Guido Wolf
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesmediengesetzes und weiterer Gesetze fällt in eine Zeit, in der die gesellschaftliche Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine turbulente ist. Insofern ist die Beratung über diesen Gesetzentwurf Teil einer Debatte, die wir über die heutige Beratung hinaus führen müssen. Denn wenn eines an den Ereignissen der letzten Wochen und Monate im Bereich der Öffentlich-Rechtlichen klar geworden ist: Es gibt hier einen erheblichen Reformbedarf, den es aufzulösen gilt, um wieder verstärkt Akzeptanz in der Bevölkerung für öffentlich-rechtliche Medien zu erzielen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Änderung des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zieht notwendige Folgeänderungen des Landesmediengesetzes nach sich. Ich will nicht auf alle Punkte eingehen; Kollegin Kern hat einige angesprochen. Im Wesentlichen, Herr Staatssekretär, geht es ja auch darum, die notwendige Staatsferne unter Beweis zu stellen. Das ist ein Drahtseilakt, ein Balanceakt, eben auch hier die notwendige Distanz zwischen Politik einerseits und Medien andererseits etwa bei der Berufung in Amt und Funktion des LFK-Präsidenten einzuhalten. (Guido Wolf) Ich will mich insgesamt kurzfassen. Uns war wichtig, bei der Gesetzesänderung niemanden zu vergessen, alle abzuholen. Über Medien zu diskutieren heißt am Ende des Tages, über Demokratie insgesamt zu diskutieren. Denn Medien brauchen wir, um politische Vorgänge und Zusammenhänge zu vermitteln. Wenn es nicht mehr gelingt, politische Prozesse in Mediendarstellungen abzubilden, dann beginnen wir eben auch, Distanz zu den Menschen aufzubauen. Eine Sache ist mir wichtig. Alle Betroffenen, die wir an diesem Gesetzgebungsprozess beteiligt haben, sind entsprechend dabei, auch die Medienbranche, eine Branche, mit der jeder von uns täglich in Kontakt tritt, sei es über das Radio, den Fernseher oder in einer sonstigen Kulturveranstaltung. Es ist eine Branche, die uns über das aktuelle Weltgeschehen hinaus informiert, aber auch mit Animationen oder Komödien zum Lachen bringt, eine Branche, die insbesondere unter dem Pandemiegeschehen in besonderer Weise gelitten hat und stark gefordert wurde: Gerade im Bereich Fernsehen mussten oft kurzfristig Programminhalte umgestaltet werden, z. B. wenn es um sportliche Großveranstaltungen ging. Nicht nur das: In Zeiten von Homeoffice im ganzen Land wurden wir von unermüdlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Hörfunk und Fernsehen stets über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Ein weiterer Aspekt, der in diese Zeit fiel, war die Hängepartie bezüglich der Anpassung des Rundfunkbeitrags, die eine sichere und krisenfeste Planung deutlich erschwert hat. All das ging an der Branche wohl nicht spurlos vorbei; gleichwohl war ein gemeinsamer Kraftakt zu leisten, der durch die Branche aus meiner Sicht mit Bravour geleistet wurde. Bei aller Kritik, die man bisweilen auch aus unseren Reihen an Medien zu üben pflegt, besteht heute durchaus Anlass, den Medien und der Branche insgesamt für ihre Arbeit im Sinne der Demokratie zu danken. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD) Die Medienbranche kann die geplante Gesetzesänderung dem Grunde nach mitgehen. Gerade die LFK als unabhängige Instanz begrüßt die geplanten Anpassungen des Landesrechts an den Staatsvertrag und die Verlängerung der UKW-Zuweisungen ausdrücklich. Die von der LFK angeregten sinnvollen Änderungen und dabei insbesondere die Übergangsfrist zur Einführung von Transparenzpflichten wurden übernommen und sind im angepassten Gesetzentwurf enthalten. Während des Gesetzgebungsprozesses haben uns alle noch Rückmeldungen aus dem privaten Hörfunk erreicht, in denen es darum ging, die Laufzeit für die Lizenzen entgegen dem ursprünglichen Entwurf, der sich noch an unserem Koalitionsvertrag orientierte, nämlich eine Laufzeit von fünf Jahren vorsah, vielleicht doch zu verlängern. So sinnvoll und so begründbar die fünf Jahre auch sein mögen, so sehr hat sich in der Zwischenzeit eben auch einiges verändert. Gerade auch die privaten Hörfunksender sind durch die Coronapandemie in eine schwierige Lage gekommen. Sie brauchen eine längere Planbarkeit. Sie brauchen auch eine längere Laufzeit, um Abschreibungen für Investitionen entsprechend darstellen zu können. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Deshalb freue ich mich, dass es uns gelungen ist, über die Regierungsfraktionsgrenzen hinweg auch mit SPD und FDP/ DVP zusammen zu einem Änderungsantrag zu kommen, um die Laufzeitverlängerung auf sieben Jahre zu ermöglichen. Es mag sich hier um ein Detailproblem handeln, aber in Medienangelegenheiten ist es gut, wichtig und wertvoll – auch in der Außenwirkung –, wenn wir hier über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam agieren. Deshalb wollen wir heute hier im Landtag den Änderungsantrag, die Verlängerung der Lizenzen auf sieben Jahre zu ermöglichen, einbringen. Gerade mit dieser Änderung scheint der vorliegende Gesetzentwurf aus meiner Sicht eine gute Basis für den Medienstandort Baden-Württemberg zu sein. Für meine Fraktion kann ich daher die Zustimmung zu den geplanten Änderungen insgesamt empfehlen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD)
