Cindy Holmberg
Nein. – Durch die Gesetzesänderung bleibt das planerische Ermessen nach wie vor bei den Regionalverbänden. Wir konterkarieren auch nicht die Planungen der Regionalverbände, die diese bereits für erneuerbare Energien geöffnet haben. Zum Planungsgebot: In der Anhörung kam der Vorwurf, das RP würde in kommunale Planungshoheiten eingreifen, und wir würden dies befördern oder zulassen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Stimmt ja auch!) Fakt ist aber: Das Landesplanungsgesetz enthält bereits heute ein Planungsgebot. Schauen Sie in § 21 nach. Dieses Planungsgebot hat bisher rechtlich standgehalten, und der Verfassungsgerichtshof hat das Planungsgebot bereits mehrfach bestätigt. Verfassungswidrig ist es also schon einmal nicht. Dieses Planungsgebot hat bisher allerdings nur die Ausübung durch die Regionalverbände umfasst. Mit der Gesetzesänderung werden zukünftig auch die Regierungspräsidien diese Möglichkeit bekommen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!) Wir begleiten den Prozess weiterhin und sorgen dafür, dass eine Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien, bei der Windkraft und bei der Solarenergie, auch wirklich stattfindet. Meine Damen und Herren, Sie haben heute die Möglichkeit: Entscheiden Sie sich heute für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien! (Zurufe von der AfD: Nein!) Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Baden-Württemberg (Abg. Miguel Klauß AfD: Deindustrialisiert wird!) für die Zukunft gerüstet ist. Es geht um Versorgungssicherheit, (Zuruf von der AfD: Was?) es geht um saubere Energie, es geht um Preisstabilität für die Bürgerinnen und Bürger. (Abg. Udo Stein AfD: Glauben Sie das wirklich, was Sie da sagen? – Zuruf von der AfD: Genau das ge- fährden Sie!) Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
