Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wird das Eigenheim von Frau Müller verkauft, um die Kosten für ihre Pflege zu finanzieren? Soll Herrn Ali das Bein amputiert werden? Soll Frau Huber sich einen Hund zulegen? (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Um solche Fragen und um Entscheidungen von solcher Tragweite kann es gehen, wenn wir uns wie heute mit dem Betreuungsrecht beschäftigen. Das ist kein Nebenthema, auch wenn es heute der letzte Tagesordnungspunkt ist. Es kann jede und jeden von uns treffen, durch Schlaganfall, demenzielle Erkrankung oder durch körperliche oder psychische Erkrankungen oder Behinderungen. Für über 120 000 Menschen ist derzeit eine Betreuung in Baden-Württemberg eingerichtet – Tendenz steigend; das haben wir gerade schon gehört. Es ist kein Wunder, dass die Zahl tendenziell steigt, denn die Menschen werden immer älter, die familiären Strukturen verändern sich. Die Bedeutung der rechtlichen Betreuung nimmt also deutlich zu. Leider werden nur noch etwas mehr als die Hälfte der Betreuungen ehrenamtlich geleistet, obwohl die berufliche Betreuung eigentlich die Ausnahme sein sollte. Das heißt, es braucht eine Stärkung der Ehrenamtlichen und damit zusammenhängend auch der Betreuungsvereine. Kommen wir jetzt zur eigentlichen Reform. Diese unterstützen wir, die SPD-Fraktion, ausdrücklich, insbesondere auch, weil sie im Sinne des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Es geht um bessere Information und Einbindung betroffener Personen. Und im Kern geht es vor allem um mehr Qualität bei der Betreuung. Es ist völlig klar, dass diese Reform das Land auch mehr Geld kosten wird. Herr Lucha, wenn wir uns den Haushalt anschauen, müssen wir einfach sagen: Bei diesem Geld geht es nicht um Haushaltsrisiken, dieses Geld müssen Sie eigentlich schon heute beziffern und auf den Tisch legen. (Beifall bei der SPD) Denn es ist im Gegenteil so – das hat Herr Poreski dankenswerterweise auch gesagt –: Wenn man sich damit beschäftigt, wird deutlich, dass die Betreuungsvereine in Baden-Württemberg schon heute unterfinanziert sind. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich habe auch ande- re Beispiele genannt!) (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Das heißt, wir müssen jetzt an diese Aufgabe herangehen und das Geld zur Verfügung stellen. Wenn wir uns damit beschäftigen, wird auch deutlich, wie unterschiedlich die Qualität der Betreuung in verschiedenen Landkreisen ist. Es gibt völlig unterschiedliche finanzielle Ausstattungen. Die Stellungnahme des Landkreistags zu Ihrer Reform ist entsprechend auch unmissverständlich klar. Die Betreuungsvereine sind verstört über die Einschätzung der Landesregierung über den sehr geringen Mehrbedarf. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Sie haben es aber nicht verstanden!) Warum die Regierung viel zu spät in den Gesetzgebungsprozess eingestiegen ist und damit jetzt die – sagen wir mal so – freundlich-kritische Stimmung verursacht bzw. erzeugt hat, weiß man nicht. (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Fest steht: Das Land trägt die Verantwortung für Folgekosten Ihres Gesetzes. Das muss sich auch im Landeshaushalt niederschlagen. Die Arbeit der Betreuungsvereine muss gesichert werden. Wir alle werden in der Zukunft noch mehr auf sie angewiesen sein. In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend auf die große Bedeutung der Patientenverfügungen zu sprechen kommen, die aufgrund der schon geschilderten Veränderungen, auch demografischer Art, immer wichtiger werden. Aber um diese Bedeutung der Patientenverfügungen klarzumachen, braucht es wieder die sehr, sehr wichtige und qualitätsvolle Arbeit der Betreuungsvereine. Wir stehen hier an ihrer Seite. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Andreas Deusch- le CDU)
