Rudi Fischer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Ziele und das Inkrafttreten des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurden Sie von meinen Vorrednern bereits informiert; das kann ich somit überspringen. Die rund 70 Betreuungsvereine mit den haupt- und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern in Baden-Württemberg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Sie sind nah dran an den Menschen, näher, als eine Behörde es je sein könnte. Was mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz auf die Betreuungsvereine zukommt, sind nicht nur redaktionelle Änderungen, sondern zusätzliche Aufgaben. Auch die Art der Finanode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 zierung ändert sich grundlegend. Aus der bisherigen Förderung wird ein gesetzlicher Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Wenn ich Ihren Haushaltsentwurf anschaue, frage ich mich: Wie will das Sozialministerium diesen Anspruch umsetzen? Ihr Gesetzentwurf geht von einem Mehrbedarf von knapp 500 000 €, das heißt ca. 7 000 € pro Betreuungsverein, aus. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich habe es erläu- tert!) – Ja, abwarten. – Im Haushaltsentwurf findet sich keine Erhöhung des Ansatzes von 2 Millionen €, die die Betreuungsvereine bisher bekommen. Das steht in krassem Widerspruch zu den von den Betreuungsvereinen berechneten 7 Millionen € und ist damit weit weg von der gesetzlich vorgegebenen auskömmlichen Finanzierung. Es liegt keine saubere, transparente Kostenkalkulation von Ihrem Ministerium vor. Das ist ein Armutszeugnis. Zeit genug wäre gewesen. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Minister Lucha, bitte erklären Sie uns und den beteiligten Akteuren: Wie passt das zusammen? Weshalb stehen wir wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes heute vor der Situation, dass die Finanzierung zwischen Land, Landkreisen, Kommunen und Betreuungsvereinen noch völlig ungeklärt ist? Für die Kommunen wird es nun zum Problem, dass Sie die Ausführung des Gesetzes verschleppt haben. Hilferufe gibt es landauf, landab, nicht zuletzt im September das Positionspapier „Kein ,Weiter so‘!“ des Gemeindetags oder bei den Gesprächen mit der Liga oder mit den Betreuungsvereinen. Mit diesem Ausführungsgesetz tun Sie genau das Gegenteil. Die Betreuungsvereine und die Liga haben Ihnen konkrete Zahlen und Bedarfe bereits im März dieses Jahres auf den Tisch gelegt. Sie waren informiert. Warum haben Sie bis kurz vor knapp gewartet, um dieses Ausführungsgesetz vom Landtag verabschieden zu lassen? Herr Minister, das ist nicht nur unglücklich und unprofessionell, das zerstört Vertrauen. (Zuruf: „Treten Sie zurück“! – Vereinzelt Heiterkeit) So verbessern Sie nicht die Qualität der rechtlichen Betreuung, sondern schwächen sie. So stärken Sie nicht das Ehrenamt, sondern schwächen es. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Minister, ich fordere Sie auf: Nutzen Sie die nächsten Wochen! Treten Sie in einen intensiven, ehrlichen Dialog mit allen Beteiligten – am besten auf Augenhöhe. Hören Sie ihnen zu. Die Landesregierung des Gehörtwerdens – das waren doch Sie? Die Betreuungsvereine haben keinen Winterspeck. Sie sind bereits jetzt unterfinanziert. Sie haben keine Zeit, zu warten, bis Sie Ihre Modellprojekte evaluiert haben. Warum haben Sie Ihre Modellprojekte nicht bereits in diesem Jahr auf den Weg gebracht? Wie und ab wann finanzieren Sie die Landkreise, die Betreuungsvereine, die nicht an Ihren Modellprojekten beteiligt sind? (Rudi Fischer) Stärken Sie das Ehrenamt, indem Sie die Betreuungsvereine stärken. Hinterlegen Sie den Punkt 27 bei den Haushaltsrisiken mit bedarfsgerechten Finanzmitteln. Schaffen Sie Vertrauen, und sorgen Sie so für ein gutes, soziales Miteinander! Das gilt übrigens auch für die CDU: Tragen Sie das C in Ihrem Parteinamen nicht nur vor sich her, sondern handeln Sie danach! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Dr. Doro- thea Kliche-Behnke und Gabriele Rolland SPD)
