Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3276. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/3437. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 mit den Nummern 1 bis 3. Ich schlage Ihnen vor, über Artikel 1 gemeinsam abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke schön. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Punkt 9 der Tagesordnung ist somit ebenfalls erledigt. Wir kommen damit schon zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und weiterer Gesetze – Drucksache 17/3409 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/3438 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) In der Allgemeinen Aussprache erteile ich nunmehr für die Fraktion GRÜNE der Kollegin Catherine Kern das Wort. – Frau Kollegin Kern.
