Daniel Lede Abal
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf liegt uns vor und wurde auch schon in Erster Beratung im Plenum sowie im Ausschuss behandelt. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Ich begründe das wie folgt: Die AfD hat einen sehr ähnlich lautenden bis gleichlautenden Gesetzentwurf schon einmal vorgelegt. (Abg. Anton Baron AfD: Ähnlich!) Dieser war damals genauso untauglich wie der heute vorliegende. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Geflüchtete abzuschrecken, sie möglichst schlecht zu behandeln. (Abg. Ruben Rupp AfD: Kommunen entlasten!) Dabei werden im Sinne dieses Gesetzentwurfs Rechte von Geflüchteten untergraben und auch Standards des Bundesrechts unterlaufen. Das halten wir für rechtswidrig. Zum Dritten hat der Gesetzentwurf leider zusätzlich noch einen Makel: Entgegen Ihrer Behauptung, es wäre im Sinne der Kommunen, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden, verwahren sich die Kommunen ausdrücklich dagegen – auch gegen den Versuch, dass sie hier als Kronzeugen für diesen Gesetzentwurf herhalten sollen. Dieser Gesetzentwurf ist für die Kommunen eine vergiftete Morgengabe, weil er den Kommunen den Einfluss und die Zuständigkeit bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen nimmt. Das ist eben genau nicht im Sinne der Kommunen, die vor Ort tätig sein wollen, die sich vor Ort engagieren wollen, die vor Ort im Sinne des sozialen Miteinanders arbeiten wollen. Wir werden diesen Gesetzentwurf daher ablehnen. Vielen Dank. ode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
