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Daniel Born

09.11.2022 Sitzungen 17/49

Frau Ministerin, einen Moment. – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Danke. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Zum anderen wurden tarifvertragliche Fragen gestellt. Diese sind aber in erster Linie von den Tarifparteien zu beantworten. Kritisch wurde auch angemerkt, dass die Pflicht zur Überlassung des Personals der Kliniken zugunsten der medizinischen Fakultäten dazu führen könnte, dass dieses Personal beliebig an der Universität eingesetzt wird. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Sachzusammenhang von Forschung, Lehre und Krankenversorgung muss unbedingt gewahrt werden. Die Einrichtungen der Hochschulmedizin wiederum kritisierten die Notfallklausel als zu streng, weil die Unmöglichkeit nicht zu vertreten sein dürfe und weil strukturelle langfristige Unmöglichkeiten nicht erwähnt werden. Allerdings muss zum Ausdruck kommen, dass es sich bei dieser Notfallklausel um eine tatsächliche Notfallklausel und nicht um willkürliche Entscheidungen handelt. Daher ist die Strenge notwendig. Meine Damen und Herren, dies ist scheinbar ein rechtliches Spezialthema – ich habe es vorhin schon gesagt –, aber bei genauem Hinsehen ist es ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Hochschulmedizin im Land und zur Sicherstellung, dass das auch im nächsten Jahr noch so sein wird. Jeder Euro, den unsere Einrichtungen nicht für Umsatzsteuer ausgeben, kann für Forschung, Lehre und medizinischen Fortschritt verwendet werden. Wir bilden jetzt rechtlich ab, was in der Tat im praktischen Miteinander schon gilt. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger und dringlicher Beitrag dazu. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Entwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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