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Siegfried Lorek

09.11.2022 Sitzungen 17/49

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich stimme ich den völlig zutreffenden ersten vier Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu. Da es bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit nicht um den Kuchenverkauf geht und das anscheinend nicht alle völlig verstanden haben, möchte ich die drei, vier wesentlichen Punkte in verkürzter Fassung erwähnen. Die Langfassung gibt es gern von mir auf Zwischenfragen. Wichtig ist: Durch die erweiterte Umsatzsteuerpflicht muss ab dem 1. Januar nächsten Jahres für gewisse Leistungen Umsatzsteuer erbracht werden. Im Bereich der Justiz trifft das Ausdrucke vom Grundbuch. Die sind zukünftig umsatzsteuerpflichtig. In Baden-Württemberg haben wir die Besonderheit, dass es über 800 Grundbucheinsichtsstellen bei Städten und Gemeinden gibt. Die Gebühren, die diese Stellen schließlich verlangen, fließen weiterhin den Städten und Gemeinden zu. Daran ändert sich auch zukünftig nichts. Es muss Umsatzsteuer berechnet werden. Diese müssen wir, das Land, abführen. In der jetzigen Gesetzesänderung ist nichts anderes vorgesehen. Bürokratiearm wird die von den Städten und Gemeinden in den Grundbucheinsichtsstellen erhobene Mehrwertsteuer an das Land abgeführt, und wir führen sie dann Richtung Finanzamt ab. In diesem Sinn bitte ich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Weitere Ausführungen gern, wenn sie jemand möchte. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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