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Thomas Hentschel

GRÜNE 09.11.2022 Sitzungen 17/49

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur freiwilligen Gerichtsbarkeit kommen wir einer wichtigen Aufgabe nach. Es ist so, dass wir für Grundbuchauskünfte, die vom Land zu erteilen sind, ab dem 1. Januar des nächsten Jahres Mehrwertsteuer erheben müssen. Diese Mehrwertsteuer wird üblicherweise von demjenigen, der es in Rechnung stellt, gleich mit einkassiert. Das ist jedoch nicht unser Geld, sondern das Geld des Staates. Es muss an das Finanzamt abgeführt werden. Jetzt bedienen wir uns der Organe der Kommunen, der Gemeinden im Wege der Organleihe und haben, um die Organleihe nicht zur Organspende werden zu lassen, (Heiterkeit der Abg. Julia Goll FDP/DVP) vereinbart, dass die dabei entstehenden Auslagen und Kosten von den jeweiligen Kommunen abgerechnet, vereinnahmt und behalten werden dürfen. Nur die Mehrwertsteuer steht denen eigentlich nicht zu. Deswegen werden wir mit diesem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, die Rechtsgrundlage schaffen, damit die Kommunen diese Steuern an uns weiterreichen, damit wir sie dann ans Finanzamt weiterreichen können. Das ist sehr kompliziert. Wir haben das ausführlich geprüft und sind zum Schluss gekommen: Das ist gut so. Wir werden dem zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Boris Wei- rauch SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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