Dennis Birnstock
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf legt die Landesregierung erfreulicherweise Änderungen vor, die auch wir unterstützen können. So halten wir die Ausnahmeregelungen für ukrainische Geflüchtete bei den Studiengebühren weiterhin für richtig. Auch die Beschleunigungen von Bauvorhaben am Karlsruher Institut für Technologie begrüßen wir – sofern die erhoffte Beschleunigung auch eintritt. Gleiches gilt für die optionale Bauherreneigenschaft, die sich ja bereits in der Weiterentwicklungsklausel im Landeshochschulgesetz befindet. Die gilt es mit Leben zu füllen. Die redaktionellen Änderungen sind nicht der Rede wert, die Änderungen am Universitätsklinika-Gesetz jedoch schon. Um auch hier gleich zu spoilern: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und können diesen auch so unterstützen. Die Änderungen am Universitätsklinika-Gesetz sind aus unserer Sicht richtig und müssen vorgenommen werden; denn es geht um den Erhalt unserer Forschungsstärke in Baden-Württemberg. Dass diese Änderungen aber erst jetzt kommen, spricht nicht gerade dafür, dass diese Landesregierung ein ähnlich großes Interesse daran hat, die Forschungsstärke zu erhalten. Denn seit 2015 ist mit der damaligen Änderung des Umsatzsteuerrechts aufgrund der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie klar, dass öffentliche Leistungen, wenn sie denn auch privatwirtschaftlich erbracht werden können, umsatzsteuerpflichtig werden. Künftig werden nur noch Forschungskooperationen umsatzsteuerfrei bleiben, die mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts eingegangen werden, und das auch nur, wenn dadurch keine größeren Wettbewerbsverzerrungen eintreten. Damit wird es kaum noch Kooperationen mit externen Partnern geben, die umsatzsteuerfrei bleiben. Was im Grundsatz richtig ist, um den Wettbewerb nicht zu verzerren, kann in den gewachsenen Kooperationsstrukturen wie etwa im Kooperationsmodell zwischen Universität und Uniklinik oder eben zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand zu deutlichen Mehrbelastungen führen, die nachher beiden, Staat und Wirtschaft, in Baden-Württemberg zum Nachteil werden. (Unruhe)
