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Dennis Birnstock

FDP 09.11.2022 Sitzungen 17/49

Dann bin ich beruhigt. Ich hoffe natürlich, Sie können mir auch inhaltlich folgen. Ich gebe dafür mein Bestes. Dieser Gesetzentwurf kümmert sich nun richtigerweise um die Unikliniken im Land. Denn in der Antwort auf unseren Antrag, den wir im April gestellt hatten, heißt es dazu – ich zitiere –: Hier wird derzeit von einem Mehraufwand für Umsatzsteuer von über 30 Millionen € ausgegangen. Nun gibt es neben den Uniklinika noch unzählige weitere Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen, die von der Landesregierung wohl nicht die nötige Aufmerksamkeit bekommen haben. Das erklärte Ziel der Landesregierung, durch eine geeignete Gestaltung der Kooperationsbeziehungen Steuerpflichten zu minimieren, ist grundsätzlich richtig. In der Umsetzung mussten aber die betroffenen Einrichtungen mühevoll geeignete Lösungen erarbeiten, um rechtssicher Steuerpflichten zu vermeiden. Trotzdem rechnet die Landesregierung mit einem Umsatzsteuermehraufwand für die Hochschulen im niedrigen einstelligen Millionenbereich pro Jahr. Nachdem das Ministerium nun sieben Jahre gebraucht hat, um diesen Gesetzentwurf vorzulegen, habe ich leider nicht allzu große Hoffnungen, dass die Landesregierung in den letzten zwei Monaten, bevor die Neuregelung erstmals anzuwenden ist, auch für die anderen Forschungskooperationen eine Lösung findet, und das trotz zweijähriger Fristverlängerung. Es ist ja nicht so, dass wir, die Opposition, unserer Aufgabe, die Landesregierung zu kontrollieren und auf Probleme aufmerksam zu machen, nicht nachgekommen wären. Denn wir haben nicht erst in diesem Jahr, sondern bereits in den Jahren ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 zuvor nachgefragt, was die Landesregierung hier unternehmen will. Zwar wollte man laut den Stellungnahmen zu unseren Anträgen von Anfang 2020 möglichst Lösungen suchen, um die Mehrbelastung zu vermeiden, aber anscheinend hat man dann doch zumindest einen Teil des Kopfes in den Sand gesteckt. Nun ist der Kopf nicht nur voller Sand, sondern auch das Kind bereits im freien Fall in Richtung Brunnenboden. Es gibt doch noch die Möglichkeit, zumindest für die Hochschulen im Doppelhaushalt 2023/2024 Vorsorge zu treffen, um möglichen Steuerpflichten und entstehenden Mehrkosten durch finanzielle Unterstützung zu begegnen. Denn jeder Euro, der zusätzlich an das Finanzamt überwiesen werden muss, fehlt den Hochschulen in ihrem Budget und fehlt damit der Forschung in Baden-Württemberg. Frau Olschowski, haben Sie in der Haushaltsaufstellung die erforderlichen Mittel berücksichtigt und, wenn ja, in welcher Höhe? Ich bin gespannt, ob Sie morgen in der Ausschussberatung eine Antwort auf diese Frage haben. Denn mit Blick auf die Energiekostensteigerungen ist das nicht der einzige Posten, der das Budget der Hochschulen schmälert. Die Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, die unsere akademische Exzellenz in Baden-Württemberg ausmachen, gilt es jedenfalls tatkräftig zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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