Hans-Jürgen Goßner
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits in der ersten Lesung geschildert, sehen wir diesen Gesetzentwurf als in hohem Maß ideologisch motiviert und undemokratisch an. Er setzt falsche Prioritäten und ist im Ganzen kontraproduktiv. Es wird einer zweifelhaften Klimareligion Vorrang gegenüber dem Grundbedürfnis der Menschen nach angemessenem und bezahlbarem Wohnraum eingeräumt. Was für uns in der Anhörung der Verbände deutlich wurde, ist, dass er auch diejenigen, die eigentlich mit den Klimazielen der Landesregierung konform gehen, vor den Kopf stößt. Die Regionalverbände, die die Planungshoheit haben, wollen sich nämlich nicht von Ihnen vorschreiben lassen, welche Ziele sie priorisieren sollen: (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig! Sehr gut!) hier der Platzbedarf der Industrie und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und dort die Glaubensbekenntnisse für angeblichen Klimaschutz jenseits jeglicher wissenschaftlicher Evidenz. Doch selbst denjenigen, die sich im Prinzip mit diesen Zielen verbinden, wird noch doktrinär der Vorrang des Klimaschutzes gegenüber den anderen Zielen der Landesentwicklung vorgegeben. Dass dieser Gesetzentwurf seinem Wesen nach undemokratisch ist, haben offenbar nicht nur wir bemerkt. Ich zitiere: Die angedachte Ausweitung des Planungsgebotes würde somit (insbesondere in Verbindung mit dem vorgesehenen Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen) auch in der Sache keinen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten; wir – die kommunalen Landesverbände – sehen es als dringend geboten an, die vorgesehene Änderung des § 21 Absatz 1 des LPlG entfallen zu lassen. In der zitierten Gesetzesbegründung heißt es: Die Durchsetzung von Zielen der Raumordnung ... wird durch die Einbeziehung der Regierungspräsidien ... gestärkt. Nicht nur meine Fraktion, sondern auch die Verbände sehen darin eine Entdemokratisierung. Ich zitiere wieder: ... würde die vorgesehene Einbeziehung der Regierungspräsidien zum Erlass von Planungsgeboten in eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit münden, iode – 49. Sitzung – Mittwoch, 9. November 2022 urteilen diese. Ein vernichtendes Urteil für ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ja! Bravo!) Die beabsichtigte Ausweitung des Planungsgebots hat ein autoritäres Durchregieren der Regierungspräsidien zur Folge. Insbesondere mit dem Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen sehen wir einen autokratischen Geist am Werk, wie er insbesondere für grüne Politik symptomatisch ist. (Beifall bei der AfD) Erschreckend war bereits die Prozedur, wie die Anhörung der Verbände beinahe von den Regierungsfraktionen verhindert worden wäre. Als reine Formalität sei es nicht notwendig, eine Anhörung stattfinden zu lassen. Die Arbeitskreisvorsitzenden hätten sich darüber schon abgestimmt. Wir und andere Fraktionen wurden aber gar nicht gefragt. Gerade ein Gesetzentwurf, der einer ideologischen Vorgabe der grünen Landesregierung den Vorrang gegenüber anderen mindestens gleichgewichtigen Interessen einräumt, verdient die Anhörung von Fachleuten, also von Menschen, die man in Ihren Reihen mit der Lupe suchen kann. (Beifall bei der AfD) Der Gesetzentwurf ist nichts anderes als die Durchsetzung Ihrer Klimareligion mit seligmachenden, autokratischen Daumenschrauben. Durch die Einbeziehung der Regierungspräsidien als befugte Stellen zum Erlass von Planungsgeboten werden die Entscheidungsbefugnisse der demokratisch gewählten kommunalen Gremien empfindlich geschwächt. Durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruchsverfahren wird ein wirksamer Widerstand verunmöglicht. Genau das ist lupenreine, grüne DNA und genau das Gegenteil von Demokratie und Bürgerbeteiligung. Bevormunden und verbieten, das ist grün. (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Bravo!) Die regionalplanerisch festgelegten Flächen für Windenergieund Freiflächenfotovoltaikanlagen sollen nun schneller genutzt werden können – ein interessanter Schulterschluss mit der chinesischen Fotovoltaik- und Windkraftanlagenindustrie, oder vielleicht doch Lobbyismus? (Beifall bei der AfD – Abg. Martin Hahn GRÜNE: Du meine Güte! Kritik ja, aber keinen Scheiß, ja- wohl! Entschuldigung! – Weitere Zurufe!) Mich würde es zumindest nicht wundern, wenn sich einschlägige Konzerne aus dem Land der aufgehenden Sonne auf der Liste der Sponsoren künftiger Grünen-Parteitage wiederfänden. Wir werden diesen Murks jedenfalls nicht mittragen. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
