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Dr. Wolfgang Reinhart

09.11.2022 Sitzungen 17/49

Mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3271. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen, Drucksache 17/3442. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Änderung in Artikel 1 zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt daode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 gegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. (Abg. Anton Baron AfD: Schlampiges Gesetz!) Ich rufe auf Artikel 2 Inkrafttreten Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Erstattung der Kosten der Börsenaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg (Börsenaufsichtskostengesetz – BAKG BW) – Drucksache 17/3273 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus – Drucksache 17/3404 Berichterstattung: Abg. Florian Wahl Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3273. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Drucksache 17/3404. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Ich rufe auf § 1 Anteilige Erstattungspflicht Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – § 1 ist – so, wie ich das sehe – einstimmig zugestimmt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe auf § 2 Gesonderte Erstattungspflicht Wer stimmt § 2 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 2 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf § 3 Inkrafttreten Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – War das eine Enthaltung? Nein. Okay. Dann ist auch § 3 einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Erstattung der Kosten der Börsenaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg (Börsenaufsichtskostengesetz – BAKG BW)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) – Drucksache 17/3274 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/3401 Berichterstattung: Abg. Tobias Wald Meine Damen und Herren, das Präsidium hat auch hierzu festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3274. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/3401. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Änderung, nämlich im neuen Artikel 39, zuzustimmen. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2022 mit den §§ 1 bis 6. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 20. Ich beabsichtige, Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung zu stellen. – Sie stimmen zu. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 einstimmig zugestimmt. (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Herr Präsident, könnten Sie bitte gucken, wie wir abstim- men?) – Nein? (Zurufe: Das waren Enthaltungen!) – Oh, Entschuldigung; Enthaltungen. – Bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 20. Auch diesen Artikel stelle ich insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind einverstanden. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Landesbeamtengesetzes mit den Nummern 1 bis 4. Ich lasse nun über Artikel 4 insgesamt abstimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 einstimmig zugestimmt. Wie unter den Fraktionen besprochen, stelle ich nun die weiteren Artikel in verschiedenen Blöcken jeweils gemeinsam zur Abstimmung. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich beginne mit Artikel 5 bis Artikel 7 Wer stimmt den Artikeln 5 bis 7 zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ich sehe einstimmige Zustimmung. Nun stelle ich Artikel 8 bis Artikel 31 gemeinsam zur Abstimmung. Wer stimmt den Artikeln 8 bis 31 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Wir kommen nun zu Artikel 32 bis Artikel 40 Wer stimmt den Artikeln 32 bis 40 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich bei Enthaltungen zugestimmt. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit ebenfalls erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/3275 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/3436 Berichterstattung: Abg. Dr. Boris Weirauch Meine Damen und Herren, das Präsidium hat auch hierzu festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung ebenfalls gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3275. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/3436. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen zuzustimmen. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Wie unter den Fraktionen besprochen, stelle ich nun die Artikel 1 bis 14 gemeinsam zur Abstimmung. Artikel 1 bis Artikel 14 Wer den Artikeln 1 bis 14 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Herr Kollege, war das – – (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ich habe zuge- stimmt!) – Nein, der Kollege Haag hatte noch seine Hand gehoben. (Unruhe) Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit gab es hier einstimmige Zustimmung. Nun rufe ich den neuen Artikel 15 Änderung des Nachbarrechtsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt Artikel 15 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 15 bei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe gemäß der neuen Nummerierung Artikel 16 Inkrafttreten in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt Artikel 16 zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Punkt 8 der Tagesordnung ist ebenfalls erledigt. Ich rufe bereits Punkt 9 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit – Drucksache 17/3276 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/3437 Berichterstattung: Abg. Jonas Weber (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile in der Allgemeinen Aussprache jetzt dem Kollegen Thomas Hentschel das Wort. (Staatssekretär Siegfried Lorek: Ist das nicht ein Ge- setz der Regierung? – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Zweite Beratung! – Weitere Zurufe) Bitte sehr, Herr Kollege Hentschel. – Was ist? (Zuruf: Stimmt schon!) – Stimmt.

Alle Reden von Dr. Wolfgang Reinhart Protokoll ↗