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Alfred Bamberger

AfD 09.11.2022 Sitzungen 17/49

Habe die Ehre, Herr Präsident, grüß Gott, meine Damen und Herren! Die Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den Universitätskliniken und klinikführenden Universitäten des Landes sollen weiterentwickelt werden. Ist diese Weiterentwicklung notwendig? Gab es bisher etwa keine Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und den Kliniken? Natürlich gab es sie. Wozu dann dieses Gesetz? Wir haben es gehört: Es geht darum, sich einer EU-Peitsche unterzuordnen. (Zuruf) Das Prinzip der Aufteilung der Finanzen war einfach und für den Laien plausibel. Wissenschaftliches Personal wird von der Universität und damit vom Steuerzahler über den Etat des Wissenschaftsministeriums bezahlt, und nicht wissenschaftliches Personal wird von der Klinik und damit vom Gesundheitssystem getragen – so klar und so einleuchtend. Und so klar und so einleuchtend sollte es auch bleiben. Dieses Prinzip wird aber jetzt aufgeweicht. Mit der Aufweichung der Prinzipien fördern Sie gleichzeitig Intransparenz. Der Grundsatz der Transparenz ist jedoch wichtig, insbesondere in Anbetracht der finanziellen Belastungen und gerade in Anbetracht außerordentlicher finanzieller Belastungen – und das war die Coronasituation zweifelsohne. Wissenschaft ist Aufgabe des Wissenschaftssystems; dieses wird vom Land Baden-Württemberg finanziert. Das ist gut so, und so kann jeder baden-württembergische Steuerzahler das Gefühl haben, dass er zu Recht seine Steuern zahlt. Das nicht (Alfred Bamberger) wissenschaftliche Personal sollte deshalb ausreichend und auskömmlich über das Gesundheitssystem und die entsprechenden Beiträge finanziert werden. Die Aufweichung dieses Prinzips halten wir für inhaltlich falsch und fatal für den Steuerzahler. In der neuen Fassung soll es in Satz 2 und 3 des Absatzes 1 von § 7 des Universitätsklinika-Gesetzes heißen: Die Universität ist verpflichtet, die der klinischen Medizin zugeordneten ... Hochschullehrer und weiteren Angehörigen des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals der Universität dem Universitätsklinikum zum Zwecke der Krankenversorgung ... zur Verfügung zu stellen. Die der klinischen Medizin zugeordneten ... Hochschullehrer und weiteren Angehörigen des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals sind verpflichtet, an dem ihrer Universität zugeordneten Universitätsklinikum in der Krankenversorgung ... mitzuwirken. Die Übernahme der Kosten für dieses nicht wissenschaftliche Personal ist jedoch ein Fass ohne Boden. Wo möchten Sie hier die Grenze ziehen? Pflegepersonal, Laborpersonal, Krankenschwestern, Reinigungskräfte – all diese Ausgaben haben andere Krankenhäuser ebenfalls. Das führt eigentlich zu einer Marktverzerrung. Es werden hier dem Steuerzahler Kosten des allgemeinen Gesundheitssystems aufgebürdet. Sie erhoffen sich dadurch den Dank dieser Institutionen. Das geschieht jedoch auf Kosten des Steuerzahlers. Im Gegenzug soll das Personal auch der Universität zur Verfügung stehen, z. B. für pflegerische Leistungen im Rahmen von wissenschaftlicher Forschung. Ist das nicht reichlich absurd? Natürlich wird der Laborassistent nicht mittags seine Jacke ausziehen und in die Uni fahren. Natürlich wird es eine gewisse Zusammenarbeit immer gegeben haben. Das wurde im Rahmen der Möglichkeiten auch bisher so gehandhabt. Uns ist einiges aus den Änderungen reichlich nebulös. So heißt es denn auch zur Konkretisierung: Näheres zu den Sätzen 2 bis 6 regelt das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung nach Anhörung der Universitäten unter Wahrung der Rechte der Universitäten und ihrer Mitglieder nach § 3 LHG. Meine Damen und Herren, Gesetze müssen einfach und plausibel sein, um von der Bevölkerung akzeptiert zu werden. Haben Sie diesen Anspruch bereits aufgegeben? Haben wir hier ein Gesetz, das erst einmal eine neue Rechtsverordnung braucht? Diese entzieht sich den Regelungen des Parlaments und schiebt die Gestaltungsmöglichkeit dem Ministerium zu. Daraus resultiert eine Verkomplizierung, die zudem undemokratische Regelungen nach sich zieht. Im KIT-Gesetz soll die Möglichkeit für Regelungen für Bauverfahren flexibilisiert werden. Das ist möglicherweise sinnvoll. Es soll jedoch auch der Status von Honorarprofessoren, Lehrbeauftragten, Ehrensenatoren sowie Ehrenbürgern am KIT hinsichtlich der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat dem an anderen Hochschulen gleichgestellt werden. Ob Ehrensenatoren oder Ehrenbürger in der Leitung einer Hochschule etwas zu suchen haben, darf bezweifelt werden. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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