Anton Baron
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben natürlich ein bisschen mehr dazu zu sagen. (Heiterkeit des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Im Gewand eines scheinbaren Gerichtsgesetzes kommt uns hier mal wieder ein unschönes Beispiel von EU-Irrsinn entgegen. Die EU kann nichts außer Bürokratie; das war so, das ist so, und das wird wahrscheinlich auch so bleiben. In ihrer Anmaßung, den nationalen Steuerbehörden in ihr Handwerk zu pfuschen, hat sie in Gestalt der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht zum ersten Mal diesen Ruf glänzend verteidigt. Der Bund musste die Regelungen, ob er wollte oder nicht, umsetzen. Natürlich lässt sie der Bund als EU-Musterknabe bis Anfang 2023 auch umsetzen. Wir erinnern uns an das Politikum vor einigen Monaten, als plötzlich ein Alarmruf durch die Medien geisterte: Der Verkauf von Kuchen bei Schulveranstaltungen durch Schüler und Eltern sollte plötzlich steuerpflichtig werden. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das hat aber nichts mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu tun!) – Na ja, das hat schon was damit zu tun. Danach hatte praktisch seit der Erfindung der Schulpflicht kein Hahn gekräht. Eltern und Schulen probten den Aufstand und verhinderten natürlich auch den Durchmarsch von EU-Unrecht auf leisen Sohlen. Die Aufregung war so gewaltig, dass sich damals sogar unser eigener Ministerpräsident genötigt sah, öffentlich zu versiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 chern, dass diese – ich zitiere – „Regelungen in ihren Bürokratismen gemindert“ würden. Aus demselben Gift kommt nun auch dieser vorliegende Gesetzentwurf. Mit dem sollen die Ratschreiber künftig eine Umsatzsteuer ans Land abführen, wenn sie den Bürgern einen Grundbuchauszug anfertigen. Für den wird nämlich eine Gebühr fällig. Was für ein fast schon perverser Unsinn! (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Denn beschäftigt man sich näher mit der Sache, sieht man: Die Umsatzsteuerpflicht betrifft eigentlich nur Unternehmer. (Zuruf: Nee, nee, nee!) Sinn der Richtlinie sei u. a. die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen. Nicht einmal der fanatischste grüne EU-Jünger würde den Ratschreiber als Unternehmer bezeichnen, der hier im Wettbewerb steht. Vielmehr haben wir bei uns die bundesweit einmalige bürgerfreundliche Einrichtung der Grundbucheinsichtsstellen. Die EU-Bürokraten haben aber beschlossen, den Ratschreiber als Unternehmer zu behandeln, weil es hier sonst zu Wettbewerbsverzerrungen käme. Diese Wettbewerbsverzerrungen werden darin gesehen, dass auch Notare Grundbuchausdrucke erstellen können und somit in Konkurrenz zu den Ratschreibern stehen. Ich will den tüchtigen Notaren hierzulande auch nicht zu nahe treten, aber wir haben hier eher ein Notarschutzgesetz als ein Wettbewerbsverzerrungsverhinderungsgesetz vor uns. Haben sich die Notare eigentlich jemals beschwert? Nun verfügen die Ratschreiber leider nicht im Entferntesten über die mediale Wirkungsmacht von Eltern, die seinerzeit den Ministerpräsidenten in dem „Kuchenskandal“ aus seiner warmen Nisthöhle zwingen konnten, wo auch die Umsetzungen von EU-Richtlinien ausgebrütet werden. Die Kommunen heulen auf – zu Recht. Seit Beginn der grünen Ära werden sie von der Landesregierung mit zusätzlichen Aufgaben geradezu bombardiert. (Zurufe) Nun noch eine Steuerbürokratie wegen so einem – ich erlaube mir, das Wort hier auch ganz klar zu sagen – Schwachsinn. Wo sind all die Schwüre dieser Landesregierung geblieben, gegen die Bürokratie anzukämpfen? Wo ist das schwere Leiden des Herrn Kretschmann an der Bürokratie geblieben? Der „Südkurier“ vom 16. Mai dieses Jahres schlagzeilte erst vor Kurzem – ich zitiere erneut –: Offenkundiger Unfug. Ministerpräsident Kretschmann leidet „wahnsinnig“ an der Bürokratie. Wo bleibt diesmal eigentlich Ihre Reaktion? Man hat es ja eben gerade gesehen: Durchwinken. Warum wollen Sie hier nicht auch Bürokratismen lindern? Sie werden hierauf natürlich keine Antwort geben. Wir haben auch nichts davon gehört. Dafür geben wir Ihnen aber die Antwort: Jörg Wojahn – als Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland und sicherlich auch kein Kritiker der EU (Anton Baron) – prangerte die Eil- und Bußfertigkeit deutscher Politiker gegenüber dem EU-Konstrukt mit den Worten an: Wenn eine Landesregierung so etwas macht, ergibt sich das nicht aus den ursprünglich auf EU-Ebene beschlossenen Regeln, sondern aus der strengen Umsetzung einer EU-Richtlinie in Deutschland. Und weiter: Ein klassischer Fall von Goldplating. Oder, auf gut Deutsch, päpstlicher sein als der Papst. Der Hebel könnte für das Land darin liegen, den Tatbestand der größeren Wettbewerbsverzerrung als nicht gegeben zu betrachten, was er auch nicht ist. Das einzig Große sind hier nämlich die demütigen Unterwerfungen unter EU-Bürokraten und die von diesem Gesetz hervorgerufene Bürokratie in unseren Rathäusern. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aus den vorher genannten Gründen werden wir natürlich diesen handwerklich schlecht gemachten – ich darf auch gern die Steigbügelhalter von der FDP/DVP zitieren –, schlampigen Gesetzentwurf aus vollster Überzeugung ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
