Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste der medizinischen Fakultäten, die es in Deutschland gibt, wurde im Jahr 1388 in Heidelberg gegründet. Die medizinische Ausbildung war zunächst theoretisch, doch erkannte man schnell die ausbildungspraktischen Vorzüge eines angegliederten Spitals. Kurzerhand wurde für die praktische Ausbildung angehender Mediziner ein Klinikum mit der medizinischen Fakultät zusammengelegt. Noch heute gilt der Leitspruch in Heidelberg: „In Scientia Salus“ – Heilung durch Wissenschaft. Diesen historisch bedingten engen Beziehungen von Universitäten und Unikliniken wird die Landesregierung heute ebenfalls gerecht. Zuallererst danke ich Frau Ministerin Petra Olschowski für den gelungenen und zielführenden Entwurf zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze – (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) dies vor allem unter dem Gesichtspunkt der hier vorliegenden Eilbedürftigkeit. Denn die Übergangsregelungen zum Umsatzsteuergesetz, die den Landeseinrichtungen derzeit noch zugutekommen, laufen zum Jahresende aus. Wir haben uns in Baden-Württemberg für ein sogenanntes Kooperationsmodell in der Forschung entschieden. Das bedeutet, dass hier mehrere rechtlich selbstständige Einrichtungen zusammenarbeiten. Damit also Forschung im Rahmen der Krankenversorgung stattfinden kann, leihen die Universitäten den Unikliniken häufig Personal aus – und umgekehrt. Nach bestehender Rechtslage müsste allerdings etwa im Fall eines ausgeliehenen Chemikers im Labor ab dem nächsten Jahr zusätzlich eine Umsatzsteuer bezahlt werden. Um dies zu verhindern, müssen die Universitäten und die Unikliniken nachweisen, dass es sich bei einer solchen personellen Zusammenarbeit um den Aspekt einer hoheitlichen Aufgabe handelt; ansonsten droht eben die Umsatzsteuer. Durch die Klarstellung nun auch für das nicht wissenschaftliche Personal, Teil der Krankenversorgung in Verbindung mit Forschung und Lehre zu sein, ist der hoheitliche Bezug hergestellt. Für das Finanzamt ist die Rechtsgrundlage nun klar: Personalverschiebungen zwischen Universität und Uniklinik dienen dem Grundprinzip der hoheitlichen Aufgabe. Egal, ob in Freiburg, Tübingen, Ulm, Mannheim oder Heidelberg, die Landesregierung sichert den Universitätskliniken somit die Möglichkeit massiver Einsparungen. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzesänderungen werden noch weitere Verbesserungen erzielt. Das zeigt sich an vier Punkten. Im UKG wird der Einsatz von wissenschaftlichem und – neu – nicht wissenschaftlichem Personal im Rahmen der Krankenversorgung mit Forschung und Lehre besonders herausgestellt. Im KIT-Gesetz sollen die Regelungen zum Bauverfahren flexibilisiert werden. Zudem sollen Angehörige des KIT dem Aufsichtsrat angehören dürfen, so wie es auch an den anderen Hochschulen im Land üblich ist. Es soll auch dem Umstand im KIT Rechnung getragen werden, dass Juniorprofesiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 sorinnen und -professoren als leitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tätig werden können. Zudem wurde das Landeshochschulgebührengesetz überarbeitet und um die vorgesehene Befristung der Anerkennung des Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine ergänzt. Das Land gewährleistet somit die Gebührenfreiheit. An dieser Stelle sage ich auch vielen Dank für die Rückmeldungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens in dieser Sache. Hier freue ich mich, signalisieren zu können, dass die Landesregierung zugestimmt hat, bezüglich der Entwicklung der Personalgestellung eine Berichtspflicht einzuführen. Konkret gilt das für das nicht wissenschaftliche Personal. Somit kann nachvollzogen werden, in welchem Umfang nicht wissenschaftliches Personal für die jeweils andere Einrichtung tätig wurde. Die Berichtspflicht ist zunächst für zwei Jahre angelegt. Mit einem Zwischenbericht nach einem Jahr wird gerechnet. Wir stellen somit gemeinsam mit der Landesregierung sicher, dass diese Gesetzesänderung für die Beschäftigten und insbesondere für das nicht wissenschaftliche Personal die entsprechenden Vorteile mit sich bringt. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Dieses und weitere Beispiele zeigen, dass wir hier heute ein gutes Gesetz vorliegen haben: starke Spareffekte, wichtige Ergänzungen in der gesamtmedizinischen Versorgung und schließlich der wichtige Punkt Berichtspflicht für die Personalgestellung. Die Botschaft sowohl an die Universitätskliniken als auch an die entsprechenden Universitäten im Land ist klar: Wir stärken die Zusammenarbeit von Unikliniken und Universitäten weiter. In guter, alter Tradition gilt auch weiterhin der Grundsatz: „In Scientia Salus“ – Heilung durch Wissenschaft. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)
