landtag-bw.de ↗

Ansgar Mayr

CDU 09.11.2022 Sitzungen 17/49

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes – ein sperriger Name zugegebenermaßen. Wir wollen diese wichtige und gute Reform in Landesrecht gießen, damit sie zu Beginn des nächsten Jahres bundesweit wirksam werden kann. Wir bringen dieses Gesetz auf den Weg, weil wir davon überzeugt sind, dass dies ein wichtiger Schritt hin zur Stärkung der Selbstbestimmung aller Menschen ist, auch von Menschen, die Unterstützung und Betreuung, welcher Art auch immer, benötigen. Nach Angaben des KVJS ist die Zahl der Betreuungen in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Wenn wir uns anschauen, was 2020 die Hauptgründe für die Anmeldung einer Betreuung waren, stellen wir fest, dass es zusammengerechnet in über 50 % aller Fälle körperliche Behinderungen nach einem Schlaganfall oder Altersdemenz waren. Angesichts unserer immer älter werdenden Gesellschaft müssen wir davon ausgehen, dass der Bedarf an Betreuung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark zunehmen wird. Auch deshalb tun wir gut daran, dieses Recht zu modernisieren. Worum geht es? Einige Schlagworte: Das reformierte Betreuungsrecht enthält grundlegende Änderungen für Betreute, aber auch für die ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer. Es geht u. a. um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten; es geht darum, zu unterstützen statt zu vertreten, darum, dass die Arbeit der Betreuungsvereine professionalisiert und finanziell gut ausgestattet wird. Und es werden bundeseinheitliche Standards bei der beruflichen Betreuung geschaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Deshalb wurde das öffentlich-rechtlich geprägte Betreuungsrecht neu strukturiert und in einem neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetz zusammengeführt. Hier werden auch Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, zu den Betreuungsvereinen und zu den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuern zusammengefasst. iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 Die Betreuungsvereine erhalten damit die gesellschaftliche, aber auch die finanzielle Anerkennung, die sie seit Langem verdienen. Sie sollen so ausgestattet werden, dass sie ihre Querschnittsaufgabe gut erfüllen können. Insbesondere wird für die Professionalisierung und die Weiterbildung der Betreuerinnen und Betreuer auch finanziell gesorgt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Alle Reden von Ansgar Mayr Protokoll ↗