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Christine Neumann-Martin

CDU 09.11.2022 Sitzungen 17/49

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein Kraftakt. Wir wollen die Energiewende in Baden-Württemberg gestalten und den Ausbauturbo bei den erneuerbaren Energien zünden. (Zuruf von der AfD) (Christine Neumann-Martin) Wie ich bereits bei der ersten Lesung sagte, wollen wir nicht nur Absichtserklärungen abgeben, sondern verbindliche Regelungen für Planung und Raumordnung erlassen. Wir haben das Ziel, 2040 die Klimaneutralität mit Nettonullemissionen zu erreichen. Dies haben wir mit dem 2-%-Flächenziel für Windenergie- und Freiflächenfotovoltaikanlagen als Grundsatz der Raumordnung in § 4b des Klimaschutzgesetzes verankert. Das ist mehr Fläche, als sie der Bund vorsieht, und wir wollen es bis 2025; das ist ebenfalls schneller, als es der Bund vorsieht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der AfD) Damit dieses Gesetz nicht in der Luft hängt – mit Karl Valentin gesprochen: „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut“ –, flankieren wir jetzt die regionale Planungsoffensive mit regulatorischen Verbesserungen. Deshalb wollen wir auch die regionalen Grünzüge für die erneuerbaren Energien stärker öffnen. Ohne diese Öffnung sehe ich nicht, wie wir mit den Regionalplänen das 2-%-Ziel erreichen können. Dies haben wir auch in der Anhörung diskutiert. Dort wurde uns mitgegeben: Der Gesetzentwurf wird grundsätzlich begrüßt. Im Grundsatz wird auch das Ziel, die Grünzüge zu öffnen, von allen Akteuren geteilt. Wir haben im Gesetz das Ob der Öffnung festgelegt. Es bleibt weiterhin dabei, dass die konkrete Umsetzung, also das Wie, in der Fläche durch die Regionalverbände im Rahmen ihrer Planungen erfolgen soll.

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