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Nico Weinmann

FDP 09.11.2022 Sitzungen 17/49

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine vielfältige und ausgewogene Medienlandschaft ist ein elementarer Grundpfeiler für eine differenzierte und seriöse Berichterstattung. Dies gilt es bei allen Überlegungen immer im Blick zu behalten. Der Entwurf des Landesmediengesetzes bietet nach unserer Überzeugung gute und durchaus moderne Ansätze. Ich denke beispielsweise an die unbefristete Erteilung der Zulassung ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 und an die Zugewinne bei der Transparenz bei der LFK und dem Medienrat. Neben den angesprochenen lichten Bereichen gibt es auch schattige Bereiche. So haben wir die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Befristung der Zuweisung analoger und digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten auf fünf Jahre durchaus als kritisch betrachtet, gerade in Zeiten eines sich verschärfenden Wettbewerbs nicht nur mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern insbesondere auch mit Blick auf die Tech- und Onlineplattformen. Der Verband Privater Medien hat für diesen Fall gar die Geschäftsgrundlage als gefährdet gesehen, weil die daraus resultierenden fehlenden Planungs- und Investitionssicherheiten einen fairen Wettbewerb erschweren würden. Vielmehr würde sich eine Verlängerung um lediglich fünf Jahre investitionsund innovationshemmend auswirken. Deswegen haben wir noch vor der Aussprache im Ständigen Ausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der eine Verlängerung um zehn Jahre vorgesehen hat. Ich erinnere mich an die Aussprache. Da war die Zustimmung nicht ganz so großartig, wie sie heute zum Ausdruck kommt. Ich bin aber dennoch froh, dass es gelungen ist, mit der Verlängerung um sieben Jahre am Ende einen über die Fraktionsgrenzen hinweg getragenen Kompromiss gefunden zu haben. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen. Gerade in diesem Bereich – wie Kollege Wolf gesagt hat – ist es wichtig, dass die demokratischen Fraktionen Geschlossenheit signalisieren und ein Signal der Gemeinsamkeit nach außen senden. Ich denke aber trotzdem – das sei mir an dieser Stelle gegönnt –: Opposition wirkt auch und gerade zugunsten der Radiovielfalt. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Darüber hinaus – Kollege Weber hat es angesprochen – begegnet dieser Gesetzentwurf wenigen Unklarheiten, deren Entwicklung es im weiteren Verlauf zu beobachten gilt, gerade in Bezug auf das Verhältnis zur Anwendung des Medienstaatsvertrags bzw. zu der Reichweite der Anwendung der Vorgaben für regionale und lokale Programme in Baden-Württemberg. Insbesondere restriktive Werbevorgaben führen bei der am stärksten regulierten Mediengattung, nämlich dem Radio, zu einer Gefährdung der Refinanzierungsgrundlage, die im Werbemarkt nun einmal essenziell ist. Auch die Reduzierung der Zahl der Verbreitungsgebiete für lokale Hörfunkprogramme von zwölf bis 18 auf nunmehr neun bis 15 darf am Ende nicht zu einer Verschiebung zulasten betroffener Rundfunkanbieter führen. Die Begründung – auch das ist ein Punkt, den man durchaus ansprechen kann –, dass der Präsident oder die Präsidentin der Landesmedienanstalt zukünftig vom Medienrat und eben nicht mehr vom Landtag von Baden-Württemberg gewählt werden soll, um die Staatsferne zu betonen, erscheint da mehr oder minder symbolisch. Alles in allem, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt sich insbesondere mit der Befristung, mit der Anpassung mehr Licht als Schatten. Insofern tragen wir diesen Gesetzentwurf aus (Nico Weinmann) Überzeugung mit, wissen aber – der Kollege Weber hat bewusst und zu Recht darauf hingewiesen –, dass hier in diesem Bereich sicherlich im Laufe der nächsten Jahre noch einiges zu tun sein wird. Wir stehen konstruktiv dabei und wirken gern mit. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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