Dr. Rainer Podeswa
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen auf Landesebene rechtliche Anpassungen an den neu in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag vollzogen werden. Wesentliche Inhalte sind dabei Anpassungen an aktuelle Digitalisierungsprozesse oder – im Bereich der Landesanstalt für Kommunikation – erstmals Transparenzvorgaben und Regelungen zur Öffentlichkeit der Sitzungen des Medienrats. Derartigen Regelungen mit im Wesentlichen ausführendem Inhalt kann sich die AfD-Fraktion gern anschließen. Zu kritisieren ist jedoch, dass nach dem ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf trotz eines sich verschärfenden Wettbewerbs die privaten Hörfunkveranstalter weiterhin strukturell benachteiligt werden sollten. Hierzu zählte die in der Änderung des Landesmediengesetzes in § 19 vorgesehene, nur fünfjährige Verlängerungsoption bei der Zuweisung von Übertragungskapazitäten. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 6. Oktober hatten die Geschäftsführungen zahlreicher privater Hörfunkveranstalter zum Ausdruck gebracht, dass eine solche Befristung der Zuweisung von Übertragungskapazitäten als massiver Einschnitt in die Planungssicherheit anzusehen sei. Warum dann in der Begründung zum Gesetzentwurf trotzdem noch explizit erklärt wurde, man gebe den Beteiligten auf diese Weise wichtige Rechtssicherheit, erschließt sich uns nicht. Das erschließt sich offensichtlich auch den Regierungsfraktionen nicht, die diesem Missstand im ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag, der eingebracht wurde, Abhilfe verschaffen wollen. Über die heutige Diskussion über den vorgelegten Gesetzentwurf hinaus bleibt aber als wichtigstes politisches Ziel die umfassende Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion wendet sich gegen das derzeitige Zwangsgebührenmodell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das wir zugleich als die Hauptursache für die jüngsten Skandale besonders im RBB, aber auch im NDR, im MDR und auch im Bayrischen Rundfunk ansehen. Dies wiederum hat, wie wir alle wissen, zum größten Reputationsverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit dessen Bestehen geführt. Zu Recht räumten der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrats, Herr Dr. Weiland, und der Intendant des SWR, Herr Dr. Gniffiode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 ke, im August dieses Jahres ein, dass sich der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer tiefen Krise befinde, was sich auf den zukünftigen ARD-Vorsitz, der beim SWR liegen wird, ebenfalls auswirken werde. Ohne eine nachhaltige Stärkung der Gremienkontrolle werde es nicht gelingen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Auch in einer Debatte wie der heutigen darf daher nicht vergessen werden, dass die grundsätzliche Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das eigentliche Ziel sein muss. (Beifall bei der AfD) Hier stellen sich nach wie vor wichtige Fragen: Wie sichern wir in Zukunft (Abg. Jonas Weber SPD: Reden Sie doch mal zum Gesetz!) jene Kontrolle über die Rundfunkanstalten, die bisher offensichtlich nicht gegeben war bzw. nicht funktioniert hat? Wie erreichen wir, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gezwungen wird, (Abg. Jonas Weber SPD: Das ist nicht Aufgabe des Gesetzes!) sparsam mit dem Gebührenaufkommen der Bürger umzugehen, statt mit weit über hundert Mitarbeitern zum Parteitag der CDU anzureisen? (Abg. Jonas Weber SPD: Was erzählen Sie denn da für Geschichten?) Wie erreichen wir den sparsamen Umgang mit dem Aufkommen aus den Zwangsgebühren? Welche Rundfunkangebote sind tatsächlich notwendig? Dieser Diskussion werden wir uns im Sinne der hier vielfach beschworenen Medienvielfalt in Zukunft nicht verschließen können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
