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Dr. Erik Schweickert

FDP 09.11.2022 Sitzungen 17/49

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen zur Preisverleihung des „Goldenen Windbeutels 2022“. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Der diesjährige Gewinner, meine Damen und Herren, für die dreisteste Werbelüge, die es gibt, ist dieses grün-schwarze Änderungsgesetz zum Landesplanungsgesetz. Es ist seines Zeichens eine Mogelpackung, die aus grüner Ideologie und aus Unwissenheit besteht. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das Schlimme ist, Frau Kollegin Holmberg: Sie glauben auch noch, dass Sie damit tatsächlich die Planungen beschleunigen. Wir hatten in der letzten Ausschusssitzung eine Anhörung dazu. Eine solche Anhörung habe ich in den letzten Jahren noch nicht erlebt. Die eigenen Gutachter der Regierungsfraktionen haben alle unisono diesen Gesetzentwurf zerrissen. Sie haben begonnen mit dem Satz: „Beschleunigung ist gut, aber ...“. Dann sind Aussagen gefallen wie „das Kind mit dem Bade ausschütten“, „die Axt anlegen“, „höchst bedenklich“. Nur einer von den Experten war übrigens von der FDP, alle anderen kamen aus Ihren Reihen. Ich würde mir schon einmal überlegen, was – wenn Sie alles über den grünen Klee loben, die Experten jedoch sagen: „Das bringt nichts“ – schiefgelaufen ist. Wissen Sie eigentlich, warum ich da von einer Mogelpackung rede? (Abg. Udo Stein AfD: Das ist doch öfter so!) Der Kollege Hoffmann hat gerade die Regionen Bodensee-Oberschwaben und Stuttgart angesprochen. Frau Holmberg, Sie haben es gesagt: Für die hat man das gemacht. Und die anderen unterstützen Sie. Ich habe es einmal durchexerziert: In der Region Bodensee-Oberschwaben liegt der Regionalplan – Gesamtfortschreibung – zur Genehmigung vor. Das heißt, die müssen das, wenn das Gesetz durchgeht, jetzt noch einmal bezüglich der Grünzüge überarbeiten. Das bedeutet: Fortschreibungsbeschluss, Entwurf inklusive Umweltprüfung, erste Offenlage; die Träger öffentlicher Belange müssen beteiligt werden; dann die Öffentlichkeit; dann eine Abwägung, (Dr. Erik Schweickert) dann eine zweite Offenlage, erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss, Genehmigung – bestenfalls drei Jahre, dann wirkt dieses Gesetz für den, für den Sie es machen wollen. Und das Interessante ist: Diejenigen, für die es nicht gebraucht wird, nämlich z. B. die Region südlicher Oberrhein, die Regionen, die viel weiter sind, die es schon gemacht haben, werden das Gleiche machen müssen. Das bedeutet zwei bis drei Jahre Verzögerung. Deshalb ist das eine Mogelpackung, Frau Kollegin. (Beifall bei der FDP/DVP) Jetzt sagen Sie hier: Es geht nur um „sollen“; die anderen „sollen das nur“. Was heißt denn „sollen“? „Sollen“ heißt: „Die, die können, müssen“, gerade bei einem solchen Verfahren. Nachher liegt es an der Dame hier, nämlich an Frau Razavi, und an ihrem Haus. Wenn Sie die Auslegungshinweise so gestalten, dass „sollen“ tatsächlich eigentlich heißt: „Das steht da gar nicht“, dann tritt das vielleicht nicht ein – bei einem Verfahren, bei dem wir wissen, dass doch alle, die die Planung verhindern wollen, vor Gericht ziehen. Und dann wird gefragt werden: Habt ihr abgewogen? Und wenn die nicht richtig abgewogen haben, dann werden die genauso zurückfallen. Ich prophezeie Ihnen: In drei bis vier Jahren werden wir bei allen anderen Regionalverbänden das gleiche Ergebnis haben. Sie unterstützen nicht nur die zwei Verbände, die es brauchen, sondern Sie werfen zehn zurück. Deshalb spreche ich von einer Mogelpackung, Frau Kollegin. (Beifall bei der FDP/DVP) Sie haben das damit begründet, es top-down machen zu müssen. Wo ist denn die grüne Politik des Gehörtwerdens – „von unten“? Nein, Sie sagen: „Wir machen es jetzt top-down, weil die Kommunen es nicht hinbekommen.“ Wo kommen wir denn da hin? Sie sagen, es sei kein Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Ganz toll! (Zurufe – Unruhe) Haben Sie sich mal überlegt, was in Ihrem Gesetz drinsteht? Sie lassen ja keine Zwischenfragen zu; es gibt ja keine Debatte bei Ihnen. Aber haben Sie sich mal überlegt, was Sie die Kommunen anweisen können? Sie können sie anweisen, die Flächennutzungspläne zu ändern. Und wenn dann die Kommune für ihre Vorhaben keinen Bebauungsplan macht, wer baut die denn dann? Das bringt nichts. Das erinnert mich so ein bisschen an das Thema Fußball. Jetzt können zwei Behörden etwas sagen. Früher konnten nur die Regionalverbände ein Planungsgebot aussprechen; jetzt kann auch das Regierungspräsidium dies tun. Das ist wie im Fußball: „Nimm du ihn; ich habe ihn sicher.“ Im Ergebnis wird es so sein: Keiner wird etwas machen, weil jeder denkt, der andere tue etwas. Wie, bitte, ist das eine Planungsbeschleunigung, Frau Kollegin? (Beifall bei der FDP/DVP) Dann diese Grünzug-Geschichte: Es gibt ja einen Grund, warum vielleicht manche die Grünzüge noch nicht geöffnet haode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 ben. Vielleicht deshalb, weil man den Kernraum eines Biotopverbunds hat, und da möchte man es steuern. Da sitzen der Umweltstaatssekretär und die Umweltministerin. Kaltluftentstehungsgebiete: Es gibt Gründe dafür, dass man Grünzüge nicht grundsätzlich öffnet. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Bei diesen Themen werden Sie auf Probleme stoßen, die Sie durch Ihr Gesetz in der Planung um Jahre zurückwerfen. Deshalb: Dieses Änderungsgesetz ist eine Mogelpackung. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Was ist die Alter- native?) Die Intention, die Planungsprozesse zu beschleunigen, haben wir nicht nur geteilt; wir haben Ihnen in der Ausschussanhörung auch Vorschläge gemacht. Wir haben Ihnen gesagt, wie Sie locker ein halbes Jahr sparen können. Aber um das geht es Ihnen nicht. Sie setzen etwas um, was auch die Axt an die Rechtsstaatlichkeit anlegt. Die Einspruchsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger werden jetzt halt nicht mehr im Hauptverfahren umgesetzt. Das muss man sich mal überlegen: Sie machen ein Gesetz, was das Ganze langsamer macht, und gleichzeitig wird die Möglichkeit des Bürgers, sich zu beteiligen, zurückgedrängt. Das muss man erst einmal hinbekommen, mit einem Gesetz nicht nur das Kind mit dem Bade auszuschütten, sondern dann auch noch mit Eilverfahren eine Fristenregelung zu etablieren, die nichts bringt. Frau Kollegin, ich habe mir wirklich Gedanken gemacht: Wie viele Änderungsanträge können wir denn stellen? (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Einen!) Denn ich würde es gern retten. – Ja, einen: alles komplett abschaffen. Genau, Herr Kollege, das wäre der Punkt. Deswegen können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Sie können noch so oft sagen: „Wir wollen eine Planungsbeschleunigung; jeder, der diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt, will keine Planungsbeschleunigung.“ Blödsinn! Jeder, der diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt, sieht, auf was Sie da zusteuern. Ich frage mich schon – das ist ein Gesetzentwurf, der nicht aus dem Ministerium kommt; er kommt nicht von der Landesregierung; er kommt von den Grünen und der CDU –, wie man so wenig mit den Betroffenen reden kann, wie man solche Fehler machen kann. Es haben Ihnen alle – alle, auch Proske und Seidemann oder wie sie alle heißen – gesagt, dass Sie damit das Kind mit dem Bade ausschütten. Lassen Sie es! Lesen Sie die Stellungnahmen. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Einer hat es gesagt!) Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Wir können uns gern in vier Jahren wieder zusammensetzen und dann schauen, was herausgekommen ist. (Zuruf von der AfD: In vier Jahren ist die FDP nicht mehr im Landtag!) (Dr. Erik Schweickert) Ich bin einmal gespannt, was die Frau Ministerin dazu sagt, wie sie diesen Auslegungshinweis macht. Denn daran wird alles hängen. Viel Spaß, Frau Ministerin. (Beifall bei der FDP/DVP)

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