuelle Zusatzzahlungen, mit denen dann vor allem die Kommunen beruhigt werden sollen. Eine Problemlösung wird damit aber nicht erreicht. Zu diesem gravierenden Notstand schweigen Sie sich nach wie vor aus und verweigern den Bürgern in unserem Land jegliche Transparenz. Wir sagen Ihnen: Bürgergeld kann niemals eine Option für Flüchtlinge sein. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion steht dafür, nur noch Sachleistungen bereitzustellen, um die Magnetwirkung unseres Landes zu minimieren. (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir bereits im Parlament eingebracht und werden diesen in den nächsten Tagen auch diskutieren. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Also, Sie sind echt Putins Helfer! Das muss man echt sagen!) Wichtig sollte uns sein, dass die Flüchtlinge in Sicherheit sind – das sind sie aber auch ohne im europäischen Vergleich rekordverdächtige Sozialleistungen –, und uns sollte die Gleichstellung mit hiesigen Arbeitslosen wichtig sein, meine Damen und Herren. Um jeden Preis dafür zu sorgen, dass wir die auf unserem Kontinent lukrativsten Leistungen bieten, bringt keinen Frieden, sondern sorgt für Unfrieden in unserem eigenen Land. Diese Politik schadet unserer Gesellschaft und unserem Haushalt. (Beifall bei der AfD) An dieser Stelle noch mal ein Blick nach Italien und zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin. Ich zitiere: Man verschafft sich nicht illegal Zutritt ..., sondern muss die legalen Wege beschreiten. Das ist eigentlich nichts anderes als eine Selbstverständlichkeit, meine Damen und Herren. Aber von dieser Selbstverständlichkeit haben Sie und die Regierungen im Bund und im Land sich längst verabschiedet. (Beifall bei der AfD) Sie schwadronieren lieber von einem Chancen-Aufenthaltsrecht für abgelehnte Asylbewerber und nehmen die permanente Überforderung der Kommunen dabei wieder einmal billigend in Kauf. Die von Ihnen ständig praktizierte Verwendung von Schlagwörtern wie „Integration“, „Weltoffenheit“, „bunte Gesellschaft“ kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie hier lediglich eine gesellschaftspolitische Utopie beschwören, die den Realitäten in unserem Land nicht standhält, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion wird in den bevorstehenden Haushaltsberatungen daher einmal mehr drastische Kürzungen beantragen, und zwar immer dort, wo wertvolle Fördermittel unter ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 dem Deckmantel einer realitätsfernen Integrationsrhetorik in ein Fass ohne Boden geleitet werden. (Beifall bei der AfD) Kommen wir noch zu einem für Sie besonders unangenehmen Thema: die Bildungspolitik. Spannend wird es ja bereits mit der Besetzung der erforderlichen Stellen in der Kinderbetreuung. Aber im vergangenen Monat erlebte Baden-Württemberg dann ein regelrechtes Erdbeben, nachdem ein neuer Ländervergleich ermittelt hatte, dass die Grundfertigkeiten von Viertklässlern in Deutsch und Mathematik in diesem Land immer schlechter geworden sind und sich mittlerweile nur noch im Bundesdurchschnitt bewegen. Früher war Baden-Württemberg hier stets auf einem Spitzenplatz. Doch inzwischen schafft jedes fünfte Kind noch nicht einmal die Mindeststandards, meine Damen und Herren. Auch nach der Schulzeit werden die Perspektiven für Jugendliche immer düsterer. Eine Ausbildung oder ein Bachelorstudium dauern in der Regel drei Jahre. Doch inzwischen haben nur noch 43 % der jungen Erwachsenen nach dieser Zeit auch wirklich einen ersten Berufsabschluss. Diese Gesamtentwicklung zeigt, dass der Staat seinem Bildungsauftrag in Zukunft wieder mit einer ganz anderen Intensität nachkommen muss. Diesen Problemen haben wir, die AfD-Fraktion, uns ebenfalls gestellt und in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Schulstart eingebracht. Die Stärkung der frühkindlichen Bildung und eine Verbesserung der Voraussetzungen zum Besuch allgemeinbildender Schulen sind für uns weiterhin vorrangig. (Beifall bei der AfD) Diesen Gesetzentwurf haben Sie sang- und klanglos abgebügelt – mit der Absicht in der CDU-Fraktion sowie in verschiedenen anderen Fraktionen, nur einige Tage danach einzelne Bausteine herausnehmen zu wollen, um tatsächlich zu einer Verbesserung zu gelangen. Da hätten Sie doch eigentlich gleich mit einem oder zwei Änderungsanträgen unserem Gesetzentwurf zustimmen können. Wenn wir die Anforderungen an die sprachliche Bildung im letzten Jahr der Kinderbetreuung bei Kindern im Vorschulalter nicht umsetzen, werden wir die Ergebnisse nicht verbessern. Wir können den Pädagogen, den Lehrkräften hier nicht zu einem großen Teil unsozialisierte Kinder und zum anderen Teil auch noch Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse vorsetzen. Das können die Lehrkräfte nicht leisten. Da fragen Sie sich immer: Warum studieren immer weniger junge Menschen auf Lehramt? Das sind sicher auch Gründe dafür. Die wenigsten wollen sich das noch antun. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ach, es liegt an den Sprachkenntnissen der Kinder! Jetzt ist es ge- klärt!) Verbessern Sie die Situation dort, wo sie entsteht, und machen Sie die Kinder schulfähig. Testen Sie sie nach Abschluss der Vorschule, ob sie schulfähig sind. Dann werden wir die Situation in den Schulen auch deutlich verbessern, und die Ergeb- (Bernd Gögel) nisse werden dann auch in den Umfragen und in den Studien deutlich besser werden. Das haben Sie abgelehnt, haben Sie nicht angenommen. Wir werden sehen, wie das weitergeht, ob nicht doch noch irgendwo ein eigener Entwurf in dieser Richtung eingebracht wird. Das wäre uns auch recht, da würden wir uns auch freuen. Die AfD wirkt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Auch beim Thema Personalpolitik ist einmal mehr deutliche Kritik angezeigt. Es mag ja zunächst positiv klingen, wenn Sie hier im Landtag erklären, dass die für den kommenden Doppelhaushalt neu vorgesehenen 1 700 Stellen überwiegend in den Bereichen der Daseinsvorsorge angesiedelt sind. In den Stabsstellen in den Ministerien sollen dagegen nur wenige Stellen neu eingerichtet werden. Doch nach dem Ausufern der Ministerialbürokratie in den vergangenen Jahren ist das leider nur ein schwacher Trost. Die Realitäten finden sich z. B. in der Vermögensrechnung 2020, die erst kürzlich im Finanzausschuss auf der Tagesordnung stand. Demnach stellen die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen die größte Position der Vermögensrechnung dar. Insgesamt geht es hier um sage und schreibe 206,3 Milliarden €, zu denen sich das Land für diese Rückstellungen inzwischen schon verpflichtet hat. Dies entspricht einem Anteil von 76 % der Gesamtsumme der Vermögensrechnung. Über dieses Thema haben wir heute auch nicht viel gehört, auch nicht vom Finanzminister in seiner Haushaltsrede. Wie wir sehen, schultert Baden-Württemberg hier eine gigantische Kostenlast. Darüber kann auch eine Zurückhaltung beim Stellenzuwachs in diesem Jahr nicht hinwegtäuschen. Kehren wir an dieser Stelle noch einmal zum Beginn der Wahlperiode zurück. Die Herauslösung der Bereiche Landesentwicklung und Wohnen aus dem Wirtschaftsministerium, um aufgrund parteipolitischer Proporzerwägungen ein neues Ministerium zu bilden, bedeutete in Sachen Bürokratieabbau einen besonders eklatanten Sündenfall. Die AfD-Fraktion hält es für zwingend erforderlich, dass die Entscheidung umgehend wieder rückgängig gemacht wird. Darüber hinaus ist aber auch ein grundsätzlicher Umbau der bisherigen Ministerien erforderlich. Das Ziel muss eine nachhaltige Neustrukturierung der Ressorts sein, die zu spürbaren Einsparungen und zum Bürokratieabbau führt, meine Damen und Herren. Das sind Worthülsen, die Sie seit Jahren, seit Jahrzehnten vor sich hertragen, die Sie aber noch nicht in Maßnahmen umgesetzt haben. (Beifall bei der AfD) Wir können uns z. B. vorstellen, dass das Wirtschaftsministerium durch zusätzliche Zuständigkeiten für Verkehr, Energie und Landwirtschaft deutlich aufgewertet wird. In der heutigen Zeit wäre es erforderlich, Baden-Württemberg mit allen Mitteln als Wirtschaftsstandort zu stärken. Gerade vor diesem Hintergrund wird der vorgelegte Haushaltsentwurf den politischen Herausforderungen eben nicht gerecht. Denn besonders durch die dargestellte Energiepoliiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 tik verweigern Sie den Unternehmen in unserem Land eine wettbewerbsfähige Versorgungssicherheit. Die Landesregierung zerstört Vertrauen, wenn der Finanzminister nur wenige Tage nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs für die kommenden Jahre schon wieder laut darüber nachdenkt, für die Zeit nach der jetzigen Krise Steuererhöhungen in Form eines – man höre! – Lastenausgleichs in Erwägung zu ziehen. Die Älteren unter uns werden den Begriff noch kennen und wissen, was da auf uns zukommen soll. Dies ist auch deshalb grob fahrlässig, Herr Bayaz, weil Sie noch gar nicht wissen, wie lang und wie schwerwiegend diese Krise tatsächlich sein wird. Das Land profitiert aktuell bei den Steuereinnahmen also – wie bereits dargestellt – von der gegenwärtigen Krise. Dies nimmt die Landesregierung dann zum Anlass, sich direkt im Anschluss als Krisenmanager für die Bürger in Szene zu setzen. Dabei ist noch immer nicht geklärt, welche Mehrbelastungen durch das missglückte Krisenmanagement des Bundes in Zukunft von Baden-Württemberg zu schultern sein werden. Eine solche Politik ist gegenüber den Bürgern unseres Landes weder seriös noch ehrlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Das Grundproblem des vorgelegten Haushaltsentwurfs ist eigentlich seine Mutlosigkeit. Statt endlich einmal Steuern zu senken, setzen Sie lieber weiterhin auf Subventionen. Die AfD-Fraktion möchte das anders angehen. Geben Sie den Bürgern wieder das Zepter des Handelns zurück. Einen Staat, der in alle Lebensbereiche hineinregiert, lehnen wir strikt ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Ihr mangelnder Realismus bestätigt sich einmal mehr in Ihrer Prognose der Lohn- und Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst. Da gehen Sie doch in Ihrem vorgelegten Haushaltsentwurf von sage und schreibe 2,3 % aus. Ich glaube, nicht nur wir von der AfD-Fraktion halten diese Zahl für absolut unrealistisch. Auf die Reaktionen der Arbeitnehmervertretungen in diesem Punkt sind wir gespannt. Zukunftsträchtige Investitionen in die Infrastruktur sind hingegen kaum zu finden. Wir hätten uns hier beispielsweise klare Schritte hinsichtlich einer Stuttgarter Ostumfahrung gewünscht. (Zuruf von den Grünen) Jeder, der hier morgens einpendelt, kann das nachvollziehen. Diese Ostumfahrung braucht man auch mit E-Fahrzeugen. Sie müssen ja irgendwie zur Arbeit kommen, (Zuruf von den Grünen: Aber besser mit dem ÖPNV!) wenn Sie aus dem ländlichen Raum kommen. Dort hilft natürlich kein 49-€-Ticket. Der Bus kommt zweimal am Tag. (Lachen bei der AfD) Da brauchen Sie gar kein 49-€-Ticket. Sie fahren mit Ihrem E-Bike, wenn Sie näher wohnen, oder mit dem E-Fahrzeug in die Stadt. Dafür brauchen Sie eine Verkehrsinfrastruktur. (Beifall bei der AfD) (Bernd Gögel) Sie hätten auch die Möglichkeit, weitere Millionen Euro einzusparen. Ich nenne z. B. die 3 Millionen €, die Sie für Ihre Imagekampagne „THE LÄND“ ausgeben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie wollen 3 Mil- lionen € einsparen, aber eine Ostumfahrung bauen! Das ist aberwitzig!) Ich habe Ihnen viele Dinge aufgezeigt. Bei unseren Anträgen werden Sie sehen, wie wir diese Dinge gegenfinanzieren wollen. Sie haben den Ernst der Lage in diesem Land tatsächlich noch nicht begriffen, meine Damen und Herren. Wir, die AfD-Fraktion, werden also auch in die kommenden Haushaltsberatungen unsere eigenen Vorstellungen einbringen. Diese haben eine klare Zielrichtung: für einen handlungsfähigen Staat in Zeiten der Krise und gegen eine Überforderung der Gesellschaft und ihrer Bürger, meine Damen und Herren! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, nach den Beiträgen der Fraktionsvorsitzenden spricht für die Landesregierung jetzt Finanzminister Dr. Bayaz. – Bitte sehr, Herr Finanzminister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Politik ist aktuell einer enormen Dynamik unterworfen: Krieg in Europa und dessen Folgen, Millionen Menschen auf der Flucht, ein Energiekrieg, den Russland gegen uns führt, ein Wirtschaftskrieg – man muss es so deutlich sagen –, den Russland gegen uns führt. Ich habe vor einigen Tagen in der „Stuttgarter Zeitung“ einen Artikel über den letzten Gasmangel hier in der Stadt gelesen. Das war im Jahr 1942. Ich finde, das zeigt auch noch mal die historische Tragweite dieses Krieges und seiner Folgen. Wir alle gemeinsam haben die Aufgabe, mit dieser Dynamik umzugehen. Das heißt eben auch, mit der Unsicherheit verantwortungsvoll umzugehen. Es gibt da auch keine einfachen Lösungen. Wir können nur begrenzt absehen, wie sich die Lage entwickelt. Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat für solche Phasen die Losung geprägt: „Politik muss auf Sicht fahren.“ Bevor ich versuche, einen Blick nach vorn zu werfen, will ich einen kleinen Blick zurückwerfen. Denn wir haben ja schon seit Monaten an diesem Regierungsentwurf gearbeitet. Als im Mai die Steuerschätzung kam, haben wir gesagt: „Wir müssen sie mit großer Vorsicht genießen. Diese Schätzung steht auf tönernen Füßen.“ Genau deshalb haben wir diesen Regierungsentwurf auch mit einer großen Portion Vorsicht versehen. Die aktuellen Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung und der Herbstprognose der Bundesregierung zeigen: (Abg. Andreas Stoch SPD: Waren absehbar!) Wir lagen mit diesem Vorgehen genau richtig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Uns erwartet in der Tat eine Rezession – ob das nur eine technische ist oder eine tiefere Wirtschaftskrise, werden wir sehen. Aber es ist eine Rezession, ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. Für uns war absehbar, dass die Ergebnisse der Steuerschätzung und die Ergebnisse der Beratungen zwischen Bund und Ländern erheblichen Einfluss auf unseren Haushalt haben werden. Genau so ist es auch gekommen. Wir können nach den Ergebnissen der Steuerschätzung die steuerlichen Auswirkungen des dritten Entlastungspakets gerade so stemmen. Deswegen ist unsere Botschaft heute klar: Wir geben die staatlichen Inflationsgewinne an die Menschen zurück. Der Staat soll kein Inflationsgewinner sein, und das ist er auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Schuldenbremse zeigt auch einmal mehr, dass sie besser ist als ihr Ruf. Weil sich die wirtschaftlichen Aussichten verschlechtert haben, weil wir im nächsten Jahr mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen haben, können wir im Rahmen der Schuldenbremse ganz regulär Kredite nach der Konjunkturkomponente aufnehmen. Das sehen die Regeln auch so vor. Das sind keine Notkredite. Es geht genau darum, die Konjunktur zu stabilisieren. Das ist auch sinnvoll, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Der Bundesfinanzminister nutzt das genauso. Und er hat uns, die Länder, dazu ermutigt – er hat uns, die Länder, dazu ermutigt! –, die Freiräume nach der Konjunkturkomponente auch zu nutzen. Wenn ich Ihre Äußerungen dazu höre: Herr Rülke, Sie reden von „Schlupfloch“ – so, als wäre das, was wir da machen, unanständig, verboten oder illegitim. Das ist vielmehr im Rahmen der Schuldenbremse. Die haben Sie offenbar nicht verstanden. Wenn Sie die Maßstäbe, die Sie heute hier mal wieder an mich angelegt haben, auch an Ihren Bundesfinanzminister – auch unseren, auch meinen – anlegen würden, dann kämen Sie zu nichts anderem mehr, als ihn zu kritisieren. Dann hätten Sie nicht mal mehr Zeit für Ihre gewohnte Polemik. Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen, wirklich einen Blick in die Verfassung zu werfen und nachzulesen, was zur Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse ausgeführt ist. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Sie hatten die Sondervermögen angesprochen. Ich habe das sowohl hier im Plenum als auch in diversen Interviews – ich tue es gern auch heute wieder – immer wieder dokumentiert, was ich persönlich von Sondervermögen halte. Das ist überall nachzulesen. (Zuruf von der AfD) Zurück zur Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden also im Land den Spielraum nutzen, den uns die Konjunkturkomponente bietet, und zwar zielgerichtet und klug. Wir stärken damit unsere Rücklage. Denn wir werden noch weitere Teile des Entlastungspakets finanzieren müssen. Wir haben noch nicht alles mit den Steuermehreinnahmen gegenfinanziert. Dazu gehört beispielsweise das Nachfolgeticket, das (Minister Dr. Danyal Bayaz) 49-€-Ticket, 180 Millionen € im Jahr. Dazu zählen auch die Kosten für das Wohngeld und für das Bürgergeld, an denen wir, das Land, uns beteiligen müssen. Auch der Bundesfinanzminister hat weitere Anpassungen im Inflationsausgleichsgesetz angekündigt. Das wird uns mindestens eine halbe Milliarde Euro strukturell im Haushalt kosten, beispielsweise die Anpassung des Grundfreibetrags. Auch das müssen wir noch stemmen. Damit wir Vorsorge treffen, haben wir genau das getan, nämlich die Rücklage gestärkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir, das Land, wollen in der Lage sein, gezielt Maßnahmen und – ja, wenn es sein muss; auch das habe ich vor zwei Wochen an dieser Stelle gesagt – eigene Maßnahmen des Landes zu ergreifen. Bund und Länder haben sich in der letzten Woche endlich geeinigt. Jetzt kommt die Gaspreisbremse, es kommt eine Strompreisbremse. Beides ist bitter notwendig. Der Bundeswirtschaftsminister hat uns gemeinsam gestern noch einmal versichert, dass das alles kommt und unterwegs ist. Deswegen ist entscheidend, dass das schnell umgesetzt wird und die Hilfe bei den Menschen spürbar ankommt. Sie wissen, Bund und Länder sind im Gespräch – auch mit den Landeswirtschaftsministerinnen und Landeswirtschaftsministern, bei uns Frau Dr. Hoffmeister-Kraut – über einen Härtefallfonds mit Blick auf kleine und mittlere Betriebe. Auch das ist eine sinnvolle Maßnahme. Jetzt geht es darum: Was können wir darüber hinaus noch tun? Wir brauchen einen klugen Mechanismus, gerade im Hinblick auf die kommenden Monate, bevor die Gas- und die Strompreisbremse gelten. Der Herr Ministerpräsident wird morgen eine Regierungserklärung abgeben. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in dieser Frage dann mehr Klarheit haben werden. Weil heute auch angesprochen wurde, was andere Bundesländer, Niedersachsen oder Bayern, machen, frage ich mich: Ist da schon ein Euro abgeflossen? Schauen Sie mal nach: Ist da schon ein Euro abgeflossen? Diese Pakete sind beschlossen, immer vorbehaltlich der Bundeshilfen, genauso wie wir es auch machen. Da gibt es auch keine Unterschiede, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Mir ist es deswegen so wichtig, zu betonen, dass wir nicht in die Situation kommen, wie wir sie auch in der Pandemie hatten, dass ein Windhundprinzip entsteht. Wer stellt als Erster irgendwelche Töpfe bereit? First come, first served? Diejenigen, die am lautesten schreien? Nein, die Hilfen müssen effektiv dort ankommen, wo sie auch wirklich gebraucht werden. Ich kann nur wiederholen, was ich vor zwei Wochen gesagt habe. Diese Krise wird uns eher ein bis zwei Jahre beschäftigen, weswegen die Frage nicht ist: Wie kommen wir über die nächste Woche oder vielleicht auch über die nächsten vier Wochen? Vielmehr sollten wir wirklich als Folie vor Augen haben: Was hilft langfristig, die Menschen wirklich zielgenau iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 zu unterstützen? Genau so werden wir das auch machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Herr Stoch, wir können wirklich auch gern in der Sache kontrovers darüber sprechen: Hat so ein Regierungsentwurf die richtigen Schwerpunkte? Wo fehlt noch was, wo geht mehr? Was ich wirklich schwierig finde, ist, dass wir über finanzpolitische Basics sprechen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Denn das ist keine Frage von politischen Prioritätensetzungen, sondern es ist so nach der Frage: Gibt es freie Mittel, ja oder nein? (Zuruf: Sehr richtig!) Da war der Eindruck, den Sie ein bisschen erweckt haben – wir sind ja beide Basketballer –, gleichsam ein Airball. Das war deutlich am Ring vorbei, das hat den Ring nicht mal annähernd berührt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber ich will gern noch ein paar Dinge dazu sagen, wirklich ohne Polemik ein ganz nüchterner Blick auf die Fakten. (Abg. Andres Stoch SPD: Das ist Polemik!) – Sie sind ja Sportsmann. Das müssen Sie schon mal aushalten. – Es ist wirklich ein nüchterner Blick auf die Lage. Sie haben wieder einmal Liquidität mit freien Mitteln verwechselt. Ich habe das vor zwei Wochen erklärt. Manchmal höre ich, das Land sitze auf 20 Milliarden €, mal sind es 12 Milliarden €, mal verstecken wir 4 Milliarden €. Da scheint es bei der Fantasie keine Grenzen zu geben. Richtig ist: Ende 2021 hatte das Land eine sogenannte aufgeschobene Kreditaufnahme in Höhe von gut 20 Milliarden €. Aber diese Mittel sind ganz konkret belegt. Das sind keine freien Kredite. Wer sagt, da könne man jetzt mal reinfassen, der muss halt auch sagen, wo er kürzen will: (Beifall bei den Grünen und der CDU) bei den Kommunen, beim Hochschulfinanzierungsvertrag, bei Sondervermögen, die noch laufen und durchfinanziert werden müssen? (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Herr Abg. Stoch, Sie haben den Überschuss angesprochen. Wir hatten im vergangenen Jahr einen Überschuss, mit dem wir die maßgebliche Deckungslücke in diesem Doppelhaushalt schließen. Das Geld ist also weg. Wir haben in diesem Jahr – da haben Sie recht – 1,8 Milliarden € Steuermehreinnahmen, aber die sind in diesem Haushalt. Die stehen dem nächsten Haushalt nicht zur Verfügung. Auch die gehen in den Überschuss. Wenn Sie in die mittelfristige Finanzplanung schauen, sehen Sie, welches Defizit dort klafft. Auch dafür werden wir diesen (Minister Dr. Danyal Bayaz) Überschuss brauchen, und damit ist auch dieses Geld an dieser Stelle im Jahr 2025 investiert. (Abg. Sascha Binder SPD: Wir sagen nichts anderes als der Rechnungshof! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Die Steuermehreinnahmen wurden mehrmals angesprochen. Ich habe schon gesagt: Die sind notwendig, um das Entlastungspaket zu finanzieren, und dafür wird es nicht einmal ausreichen. Deswegen waren das, Herr Stoch, was ich heute gehört habe, einfach unseriöse Luftbuchungen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das sind Ihre Zahlen!) So kann man keine Finanzpolitik machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, wir bleiben also auch nach der Steuerschätzung unserer Linie treu. Wir sorgen dafür, dass in dieser schweren Krise der Staat auch wirklich handlungsfähig ist. Wir sorgen dafür vor, dass wir flexibel auf die dynamischen Entwicklungen reagieren können. Weil ich hier das Wort „Sparhaushalt“ gehört habe: (Heiterkeit des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Also, 121 Milliarden € – 121 Milliarden €! –, der größte Doppelhaushalt mit einem Aufwuchs an Stellen – was ja einige kritisieren, aber es gibt einen Aufwuchs an Stellen –, mit einem Aufwuchs an Investitionen, mit einem Aufwuchs an Mitteln – wie man da auf „Sparhaushalt“ kommen kann, ist mir wirklich schleierhaft. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das versteht keiner!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kümmern uns um diese Krise, wir werfen aber auch den Blick nach vorn. Wir investieren dafür, dass wir auch ein nachhaltiges, ein resilientes, ein zukunftsfähiges Baden-Württemberg bauen. Bildung, Forschung, Innovation, Klimaschutz, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) innere Sicherheit, soziale Sicherheit, investive Maßnahmen in Höhe von 13 Milliarden €, das ist kein Sparhaushalt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen haben wir versucht, die Quadratur des Kreises hinzubekommen: Konsolidieren, Investieren, Entlasten. Deswegen ist für uns alle gemeinsam, meine ich, wichtig, diese Krise auch anzunehmen, sie zu verinnerlichen, auch mit Zumutungen ehrlich umzugehen. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Haushaltsentwurf genau das macht. Er wird der Krise gerecht. Er ist fokussiert, er ist verantwortungsvoll, und darauf können sich die Menschen auch verlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: In Ihrem Haushalt steht nichts drin! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten) ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022

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Dr. Wolfgang Reinhart

Das Wort hat der Finanzminister. Ich bitte, bei Bedarf Zwischenfragen zu stellen. Es ist in den letzten Minuten sehr laut geworden. (Abg. Sascha Binder SPD: Zwischenrufe sind erlaubt, Herr Präsident!) Bitte, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Herr Präsident, ich komme auch zum Ende. Wir haben heute tatsächlich auch einen historischen Tag. Die Frau Präsidentin hat das vorhin angesprochen. Das ist ein Tag, der an die Gräueltaten erinnert; gleichzeitig ist es aber auch ein Tag, der an die Momente von Demokratie erinnert. Deswegen will ich mich in der heutigen Debatte bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken. Ich glaube, es unterscheidet uns von anderen Ländern in dieser Welt, dass hier im Land das Parlament, die Herzkammer, darüber streitet – ein Streiten zwischen Regierung und Parlament, zwischen Koalition und Opposition. Ich sage es ganz offen: Ein Regierungsentwurf kann immer noch besser werden. Genau deswegen haben wir diese Beratungen. (Heiterkeit der Abg. Gabriele Rolland SPD) Deswegen möchte ich Ihnen ganz herzlich für diese wertvolle Debatte danken. Der Fraktionsvorsitzende Schwarz hat es ganz zu Recht gesagt: So ein Haushalt ist „work in progress“. Weil ich jetzt ein paarmal gehört habe, dieser vor zwei Wochen eingebrachte Regierungsentwurf sei ja heute schon Makulatur: (Abg. Sascha Binder SPD: Ja klar!) Ich habe ja selbst gesagt: Die Steuerschätzung und eine neue Herbstprognose kommen noch, das Land fährt auf Sicht und wird nachsteuern. (Abg. Sascha Binder SPD: Die Steuerschätzung ist doch keine Überraschung gewesen!) Genau das haben wir gemacht, und genau das werden wir auch weiterhin machen. Ich bin zuversichtlich, dass wir am Jahresende einen fokussierten, verantwortungsvollen Haushalt verabschieden werden. Sie, das Parlament, der Haushaltsgesetzgeber, werden einen Haushalt verabschieden, der dieser Krise auch wirklich gerecht wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024, Drucksache 17/3500, und Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024, Drucksache 17/3501 – zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Sie stimmen diesem Überweisungsvorschlag zu. Dann ist es hiermit so beschlossen. Punkt 1 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich schlage vor, dass wir die Sitzung um 14:30 Uhr fortsetzen. Die Sitzung ist bis 14:30 Uhr unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung: 13:25 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:29 Uhr)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Sitzung wird fortgesetzt. Wir beenden die Mittagspause und treten wieder in die Sitzung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Regierungsbefragung Heute ist an erster Stelle ein Thema der Fraktion GRÜNE gemeldet: L a n d e s k o n z e p t „ A k t i v z u r S c h u l e “ Bitte sehr, Herr Kollege.

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Hermann Katzenstein GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir alle wissen, entwickelt sich das Mobilitätsverhalten bereits in jungen Jahren. Insbesondere der tägliche Schulweg spielt dabei eine zentrale Rolle. Er bietet eine wertvolle Chance, in Sachen Mobilitätsentwicklung und -erziehung positive Impulse zu setzen. Das wichtige Ziel für uns ist, dass möglichst viele Kinder, Schülerinnen und Schüler, ihren Weg selbst aktiv zurücklegen, also zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Tretroller. Damit schlagen wir gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Das ist gut fürs Klima – das ist klar –, aber es ist auch gut für die Gesundheit der Kinder. Denn Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren bewegen sich im Durchschnitt laut einer Studie der AOK nur noch eine Stunde am Tag. Gerade für Kinder und Jugendliche ist ein Bewegungsmangel fatal, denn Bewegung nimmt einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Kinder, und zwar nicht nur auf die körperliche Entwicklung, sondern gleichermaßen auch auf die geistige und psychische Entwicklung. Außerdem werden Selbstständigkeit und Sozialverhalten durch einen selbst aktiven Weg zur Schule gefördert. Es ist also wichtig, dass das Land hier tätig wird. Ich freue mich über das Landeskonzept „Aktiv zur Schule“. Deswegen stelle ich an die Regierung zunächst folgende Fragen: Welche Ziele verfolgt die Regierung mit dem Landeskonzept „Aktiv zur Schule“? Was sind die wesentlichen Elemente? Wie weit sind die wesentlichen Elemente des Landeskonzepts in der Umsetzung? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Kollege Katzenstein. – Für die Landesregierung darf ich zur Beantwortung den Herrn Verkehrsminister ans Redepult bitten. Bitte sehr. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank an die Fraktion GRÜNE, an Herrn Katzenstein für die Frage zu einem in den letzten Jahren etwas vernachlässigten Thema. Man hat so getan, als sei das alles normal und selbstverständlich. Ist es aber nicht. Wir teilen die Einschätzung, dass tatsächlich zu wenig Jugendliche selbst aktiv, also aus eigener Körperkraft, zur Schule kommen. Inzwischen kommen weniger als die Hälfte der Kinder selbstständig zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Tretroller zur Schule. Wir haben die klare Erkenntnis und Meinung, dass es gut für junge Leute ist, sich zu bewegen. Das ist gut für sie selbst, für ihre Selbstständigkeit und für ihr Selbstbewusstsein. Aber es ist auch gut für sie als Verkehrsteilnehmer der Zukunft, dies frühzeitig zu lernen. Es ist auch gut für die Umwelt und für das Klima. Es ist gut für eine andere Grundhaltung: Das, was man zu Fuß erledigen kann, soll man auch zu Fuß erledigen. Deswegen ist ein klares Ziel der Kampagne, selbst aktiv zur Schule zu kommen. Ich muss das vielleicht kurz erklären. Es gibt schon lange Aktivitäten des Innenministeriums und der Polizei zur Raderziehung und zur Verkehrserziehung. Wir, das Verkehrsministerium, haben auch schon viele Aktivitäten und Kampagnen zur Verkehrssicherheit, auch zum Radfahren, gemacht. Das Kultusministerium macht ebenfalls zahlreiche Aktivitäten zur Verkehrserziehung und eben auch zu Schulwegplänen. Wir haben die Aktivitäten der drei Ministerien in der Kampagne „Aktiv zur Schule“ zusammengebunden. Ziel ist, dass wir in den nächsten Jahren, also etwa bis 2030, unsere Aktivitäten bündeln und auf das Thema konzentrieren: Wir wollen die jungen Menschen motivieren und dazu befähigen, dass sie selbst aktiv zur Schule kommen. Das ist das ganz große Ziel. Im Gegenzug heißt das: Wir wollen die Eltern motivieren, dass sie ihre Kinder nicht mehr mit dem Auto zur Schule fahren. Mit dem Fahrrad sollten sie sie schon begleiten. Bei Grundschülern, bei Schulanfängern ist es auch gut, wenn die Eltern mitgehen oder mitfahren. Das halten wir für ziemlich wichtig. Aber es ist einfach bedauerlich, wenn fast jedes fünfte Kind mit dem Elterntaxi zur Schule gebracht wird. Dann lernen die Kinder von Anfang an: Ich bin ein transportiertes Wesen, aber ich bin nicht selbst aktiv. Die Aktivierung ist also ganz wichtig. Dafür haben wir jetzt ein Konzept entwickelt. Es ist im Kabinett beschlossen und beinhaltet u. a., dass wir eine Servicestelle einrichten. Die Kampagne heißt MOVERS, eine MO-VERS-Servicestelle. Dort können Eltern, aber auch Schulen oder diejenigen, die vor Ort Initiativen starten, sich beraten lassen, wie man das angehen kann, was man tun kann. Wir leisten also auch Beratung vor Ort, denn die Situationen an den Schulen sind jeweils verschieden, die Zugänge zu den Schulen und die Verkehrssituationen in den Orten sind natürlich sehr unterschiedlich. Wir verbinden das auch mit einer Kommunikationskampagne. MOVERS ist der Titel dieser Kampagne. Wir werben auf vielfältige Art und Weise dafür, dass sich die Schulen daran beteiligen. Wir verbinden das auch mit einem – ich möchte (Minister Winfried Hermann) einmal sagen: deutlichen – Hinweis, dass die Schulen schon länger, schon seit einigen Jahren verpflichtet sind, Schulwege zu planen, und zwar sichere Schulwege für ihre Kinder: Radwege zur Schule, Gehwege zur Schule. Das soll in den nächsten Jahren verbessert und nachvollzogen werden. Es gibt schon heute eine ganze Reihe von Schulen, die da aktiv sind. Aber wie wir ja wissen, haben wir mehrere Tausend Schulen. Wenn dann nur mehr als hundert Schulen schon aktiv sind, ist das aus unserer Sicht zu wenig. Wir haben neben den Angeboten, die ich gerade genannt habe, auch die Vorstellung, dass man das Ganze vielleicht auch mit einem Preis befördern könnte, dass Schulen also in einen Wettbewerb treten – vergleichbar dem Stadtradeln. Insgesamt könnte man Schulen auch zertifizieren als fahrradfreundliche oder fußgängerfreundliche Schule, wenn sie besonders gut und sicher angebunden sind. Es gibt eine Reihe guter Ideen – in manchen Schulen schon vorhanden, z. B. Bikepools oder Tretrollerpools an Schulen, damit auch Kinder, in deren Elternhäusern eben nicht fünf Fahrräder im Keller herumstehen, sondern gar keines, dann an der Schule lernen können, wie man Fahrrad fährt. Die Fahrradausbildung ist ebenfalls ein wichtiges Element. So wird das insgesamt, glaube ich, ein ziemlich rundes Konzept. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, diese drei Ministerien zusammenzuführen und gemeinsam zu einem, wie ich finde, zukunftweisenden Konzept zu bündeln.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – Von den anderen Fraktionen hat sich bisher nur Herr Kollege Storz gemeldet. Danach folgt die Fraktion GRÜNE. Danach geht es in der Reihenfolge der Größe der Fraktionen weiter. Bitte sehr, Herr Abg. Storz.

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Hans-Peter Storz SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich hatte ja eine Anfrage gestellt. In dieser Anfrage ging es darum, wie es mit den Radschulwegplänen aussieht. Sie hatten ja das Ziel, dass bis 2020 alle Schulen so etwas haben sollten. Zurzeit sind das 34 % der Schulen. Da merkt man: Es ist wenig Engagement der Schulen vorhanden. Meine Frage lautet: Glauben Sie wirklich, dass eine Kampagne hilft, die Schulen auf den Weg zu bringen? Viele Eltern, gerade im Grundschulbereich, haben einfach Angst um ihre Kinder. Wie wollen Sie den Eltern diese Angst nehmen? Wie hilft da eine Werbekampagne? Danke schön.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Zum ersten Teil Ihrer Frage – es war ja eine Feststellung, dass wirklich nur ein Drittel aller Schulen solche Wege schon geplant haben –: Das halte ich, mit Verlaub, für unmöglich. Das muss sich ändern. Dass wir das nicht bis 2020 geschafft haben, mag daran liegen, dass es in den letzten Jahren schwere Belastungen gab. Da gab es die Coronapandemie, und wir konnten nicht genau dann kommen und sagen: Jetzt müsst ihr das aber unbedingt auch noch machen. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Aber diese Entschuldigung soll in den nächsten Jahren nicht mehr gelten. Da wird das Kultusministerium hinterher sein und auch wir. Ich finde, dass es auch angemessen wäre, die eine oder andere Schule öffentlich zu blamieren, wenn sie das nicht hat, während andere es schon haben. Darauf müssen, glaube ich, aber auch die Eltern Wert legen, dass es so kommt. Engagierte Schüler, etwa im Gymnasium, können sich auch selbst zu Wort melden und sagen: Wir wollen das machen. Ich glaube übrigens, dass gerade diese Schulwegplanung eigentlich ein ideales Thema für die letzte Woche im Schuljahr ist, wenn man sowieso nicht weiß, was man eigentlich noch tun soll und welche Projekte man machen kann. Das wäre ein super Projekt, bei dem man über mehrere Tage die Stadt oder den Ort befahren und schauen könnte, wo es Sicherheitsmängel gibt. Damit wäre ich bei dem Punkt Sicherheit, bei Ihrer Frage. Das ist ganz eindeutig das dominante Argument von Eltern, warum sie ihre Kinder nicht mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule lassen, insbesondere in Städten. Sie sagen: „Lieber fahre ich mein Kind hin, dann ist es sicher.“ Das ist aus der Perspektive dieser Eltern vielleicht noch rational, aber für den Rest der Bevölkerung ist es ein Schaden, denn man gefährdet alle anderen, die nicht mit dem SUV gefahren werden. Meist handelt es sich dabei um große Autos. Dazu kann ich nur sagen: Das müssen wir ändern. Ich finde, man muss auch mal sagen: Liebe Eltern, es ist verantwortungslos, wenn ihr das macht. Es gibt Konzepte und Vorstellungen, wonach die Kinder wenigstens 300 m vor der Schule aus dem Auto aussteigen müssen, damit sie wenigstens die letzten 300 m laufen und überhaupt ein bisschen in Bewegung kommen. Das setzt aber voraus, dass die Situation vor den Schulen verändert wird. Es kann nicht sein, dass Schulen heutzutage noch vielfach so gebaut sind, dass man mit dem Auto direkt bis vor die Schultür fahren kann. Meist stehen die Autos im Halteverbot. Niemand schaut nach, ob das Halteverbot eingehalten wird. Da ist dann auch die kommunale Polizeibehörde gefragt, wie ich finde. Man kann auch mal in die Innenstädte schauen: Die Kommunen unternehmen relativ viel, um die Stadt umzubauen, zu möblieren und anders zu gestalten. Vor Schulen ist aber noch nicht viel passiert. Es gibt einige Kommunen, die dies zwar machen – das ist vorbildlich –, aber der ganz große Teil der Kommunen macht es nicht. Ich finde, diesbezüglich besteht Gestaltungsbedarf. Das Verkehrsministerium hat dafür Mittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Jetzt findet die Beratung statt. Ich würde mich freuen, wenn sich viele Schulen melden und sagen würden: Wir wollen den Bereich vor unserer Schule so umbauen, dass es sicher wird, dass man nicht herfährt. Damit soll auch den Eltern klargemacht werden: Es gibt sichere Schulwege. Entscheidend ist dabei aber, dass es nicht nur vor der Schule sicher ist. Vielmehr muss man auch bis zur Schule einen sicheren Weg finden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen jetzt drei Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktion GRÜNE vor. Zunächst ist Herr Kollege Poreski an der Reihe, danach Herr Kollege Katzenstein. Im Anschluss folgt die Kollegin Saint-Cast. – Bitte sehr.

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Thomas Poreski GRÜNE

Herzlichen Dank, lieber Herr Minister. – Ich würde gern an die vorherigen Fragen anknüpfen und fragen, welche Anreize es für die Schulen und die Schulträger gibt, sich an den Maßnahmen dieses Landeskonzepts zu beteiligen. Ich denke z. B. an das Handlungsfeld 1: Bike- und Rollerpools aufstocken. Dies muss ja irgendwie generiert werden. Zum anderen denke ich an das Handlungsfeld 6, sich als fahrradfreundliche Schule zertifizieren zu lassen. Vielleicht haben Sie hierzu ein paar Beispiele, die auch als Anregungen dienen können. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Diese Auszeichnung ist, finde ich, per se eine Motivation für die Schulen. Denn Schulen kämpfen auch um Schülerinnen und Schüler, jedenfalls dann, wenn sie in Städten im Wettbewerb zueinander stehen. Dann ist eine solche Auszeichnung ein Qualitätsmerkmal für diese Schule. Das ist, glaube ich, eine starke Motivation. Ich glaube, es ist auch eine Motivation, wenn Schülerinnen und Schüler selbst mitbestimmen können, wie etwas gestaltet wird. Es ist eine starke Motivation, wenn sie – ich sage es bildlich – den Bürgermeister der Stadt oder des Ortes einladen und sagen: „Wir haben folgende Themen ausgemacht. Wir erwarten von Ihnen eine Lösung.“ Wenn sie so etwas, gestützt durch Lehrerinnen und Lehrer, machen, ist das, denke ich, ganz gut. Dann – ich habe es erwähnt – stellt das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung für Radabstellanlagen und die Umgestaltungsmöglichkeiten auf der Straße, auf den Plätzen vor Ort. Das ist in einem gutem Maß finanziert. Dazu müssen die Kommunen einen Beitrag leisten, aber es ist im Wesentlichen öffentlich finanziert. Bei den Pools für die Bikes gibt es unterschiedliche Formen. Manche sind kommunal finanziert, manche sind gespendet. Ein Tretroller oder ein Fahrrad ist heutzutage Gott sei Dank nicht mehr so teuer. Die Schülerinnen und Schüler brauchen keine teuren Pedelecs, sie können auch mit einfachen Fahrrädern fahren. Es ist auch vorbildlich, wenn in einzelnen Kommunen Vereine gebildet werden, die so etwas in die Hand nehmen und machen. Weil ich gerade Frau Abg. Saint-Cast sehe: Ich war sowohl im letzten Sommer als auch erst vor Kurzem in Freiburg. Dort gibt es Schulen, an denen sehr engagierte Eltern und Schulleitungen tätig sind, die mit dabei sind und etwas unternehmen, die sich an die Stadtverwaltung wenden, die selbst Ideen haben, die selbst als Lotsen vor die Schule treten, weil es keine besseren infrastrukturellen Lösungen gibt. Ich finde, es gibt genügend Ideen. Ich möchte dieses Thema auch gern an die Schulen abgeben. Der Staat kann nicht alles lösen. Es muss auch von denen, die einen Vorteil davon haben, entwickelt werden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der zweiten Runde habe ich zunächst für die Fraktion GRÜNE den Kollegen Katzenstein und danach die Kollegin Steinhülb-Joos von der SPD vermerkt. In der dritten Runde ist für die Fraktion GRÜNE die Kollegin Saint-Cast an der Reihe. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022

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Hermann Katzenstein GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben vorhin erwähnt, dass es Konzepte gibt, um zu erreichen, dass die Eltern, wenn sie denn ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen müssen, nicht direkt vor der Schule die Fahrt beenden, sondern einige Hundert Meter vorher. Wissen Sie vielleicht zufällig auswendig, ob es in Baden-Württemberg auch die rechtliche Möglichkeit gibt, Straßen vor Schulen temporär für den Individual-Kfz-Verkehr zu sperren, sodass dadurch auch diese letzten 200, 300 m sicher durch die Schülerinnen und Schüler zurückgelegt werden können? Können wir das machen? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Wie Sie ja wissen, ist die Straßenverkehrsordnung prioritär am fließenden Straßenverkehr orientiert. Die Leichtigkeit des Straßenverkehrs ist sozusagen das oberste Prinzip. Wir Länderminister und viele Kommunen fordern seit Langem, das Straßenverkehrsgesetz dahin gehend zu ändern, dass Verkehrssicherheit, Klimaschutz, Umweltschutz mindestens genauso wichtig gesetzt werden wie die Leichtigkeit des Verkehrs und dass zur Beurteilung der Leichtigkeit des Verkehrs nicht nur der Kfz-Verkehr betrachtet wird, sondern auch der Busverkehr und der Radverkehr. Wenn wir das machten, hätten wir sicherlich größere Spielräume als heute. Derzeit ist es aufwendig zu begründen und zu erklären, aber nicht unmöglich. Es gibt Schulen, vor denen die Straße zu bestimmten Schulzeiten oder während der Schulzeit gesperrt ist und in den Ferien dann eben nicht. Man kann auch aus Sicherheitsgründen ein zeitlich befristetes Tempolimit verhängen; man muss es nur erklären, begründen, rechtfertigen. Mir schwebt vor, dass wir zumindest vor den Grundschulen eine gewisse Zeit vor Beginn und nach Ende der Schulzeit keinen Kfz-Verkehr zulassen oder diesen nur in Schrittgeschwindigkeit erlauben; das geht ja auch. Es ist leicht, das zu machen, wenn es eine Parallelstraße gibt, wo der Verkehr problemlos vorbeikommt; dann hat man kein Problem. Wenn es die einzige Straße ist, die in eine bestimmte Richtung führt, wird es problematisch. Aber auch da, finde ich, haben wir noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Ich finde, die Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung muss man auch mal kreativ nutzen. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Danke!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Nun kommt Frau Kollegin Steinhülb-Joos von der Fraktion der SPD.

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Vielen Dank, dass ich eine Frage stellen kann. – Die Schulen sind in dem angesprochenen Bereich schon sehr aktiv und seit vielen Jahren in sämtliche Maßnahmen eingebunden. Sie haben hier auch die Möglichkeiten schon in Anspruch genommen und sind selbst initiativ geworden. Oft ist es aber daran gescheitert, dass entsprechende Kooperationen oder Maßnahmen, die hätten weiterführen sollen, nicht umgesetzt worden sind oder man da an Grenzen gestoßen ist. Ein Thema sind beispielsweise die Fahrradwege. Wie können hier die Fahrradwege noch verbessert werden, verbreitert werden? Teilweise führen sie an Bussen vorbei usw. Es geht also (Katrin Steinhülb-Joos) darum, dass die Kinder sicher mit dem Fahrrad zur Schule kommen können. Das Zweite ist – da bin ich auch mit der Schule, an der ich tätig war, an Grenzen gestoßen – das Thema Zebrastreifen. Wenn der Zugang zur Schule so problematisch ist und Zebrastreifen gewünscht wurden – also auch an anderen Orten –, ist es gescheitert, weil eine gewisse durchgehende Frequenz nicht gewährleistet wäre. Ich glaube, die Sicherheit der Kinder sollte so vorgehen, dass man hier auch andere Regelungen findet und vielleicht auch vor einer Schule eine solche Maßnahme ergreifen kann.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank. – Sie haben, was die Zebrastreifen anlangt, vollkommen recht. Es ist absurd, dass man irgendwie beweisen muss, dass es überhaupt ein paar Fußgänger gibt – und wenn es zu viele sind, darf man auch keinen Zebrastreifen machen, dann muss man eine Ampel errichten. Das ist also hoch bürokratisch. Und man kann viele Fälle im Straßenbereich finden, bei denen es nicht so ist. Dort werden die Zebrastreifen aber auch nicht abgeschafft. Deswegen finde ich, wir könnten da großzügiger sein. Wir, das Verkehrsministerium, haben in den letzten Jahren die Kampagne „1 000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg“ ausgerufen. Wir haben einen Leitfaden erstellt, der aufzeigt, wie unter dem gängigen, sehr restriktiven Recht trotzdem etwas möglich ist. Wir haben auch Erleichterungen eingeführt, soweit wir, das Land, dies konnten. Aber ich verweise noch mal darauf: Die Straßenverkehrsordnung wird vom Straßenverkehrsgesetz abgeleitet. Beides ist Bundesrecht. Wenn wir wirklich richtig weiterkommen wollen in dem Sinn, dass eine Verwaltung nicht mehr sagen kann: „Oh, das geht nicht, das dürfen wir nicht, das steht im Widerspruch zur Straßenverkehrsordnung“, müssen wir diese beiden Regulierungen – also das Straßenverkehrsgesetz mit dem Leitsatz und die Straßenverkehrsordnung mit abgeleiteten Regelungen – verändern. Das muss deutlich an der Sicherheit der Menschen, am Gesundheitsschutz und an der Prävention orientiert werden. Es ist ja auch so eine Verrücktheit, dass man nach dem Straßenverkehrsrecht beweisen muss, dass die bestehende Situation gefährlich ist, um eine Maßnahme dagegen ergreifen zu können. Das kann man nur dann beweisen, wenn es schon ein paar Tote gab – ich übertreibe leicht – oder dort schwere Unfälle passiert sind; dann hat man einen Grund. Wenn man aber nur sagen kann: „Da ist zehnmal fast etwas passiert; jetzt müssen wir endlich präventiv etwas machen“, dann wird dem entgegengehalten: „In der Statistik kommt da nichts vor.“ Das ist eigentlich nicht mehr zeitgemäß und auch nicht menschenfreundlich.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Abschließend noch eine Frage der Kollegin Saint-Cast von der Fraktion GRÜNE.

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Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Vielen Dank, Herr Minister, auch für den Überblick über das interdisziplinäre Programm „Aktiv zur Schule“. Ich denke, das ist sehr wichtig; dies hat auch der runde Tisch bei uns zu den Themen Verkehrssicherheit und „Sichere Schulwege“ gezeigt. Polizei, ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Schulen, Eltern, sie alle müssen an einen Tisch gebracht werden. Meine Frage bezieht sich nun noch auf die Schulwegpläne. Denn es zeigt sich: Das ist ein ganz wichtiger Prozess, bei dem sich an den Schulen enorm viel tut; die Schulen setzen sich mit den Eltern, den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern zusammen und beschäftigen sich überhaupt erst einmal damit, was zu tun ist, damit Schülerinnen und Schüler möglichst aktiv zur Schule kommen. Können Sie hierzu einen knappen Überblick geben? Ich denke, wichtig ist, vor allem bei den Grundschulen zu beginnen. Wie viele Grundschulen im Land haben dies, und wie sehen die Ergebnisse aus? Was hat sich an diesen Schulen ganz praktisch getan? Und wie werden die Schulen sowie die kommunale Verkehrsplanung, die Polizei usw., also die Akteure vor Ort, unterstützt, damit sie gute Schulwegepläne entwickeln können und damit sie sich überhaupt in diesen Prozess begeben und diesen stetig aktivieren? Mir ist klar, dass vieles in die kommunale Zuständigkeit fällt, aber es sind ja schon etliche Ideen geäußert worden. Danke.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank für die Frage. – Zu den Gehschulwegen, die bereits geplant sind, haben wir leider keine ganz aktuellen Zahlen. Diese werden gerade zusammengestellt; ich kann sie noch nicht präsentieren. Deswegen muss ich jetzt auf ältere Zahlen zurückgreifen. Aber es zeigen sich bereits Unterschiede. So kann man sehen, dass die Grundschulen zu 70, 80 % einen Gehschulwegplan haben, während dies bei den weiterführenden Schulen höchstens ein Drittel sind. Die sind dabei also deutlich schlechter aufgestellt als Grundschulen. Gut, nun kann man sagen: „Bei Grundschulen ist das auch noch wichtiger“, aber ich finde, auch Kinder, die zehn, elf Jahre alt sind, müssen geschützt werden, und die sind nicht mehr an einer Grundschule. Da müssen wir nachgreifen. Bei den Radschulwegen habe ich nur allgemeine Daten; noch nicht mal jede vierte Schule hat einen Radschulwegplan. Das ist einfach zu wenig. Vielleicht kann ich an dieser Stelle eine Idee, einen Wunsch äußern: Was spricht dagegen, dass der Landtag beschließt, sich zukünftig jährlich einen Bericht über Gehschulwege und Radschulwege vorlegen zu lassen? Da sollte es um den Stand der Dinge gehen: Wie viel ist gemacht? Was sind die Gründe? Wenn Schulen wissen, dass sie darüber jährlich berichten müssen – dann wird ja auch deutlich, welche Schulen das nicht machen; das kann man alles aufzählen –, dann entfalten wir einen Druck, der der Sache vielleicht guttut.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. Damit sind bei diesem Thema alle Fragestellungen erschöpfend beantwortet. Wir kommen damit zum zweiten Komplex, eingereicht von der Fraktion der FDP/DVP. Er betrifft das Thema S c h i e n e n v e r k e h r / V e r g a b e v e r f a h r e n Ich darf hierzu den Kollegen Dr. Jung ans Redepult bitten. – Bitte sehr, Herr Kollege.

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Dr. Christian Jung FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Es geht bei diesem Punkt einmal nicht um Rettungshubschrauber, sondern um ein anderes Thema. Wir möchten hierzu Herrn Minister Hermann befragen. Herr Minister Hermann, es ist ja schon bemerkenswert, dass die „Stuttgarter Zeitung“ am vergangenen Samstag titelte – Zitat –: „Minister hat kein Herz für kleine Bahnen“. Worum geht es? Ihr Haus hat eine Neuausschreibung von Schienenverkehrsleistungen veröffentlicht, die nicht nur der Bodensee-Oberschwaben-Bahn – kurz: BOB – die Sprache verschlägt. Deshalb frage ich Sie namens meiner Fraktion: Aus welchen Gründen heraus wurde das Los so erheblich erweitert, dass die BOB faktisch keine Chance mehr hat?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank für die Fragestellung. Zur Beantwortung darf ich wieder den Verkehrsminister bitten. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Danke, Herr Präsident. – Herzlichen Dank, Herr Jung, für die Anfrage. Das Zitat aus der „Stuttgarter Zeitung“ hat mich natürlich geärgert – Sie haben sich gefreut; ich habe mich geärgert. Eine Zeitung kann halt schreiben, was sie will; jedenfalls weiß sie nicht, was mein Herz begehrt, sonst hätte sie etwas anderes geschrieben. Die Zeitung hat geschrieben: „Minister Hermann hat kein Herz für kleine Bahnen“. Jetzt ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn gar keine Bahn, sondern die Bodensee-Oberschwaben-Bahn ist ein Regiebetrieb mit weniger als zehn Beschäftigten. Die Züge fährt die DB Regio, das Personal kommt von der DB Regio. Die Fahrzeuge selbst sind ältere Fahrzeuge, die die BOB selbst geliehen hat. Es gibt keine eigene Werkstatt. Und es gab früher eine Kombination von der Bodensee-Oberschwaben-Bahn mit der Hohenzollerischen Landesbahn. Insofern führt das ein bisschen in die Irre. Damit Sie verstehen, was geschehen ist, muss man, glaube ich, ein bisschen erklärend ausholen. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn war eine wunderbare, großartige kommunale Initiative in den Neunzigerjahren. In den Neunzigerjahren war es so, dass wir keine Deutsche Bahn, sondern die Bundesbahn der alten Bundesrepublik West hatten. Diese hat in den Neunzigerjahren sukzessive im ländlichen Raum Verkehre abgebaut. Da haben sich die Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie die Städte Ravensburg, Friedrichshafen und Meckenbeuren zusammengetan und gesagt: „Wir gründen eine eigene Bahn, und wir schließen die Lücke.“ Die haben es über 25 Jahre hinweg großartig gemacht. Hätte es die BOB nicht gegeben, wären die Verkehre einfach ausgefallen. Insofern kann ich nur meinen Hut ziehen. Ich war ja auch bei der Jubiläumsveranstaltung „25 Jahre BOB“. Dort habe ich gesagt: „Großartig, was ihr geleistet habt.“ Aber jetzt haben wir eine andere Zeit. Wir haben eine Deutsche Bahn, wir haben inzwischen ein Regionalisierungsgesetz, durch das wir Regionalisierungsmittel erhalten, weil die Bahnreform dazu geführt hat, dass die Länder zuständig sind. Damals haben es die Kommunen bezahlt, inzwischen zahlt es iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 das Land. Ich muss im Übrigen dazusagen: Alles, was BOB betreibt, wird von uns bezahlt. Dort stecken kaum eigene Mittel drin. Insofern, finde ich, kann man uns da keinen Vorwurf machen. Nur: Inzwischen ist dieses Konstrukt ein bisschen aus der Zeit gefallen. Erstens: Den guten Verkehr, der damals nur so gehalten werden konnte, stellen wir jetzt zur Verfügung – egal, wer es betreibt, ob mit BOB oder ohne BOB. Das machen wir. So schreiben wir aus. Wir, das Land, haben natürlich die Aufgabe, dass wir Schienenverkehre möglichst günstig und effizient ausschreiben, dass wir Netze konstruieren, die auch gut betreibbar sind, die ein gutes Angebot für die Kundinnen und Kunden vor Ort bilden und die gleichzeitig beim Bedienen auch nicht kostenträchtig sind. Jetzt ist es so, dass diese kleine Regiebahn eigentlich nur noch einen kleinen Teil betreibt. Ich habe denen immer gesagt – ich war auch nicht der Einzige –, und zwar schon seit vielen Jahren: Es ist absehbar, dass wir es noch einmal direkt an die BOB vergeben können, aber beim nächsten Mal kommt eine Ausschreibung. Es kommt ziemlich wahrscheinlich so, dass man nicht eine kurze Strecke, auf der hin- und hergependelt wird, ausschreibt, weil das nicht passend wäre. Das wäre auch nicht angemessen, und wir würden Gefahr laufen, wenn wir es derart ausschreiben, dass nach dem Motto „Es kann ja nur die BOB machen“ kein Wettbewerb stattfinden kann. Das wussten die. Sie hätten sich eigentlich zusammentun müssen, um ein Bündnis zu bilden. Das ist noch nicht ausgeschlossen. Der Landrat hat mir erbost geschrieben, aber auch gesagt, sie werden beim Teilnahmewettbewerb deutlich machen, dass sie mitmachen wollen. Ich bin gespannt. Ich will nicht, dass die verschwinden. Aber sie müssen sich einen Partner suchen oder selbst groß werden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – In der nächsten Runde erhält nach der Stärke der Fraktionen zunächst der Kollege Joukov das Wort. Ich will schon bekannt geben: Danach folgen die Kollegen Schuler und Storz. In der darauffolgenden Runde erhalten die Kollegen Dörflinger und Scheerer das Wort. In der bisher letzten Runde stehen die Kollegen Haag und Dr. Jung auf meiner Liste. (Abg. Thomas Blenke CDU: Sag einmal!) Bitte sehr, Herr Kollege Joukov.

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Michael Joukov GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Minister, ich schließe mich Ihrer Bewertung der Erfolgsgeschichte der BOB ausdrücklich an. Es war zukunftweisend, es war richtig, es hat wahrscheinlich auch den Grundstein dafür gelegt, dass wir die Südbahn elektrifizieren konnten. Aber jetzt gilt es, nach vorn zu schauen. Daher möchte ich nachfragen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass noch Gespräche ausstehen? Und habe ich Sie richtig verstanden, dass während der Gespräche mehrere Optionen auf dem Tisch sind, also – auf gut Deutsch – noch nichts entschieden ist? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Das ist richtig. Wir haben dem Landrat und den Betreibern der BOB angeboten, dass wir zu Beginn der nächsten Woche ein Gespräch füh- (Minister Winfried Hermann) ren und noch mal schauen, was noch möglich ist. Sie haben uns ja gerügt. Dann müssen wir die Rüge zur Kenntnis nehmen und überlegen: Können wir darauf eingehen? Ist das richtig? Ich glaube, wir müssen zwei Dinge berücksichtigen. Wir müssen so ausschreiben, dass wir sowohl für die BOB als auch für alle anderen rechtskonform handeln. Ich darf kein System aufziehen, aufgrund dessen hinterher die anderen klagen und argumentieren: Das hat er so gemacht, damit die BOB gewinnt und die anderen keine Chance haben. Dieses Gespräch führen wir. Was dabei genau herauskommt, das kann ich noch nicht sagen. Ich muss an dieser Stelle grundsätzlich sagen: Ich muss hier im Landtag ein bisschen vorsichtig sein. Es ist ja nicht so, dass ich als Minister die Ausschreibung mache, Vertreter der Bahn zu mir kommen lasse und dann mit denen rede, sondern es ist ein ganz streng reguliertes, sehr formales Verfahren. Deswegen halten sich der Minister und die Spitze aus diesem Verfahren weitgehend heraus. Es wird nach den vorgegebenen Kriterien von den Fachleuten durchgeführt. Deswegen kann ich da nicht sagen: „Jetzt macht es aber mal so“ oder anders, sondern ich kann nur allen Beteiligten Ratschläge geben. Wir haben ein Interesse daran, dass ein gutes Angebot kommt, dass wir ein gutes, verlässliches Angebot machen. Wir haben ein Interesse daran, dass auch lokale Interessen berücksichtigt werden, dass das Gesamtsystem allen nutzt.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Schuler die Gelegenheit, eine Frage zu stellen. Bitte sehr.

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August Schuler CDU

Herr Minister, wir von unserer Fraktion sind überzeugt davon, dass Sie auch ein Herz für die BOB haben. Wir waren ja gemeinsam beim 25-Jahr-Jubiläum in Meckenbeuren. Uns ist schon wichtig, nachdem wir jetzt seit fast drei Jahrzehnten dieses erfolgreiche kommunale Projekt Bodensee-Oberschwaben-Bahn mit bis zu 5 000 Nutzern am Tag haben – das ist schon von den Kollegen angesprochen worden –, dass es, wenn es jetzt zu einer neuen Art von Ausschreibung kommt – wie Sie es bereits angesprochen haben –, für alle 4 000 bis 5 000 Nutzerinnen und Nutzer am Tag zwischen Aulendorf, Ravensburg, Meckenbeuren und Friedrichshafen eine gute Infrastrukturzukunft gibt mit einer neuen Art von Ausschreibung oder neuen Gesprächen, die Sie ja gerade noch mal angedeutet haben. Im Landkreis Ravensburg gibt es auch Überlegungen über einen Ringzug über Lindau, Kißlegg und wieder zurück nach Aulendorf; das ist ja eine weitere Option. Können Sie das noch mal feststellen? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Damit das klar ist: Egal, wer bei der Ausschreibung gewinnt: Wir haben einen Plan, wie gefahren werden soll und was sozusagen durch einen Betreiber bedient werden soll. Auf der Strecke sind im Übrigen mehrere Betreiber unterwegs. Perspektivisch wird es bis 2025 so aussehen, dass auf der Strecke vier Züge fahren werden. Das heißt, in manchen größeren Orten halten die Züge viermal in der Stunde. Es gibt zwei schnelle Züge, und es gibt zwei langsamere Züge, die überall halten. Wir haben dort ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 auf jeden Fall einen Halbstundentakt, auch bei den kleineren Orten. Das ist das Angebot, das durch die verschiedenen Netze eingelöst werden muss. Es ist ja nicht so, dass dort nur ein Netz gefahren wird. Es ist ein bisschen irreführend, wenn wir immer von „Netz“ sprechen, weil manchmal Netze mit unterschiedlichen Namen auf der gleichen Infrastruktur sind. Das sind dann eben schnelle oder langsame Züge. Das Ganze ist ein bisschen kompliziert, aber im Prinzip ist es so, dass wir ein gutes Angebot einlösen und auch die Interessen der Region berücksichtigen. Wir hatten allerdings Signale aus der Region, dass nicht alle der Meinung sind, dass die BOB heute noch notwendig ist. Manche sind begeistert und sagen: „Das ist historisch, das wollen wir weiter haben.“ Aber deswegen habe ich Ihnen am Anfang gesagt, es ist nur noch ein Regiebetrieb und sie machen es praktisch nicht mehr selbst. Bezahlen tun sowieso wir. Da kann man sich schon überlegen, ob etwas, das historisch sehr verdienstvoll war, noch ein Zukunftsmodell ist, ob man das noch braucht. Das muss aber die Region entscheiden. Wir glauben, dass wir der Region ein gutes Angebot machen, egal, in welcher Form. Wie gesagt, mir war die BOB immer sympathisch, das in den Neunzigerjahren zu stemmen, gegen alle großen Trends zu sagen: „Wir machen es anders“, während alle gesagt haben: „Ihr werdet sehen, ihr geht auch pleite, und da kommen keine Fahrgäste.“ Es sind viel mehr Fahrgäste gekommen als gedacht, weil es einfach ein stabiles, gutes Angebot war. Und dafür sage ich ein Dankeschön. (Beifall des Abg. Michael Joukov GRÜNE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – Jetzt hat für die SPD-Fraktion der Kollege Storz das Recht, eine Frage zu stellen. Bitte sehr.

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Hans-Peter Storz SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben die BOB jetzt ein bisschen gelobt, aber auch ein bisschen despektierlich über die BOB gesprochen. Der Kollege Schuler hat deutlich gemacht, dass Sie ja auch beim 25-Jahr-Jubiläum waren. Ich darf zitieren, was Sie da gesagt haben: Ich verspreche Ihnen eine faire Chance bei der Neuausschreibung. Ich zitiere weiter: So eine regionale Initiative darf nicht untergehen. Das hatten Sie damals so gesagt. Bei der jetzigen Ausschreibung ist es für die BOB quasi unmöglich, sich da so mit einzubringen. Die Frage ist: Sind Sie nicht mehr gewillt, Ihr Versprechen einzuhalten? Die zweite Frage dazu: Die BOB fordert, das Vergabeverfahren wegen zahlreicher Mängel auszusetzen. Sind Sie bereit, dieser Forderung nachzukommen, oder wie stellen Sie sich gegenüber dieser Forderung? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Können Sie die letzte Frage noch einmal wiederholen?

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Hans-Peter Storz SPD

Die BOB fordert wegen zahlreicher Mängel im Vergabeverfahren, das Vergabeverfahren auszusetzen. Man hat Sie ja auch schon angeschrieben. Sind Sie bereit, dieser Forderung nachzukommen? Oder wie äußern Sie sich dazu? Danke schön. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ob wir das aussetzen oder nicht, hängt auch von den Gesprächen ab. Wir prüfen das alles rechtlich. Das wird dann auf rechtlicher Grundlage entschieden. Wenn z. B. die BOB – das ist jetzt nur ein Beispiel zur Erklärung – eine Rüge ausspricht, die dann rechtlich zu akzeptieren wäre, dann würde es wahrscheinlich zu einer Verschiebung kommen. Dann bräuchten wir einen neuen Termin. Übrigens, nur noch mal zur Erklärung: Bis zum 18. November muss man sagen: „Ich möchte teilnehmen.“ Deswegen sprechen wir von einem Teilnahmewettbewerb. Dann werden die eingereichten Unterlagen grob geprüft nach dem Motto: Die könnten es ungefähr machen. Dann beginnt die Ausschreibungszeit bis Mai. Dann wird entschieden, wer es bekommt. Monate später ist dann die Entscheidung endgültig, weil potenziell alle noch vor Gericht gehen können. Das Verfahren wollen wir auch hier einhalten. Da werden wir uns strikt an das Recht halten, und es wird am Ende nicht der Minister entscheiden, ob er es will oder nicht, sondern es wird über solche Kriterien entschieden werden. Zu den Versprechungen, die ich bei der 25-Jahr-Feier gemacht habe, stehe ich heute noch. Das ist völlig richtig. Aber noch mal: Die Zeiten haben sich geändert. Ich will noch mal sagen, was sich in den letzten drei Jahren verändert hat. Haben Sie schon vergessen, dass Abellio in Konkurs gegangen ist? Haben Sie schon vergessen, dass wir Pönalen haben, die wirklich an die Decke gehen, was eine hohe Belastung ist, aber es im Verkehr trotzdem nicht besser wird? Das heißt, viele dieser Unternehmen sind am Rande dessen, was möglich ist, zum einen, weil sie der Wettbewerb natürlich gefordert hat, aber zum anderen auch, weil die Kosten in den Bereichen Personal, Energie, Strom in den letzten zwei Jahren derart gestiegen sind, dass man sagen muss: Das hat kein Unternehmen eingeplant. Trotzdem haben wir in Baden-Württemberg eine dynamische Regelung, das heißt, wir steuern nach und bezahlen nach. Aber insgesamt – von den Kosten sind sie da zum Teil befreit – sind die Kosten stark gestiegen. Deswegen müssen wir schauen, dass wir bei Ausschreibungen eine Möglichkeit anbieten, dass man wirklich effizient produzieren kann – wie die Fachleute sagen –, also dass man mit dem Angebot effizient produzieren kann. Kleine Angebote sind eben in der Regel nicht so effizient. Was halt auch noch dazukommt: Wir haben im Zusammenhang mit Stuttgart 21 vor einiger Zeit entschieden, dass der Bahnknoten digitalisiert wird mit der Folge, dass alle Züge, die da hineinmüssen, voll digitalisiert sein müssen. Ferner haben wir entschieden, dass wir die Fahrgastzahlen im Stuttgarter Bahnhof mindestens verdoppeln wollen. Das schaffen wir nicht mehr mit einstöckigen Zügen, sondern wir brauchen iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Doppelstockzüge. Übrigens haben einige von Ihnen ja immer gesagt: „Fordern Sie endlich Doppelstockzüge.“ Das machen wir gezielt dort, wo wir es brauchen. Jetzt haben wir die bestellt. Aber dann ist auch klar, dass die Single-Deck-Züge, die bisher – relativ neu – nach Stuttgart hineinfahren, dort nicht mehr sind. Deswegen müssen die auch woanders eingesetzt werden. Der Spezialfall Abellio führt dazu – es tut mir leid, dass es so kompliziert ist; aber es geht nicht einfacher –: Wir haben die Abellio. Die wäre ja in Konkurs gegangen. Um zu vermeiden, dass sie nicht mehr fährt, hat die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrsgesellschaft im Wege einer Notvergabe für zwei Jahre übernommen, aber nicht nur das Angebot mit Zügen, sondern auch mit dem Personal. Das erfolgte mit der Maßgabe, dass das zwei Jahre später neu ausgeschrieben werden muss, und zwar für alle – nicht in der Notvergabe –, mit der Maßgabe, dass man nicht nur die Züge und das Angebot übernehmen muss, sondern auch noch das Personal. Das heißt, wenn wir jetzt neu ausschreiben, müssen wir das so machen, dass das auch möglich ist. Dann ist es halt so, wenn man Züge durch den Bahnhof Stuttgart führt, dass das in erheblicher Weise auch Richtung Südbahn zu Veränderungen führt. Dann muss man überlegen, welche Fahrzeuge wo unterkommen. Das macht das Ganze kompliziert. Unsere Fachleute haben das wirklich wohl durchdacht. Das Einzige, wo ich den Ärger vor Ort teile, ist: Weil ich das gesagt habe, hätte ich schon gewünscht, dass meine Fachleute mir vorher gesagt hätten: „Jetzt geht es raus.“ Sie haben das damals gesagt. Deshalb wäre es gut, mit den Landräten zu reden und ihnen zu erklären, warum wir das so und so gemacht haben, und vielleicht auch anzustoßen, dass man eine Lösung findet. Jetzt holen wir es nach.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – Ich schlage vor, dass wir jetzt jeweils zwei Fragen zulassen, damit wir durchkommen. Kollege Scheerer für die frageberechtigte Fraktion und dann der Kollege Dörflinger gleich direkt im Anschluss daran.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Vielen Dank. – Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Erste Frage: Ist es richtig, dass Sie auf der einen Seite in der Ausschreibung den Bau einer weiteren Werkstatt auferlegen und auf der anderen Seite über das Haushaltsbegleitgesetz mit einer Änderung des Gesetzes zur SFBW Staatswerkstätten aufs Gleis setzen wollen? Widerspricht sich das nicht? Zweite Frage: Ist es richtig, dass Sie bei den Ausschreibungen relativ große Lose machen? Große Lose bedeuten ja, dass auch nur große Anbieter mitmachen können. Ist das nicht mittelstandsfeindlich? Für Antworten auf diese Fragen wäre ich dankbar. Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte, noch Kollege Dörflinger.

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Thomas Dörflinger CDU

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben ja jetzt mehrmals auch Abellio genannt. Wie schätzen Sie denn die wettbewerbliche Situation insgesamt ein, nachdem ja die SWEG auch öffentlich erklärt hat, dass sie nicht mitbieten wird? Vielleicht können Sie noch etwas zum Wettbewerbsumfeld sagen, das Sie dort auf der Bahn sehen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Mit der Werkstatt ist es so: Generell ist bei Ausschreibungen vorgesehen, dass man, wenn man sich bewirbt, aufzeigen muss, wo die Fahrzeuge gewartet werden. In der Vergangenheit haben wir es relativ großzügig zugelassen, dass die Werkstatt auch weiter weg sein kann. Inzwischen wissen, so sage ich mal, vor allem die Fahrgäste der DB Regio im Bereich Bodensee, Hochrhein, dass es ein Problem ist, dass alle Fahrzeuge in Ulm gewartet werden müssen. Das heißt, wenn ein Fahrzeug in Basel liegt, muss es nach Ulm geschleppt werden, damit es dort gewartet wird. Das kostet viel Trassenzeit, und es kostet einfach Zeit, weil die Werkstatt so weit weg ist. Deswegen gibt es die klare Vorgabe, dass jemand, der sich um ein Los bewirbt, in diesem Bereich relativ günstig eine Werkstätte haben muss. Das ist im Interesse eines stabilen Betriebs zwingend, weil wir festgestellt haben: Fahrzeuge müssen regelmäßig gewartet werden – von der Reinigung her, aber es müssen auch einfache Reparaturen gemacht werden. Auch größere Reparaturen müssen sein. Es ist ein Riesenproblem, dass viele Züge heute durch halb Deutschland geschleppt werden, weil es so wenige Betriebswerkstätten gibt. Die Älteren unter uns erinnern sich noch: Früher gab es in jedem größeren Bahnhof ein großes Bahnbetriebswerk. Warum hat es das gegeben? Weil eben bei Technik immer etwas zu tun ist: sanieren, warten, ersetzen. Unter Bahnchef Mehdorn hat die Bahn praktisch alles „weggehauen“, was irgendwie zu Buche stand. Und das fehlt heute noch wirklich. Deswegen müssen wir fast überall neue Werkstätten gründen. Zu den großen Losen: Wir haben keine so großen Lose. Nur zur Erinnerung: Bevor ich angefangen habe, waren praktisch drei Viertel von Baden-Württemberg ein Los. Das hatte die Deutsche Bahn, und dann gab es noch ein paar andere Strecken. Heute haben wir weit über 20 verschiedene Netze, die wir in unterschiedlicher Reihenfolge ausschreiben. Manche Netze teilen wir auf. Auch dieses Netz teilen wir auf, und zwar in drei Lose. Das heißt, man kann nur zwei gewinnen, und das ist der Schutz für die kleineren Unternehmen, weil sie drei eben nicht schaffen werden, aber eines schaffen sie. Insofern haben wir schon im Auge, dass wir nicht wollen, dass nur noch ein Unternehmen bieten kann, nämlich die Deutsche Bahn. Schließlich haben wir mit ihr nicht die besten Erfahrungen gemacht. Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, von einer hohen Abhängigkeit – drei Viertel bei der Deutschen Bahn – wegzukommen, und heute sagen können: Es ist knapp fifty-fifty, also die eine Hälfte macht die Deutsche Bahn, die andere Hälfte machen die anderen Unternehmen. Deswegen sind wir nicht so sehr von der Deutschen Bahn abhängig. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Es ist auch weiter mein Ziel, den Wettbewerb zu halten. Damit komme ich zu unserer eigenen Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH – ein komplizierter Name; sie bekommt in diesem Jahr übrigens einen neuen. Aber es ist uns sehr wichtig, dass sie im Markt bleibt – auch als Konkurrent zur Deutschen Bahn – und als mittelständisches Unternehmen auch das Format bildet, das auch andere in dieser Größenordnung anbieten können. Aber es ist nicht so, dass heute noch Goldgräberstimmung herrscht. Als die Ausschreibungen begonnen haben, haben praktisch alle Staatsbahnen eine ausländische Gesellschaft gebildet und sich dann in Deutschland in der Annahme beworben, dass man hier sozusagen Gold gewinnen kann. Der Abellio-Konkurs ist das erste Beispiel, dass es nicht so leicht ist, da Geld zu verdienen, und dass man Geld verbrennen kann. Wir wissen aber auch von anderen Unternehmen, dass es ziemlich eng ist. Also, viel verdient wird da gerade nicht. Deswegen müssen wir sehr vorsichtig sein und vermeiden, Ansprüche zu stellen, die die Unternehmen entweder in die Knie zwingen, nachdem sie einen Betrieb übernommen haben, oder die dazu führen, dass sich Unternehmen schon gar nicht mehr bewerben, weil die Ansprüche so hoch sind und der Preis nicht gut genug ist.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich schlage vor, um diesen Fragenkomplex innerhalb der halben Stunde zu schaffen, die restlichen Fragen gebündelt zu stellen. Zunächst hat der Kollege Haag für die frageberechtigte Fraktion das Wort, dann der Kollege Joukov und abschließend der Kollege Dr. Jung.

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Friedrich Haag FDP

Herr Minister, Sie haben gerade schon viel über die Verteilung der Lose gesprochen. Mich würde noch interessieren, warum Sie nicht, wie die Bodensee-Oberschwaben-Bahn vorgeschlagen hat, das Los in zwei Unterlose aufteilen: Stuttgart–Mannheim und Ulm–Lindau.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Kollege Joukov.

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Michael Joukov GRÜNE

Herr Minister, ich vertrete ja den Wahlkreis Ulm, wo es mit der Regio-S-Bahn ein eigenes Angebot für den regionalen Verkehr gibt. Deswegen die Frage: Wäre es analog denkbar, die Verkehre rund um Ravensburg, Meckenbeuren und Friedrichshafen mit der „Geißbockbahn“, der BOB zu bedienen, egal, wie die Vergabe aussieht, auch als Hommage an die kommunale Seite, die da wirklich vorbildlich voranging? Sie haben es schon ausgeführt.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Kollege Dr. Jung noch abschließend. Dann bitte ich den Herrn Minister, komprimiert zu antworten, weil wir in fünf Minuten die halbe Stunde überschreiten werden.

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Dr. Christian Jung FDP

Herr Minister Hermann, Sie hatten am Anfang kurz gesagt, dass ich mich über diesen Titel des Presseartikels gefreut hätte. Ich habe mich gar nicht gefreut. Ich habe das nur zur Kenntnis genommen. Ich war auch ein bisschen entsetzt, dass man so etwas über Sie schreibt. Aber die Frage, die mich zum Abschluss noch beschäftigt, ist: Warum verknüpfen Sie die Ausschreibung mit der Pflicht zum Kauf der SBS?

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Daniel Born

Herr Minister. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ja, es ist so. Die Ausschreibung sieht vor: Wer diese SBS-Netze übernehmen möchte, muss die SBS übernehmen. Die Bedingung des letzten Deals, dass sie die Notvergabe machen, war, dass wir das gesamte Paket – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plus Züge – wieder zum Angebot geben. Das heißt, ein Betreiber kann nicht sagen: „Ich habe selbst Personal, ich schiebe bisher dort Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit.“ Das geht nicht. Also, die Mitarbeiter müssen mit übernommen werden. Nun zu der Frage, ob die „Geißbockbahn“ in der Region fahren kann. Da die Züge in der Regel nicht mehr zwischen Ravensburg und Lindau fahren, sondern anderswo, würde die „Geißbockbahn“ verloren daherkommen. Man müsste da schon eine elektronische Lösung finden, die die „Geißbockbahn“ ab Ravensburg sozusagen aufblinken lässt und dann, wenn es über Ravensburg hinausgeht, wieder weggeht. Aber da gibt es sicherlich technische Möglichkeiten. Ich glaube, wenn wir diese Initiative und diese Bahn ehren wollen, werden wir einen Weg finden, das zu machen. Man kann das auch in anderer Form dokumentieren, etwa in Fahrzeugen oder an Bahnhöfen, was ich ganz gut fände. Zu der Frage: Warum haben wir keine Unterlose gebildet? Wir haben das schon in drei Lose zerlegt, von denen ein Betreiber höchstens zwei gewinnen kann. Jetzt könnte man sich natürlich prinzipiell vorstellen: Warum nicht noch ein viertes? Es gab Gründe fachlicher Art, es so zu machen. Ich habe die Fachleute gebeten, noch mal darüber nachzudenken. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Minister. – Damit sind wir am Ende dieses Fragenkomplexes. Danke auch an die fragestellende Fraktion. Die CDU hat das Thema A k t u e l l e r S a c h s t a n d d e r B r e i t b a n d - f ö r d e r u n g eingereicht. – Kollege Mayr von der CDU hat das Wort. – Herr Kollege.

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Ansgar Mayr CDU

Herr Präsident! Vielen Dank. Wir haben uns das Ziel des flächendeckenden Ausbaus gigabitfähiger Netze bis 2025 gesteckt. Hierfür gibt es auch ordentlich Fördermittel vom Land Baden-Württemberg. Das Ziel ist allerdings nur erreichbar, wenn auch der Bund seine Fördermittelpakete wie gehabt schnürt und zusätzlich zum Geld, das Baden-Württemberg locker macht, bezuschusst. Entsprechend groß war der Schock bei allen Ländern und Kommunen, als der Bund ganz plötzlich vor knapp vier Wochen den Förderstopp erklärt hat. Das Ganze ist derzeit, egal, wo man hinkommt – auf welches Rathaus, auf welches Landratsamt –, ein großes Thema bei allen Bürgermeistern und Landräten. Warum? Weil völlig unklar ist, wie diese Ziele nun bis 2025 noch erreicht werden sollen. Daher habe ich drei Fragen an den Innenminister: Wie viele Kommunen in Baden-Württemberg sind vom Förderstopp beiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 troffen? Wie hoch ist derzeit das ausstehende Fördervolumen? Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um das Problem zu lösen? Vielen Dank. (Abg. Anton Baron AfD: Gefälligkeitsfragen!)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf den Herrn Innenminister ans Redepult bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident! Herr Abg. Ansgar Mayr, Ihre erste Frage beantworte ich wie folgt: Der Förderstopp des Bundes – unangekündigt und entgegen allen vorherigen Aussagen – hat die Länder und insbesondere die Kommunen in unserem Land wirklich kalt erwischt. In den vergangenen Monaten fanden regelmäßig Gespräche mit dem Bund statt, aber kein Vertreter des Bundes hat zu irgendeinem Zeitpunkt auf einen möglichen Förderstopp, ja auf irgendwelche Probleme, die es geben könnte, hingewiesen oder solche auch nur angedeutet. Das ist ein Umgang, insbesondere mit den Kommunen in Baden-Württemberg, aber auch in ganz Deutschland, den wir so nicht akzeptieren können. Konkret, Herr Abg. Mayr, geht es um eine große Anzahl von Kommunen in unserem Land und um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag, der gerade infrage steht. Laut unserer aktuellen Gigabit-Studie gibt es rund 500 000 – 500 000! – offene Adresspunkte in Baden-Württemberg, bei denen sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht lohnt und auch künftig nicht lohnen wird. Das will ich ausdrücklich auch an die Adresse der FDP sagen: Baden-Württemberg ist eben nicht die Lüneburger Heide – dort ist Glasfaserkabel sehr einfach flächendeckend zu verlegen –, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Was ist mit Bayern?) sondern Baden-Württemberg zeichnet sich durch die Schönheit des Schwarzwalds und der Schwäbischen Alb aus. Dort muss Glasfaserkabel in Gestein verlegt werden, in Granit hineingemeißelt werden. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Das ist ganz neu für uns! – Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Das lohnt sich für ein privates Unternehmen am Ende des Tages nicht, (Beifall bei Abgeordneten der CDU) und deswegen brauchen wir auch in der Zukunft den öffentlich geförderten Ausbau. Hier ist auch der Bund in der Zukunft in der Pflicht. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist für ein Technologie- und Flächenland wie Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Deswegen zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abg. Mayr: Welche konkreten Schritte unternehmen wir in der Landesregierung? Wir haben unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Förder- (Minister Thomas Strobl) stopps, der, wie gesagt, unangekündigt gekommen ist, sofort die kommunalen Antragsteller in Baden-Württemberg über die vollkommen neue und unerwartete Situation seitens des Landes informiert, und wir haben auch innerhalb kürzester Zeit gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden unsere Haltung und unsere Forderungen gegenüber der Bundesregierung, insbesondere in Bezug auf eine Fortsetzung der Förderkulisse, klar artikuliert. Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden des Förderstopps gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Schreiben auf den Weg gebracht. Ich habe darüber hinaus dieses Thema für die nächste Innenministerkonferenz angemeldet, gemeinsam mit einem Beschlussvorschlag für die nächste IMK, mit dem wir die Aufrechterhaltung der Förderkulisse auf die Tagesordnung gesetzt haben. Heute Morgen haben die kommunalen Landesverbände gemeinsam mit mir ein weiteres Schreiben an Abgeordnete des Deutschen Bundestags gerichtet, in dem wir ganz konkrete Verbesserungen einfordern, damit es bei der Breitbandförderung in Baden-Württemberg weitergehen kann. Wir werden seitens der Landesregierung in dieser Frage die Kommunen in unserem Land nicht im Regen stehen lassen und uns auch weiter klar positionieren, da wir die Vorgehensweise des Bundes für absolut nicht hinnehmbar halten. Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich ja bereits in einer Aktuellen Debatte mit diesem Thema beschäftigt. Unsere Aktivitäten haben auch bereits in Berlin Wirkung gezeigt. Wie der Bund uns nun aktuell mitteilte, Herr Abg. Mayr, werden die bis zum 17. Oktober beim Bund eingegangenen Anträge im Laufe der nächsten Wochen, spätestens bis Ende Januar bearbeitet und beschieden. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das hat aber garan- tiert nichts mit Ihren Aktivitäten zu tun!) – Sicherlich war das nicht Ihre Initiative von der FDP/DVP – ganz bestimmt nicht! –, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Aber Ihre garantiert nicht! – Abg. Thomas Blenke CDU: Die FDP war da bisher nicht sonderlich hilfreich!) sondern es waren zahlreiche andere Initiativen. (Unruhe) Die FDP in Baden-Württemberg ist ja ein Totalausfall bei der Digitalisierung gewesen. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Die FDP hat es an- gekündigt! Erzählen sie keine Märchen, Herr Minis- ter! Was soll denn das? – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Immer diese Märchen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Daniel Born

Das Wort hat der Herr Minister. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP – Gegen- ruf des Abg. Thomas Blenke CDU: Jetzt aber!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Sobald wir die Meldung vom Bund erhalten, ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 dass diese Anträge in Ordnung sind und gefördert werden, können wir sie landesseitig kofinanzieren, sodass die Kommunen mit den Projekten dann baldmöglichst beginnen können. Wir werden das seitens des Landes rasch und unverzüglich auf den Weg bringen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!) Dank der weitsichtigen Haushaltspolitik der Koalition sind auch für das Jahr 2022 noch in ausreichendem Umfang Haushaltsmittel vorhanden. Das unterscheidet uns vom Bund. Wir stehen an der Seite der Kommunen. Von Digitalisierung darf man aber nicht nur reden, sondern man muss tatsächlich und auch konsequent handeln. Baden-Württemberg handelt. (Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Minister. – Es sind drei Nachfragen angemeldet, die ich im Vertrauen darauf, dass es kurze Fragen sind, zusammenfassend aufrufen würde. – Zunächst hat Herr Abg. Hoffmann aus der SPD-Fraktion das Wort.

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Jonas Hoffmann SPD

Herr Minister, die Aussage von gerade eben verwundert mich persönlich sehr, weil sich alle – vor allem die Ampelregierung – darum gekümmert haben, dass es hier eine Nachfolgefinanzierung gibt. Da läuft auch noch einiges. Ich bin da auch optimistisch. Meine konkrete Frage ist: Was machen Sie jetzt mit dem Geld? Wie handeln Sie mit dem Überschussgeld, das jetzt da ist? Es gibt etliche Eigenverantwortliche, die sagen: „Mit der Landesförderung könnten wir weiterbauen. Das würde die Lücke stopfen.“ Gehen Sie in eine solche Richtung, oder bleibt das Geld beim Land jetzt einfach übrig?

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Daniel Born

Herr Abg. Dr. Jung aus der FDP/DVP-Fraktion. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Ich würde Herrn Karrais den Vortritt lassen!) – Sie ziehen zurück? (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Ja! Für ihn!) – Gut, dann erhält Herr Abg. Karrais das Wort, auch von der FDP/DVP-Fraktion. (Abg. Thomas Blenke CDU: Das merkt man dann, wenn er fragt!)

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank. – Herr Minister, ich sage jetzt nicht, was ich über Ihren Vortrag gerade denke. Denn mit Sachlichkeit und Seriosität hat das, ehrlich gesagt, wenig zu tun. (Abg. Thomas Blenke CDU: Jetzt aber!)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, bitte.

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Daniel Karrais FDP

Meine Fragen stelle ich jetzt aber sehr gern. Die eine haben Sie bei der letzten Aktuellen Debatte, die die CDU-Fraktion vor zwei Wochen beantragt hatte, nicht so richtig beantwortet. Wo steht Baden-Württemberg bei den Glasfaseranschlüssen im Ranking im Ländervergleich? Ist es richtig, dass Baden-Württemberg bei den Glas- (Daniel Karrais) faseranschlüssen – ich betone: Glasfaseranschlüsse – bei den Flächenländern auf dem letzten Platz steht? Die zweite Frage: Gab es schon einmal einen Förderstopp, z. B. im Winter 2020/2021, bei der Breitbandförderung des Landes, bei der auch ein Fördertopf leergelaufen ist? Und die dritte Frage ist, ob Ihnen bekannt ist, dass die Förderung ab Januar 2023 fortgesetzt werden soll, und ob die Anträge, die bis zum 17. Oktober eingegangen sind, dann weiterbearbeitet werden sollen. Danke schön.

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Daniel Born

Vielen Dank. – Herr Minister, ich darf um Beantwortung bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Abg. Hoffmann, wir werden die jetzt anstehenden Anträge, die im Augenblick beim Bund liegen und die bearbeitet werden sollen, mit dem vorhandenen Geld kofinanzieren können – unmittelbar und sofort. Ich bin dem Landtag dankbar, dass wir hier ausreichende Mittel in diesem Umfang haben. So ist der Plan für das Jahr 2022. Für das Jahr 2023 laufen aktuell die Haushaltsberatungen des Landtags. Ich hoffe, dass seitens des Landes entsprechend dem Regierungsentwurf die Mittel auch für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung stehen werden. Herr Abg. Karrais, Sie haben das Thema schon bei der Aktuellen Debatte angesprochen. Ich erkläre es Ihnen gern noch einmal: Entscheidend ist, dass wir in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren gigabitfähige Strukturen erreichen. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Es geht um Glasfa- ser!) Hier sind wir in den vergangenen fünf Jahren sehr gut vorangekommen. 2016 hatten 1,4 % der Haushalte einen gigabitfähigen Anschluss. Inzwischen haben 60 % der Haushalte einen gigabitfähigen Anschluss. (Abg. Thomas Blenke CDU: Also! Das sind die Fak- ten! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Um Glas- faser geht es jetzt!) Die Nebelkerzen, die Sie hier werfen, helfen nicht weiter. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger im Augenblick nicht entscheidend, welches Kabel in ihre Wohnungen kommt, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das ist mir neu!) sondern es ist entscheidend, dass sie schnelles Internet haben, (Abg. Thomas Blenke CDU: Genau!) dass sie eine gigabitfähige Struktur haben. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Deswegen habe ich mich – mich wundert im Übrigen, dass das immer von der FDP/DVP so kritisiert wird – mit privaten Betreibern sehr frühzeitig ins Benehmen gesetzt. Wir haben erreichen können, dass insbesondere die Koaxialkabel in Baden-Württemberg, die reichlich und viel mehr als in anderen Ländern vorhanden sind, durch die Privatwirtschaft aufgerüsiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 tet werden – mit Investitionen der Privatwirtschaft, ohne Steuergeld. Das hat in Baden-Württemberg erstklassig funktioniert. Deswegen haben wir in der Gigabitversorgung große Schritte nach vorn machen können. Das ist eine Erfolgsgeschichte. Das ersetzt aber nicht die öffentliche Förderung in bestimmten Bereichen. Nur: Dass wir die Potenziale, die bereits da sind, die bereits durch die Privatwirtschaft gelegt worden sind, mit der Privatwirtschaft aufgerüstet haben, ist ein entscheidender Punkt. Bevor ich öffentliches Geld ausgebe, wird selbstverständlich das, was die Privatwirtschaft machen kann, gemacht, und zwar dort, wo es möglich ist. Dort, wo es aber nicht möglich ist, weil sich eine privatwirtschaftliche Investition nicht lohnt, ist es notwendig, dass der Bund, das Land und die Kommunen investieren. Das ist der Unterschied zu dem, wie Sie es sehen. Zu Ihrer weiteren Frage: Wir haben in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren eine außerordentlich erfolgreiche Breitbandpolitik gemacht. Wir werden das auch weiter fest an der Seite der Kommunen machen. Der Bund hat jetzt gesagt, dass die Förderung 2023 wieder aufgenommen werden soll. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Nur: Ein Staatssekretär aus dem Digitalisierungsministerium des Bundes hat den Digitalisierungsministern der Länder in die Hand hinein versprochen – ich war persönlich zugegen –, es werde am Geld nicht fehlen, die Förderung werde nicht stocken. Genau das ist aber jetzt eingetreten – exakt das Gegenteil von dem, was man uns zugesagt hat. Deswegen ist mein Vertrauen in die bloße Zusage, die Förderung werde 2023 wieder aufgenommen, etwas, wie ich sagen möchte, angekratzt. Ähnlich wird das im Übrigen bei den Kommunen gesehen, die von diesem Förderstopp entgegen allen Ansagen total überrascht worden sind. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Meine Frage war nach der Anschlussförderung! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Er kann antworten, was er will! Sie können fragen, was Sie wollen!) Wenn es 2023 wieder Geld gibt, dann wäre das sehr schön. Allerdings steht auch im Raum, dass der Bund plant, die Förderkulisse – im Übrigen sehr zum Nachteil von Baden-Württemberg – möglicherweise ändern zu wollen. Da möchte ich Ihnen nur signalisieren: Es wäre sehr gut, wenn diese Förderkulisse gemeinsam mit den Kommunen und den Ländern erarbeitet werden würde und nicht in der gleichen überfallartigen und urplötzlichen Art und Weise eine neue, für Baden-Württemberg möglicherweise nachteilige Förderkulisse durch den Bund präsentiert würde. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE – Abg. Andreas Deuschle CDU: Bedenken first! – Abg. Daniel Karrais FDP/ DVP: Die Frage ist nicht beantwortet! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Er hat die beiden Fragen nicht beantwortet! Das ist ja wie im Untersuchungsausschuss!)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Minister, und vielen Dank an die fragestellende Fraktion. Wir sind am Ende unserer einstündigen Regierungsbefragung angekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern (Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetz – AsylbUVG) – Drucksache 17/2929 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/3435 Berichterstattung: Abg. Arnulf Freiherr von Eyb Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich zunächst Abg. Daniel Lede Abal für die Fraktion GRÜNE das Wort.

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf liegt uns vor und wurde auch schon in Erster Beratung im Plenum sowie im Ausschuss behandelt. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Ich begründe das wie folgt: Die AfD hat einen sehr ähnlich lautenden bis gleichlautenden Gesetzentwurf schon einmal vorgelegt. (Abg. Anton Baron AfD: Ähnlich!) Dieser war damals genauso untauglich wie der heute vorliegende. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Geflüchtete abzuschrecken, sie möglichst schlecht zu behandeln. (Abg. Ruben Rupp AfD: Kommunen entlasten!) Dabei werden im Sinne dieses Gesetzentwurfs Rechte von Geflüchteten untergraben und auch Standards des Bundesrechts unterlaufen. Das halten wir für rechtswidrig. Zum Dritten hat der Gesetzentwurf leider zusätzlich noch einen Makel: Entgegen Ihrer Behauptung, es wäre im Sinne der Kommunen, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden, verwahren sich die Kommunen ausdrücklich dagegen – auch gegen den Versuch, dass sie hier als Kronzeugen für diesen Gesetzentwurf herhalten sollen. Dieser Gesetzentwurf ist für die Kommunen eine vergiftete Morgengabe, weil er den Kommunen den Einfluss und die Zuständigkeit bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen nimmt. Das ist eben genau nicht im Sinne der Kommunen, die vor Ort tätig sein wollen, die sich vor Ort engagieren wollen, die vor Ort im Sinne des sozialen Miteinanders arbeiten wollen. Wir werden diesen Gesetzentwurf daher ablehnen. Vielen Dank. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Andreas Deuschle.

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Andreas Deuschle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat schon ausgeführt: Die AfD-Fraktion unternimmt jetzt schon den zweiten Anlauf, ihren Gesetzentwurf über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern durch den Landtag zu bringen. Auch die CDU-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf der AfD ablehnen. (Zurufe der Abg. Anton Baron und Hans-Jürgen Goß- ner AfD) Ich möchte es begründen: Die kommunalen Landesverbände haben erst jüngst wieder betont, dass die in Ihrem Entwurf geforderte Zentralisierung bei der Unterbringung – ich zitiere – „nicht überzeugen kann“. Der Landkreistag Baden-Württemberg, der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg betonen: Die kommunale Familie hat ein sehr ausgeprägtes Interesse am Gelingen der Integration und ist sich bewusst, dass es sich vor Ort entscheidet, ob die Werte unserer Gesellschaft akzeptiert und gelebt werden. Diesem Zitat und diesem Inhalt können wir, die CDU-Fraktion, uns anschließen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist auch der springende Punkt. Sie von der AfD haben überhaupt kein Interesse am Gelingen der Integration. (Zuruf von der AfD: Ach!) Sie möchten ausgrenzen, Sie möchten spalten. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Vor allem müssen wir einmal richtig hinhören und zuhören, was die Kommunen sagen. Das haben Sie von der AfD ganz offensichtlich nicht getan. Es interessiert Sie auch nicht – genauso wenig wie irgendeine tragfähige Lösung. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Als verantwortliche Politikerinnen und Politiker muss es uns interessieren, was vor Ort passiert, welche Folgen unsere Flüchtlingspolitik in der Praxis hat und welche Lösungen wir entsprechend anbieten müssen. (Zuruf von der AfD) Man habe die Kapazitätsgrenze erreicht, man befinde sich an einem gefährlichen Kipppunkt, ja man stehe mit dem Rücken zur Wand. (Abg. Bernd Gögel AfD: Aha!) (Andreas Deuschle) Liebe Kolleginnen und Kollegen, so schlagen die Kollegen aus Rastatt oder aus dem Rems-Murr-Kreis stellvertretend für viele Kommunen im Land Alarm. Wir erleben es selbst: Die Erstaufnahmeeinrichtungen und viele Einrichtungen unserer Kreise sind mit Geflüchteten aus der Ukraine und Asylbewerbern im Moment voll belegt, obwohl wir die Kapazitäten erheblich ausgebaut haben. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Frage ist – und das unterscheidet uns von Ihrem Gesetzentwurf –: Wie kann eine Lösung aussehen? Wir, das Land, haben uns u. a. freiwillig daran beteiligt, Geflüchtete aus der Ukraine in die Erstaufnahme aufzunehmen, um die Kommunen zu entlasten. Auch das – das wissen wir – reicht nicht mehr aus. Vielmehr ist das Ende der Fahnenstange in vielen Einrichtungen erreicht. Der Bund hinkt weiter hinterher. Die Länder und Kommunen haben lange darauf gewartet, dass der Bund seine Finanzierungszusage aus dem Frühjahr einlöst. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Irgendwann ist der Kindergarten voll!) Die jetzt angekündigten 4,25 Milliarden € reichen bei Weitem nicht aus, um das objektiv Notwendige zu tun. (Abg. Sascha Binder SPD: Dem hat die Landesregie- rung aber zugestimmt!) Die von der Bundesinnenministerin angebotenen zusätzlichen 4 000 Unterbringungsplätze des Bundes sind momentan innerhalb von einer Woche wieder belegt. Doch das alles wäre nicht das Problem. Es ist schwierig genug mit dem, was jetzt noch kommt, dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht. Es ist schwierig genug mit dem, was wir hören, nämlich dass das Bürgergeld kommen soll und dass es eventuell auf alle Asylbewerber ausgeweitet werden soll. Das wird weitere Pull-Effekte nach sich ziehen. Wir blicken mit großer Sorge auf das, was kommt. (Zuruf von der AfD: Wir auch! – Abg. Sascha Binder SPD: Junge, Junge! Das ist die Migrationspolitik die- ser Landesregierung!) Was angekündigt war, wo wir ebenfalls im Moment nicht spüren, dass etwas passiert, ist die angekündigte Rückführungsoffensive. Diesbezüglich sehen wir weit und breit nichts. (Abg. Udo Stein AfD: Dass Ausreisepflichtige nicht abgeschoben werden!) Es ist nichts zu hören, es ist nichts zu sehen, geschweige denn irgendetwas zu spüren. Dabei haben genau das die kommunalen Landesverbände in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf nochmals betont, dass Ausreisepflichten konsequent und frühzeitig vollzogen werden müssen. (Abg. Sascha Binder SPD: Jesses!) Auch hier ist vor allem der Bund gefordert, Abschiebehindernisse zu beseitigen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Ja, die Bundesinnenministerin hat recht: Bund, Länder und Kommunen müssen sich gemeinsam unterhaken. Doch dafür darf der Bund nicht länger im Abseits stehen. (Abg. Anton Baron AfD: Er hat sich teilweise wider- sprochen!) Wir jedenfalls stehen für konstruktive Gespräche und Lösungen bereit – die AfD ganz offensichtlich nicht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Abg. Alfred Bamberger AfD: Keine Lösung! – Abg. Bernd Gögel AfD: Keine Lö- sungsvorschläge! – Abg. Anton Baron AfD: Keine einzige Lösung!)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Sascha Binder.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute in zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf ist ein Gesetzentwurf, wie er typischer für die AfD nicht sein kann. Ich will nur einzelne Worte aus der Begründung zitieren: (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) „Herrschaft des Unrechts“, „die massenhafte Armutsmigration aus fremden Kulturen“, (Abg. Udo Stein AfD: Das trifft ja zu!) „die Souveränität ... Deutschlands“ sei verletzt. Das ist die Sicht der Dinge und die Wortwahl der AfD. (Abg. Emil Sänze AfD: Agenda 2030!) Es gipfelt in einem Verständnis von Menschenwürde, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ich habe auch eine Menschenwürde!) die ich eigentlich nur noch als schäbig bezeichnen kann. Zitat: Jedem Asylsuchenden wird aber nichtsdestotrotz eine Unterkunft gewährt, die seine physische Existenz absichert und damit seine Menschenwürde wahrt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir ist spätestens seit diesem Satz klar, warum Behörden dieses Landes, aber auch des Bundes Zweifel an der Verfassungstreue dieser Partei haben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP – Lachen bei der AfD – Abg. Ru- ben Rupp AfD: Um Gottes willen! – Abg. Bernd Gögel AfD: Unterste Schublade!) Der Begriff Menschenwürde, die Vorgabe des Grundgesetzes, dass die Menschenwürde unantastbar ist, unterscheidet weder zwischen verschiedenen Menschen und deren Herkunft, noch reduziert sie sie auf die – wie Sie sagen – physische Existenz. Die Würde des Menschen ist so viel mehr. (Sascha Binder) (Abg. Emil Sänze AfD: Das zweifelt doch niemand an!) Gott sei Dank ist die Würde des Menschen so viel mehr, als es die AfD den Menschen zugesteht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Eigentlich wäre ich jetzt am Ende. Aber Kollege Deuschle, Sie hatten einen Redebeitrag, der gut begonnen, aber aus meiner Sicht höchst zweifelhaft geendet hat. (Abg. Emil Sänze AfD zu Abg. Andreas Deuschle CDU: Herr Deuschle, jetzt kriegen Sie auch noch ei- ne mit! – Weitere Zurufe) Denn Sie haben Dinge miteinander vermischt, von Pull-Effekten geredet (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) und damit das getan, was Ihr Partei- und Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag seit Wochen tut, nämlich nicht über das Gelingen und über das Lösen von Problemen zu reden, sondern Ängste zu schüren. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Das sind keine Ängs- te! – Abg. Bernd Gögel AfD: Das ist die Realität!) Sie haben einen Punkt aufgemacht: das Chancen-Aufenthaltsgesetz. Ich gehe davon aus, dass sich das Land Baden-Württemberg bei einem weiteren wichtigen Gesetz wieder enthält: beim Gesetz zum Bürgergeld. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, hoffentlich! – Abg. Bernd Gögel AfD: Das hoffen wir doch!) Dabei weiß die CDU ja gar nicht mehr, was sie tut. Noch am Samstag ist unter Verwendung falscher Zahlen erzählt worden, man würde durch das Bürgergeld mehr Geld bekommen, als wenn man einer Arbeit nachgeht. Am nächsten Tag wird dann aber erklärt, dass man einer Regelerhöhung zustimmen will. Bevor Sie beginnen, falsche Dinge zu behaupten, sollten Sie zuerst mal überlegen, was Sie eigentlich wollen. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Aber Sie sollten die Migrationspolitik nicht dazu benutzen, Ihre mittlerweile wirklich nicht mehr nachvollziehbare Oppositionspolitik in Berlin weiter voranzutreiben. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zuruf von der CDU) Es ist Ihr Ministerium, Ihr Staatssekretär, der keine geeignete Unterbringung hinbekommt. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, klar! Es sind Ihre Bürgermeister und Ihre Oberbürgermeister, die sa- gen, es geht nicht mehr!) Es wird nicht richtig organisiert. Es ist Ihr Innenminister, der über Jahre hinweg das von ihm selbst aufgelegte atmende Sysode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 tem nicht hinbekommen hat. Es geht um Umsetzung und Handeln im Land und nicht ums Jammern in Berlin. Arbeiten Sie etwas! Reden Sie weniger, schimpfen Sie weniger! Seien Sie bei der Migration endlich ins Gelingen verliebt und nicht immer nur am Nörgeln, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Hans Dieter Scheerer für die FDP/DVP-Fraktion.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der AfD hat sich nichts geändert. Der Gesetzentwurf ist handwerklich immer noch schlampig. (Lachen bei der AfD – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Da hat er recht! –

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Bernd Gögel AfD

Der Klassiker! Das kommt schon seit sechs Jahren!) Dahinter verbirgt sich die alte AfD-Rhetorik von bösen Ausländern, (Beifall bei der FDP/DVP, der SPD und Abgeordne- ten der Grünen sowie des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) mit der Panik, Misstrauen und Verunsicherung unter der Bevölkerung geschürt werden sollen. (Abg. Emil Sänze AfD: Die kriegen Sie wahrschein- lich bald!) Mehr muss hierzu nicht noch mal gesagt werden. Am besten wäre es gewesen, der Gesetzentwurf der AfD für ein Asylbewerberunterbringungsgesetz wäre nie geschrieben worden. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen) Dass wir viele Flüchtlinge bei uns im Land haben, ist unbestritten, (Zuruf von der AfD: Aha! – Abg. Andreas Deuschle CDU: So viele wie noch nie!) und die Last, die auf den Kommunen liegt, ist sicher groß. (Abg. Anton Baron AfD: Wie ist Ihre Lösung?) Der Ministerpräsident hat angekündigt, zeitnah einen Flüchtlingsgipfel einzuberufen. (Abg. Emil Sänze AfD: Wir machen einen Arbeits- kreis, und dann gehen sie freiwillig!) Wir hoffen, dass dies auch zeitnah erfolgt. Ich kann nur auffordern, hier schnell zu handeln und gemeinsam – Land und (Hans Dieter Scheerer) Kommunen – eine Lösung für die Menschen, die zu uns kommen, zu finden. (Abg. Anton Baron AfD: Keine einzige Lösung!) Ich kann zur heutigen Zweiten Beratung nur – um der AfD ein gewisses Niveau entgegenzusetzen – Oscar Wilde zitieren: (Abg. Emil Sänze AfD: Oh! Oscar Wilde wird jetzt bemüht!) Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen – Abg. Bernd Gögel AfD: Dem haben Sie ja widersprochen! – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Noch eine persönliche Bemerkung zur Aussage des Kollegen Rupp in der Ersten Beratung. Er hat damals gesagt, ich solle mich für meine Rede schämen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Entschuldigen!) – Nein, „schämen“, haben Sie gesagt. (Abg. Ruben Rupp AfD: Nein, „entschuldigen“!) Mein lieber Herr Rupp, ich bin stolz, dass wir jetzt in Berlin ein modernes Einwanderungsgesetz bekommen, das die Interessen unseres Landes, aber auch die Interessen der Flüchtlinge ausreichend berücksichtigt. (Abg. Bernd Gögel AfD: Da glaubt er wirklich dran! – Abg. Anton Baron AfD: Oje, oje, oje! Man sieht es am Bürgergeld!) Ich bin stolz, dass wir in Artikel 16a mit dem Recht auf Asyl eine Regelung haben, die Menschlichkeit ausreichend berücksichtigt. Und ich bin stolz, dass wir Menschen, die in Not zu uns kommen, helfen können. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir werden deshalb den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte (Staatssekretär Siegfried Lorek erhebt sich.) ist Herr Abg. Anton Baron für die AfD-Fraktion. (Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD begibt sich zum Redepult.) – Herr Abg. Baron, einen Moment. – Ich weiß, das war jetzt sehr witzig, dass sich der Herr Staatssekretär vordrängeln wollte. Aber wir hören jetzt alle Herrn Abg. Baron zu. – Sie haben das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Darf Herr Rupp nicht mehr reden? – Unruhe) iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022

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Anton Baron AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie zu erwarten, kommen heute mal wieder die üblichen Floskeln aus den Fraktionen wie „untauglich“, „rechtlich bedenklich“, „schlampig“; auf den Unsinn der SPD gehe ich hier erst gar nicht ein. (Beifall bei der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Dann habe ich ja alles richtig gemacht!) Dazu natürlich noch der Verweis auf die fragliche Stellungnahme des Städte- und des Gemeindetags; darauf komme ich noch. Eigene Lösungsansätze konnte ich aus Ihren ganzen Reden überhaupt nicht vernehmen; (Abg. Ruben Rupp AfD: Nichts, null! – Zurufe von der AfD: Floskeln!) Sie machen gerade so weiter wie bisher, Herr Deuschle. (Abg. Bernd Gögel AfD: Genau!) Ich muss ehrlich zu Ihnen sein: Auch wir waren erstaunt, dass sich der Städte- und der Gemeindetag mit der Stellungnahme eindeutig selbst widersprochen haben (Zuruf von der AfD: Ja!) und wirklich auch eher politisch gehandelt haben. Denn erst am 4. November forderte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, von den Ländern deutlich mehr Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften – übrigens sehr gern nachzulesen in der „Heilbronner Stimme“. Unser Gesetzentwurf setzt genau hier an. Legen Sie doch endlich Ihre ideologischen Scheuklappen ab, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der will doch nicht, dass Sie das machen! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Das sagt der Richtige!) und handeln Sie endlich! (Unruhe) Die Flüchtlingskrise in Deutschland strebt ihrem Höhepunkt entgegen; die Lage ist inzwischen ernster als 2015. Allein im Oktober gab es so viele Asylanträge wie seit 2016 nicht mehr. (Zuruf von der AfD: Potzblitz! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Da kommen noch die Ukraineflücht- linge hinzu! Was ist da der Grund?) Die meisten Asylanträge stellten hierbei die Syrer, Afghanen und Türken. Nach wie vor haben wir über 33 000 geduldete Personen im Land, die hier überwiegend nichts zu suchen haben und die die Unterbringungsmöglichkeiten blockieren. (Abg. Udo Stein AfD: Genau!) Abschiebungen finden praktisch nicht statt. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Wir haben über 100 000 Flüchtlinge aus der Uk- raine!) (Anton Baron) Man muss es in aller Deutlichkeit sagen: Ihr Nerv für die Sorgen und Nöte von Bürgern und auch Kommunen ist bei Ihnen völlig abgestorben, meine Damen und Herren. Ich zitiere auch hier gern einige wenige Schlagzeilen der vergangenen Tage und Wochen: „Hilferuf aus dem Kreis Konstanz! Gemeinden wächst die Flüchtlingssituation über den Kopf“, „Kommunen funken SOS – Gentges: Lage ausgesprochen ernst“. So könnte man stundenlang weiter zitieren. Sie wissen es; das und noch viel mehr steht tagtäglich im Pressespiegel des Landtags. So auch der kürzlich eingegangene offene Brief des Landrats und aller Bürgermeister und Oberbürgermeister aus dem Rhein-Neckar-Kreis mit dem wirklich spannenden Titel „Kein ‚Weiter-so‘: Eine Art von Remonstration“; gern zitiere ich aus diesem Brief die wesentlichen Punkte: Den Landes- und vor allem Bundespolitikern fehlt es offensichtlich an Erfahrungen in der Verwaltungsarbeit und der Kommunalpolitik – die „Bodenhaftung“ ist verloren gegangen. Weiter: Für die menschenwürdige Unterbringung von zusätzlichen Flüchtlingen ist in unseren Städten und Gemeinden einfach kein Platz mehr da; (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist die Realität!) bezahlbarer Wohnraum fehlt heute ja schon überall. Zur Behebung dieser Wohnungsnot stehen den Kommunen keine geeigneten Instrumente zur Verfügung. Sämtliche bisher aufgelegten Programme sind hilflose Versuche, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind. (Beifall bei der AfD – Abg. Ruben Rupp AfD: So sieht es aus! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und dann noch die Flüchtlinge aus der Ukraine!) Meine Damen und Herren, das sind ehrliche und wahre Worte über Ihre miserable Politik der vergangenen Jahre. Sie haben dieses Land in nahezu allen Politikbereichen an die Wand gefahren. (Beifall bei der AfD – Abg. Carola Wolle AfD: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) Immerhin bringen Sie, Frau Gentges – sie ist leider nicht da –, den Mut zur Wahrheit auf. Wir dürfen Sie mit folgenden Worten wiedergeben: Deutlich sei aber, dass Menschen nicht in allen Fällen aus rein politischen Gründen nach Baden-Württemberg kämen. Zitat: Es gibt bei uns mehr Sozialleistungen als in anderen Ländern, und deshalb treffen wir auch häufig Menschen, die bereits in anderen Staaten Schutz gefunden hatten, die aber aus wirtschaftlichen Gründen weitergereist sind. (Abg. Bernd Gögel AfD: Hört, hört!) ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Und weiter: Die Anziehungskraft der im europäischen Vergleich höchsten Sozialleistungen in Deutschland mache aber alle Versuche einer gleichmäßigen Verteilung von Geflüchteten in Europa zunichte. Deutlicher sollten Sie nicht werden, Frau Gentges; (Abg. Sascha Binder SPD: Grün-schwarze Landes- regierung!) ansonsten droht Ihnen sicherlich ein Koalitionsstreit mit den linken Heuchlern. (Beifall bei der AfD) Wir aber tun das, was wir als einzige Oppositionspartei tun können: Wir unterbreiten Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Land. Einen solchen Vorschlag haben wir Ihnen mit unserem Gesetzentwurf gemacht. Er ist vernünftig. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Was haben die Kommu- nen dazu gesagt? Wie fanden die Kommunen das?) Nur wenn die Landesregierung die Belastung auch wirklich selbst zu tragen hat, wird sie auf Bundesebene auf Verbesserungen dringen. Die Kommunen können das eben nicht. Wir haben mit den Ukrainern schon eine Aufgabe, die uns überfordert; dann müssen wir den Hebel doch endlich dort ansetzen, wo es uns auch möglich ist. Das heißt, Asylantragstellungen in unserem Bundesland unattraktiv machen, Sozialleistungen an die unterste Grenze bringen, z. B. Sach- statt Geldleistungen, Abschiebungen erleichtern und überhaupt erst durchführen. Das wären gute Lösungen für das Land, für die Kommunen und für die Bürger. (Beifall bei der AfD) Das wären die Lösungen. Daher: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. (Abg. Miguel Klauß AfD: Machen Sie!) Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Staatssekretär Lorek. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Staatssekretär Siegfried Lorek: Du hättest dich besser vorgedrän- gelt!)

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Siegfried Lorek

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal: Entschuldigung, dass ich mich vordrängeln wollte. (Abg. Anton Baron AfD: Kein Problem! Verstehe ich!) Ich glaube aber, ohne die letzten fünf Minuten mit dem üblichen Erwartbaren hätte uns auch nicht wirklich viel gefehlt. (Staatssekretär Siegfried Lorek) (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Widerspruch bei der AfD) Sie sprachen Frau Ministerin Gentges an. Sie kann nicht anwesend sein, da sie das Land Baden-Württemberg bei der gleichzeitig stattfindenden Justizministerkonferenz vertritt. Ich glaube, es ist völlig richtig, dass es so ist. (Abg. Anton Baron AfD: Gut, das ist verständlich!) Ich hoffe auch, dass wir den Gesetzentwurf der AfD jetzt mit der abschließenden Beratung endlich vom Tisch bekommen. (Abg. Emil Sänze AfD: Kommt wieder! – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Denn wir haben in den krisenhaften Zeiten wirklich Wichtigeres zu tun, als dauernd den aufgewärmten Gesetzentwurf zu diskutieren. (Abg. Carola Wolle AfD: Dann lösen Sie das Prob- lem, dann ist alles gut! – Abg. Miguel Klauß AfD: Die Mutter aller Probleme zu lösen ist das Allerwichtigste!) Ich kann nach wie vor keine Aktualität für die Abkehr vom bewährten dreistufigen Aufnahmesystem erkennen. Denn gerade dieses System, das wir auch hier im Land haben, hat mit den vielen kompetenten und engagierten Partnern dafür gesorgt, dass die hohen Zugänge, die wir in diesem Jahr zweifelsohne hatten, gut bewältigt werden konnten. Die AfD-Fraktion behauptet, mit ihrem Vorschlag die kommunalen Interessen zu vertreten, (Abg. Anton Baron AfD: Habe ich doch gesagt!) die Kommunen entlasten zu wollen. (Abg. Anton Baron AfD: Habe ich gesagt!) Dies will sie dadurch erreichen, dass sie das tragfähige Netz der entscheidenden Akteure vor Ort, der entscheidenden Akteure in der Flüchtlingshilfe, von welchen die kommunalen Landesverbände in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf sprechen, auseinanderreißen würde. Durch das Gesetz sollen die kreisangehörigen Gemeinden vollständig von der Aufgabe der Unterbringung von Asylbewerbern befreit werden. Herr Abg. Rupp sprach in der ersten Lesung von der vollständigen Entlastung der Kommunen. Ja, die Kommunen fordern völlig zu Recht eine Entlastung. Doch man sollte genauer hinhören. Die AfD-Fraktion entfernt sich an dieser Stelle nämlich komplett von den Interessen der kommunalen Familie. Das haben u. a. die Kollegen Lede Abal und Deuschle so ausgeführt. (Abg. Anton Baron AfD: Das hört sich vom Haupt- geschäftsführer aber ganz anders an!) Die Kommunen sehen sich zu Recht als wichtige Partner bei der Förderung und Integration von Geflüchteten. Sie wollen sehr wohl vor Ort Verantwortung übernehmen. An dieser Stelle weise ich noch einmal darauf hin, dass durch den Ersatz des Flüchtlingsaufnahmesystems, den der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, die so wichtige Sozialbetreuung für Geflüchteiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 te gänzlich entfallen würde. Damit würde Integration behindert, und das kann nun wirklich nicht in unserem Interesse sein. Wir wollen und werden unserer humanitären Verpflichtung weiterhin nachkommen und dabei alle zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Unser Ziel ist dabei auch, alle Personen, die bei uns im Land Schutz suchen, menschenwürdig unterzubringen. Darunter verstehen wir wirklich etwas anderes als die AfD-Fraktion. Denn der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zielt gerade darauf ab, die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter möglichst unattraktiv zu machen. An dieser Stelle erinnere ich auch an unseren Fürsorgeauftrag, den wir den Menschen gegenüber haben. (Abg. Emil Sänze AfD: Den haben wir, aber unseren Bürgern gegenüber!) Die Unterbringung Geflüchteter machen wir auf allen Ebenen auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. (Abg. Anton Baron AfD: Wie sind Ihre Lösungsan- sätze dafür?) Alle staatlichen Ebenen sorgen dafür, dass Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, Unterkunft finden können. (Unruhe)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. – Herr Staatssekretär.

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Siegfried Lorek

Inhalt des Gesetzentwurfs ist auch, dass durch eine stärkere Differenzierung im Hinblick auf den ausländerrechtlichen Status eine Unterbringungs- und Versorgungsgerechtigkeit hergestellt werden soll. Ich frage mich schon, was für Sie „Gerechtigkeit“ in diesem Kontext bedeutet. Was die Versorgung betrifft, haben wir ein differenziertes Leistungssystem. Personen ohne Schutzstatus sind auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt. Im Hinblick auf die Unterbringung kann es nicht unser Ziel sein, Menschen eigens maximal schlecht zu behandeln, nur weil es der AfD-Fraktion nicht passt, (Abg. Emil Sänze AfD: Von „schlecht behandeln“ hat niemand gesprochen!) dass Menschen bei uns im Land Schutz suchen. Damit kommen Sie definitiv in Baden-Württemberg nicht durch. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Denn die Menschen in unserem Land wissen genauso wie die kommunalen Landesverbände, dass man in Krisenzeiten zusammensteht. Und wir lassen uns nicht von Ihnen auseinanderbringen. Auch der Wunsch der AfD-Fraktion, die nachlaufende Spitzabrechnung zu verstetigen, ist zu vernachlässigen. Wir haben im Landtag öfter darüber diskutiert. Es gibt einen Beschluss vom 21. Juli dieses Jahres. Damit wurden wir beauftragt, die (Staatssekretär Siegfried Lorek) grundsätzliche Rückkehr zu einem pauschalen Erstattungssystem weiter voranzutreiben. Das machen wir natürlich weiterhin. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Kurzum: Die Einbringung des Gesetzentwurfs dient ersichtlich wieder nur der üblichen Stimmungsmache. Deshalb ist der Gesetzentwurf aus meiner Sicht abzulehnen. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Eines möchte ich noch anbringen zu dem Kapazitätsaufbau, den Kollege Binder angesprochen hat: Wenn man mit dem Städtetag, dem Gemeindetag, dem Landkreistag spricht, gibt es schon signifikante Unterschiede zum Jahr 2015. (Abg. Miguel Klauß AfD: Es gibt jetzt noch mehr Flüchtlinge!) Wir haben deutlich mehr Menschen untergebracht, und das gut, gemeinsam. Ich verstehe, dass Kollege Binder nicht an das Jahr 2015 zurückdenken will. Da war auch das Integrationsministerium unter SPD-Führung dafür zuständig. Ich glaube, wir bewältigen die riesige Herausforderung jetzt alle gemeinsam sehr gut. Hierfür sage ich noch mal allen Beteiligten vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2929. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/3435, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/2929 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Vielen Dank. Enthaltungen? – Danke schön. Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 – Drucksache 17/3225 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/3406 Berichterstattung: Abg. Christian Gehring Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf mit der oben genannten Drucksachennummer. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stänode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 digen Ausschusses. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf § 1 Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – (Zuruf von der AfD: Wir lehnen ab!) Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist § 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 2 Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 2 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Wer mit Nein stimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Wer enthält sich? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ-NE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes – Drucksache 17/3271 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen – Drucksache 17/3442 Berichterstattung: Abg. Dr. Erik Schweickert Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich zunächst das Wort für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Cindy Holmberg.

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Cindy Holmberg GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Ich setze mich seit über zehn Jahren in unterschiedlichen politischen Gremien, etwa im Kreistag und im Regionalverband Neckar-Alb, für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. (Cindy Holmberg) Was wird sich durch das neue Landesplanungsgesetz ändern? Klimaschutz und Klimaanpassung sollen als neue Planungsleitlinien festgelegt, Genehmigungen beschleunigt, die Planungsoffensive gestärkt werden. Regionale Grünzüge sollen in den Regionalplanungen unverzüglich für Windenergie und Freiflächenfotovoltaikanlagen geöffnet werden. Als Zieldatum für die Satzungsbeschlüsse der Regionalplanfortschreibungen, also die Umsetzung des 2-%-Flächenziels, soll das Jahr 2025 mit Zwischenschritten in den Jahren 2023 und 2024 im Landesplanungsgesetz verbindlich festgelegt werden.

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Daniel Born

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Jung aus der FDP/ DVP-Fraktion? (Abg. Thomas Blenke CDU: Oh Gott!)

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Cindy Holmberg GRÜNE

Nein, danke schön. (Abg. Thomas Blenke CDU: Würde ich Ihnen auch nicht empfehlen! – Vereinzelt Heiterkeit) Statt der Plangenehmigung soll ein Anzeigeverfahren eingeführt werden, sodass Regionalpläne nach Ablauf von drei Monaten verbindlich werden können. Die Regierungspräsidien sollen die Befugnis erhalten, Plangebote zu erlassen, um Ziele der Raumordnung – z. B. regionalplanerisch festgelegte Flächen für Windenergie und Freiflächenfotovoltaikanlagen – schneller umzusetzen. Rechtsbehelfe gegen Planungsgebote sollen künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben, um Verzögerungen bei der Durchsetzung der Planungsgebote zu vermeiden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Zu den strittigen Punkten „Regionale Grünzüge“ und Planungsgebot – in der Anhörung haben wir das auch gehört –: Zehn von zwölf Regionalverbänden haben ihre Grünzüge bereits geöffnet. Was heißt das? Das heißt, dass sich die Regionalverbände im Gros bereits heute einig hinter das Ziel der Öffnung der regionalen Grünzüge für erneuerbare Energien gestellt haben. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Mittels der Gesetzesänderung wollen wir dieses gemeinsame Handeln unterstützen. Diese Zielsetzung wurde auch in der Anhörung von allen Sachverständigen unterstützt. Die Formulierung im Gesetz spricht davon, dass die regionalen Grünzüge aus Gründen des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit sowie der besonderen Bedeutung der erneuerbaren Energien im Sinne des § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unverzüglich für Windkraftund Freiflächenfotovoltaikanlagen geöffnet werden sollen. Es bleibt also bei einem rechtlichen Sollen. Es ist kein Müssen. Das heißt, die Planung liegt weiter bei den Regionalverbänden. Sie haben weiter ein planerisches Ermessen. Wir greifen gesetzlich nicht in die Planungen ein, aber wir formulieren hier eine planungsleitende Leitlinie. (Beifall bei den Grünen)

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Daniel Born

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Balzer von der AfD-Fraktion? iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022

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Cindy Holmberg GRÜNE

Nein. – Durch die Gesetzesänderung bleibt das planerische Ermessen nach wie vor bei den Regionalverbänden. Wir konterkarieren auch nicht die Planungen der Regionalverbände, die diese bereits für erneuerbare Energien geöffnet haben. Zum Planungsgebot: In der Anhörung kam der Vorwurf, das RP würde in kommunale Planungshoheiten eingreifen, und wir würden dies befördern oder zulassen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Stimmt ja auch!) Fakt ist aber: Das Landesplanungsgesetz enthält bereits heute ein Planungsgebot. Schauen Sie in § 21 nach. Dieses Planungsgebot hat bisher rechtlich standgehalten, und der Verfassungsgerichtshof hat das Planungsgebot bereits mehrfach bestätigt. Verfassungswidrig ist es also schon einmal nicht. Dieses Planungsgebot hat bisher allerdings nur die Ausübung durch die Regionalverbände umfasst. Mit der Gesetzesänderung werden zukünftig auch die Regierungspräsidien diese Möglichkeit bekommen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!) Wir begleiten den Prozess weiterhin und sorgen dafür, dass eine Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien, bei der Windkraft und bei der Solarenergie, auch wirklich stattfindet. Meine Damen und Herren, Sie haben heute die Möglichkeit: Entscheiden Sie sich heute für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien! (Zurufe von der AfD: Nein!) Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Baden-Württemberg (Abg. Miguel Klauß AfD: Deindustrialisiert wird!) für die Zukunft gerüstet ist. Es geht um Versorgungssicherheit, (Zuruf von der AfD: Was?) es geht um saubere Energie, es geht um Preisstabilität für die Bürgerinnen und Bürger. (Abg. Udo Stein AfD: Glauben Sie das wirklich, was Sie da sagen? – Zuruf von der AfD: Genau das ge- fährden Sie!) Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Nächste Rednerin in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Frau Abg. Christine Neumann-Martin.

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Christine Neumann-Martin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein Kraftakt. Wir wollen die Energiewende in Baden-Württemberg gestalten und den Ausbauturbo bei den erneuerbaren Energien zünden. (Zuruf von der AfD) (Christine Neumann-Martin) Wie ich bereits bei der ersten Lesung sagte, wollen wir nicht nur Absichtserklärungen abgeben, sondern verbindliche Regelungen für Planung und Raumordnung erlassen. Wir haben das Ziel, 2040 die Klimaneutralität mit Nettonullemissionen zu erreichen. Dies haben wir mit dem 2-%-Flächenziel für Windenergie- und Freiflächenfotovoltaikanlagen als Grundsatz der Raumordnung in § 4b des Klimaschutzgesetzes verankert. Das ist mehr Fläche, als sie der Bund vorsieht, und wir wollen es bis 2025; das ist ebenfalls schneller, als es der Bund vorsieht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der AfD) Damit dieses Gesetz nicht in der Luft hängt – mit Karl Valentin gesprochen: „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut“ –, flankieren wir jetzt die regionale Planungsoffensive mit regulatorischen Verbesserungen. Deshalb wollen wir auch die regionalen Grünzüge für die erneuerbaren Energien stärker öffnen. Ohne diese Öffnung sehe ich nicht, wie wir mit den Regionalplänen das 2-%-Ziel erreichen können. Dies haben wir auch in der Anhörung diskutiert. Dort wurde uns mitgegeben: Der Gesetzentwurf wird grundsätzlich begrüßt. Im Grundsatz wird auch das Ziel, die Grünzüge zu öffnen, von allen Akteuren geteilt. Wir haben im Gesetz das Ob der Öffnung festgelegt. Es bleibt weiterhin dabei, dass die konkrete Umsetzung, also das Wie, in der Fläche durch die Regionalverbände im Rahmen ihrer Planungen erfolgen soll.

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Daniel Born

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Jung von der FDP/ DVP-Fraktion? (Abg. Thomas Blenke CDU: Er probiert es immer wieder!)

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Christine Neumann-Martin CDU

Nein, Herr Dr. Jung. – Am bewährten System wird also nicht gerüttelt. Auch in Zukunft lösen die Planer bzw. die Regionalversammlung selbst die Konflikte im Rahmen ihrer Abwägungsentscheidungen und Regelungen. Noch ein Wort zum Planungsgebot: § 1 Absatz 4 des Baugesetzbuchs sagt ganz klar: Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Das Planungsgebot sorgt in bestimmten, eng umrissenen Fällen dafür, dass eine Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe auch tatsächlich erfolgt. Ziel des Planungsgebots ist es, eine zeitnahe und effektive Durchsetzung der Ziele der Raumordnung auf der Ebene der Bauleitplanung durchzusetzen. Genau diese Schnelligkeit und Effektivität benötigen wir, um beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich voranzukommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Zusammenfassend darf ich noch einmal drei Hauptaspekte der Gesetzesänderung erwähnen: ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Erstens: Der Flächenbedarf für den Ausbau der erneuerbaren Energien findet seinen Niederschlag im Planungsrecht. Zweitens: Wir versetzen die Träger der Raumplanung landesweit in die Lage, schnell aktiv zu werden. Drittens: Wir verhindern Zeitverlust durch juristische Auseinandersetzungen, ohne den Rechtsweg zu beschneiden. Mein Dank gilt unserem Koalitionspartner und vor allem unserer Ministerin Nicole Razavi für die Unterstützung dieses Fraktionsgesetzentwurfs, dem wir nachher natürlich zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jonas Hoffmann.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist das energiepolitische Sorgenkind in Deutschland. Baden-Württemberg liegt bei Flächen für Windkraftnutzung auf dem letzten Platz – 0,2 %; 2 % sind das Ziel –, bei der installierten Leistung auf dem zwölften Platz, bei Freiflächen-PV auf dem zehnten Platz. Zehn Genehmigungen für Windräder wurden im ersten Halbjahr nach meinem Kenntnisstand erlassen. (Zuruf von der AfD: Zehn zu viel!) Fünf Windräder wurden im ersten Halbjahr gebaut; weit über 100 müssten es sein, wenn Sie, liebe Regierungsfraktionen, Ihr selbst gestecktes Ziel erreichen wollen. (Beifall bei der SPD) Mir ist keine Benchmark bekannt, die nach elf Jahren grüner Regierung das Land ganz oben sieht. (Abg. Udo Stein AfD: Im Insektenschreddern!) Deswegen verstehe ich Ihren Handlungsdruck, dass Sie jetzt nach über eineinhalb Jahren einen Gesetzentwurf vorlegen müssen, damit Sie wenigstens Handeln simulieren können. (Zuruf von der AfD) Aber mit diesem Gesetzentwurf tun Sie dem Thema keinen Gefallen. Das sehen auch die Sachverständigen so. Wir konnten es in der Presse lesen und auch in der Anhörung hören. Sie haben jetzt den Gesetzentwurf im Schnellverfahren durch das Parlament gejagt, um noch schnell einen Erfolg vermelden zu können. Sie haben keine Anregungen der Sachverständigen oder der Opposition angenommen und ziehen dies jetzt durch, obwohl große handwerkliche Fehler in dem Entwurf stecken können. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Der Gesetzentwurf kann, wenn überhaupt, nur in zwei Regionen – wir haben es vorhin schon gehört –, im Raum Stuttgart und im Raum Bodensee, wirklich wirken, und hier steht auch ein Fragezeichen. Der Gesetzentwurf birgt das Risiko, dass grundsätzliche Klagen vor Gericht gebracht werden kön- (Jonas Hoffmann) nen, was dazu führen kann, dass zum Schluss nicht mehr gebaut wird. Ihr Haus, Frau Razavi, hat in der Anhörung auch klargestellt, dass Sie die Gefahr nicht sehen. Ich hoffe für unser Land, dass Ihr Haus hier recht hat. Auch die Gefahr, dass Grünzüge komplett zweckentfremdet werden und mancherorts vielleicht gar kein Grünzug mehr da ist, sehen Sie nicht. Trotz dieser Fragezeichen aus unserer Sicht und auch handwerklicher Mängel sowie Risiken werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, da Ihr Haus uns die Garantie ausgesprochen hat, dass diese Risiken nicht eintreten. Auch haben Sie, liebe Regierungsfraktionen, gerade gesagt, dass Sie von der Wirksamkeit des Gesetzes überzeugt sind. Genau an dieser Stelle holen Sie uns ab. Für uns ist Klimaneutralität nicht nur eine Worthülse oder ein strategisches Fernziel, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das ist doch nicht kli- maneutral!) sondern wir stehen zur Klimaneutralität und wollen auch die Klimaneutralität bis 2040 erreichen. Wir wollen handeln, und wir handeln. Wir kämpfen im Bund sowie hier im Land und in den Kommunen für klimaneutrale Energie. Gerade die SPD-geführten Länder befinden sich bei der von mir genannten Benchmark meist in der Spitzengruppe. Wir kämpfen für die Dekarbonisierung unserer Industrie, damit hier klimaneutral produziert wird und bei uns Arbeitsplätze erhalten werden, (Zurufe von der AfD, u. a.: Abgebaut werden!) damit die Industrie eben nicht durch hohe Klimaauflagen vertrieben wird, damit sie nicht in andere Länder ohne oder mit wenigen Klimaauflagen abwandert und dadurch das Klima am Schluss noch mehr belastet wird. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir fordern mehr Förderung von Gebäudesanierung. Wir fordern mehr, und wir fordern mehr Nah- und Fernwärme, dort wo es möglich ist, sicher auch mit Geothermie. Wir fordern PV auf Landesgebäuden. Dafür müsste kein einziges Gesetz geändert werden. Da ist – Herr Schwarz hat es heute Morgen in der Haushaltsrede gesagt – das Land wahrlich nicht vorbildlich. Ich erwarte an dieser Stelle auch einen echten ordentlichen Haushaltsansatz von Ihnen, den Regierungsfraktionen, in diesem Haushalt. Worauf wollen Sie noch warten, bis das Land endlich auch seine Verantwortung übernimmt, wenn es um klimaneutrale Energie geht? (Beifall bei der SPD) Nach der ersten Lektüre des Haushalts habe ich den Eindruck, Sie meinen wohl, in die Krise hineinsparen zu können, eben nicht in kritische Infrastruktur investieren zu müssen. Dafür versuchen Sie, mit dem höchst schwierigen und handwerklich wahrscheinlich schlechten Gesetz (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD) iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 irgendwie andere dazu zu bringen, bei uns PV-Anlagen aufzustellen oder Windräder aufzubauen. Wenn es gut läuft, vielleicht in der nächsten Legislatur. Ich habe Sie in meiner Rede in der Ersten Beratung kritisiert und betont, dass ich Mut erwarte. Wir brauchen jetzt mutige Ideen, wie wir den Klimawandel und die Energiekrise meistern können. Das ist es sicher nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächster Redner spricht Herr Abg. Dr. Erik Schweickert für die FDP/DVP-Fraktion. – Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Schweickert. (Abg. Thomas Blenke CDU: Sie können ja jetzt die Zwischenfrage Ihres Kollegen zulassen!)

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen zur Preisverleihung des „Goldenen Windbeutels 2022“. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Der diesjährige Gewinner, meine Damen und Herren, für die dreisteste Werbelüge, die es gibt, ist dieses grün-schwarze Änderungsgesetz zum Landesplanungsgesetz. Es ist seines Zeichens eine Mogelpackung, die aus grüner Ideologie und aus Unwissenheit besteht. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das Schlimme ist, Frau Kollegin Holmberg: Sie glauben auch noch, dass Sie damit tatsächlich die Planungen beschleunigen. Wir hatten in der letzten Ausschusssitzung eine Anhörung dazu. Eine solche Anhörung habe ich in den letzten Jahren noch nicht erlebt. Die eigenen Gutachter der Regierungsfraktionen haben alle unisono diesen Gesetzentwurf zerrissen. Sie haben begonnen mit dem Satz: „Beschleunigung ist gut, aber ...“. Dann sind Aussagen gefallen wie „das Kind mit dem Bade ausschütten“, „die Axt anlegen“, „höchst bedenklich“. Nur einer von den Experten war übrigens von der FDP, alle anderen kamen aus Ihren Reihen. Ich würde mir schon einmal überlegen, was – wenn Sie alles über den grünen Klee loben, die Experten jedoch sagen: „Das bringt nichts“ – schiefgelaufen ist. Wissen Sie eigentlich, warum ich da von einer Mogelpackung rede? (Abg. Udo Stein AfD: Das ist doch öfter so!) Der Kollege Hoffmann hat gerade die Regionen Bodensee-Oberschwaben und Stuttgart angesprochen. Frau Holmberg, Sie haben es gesagt: Für die hat man das gemacht. Und die anderen unterstützen Sie. Ich habe es einmal durchexerziert: In der Region Bodensee-Oberschwaben liegt der Regionalplan – Gesamtfortschreibung – zur Genehmigung vor. Das heißt, die müssen das, wenn das Gesetz durchgeht, jetzt noch einmal bezüglich der Grünzüge überarbeiten. Das bedeutet: Fortschreibungsbeschluss, Entwurf inklusive Umweltprüfung, erste Offenlage; die Träger öffentlicher Belange müssen beteiligt werden; dann die Öffentlichkeit; dann eine Abwägung, (Dr. Erik Schweickert) dann eine zweite Offenlage, erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss, Genehmigung – bestenfalls drei Jahre, dann wirkt dieses Gesetz für den, für den Sie es machen wollen. Und das Interessante ist: Diejenigen, für die es nicht gebraucht wird, nämlich z. B. die Region südlicher Oberrhein, die Regionen, die viel weiter sind, die es schon gemacht haben, werden das Gleiche machen müssen. Das bedeutet zwei bis drei Jahre Verzögerung. Deshalb ist das eine Mogelpackung, Frau Kollegin. (Beifall bei der FDP/DVP) Jetzt sagen Sie hier: Es geht nur um „sollen“; die anderen „sollen das nur“. Was heißt denn „sollen“? „Sollen“ heißt: „Die, die können, müssen“, gerade bei einem solchen Verfahren. Nachher liegt es an der Dame hier, nämlich an Frau Razavi, und an ihrem Haus. Wenn Sie die Auslegungshinweise so gestalten, dass „sollen“ tatsächlich eigentlich heißt: „Das steht da gar nicht“, dann tritt das vielleicht nicht ein – bei einem Verfahren, bei dem wir wissen, dass doch alle, die die Planung verhindern wollen, vor Gericht ziehen. Und dann wird gefragt werden: Habt ihr abgewogen? Und wenn die nicht richtig abgewogen haben, dann werden die genauso zurückfallen. Ich prophezeie Ihnen: In drei bis vier Jahren werden wir bei allen anderen Regionalverbänden das gleiche Ergebnis haben. Sie unterstützen nicht nur die zwei Verbände, die es brauchen, sondern Sie werfen zehn zurück. Deshalb spreche ich von einer Mogelpackung, Frau Kollegin. (Beifall bei der FDP/DVP) Sie haben das damit begründet, es top-down machen zu müssen. Wo ist denn die grüne Politik des Gehörtwerdens – „von unten“? Nein, Sie sagen: „Wir machen es jetzt top-down, weil die Kommunen es nicht hinbekommen.“ Wo kommen wir denn da hin? Sie sagen, es sei kein Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Ganz toll! (Zurufe – Unruhe) Haben Sie sich mal überlegt, was in Ihrem Gesetz drinsteht? Sie lassen ja keine Zwischenfragen zu; es gibt ja keine Debatte bei Ihnen. Aber haben Sie sich mal überlegt, was Sie die Kommunen anweisen können? Sie können sie anweisen, die Flächennutzungspläne zu ändern. Und wenn dann die Kommune für ihre Vorhaben keinen Bebauungsplan macht, wer baut die denn dann? Das bringt nichts. Das erinnert mich so ein bisschen an das Thema Fußball. Jetzt können zwei Behörden etwas sagen. Früher konnten nur die Regionalverbände ein Planungsgebot aussprechen; jetzt kann auch das Regierungspräsidium dies tun. Das ist wie im Fußball: „Nimm du ihn; ich habe ihn sicher.“ Im Ergebnis wird es so sein: Keiner wird etwas machen, weil jeder denkt, der andere tue etwas. Wie, bitte, ist das eine Planungsbeschleunigung, Frau Kollegin? (Beifall bei der FDP/DVP) Dann diese Grünzug-Geschichte: Es gibt ja einen Grund, warum vielleicht manche die Grünzüge noch nicht geöffnet haode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 ben. Vielleicht deshalb, weil man den Kernraum eines Biotopverbunds hat, und da möchte man es steuern. Da sitzen der Umweltstaatssekretär und die Umweltministerin. Kaltluftentstehungsgebiete: Es gibt Gründe dafür, dass man Grünzüge nicht grundsätzlich öffnet. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Bei diesen Themen werden Sie auf Probleme stoßen, die Sie durch Ihr Gesetz in der Planung um Jahre zurückwerfen. Deshalb: Dieses Änderungsgesetz ist eine Mogelpackung. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Was ist die Alter- native?) Die Intention, die Planungsprozesse zu beschleunigen, haben wir nicht nur geteilt; wir haben Ihnen in der Ausschussanhörung auch Vorschläge gemacht. Wir haben Ihnen gesagt, wie Sie locker ein halbes Jahr sparen können. Aber um das geht es Ihnen nicht. Sie setzen etwas um, was auch die Axt an die Rechtsstaatlichkeit anlegt. Die Einspruchsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger werden jetzt halt nicht mehr im Hauptverfahren umgesetzt. Das muss man sich mal überlegen: Sie machen ein Gesetz, was das Ganze langsamer macht, und gleichzeitig wird die Möglichkeit des Bürgers, sich zu beteiligen, zurückgedrängt. Das muss man erst einmal hinbekommen, mit einem Gesetz nicht nur das Kind mit dem Bade auszuschütten, sondern dann auch noch mit Eilverfahren eine Fristenregelung zu etablieren, die nichts bringt. Frau Kollegin, ich habe mir wirklich Gedanken gemacht: Wie viele Änderungsanträge können wir denn stellen? (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Einen!) Denn ich würde es gern retten. – Ja, einen: alles komplett abschaffen. Genau, Herr Kollege, das wäre der Punkt. Deswegen können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Sie können noch so oft sagen: „Wir wollen eine Planungsbeschleunigung; jeder, der diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt, will keine Planungsbeschleunigung.“ Blödsinn! Jeder, der diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt, sieht, auf was Sie da zusteuern. Ich frage mich schon – das ist ein Gesetzentwurf, der nicht aus dem Ministerium kommt; er kommt nicht von der Landesregierung; er kommt von den Grünen und der CDU –, wie man so wenig mit den Betroffenen reden kann, wie man solche Fehler machen kann. Es haben Ihnen alle – alle, auch Proske und Seidemann oder wie sie alle heißen – gesagt, dass Sie damit das Kind mit dem Bade ausschütten. Lassen Sie es! Lesen Sie die Stellungnahmen. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Einer hat es gesagt!) Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Wir können uns gern in vier Jahren wieder zusammensetzen und dann schauen, was herausgekommen ist. (Zuruf von der AfD: In vier Jahren ist die FDP nicht mehr im Landtag!) (Dr. Erik Schweickert) Ich bin einmal gespannt, was die Frau Ministerin dazu sagt, wie sie diesen Auslegungshinweis macht. Denn daran wird alles hängen. Viel Spaß, Frau Ministerin. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächster Redner spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hans-Jürgen Goßner.

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Hans-Jürgen Goßner AfD

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits in der ersten Lesung geschildert, sehen wir diesen Gesetzentwurf als in hohem Maß ideologisch motiviert und undemokratisch an. Er setzt falsche Prioritäten und ist im Ganzen kontraproduktiv. Es wird einer zweifelhaften Klimareligion Vorrang gegenüber dem Grundbedürfnis der Menschen nach angemessenem und bezahlbarem Wohnraum eingeräumt. Was für uns in der Anhörung der Verbände deutlich wurde, ist, dass er auch diejenigen, die eigentlich mit den Klimazielen der Landesregierung konform gehen, vor den Kopf stößt. Die Regionalverbände, die die Planungshoheit haben, wollen sich nämlich nicht von Ihnen vorschreiben lassen, welche Ziele sie priorisieren sollen: (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig! Sehr gut!) hier der Platzbedarf der Industrie und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und dort die Glaubensbekenntnisse für angeblichen Klimaschutz jenseits jeglicher wissenschaftlicher Evidenz. Doch selbst denjenigen, die sich im Prinzip mit diesen Zielen verbinden, wird noch doktrinär der Vorrang des Klimaschutzes gegenüber den anderen Zielen der Landesentwicklung vorgegeben. Dass dieser Gesetzentwurf seinem Wesen nach undemokratisch ist, haben offenbar nicht nur wir bemerkt. Ich zitiere: Die angedachte Ausweitung des Planungsgebotes würde somit (insbesondere in Verbindung mit dem vorgesehenen Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen) auch in der Sache keinen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten; wir – die kommunalen Landesverbände – sehen es als dringend geboten an, die vorgesehene Änderung des § 21 Absatz 1 des LPlG entfallen zu lassen. In der zitierten Gesetzesbegründung heißt es: Die Durchsetzung von Zielen der Raumordnung ... wird durch die Einbeziehung der Regierungspräsidien ... gestärkt. Nicht nur meine Fraktion, sondern auch die Verbände sehen darin eine Entdemokratisierung. Ich zitiere wieder: ... würde die vorgesehene Einbeziehung der Regierungspräsidien zum Erlass von Planungsgeboten in eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit münden, iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 urteilen diese. Ein vernichtendes Urteil für ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ja! Bravo!) Die beabsichtigte Ausweitung des Planungsgebots hat ein autoritäres Durchregieren der Regierungspräsidien zur Folge. Insbesondere mit dem Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen sehen wir einen autokratischen Geist am Werk, wie er insbesondere für grüne Politik symptomatisch ist. (Beifall bei der AfD) Erschreckend war bereits die Prozedur, wie die Anhörung der Verbände beinahe von den Regierungsfraktionen verhindert worden wäre. Als reine Formalität sei es nicht notwendig, eine Anhörung stattfinden zu lassen. Die Arbeitskreisvorsitzenden hätten sich darüber schon abgestimmt. Wir und andere Fraktionen wurden aber gar nicht gefragt. Gerade ein Gesetzentwurf, der einer ideologischen Vorgabe der grünen Landesregierung den Vorrang gegenüber anderen mindestens gleichgewichtigen Interessen einräumt, verdient die Anhörung von Fachleuten, also von Menschen, die man in Ihren Reihen mit der Lupe suchen kann. (Beifall bei der AfD) Der Gesetzentwurf ist nichts anderes als die Durchsetzung Ihrer Klimareligion mit seligmachenden, autokratischen Daumenschrauben. Durch die Einbeziehung der Regierungspräsidien als befugte Stellen zum Erlass von Planungsgeboten werden die Entscheidungsbefugnisse der demokratisch gewählten kommunalen Gremien empfindlich geschwächt. Durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruchsverfahren wird ein wirksamer Widerstand verunmöglicht. Genau das ist lupenreine, grüne DNA und genau das Gegenteil von Demokratie und Bürgerbeteiligung. Bevormunden und verbieten, das ist grün. (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Bravo!) Die regionalplanerisch festgelegten Flächen für Windenergieund Freiflächenfotovoltaikanlagen sollen nun schneller genutzt werden können – ein interessanter Schulterschluss mit der chinesischen Fotovoltaik- und Windkraftanlagenindustrie, oder vielleicht doch Lobbyismus? (Beifall bei der AfD – Abg. Martin Hahn GRÜNE: Du meine Güte! Kritik ja, aber keinen Scheiß, ja- wohl! Entschuldigung! – Weitere Zurufe!) Mich würde es zumindest nicht wundern, wenn sich einschlägige Konzerne aus dem Land der aufgehenden Sonne auf der Liste der Sponsoren künftiger Grünen-Parteitage wiederfänden. Wir werden diesen Murks jedenfalls nicht mittragen. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Razavi das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der beiden Fraktionen GRÜNE und CDU zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Ich bin – ich wiederhole jetzt das, was ich beim letzten Mal schon gesagt habe – den Regierungsfraktionen für diesen Gesetzentwurf wirklich sehr dankbar, weil wir damit ganz entscheidende, wichtige neue Weichen für den gelingenden Ausbau der erneuerbaren Energien stellen. Wir alle wissen – ich habe das dem Gesagten fast aller Redner entnommen –, dass wir beim Ausbau von PV und Windenergie schneller werden müssen. Ganz wesentlich dafür ist, dass wir neue Flächen für Windenergie und für Freiflächenfotovoltaik rasch bereitstellen. (Abg. Anton Baron AfD: Am besten vor dem eigenen Haus!) Ohne Flächen werden wir dieses Ziel nicht erreichen. Mein Haus hat deshalb im März dieses Jahres gemeinsam mit den Regionalverbänden eine regionale Planungsoffensive auf den Weg gebracht. Mit dieser regionalen Planungsoffensive wollen wir die geltenden Flächenziele gemeinsam mit den Regionalverbänden erreichen. Wir alle wissen – spätestens seit den letzten Monaten –, dass dies für die Energiesicherheit der Zukunft und auch für den Standort Baden-Württemberg ein ganz wichtiger und zentraler Aufbruch ist. Zusammen und – da bin ich mir sicher – im Schulterschluss mit den Regionalverbänden werden wir dieses Ziel erreichen. Wir bekennen uns klar zu den Flächenzielen, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zu den Aufgaben, die sich daraus ergeben. Ich wiederhole die wichtigsten Punkte dieser Planungsleitlinie. Sie regelt, dass dem durch klimafreundliche Energieerzeugung hervorgerufenen Flächenbedarf ein ganz besonderes Gewicht eingeräumt wird. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Weichenstellung. Drei Punkte: Erstens: Die Fristen für die Stellungnahmen zu den ausgelegten Planentwürfen werden vereinheitlicht und verkürzt. Zweitens, für mich der ganz zentrale Punkt: Die Plangenehmigung wird durch die Einführung eines Anzeigeverfahrens deutlich verschlankt. Auch das ist ein Novum, vielleicht das zentrale Novum. Drittens: Die rasche Umsetzung von Zielen der Raumordnung kann künftig auch durch Planungsgebote der Regierungspräsidien gewährleistet werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen wichtigen Änderungen der Planungs- und der Genehmigungsprozesse den gesamten Prozess, das ganze Verfahren deutlich besser und schneller machen und neu justieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haag? ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Ja, gern.

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Friedrich Haag FDP

Frau Ministerin, Sie haben gerade schon viel zum Thema Planungsgebot gesagt. Mich würde interessieren – Sie sprechen immer auch von Beschleunigung; ich kann das aktuell noch nicht erkennen –: (Zuruf des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Können Sie die Kommunen überhaupt dazu zwingen, den Flächennutzungsplan umzusetzen? Können Sie die Kommunen zwingen, auch den Bebauungsplan einzuführen? Vielleicht können Sie dazu ein paar Worte sagen. Sonst läuft Ihr Gesetz nämlich genau ins Leere. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Kommt gleich, wenn Sie mir noch ein paar Minuten Zeit geben. (Abg. Friedrich Haag FDP/DVP: Sehr gern!) Ich werde gleich noch darauf eingehen, auch auf die kritischen Anmerkungen, die wir in der Verbändeanhörung gehört haben. Insgesamt ist das Ergebnis dieser Verbändeanhörung sehr, sehr positiv. Was habe ich daraus mitgenommen? Drei wichtige Punkte. Erstens: Alle stehen hinter unseren Zielen. (Zuruf von der AfD: Quatsch! – Unruhe bei der AfD) Zweitens: Alle sehen die Beschleunigungswirkung. Das ist entscheidend: Alle sehen die Beschleunigungswirkung. Drittens: Alle bekennen sich auch zu ihrer Verantwortung. (Zuruf von der AfD) Für mich heißt das: Diese Anhörung macht klar, dass wir mit dieser regionalen Planungsoffensive und mit dem Begleitgesetz, das wir heute auf den Weg bringen, auf dem richtigen Weg sind. (Abg. Anton Baron AfD: Handwerklich schlecht ge- macht und schlampig!) Deutlich ansprechen und offen ansprechen möchte ich die beiden kritischen Punkte, die bei der Anhörung erwähnt und auch diskutiert wurden. Der erste Punkt betrifft in der Tat die regionalen Grünzüge. Klar ist aber auch – das dürfen wir nie vergessen –, dass die regionalen Grünzüge in der gesamten Frage der Flächensicherung für erneuerbare Energien sicherlich nicht der entscheidende Aspekt sind, sondern ein Detail. Wir werden allein durch die Öffnung der Grünzüge unser Ziel von 2 %, das wir, das Land, festgelegt haben, oder das Ziel des Bundes von 1,8 % allein für die Windkraft nicht erreichen, sondern dazu braucht es vieles, vieles mehr. Wichtig ist, dass die Entscheidung – Herr Dr. Schweickert, vielleicht beantwortet das auch manche Frage, die Sie jetzt noch gestellt haben –, welches das geeignete Freiraumkonzept in der jeweiligen Region ist, nach wie vor den Regionalverbänden überlassen bleibt. Die Regionalverbände bleiben weiterhin diejenigen, die planen. (Ministerin Nicole Razavi) Das heißt, auch die Öffnung der Grünzüge wird planerisch erfolgen. Wir dürfen das auch gar nicht anders machen. Das Ganze ist unglaublich komplex; man muss sich in diese komplexe Materie ja wirklich hineinfuchsen. Das heißt nicht, dass wir jetzt par ordre du mufti sagen würden, wie viele Windräder in den jeweiligen Grünzügen aufgebaut werden, sondern bei der Planung muss – nach Gesetz – weiterhin abgewogen werden zwischen Natur- und Artenschutz, Windenergie, Freiflächenfotovoltaik, zwischen Gewerbe, Industrie und allem mehr. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das heißt, wir greifen nicht in die Planung ein. Die Öffnung der Grünzüge heißt, dass es theoretisch möglich ist, dort Windräder und PV-Anlagen zu bauen. Aber die Planung selbst bleibt weiterhin den Regionalverbänden überlassen. Das ist, meine ich, ein ganz entscheidender Punkt. Das ist auch die Leitidee der regionalen Planungsoffensive: Flächensicherung durch Planung der Raumordnung. Allerdings macht das Gesetz zu Recht deutlich: Wir wollen, dass auch in den Grünzügen künftig Windenergieanlagen oder Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden können. Denn bei realistischer Betrachtung steht fest: Ohne die Inanspruchnahme von Grünzügen, von regionalen Grünzügen werden wir die Flächenvorgabe des Bundes – an die FDP gerichtet: ich glaube, Sie sind an der Ampelregierung in Berlin beteiligt, die genau dieses Flächenziel beschlossen hat: 1,8 % der bundesweiten Flächen für Windenergie – nicht hinbekommen. Allein mit Grünzügen werden wir das nicht hinbekommen, und ohne die Grünzüge bekommen wir es auch nicht hin. Also sind wir auch zur Öffnung der Grünzüge gezwungen. Meine klare Erwartung ist – das sage ich hier auch ganz deutlich –, dass die Regionalverbände tatsächlich auch so planen werden. Für mich bleibt entscheidend: Die Regionalverbände haben sich mit unserer Unterstützung auf diesen Weg gemacht – alle gemeinsam, und alle mit demselben Commitment. Das ist ein wirklich großartiger Erfolg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Gern. Ich würde nur gern noch auf den zweiten Punkt eingehen. Vielleicht klärt es sich dann von selbst. Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion um die Grünzüge im Ergebnis vielleicht auch nur – das werden die nächsten Monate und Jahre zeigen – von akademischer Natur. Der zweite Punkt, der in der Anhörung kritisch angesprochen wurde, ist das Planungsgebot. Dies ist aber nichts Neues. Man muss klar sehen: Das Planungsgebot ist nichts Neues. Dieses Instrument gibt es schon seit Langem. Es folgt aus dem Baugesetzbuch, das vorschreibt, dass die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung durch die Kommunen zu beachten sind. Herr Haag, das beantwortet Ihre Frage. Es legt ganz klar fest, dass die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 durch die Kommunen zu beachten sind. Das heißt aber nicht, dass wir die Kommunen entmündigen würden, sondern sie müssen es umsetzen. Wir machen es nicht für die Kommunen, sie müssen es auch weiterhin selbst machen. Durch die Regionalverbände ausgesprochene Planungsgebote wurden schon mehrfach durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt. Verfassungsrechtliche Bedenken hat der VGH hier noch nie gesehen. In Zukunft sollen nun auch die Regierungspräsidien ein Planungsgebot erlassen können. Ziel ist es, eine zeitnahe und effektive Durchsetzung von Zielen der Raumordnung auf der Ebene der Bauleitplanung zu ermöglichen. Ich muss Ihnen sagen, das finde ich auch richtig so. Denn gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt es ja aufs Tempo an. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn wir sagen, wir hätten gern alles schneller, aber wollen nichts ändern – nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ –, dann werden wir nicht zum Ziel kommen. Wir müssen schon etwas ändern, damit wir auch wirklich mehr Tempo hineinbringen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf) Wir müssen dafür sorgen, dass verbindliche Regionalpläne zügig auch vor Ort planerisch heruntergebrochen werden. Das ist der entscheidende Punkt. Damit dies gelingen kann, müssen wir alle vorhandenen Beschleunigungsstellschrauben nutzen, um hier auch wirklich Gas geben zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erreichen die ambitionierten Flächenziele des Bundes und des Landes für den Ausbau von Windkraft und Freiflächenfotovoltaik nur dann, wenn wir schnelle und rechtssichere Planungen fördern. Ich bin davon überzeugt, dass wir das mit diesem Gesetz tun. Deswegen machen wir dieses Gesetz auch. Wir werden aber nur erfolgreich sein, wenn sich alle, auf allen Ebenen in Staat und Gesellschaft, dieser Aufgabe auch stellen. Alle müssen an einem Strang ziehen. Ich wiederhole es gern noch einmal: Die regionale Planungsoffensive ist ein besonders innovatives, ein besonders ergebnisorientiertes, ein besonders kooperatives Format. Vor allem ist es auch eine spannende Unternehmung, etwas Neues, das wir hier angreifen. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herr Dr. Schweickert, ich hoffe, dass wir nicht erst in vier Jahren wissen, ob es gelingt, sondern schon deutlich früher, denn 2025 haben wir uns zum Ziel gesetzt. (Abg. Emil Sänze AfD: Bis dahin ist noch nicht mal das erste gebaut!) Ich bin mir sicher, wir werden es auch so hinbekommen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Christine Neumann-Martin und Christiane Staab CDU – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Ministerin, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich glaube, wir sind uns einig, dass von den zwölf Regionalverbänden zehn ihre Hausaufgaben beim Thema Grünzüge mehr oder minder gemacht haben. Bei zwei Regionalverbänden ist es schwierig. Es gibt vielleicht auch Gründe dafür, weil man gesagt hat, es betrifft viele Pachtflächen in der Region Stuttgart, die dann der Landwirtschaft entzogen werden und so. Jetzt aber mal ganz unabhängig davon eine Frage an Sie: Wird Ihr Haus einen Auslegungshinweis zu diesem Gesetz machen, wie dieses „sollen“ zu interpretieren ist? Denn auch als Nichtjurist lese ich es so, dass dann auch die, die alles schon gemacht haben und jetzt eigentlich loslegen könnten, ihre Regionalpläne noch mal neu überarbeiten müssen. Das kann man verhindern, wenn aus Ihrem Haus ein Auslegungshinweis kommt. Das ist zumindest meine Erwartungshaltung. Deswegen, Frau Ministerin: Wird es aus Ihrem Haus so etwas geben, oder werden die zehn anderen Regionalverbände nochmals in das Verfahren einsteigen müssen? (Abg. Anton Baron AfD: Handwerklich schlecht ge- macht! – Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Zwei Punkte: Erstens: Warum steht da „sollen“, und warum kann da nicht „müssen“ stehen? Wenn dort „müssen“ stünde, würde dies die Planung verhindern. Das geht rein rechtlich schon nicht. Deswegen muss da „sollen“ stehen, damit die Abwägung überhaupt noch möglich ist. Zweitens: Braucht es extra eine zusätzliche Planung? Nein, die braucht es nicht. Die Regionalverbände werden das alles in einem Aufwasch machen. Das ist entscheidend. Das ist genau der Punkt, bei dem Sie, Herr Professor Schweickert, irren. Die Regionalverbände brauchen an dieser Stelle keine neue, zusätzliche Planung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3271. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen, Drucksache 17/3442. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Änderung in Artikel 1 zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt daode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 gegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. (Abg. Anton Baron AfD: Schlampiges Gesetz!) Ich rufe auf Artikel 2 Inkrafttreten Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Erstattung der Kosten der Börsenaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg (Börsenaufsichtskostengesetz – BAKG BW) – Drucksache 17/3273 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus – Drucksache 17/3404 Berichterstattung: Abg. Florian Wahl Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3273. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Drucksache 17/3404. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Ich rufe auf § 1 Anteilige Erstattungspflicht Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – § 1 ist – so, wie ich das sehe – einstimmig zugestimmt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe auf § 2 Gesonderte Erstattungspflicht Wer stimmt § 2 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 2 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf § 3 Inkrafttreten Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – War das eine Enthaltung? Nein. Okay. Dann ist auch § 3 einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Erstattung der Kosten der Börsenaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg (Börsenaufsichtskostengesetz – BAKG BW)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) – Drucksache 17/3274 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/3401 Berichterstattung: Abg. Tobias Wald Meine Damen und Herren, das Präsidium hat auch hierzu festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3274. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/3401. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Änderung, nämlich im neuen Artikel 39, zuzustimmen. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2022 mit den §§ 1 bis 6. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 20. Ich beabsichtige, Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung zu stellen. – Sie stimmen zu. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 einstimmig zugestimmt. (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Herr Präsident, könnten Sie bitte gucken, wie wir abstim- men?) – Nein? (Zurufe: Das waren Enthaltungen!) – Oh, Entschuldigung; Enthaltungen. – Bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 20. Auch diesen Artikel stelle ich insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind einverstanden. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Landesbeamtengesetzes mit den Nummern 1 bis 4. Ich lasse nun über Artikel 4 insgesamt abstimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 einstimmig zugestimmt. Wie unter den Fraktionen besprochen, stelle ich nun die weiteren Artikel in verschiedenen Blöcken jeweils gemeinsam zur Abstimmung. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich beginne mit Artikel 5 bis Artikel 7 Wer stimmt den Artikeln 5 bis 7 zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ich sehe einstimmige Zustimmung. Nun stelle ich Artikel 8 bis Artikel 31 gemeinsam zur Abstimmung. Wer stimmt den Artikeln 8 bis 31 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Wir kommen nun zu Artikel 32 bis Artikel 40 Wer stimmt den Artikeln 32 bis 40 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich bei Enthaltungen zugestimmt. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit ebenfalls erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/3275 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/3436 Berichterstattung: Abg. Dr. Boris Weirauch Meine Damen und Herren, das Präsidium hat auch hierzu festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung ebenfalls gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3275. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/3436. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen zuzustimmen. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Wie unter den Fraktionen besprochen, stelle ich nun die Artikel 1 bis 14 gemeinsam zur Abstimmung. Artikel 1 bis Artikel 14 Wer den Artikeln 1 bis 14 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Herr Kollege, war das – – (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ich habe zuge- stimmt!) – Nein, der Kollege Haag hatte noch seine Hand gehoben. (Unruhe) Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit gab es hier einstimmige Zustimmung. Nun rufe ich den neuen Artikel 15 Änderung des Nachbarrechtsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt Artikel 15 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 15 bei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe gemäß der neuen Nummerierung Artikel 16 Inkrafttreten in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt Artikel 16 zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Punkt 8 der Tagesordnung ist ebenfalls erledigt. Ich rufe bereits Punkt 9 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit – Drucksache 17/3276 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/3437 Berichterstattung: Abg. Jonas Weber (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile in der Allgemeinen Aussprache jetzt dem Kollegen Thomas Hentschel das Wort. (Staatssekretär Siegfried Lorek: Ist das nicht ein Ge- setz der Regierung? – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Zweite Beratung! – Weitere Zurufe) Bitte sehr, Herr Kollege Hentschel. – Was ist? (Zuruf: Stimmt schon!) – Stimmt.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur freiwilligen Gerichtsbarkeit kommen wir einer wichtigen Aufgabe nach. Es ist so, dass wir für Grundbuchauskünfte, die vom Land zu erteilen sind, ab dem 1. Januar des nächsten Jahres Mehrwertsteuer erheben müssen. Diese Mehrwertsteuer wird üblicherweise von demjenigen, der es in Rechnung stellt, gleich mit einkassiert. Das ist jedoch nicht unser Geld, sondern das Geld des Staates. Es muss an das Finanzamt abgeführt werden. Jetzt bedienen wir uns der Organe der Kommunen, der Gemeinden im Wege der Organleihe und haben, um die Organleihe nicht zur Organspende werden zu lassen, (Heiterkeit der Abg. Julia Goll FDP/DVP) vereinbart, dass die dabei entstehenden Auslagen und Kosten von den jeweiligen Kommunen abgerechnet, vereinnahmt und behalten werden dürfen. Nur die Mehrwertsteuer steht denen eigentlich nicht zu. Deswegen werden wir mit diesem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, die Rechtsgrundlage schaffen, damit die Kommunen diese Steuern an uns weiterreichen, damit wir sie dann ans Finanzamt weiterreichen können. Das ist sehr kompliziert. Wir haben das ausführlich geprüft und sind zum Schluss gekommen: Das ist gut so. Wir werden dem zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Boris Wei- rauch SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – Wir kommen damit – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Zur Abstimmung! – Heiterkeit) – Wir haben noch Wortmeldungen. – Kollege Arnulf Freiherr von Eyb steht schon bereit. Ihm erteile ich das Wort für die CDU-Fraktion.

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Arnulf Freiherr von Eyb CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Wenn ich ehrlich bin, kann ich zu dem, was der Kollege Hentschel gerade gesagt iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 hat, eigentlich wirklich nichts Erhellendes mehr beitragen, außer auch meiner Fraktion zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Steuerschuldner ist nun mal das Land. Das Land hat das Geld noch nicht, aber die Gemeinden haben es schon eingenommen. Die Gebühren behalten die Gemeinden, aber die Mehrwertsteuer müssen sie abführen. Mehr Emotion ist in dem Gesetz nicht drin. Herzlichen Dank. (Heiterkeit – Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit schon zur Fraktion der SPD. Ich darf den Kollegen Dr. Boris Weirauch ans Redepult bitten. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Jetzt bin ich aber ge- spannt!)

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt keine Grundsatzrede zur freiwilligen Gerichtsbarkeit vorbereitet. (Zurufe: Oh! – Das ist enttäuschend!) Aber ich hätte das, was der Kollege Hentschel und der Kollege von Eyb hier so schön ausgeführt haben, gar nicht besser formulieren können. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich will es auch gar nicht tun. Wenn jemand das nicht verstanden hat, kann er mir gern noch eine Zwischenfrage stellen, dann erkläre ich es noch mal. (Heiterkeit) Aber ansonsten würde ich sagen, dass alles gesagt ist. Auch die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Zuruf: Wer hat denn diese Rede geschrieben?)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich würde sagen, das ist eine Rekordzeit. (Zuruf: Das lohnt sich gar nicht mehr!) Ich darf damit bereits für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Nico Weinmann das Wort erteilen. (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Nico, jetzt!) Er hatte 23 Sekunden, Herr Kollege.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der bemerkenswerte Satz steht in der Begründung selbst: dass dieser Gesetzentwurf offensichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf den Zielbe- (Nico Weinmann) reich der Verschuldung, auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und die Justiz sowie die übrigen Zielbereiche hat. Deswegen tragen auch wir diesen Gesetzentwurf umfassend mit. (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Die Frage kam auf, warum überhaupt über dieses Thema diskutiert wird. Es wird darüber diskutiert, weil es eben die zweite Lesung ist und wir in der Ersten Beratung auf die Aussprache verzichtet hatten. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: So ist es!) Aber damit ist im Grunde genommen auch alles gesagt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – Herr Kollege, die Bestzeit wurde knapp verfehlt: (Heiterkeit – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Es fehlt noch die Regierung!) 30 Sekunden. Damit erteile ich abschließend Herrn Abg. Anton Baron das Wort. (Zuruf: Schneller!)

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Anton Baron AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben natürlich ein bisschen mehr dazu zu sagen. (Heiterkeit des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Im Gewand eines scheinbaren Gerichtsgesetzes kommt uns hier mal wieder ein unschönes Beispiel von EU-Irrsinn entgegen. Die EU kann nichts außer Bürokratie; das war so, das ist so, und das wird wahrscheinlich auch so bleiben. In ihrer Anmaßung, den nationalen Steuerbehörden in ihr Handwerk zu pfuschen, hat sie in Gestalt der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht zum ersten Mal diesen Ruf glänzend verteidigt. Der Bund musste die Regelungen, ob er wollte oder nicht, umsetzen. Natürlich lässt sie der Bund als EU-Musterknabe bis Anfang 2023 auch umsetzen. Wir erinnern uns an das Politikum vor einigen Monaten, als plötzlich ein Alarmruf durch die Medien geisterte: Der Verkauf von Kuchen bei Schulveranstaltungen durch Schüler und Eltern sollte plötzlich steuerpflichtig werden. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das hat aber nichts mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu tun!) – Na ja, das hat schon was damit zu tun. Danach hatte praktisch seit der Erfindung der Schulpflicht kein Hahn gekräht. Eltern und Schulen probten den Aufstand und verhinderten natürlich auch den Durchmarsch von EU-Unrecht auf leisen Sohlen. Die Aufregung war so gewaltig, dass sich damals sogar unser eigener Ministerpräsident genötigt sah, öffentlich zu versiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 chern, dass diese – ich zitiere – „Regelungen in ihren Bürokratismen gemindert“ würden. Aus demselben Gift kommt nun auch dieser vorliegende Gesetzentwurf. Mit dem sollen die Ratschreiber künftig eine Umsatzsteuer ans Land abführen, wenn sie den Bürgern einen Grundbuchauszug anfertigen. Für den wird nämlich eine Gebühr fällig. Was für ein fast schon perverser Unsinn! (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Denn beschäftigt man sich näher mit der Sache, sieht man: Die Umsatzsteuerpflicht betrifft eigentlich nur Unternehmer. (Zuruf: Nee, nee, nee!) Sinn der Richtlinie sei u. a. die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen. Nicht einmal der fanatischste grüne EU-Jünger würde den Ratschreiber als Unternehmer bezeichnen, der hier im Wettbewerb steht. Vielmehr haben wir bei uns die bundesweit einmalige bürgerfreundliche Einrichtung der Grundbucheinsichtsstellen. Die EU-Bürokraten haben aber beschlossen, den Ratschreiber als Unternehmer zu behandeln, weil es hier sonst zu Wettbewerbsverzerrungen käme. Diese Wettbewerbsverzerrungen werden darin gesehen, dass auch Notare Grundbuchausdrucke erstellen können und somit in Konkurrenz zu den Ratschreibern stehen. Ich will den tüchtigen Notaren hierzulande auch nicht zu nahe treten, aber wir haben hier eher ein Notarschutzgesetz als ein Wettbewerbsverzerrungsverhinderungsgesetz vor uns. Haben sich die Notare eigentlich jemals beschwert? Nun verfügen die Ratschreiber leider nicht im Entferntesten über die mediale Wirkungsmacht von Eltern, die seinerzeit den Ministerpräsidenten in dem „Kuchenskandal“ aus seiner warmen Nisthöhle zwingen konnten, wo auch die Umsetzungen von EU-Richtlinien ausgebrütet werden. Die Kommunen heulen auf – zu Recht. Seit Beginn der grünen Ära werden sie von der Landesregierung mit zusätzlichen Aufgaben geradezu bombardiert. (Zurufe) Nun noch eine Steuerbürokratie wegen so einem – ich erlaube mir, das Wort hier auch ganz klar zu sagen – Schwachsinn. Wo sind all die Schwüre dieser Landesregierung geblieben, gegen die Bürokratie anzukämpfen? Wo ist das schwere Leiden des Herrn Kretschmann an der Bürokratie geblieben? Der „Südkurier“ vom 16. Mai dieses Jahres schlagzeilte erst vor Kurzem – ich zitiere erneut –: Offenkundiger Unfug. Ministerpräsident Kretschmann leidet „wahnsinnig“ an der Bürokratie. Wo bleibt diesmal eigentlich Ihre Reaktion? Man hat es ja eben gerade gesehen: Durchwinken. Warum wollen Sie hier nicht auch Bürokratismen lindern? Sie werden hierauf natürlich keine Antwort geben. Wir haben auch nichts davon gehört. Dafür geben wir Ihnen aber die Antwort: Jörg Wojahn – als Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland und sicherlich auch kein Kritiker der EU (Anton Baron) – prangerte die Eil- und Bußfertigkeit deutscher Politiker gegenüber dem EU-Konstrukt mit den Worten an: Wenn eine Landesregierung so etwas macht, ergibt sich das nicht aus den ursprünglich auf EU-Ebene beschlossenen Regeln, sondern aus der strengen Umsetzung einer EU-Richtlinie in Deutschland. Und weiter: Ein klassischer Fall von Goldplating. Oder, auf gut Deutsch, päpstlicher sein als der Papst. Der Hebel könnte für das Land darin liegen, den Tatbestand der größeren Wettbewerbsverzerrung als nicht gegeben zu betrachten, was er auch nicht ist. Das einzig Große sind hier nämlich die demütigen Unterwerfungen unter EU-Bürokraten und die von diesem Gesetz hervorgerufene Bürokratie in unseren Rathäusern. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aus den vorher genannten Gründen werden wir natürlich diesen handwerklich schlecht gemachten – ich darf auch gern die Steigbügelhalter von der FDP/DVP zitieren –, schlampigen Gesetzentwurf aus vollster Überzeugung ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Regierung spricht Staatssekretär Lorek.

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Siegfried Lorek

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich stimme ich den völlig zutreffenden ersten vier Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu. Da es bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit nicht um den Kuchenverkauf geht und das anscheinend nicht alle völlig verstanden haben, möchte ich die drei, vier wesentlichen Punkte in verkürzter Fassung erwähnen. Die Langfassung gibt es gern von mir auf Zwischenfragen. Wichtig ist: Durch die erweiterte Umsatzsteuerpflicht muss ab dem 1. Januar nächsten Jahres für gewisse Leistungen Umsatzsteuer erbracht werden. Im Bereich der Justiz trifft das Ausdrucke vom Grundbuch. Die sind zukünftig umsatzsteuerpflichtig. In Baden-Württemberg haben wir die Besonderheit, dass es über 800 Grundbucheinsichtsstellen bei Städten und Gemeinden gibt. Die Gebühren, die diese Stellen schließlich verlangen, fließen weiterhin den Städten und Gemeinden zu. Daran ändert sich auch zukünftig nichts. Es muss Umsatzsteuer berechnet werden. Diese müssen wir, das Land, abführen. In der jetzigen Gesetzesänderung ist nichts anderes vorgesehen. Bürokratiearm wird die von den Städten und Gemeinden in den Grundbucheinsichtsstellen erhobene Mehrwertsteuer an das Land abgeführt, und wir führen sie dann Richtung Finanzamt ab. In diesem Sinn bitte ich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Weitere Ausführungen gern, wenn sie jemand möchte. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3276. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/3437. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 mit den Nummern 1 bis 3. Ich schlage Ihnen vor, über Artikel 1 gemeinsam abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke schön. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Punkt 9 der Tagesordnung ist somit ebenfalls erledigt. Wir kommen damit schon zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und weiterer Gesetze – Drucksache 17/3409 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/3438 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) In der Allgemeinen Aussprache erteile ich nunmehr für die Fraktion GRÜNE der Kollegin Catherine Kern das Wort. – Frau Kollegin Kern.

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Catherine Kern GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Mit der Änderung des Landesmediengesetzes vollziehen wir wichtige Maßnahmen für unseren Medienstandort Baden-Württemberg. Wir sichern unsere vielfältige Hörfunklandschaft ab und geben Planungssicherheit in der Krise. Wir sorgen für mehr Staatsferne und Transparenz bei der Landesanstalt für Kommunikation. Darüber hinaus übertragen wir notwendige Anpassungen in Landesrecht, die sich vor allem aus dem Medienstaatsvertrag ergeben. In der kurzen Zeit möchte ich die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte skizzieren. Wir alle wissen, dass auch der private Hörfunk in der Coronakrise gelitten hat. Werbeeinnahmen brachen ein, Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden. Auch die derzeitige Wirtschaftslage bringt viel Unsicherheit mit sich. In dieser schwierigen Zeit wollen wir dem privaten Hörfunk eine verlässliche Perspektive geben. Denn auch er leistet einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt in unserem Land. (Beifall bei den Grünen) Vor allem lokal und regional bietet er qualitativ hochwertige Nachrichten und Unterhaltungsangebote für die Menschen vor Ort. Diese journalistische Arbeit ist auch mit Blick auf die Zunahme von Desinformationen und Fake News wichtiger denn je. Im Koalitionsvertrag mit der CDU haben wir uns deshalb geeinigt, die Übertragungskapazitäten von UKW und DAB+ ohne Neuausschreibung bis 2030 zu verlängern. Den russischen Angriffskrieg und die Energiekrise konnten wir jedoch damals nicht vorhersehen. Nach intensiven Beratungen in der Koalition haben wir uns deshalb entschieden, noch einmal nachzuschärfen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wollen wir eine noch weiter gehende Verlängerung auf dann sieben Jahre ermöglichen. Darauf konnten wir uns mit der FDP/DVP und der SPD auch verständigen. Auf diese Weise sichern wir den Bestand der privaten Hörfunklandschaft bis 2032 ab und bieten Verlässlichkeit in einer schwierigen Zeit. Hiervon profitieren ebenso die nicht kommerziellen freien Radios. Auch ihren Beitrag zur Medienvielfalt rechnen wir hoch an und wollen ihn dauerhaft erhalten. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Deusch- le CDU) Grundsätzlich müssen wir bei unserer Entscheidung zwei Dinge abwägen. Einerseits wollen wir die bestehenden Anbieter in der Krise stützen, andererseits dürfen wir den Markt nicht zu lang festschreiben. Der Einzug neuer Entwicklungen wäre ansonsten nur schwer möglich. Deshalb haben wir uns für eine deutliche, aber weiterhin moderate Verlängerung von sieben Jahren entschieden. Wir werden den privaten Hörfunk auch darüber hinaus unterstützen und in engem Austausch mit den Betroffenen bleiben. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Als weiteren wichtigen Reformbereich des Gesetzentwurfs möchte ich nun auf die Landesanstalt für Kommunikation eingehen. Sie entscheidet über viele Rahmenbedingungen des Standorts und ist zugleich Medienaufsicht. Sie muss daher zwingend staatsfern sein. Diesem Prinzip wollen wir noch mehr Nachdruck verleihen. Die Wahl des LFK-Präsidenten soll daher nicht mehr durch den Landtag, sondern über den LFK-Medienrat erfolgen. In diesem sitzen die Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen unseres Landes. Um die Arbeitsfähigkeit der LFK insgesamt zu stärken, schaffen wir außerdem eine neue Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Medienrat und Vorstand. Hierbei kann ein paritätisches Gremium aus Mitgliedern des Vorstands und des Medienrats einberufen werden, dessen Votum entscheidet. Darüber hinaus wollen wir mehr Transparenz herstellen. Zentrale Informationen und Beschlüsse der LFK müssen künftig online zugänglich gemacht werden, Sitzungen des Medienrats sollen öffentlich sein. Am Ende meiner Rede möchte ich noch einmal unterstreichen: Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir den grünschwarzen Koalitionsvertrag in wichtigen Punkten um. Wir modernisieren und optimieren unser Landesmediengesetz und geben dem Standort Rückhalt in der Krise. Mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag gehen wir auf die verschärfte Lage ein und nehmen die Sorgen der Radioanbieter ernst. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion der Kollege Guido Wolf.

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Guido Wolf CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesmediengesetzes und weiterer Gesetze fällt in eine Zeit, in der die gesellschaftliche Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine turbulente ist. Insofern ist die Beratung über diesen Gesetzentwurf Teil einer Debatte, die wir über die heutige Beratung hinaus führen müssen. Denn wenn eines an den Ereignissen der letzten Wochen und Monate im Bereich der Öffentlich-Rechtlichen klar geworden ist: Es gibt hier einen erheblichen Reformbedarf, den es aufzulösen gilt, um wieder verstärkt Akzeptanz in der Bevölkerung für öffentlich-rechtliche Medien zu erzielen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Änderung des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zieht notwendige Folgeänderungen des Landesmediengesetzes nach sich. Ich will nicht auf alle Punkte eingehen; Kollegin Kern hat einige angesprochen. Im Wesentlichen, Herr Staatssekretär, geht es ja auch darum, die notwendige Staatsferne unter Beweis zu stellen. Das ist ein Drahtseilakt, ein Balanceakt, eben auch hier die notwendige Distanz zwischen Politik einerseits und Medien andererseits etwa bei der Berufung in Amt und Funktion des LFK-Präsidenten einzuhalten. (Guido Wolf) Ich will mich insgesamt kurzfassen. Uns war wichtig, bei der Gesetzesänderung niemanden zu vergessen, alle abzuholen. Über Medien zu diskutieren heißt am Ende des Tages, über Demokratie insgesamt zu diskutieren. Denn Medien brauchen wir, um politische Vorgänge und Zusammenhänge zu vermitteln. Wenn es nicht mehr gelingt, politische Prozesse in Mediendarstellungen abzubilden, dann beginnen wir eben auch, Distanz zu den Menschen aufzubauen. Eine Sache ist mir wichtig. Alle Betroffenen, die wir an diesem Gesetzgebungsprozess beteiligt haben, sind entsprechend dabei, auch die Medienbranche, eine Branche, mit der jeder von uns täglich in Kontakt tritt, sei es über das Radio, den Fernseher oder in einer sonstigen Kulturveranstaltung. Es ist eine Branche, die uns über das aktuelle Weltgeschehen hinaus informiert, aber auch mit Animationen oder Komödien zum Lachen bringt, eine Branche, die insbesondere unter dem Pandemiegeschehen in besonderer Weise gelitten hat und stark gefordert wurde: Gerade im Bereich Fernsehen mussten oft kurzfristig Programminhalte umgestaltet werden, z. B. wenn es um sportliche Großveranstaltungen ging. Nicht nur das: In Zeiten von Homeoffice im ganzen Land wurden wir von unermüdlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Hörfunk und Fernsehen stets über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Ein weiterer Aspekt, der in diese Zeit fiel, war die Hängepartie bezüglich der Anpassung des Rundfunkbeitrags, die eine sichere und krisenfeste Planung deutlich erschwert hat. All das ging an der Branche wohl nicht spurlos vorbei; gleichwohl war ein gemeinsamer Kraftakt zu leisten, der durch die Branche aus meiner Sicht mit Bravour geleistet wurde. Bei aller Kritik, die man bisweilen auch aus unseren Reihen an Medien zu üben pflegt, besteht heute durchaus Anlass, den Medien und der Branche insgesamt für ihre Arbeit im Sinne der Demokratie zu danken. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD) Die Medienbranche kann die geplante Gesetzesänderung dem Grunde nach mitgehen. Gerade die LFK als unabhängige Instanz begrüßt die geplanten Anpassungen des Landesrechts an den Staatsvertrag und die Verlängerung der UKW-Zuweisungen ausdrücklich. Die von der LFK angeregten sinnvollen Änderungen und dabei insbesondere die Übergangsfrist zur Einführung von Transparenzpflichten wurden übernommen und sind im angepassten Gesetzentwurf enthalten. Während des Gesetzgebungsprozesses haben uns alle noch Rückmeldungen aus dem privaten Hörfunk erreicht, in denen es darum ging, die Laufzeit für die Lizenzen entgegen dem ursprünglichen Entwurf, der sich noch an unserem Koalitionsvertrag orientierte, nämlich eine Laufzeit von fünf Jahren vorsah, vielleicht doch zu verlängern. So sinnvoll und so begründbar die fünf Jahre auch sein mögen, so sehr hat sich in der Zwischenzeit eben auch einiges verändert. Gerade auch die privaten Hörfunksender sind durch die Coronapandemie in eine schwierige Lage gekommen. Sie brauchen eine längere Planbarkeit. Sie brauchen auch eine längere Laufzeit, um Abschreibungen für Investitionen entsprechend darstellen zu können. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Deshalb freue ich mich, dass es uns gelungen ist, über die Regierungsfraktionsgrenzen hinweg auch mit SPD und FDP/ DVP zusammen zu einem Änderungsantrag zu kommen, um die Laufzeitverlängerung auf sieben Jahre zu ermöglichen. Es mag sich hier um ein Detailproblem handeln, aber in Medienangelegenheiten ist es gut, wichtig und wertvoll – auch in der Außenwirkung –, wenn wir hier über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam agieren. Deshalb wollen wir heute hier im Landtag den Änderungsantrag, die Verlängerung der Lizenzen auf sieben Jahre zu ermöglichen, einbringen. Gerade mit dieser Änderung scheint der vorliegende Gesetzentwurf aus meiner Sicht eine gute Basis für den Medienstandort Baden-Württemberg zu sein. Für meine Fraktion kann ich daher die Zustimmung zu den geplanten Änderungen insgesamt empfehlen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächster Redner spricht für die SPD-Fraktion der Kollege Jonas Weber.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine lebendige Demokratie ist nicht ohne vielfältige Medien denkbar. Vor allem in Zeiten von Hatespeech und Fake News leisten sie einen unerlässlichen Beitrag zum politischen Diskurs. Sie ordnen Informationen ein, rücken Behauptungen zurecht und tragen so wesentlich zum Willensbildungsprozess bei. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass diese Vielfalt erhalten bleibt. Baden-Württemberg verfügt über eine bunte Medienlandschaft – die Kollegin Kern und der Kollege Wolf haben es bereits angesprochen. Ich glaube, gerade am heutigen Tag, an dem wir auch die Ergebnisse der US-amerikanischen Zwischenwahlen sehen, sollten wir uns in Erinnerung rufen, dass wir eben nicht eine solche Medienlandschaft haben, wie sie in den USA vorherrscht, sondern eine vielfältige mit gutem Journalismus. Dafür müssen wir alle, meine ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dankbar sein. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Unsere Medienlandschaft vermittelt auch Identität und informiert über regionale Geschehnisse. Gerade für ein Flächenland wie Baden-Württemberg ist auch wichtig, dass wir uns nicht verlieren mit großen Zentren und nur Informationen aus großen Zentren bekommen, sondern dass wir die ganze Fläche und das ganze Land abbilden. Analog zu den Regionalzeitungen, die wir alle so sehr ins Herz geschlossen haben, sind auch andere Medienschaffende unter Druck geraten. Die Änderung des Landesmediengesetzes soll nun den Medienschaffenden helfen, sie besser schützen und ihnen eine neue Perspektive geben. Daher ist positiv anzumerken, dass die geplante Änderung und Verlängerung aller UKW- und DAB-Zuweisungen eine wirtschaftliche Planungssicherheit für den regionalen Hörfunk sichert. Eine Abschaltung des UKW-Hörfunks – Sie kennen die Zahlen – kann ohnehin erst dann verantwortet werden, wenn (Jonas Weber) das DAB+-Netz vollständig in der Fläche verfügbar ist. Aktuell gibt es gerade in unserer Topografie noch zu viele Lücken. Ein Gesetzgebungsprozess wie dieser muss – der Kollege Wolf hat es auch gesagt – auch auf Veränderungen reagieren. Ich sage es mal so: Wir haben schon einen ambitionierten Zeitplan an den Tag gelegt. Denken wir daran, wann die Erste Beratung war, wann die Ausschussberatung stattgefunden hat und dass wir heute in der Zweiten Beratung sind. Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben auch die Stellungnahmen von den privaten Hörfunkveranstaltern – die Kollegen Kern und Wolf haben sie angesprochen – erhalten. Da ist es wichtig, dass wir, das Parlament, die Chance nutzen, aktiv zu werden, und hier mit einem Änderungsantrag den Entwurf der Landesregierung ergänzen, Herr Staatssekretär. Ich bin schon froh, dass es uns – Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP – gelungen ist, hier einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Dieser ist aus meiner Sicht in zweierlei Hinsicht ein sehr gutes Signal. Er ist zum einen ein sehr gutes Signal, weil wir zeigen, dass wir die Sorgen und Nöte gehört haben und ernst nehmen, und zum anderen, weil wir als demokratische Parteien hier im Parlament ein klares, selbstbewusstes parlamentarisches Zeichen senden. Liebe Kollegin Kern, lieber Kollege Wolf, an dieser Stelle sei Ihnen auch zugerufen: Offensichtlich ist der Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz nicht an jeder Stelle so gut, wie Sie gedacht haben. Sonst müssten wir das, was wir aus diesem nun umsetzen wollen, hier jetzt nicht ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wissen aber, dass unsere Medienlandschaft vor großen Herausforderungen steht. Gemeinsam müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Medien in unserem Land die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden. Wir wissen auch, dass diese Herausforderungen nicht mit dem heutigen Tag und dem heutigen Gesetzentwurf erledigt und beiseitegeschoben werden können. Vielmehr liegen noch viele Aufgaben vor uns. Lieber Herr Staatssekretär, wir, die SPD-Fraktion, sind deshalb sehr gespannt, was Sie noch an großen Entwürfen in der Schublade haben. Denn ich glaube, wir haben für die Medien in Baden-Württemberg noch einiges zu tun. Wir sind bereit, konstruktiv mitzuarbeiten. Packen Sie es an. Wir sind an Ihrer Seite. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht Herr Kollege Nico Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine vielfältige und ausgewogene Medienlandschaft ist ein elementarer Grundpfeiler für eine differenzierte und seriöse Berichterstattung. Dies gilt es bei allen Überlegungen immer im Blick zu behalten. Der Entwurf des Landesmediengesetzes bietet nach unserer Überzeugung gute und durchaus moderne Ansätze. Ich denke beispielsweise an die unbefristete Erteilung der Zulassung ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 und an die Zugewinne bei der Transparenz bei der LFK und dem Medienrat. Neben den angesprochenen lichten Bereichen gibt es auch schattige Bereiche. So haben wir die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Befristung der Zuweisung analoger und digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten auf fünf Jahre durchaus als kritisch betrachtet, gerade in Zeiten eines sich verschärfenden Wettbewerbs nicht nur mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern insbesondere auch mit Blick auf die Tech- und Onlineplattformen. Der Verband Privater Medien hat für diesen Fall gar die Geschäftsgrundlage als gefährdet gesehen, weil die daraus resultierenden fehlenden Planungs- und Investitionssicherheiten einen fairen Wettbewerb erschweren würden. Vielmehr würde sich eine Verlängerung um lediglich fünf Jahre investitionsund innovationshemmend auswirken. Deswegen haben wir noch vor der Aussprache im Ständigen Ausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der eine Verlängerung um zehn Jahre vorgesehen hat. Ich erinnere mich an die Aussprache. Da war die Zustimmung nicht ganz so großartig, wie sie heute zum Ausdruck kommt. Ich bin aber dennoch froh, dass es gelungen ist, mit der Verlängerung um sieben Jahre am Ende einen über die Fraktionsgrenzen hinweg getragenen Kompromiss gefunden zu haben. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen. Gerade in diesem Bereich – wie Kollege Wolf gesagt hat – ist es wichtig, dass die demokratischen Fraktionen Geschlossenheit signalisieren und ein Signal der Gemeinsamkeit nach außen senden. Ich denke aber trotzdem – das sei mir an dieser Stelle gegönnt –: Opposition wirkt auch und gerade zugunsten der Radiovielfalt. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Darüber hinaus – Kollege Weber hat es angesprochen – begegnet dieser Gesetzentwurf wenigen Unklarheiten, deren Entwicklung es im weiteren Verlauf zu beobachten gilt, gerade in Bezug auf das Verhältnis zur Anwendung des Medienstaatsvertrags bzw. zu der Reichweite der Anwendung der Vorgaben für regionale und lokale Programme in Baden-Württemberg. Insbesondere restriktive Werbevorgaben führen bei der am stärksten regulierten Mediengattung, nämlich dem Radio, zu einer Gefährdung der Refinanzierungsgrundlage, die im Werbemarkt nun einmal essenziell ist. Auch die Reduzierung der Zahl der Verbreitungsgebiete für lokale Hörfunkprogramme von zwölf bis 18 auf nunmehr neun bis 15 darf am Ende nicht zu einer Verschiebung zulasten betroffener Rundfunkanbieter führen. Die Begründung – auch das ist ein Punkt, den man durchaus ansprechen kann –, dass der Präsident oder die Präsidentin der Landesmedienanstalt zukünftig vom Medienrat und eben nicht mehr vom Landtag von Baden-Württemberg gewählt werden soll, um die Staatsferne zu betonen, erscheint da mehr oder minder symbolisch. Alles in allem, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt sich insbesondere mit der Befristung, mit der Anpassung mehr Licht als Schatten. Insofern tragen wir diesen Gesetzentwurf aus (Nico Weinmann) Überzeugung mit, wissen aber – der Kollege Weber hat bewusst und zu Recht darauf hingewiesen –, dass hier in diesem Bereich sicherlich im Laufe der nächsten Jahre noch einiges zu tun sein wird. Wir stehen konstruktiv dabei und wirken gern mit. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dr. Rainer Podeswa.

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Dr. Rainer Podeswa AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen auf Landesebene rechtliche Anpassungen an den neu in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag vollzogen werden. Wesentliche Inhalte sind dabei Anpassungen an aktuelle Digitalisierungsprozesse oder – im Bereich der Landesanstalt für Kommunikation – erstmals Transparenzvorgaben und Regelungen zur Öffentlichkeit der Sitzungen des Medienrats. Derartigen Regelungen mit im Wesentlichen ausführendem Inhalt kann sich die AfD-Fraktion gern anschließen. Zu kritisieren ist jedoch, dass nach dem ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf trotz eines sich verschärfenden Wettbewerbs die privaten Hörfunkveranstalter weiterhin strukturell benachteiligt werden sollten. Hierzu zählte die in der Änderung des Landesmediengesetzes in § 19 vorgesehene, nur fünfjährige Verlängerungsoption bei der Zuweisung von Übertragungskapazitäten. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 6. Oktober hatten die Geschäftsführungen zahlreicher privater Hörfunkveranstalter zum Ausdruck gebracht, dass eine solche Befristung der Zuweisung von Übertragungskapazitäten als massiver Einschnitt in die Planungssicherheit anzusehen sei. Warum dann in der Begründung zum Gesetzentwurf trotzdem noch explizit erklärt wurde, man gebe den Beteiligten auf diese Weise wichtige Rechtssicherheit, erschließt sich uns nicht. Das erschließt sich offensichtlich auch den Regierungsfraktionen nicht, die diesem Missstand im ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag, der eingebracht wurde, Abhilfe verschaffen wollen. Über die heutige Diskussion über den vorgelegten Gesetzentwurf hinaus bleibt aber als wichtigstes politisches Ziel die umfassende Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion wendet sich gegen das derzeitige Zwangsgebührenmodell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das wir zugleich als die Hauptursache für die jüngsten Skandale besonders im RBB, aber auch im NDR, im MDR und auch im Bayrischen Rundfunk ansehen. Dies wiederum hat, wie wir alle wissen, zum größten Reputationsverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit dessen Bestehen geführt. Zu Recht räumten der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrats, Herr Dr. Weiland, und der Intendant des SWR, Herr Dr. Gniffiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 ke, im August dieses Jahres ein, dass sich der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer tiefen Krise befinde, was sich auf den zukünftigen ARD-Vorsitz, der beim SWR liegen wird, ebenfalls auswirken werde. Ohne eine nachhaltige Stärkung der Gremienkontrolle werde es nicht gelingen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Auch in einer Debatte wie der heutigen darf daher nicht vergessen werden, dass die grundsätzliche Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das eigentliche Ziel sein muss. (Beifall bei der AfD) Hier stellen sich nach wie vor wichtige Fragen: Wie sichern wir in Zukunft (Abg. Jonas Weber SPD: Reden Sie doch mal zum Gesetz!) jene Kontrolle über die Rundfunkanstalten, die bisher offensichtlich nicht gegeben war bzw. nicht funktioniert hat? Wie erreichen wir, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gezwungen wird, (Abg. Jonas Weber SPD: Das ist nicht Aufgabe des Gesetzes!) sparsam mit dem Gebührenaufkommen der Bürger umzugehen, statt mit weit über hundert Mitarbeitern zum Parteitag der CDU anzureisen? (Abg. Jonas Weber SPD: Was erzählen Sie denn da für Geschichten?) Wie erreichen wir den sparsamen Umgang mit dem Aufkommen aus den Zwangsgebühren? Welche Rundfunkangebote sind tatsächlich notwendig? Dieser Diskussion werden wir uns im Sinne der hier vielfach beschworenen Medienvielfalt in Zukunft nicht verschließen können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Herrn Staatssekretär Hoogvliet das Wort.

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Rudolf Hoogvliet

Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Qualitätsmedien und damit auch die Medienpolitik sind in diesen Zeiten an Bedeutung kaum zu überschätzen. Wir haben es in der Pandemie erlebt, wir erleben es jetzt beim Angriffskrieg Russlands. Hier zeigt sich das ganze Ausmaß an Fake News, Bots und Verschwörungstheorien, die über Social Media verbreitet werden. Immer mehr Menschen holen ihre Informationen nicht mehr aus den Qualitätsmedien, sondern sie stillen ihren Informationsbedarf immer öfter durch Social Media und im Internet. Es ist wichtiger denn je, den Qualitätsjournalismus zu stärken, zu fördern und zu erhalten. Er steht als Bollwerk gegen das grassierende Phänomen der Fake News. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Zugleich ist es so, dass kaum ein Wirtschaftszweig derart kurzen Veränderungsintervallen unterliegt wie die Medienbran- (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) che. Gleichzeitig herrscht hier ein hoher Transformationsdruck. In diesen Bereich ist auch das Landesmediengesetz einzuordnen. Da die digitale Entwicklung auch in Baden-Württemberg immer schneller voranschreitet, soll das Landesmediengesetz mit dem vorliegenden Gesetzentwurf novelliert und modernisiert werden. Er enthält u. a. die notwendigen Anpassungen des Landesmediengesetzes und anderer landesrechtlicher Vorschriften an die Bestimmungen des im Jahr 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrags. Mit dem Medienstaatsvertrag haben sich die Länder aufgemacht, erstmals neue globale Media Player und Mediengattungen in die Regulierungen einzubeziehen. Zudem haben sich seit der letzten Anpassung des Gesetzes Änderungen in bundesrechtlichen Vorschriften, u. a. im Telemediengesetz, ergeben, die Anpassungen in weiteren landesrechtlichen Vorschriften und redaktionelle Anpassungen notwendig gemacht haben. Daneben werden die Regelungen zur Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten umfassend überarbeitet und aktualisiert. Dabei wollen wir die Möglichkeit zur Verlängerung – meine Vorredner und Vorrednerinnen sind darauf eingegangen – bestehender Zuweisungen von Übertragungskapazitäten für DAB+ und UKW im Hörfunk geben. Ziel ist es dabei, die Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung der bestehenden lokalen und regionalen Hörfunklandschaft zu schaffen und den Hörfunksendern die wichtige wirtschaftliche Planungssicherheit in aktuell zweifellos schwierigen Zeiten zu geben. Gleichzeitig dürfen die Regelungen nicht dazu führen, neuen Anbietern faktisch den Marktzugang zu verschließen. Hier müssen wir natürlich als Mediengesetzgeber unserer verfassungsrechtlichen Aufgabe nachkommen, die Rundfunkordnung auszugestalten. Insofern war die Aufnahme einer Verlängerungsmöglichkeit für bestehende Frequenzen um bis zu fünf Jahre, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen war, durchaus richtig und ausgewogen – zumindest in der Zeit, als der Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Auch da – das gehört zur Wahrheit dazu – gab es durchaus Zustimmung vonseiten der Hörfunkanbieter. Aber die Zeiten haben sich seitdem geändert; die Zeiten sind schwieriger geworden. Der Koalitionsvertrag ist das eine; eine gute Regierung zeichnet sich aber dadurch aus, dass ein Koalitionsvertrag auch an neue Zeiten angepasst werden kann. (Abg. Emil Sänze AfD: Hört, hört!) Mit Blick auf die Corona- und insbesondere auch auf die Energiekrise gibt es demnach gute Gründe, hier in einem angemessenen Rahmen großzügigere Verlängerungen zu ermöglichen. Insofern erscheint mir die Verlängerungsmöglichkeit um weitere zwei Jahre, die jetzt mit dem Änderungsantrag vorgesehen ist, durchaus als sach- und interessengerecht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einen Satz zur Verringerung der Zahl der Verbreitungsgebiete sagen. Herr Weinmann, Sie hatten das angesprochen. Derzeit gibt es zwölf bis 18 Verbreitungsgebiete, die nun auf neun bis 15 reduziert werden sollen. Das scheint mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 der Versorgung der Gebiete durchaus sinnvoll und erforderlich zu sein. Derzeit gibt es zwölf Gebiete. Das ist nach dem aktuellen Gesetz die Mindestzahl. Mehr Gebiete machen aber schon jetzt keinen Sinn, weil die Wirtschaftlichkeit aktuell in drei Gebieten durchaus wacklig ist. Wenn man diese Problemfälle sieht, hätte man mit dem reduzierten Rahmen, wie er jetzt vorgesehen ist, durchaus Handlungsoptionen, wenn sich die Gebiete auch nicht mehr auf Schmalspur tragen. Ansonsten bestünde die gesetzliche Pflicht, diese Gebiete trotz Unwirtschaftlichkeit fortzuführen. Das entspricht im Übrigen auch der Haltung der LFK als zuständiger Aufsichtsbehörde. Lassen Sie mich noch einen Satz zur Transparenz sagen. Wir haben hier im Entwurf einiges geändert. Um die Entscheidungsprozesse und Ergebnisse für die Öffentlichkeit besser nachvollziehbar zu machen, werden im Bereich der LFK, der Landesanstalt für Kommunikation, erstmals Transparenzvorgaben geschaffen und Regelungen zur Öffentlichkeit der Sitzungen des Medienrats eingeführt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation durch den Medienrat vor, sodass dem Grundsatz der Staatsferne in besonderem Maß entsprochen wird. Das stellt ebenfalls eine Umsetzung des Koalitionsvertrags dar und ist auch eine rechtliche Aufgabe, der wir jetzt hier nachkommen. Meine Damen und Herren, die wesentlichen Stakeholder haben sich an der Anhörung zum Referentenentwurf beteiligt. Der Entwurf wurde dabei weit überwiegend begrüßt. Ich bedanke mich sehr herzlich für die konstruktive Auseinandersetzung bei den Fraktionen hier im Haus und bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3409. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/3438. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landesmediengesetzes mit den Nummern 1 bis 31. Zu Nummer 12 liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜ-NE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/3536, vor. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist einstimmig zugestimmt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Nun schlage ich Ihnen vor, dass ich Artikel 1 mit der soeben beschlossenen Änderung insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge mit den Nummern 1 und 2. Ich stelle Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind auch damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Landesdatenschutzgesetzes mit den Nummern 1 und 2. Auch Artikel 3 stelle ich insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind auch damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit den Nummern 1 und 2. Artikel 4 stelle ich ebenfalls insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind auch damit einverstanden. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und weiterer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Punkt 10 der Tagesordnung ist damit erledigt. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 17/3352 Zunächst erhält die Landesregierung das Wort. Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Olschowski. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Ganz herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Gesetzentwurf, der im Titel ein bisschen spröde daherkommt – aber nicht erst in Zeiten der Pandemie haben wir ja gesehen, wie wichtig es ist, dass die Rahmenbedingungen stimmen, damit die Kliniken bei uns im Land gut arbeiten können. Der Druck, der auf ihnen liegt, ist hoch. Heute geht es um die Uniklinika. Wir haben es in den letzten Jahren ganz besonders gesehen: Hochschulmedizin ist Hochleistungsmedizin. Ihr Gelingen hängt wesentlich von dem Zusammenwirken der medizinischen Fakultäten in Freiburg, Tübingen, Ulm, Heidelberg sowie Mannheim mit den jeweiligen Universitätsklinika in Forschung, Lehre und Krankenversorgung ab. Das ist das Wesen des erfolgreichen Kooperationsmodells in Baden-Württemberg. Dieses muss aufgrund der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU jetzt überarbeitet werden. Im Kooperationsmodell sind die medizinischen Fakultäten der Universität einerseits und das Universitätsklinikum als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts andererseits organisatorisch voneinander getrennt. Zugleich sind sie miteinander verbunden, untereinander verflochten und aufeinander verpflichtet. Die Hochschulmedizin wird an jedem Standort in der Außensicht in der Regel als Einheit wahrgenommen; die dort beschäftigten Menschen bewirken in den Räumlichkeiten des Klinikums und der Fakultät gemeinsam Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Das bedeutet, Fakultät und Klinikum erbringen sich gegenseitig Leistungen und rechnen diese zum Teil auch ab. Auf eine Einnahmeerzielungsabsicht oder gar eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es dabei nicht an. Gleichwohl betrachtet die Steuerverwaltung diese entgeltlichen Leistungsbeziehungen als grundsätzlich umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, insbesondere mit den strengeren Maßstäben, die ab dem 1. Januar 2023 gelten. Denn die organisatorische Trennung bewirkt, dass die beiden Einrichtungen, also medizinische Fakultät der Universität einerseits und Universitätsklinikum andererseits, für sich als jeweils selbstständig tätig betrachtet werden. Diese Betrachtung ist steuerrechtlich scharf, obwohl die eine ohne die andere Einrichtung nicht das wäre, was sie sein soll, nämlich e i n e Einrichtung der Hochschulmedizin. Das heißt aber auch, nähme man die Regel der Umsatzsteuerpflicht im Verhältnis zwischen der Fakultät der Universität und dem Universitätsklinikum hin, würden die Leistungen um den jeweiligen Umsatzsteuersatz teurer. Die ab 1. Januar 2023 geltenden, auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU von 2006 zurückgehenden strengeren Maßstäbe sorgen dafür, dass das Land im Fall entgeltlicher Leistungsbeziehung in der Regel wie ein Unternehmer, eine Unternehmerin behandelt wird und Umsatzsteuer veranlagen und abführen muss. (Ministerin Petra Olschowski) Meine Damen und Herren, Markt und Wettbewerb sind die Argumentationsstützen der nahezu unbedingten Umsatzsteuerpflicht. Im Bereich wissenschaftlicher Kooperationen und in der Hochschulmedizin können sich Markt und Wettbewerb aber negativ auswirken. Nur eine Ausnahmevorschrift – darum geht es hier – lässt die öffentliche Hand ausnahmsweise nicht als Unternehmer, Unternehmerin gelten, nämlich § 2b des Umsatzsteuergesetzes. Das bedeutet, dass die Kooperation und das Miteinander gesetzlich verpflichtend festgeschrieben werden müssen. Diese Regelung im Bereich der Hochschulmedizin in Anspruch zu nehmen ist das Anliegen des Entwurfs zur Änderung des UKG. Das Thema beschäftigt uns schon seit geraumer Zeit, mit Enddatum 31. Dezember 2022, bis zu dem noch die alte Rechtslage gilt. Der Landtag hat bereits im Dezember 2020 das Vierte Hochschulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Dieses schärfte das Landeshochschulgesetz nach, sodass noch deutlicher wurde, wie wichtig diese Kooperationen sind. Im Universitätsklinika-Gesetz wurde schon damals geregelt, was im Kooperationsmodell zwingend ist. Ich zähle es noch mal auf: Die Universität muss dem Universitätsklinikum das der klinischen Medizin zugeordnete wissenschaftliche Personal zur Verfügung stellen. Das Personal ist verpflichtet, in der Krankenversorgung mitzuwirken, und das Universitätsklinikum muss dieses Personal einsetzen. Zudem müssen die Einrichtungen einander die zentralen Einrichtungen und Betriebseinrichtungen zur Verfügung stellen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn einer der Partner nicht in der Lage ist, dies zu leisten. Diese Punkte müssen jetzt noch einmal verschärft werden. Das bedeutet: Erstens: Das nicht wissenschaftliche Personal wird in die Kooperation gesetzlich einbezogen – so, wie es in der Tat schon einbezogen wird –, mit dem Ziel, die Aufgaben der Hochschulmedizin zu erfüllen. Das nicht wissenschaftliche Personal ist schon jetzt an der Verbindung der Krankenversorgung mit Forschung und Lehre beteiligt. Die Ergänzungen dienen dazu, gesetzlich die Voraussetzungen zu erfüllen, die § 2b aufstellt. Denn es reicht nicht aus, wenn sich die Einrichtungen der Hochschulmedizin vertraglich verständigen. Es bedarf dieser gesetzlichen Regelung, um die es hier jetzt geht. Zweitens: Für die zentralen und Betriebseinrichtungen wird eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, um in Abstimmung mit den Universitäten sicherzustellen, dass ein materielles Gesetz bestimmt, welche Infrastrukturen wechselseitig zur Verfügung zu stellen sind. Drittens: Die Klausel, dass die Leistungspflicht entfällt, wenn ein Partner nicht in der Lage ist, zu erbringen, wird strenger formuliert. Es handelt sich jetzt um eine echte Notfallklausel. Meine Damen und Herren, Sie haben es gemerkt: Die Regelungen sind eilbedürftig, weil alle bisherigen Privilegierungen des Umsatzsteuergesetzes für die öffentliche Hand am 1. Januar 2023 wegfallen. Die Abstimmungsprozesse mit dem Bund und der EU haben einige Zeit in Anspruch genommen. Wir wollen nun den Schlusspunkt setzen, um alles dem Land Mögliche getan zu haben, den Neuregelungen zu begegnen. Gleichzeitig sollen parallel einige wenige Änderungen in anderen Gesetzen vorgenommen werden. Ich nenne beispielhaft ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 das KIT-Gesetz. Hier soll die Möglichkeit der Regelungen zum Bauverfahren flexibilisiert werden. Angehörige des KIT sollen dem Aufsichtsrat angehören dürfen, so wie es bei anderen Hochschulräten auch der Fall ist. Das KIT-Weiterentwicklungsgesetz soll dem Umstand Rechnung tragen, dass auch Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren als leitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tätig sind. Meine Damen und Herren, im Anhörungsverfahren, insbesondere zur Frage der Uniklinika, wurden wichtige Punkte angesprochen, die die Zusammenarbeit der Einrichtungen der Hochschulmedizin betreffen. Dabei handelt es sich jedoch zum einen um personalvertretungsrechtliche Fragen, deren Regelung nicht dem UKG, sondern dem Landespersonalvertretungsgesetz vorbehalten ist. Die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes wird im Moment geprüft. (Unruhe)

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Daniel Born

Frau Ministerin, einen Moment. – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Danke. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Zum anderen wurden tarifvertragliche Fragen gestellt. Diese sind aber in erster Linie von den Tarifparteien zu beantworten. Kritisch wurde auch angemerkt, dass die Pflicht zur Überlassung des Personals der Kliniken zugunsten der medizinischen Fakultäten dazu führen könnte, dass dieses Personal beliebig an der Universität eingesetzt wird. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Sachzusammenhang von Forschung, Lehre und Krankenversorgung muss unbedingt gewahrt werden. Die Einrichtungen der Hochschulmedizin wiederum kritisierten die Notfallklausel als zu streng, weil die Unmöglichkeit nicht zu vertreten sein dürfe und weil strukturelle langfristige Unmöglichkeiten nicht erwähnt werden. Allerdings muss zum Ausdruck kommen, dass es sich bei dieser Notfallklausel um eine tatsächliche Notfallklausel und nicht um willkürliche Entscheidungen handelt. Daher ist die Strenge notwendig. Meine Damen und Herren, dies ist scheinbar ein rechtliches Spezialthema – ich habe es vorhin schon gesagt –, aber bei genauem Hinsehen ist es ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Hochschulmedizin im Land und zur Sicherstellung, dass das auch im nächsten Jahr noch so sein wird. Jeder Euro, den unsere Einrichtungen nicht für Umsatzsteuer ausgeben, kann für Forschung, Lehre und medizinischen Fortschritt verwendet werden. Wir bilden jetzt rechtlich ab, was in der Tat im praktischen Miteinander schon gilt. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger und dringlicher Beitrag dazu. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Entwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die Debatte eröffnet für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Norbert Knopf.

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Norbert Knopf GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste der medizinischen Fakultäten, die es in Deutschland gibt, wurde im Jahr 1388 in Heidelberg gegründet. Die medizinische Ausbildung war zunächst theoretisch, doch erkannte man schnell die ausbildungspraktischen Vorzüge eines angegliederten Spitals. Kurzerhand wurde für die praktische Ausbildung angehender Mediziner ein Klinikum mit der medizinischen Fakultät zusammengelegt. Noch heute gilt der Leitspruch in Heidelberg: „In Scientia Salus“ – Heilung durch Wissenschaft. Diesen historisch bedingten engen Beziehungen von Universitäten und Unikliniken wird die Landesregierung heute ebenfalls gerecht. Zuallererst danke ich Frau Ministerin Petra Olschowski für den gelungenen und zielführenden Entwurf zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze – (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) dies vor allem unter dem Gesichtspunkt der hier vorliegenden Eilbedürftigkeit. Denn die Übergangsregelungen zum Umsatzsteuergesetz, die den Landeseinrichtungen derzeit noch zugutekommen, laufen zum Jahresende aus. Wir haben uns in Baden-Württemberg für ein sogenanntes Kooperationsmodell in der Forschung entschieden. Das bedeutet, dass hier mehrere rechtlich selbstständige Einrichtungen zusammenarbeiten. Damit also Forschung im Rahmen der Krankenversorgung stattfinden kann, leihen die Universitäten den Unikliniken häufig Personal aus – und umgekehrt. Nach bestehender Rechtslage müsste allerdings etwa im Fall eines ausgeliehenen Chemikers im Labor ab dem nächsten Jahr zusätzlich eine Umsatzsteuer bezahlt werden. Um dies zu verhindern, müssen die Universitäten und die Unikliniken nachweisen, dass es sich bei einer solchen personellen Zusammenarbeit um den Aspekt einer hoheitlichen Aufgabe handelt; ansonsten droht eben die Umsatzsteuer. Durch die Klarstellung nun auch für das nicht wissenschaftliche Personal, Teil der Krankenversorgung in Verbindung mit Forschung und Lehre zu sein, ist der hoheitliche Bezug hergestellt. Für das Finanzamt ist die Rechtsgrundlage nun klar: Personalverschiebungen zwischen Universität und Uniklinik dienen dem Grundprinzip der hoheitlichen Aufgabe. Egal, ob in Freiburg, Tübingen, Ulm, Mannheim oder Heidelberg, die Landesregierung sichert den Universitätskliniken somit die Möglichkeit massiver Einsparungen. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzesänderungen werden noch weitere Verbesserungen erzielt. Das zeigt sich an vier Punkten. Im UKG wird der Einsatz von wissenschaftlichem und – neu – nicht wissenschaftlichem Personal im Rahmen der Krankenversorgung mit Forschung und Lehre besonders herausgestellt. Im KIT-Gesetz sollen die Regelungen zum Bauverfahren flexibilisiert werden. Zudem sollen Angehörige des KIT dem Aufsichtsrat angehören dürfen, so wie es auch an den anderen Hochschulen im Land üblich ist. Es soll auch dem Umstand im KIT Rechnung getragen werden, dass Juniorprofesiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 sorinnen und -professoren als leitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tätig werden können. Zudem wurde das Landeshochschulgebührengesetz überarbeitet und um die vorgesehene Befristung der Anerkennung des Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine ergänzt. Das Land gewährleistet somit die Gebührenfreiheit. An dieser Stelle sage ich auch vielen Dank für die Rückmeldungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens in dieser Sache. Hier freue ich mich, signalisieren zu können, dass die Landesregierung zugestimmt hat, bezüglich der Entwicklung der Personalgestellung eine Berichtspflicht einzuführen. Konkret gilt das für das nicht wissenschaftliche Personal. Somit kann nachvollzogen werden, in welchem Umfang nicht wissenschaftliches Personal für die jeweils andere Einrichtung tätig wurde. Die Berichtspflicht ist zunächst für zwei Jahre angelegt. Mit einem Zwischenbericht nach einem Jahr wird gerechnet. Wir stellen somit gemeinsam mit der Landesregierung sicher, dass diese Gesetzesänderung für die Beschäftigten und insbesondere für das nicht wissenschaftliche Personal die entsprechenden Vorteile mit sich bringt. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Dieses und weitere Beispiele zeigen, dass wir hier heute ein gutes Gesetz vorliegen haben: starke Spareffekte, wichtige Ergänzungen in der gesamtmedizinischen Versorgung und schließlich der wichtige Punkt Berichtspflicht für die Personalgestellung. Die Botschaft sowohl an die Universitätskliniken als auch an die entsprechenden Universitäten im Land ist klar: Wir stärken die Zusammenarbeit von Unikliniken und Universitäten weiter. In guter, alter Tradition gilt auch weiterhin der Grundsatz: „In Scientia Salus“ – Heilung durch Wissenschaft. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Michael Preusch.

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. Mit diesem Zitat beschreibt Goethe einen wesentlichen Grundsatz in Wissenschaft und Forschung, der bis heute Basis der Weiterentwicklung in der Medizin ist. Was in der Petrischale oder im Reagenzglas entsteht, muss seinen finalen therapeutischen Effekt in der Anwendung am kranken Menschen beweisen. Nach diesem sogenannten Bench-to-Bedside-Prinzip wurde und wird Medizingeschichte geschrieben. Was liegt da näher, als Grundlagenwissenschaften und klinische Forschung besser zu vernetzen? (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Dr. Michael Preusch) Dieses Ziel verfolgt die vorliegende Gesetzesnovelle, mit der Wissenschaft, Forschung und Lehre, aber auch die Krankenversorgung in unserem Land zwischen den Universitäten und den Universitätskliniken in ein rechtssicheres Gerüst gepackt werden. Die gelebte Praxis des Einsatzes von wissenschaftlichem Personal zwischen Universität und Universitätskliniken war bisher oft eine andere, weshalb dieser Schritt für unsere Forschungseinrichtungen im Land überfällig ist und von den beteiligten Einrichtungen begrüßt wird. Im Übrigen entspricht dies den Anforderungen an eine heute notwendige und in die Zukunft gerichtete wissenschaftliche Praxis. Fragestellungen werden wie die Technik zur Beantwortung derselben weit komplexer. Entsprechend geschultes Personal und Hightech können allein schon aus Kostengründen nicht an jedem Standort beliebig vorgehalten werden. Die gemeinsame Nutzung solcher Excellence Core Facilities durch Forscher in Klinik und Universität ist Beispiel eines solchen Ressourcengewinns. Im Übrigen lässt uns die EU-rechtlich bedingte Änderung des Umsatzsteuergesetzes wenig Spielraum. Hier geht es der CDU-Fraktion um die Sicherstellung der universitären Forschung mit dem ohnehin kleinen Spielraum, den uns das Steuerrecht lässt. Mit der Änderung des Zweiten KIT-Weiterentwicklungsgesetzes bieten wir darüber hinaus jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verbesserte berufliche Perspektiven. Eine Freiheit der Wissenschaft setzt für uns, die CDU-Fraktion, eine adäquate Finanzierung voraus. Hierzu gehören eine Landesfinanzierung ebenso wie eine kluge und abgestimmte steuerrechtliche Kontrolle und eingerichtete Korridore. Es gehört aber auch ein Private Funding dazu, das in unserem Land gemeinsam mit einem Alumni-Programm noch weiter ausgebaut werden muss. Ich bin froh um jeden Mäzen, der Forschung in Baden-Württemberg unterstützt, und bin dann schon verwundert, wenn die FDP/DVP-Fraktion – namentlich Kollege Scheerer – das Engagement der Dieter Schwarz Stiftung am KI-Campus in Heilbronn in einer schlechten Weise herabwürdigt. (Beifall bei der CDU) Aber vielleicht braucht es einen gewissen fachlichen Hintergrund, um Forschung und Entwicklung in diesem Land auch vertreten zu können. In diesem Sinn unterstützen wir, die CDU-Fraktion, die Gesetzesnovelle und hoffen, damit den Forschungsstandort und die Kooperationen in Baden-Württemberg und darüber hinaus weiter zu stärken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Lassen Sie mich noch einen Satz zum vorliegenden Entschließungsantrag der SPD sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier, schon wieder liegt ein Antrag hier. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Die Frequenz der Vorlage ist kein Kriterium der Güte, wer auch immer sich darum bemühte. Inhaltlich wenig durchdacht ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 man ihn kennt, bekam doch nie eine Mehrheit in diesem Parlament. Quod erat demonstrandum. (Abg. Andreas Stoch SPD: Werden Sie nicht über- heblich, junger Mann!) Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Martin Rivoir.

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Martin Rivoir SPD

Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! (Unruhe)

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Daniel Born

Ich darf um mehr Ruhe bitten. Das Wort hat Herr Abg. Rivoir. Vielen Dank.

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Martin Rivoir SPD

Ich bedanke mich. – Es ist unbestritten, dass wir diese Gesetzesnovelle, diese Änderung brauchen. Ich kann für die SPD-Fraktion erklären, dass wir dem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen zustimmen werden. Wo genau und wo genau nicht, werden wir morgen bei der Ausschussberatung und dann auch morgen bei der Abstimmung hier im Parlament kundtun. Das Gesetz und seine Wirkungen sind nun schon dreimal erklärt worden. Insofern möchte ich auf ein viertes Mal verzichten. Ich möchte, weil mit diesem Gesetz auch die Universitätsklinika und die Landschaft als solche hier sozusagen auf dem Tisch des Hauses liegen, zu dem ganzen Vorgang ein paar Anmerkungen machen. Drei Punkte habe ich mir überlegt. Zum einen ist natürlich klar: Der Zeitrahmen, der jetzt vorgegeben ist – Frau Ministerin, Sie haben es gesagt: das Ganze soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten –, ist sportlich. Es müssen ja eine oder vielleicht auch mehrere Rechtsverordnungen erstellt werden. Es muss eine Prüfung des Landespersonalvertretungsgesetzes bzw. der Regelung der Mitbestimmungsrechte von nicht wissenschaftlichem Personal erfolgen. Es muss auch eindeutig festgestellt werden, welche Personen mit welchen Tätigkeiten und welchem Tarifvertrag dann welcher Dienstherrenfunktion unterliegen. Und es ist transparent zu machen, bei welchen dieser Entscheidungen letztlich die Personalvertretung einzubeziehen ist. Das ist sozusagen das Schwarzbrot, das bis zum 1. Januar beim MWK noch zu erledigen ist. Beim zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte, geht es in der Tat – mein Vorredner hat es schon angedeutet – um die Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes. Allein die Art, wie das jetzt konstruiert worden ist – auch mit EU-Richtlinien, sage ich mal –, zeigt doch, dass Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland in Baden-Württemberg nicht in diese Zeit passen. (Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, es gibt Untersuchungen, die besagen, dass ein Viertel, vielleicht auch ein Drittel – je nach Fachrichtung – derjenigen, die aus dem Nicht-EU-Ausland zu uns (Martin Rivoir) kommen, letztlich auch hierbleiben. Deswegen ist ein gebührenfreies Studium in Baden-Württemberg eigentlich das beste Mittel, um Fachkräfte ins Land zu bekommen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: So sieht es aus!) Ich stelle jetzt einen Zusammenhang zu Ihrer „wunderbaren“ Kampagne „THE LÄND“ her. Ich vermute mal, noch kein einziger Mensch ist deswegen nach Baden-Württemberg gekommen und arbeitet hier bei Bosch oder bei Daimler als Fachkraft. (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Wenn Sie also die 40 Millionen € und die 3 Millionen €, die Sie jetzt im Haushalt haben, zur Gegenfinanzierung dieser Studiengebühren nähmen, hätten Sie wesentlich mehr gegen den Fachkräftemangel in Baden-Württemberg getan als mit dieser Gesetzesänderung und der Kampagne, die durch diese Landesregierung in die Welt posaunt wird. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Der dritte Punkt, zu dem ich etwas sagen will, betrifft das, was wir eigentlich auch heute Morgen gehört haben, als wir über die Universitätsklinika in Heidelberg und Mannheim gesprochen haben. Weil es um ein Universitätsklinika-Gesetz geht, will ich auch zu diesem Punkt noch etwas sagen. In dem neuen Haushaltsentwurf steht nichts mehr von Finanzmitteln zur Untersuchung einer Fusion. Vielmehr steht darin: Bis Ende 2022 sollen diese Untersuchungen abgeschlossen sein. Und wir hören – wir waren ja alle heute Morgen hier vertreten – von den Beteiligten vor Ort in Mannheim und Heidelberg, dass dort alle bereit und willig sind, dass sich eine Dynamik entwickelt hat und es jetzt mit diesem Verbund – ursprünglich war von einer Fusion die Rede, jetzt soll es noch ein Verbund werden – losgehen soll. Dort hat sich eine Dynamik bei beiden beteiligten Seiten entwickelt, und sie wollen diese gemeinsame Zukunft haben. Es wundert schon, dass wir dann hören müssen, dass offensichtlich die entsprechenden Beschlüsse dieser Landesregierung noch gar nicht vorliegen. Der Ministerpräsident hat dieses Thema vor zwei Jahren zur Chefsache gemacht, hat es angestoßen. Jetzt läuft es zwei Jahre mit Höhen und Tiefen. Man startete mit einer Fusion, jetzt ist man bei einem Verbund, aber es fehlt das „Go“ der Landesregierung. Das heißt, meine Damen und Herren: Da muss ganz dringend etwas passieren. Ich sage Ihnen: Die SPD unterstützt dieses Projekt. Wir wollen, dass es kommt, und wir wollen, dass dort endlich Entscheidungen getroffen werden, damit die Menschen vor Ort arbeiten können. (Beifall bei der SPD) Da erlauben Sie mir dann, dass ich über den Kollegen Dr. Preusch nun auch Goethe zitiere: Es ist nicht genug, zu wollen, man muss es auch tun. In diesem Sinn vielen Dank. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dennis Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf legt die Landesregierung erfreulicherweise Änderungen vor, die auch wir unterstützen können. So halten wir die Ausnahmeregelungen für ukrainische Geflüchtete bei den Studiengebühren weiterhin für richtig. Auch die Beschleunigungen von Bauvorhaben am Karlsruher Institut für Technologie begrüßen wir – sofern die erhoffte Beschleunigung auch eintritt. Gleiches gilt für die optionale Bauherreneigenschaft, die sich ja bereits in der Weiterentwicklungsklausel im Landeshochschulgesetz befindet. Die gilt es mit Leben zu füllen. Die redaktionellen Änderungen sind nicht der Rede wert, die Änderungen am Universitätsklinika-Gesetz jedoch schon. Um auch hier gleich zu spoilern: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und können diesen auch so unterstützen. Die Änderungen am Universitätsklinika-Gesetz sind aus unserer Sicht richtig und müssen vorgenommen werden; denn es geht um den Erhalt unserer Forschungsstärke in Baden-Württemberg. Dass diese Änderungen aber erst jetzt kommen, spricht nicht gerade dafür, dass diese Landesregierung ein ähnlich großes Interesse daran hat, die Forschungsstärke zu erhalten. Denn seit 2015 ist mit der damaligen Änderung des Umsatzsteuerrechts aufgrund der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie klar, dass öffentliche Leistungen, wenn sie denn auch privatwirtschaftlich erbracht werden können, umsatzsteuerpflichtig werden. Künftig werden nur noch Forschungskooperationen umsatzsteuerfrei bleiben, die mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts eingegangen werden, und das auch nur, wenn dadurch keine größeren Wettbewerbsverzerrungen eintreten. Damit wird es kaum noch Kooperationen mit externen Partnern geben, die umsatzsteuerfrei bleiben. Was im Grundsatz richtig ist, um den Wettbewerb nicht zu verzerren, kann in den gewachsenen Kooperationsstrukturen wie etwa im Kooperationsmodell zwischen Universität und Uniklinik oder eben zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand zu deutlichen Mehrbelastungen führen, die nachher beiden, Staat und Wirtschaft, in Baden-Württemberg zum Nachteil werden. (Unruhe)

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Daniel Born

Herr Abg. Birnstock, ich muss noch einmal kurz dazwischengehen. – Wenn Sie sich mit der oder dem Abgeordneten neben Ihnen austauschen, dann stört das hier nicht weiter. Wenn Sie sich über drei Reihen darüber unterhalten, was im Protokoll über Sie vermerkt wurde oder was es sonst Neues gibt, dann bekommen wir hier eine solche Lärmkulisse, dass sogar wir drei hier oben akustisch nicht mehr dem Redner folgen können. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Er hat doch extra laut gesprochen!) Darum darf ich Sie noch einmal bitten, auch aus Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen, die Lärmkulisse ein biss- (Stellv. Präsident Daniel Born) chen nach unten zu drehen. Reden Sie einfach, wenn Sie reden wollen, mit der Person nebenan. Das ist auch interessant. Also nicht über vier Reihen, sondern nebenan. (Abg. Andreas Stoch SPD: Oder gar nicht!) – Das, Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, hätte ich jetzt deshalb nicht gesagt, weil Sie einer derjenigen waren, die sich gerade eben über zwei Reihen unterhalten haben. (Heiterkeit) Jetzt hat wieder Herr Abg. Birnstock das Wort. – Herr Kollege.

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Dennis Birnstock FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hoffe, ich bekomme meine Redezeit auch wieder zurück.

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Daniel Born

Selbstverständlich.

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Dennis Birnstock FDP

Die ist nämlich genullt worden.

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Daniel Born

Ihnen geht keine Sekunde flöten, und das ganze Haus hört Ihnen zu.

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Dennis Birnstock FDP

Dann bin ich beruhigt. Ich hoffe natürlich, Sie können mir auch inhaltlich folgen. Ich gebe dafür mein Bestes. Dieser Gesetzentwurf kümmert sich nun richtigerweise um die Unikliniken im Land. Denn in der Antwort auf unseren Antrag, den wir im April gestellt hatten, heißt es dazu – ich zitiere –: Hier wird derzeit von einem Mehraufwand für Umsatzsteuer von über 30 Millionen € ausgegangen. Nun gibt es neben den Uniklinika noch unzählige weitere Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen, die von der Landesregierung wohl nicht die nötige Aufmerksamkeit bekommen haben. Das erklärte Ziel der Landesregierung, durch eine geeignete Gestaltung der Kooperationsbeziehungen Steuerpflichten zu minimieren, ist grundsätzlich richtig. In der Umsetzung mussten aber die betroffenen Einrichtungen mühevoll geeignete Lösungen erarbeiten, um rechtssicher Steuerpflichten zu vermeiden. Trotzdem rechnet die Landesregierung mit einem Umsatzsteuermehraufwand für die Hochschulen im niedrigen einstelligen Millionenbereich pro Jahr. Nachdem das Ministerium nun sieben Jahre gebraucht hat, um diesen Gesetzentwurf vorzulegen, habe ich leider nicht allzu große Hoffnungen, dass die Landesregierung in den letzten zwei Monaten, bevor die Neuregelung erstmals anzuwenden ist, auch für die anderen Forschungskooperationen eine Lösung findet, und das trotz zweijähriger Fristverlängerung. Es ist ja nicht so, dass wir, die Opposition, unserer Aufgabe, die Landesregierung zu kontrollieren und auf Probleme aufmerksam zu machen, nicht nachgekommen wären. Denn wir haben nicht erst in diesem Jahr, sondern bereits in den Jahren ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 zuvor nachgefragt, was die Landesregierung hier unternehmen will. Zwar wollte man laut den Stellungnahmen zu unseren Anträgen von Anfang 2020 möglichst Lösungen suchen, um die Mehrbelastung zu vermeiden, aber anscheinend hat man dann doch zumindest einen Teil des Kopfes in den Sand gesteckt. Nun ist der Kopf nicht nur voller Sand, sondern auch das Kind bereits im freien Fall in Richtung Brunnenboden. Es gibt doch noch die Möglichkeit, zumindest für die Hochschulen im Doppelhaushalt 2023/2024 Vorsorge zu treffen, um möglichen Steuerpflichten und entstehenden Mehrkosten durch finanzielle Unterstützung zu begegnen. Denn jeder Euro, der zusätzlich an das Finanzamt überwiesen werden muss, fehlt den Hochschulen in ihrem Budget und fehlt damit der Forschung in Baden-Württemberg. Frau Olschowski, haben Sie in der Haushaltsaufstellung die erforderlichen Mittel berücksichtigt und, wenn ja, in welcher Höhe? Ich bin gespannt, ob Sie morgen in der Ausschussberatung eine Antwort auf diese Frage haben. Denn mit Blick auf die Energiekostensteigerungen ist das nicht der einzige Posten, der das Budget der Hochschulen schmälert. Die Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, die unsere akademische Exzellenz in Baden-Württemberg ausmachen, gilt es jedenfalls tatkräftig zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Alfred Bamberger.

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Alfred Bamberger AfD

Habe die Ehre, Herr Präsident, grüß Gott, meine Damen und Herren! Die Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den Universitätskliniken und klinikführenden Universitäten des Landes sollen weiterentwickelt werden. Ist diese Weiterentwicklung notwendig? Gab es bisher etwa keine Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und den Kliniken? Natürlich gab es sie. Wozu dann dieses Gesetz? Wir haben es gehört: Es geht darum, sich einer EU-Peitsche unterzuordnen. (Zuruf) Das Prinzip der Aufteilung der Finanzen war einfach und für den Laien plausibel. Wissenschaftliches Personal wird von der Universität und damit vom Steuerzahler über den Etat des Wissenschaftsministeriums bezahlt, und nicht wissenschaftliches Personal wird von der Klinik und damit vom Gesundheitssystem getragen – so klar und so einleuchtend. Und so klar und so einleuchtend sollte es auch bleiben. Dieses Prinzip wird aber jetzt aufgeweicht. Mit der Aufweichung der Prinzipien fördern Sie gleichzeitig Intransparenz. Der Grundsatz der Transparenz ist jedoch wichtig, insbesondere in Anbetracht der finanziellen Belastungen und gerade in Anbetracht außerordentlicher finanzieller Belastungen – und das war die Coronasituation zweifelsohne. Wissenschaft ist Aufgabe des Wissenschaftssystems; dieses wird vom Land Baden-Württemberg finanziert. Das ist gut so, und so kann jeder baden-württembergische Steuerzahler das Gefühl haben, dass er zu Recht seine Steuern zahlt. Das nicht (Alfred Bamberger) wissenschaftliche Personal sollte deshalb ausreichend und auskömmlich über das Gesundheitssystem und die entsprechenden Beiträge finanziert werden. Die Aufweichung dieses Prinzips halten wir für inhaltlich falsch und fatal für den Steuerzahler. In der neuen Fassung soll es in Satz 2 und 3 des Absatzes 1 von § 7 des Universitätsklinika-Gesetzes heißen: Die Universität ist verpflichtet, die der klinischen Medizin zugeordneten ... Hochschullehrer und weiteren Angehörigen des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals der Universität dem Universitätsklinikum zum Zwecke der Krankenversorgung ... zur Verfügung zu stellen. Die der klinischen Medizin zugeordneten ... Hochschullehrer und weiteren Angehörigen des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals sind verpflichtet, an dem ihrer Universität zugeordneten Universitätsklinikum in der Krankenversorgung ... mitzuwirken. Die Übernahme der Kosten für dieses nicht wissenschaftliche Personal ist jedoch ein Fass ohne Boden. Wo möchten Sie hier die Grenze ziehen? Pflegepersonal, Laborpersonal, Krankenschwestern, Reinigungskräfte – all diese Ausgaben haben andere Krankenhäuser ebenfalls. Das führt eigentlich zu einer Marktverzerrung. Es werden hier dem Steuerzahler Kosten des allgemeinen Gesundheitssystems aufgebürdet. Sie erhoffen sich dadurch den Dank dieser Institutionen. Das geschieht jedoch auf Kosten des Steuerzahlers. Im Gegenzug soll das Personal auch der Universität zur Verfügung stehen, z. B. für pflegerische Leistungen im Rahmen von wissenschaftlicher Forschung. Ist das nicht reichlich absurd? Natürlich wird der Laborassistent nicht mittags seine Jacke ausziehen und in die Uni fahren. Natürlich wird es eine gewisse Zusammenarbeit immer gegeben haben. Das wurde im Rahmen der Möglichkeiten auch bisher so gehandhabt. Uns ist einiges aus den Änderungen reichlich nebulös. So heißt es denn auch zur Konkretisierung: Näheres zu den Sätzen 2 bis 6 regelt das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung nach Anhörung der Universitäten unter Wahrung der Rechte der Universitäten und ihrer Mitglieder nach § 3 LHG. Meine Damen und Herren, Gesetze müssen einfach und plausibel sein, um von der Bevölkerung akzeptiert zu werden. Haben Sie diesen Anspruch bereits aufgegeben? Haben wir hier ein Gesetz, das erst einmal eine neue Rechtsverordnung braucht? Diese entzieht sich den Regelungen des Parlaments und schiebt die Gestaltungsmöglichkeit dem Ministerium zu. Daraus resultiert eine Verkomplizierung, die zudem undemokratische Regelungen nach sich zieht. Im KIT-Gesetz soll die Möglichkeit für Regelungen für Bauverfahren flexibilisiert werden. Das ist möglicherweise sinnvoll. Es soll jedoch auch der Status von Honorarprofessoren, Lehrbeauftragten, Ehrensenatoren sowie Ehrenbürgern am KIT hinsichtlich der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat dem an anderen Hochschulen gleichgestellt werden. Ob Ehrensenatoren oder Ehrenbürger in der Leitung einer Hochschule etwas zu suchen haben, darf bezweifelt werden. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3352 zur weiteren Beratung an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Punkt 11 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes – Drucksache 17/3462 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetze des Bundes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das Änderungsgesetz, das wir Ihnen jetzt vorlegen, passt das landesrechtliche Ausführungsgesetz an die Bundesreform an. Dieses muss dann ebenfalls am 1. Januar in Kraft treten. Neu ist die bundesrechtliche Einführung einer erweiterten Unterstützung. Die Behörde soll Unterstützungsbedürftige bei der Suche nach der richtigen Hilfe an die Hand nehmen. Damit sollen rechtliche Betreuungen möglichst vermieden werden. Es ist im Prinzip eine Korrektur eines Anlagefehlers der Reform von vor über 20 Jahren. Es ist – ich kann das auch aus meiner fachlich-beruflichen Sicht sagen – wirklich ein großer Fortschritt. Weitere Ziele der bundesgesetzlichen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sind, eine bundesweit einheitliche Qualität der beruflichen Betreuung sicherzustellen und – allem voran und auch immer wieder zu beachten – das Selbstbestimmungsrecht Betroffener zu stärken. Für die bessere Qualität rechtlicher Betreuung wurde bundesrechtlich ein Registrierungsverfahren für Berufsbetreuerinnen und -betreuer eingeführt. Um hier einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen, wurde ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung von Lehrgängen für diese Betreuerinnen und Betreuer eingerichtet. Entscheidend – das wissen Sie aus Ihrer Praxis vor Ort – für die Qualität rechtlicher Betreuungen ist insbesondere die Arbeit der Betreuungsvereine, die in hohem Maß ehrenamtlich mitgetragen sind. Das neue Betreuungsorganisationsgesetz – BtOG – sieht einen Anspruch der Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung vor. Wir werden daher die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration über die Förderung von Betreuungsvereinen zü- (Minister Manfred Lucha) gig anpassen; denn wir wollen eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen. Ein weiteres wichtiges Ziel der erweiterten Unterstützung ist, wie schon erwähnt, das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu bewahren und zu stärken. Daher werden wir Modellprojekte im Land einrichten, die die erweiterte Unterstützung im Gerichtsverfahren erproben. Die Rechtsgrundlage dafür bietet das nun überarbeitete Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes. Die Modellprojekte sollen zum einen die Wirksamkeit der erweiterten Unterstützung erproben, und zum anderen sollen sie Schnittstellen zu den jeweils anderen Sozialleistungen finden und Lücken schließen. Damit soll und muss verhindert werden, dass einzelne Menschen mit Unterstützungsbedarf an solchen Schnittstellen „durchs Raster fallen“ oder aber – was in der Vergangenheit sehr häufig ein Reflex war – vorschnell rechtliche Betreuungen angeordnet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, dass die bundesrechtlichen Vorgaben, die zum 1. Januar in Kraft treten, im Land unmittelbar umgesetzt werden. Wichtig ist auch, dass die Modellprojekte zum Januar starten. Wir haben jetzt genügend engagierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Änderungsgesetz muss spätestens zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung dieses Entwurfs. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart. Die Debatte eröffnet für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Thomas Poreski.

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Thomas Poreski GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Betreuungsrecht, das im kommenden Jahr in Kraft tritt, ist ein wichtiges Bundesgesetz, über dessen Umsetzung im Land wir heute beraten. Es ist zweifellos ein sozialpolitischer Meilenstein. Es löst das entsprechende Gesetz aus den späten Neunzigerjahren ab, das ebenfalls einen Meilenstein markiert hat; denn davor gab es das Vormundschaftsrecht, das auf eine weitgehende Entmündigung der Betreuten hinauslief – mit vielen negativen Begleiterscheinungen. Die Betreuten wurden nicht begleitet, nicht in ihrer Selbstbestimmung gefördert, sondern vollständig fremdbestimmt – häufig, aber sicher nicht immer, in bester Absicht. Das Betreuungsrecht aus den Neunzigerjahren sollte diese Bevormundung überwinden. Im Betreuungsrecht agieren eine Betreuerin oder ein Betreuer gemeinsam mit den Betreuten und im Bedarfsfall für die Betreuten, aber niemals gegen sie. Betreute können eine Betreuung mithilfe der zuständigen Betreuungsgerichte jederzeit beenden. Das hat auch, wie ich vor dem Hintergrund meiner beruflichen Praxis bestätigen kann, immer wieder stattgefunden, z. B. wenn eine Betreuerin oder ein Betreuer das in sie gesetzte Vertrauen missbraucht hat. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Die Erfahrungen mit dem jetzt abzulösenden Gesetz waren trotz dieser erfreulichen Entwicklungen vielfältig und dergestalt, dass es gute Gründe für die Neuregelung gibt. Zum einen waren sowohl im Gesetz als auch in der Praxis noch Restanten des alten Vormundschaftsrechts erkennbar, die den propagierten Zielen zuwiderlaufen. Wir hatten und haben gesetzliche Betreuungen, die in dieser Form definitiv nicht erforderlich sind und die Eigenverantwortung der Betroffenen nicht fördern. Wir haben auch gesetzliche Betreuungen, die als „Geschäftsmodell“ dazu geführt haben, dass manche – nicht alle – kommerziellen Betreuerinnen und Betreuer stapelweise Betreuungen übernommen haben, ohne dass die Betreuten davon einen realen Nutzen hatten. Wenn sie gebraucht wurden, z. B. in sozialrechtlichen Konflikten, waren sie nicht präsent und auch nicht kompetent. Auch das habe ich in meiner beruflichen Praxis allzu oft beobachten müssen. Auf der anderen Seite haben wir die gemeinnützigen und durch bürgerschaftliches Engagement geprägten Betreuungsvereine. Sie machen in der Regel eine sehr gute und klientenorientierte Arbeit. Sie fördern mit großem Einsatz, mit Verstand und mit Herz die soziale Teilhabe. Wir alle können dankbar sein, dass wir diese Betreuungsvereine haben. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Umso mehr müssen wir dafür Sorge tragen, dass sie nicht mehr – wie häufig im alten Recht – unterfinanziert sind, zumal die Aufgaben mit den neuen gesetzlichen Regelungen wie dem wirklich wichtigen Bundesteilhabegesetz sowie durch die demografische Entwicklung nicht einfacher, sondern anspruchsvoller werden. Es wird künftig also nicht weniger aufwendig – auch wenn es in dem neuen Gesetz darum geht, Betreuungen durch eine Stärkung der Betroffenen perspektivisch zu begrenzen. Ich möchte für meine Fraktion feststellen: Die Erfahrungen, die ich hier skizziert habe, wurden mit der gesetzlichen Neuregelung konsequent aufgegriffen. Es ist ein gutes Bundesgesetz, und wir werden es für unser Land stimmig und gut umsetzen. Dass es dabei, wie immer bei Neuregelungen, auch Sorgen gibt, ist selbstverständlich. Viele von uns haben dazu in den vergangenen Wochen Post bekommen. Anlass für die Sorge ist, dass im Entwurf des Landeshaushalts nur knapp eine halbe Million Euro für die Umsetzung des neuen Betreuungsrechts festgeschrieben sind und dass das Land – übrigens zu Recht – gegenüber dem bestehenden Recht keine grundsätzlich veränderte Konnexität sieht. Es gibt hier – das ist Fakt – eine sehr starke Zuständigkeit auch der kommunalen Seite. Dennoch ist die Sorge unbegründet, dass sich das Land einen schlanken Fuß machen könnte. Wir wissen, dass die Umsetzung das Land mehr als die fest im Haushalt eingestellten Mittel kosten wird. Wir wissen allerdings noch nicht genau, wie viel. Deshalb haben wir über diese knappe halbe Million hinaus bis zu 4 Millionen € als Rücklage für das neue Betreuungsrecht eingeplant. Dabei ist klar, dass ein Teil der Rücklage den Betreuungsvereinen und deren wichtiger Arbeit zugutekommen wird. Dar- (Thomas Poreski) über, über eine angemessene Ausstattung und Finanzierung, führt das Sozialministerium zielorientierte Gespräche mit den Vereinen. Sie werden jetzt, da der Landtag die haushalterischen Weichenstellungen vornimmt, nach unserer Überzeugung zügig zu einer guten Regelung führen. Wir Sozialpolitiker können dazu beitragen: Erstens, indem wir diese Gespräche weiterhin dialogisch begleiten, und zweitens dadurch, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf und den ergänzenden Entschließungsantrag wie vorgesehen verabschieden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ansgar Mayr.

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes – ein sperriger Name zugegebenermaßen. Wir wollen diese wichtige und gute Reform in Landesrecht gießen, damit sie zu Beginn des nächsten Jahres bundesweit wirksam werden kann. Wir bringen dieses Gesetz auf den Weg, weil wir davon überzeugt sind, dass dies ein wichtiger Schritt hin zur Stärkung der Selbstbestimmung aller Menschen ist, auch von Menschen, die Unterstützung und Betreuung, welcher Art auch immer, benötigen. Nach Angaben des KVJS ist die Zahl der Betreuungen in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Wenn wir uns anschauen, was 2020 die Hauptgründe für die Anmeldung einer Betreuung waren, stellen wir fest, dass es zusammengerechnet in über 50 % aller Fälle körperliche Behinderungen nach einem Schlaganfall oder Altersdemenz waren. Angesichts unserer immer älter werdenden Gesellschaft müssen wir davon ausgehen, dass der Bedarf an Betreuung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark zunehmen wird. Auch deshalb tun wir gut daran, dieses Recht zu modernisieren. Worum geht es? Einige Schlagworte: Das reformierte Betreuungsrecht enthält grundlegende Änderungen für Betreute, aber auch für die ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer. Es geht u. a. um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten; es geht darum, zu unterstützen statt zu vertreten, darum, dass die Arbeit der Betreuungsvereine professionalisiert und finanziell gut ausgestattet wird. Und es werden bundeseinheitliche Standards bei der beruflichen Betreuung geschaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Deshalb wurde das öffentlich-rechtlich geprägte Betreuungsrecht neu strukturiert und in einem neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetz zusammengeführt. Hier werden auch Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, zu den Betreuungsvereinen und zu den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuern zusammengefasst. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Die Betreuungsvereine erhalten damit die gesellschaftliche, aber auch die finanzielle Anerkennung, die sie seit Langem verdienen. Sie sollen so ausgestattet werden, dass sie ihre Querschnittsaufgabe gut erfüllen können. Insbesondere wird für die Professionalisierung und die Weiterbildung der Betreuerinnen und Betreuer auch finanziell gesorgt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Daniel Born

Nächste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Frau Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wird das Eigenheim von Frau Müller verkauft, um die Kosten für ihre Pflege zu finanzieren? Soll Herrn Ali das Bein amputiert werden? Soll Frau Huber sich einen Hund zulegen? (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Um solche Fragen und um Entscheidungen von solcher Tragweite kann es gehen, wenn wir uns wie heute mit dem Betreuungsrecht beschäftigen. Das ist kein Nebenthema, auch wenn es heute der letzte Tagesordnungspunkt ist. Es kann jede und jeden von uns treffen, durch Schlaganfall, demenzielle Erkrankung oder durch körperliche oder psychische Erkrankungen oder Behinderungen. Für über 120 000 Menschen ist derzeit eine Betreuung in Baden-Württemberg eingerichtet – Tendenz steigend; das haben wir gerade schon gehört. Es ist kein Wunder, dass die Zahl tendenziell steigt, denn die Menschen werden immer älter, die familiären Strukturen verändern sich. Die Bedeutung der rechtlichen Betreuung nimmt also deutlich zu. Leider werden nur noch etwas mehr als die Hälfte der Betreuungen ehrenamtlich geleistet, obwohl die berufliche Betreuung eigentlich die Ausnahme sein sollte. Das heißt, es braucht eine Stärkung der Ehrenamtlichen und damit zusammenhängend auch der Betreuungsvereine. Kommen wir jetzt zur eigentlichen Reform. Diese unterstützen wir, die SPD-Fraktion, ausdrücklich, insbesondere auch, weil sie im Sinne des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Es geht um bessere Information und Einbindung betroffener Personen. Und im Kern geht es vor allem um mehr Qualität bei der Betreuung. Es ist völlig klar, dass diese Reform das Land auch mehr Geld kosten wird. Herr Lucha, wenn wir uns den Haushalt anschauen, müssen wir einfach sagen: Bei diesem Geld geht es nicht um Haushaltsrisiken, dieses Geld müssen Sie eigentlich schon heute beziffern und auf den Tisch legen. (Beifall bei der SPD) Denn es ist im Gegenteil so – das hat Herr Poreski dankenswerterweise auch gesagt –: Wenn man sich damit beschäftigt, wird deutlich, dass die Betreuungsvereine in Baden-Württemberg schon heute unterfinanziert sind. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich habe auch ande- re Beispiele genannt!) (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Das heißt, wir müssen jetzt an diese Aufgabe herangehen und das Geld zur Verfügung stellen. Wenn wir uns damit beschäftigen, wird auch deutlich, wie unterschiedlich die Qualität der Betreuung in verschiedenen Landkreisen ist. Es gibt völlig unterschiedliche finanzielle Ausstattungen. Die Stellungnahme des Landkreistags zu Ihrer Reform ist entsprechend auch unmissverständlich klar. Die Betreuungsvereine sind verstört über die Einschätzung der Landesregierung über den sehr geringen Mehrbedarf. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Sie haben es aber nicht verstanden!) Warum die Regierung viel zu spät in den Gesetzgebungsprozess eingestiegen ist und damit jetzt die – sagen wir mal so – freundlich-kritische Stimmung verursacht bzw. erzeugt hat, weiß man nicht. (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Fest steht: Das Land trägt die Verantwortung für Folgekosten Ihres Gesetzes. Das muss sich auch im Landeshaushalt niederschlagen. Die Arbeit der Betreuungsvereine muss gesichert werden. Wir alle werden in der Zukunft noch mehr auf sie angewiesen sein. In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend auf die große Bedeutung der Patientenverfügungen zu sprechen kommen, die aufgrund der schon geschilderten Veränderungen, auch demografischer Art, immer wichtiger werden. Aber um diese Bedeutung der Patientenverfügungen klarzumachen, braucht es wieder die sehr, sehr wichtige und qualitätsvolle Arbeit der Betreuungsvereine. Wir stehen hier an ihrer Seite. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Andreas Deusch- le CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Rudi Fischer für die FDP/DVP-Fraktion.

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Rudi Fischer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Ziele und das Inkrafttreten des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurden Sie von meinen Vorrednern bereits informiert; das kann ich somit überspringen. Die rund 70 Betreuungsvereine mit den haupt- und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern in Baden-Württemberg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Sie sind nah dran an den Menschen, näher, als eine Behörde es je sein könnte. Was mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz auf die Betreuungsvereine zukommt, sind nicht nur redaktionelle Änderungen, sondern zusätzliche Aufgaben. Auch die Art der Finanode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 zierung ändert sich grundlegend. Aus der bisherigen Förderung wird ein gesetzlicher Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Wenn ich Ihren Haushaltsentwurf anschaue, frage ich mich: Wie will das Sozialministerium diesen Anspruch umsetzen? Ihr Gesetzentwurf geht von einem Mehrbedarf von knapp 500 000 €, das heißt ca. 7 000 € pro Betreuungsverein, aus. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich habe es erläu- tert!) – Ja, abwarten. – Im Haushaltsentwurf findet sich keine Erhöhung des Ansatzes von 2 Millionen €, die die Betreuungsvereine bisher bekommen. Das steht in krassem Widerspruch zu den von den Betreuungsvereinen berechneten 7 Millionen € und ist damit weit weg von der gesetzlich vorgegebenen auskömmlichen Finanzierung. Es liegt keine saubere, transparente Kostenkalkulation von Ihrem Ministerium vor. Das ist ein Armutszeugnis. Zeit genug wäre gewesen. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Minister Lucha, bitte erklären Sie uns und den beteiligten Akteuren: Wie passt das zusammen? Weshalb stehen wir wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes heute vor der Situation, dass die Finanzierung zwischen Land, Landkreisen, Kommunen und Betreuungsvereinen noch völlig ungeklärt ist? Für die Kommunen wird es nun zum Problem, dass Sie die Ausführung des Gesetzes verschleppt haben. Hilferufe gibt es landauf, landab, nicht zuletzt im September das Positionspapier „Kein ,Weiter so‘!“ des Gemeindetags oder bei den Gesprächen mit der Liga oder mit den Betreuungsvereinen. Mit diesem Ausführungsgesetz tun Sie genau das Gegenteil. Die Betreuungsvereine und die Liga haben Ihnen konkrete Zahlen und Bedarfe bereits im März dieses Jahres auf den Tisch gelegt. Sie waren informiert. Warum haben Sie bis kurz vor knapp gewartet, um dieses Ausführungsgesetz vom Landtag verabschieden zu lassen? Herr Minister, das ist nicht nur unglücklich und unprofessionell, das zerstört Vertrauen. (Zuruf: „Treten Sie zurück“! – Vereinzelt Heiterkeit) So verbessern Sie nicht die Qualität der rechtlichen Betreuung, sondern schwächen sie. So stärken Sie nicht das Ehrenamt, sondern schwächen es. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Minister, ich fordere Sie auf: Nutzen Sie die nächsten Wochen! Treten Sie in einen intensiven, ehrlichen Dialog mit allen Beteiligten – am besten auf Augenhöhe. Hören Sie ihnen zu. Die Landesregierung des Gehörtwerdens – das waren doch Sie? Die Betreuungsvereine haben keinen Winterspeck. Sie sind bereits jetzt unterfinanziert. Sie haben keine Zeit, zu warten, bis Sie Ihre Modellprojekte evaluiert haben. Warum haben Sie Ihre Modellprojekte nicht bereits in diesem Jahr auf den Weg gebracht? Wie und ab wann finanzieren Sie die Landkreise, die Betreuungsvereine, die nicht an Ihren Modellprojekten beteiligt sind? (Rudi Fischer) Stärken Sie das Ehrenamt, indem Sie die Betreuungsvereine stärken. Hinterlegen Sie den Punkt 27 bei den Haushaltsrisiken mit bedarfsgerechten Finanzmitteln. Schaffen Sie Vertrauen, und sorgen Sie so für ein gutes, soziales Miteinander! Das gilt übrigens auch für die CDU: Tragen Sie das C in Ihrem Parteinamen nicht nur vor sich her, sondern handeln Sie danach! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Dr. Doro- thea Kliche-Behnke und Gabriele Rolland SPD)

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Daniel Born

Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Frau Abg. Carola Wolle.

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als freiheitliche Fraktion begrüßen wir die Reform des Betreuungsrechts ausdrücklich. Wie von uns bereits in vielen Bereichen gefordert, soll auch hier wieder der Mensch mit seinen ganz individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt rücken. Einen besonders sensiblen Bestandteil der Betreuung stellt die rechtliche Betreuung dar. Der vorliegende Gesetzentwurf soll deshalb vor allem das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken und Betreuung vermeiden – mit anderen Worten: nur so viel Betreuung wie unbedingt nötig und so viel Eigenständigkeit wie möglich. Wille und Wunsch der betreuten Person als Maßstab – so formulierte es die UN-Behindertenrechtskommission (Abg. Andreas Stoch SPD: Behindertenrechtskonven- tion!) beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Diesem Grundsatz stimmen wir uneingeschränkt zu. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aber dessen Verwirklichung ist tatsächlich sehr komplex. Die gegenwärtige Praxis zeigt, dass die umfassende rechtliche Betreuung einerseits zwar die Arbeit organisatorisch erleichtert, andererseits aber die Abhängigkeit der Betroffenen deutlich verschärft. Diesem Konflikt soll durch hohe, bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen begegnet werden. Im Vorfeld dieser Sitzung wurde unsere Fraktion – wie vermutlich alle Fraktionen hier im Haus – von der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg auf offene Fragen bei dieser Gesetzesnovelle hingewiesen. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung der Betreuungsvereine. Diese sind bereits jetzt unterfinanziert. Sie haben nach dem Bundesgesetz einen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzie-Schluss: iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 rung, den sie gefährdet sehen. Im Schreiben der IG Betreuungsvereine heißt es – ich zitiere –: Wir fordern Sie auf und bitten Sie, jetzt die Weichen zu stellen. Setzen Sie sich noch vor Abschluss der laufenden Haushaltsberatungen konsequent für unsere gemeinsamen Ziele auf Landesebene ein, und sorgen Sie für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Betreuungsvereine für die alten und die neuen Aufgaben. Aus dem Bereich der Krankenhausfinanzierung wissen wir als diejenigen, die tagtäglich die Menschen betreuen, dass die Landesregierung den Finanzbedarf regelmäßig zu niedrig einschätzt. Darüber hinaus sind nicht nur die bisher anfallenden Kosten zu decken, sondern auch der zusätzlich entstehende Aufwand. In der vorliegenden Drucksache finden wir dazu einen Vermerk. Ich zitiere: Die Anpassung der Förderung der Betreuungsvereine bleibt einer Regelung im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen vorbehalten. Deren Überarbeitung ist zeitnah beabsichtigt. „Beabsichtigt“, meine Damen und Herren! Für die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen hat die AfD-Fraktion daher entsprechende Vorschläge erarbeitet. Diese werden notwendig sein, um die wichtigen Ziele von mehr Selbstbestimmung der Betreuten schnell und effektiv zu erreichen und dies nicht unnötig zu verzögern. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3462 zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Punkt 12 unserer Tagesordnung ist beendet. Damit ist auch unsere heutige Sitzung beendet; denn wir sind am Ende der Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, 10. November 2022, um 9:30 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe hiermit die Sitzung. (Vereinzelt Beifall) 18:55 Uhr

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