Dr. Michael Preusch
Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. Mit diesem Zitat beschreibt Goethe einen wesentlichen Grundsatz in Wissenschaft und Forschung, der bis heute Basis der Weiterentwicklung in der Medizin ist. Was in der Petrischale oder im Reagenzglas entsteht, muss seinen finalen therapeutischen Effekt in der Anwendung am kranken Menschen beweisen. Nach diesem sogenannten Bench-to-Bedside-Prinzip wurde und wird Medizingeschichte geschrieben. Was liegt da näher, als Grundlagenwissenschaften und klinische Forschung besser zu vernetzen? (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Dr. Michael Preusch) Dieses Ziel verfolgt die vorliegende Gesetzesnovelle, mit der Wissenschaft, Forschung und Lehre, aber auch die Krankenversorgung in unserem Land zwischen den Universitäten und den Universitätskliniken in ein rechtssicheres Gerüst gepackt werden. Die gelebte Praxis des Einsatzes von wissenschaftlichem Personal zwischen Universität und Universitätskliniken war bisher oft eine andere, weshalb dieser Schritt für unsere Forschungseinrichtungen im Land überfällig ist und von den beteiligten Einrichtungen begrüßt wird. Im Übrigen entspricht dies den Anforderungen an eine heute notwendige und in die Zukunft gerichtete wissenschaftliche Praxis. Fragestellungen werden wie die Technik zur Beantwortung derselben weit komplexer. Entsprechend geschultes Personal und Hightech können allein schon aus Kostengründen nicht an jedem Standort beliebig vorgehalten werden. Die gemeinsame Nutzung solcher Excellence Core Facilities durch Forscher in Klinik und Universität ist Beispiel eines solchen Ressourcengewinns. Im Übrigen lässt uns die EU-rechtlich bedingte Änderung des Umsatzsteuergesetzes wenig Spielraum. Hier geht es der CDU-Fraktion um die Sicherstellung der universitären Forschung mit dem ohnehin kleinen Spielraum, den uns das Steuerrecht lässt. Mit der Änderung des Zweiten KIT-Weiterentwicklungsgesetzes bieten wir darüber hinaus jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verbesserte berufliche Perspektiven. Eine Freiheit der Wissenschaft setzt für uns, die CDU-Fraktion, eine adäquate Finanzierung voraus. Hierzu gehören eine Landesfinanzierung ebenso wie eine kluge und abgestimmte steuerrechtliche Kontrolle und eingerichtete Korridore. Es gehört aber auch ein Private Funding dazu, das in unserem Land gemeinsam mit einem Alumni-Programm noch weiter ausgebaut werden muss. Ich bin froh um jeden Mäzen, der Forschung in Baden-Württemberg unterstützt, und bin dann schon verwundert, wenn die FDP/DVP-Fraktion – namentlich Kollege Scheerer – das Engagement der Dieter Schwarz Stiftung am KI-Campus in Heilbronn in einer schlechten Weise herabwürdigt. (Beifall bei der CDU) Aber vielleicht braucht es einen gewissen fachlichen Hintergrund, um Forschung und Entwicklung in diesem Land auch vertreten zu können. In diesem Sinn unterstützen wir, die CDU-Fraktion, die Gesetzesnovelle und hoffen, damit den Forschungsstandort und die Kooperationen in Baden-Württemberg und darüber hinaus weiter zu stärken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Lassen Sie mich noch einen Satz zum vorliegenden Entschließungsantrag der SPD sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier, schon wieder liegt ein Antrag hier. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Die Frequenz der Vorlage ist kein Kriterium der Güte, wer auch immer sich darum bemühte. Inhaltlich wenig durchdacht ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 man ihn kennt, bekam doch nie eine Mehrheit in diesem Parlament. Quod erat demonstrandum. (Abg. Andreas Stoch SPD: Werden Sie nicht über- heblich, junger Mann!) Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)
