Carola Wolle
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als freiheitliche Fraktion begrüßen wir die Reform des Betreuungsrechts ausdrücklich. Wie von uns bereits in vielen Bereichen gefordert, soll auch hier wieder der Mensch mit seinen ganz individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt rücken. Einen besonders sensiblen Bestandteil der Betreuung stellt die rechtliche Betreuung dar. Der vorliegende Gesetzentwurf soll deshalb vor allem das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken und Betreuung vermeiden – mit anderen Worten: nur so viel Betreuung wie unbedingt nötig und so viel Eigenständigkeit wie möglich. Wille und Wunsch der betreuten Person als Maßstab – so formulierte es die UN-Behindertenrechtskommission (Abg. Andreas Stoch SPD: Behindertenrechtskonven- tion!) beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Diesem Grundsatz stimmen wir uneingeschränkt zu. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aber dessen Verwirklichung ist tatsächlich sehr komplex. Die gegenwärtige Praxis zeigt, dass die umfassende rechtliche Betreuung einerseits zwar die Arbeit organisatorisch erleichtert, andererseits aber die Abhängigkeit der Betroffenen deutlich verschärft. Diesem Konflikt soll durch hohe, bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen begegnet werden. Im Vorfeld dieser Sitzung wurde unsere Fraktion – wie vermutlich alle Fraktionen hier im Haus – von der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg auf offene Fragen bei dieser Gesetzesnovelle hingewiesen. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung der Betreuungsvereine. Diese sind bereits jetzt unterfinanziert. Sie haben nach dem Bundesgesetz einen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzie-Schluss: iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 rung, den sie gefährdet sehen. Im Schreiben der IG Betreuungsvereine heißt es – ich zitiere –: Wir fordern Sie auf und bitten Sie, jetzt die Weichen zu stellen. Setzen Sie sich noch vor Abschluss der laufenden Haushaltsberatungen konsequent für unsere gemeinsamen Ziele auf Landesebene ein, und sorgen Sie für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Betreuungsvereine für die alten und die neuen Aufgaben. Aus dem Bereich der Krankenhausfinanzierung wissen wir als diejenigen, die tagtäglich die Menschen betreuen, dass die Landesregierung den Finanzbedarf regelmäßig zu niedrig einschätzt. Darüber hinaus sind nicht nur die bisher anfallenden Kosten zu decken, sondern auch der zusätzlich entstehende Aufwand. In der vorliegenden Drucksache finden wir dazu einen Vermerk. Ich zitiere: Die Anpassung der Förderung der Betreuungsvereine bleibt einer Regelung im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen vorbehalten. Deren Überarbeitung ist zeitnah beabsichtigt. „Beabsichtigt“, meine Damen und Herren! Für die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen hat die AfD-Fraktion daher entsprechende Vorschläge erarbeitet. Diese werden notwendig sein, um die wichtigen Ziele von mehr Selbstbestimmung der Betreuten schnell und effektiv zu erreichen und dies nicht unnötig zu verzögern. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
