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Dr. Wolfgang Reinhart

09.11.2022 Sitzungen 17/49

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Razavi das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der beiden Fraktionen GRÜNE und CDU zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Ich bin – ich wiederhole jetzt das, was ich beim letzten Mal schon gesagt habe – den Regierungsfraktionen für diesen Gesetzentwurf wirklich sehr dankbar, weil wir damit ganz entscheidende, wichtige neue Weichen für den gelingenden Ausbau der erneuerbaren Energien stellen. Wir alle wissen – ich habe das dem Gesagten fast aller Redner entnommen –, dass wir beim Ausbau von PV und Windenergie schneller werden müssen. Ganz wesentlich dafür ist, dass wir neue Flächen für Windenergie und für Freiflächenfotovoltaik rasch bereitstellen. (Abg. Anton Baron AfD: Am besten vor dem eigenen Haus!) Ohne Flächen werden wir dieses Ziel nicht erreichen. Mein Haus hat deshalb im März dieses Jahres gemeinsam mit den Regionalverbänden eine regionale Planungsoffensive auf den Weg gebracht. Mit dieser regionalen Planungsoffensive wollen wir die geltenden Flächenziele gemeinsam mit den Regionalverbänden erreichen. Wir alle wissen – spätestens seit den letzten Monaten –, dass dies für die Energiesicherheit der Zukunft und auch für den Standort Baden-Württemberg ein ganz wichtiger und zentraler Aufbruch ist. Zusammen und – da bin ich mir sicher – im Schulterschluss mit den Regionalverbänden werden wir dieses Ziel erreichen. Wir bekennen uns klar zu den Flächenzielen, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zu den Aufgaben, die sich daraus ergeben. Ich wiederhole die wichtigsten Punkte dieser Planungsleitlinie. Sie regelt, dass dem durch klimafreundliche Energieerzeugung hervorgerufenen Flächenbedarf ein ganz besonderes Gewicht eingeräumt wird. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Weichenstellung. Drei Punkte: Erstens: Die Fristen für die Stellungnahmen zu den ausgelegten Planentwürfen werden vereinheitlicht und verkürzt. Zweitens, für mich der ganz zentrale Punkt: Die Plangenehmigung wird durch die Einführung eines Anzeigeverfahrens deutlich verschlankt. Auch das ist ein Novum, vielleicht das zentrale Novum. Drittens: Die rasche Umsetzung von Zielen der Raumordnung kann künftig auch durch Planungsgebote der Regierungspräsidien gewährleistet werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen wichtigen Änderungen der Planungs- und der Genehmigungsprozesse den gesamten Prozess, das ganze Verfahren deutlich besser und schneller machen und neu justieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Glocke des Präsidenten)

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