Cindy Holmberg
Nein, danke schön. (Abg. Thomas Blenke CDU: Würde ich Ihnen auch nicht empfehlen! – Vereinzelt Heiterkeit) Statt der Plangenehmigung soll ein Anzeigeverfahren eingeführt werden, sodass Regionalpläne nach Ablauf von drei Monaten verbindlich werden können. Die Regierungspräsidien sollen die Befugnis erhalten, Plangebote zu erlassen, um Ziele der Raumordnung – z. B. regionalplanerisch festgelegte Flächen für Windenergie und Freiflächenfotovoltaikanlagen – schneller umzusetzen. Rechtsbehelfe gegen Planungsgebote sollen künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben, um Verzögerungen bei der Durchsetzung der Planungsgebote zu vermeiden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Zu den strittigen Punkten „Regionale Grünzüge“ und Planungsgebot – in der Anhörung haben wir das auch gehört –: Zehn von zwölf Regionalverbänden haben ihre Grünzüge bereits geöffnet. Was heißt das? Das heißt, dass sich die Regionalverbände im Gros bereits heute einig hinter das Ziel der Öffnung der regionalen Grünzüge für erneuerbare Energien gestellt haben. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Mittels der Gesetzesänderung wollen wir dieses gemeinsame Handeln unterstützen. Diese Zielsetzung wurde auch in der Anhörung von allen Sachverständigen unterstützt. Die Formulierung im Gesetz spricht davon, dass die regionalen Grünzüge aus Gründen des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit sowie der besonderen Bedeutung der erneuerbaren Energien im Sinne des § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unverzüglich für Windkraftund Freiflächenfotovoltaikanlagen geöffnet werden sollen. Es bleibt also bei einem rechtlichen Sollen. Es ist kein Müssen. Das heißt, die Planung liegt weiter bei den Regionalverbänden. Sie haben weiter ein planerisches Ermessen. Wir greifen gesetzlich nicht in die Planungen ein, aber wir formulieren hier eine planungsleitende Leitlinie. (Beifall bei den Grünen)
