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Dr. Wolfgang Reinhart

09.11.2022 Sitzungen 17/49

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Gern. Ich würde nur gern noch auf den zweiten Punkt eingehen. Vielleicht klärt es sich dann von selbst. Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion um die Grünzüge im Ergebnis vielleicht auch nur – das werden die nächsten Monate und Jahre zeigen – von akademischer Natur. Der zweite Punkt, der in der Anhörung kritisch angesprochen wurde, ist das Planungsgebot. Dies ist aber nichts Neues. Man muss klar sehen: Das Planungsgebot ist nichts Neues. Dieses Instrument gibt es schon seit Langem. Es folgt aus dem Baugesetzbuch, das vorschreibt, dass die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung durch die Kommunen zu beachten sind. Herr Haag, das beantwortet Ihre Frage. Es legt ganz klar fest, dass die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 durch die Kommunen zu beachten sind. Das heißt aber nicht, dass wir die Kommunen entmündigen würden, sondern sie müssen es umsetzen. Wir machen es nicht für die Kommunen, sie müssen es auch weiterhin selbst machen. Durch die Regionalverbände ausgesprochene Planungsgebote wurden schon mehrfach durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt. Verfassungsrechtliche Bedenken hat der VGH hier noch nie gesehen. In Zukunft sollen nun auch die Regierungspräsidien ein Planungsgebot erlassen können. Ziel ist es, eine zeitnahe und effektive Durchsetzung von Zielen der Raumordnung auf der Ebene der Bauleitplanung zu ermöglichen. Ich muss Ihnen sagen, das finde ich auch richtig so. Denn gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt es ja aufs Tempo an. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn wir sagen, wir hätten gern alles schneller, aber wollen nichts ändern – nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ –, dann werden wir nicht zum Ziel kommen. Wir müssen schon etwas ändern, damit wir auch wirklich mehr Tempo hineinbringen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf) Wir müssen dafür sorgen, dass verbindliche Regionalpläne zügig auch vor Ort planerisch heruntergebrochen werden. Das ist der entscheidende Punkt. Damit dies gelingen kann, müssen wir alle vorhandenen Beschleunigungsstellschrauben nutzen, um hier auch wirklich Gas geben zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erreichen die ambitionierten Flächenziele des Bundes und des Landes für den Ausbau von Windkraft und Freiflächenfotovoltaik nur dann, wenn wir schnelle und rechtssichere Planungen fördern. Ich bin davon überzeugt, dass wir das mit diesem Gesetz tun. Deswegen machen wir dieses Gesetz auch. Wir werden aber nur erfolgreich sein, wenn sich alle, auf allen Ebenen in Staat und Gesellschaft, dieser Aufgabe auch stellen. Alle müssen an einem Strang ziehen. Ich wiederhole es gern noch einmal: Die regionale Planungsoffensive ist ein besonders innovatives, ein besonders ergebnisorientiertes, ein besonders kooperatives Format. Vor allem ist es auch eine spannende Unternehmung, etwas Neues, das wir hier angreifen. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herr Dr. Schweickert, ich hoffe, dass wir nicht erst in vier Jahren wissen, ob es gelingt, sondern schon deutlich früher, denn 2025 haben wir uns zum Ziel gesetzt. (Abg. Emil Sänze AfD: Bis dahin ist noch nicht mal das erste gebaut!) Ich bin mir sicher, wir werden es auch so hinbekommen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Christine Neumann-Martin und Christiane Staab CDU – Glocke des Präsidenten)

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