Thomas Poreski
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Betreuungsrecht, das im kommenden Jahr in Kraft tritt, ist ein wichtiges Bundesgesetz, über dessen Umsetzung im Land wir heute beraten. Es ist zweifellos ein sozialpolitischer Meilenstein. Es löst das entsprechende Gesetz aus den späten Neunzigerjahren ab, das ebenfalls einen Meilenstein markiert hat; denn davor gab es das Vormundschaftsrecht, das auf eine weitgehende Entmündigung der Betreuten hinauslief – mit vielen negativen Begleiterscheinungen. Die Betreuten wurden nicht begleitet, nicht in ihrer Selbstbestimmung gefördert, sondern vollständig fremdbestimmt – häufig, aber sicher nicht immer, in bester Absicht. Das Betreuungsrecht aus den Neunzigerjahren sollte diese Bevormundung überwinden. Im Betreuungsrecht agieren eine Betreuerin oder ein Betreuer gemeinsam mit den Betreuten und im Bedarfsfall für die Betreuten, aber niemals gegen sie. Betreute können eine Betreuung mithilfe der zuständigen Betreuungsgerichte jederzeit beenden. Das hat auch, wie ich vor dem Hintergrund meiner beruflichen Praxis bestätigen kann, immer wieder stattgefunden, z. B. wenn eine Betreuerin oder ein Betreuer das in sie gesetzte Vertrauen missbraucht hat. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Die Erfahrungen mit dem jetzt abzulösenden Gesetz waren trotz dieser erfreulichen Entwicklungen vielfältig und dergestalt, dass es gute Gründe für die Neuregelung gibt. Zum einen waren sowohl im Gesetz als auch in der Praxis noch Restanten des alten Vormundschaftsrechts erkennbar, die den propagierten Zielen zuwiderlaufen. Wir hatten und haben gesetzliche Betreuungen, die in dieser Form definitiv nicht erforderlich sind und die Eigenverantwortung der Betroffenen nicht fördern. Wir haben auch gesetzliche Betreuungen, die als „Geschäftsmodell“ dazu geführt haben, dass manche – nicht alle – kommerziellen Betreuerinnen und Betreuer stapelweise Betreuungen übernommen haben, ohne dass die Betreuten davon einen realen Nutzen hatten. Wenn sie gebraucht wurden, z. B. in sozialrechtlichen Konflikten, waren sie nicht präsent und auch nicht kompetent. Auch das habe ich in meiner beruflichen Praxis allzu oft beobachten müssen. Auf der anderen Seite haben wir die gemeinnützigen und durch bürgerschaftliches Engagement geprägten Betreuungsvereine. Sie machen in der Regel eine sehr gute und klientenorientierte Arbeit. Sie fördern mit großem Einsatz, mit Verstand und mit Herz die soziale Teilhabe. Wir alle können dankbar sein, dass wir diese Betreuungsvereine haben. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Umso mehr müssen wir dafür Sorge tragen, dass sie nicht mehr – wie häufig im alten Recht – unterfinanziert sind, zumal die Aufgaben mit den neuen gesetzlichen Regelungen wie dem wirklich wichtigen Bundesteilhabegesetz sowie durch die demografische Entwicklung nicht einfacher, sondern anspruchsvoller werden. Es wird künftig also nicht weniger aufwendig – auch wenn es in dem neuen Gesetz darum geht, Betreuungen durch eine Stärkung der Betroffenen perspektivisch zu begrenzen. Ich möchte für meine Fraktion feststellen: Die Erfahrungen, die ich hier skizziert habe, wurden mit der gesetzlichen Neuregelung konsequent aufgegriffen. Es ist ein gutes Bundesgesetz, und wir werden es für unser Land stimmig und gut umsetzen. Dass es dabei, wie immer bei Neuregelungen, auch Sorgen gibt, ist selbstverständlich. Viele von uns haben dazu in den vergangenen Wochen Post bekommen. Anlass für die Sorge ist, dass im Entwurf des Landeshaushalts nur knapp eine halbe Million Euro für die Umsetzung des neuen Betreuungsrechts festgeschrieben sind und dass das Land – übrigens zu Recht – gegenüber dem bestehenden Recht keine grundsätzlich veränderte Konnexität sieht. Es gibt hier – das ist Fakt – eine sehr starke Zuständigkeit auch der kommunalen Seite. Dennoch ist die Sorge unbegründet, dass sich das Land einen schlanken Fuß machen könnte. Wir wissen, dass die Umsetzung das Land mehr als die fest im Haushalt eingestellten Mittel kosten wird. Wir wissen allerdings noch nicht genau, wie viel. Deshalb haben wir über diese knappe halbe Million hinaus bis zu 4 Millionen € als Rücklage für das neue Betreuungsrecht eingeplant. Dabei ist klar, dass ein Teil der Rücklage den Betreuungsvereinen und deren wichtiger Arbeit zugutekommen wird. Dar- (Thomas Poreski) über, über eine angemessene Ausstattung und Finanzierung, führt das Sozialministerium zielorientierte Gespräche mit den Vereinen. Sie werden jetzt, da der Landtag die haushalterischen Weichenstellungen vornimmt, nach unserer Überzeugung zügig zu einer guten Regelung führen. Wir Sozialpolitiker können dazu beitragen: Erstens, indem wir diese Gespräche weiterhin dialogisch begleiten, und zweitens dadurch, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf und den ergänzenden Entschließungsantrag wie vorgesehen verabschieden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
