Rudolf Hoogvliet
Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Qualitätsmedien und damit auch die Medienpolitik sind in diesen Zeiten an Bedeutung kaum zu überschätzen. Wir haben es in der Pandemie erlebt, wir erleben es jetzt beim Angriffskrieg Russlands. Hier zeigt sich das ganze Ausmaß an Fake News, Bots und Verschwörungstheorien, die über Social Media verbreitet werden. Immer mehr Menschen holen ihre Informationen nicht mehr aus den Qualitätsmedien, sondern sie stillen ihren Informationsbedarf immer öfter durch Social Media und im Internet. Es ist wichtiger denn je, den Qualitätsjournalismus zu stärken, zu fördern und zu erhalten. Er steht als Bollwerk gegen das grassierende Phänomen der Fake News. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Zugleich ist es so, dass kaum ein Wirtschaftszweig derart kurzen Veränderungsintervallen unterliegt wie die Medienbran- (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) che. Gleichzeitig herrscht hier ein hoher Transformationsdruck. In diesen Bereich ist auch das Landesmediengesetz einzuordnen. Da die digitale Entwicklung auch in Baden-Württemberg immer schneller voranschreitet, soll das Landesmediengesetz mit dem vorliegenden Gesetzentwurf novelliert und modernisiert werden. Er enthält u. a. die notwendigen Anpassungen des Landesmediengesetzes und anderer landesrechtlicher Vorschriften an die Bestimmungen des im Jahr 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrags. Mit dem Medienstaatsvertrag haben sich die Länder aufgemacht, erstmals neue globale Media Player und Mediengattungen in die Regulierungen einzubeziehen. Zudem haben sich seit der letzten Anpassung des Gesetzes Änderungen in bundesrechtlichen Vorschriften, u. a. im Telemediengesetz, ergeben, die Anpassungen in weiteren landesrechtlichen Vorschriften und redaktionelle Anpassungen notwendig gemacht haben. Daneben werden die Regelungen zur Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten umfassend überarbeitet und aktualisiert. Dabei wollen wir die Möglichkeit zur Verlängerung – meine Vorredner und Vorrednerinnen sind darauf eingegangen – bestehender Zuweisungen von Übertragungskapazitäten für DAB+ und UKW im Hörfunk geben. Ziel ist es dabei, die Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung der bestehenden lokalen und regionalen Hörfunklandschaft zu schaffen und den Hörfunksendern die wichtige wirtschaftliche Planungssicherheit in aktuell zweifellos schwierigen Zeiten zu geben. Gleichzeitig dürfen die Regelungen nicht dazu führen, neuen Anbietern faktisch den Marktzugang zu verschließen. Hier müssen wir natürlich als Mediengesetzgeber unserer verfassungsrechtlichen Aufgabe nachkommen, die Rundfunkordnung auszugestalten. Insofern war die Aufnahme einer Verlängerungsmöglichkeit für bestehende Frequenzen um bis zu fünf Jahre, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen war, durchaus richtig und ausgewogen – zumindest in der Zeit, als der Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Auch da – das gehört zur Wahrheit dazu – gab es durchaus Zustimmung vonseiten der Hörfunkanbieter. Aber die Zeiten haben sich seitdem geändert; die Zeiten sind schwieriger geworden. Der Koalitionsvertrag ist das eine; eine gute Regierung zeichnet sich aber dadurch aus, dass ein Koalitionsvertrag auch an neue Zeiten angepasst werden kann. (Abg. Emil Sänze AfD: Hört, hört!) Mit Blick auf die Corona- und insbesondere auch auf die Energiekrise gibt es demnach gute Gründe, hier in einem angemessenen Rahmen großzügigere Verlängerungen zu ermöglichen. Insofern erscheint mir die Verlängerungsmöglichkeit um weitere zwei Jahre, die jetzt mit dem Änderungsantrag vorgesehen ist, durchaus als sach- und interessengerecht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einen Satz zur Verringerung der Zahl der Verbreitungsgebiete sagen. Herr Weinmann, Sie hatten das angesprochen. Derzeit gibt es zwölf bis 18 Verbreitungsgebiete, die nun auf neun bis 15 reduziert werden sollen. Das scheint mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 der Versorgung der Gebiete durchaus sinnvoll und erforderlich zu sein. Derzeit gibt es zwölf Gebiete. Das ist nach dem aktuellen Gesetz die Mindestzahl. Mehr Gebiete machen aber schon jetzt keinen Sinn, weil die Wirtschaftlichkeit aktuell in drei Gebieten durchaus wacklig ist. Wenn man diese Problemfälle sieht, hätte man mit dem reduzierten Rahmen, wie er jetzt vorgesehen ist, durchaus Handlungsoptionen, wenn sich die Gebiete auch nicht mehr auf Schmalspur tragen. Ansonsten bestünde die gesetzliche Pflicht, diese Gebiete trotz Unwirtschaftlichkeit fortzuführen. Das entspricht im Übrigen auch der Haltung der LFK als zuständiger Aufsichtsbehörde. Lassen Sie mich noch einen Satz zur Transparenz sagen. Wir haben hier im Entwurf einiges geändert. Um die Entscheidungsprozesse und Ergebnisse für die Öffentlichkeit besser nachvollziehbar zu machen, werden im Bereich der LFK, der Landesanstalt für Kommunikation, erstmals Transparenzvorgaben geschaffen und Regelungen zur Öffentlichkeit der Sitzungen des Medienrats eingeführt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation durch den Medienrat vor, sodass dem Grundsatz der Staatsferne in besonderem Maß entsprochen wird. Das stellt ebenfalls eine Umsetzung des Koalitionsvertrags dar und ist auch eine rechtliche Aufgabe, der wir jetzt hier nachkommen. Meine Damen und Herren, die wesentlichen Stakeholder haben sich an der Anhörung zum Referentenentwurf beteiligt. Der Entwurf wurde dabei weit überwiegend begrüßt. Ich bedanke mich sehr herzlich für die konstruktive Auseinandersetzung bei den Fraktionen hier im Haus und bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
