Plenarprotokoll 8/35
18.06.2026 · 268 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (42)BSW (29)SPD (26)CDU (19)fraktionslos (10)
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf alle ganz herzlich begrüßen: die Abgeordneten, die Vertreter der Landesregierung, die Vertreter der Presse, die uns treu begleiten, und alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die uns am Bildschirm verfolgen. Gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 3 und 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige oder zeitweilige Abwesenheit von Herrn Minister Dr. Redmann sowie der Herren Abgeordneten Drenske, Hanko, Hohm und Kubitzki angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Bauen muss wieder einfacher werden – Brandenburg setzt den Kurs für mehr Tempo, weniger Bürokratie und mehr bezahlbaren Wohnraum fort Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/2927 in Verbindung damit: Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2217 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung Drucksache 8/2986 und Juni 2026 7 Abstandsflächen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden im Außenbereich um mindestens das Zwanzigfache vergrößern! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2939 Zudem liegt auf Drucksache 8/2998 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Herr Abgeordneter Lüttmann für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD)
Björn Lüttmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Tagen und Wochen ist eines sehr deutlich geworden: Bundes- und Landesebene ziehen endlich an einem Strang, damit wieder mehr gebaut wird in Deutschland, und das ist doch eine frohe Botschaft. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ob Bauturbo, Reform des Baugesetzbuches im Bund oder die heute zu beschließende Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung – bei allem geht es darum, wichtige Infrastruktur auf die Straße zu bringen, die Bauwirtschaft anzukurbeln und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Heute bringen wir eine echte Wachstumsoffensive auf den Weg. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Worum geht es dabei? Es ist inzwischen fast eine Binsenweisheit, aber man kann es eigentlich nicht oft genug wiederholen: Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Und hierbei spielt eine große Rolle, dass die Mehrheit der Haushalte in Brandenburg, nämlich 39 %, Einpersonenhaushalte sind. Weitere 37 % sind Zweipersonenhaushalte. Das bedeutet, dass drei Viertel aller Wohnungen in Brandenburg mit maximal zwei Personen belegt sind. Klar, dass die Nachfrage dadurch heute höher ist als zu Zeiten, in denen es mehr Großfamilien oder Mehrgenerationenwohnen gab. Der Anspruch an das Wohnen hat sich gewandelt. Insbesondere, aber nicht nur, in den städtischen Räumen und insgesamt im Berliner Umland ist das Finden bezahlbaren Wohnraums inzwischen zunehmend Glückssache. Die Berliner Umlandgemeinden haben zwischen 2018 und 2023 deutlich an Einwohnerschaft zugelegt, teilweise über 10 %. Besonders betroffen vom Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind junge Menschen, die aus dem Haushalt der Eltern ausziehen wollen, aber auch ältere, die sich kleineren, barrierefreien Wohnraum wünschen, für die ein Umzug aber teurer wäre, als in der alten, großen Wohnung zu bleiben – so paradox das auch ist. Die Menschen in Brandenburg wünschen sich deshalb schneller mehr neuen, bezahlbaren Wohnraum, aber auch mehr Möglichkeiten, bestehende Gebäude besser zu nutzen oder umzubauen. Mit der neuen Brandenburgischen Bauordnung unterstützen wir genau diese Wünsche. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Im Kern unseres heutigen Reformvorschlags zur Brandenburgischen Bauordnung stehen daher: eine erleichterte Umnutzung von Bestandsgebäuden, ein landesweit digitaler Bauantrag ab Oktober dieses Jahres, schnellere Prüfung von Bauanträgen, mehr verfahrensfreie Bauvorhaben, weniger Pflichten und Auflagen – zum Beispiel auch die genehmigungsfreie Aufstellung von Erdbeerhäuschen, die wir dieser Tage überall im Land sehen; übrigens wurde das auf Hinweis der Kommunen in diesem Gesetzentwurf direkt umgesetzt – sowie auch Vereinfachungen beim seriellen und modularen Bauen. Auf die Details werden meine Kollegin Walter-Mundt von der CDU und mein Kollege Matthias Steinfurth in ihren Reden sicherlich noch weiter eingehen. Auch Minister Crumbach wird auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs sicherlich gleich noch eingehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich wissen wir aber auch, Verfahrensänderungen und Bürokratieabbau allein werden die Baukrise, insbesondere die Wohnungsbaukrise, nicht beenden. Zu schwer wiegt der Einbruch der Bauwirtschaft in den letzten Jahren. Er basierte vor allem auf Lieferkettenproblemen nach der Coronapandemie, dem Angriffskrieg Russlands und dem daraus folgenden Energiepreisschock, der gestiegenen Inflation sowie den darauf folgenden Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank. All dies und weitere internationale Effekte sind auch an der Baubranche nicht spurlos vorbeigegangen. 2025, in der unmittelbaren Folge, fiel die Zahl der neu gebauten Wohnungen bundesweit auf den Tiefststand von rund 206 000 – weit weg von der gerade neu berechneten Zahl von 320 000 Wohnungen, die jährlich benötigt würden. In Brandenburg wurden 2025 nur 7 400 statt der benötigten rund 12 000 Wohnungen gebaut. Die Hauptgründe für diesen Rückgang sind gestiegene Baukosten durch teureres Material, gestiegene Transport- und Energiepreise sowie höhere Handwerkerrechnungen. Auch höhere Finanzierungskosten aufgrund gestiegener Zinsen, teurerer Grundstücke und höherer Eigenkapitalanforderungen machten viele dieser Projekte wenig rentabel. Deshalb ist es für eine dauerhafte Genesung unserer Wirtschaft, auch unserer Bauwirtschaft, so wichtig, dass die geopolitischen Verwerfungen endlich enden. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) In Israel und in die Golfregion muss der Frieden zurückkehren, und Russland muss seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beenden. An Letzteres hat uns in der vergangenen Woche auch der ukrainische Botschafter bei seinem Besuch im Landtag erinnert. Für diesen Besuch möchte ich Herrn Botschafter Makeiev noch einmal danken und auch für seine Erinnerung daran, dass dieser Krieg mitten in Europa inzwischen länger andauert als der Erste Weltkrieg. Ihre Ansprache, Herr Botschafter, und der Vorschlag, eine Partnerschaftsregion für Brandenburg zu suchen, haben meine Fraktion und mich sehr bewegt. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass externe Faktoren unsere Wirtschaft dauerhaft belasten und täglich vor neue Herausforderungen stellen, darf aber uns als Landes- und darf auch die Bundespolitik nicht tatenlos machen, und das tut es auch nicht. Mit der neuen Brandenburger Bauordnung kümmern wir uns jetzt um das Mögliche und Machbare. Wir bauen Bürokratie ab, verkürzen Verfahrensdauern, reduzieren überzogene Standards. Hand in Hand mit unserer Arbeit an der neuen Landesregelung hat jetzt die Bundesregierung begonnen, das Baugesetzbuch des Bundes zu überarbeiten. Dabei geht es um eine Beschleunigung des Wohnungsbaus durch vereinfachte und verkürzte Planungsverfahren und um den Vorrang für den Wohnungsbau durch die Definition von Wohnungsbau als überragendes öffentliches Interesse in Gebieten mit Wohnraummangel. Es geht um die Stärkung der Handlungsmöglichkeiten von Kommunen, indem Städte und Gemeinden neue Instrumente erhalten, um den Wohnungsbau zu fördern. Es geht um Digitalisierung und Modernisierung der Verfahren, unter anderem durch ein stärker digital abgewickeltes Bauleitplanverfahren. Es geht um eine Vereinfachung von Umwelt- und Planungsverfahren durch die Straffung von Umweltprüfungen, und es geht um die Sicherung – und das ist ganz wichtig – bezahlbaren Wohnraums, indem mehr Schutzinstrumente für angespannte Wohnungsmärkte fortgeführt bzw. gestärkt werden. Ganz klar, die geplante Überarbeitung des Baugesetzbuchs des Bundes ist uns wichtig, und wir begrüßen diese Vorlage aus dem Bauministerium von Verena Hubertz ausdrücklich. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben aber noch weitere Wünsche an den Bund, denn wenn wir wollen – ich habe es bereits gesagt –, dass mehr gebaut wird, müssen wir auch über Möglichkeiten zur Kostensenkung sprechen und über die Frage, wie Bund, Land und Kommunen eigene Flächen schneller und gezielter für den Wohnungsbau mobilisieren können. Unser Minister Robert Crumbach hat deshalb zu Recht deutlich gemacht: Nach dem Investitionsbooster braucht es jetzt auch einen Baubooster. Dazu gehören dann die weitere Absenkung von Baustandards, der Gebäudetyp E, steuerliche Anreize oder verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Klar ist jedoch: Diese Instrumente kann das Land allein nicht schaffen, dafür brauchen wir den Bund, und dafür werden wir uns beim Bund auch einsetzen – intensiv und mit Nachdruck. (Beifall SPD und CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Brandenburg steht jetzt vor einer doppelten Aufgabe: Wir müssen für mehr Wohnraum sorgen, und wir müssen dafür sorgen, dass dieser Wohnraum auch bezahlbar ist. Das gelingt natürlich nicht mit einem einzigen Gesetz. Aber es kann gelingen, wenn Bund, Land und Kommunen gemeinsam in die richtige Richtung ziehen. Die Baugesetzbuchnovelle des Bundes kann Planungsrecht beschleunigen, der Bauturbo kann zusätzliche Spielräume eröffnen, die Brandenburgische Bauordnung kann Verfahren vereinfachen und bestehende Potenziale aktivieren, und unser Bündnis für Wohnen in Brandenburg kann Praxiswissen einbringen und weitere politische Vorschläge machen. Genau dieser Schulterschluss ist jetzt notwendig. (Beifall SPD und CDU) Wir als SPD-Fraktion wollen, dass Brandenburg ein Land bleibt, in dem Menschen gut wohnen können – in der Stadt und auf dem Land, in wachsenden Regionen und in kleineren Kommunen, für Familien, für Auszubildende, für Studierende, für Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dafür brauchen wir nicht mehr Zuständigkeitsdebatten, wir brauchen klare Entscheidungen. Wir brauchen nicht mehr Auflagen, wir brauchen mehr Pragmatismus und nicht nur den Ruf nach mehr Wohnungen, sondern die Bereitschaft, die Rahmenbedingungen tatsächlich zu verbessern. Und diese Bereitschaft, meine Damen und Herren, zeigen wir mit der überarbeiteten Bauordnung und der Bund mit dem Bauturbo und der Änderung des Baugesetzbuchs. Bund und Land setzen hier einen fairen und verlässlichen Rahmen. Jetzt kommt es darauf an, dass die neuen Chancen vor Ort auch genutzt werden; dann bringen wir Bauen in Brandenburg wieder auf Wachstumskurs. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass sich die Besuchertribüne wieder gut gefüllt hat, und begrüße ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule Potsdam. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Für die AfD-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Abgeordneter Münschke zu uns. Bitte. (Beifall AfD)
Daniel Münschke AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordneten! Sehr geehrte Damen und Herren Besucher auf der Tribüne oder am Livestream! Lassen Sie mich mit ein paar nüchternen Zahlen beginnen – nicht mit Gefühl, nicht mit Ideologie, sondern tatsächlich mit Fakten –: Im Jahr 2010 wurden in Brandenburg rund 7 000 Wohnungen fertiggestellt. 2015 waren es rund 9 500. 2020 – meine Damen und Herren, mitten in der beginnenden Coronazeit, trotz Lockdowns, geschlossener Ämter, Personalausfällen und all den staatlichen Zumutungen – wurden rund 11 300 Wohnungen fertiggestellt. In den Coronajahren und bis 2024 hinein lagen wir ungefähr bei 10 000 fertiggestellten Wohnungen pro Jahr. Und 2025? Nur noch rund 7 400 Wohnungen, das ist ein Einbruch um 25 %, also ein Viertel weniger – und das in einer Zeit, in der jeder weiß: Ja, Brandenburg hat ein Wohnungsproblem. Deutschland hat ein Wohnungsproblem. Und dieses Problem wird nicht kleiner, sondern größer. Juni 2026 9 Man muss sich das einmal vorstellen: Während der Coronamaßnahmen, als die Verwaltung teilweise nur eingeschränkt funktionierte und das Land im Krisenmodus war, wurden mehr Wohnungen fertiggestellt als heute. Meine Damen und Herren, das ist kein Zufall, das ist ein politisches Warnsignal, denn die Wohnungsnot ist ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Sie war absehbar. Sie war bekannt, sie wurde seit Jahren diskutiert. Aber politisch wurde sie zu lange verdrängt, schöngeredet oder mit den falschen Mitteln bekämpft. Noch im Jahr 2024 – im Mai 2024 – erklärte das zuständige Ministerium auf meine Kleine Anfrage sinngemäß, im weiteren Metropolraum stehe ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle Einkommensgruppen zur Verfügung. Ja, das klingt beruhigend, fast wie eine Verwaltungsversion von „Alles halb so wild!“, nur leider hilft das den Bürgern nicht, die keine Wohnung finden. Denn dieser sogenannte weitere Metropolraum umfasst ganz Brandenburg außerhalb des Berliner Umlands. Übersetzt heißt das: Wenn Sie in Brandenburg an der Havel keine Wohnung finden, suchen Sie doch einmal in Guben, wenn es in Cottbus schwierig wird, versuchen Sie es eben in der Uckermark. – Das ist, meine Damen und Herren, keine Wohnungspolitik, das ist eine Umzugsempfehlung mit Landeswappen. Die Realität ist eine andere: Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist durch den Zuzug aus Berlin, durch die seit 2015 politisch zugelassene ungesteuerte Massenzuwanderung, durch den zusätzlichen starken Zuzug aus der Ukraine seit 2022 und gleichzeitig durch steigende Baukosten, höhere Zinsen, gestiegene Materialpreise, den Fachkräftebedarf und immer neue staatliche Vorgaben massiv gestiegen. Das ist das eigentliche Zangenelement: Mehr Menschen suchen Wohnungen, aber weniger Wohnungen werden gebaut. Und was passiert dann? Tja, die Preise steigen, die Mieten steigen, der Wettbewerb um Wohnraum wird härter. Meine Damen und Herren, das ist keine höhere Mathematik, das ist Marktwirtschaft im ersten Semester. Und jetzt legt die Landesregierung im Jahr 2026 eine Änderung der Bauordnung vor und tut so, als wäre damit der große Durchbruch beim Wohnungsbau erreicht. Meine Damen und Herren, das ist natürlich deutlich zu wenig. Natürlich kann man eine Bauordnung vereinfachen, natürlich kann man Verfahren verbessern, und natürlich kann man auch Fristen verkürzen. Aber wer ernsthaft glaubt, ein paar Änderungen in der Bauordnung lösen die Wohnungsbaukrise, verwechselt Ursache und Symptom. (Beifall AfD) Denn die Bauordnung war in den vergangenen zehn Jahren in vielen Punkten ähnlich, teilweise wurde sie sogar verschärft und verkompliziert – gerade auch in Zeiten grüner Regierungsbeteiligung. Trotzdem wurden damals im Schnitt rund 10 000 Wohnungen pro Jahr fertiggestellt, im Spitzenjahr 2021 waren es sogar fast 13 000 Wohnungen – mitten in der Coronazeit! Die Bauordnung kann also nicht der entscheidende Bremsklotz gewesen sein. Meine Damen und Herren, der Bremsklotz liegt woanders: bei den Kosten, bei der Energiepolitik, bei den Steuern und Abgaben, bei Bürokratie, bei ideologischen Vorgaben und bei einer ungezügelten Migrationspolitik, die Nachfrage erzeugt, ohne Angebote zu schaffen. Der entscheidende Punkt lautet: Bauen ist in Deutschland viel zu teuer geworden, Materialkosten sind explodiert, Energiepreise schlagen durch, Finanzierungskosten sind gestiegen, Anforderungen wurden verschärft, Bürokratie bindet Zeit und Geld. Und ein erheblicher Teil dieser Kosten ist politisch gemacht: EU-Emissionshandel, nationaler CO -Preis auf Erd-2 gas, Stromsteuer, Netzentgelte, Energiesteuer, Lkw-Maut, Mehrwertsteuer auf Bauprodukte, Dämmvorgaben, Gebäudeenergiegesetz – immer neue Auflagen, immer neue Nachweise, immer neue Kosten. Das ist der rot-schwarz-grüne Kostenstaat in Reinform. (Beifall AfD) Erst verteuert man Energie, dann verteuert man Produktion, dann verteuert man Transport, dann verteuert man Bauen, und am Ende wundert man sich über unbezahlbares Wohnen. Wer Energie verteuert, verteuert Zement, Stahl, Glas, Dämmstoffe, Ziegel, Beton und Holzverarbeitung. Wer Baumaterialien verteuert, verteuert Neubau und Sanierung. Wer Neubau und Sanierung verteuert, verteuert Mieten und Eigentum. Die Rechnung zahlen nicht abstrakte Märkte, die Rechnung zahlen die Bürger, Familien, Handwerker, Mittelständler, Mieter und Häuslebauer heute und, meine Damen und Herren auf der Tribüne, auch Sie später, wenn Sie ans Häuslebauen kommen. Der Bau eines Hauses kostet heute ungefähr 80 % mehr als vor 15 Jahren, fast doppelt so viel, und dabei rede ich noch nicht einmal über die Zinsen. Die Zinswende seit 2022 hat die Lage natürlich zusätzlich verschärft. Was bei niedrigen Zinsen vielleicht noch irgendwie darstellbar war, ist heute für viele Familien schlicht nicht mehr zu stemmen. Früher konnte eine Familie mit solidem Einkommen, Eigenkapital und Fleiß ein Haus bauen. Heute reicht Fleiß oft nicht mehr aus. Heute braucht man fast schon eine Erbschaft, ein Ministergehalt oder eben sehr viel Glück. Und das ist kein privates Problem, das ist ein gesellschaftliches Problem. Eigentum bedeutet nämlich Freiheit, Eigentum bedeutet Sicherheit, Eigentum bedeutet Altersvorsorge, und Eigentum bedeutet auch ein Stück Unabhängigkeit vom Staat. Wenn die Mitte kein Eigentum mehr bilden kann, bricht die soziale Marktwirtschaft eines ihrer zentralsten Versprechen. Auch Projektentwickler rechnen nach: Wenn ein Neubau am Ende nur funktioniert, wenn Mieten von 20 bis 25 Euro pro Quadratmeter verlangt werden, ist das eben kein bezahlbarer Wohnraum mehr, dann ist das ein Produkt für einen kleinen Teil des Marktes, und in Potsdam sehen wir längst, wohin die Reise geht: Neubaupreise von rund 8 000 Euro pro Quadratmeter und mehr. Das ist für Normalverdiener keine Perspektive, das ist Immobilienpolitik für Hochglanzbroschüren. Die Diagnose, meine Damen und Herren, ist klar: Der Wohnungsmangel, der Rückgang der Bautätigkeit sind Ergebnis einer fehlgeleiteten Politik, einer Politik, die die Nachfrage erhöht, aber das Anbieten erschwert, einer Politik, die Energie verteuert und dann bezahlbares Wohnen verspricht, einer Politik, die Bürger entlasten will, ihnen aber vorher immer tiefer in die Tasche greift. Solange wir Energie künstlich verteuern, solange wir Bauherren mit immer neuen Auflagen belasten, solange wir Zuwanderung nicht ordnen und Rückführung nicht konsequent durchsetzen, wird sich an der Wohnungsbaukrise nichts Grundsätzliches ändern. (Vereinzelt Beifall AfD) Wer Wohnraum schaffen will, der muss Bauen ermöglichen. Wer Bauen ermöglichen will, der muss Kosten senken. Wer Kosten senken will, der muss an die staatlichen Kostentreiber ran. Alles andere, meine Damen und Herren, ist Beschäftigungstherapie für Ministerien. Natürlich weiß ich, dass Brandenburg nicht alles allein entscheiden kann. Dieser Vorwurf kam ja schon im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. CO -Bepreisung, Emissionshandel, 2 Stromsteuer, Gebäudeenergiegesetz – vieles liegt beim Bund oder auf europäischer Ebene. Aber dieses Argument, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist deutlich zu bequem. Denn in Brandenburg regieren genau die Parteien, die auch im Bund Verantwortung tragen. Dieselben Parteien, die hier im Landtag Brandenburg erklären, sie könnten leider nichts tun, sitzen im Bundestag, im Bundesrat und in der Bundesregierung. Wer hier klagt und dort schweigt, ist also nicht machtlos, sondern nicht willens, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Brandenburg könnte sehr wohl deutlichen Druck machen. Brandenburg könnte im Bundesrat initiativ werden. Brandenburg könnte klar sagen: Runter mit den Energieabgaben! Runter mit staatlichen Kostentreibern! Weg mit den ideologischen Zusatzlasten! – Das wäre konkrete Entlastung, nicht in einer Pressemitteilung, sondern in Euro und Cent. Nun, meine Damen und Herren, konkreter zum Gesetzentwurf. Ja, darin gibt es Punkte, die sinnvoll sind – das will ich ausdrücklich sagen. Man muss nicht alles ablehnen, nur weil es von der Landesregierung kommt. Denn auch ein schlechter Koch findet ab und zu das Salz. (Beifall AfD) Der neue § 51a, der sogenannte Umbauparagraf, geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Er begründet Regeln für Umbau, Ausbau und Aufstockung von Bestandsgebäuden. Ja, meine Damen und Herren, das kann helfen. Wer ein Dachgeschoss zu Wohnraum ausbauen oder ein Gebäude aufstocken wollte, stieß bisher schnell auf heutige Anforderungen, die mit alter Bausubstanz schwer vereinbar waren. Wenn hiermit mehr Klarheit geschaffen wird, ist das vernünftig. Auch die erleichterte Umsetzung kleiner Gewerbeeinheiten zu Wohnraum kann in Einzelfällen helfen. Leer stehende Läden, frühere Büros oder kleine Gewerbeflächen können so vielleicht schneller zu Wohnungen werden. Ja, das ist pragmatisch, das ist sinnvoll. Dennoch, meine Damen und Herren, löst das nicht die Krise. (Beifall AfD – Zuruf AfD: Absolut!) Denn auch bei Umbau gilt: Jemand muss investieren wollen. Jemand muss Handwerker finden. Jemand muss Material bezahlen. Jemand muss eine wirtschaftliche Rechnung aufmachen können. Genau daran scheitert es oft. Jetzt komme ich zu dem Teil, über den im Vorfeld deutlich weniger gesprochen wurde. Mit der Änderung der Bauordnung wird auch der Bau weiterer Windenergieanlagen erleichtert. Hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird es problematisch. Es gibt Änderungen, die am Ende dazu führen können, dass Windräder einfacher genehmigt und baurechtlich günstiger behandelt werden, etwa durch die Herausnahme bestimmter hoher Bauwerke aus der Liste genehmigungsbedürftiger Sonderbauten, durch längere Geltungsdauer von Baugenehmigungen oder durch die ausdrückliche Bezugnahme auf die Maschinenrichtlinie der EU. Das klingt technisch, ja, es ist aber auch hochproblematisch. Denn es geht um die Fragen: Wie viel Kontrolle bleibt? Wie viel Bauaufsicht bleibt? Wie viel Schutz für Bürger bleibt, die in der Nähe solcher Anlagen leben? Windenergieanlagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind keine Gartenlampen. Das sind Industrieanlagen. (Beifall AfD) Heute reden wir über Anlagen mit einer Höhe von 200, 240, 250 Metern und mehr. Das sind keine Windmühlen, wie sie vielleicht in Kinderbüchern stehen, sondern das sind industrielle Großstrukturen. Wer solche Anlagen errichtet, muss streng geprüft werden. In diesem Punkt darf es keine Abkürzung geben, keine Hintertüren, keine Graubereiche und vor allem kein Motto: Hauptsache Windrad; der Rest wird schon passen. Besonders kritisch ist die Frage nach der Maschinenrichtlinie. Danach wird eine Windenergieanlage als zusammenhängende Maschineneinheit betrachtet, vom Fundament über den Turm bis zur Rotorspitze ganz oben, und dann sprechen wir über Anlagen, die höher als 250 Meter sind, wie das Testprojekt in Klettwitz ja zeigt. Wenn es dazu führt, dass landesrechtliche Prüfungen oder bauaufsichtliche Kontrollen faktisch zurückgedrängt werden – und das werden sie –, dann müssen bei uns alle Alarmglocken schrillen. (Beifall AfD) Wer prüft dann was? Wer kontrolliert die Standsicherheit? Wer bewertet das Fundament? Wer haftet, wenn etwas passiert? Welche Rolle bleibt für die Bauaufsicht? Das sind keine Spitzfindigkeiten, sondern Fragen von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Es kann nicht sein, dass ein normaler Bürger bei jedem Carport zentimetergenau geprüft wird, während bei 250 Meter hohen Windindustrieanlagen plötzlich alles ganz unkompliziert werden soll. Das ist die Doppelmoral dieser Politik: Beim Bürger streng, bei der grünen Lieblingsindustrie sehr großzügig. (Beifall AfD) Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir – das wird Sie nicht verwundern – die Bauordnungsänderung in dem vorliegenden Entwurf kategorisch ab. Damit komme ich zum letzten Punkt, unserem Antrag zur Neufestlegung der Abstandsflächen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden im Außenbereich. In Brandenburg gibt es das Windenergieanlagenabstandsgesetz. Darüber haben wir in der vorigen Legislaturperiode trefflich gestritten und diskutiert, was auf parlamentarischer Ebene auch gut ist. Danach soll zwischen Windenergieanlagen und bestimmten Wohngebäuden grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1 000 Metern gelten. Spannend war damals schon, dass die CDU im Wahlkampf 2019 noch die 10H-Regel wollte und dann den 1 000-Meter-Abstand als Erfolg verkauft hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Alle, die damals und vielleicht 2024 die CDU gewählt haben: Das ist das Ergebnis. 1 000 Meter, das klingt zumindest erst einmal ordentlich. Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Die Regel, von der ich gerade gesprochen habe, gilt vor allem für Wohngebäude innerhalb geschlossener Ortslagen und für Gebiete mit rechtsverbindlichem Bebauungsplan. Viele Bürger und viele Häuser fallen damit heraus. Wer auf einem Einzelgehöft lebt, wer in einer Juni 2026 11 Splittersiedlung wohnt, wer im unbeplanten Außenbereich wohnt, ist deutlich schlechter geschützt. Das ist nicht gerecht. Diese Menschen sind keine Bürger zweiter Klasse. Ihr Eigentum ist auch nicht weniger wert. Auch ihre Gesundheit ist nicht weniger wert und ihre Lebensqualität schon gar nicht. Diese ist schutzwürdig. (Beifall AfD) Damit man sich das praktisch vorstellen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren – vielleicht wohnt ja jemand von Ihnen im Außenbereich –: Nach der Regelung, die die Landesregierung vorsieht, eine Änderung der 0,4H-Regel auf eine 0,2H-Regel für Windenergieanlagen im Außenbereich, bedeutet das bei einem Windrad mit einer Höhe von 250 Metern einen Abstand zum Gartenzaun von 50 Metern. Sie liegen im Garten und haben 50 Meter weiter eine 250 Meter große Industrieanlage vor der Nase. 50 Meter Abstand zu einer 250 Meter hohen Industrieanlage! Meine Damen und Herren, das ist kein angemessener Schutz, sondern ein schlechter Scherz auf Kosten der Menschen im ländlichen Raum. (Beifall AfD) Wir fordern deshalb eine klare Änderung, nämlich den Mindestabstand auf 4H im Außenbereich auszuweiten. Das ist das Zwanzigfache dessen, was sie jetzt vorsieht. Damit Sie uns nicht vorwerfen, wir wollten Windenergieanlagen verhindern, wie es im Ausschuss vorgekommen ist, sage ich: Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen gleiche Verhältnisse. Bei einer Anlage mit einer Höhe von 250 Metern würde genau das bedeuten, dass der Abstand von 1 000 Metern eingehalten wird. Das ist sachgerecht, und das ist verständlich. Es wäre also eine Angleichung an die Regelung des Windenergieanlagenabstandsgesetzes für geschlossene Ortschaften mit Bebauungsplan, identisch für den Außenbereich. Das wäre eine Maßnahme, wenn eine solche kleine Änderung, die eine große Auswirkung hat, auch umgesetzt wird, wenn ein Gesetz durchs Parlament geht. Warum gibt es diese Unterschiede in Brandenburg? Es scheint sich nur um Unterschiede der Landesregierung zu handeln, die dann eben Unterschiede bei den Bürgern macht. Es gibt, wie gesagt, keinen vernünftigen Grund dafür, dass Menschen im Außenbereich schlechter geschützt werden sollen als Menschen innerhalb geschlossener Ortschaften. Wer auf dem Land lebt, hat doch nicht weniger Rechte. (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wer außerhalb eines Bebauungsplanes lebt, ist doch nicht weniger wert. Wer in Brandenburg im Außenbereich lebt, darf nicht zum Opfer ideologischer Energiepolitik werden. (Beifall AfD) Es geht um Gleichbehandlung, es geht um Sicherheit, es geht um Eigentum, und es geht um Heimat. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Der Einbruch beim Wohnungsbau ist dramatisch, ja. Die Ursachen liegen nicht hauptsächlich in der Bauordnung – das ist, denke ich, heute zum Vorschein gekommen –, sondern in den hohen Baukosten, hohen Energiepreisen, staatlichen Abgaben, gestiegenen Zinsen, überzogenen Auflagen und einer ungesteuerten Nachfrageentwicklung durch die desaströse Masseneinwanderung seit 2015. (Beifall AfD – Ah! bei der CDU – Ludwig Scheetz [SPD]: Das musste er noch unterbringen!) – Es ist bezeichnend, wie man Triggerpunkte in eine Rede einbauen kann und sofort die Reaktion erntet, die man erwartet. (Beifall AfD) Ganz herzlichen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie auf einer fachlichen und sachlichen Ebene nicht miteinander diskutieren können. (Uwe Adler [SPD]: Bei Ihnen geht es nicht um Inhalte, sondern nur um Provokation!) Da sollten Sie sich einmal an die eigene Nase fassen! Dieser Gesetzentwurf enthält einzelne sinnvolle Punkte beim Umbau. Ich habe sie gerade ausgeführt. Aber er löst die strukturelle Krise eben nicht. (Beifall AfD) Die Erleichterung des Verfahrens bei Windenergieanlagen lehnen wir ab. Sicherheit, Bauaufsicht und Schutz der Bürger dürfen nicht der grünen Beschleunigungslogik geopfert werden. Menschen im Außenbereich, meine sehr geehrten Damen und Herren, verdienen denselben Schutz wie Menschen in geschlossenen Ortslagen. Deshalb brauchen wir einen Mindestabstand von 4H. Brandenburg braucht weniger Ideologie und mehr Vernunft, weniger Bevormundung und mehr Freiheit, weniger Kostentreiberei und mehr Respekt vor dem Eigentum, vor Leistung und Lebenswirklichkeiten. (Steeven Bretz [CDU]: Das sind alles Argumente gegen Sie!) Die Bürger brauchen keine politischen Beruhigungspillen, wie sie von der CDU immer in den Plenarsaal gestreut werden. (Beifall AfD) Wissen Sie, was die Bürger in Brandenburg und in Deutschland brauchen? Sie brauchen bezahlbaren Wohnraum, sichere Regeln und eine Politik, die endlich wieder rechnen kann. Deshalb lehnen wir die Bauordnungsänderung in dieser Form ab und werben für unseren Antrag: faire Abstände, gleicher Schutz und klare Regelungen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Frau Abgeordnete Walter-Mundt spricht für die CDU-Fraktion. Bitte. (Beifall CDU und SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Aber jetzt!)
Nicole Walter-Mundt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und zu Hause! Was soll ich dazu sagen? (Lachen bei der AfD) Nach dem Dunkelfeld kommt das Hellfeld. (Oh! bei der AfD) Wer baut, schafft etwas – das gilt für Familien genauso wie für unser Land. (Zuruf von der AfD) Denn jede neue Wohnung schafft nicht nur Wohnraum, sondern sie schafft auch Perspektiven, schafft Sicherheit und schafft Heimat. Wer bei uns in Brandenburg baut, soll Bedingungen vorfinden, die ermöglichen und nicht ausbremsen. Aber genau das hat in den vergangenen Jahren leider nicht gut funktioniert. (Zuruf von der AfD) Wenn wir heute mit Bauunternehmen, Verbänden und Investoren sprechen, hören wir immer wieder das Gleiche: Die Zahl der Bauanträge ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen, trotzdem dauern Antragsverfahren unendlich lang. – Weniger Anträge, aber nicht mehr Tempo? Weniger Bauvorhaben, aber nicht weniger Bürokratie? Ich finde, das passt nicht zusammen. Vor allem können wir das weder unseren Bürgerinnen und Bürgern noch unseren Unternehmen auf Dauer erklären. Deshalb schauen wir heute weniger auf die Bauordnung selbst, sondern eher auf die Menschen, für die wir sie gestalten: auf die Mieter, die eine Wohnung suchen, auf die Familien, die von den eigenen vier Wänden träumen, und auf die Unternehmen, die investieren und Stellen schaffen. Für viele Mieter wird die Suche nach bezahlbarem Wohnraum immer schwieriger, weil Mieten von 18 bis 24 Euro je m² im Neubau längst keine Seltenheit mehr sind. Wohnungssuchende fragen sich zu Recht, wie sich eine Krankenschwester, ein Handwerker oder eine Erzieherin sich das noch leisten können soll. Genau deshalb bleibt es unsere wichtigste Aufgabe, wieder mehr Wohnraum zu schaffen und die Kosten des Bauens spürbar zu senken. (Beifall CDU und SPD) Gleichzeitig wird der Traum vom Eigenheim für Familien immer schwerer realisierbar. Ein eigenes Haus, ein eigener Garten, ein Zuhause für die Familie – für viele Menschen gehört das in Brandenburg nach wie vor zum Lebensplan. Doch hohe Grundstückspreise, steigende Baukosten und hohe Finanzierungskosten sorgen dafür, dass dieser Wunsch oft nicht realisierbar ist. Auch Unternehmen erleben, dass Investitionen durch lange Verfahren und komplizierte Genehmigungsprozesse ausgebremst werden. Das trifft viele Unternehmen in Brandenburg. Ich blicke einmal nach Oranienburg: Dort musste ORAFOL viel Zeit und Geduld aufwenden, um ein umfangreiches Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, obwohl sie schon lange am Standort vertreten sind, seit Jahren viele Arbeitsplätze schaffen und eigentlich nur eine Produktionshalle errichten wollten. Ob Mieter, Familien oder Unternehmen, die Herausforderungen mögen unterschiedlich sein, aber die Rückmeldungen sind sehr ähnlich. Unser Ziel ist deshalb klar: Bauen muss wieder schneller, einfacher und kostengünstiger werden. (Beifall CDU und SPD) Genau an diesen Punkten setzt die neue Novelle an und wir schärfen vor allem mit den Änderungen von SPD und CDU konkret nach, um dieses Ziel zu erreichen. Blicken wir zunächst auf die Geschwindigkeit: Mit dem Bau-Turbo sammelt die kommunale Familie aktuell bereits gute Erfahrungen im beschleunigten Verfahren. Dabei zeigt sich, dass schnellere Entscheidungen möglich sind, wenn Fristen verbindlich gesetzt werden. Genau da knüpft unsere Änderung an: Künftig soll die Genehmigungsfiktion auch im Vollverfahren möglich sein. Das heißt, wenn innerhalb von drei Monaten alle notwendigen Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht wurden und es keine Rückmeldung gibt, gilt der Antrag als genehmigt. Das schafft Verbindlichkeit und sorgt für Geschwindigkeit. (Daniel Münschke [AfD]: Das schafft Klageverfahren!) Doch schneller allein reicht nicht aus. Die Verfahren sind heute nicht nur zu lang, sie sind auch viel zu kompliziert. Deshalb bündeln wir mit der Konzentrationswirkung die Zuständigkeiten stärker und schaffen klare Verfahren. Der digitale Bauantrag soll ab 1. Oktober 2026 endlich in allen 20 unteren Baubehörden an den Start gehen. Wenn Sie mich fragen, ist das viel zu spät. Denn niemand versteht, warum man Bauunterlagen im Jahre 2026 immer noch ausdruckt, kopiert und zu Behörde 1 und 2 bringt. (Beifall CDU und SPD) – Ich sehe, es geht Ihnen ähnlich. – Wer Verfahren digitalisiert, verkürzt Bearbeitungsprozesse, schafft Transparenz und entlastet nicht nur die Antragsteller, sondern auch die Behörden selbst. Der dritte und abschließende Punkt lautet: günstiger. Wir haben über hohe Mieten, hohe Baukosten und den Traum vom Eigenheim gesprochen. Deshalb müssen wir unnötige Kostentreiber abbauen. Ein weiterer wichtiger Hebel ist hier die Reduzierung von Standards und Vorgaben, die das Bauen unnötig verteuern. Ich weise hier besonders auf den Wegfall der Solarpflicht auf öffentlichen Dächern, bei geplanten Gebäuden – das stand auch im Kabinettsentwurf – und bei Unternehmen hin. Ebenso haben wir als Koalition den ursprünglichen Vorschlag hinsichtlich der Stellplätze noch einmal klar überarbeitet. Unsere Kommunen behalten weiterhin die Möglichkeit, eigene Regelungen zu schaffen und auf die Situation vor Ort richtig einzugehen. Denn die Situation in Potsdam ist eine andere als die in Guben, Ketzin, Wittenberge oder Jüterbog. Wir wollen Kosten senken und Bürokratie abbauen – und gleichzeitig kommunale Herausforderungen erkennen sowie den Kommunen Spielräume geben. Juni 2026 13
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?
Nicole Walter-Mundt CDU
Sehr gern.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Zimmermann, bitte.
Tim Zimmermann AfD
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Frau Walter-Mundt, all die Dinge, die Sie gerade aufgezählt haben, sind … Oder: Stimmen Sie mir zu, dass diese in den letzten 30, 35 Jahren entstanden sind und dass durchaus ein Zusammenhang zwischen diesen Dingen und den Regierungen jener Zeit bestehen könnte? (Kristy Augustin [CDU]: Hä?! – Lars Hünich [AfD] an die CDU gewandt: Dass Sie das nicht verstehen, ist klar!)
Nicole Walter-Mundt CDU
Könnten Sie die Frage konkretisieren? So ganz klar ist sie nicht. Oder habe ich etwas falsch verstanden? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ob das nicht an der CDU liegt!) Muss Herr Dr. Berndt helfen, Herr Zimmermann? Wer ist denn jetzt der Fragesteller? (Unruhe)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Zimmermann, Sie haben das Wort. Vielleicht könnten Sie die Frage noch einmal konkreter fassen.
Tim Zimmermann AfD
Okay. Wer ist verantwortlich für die Zustände, wie sie jetzt sind und wie sie sich in den letzten 30 Jahren entwickelt haben? (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD])
Nicole Walter-Mundt CDU
Meine Zeit läuft hier leider weiter. Ich hoffe, dass sie gestoppt wird und ich noch ein oder zwei Minuten mehr bekomme. (Dennis Hohloch [AfD]: Mindestens zwei!) Fangen wir einmal vorn an: Im Hinblick auf die bestehende Situation liegen die Gründe dafür, dass die Baukosten gestiegen sind, natürlich in vielen Umständen – und das wissen Sie selbst auch, Herr Zimmermann. Verfahren ändern sich und wir müssen Prozesse beschleunigen – ich glaube, darin sind wir uns mal einig, obwohl wir uns selten einig sind. Aber ich sage Ihnen auch, dass es nicht daran liegt, dass Politiker eine Entscheidung in eine Richtung getroffen haben, sondern die Situation beim Bauen hat sich verändert. (Daniel Münschke [AfD]: Aber natürlich!) Die Kredite und Zinsen haben sich verändert. (Daniel Münschke [AfD]: Und was noch?!) – Ich bin jetzt dran. Deswegen besteht die Situation, dass sich viele das Bauen nicht mehr leisten können. (Beifall CDU und SPD) Wir fangen jetzt mit einem Baustein an. Wir reden ja von der Novelle der Brandenburger Bauordnung. Ich finde es schon bezeichnend, dass Ihr Kollege sagt: Das ist alles nichts wert; ihr macht hier gar nichts. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das hat er nicht gesagt!) Denn es wird ja sowieso nichts besser, alles bleibt dunkel. – Nein! So sehen wir als CDU das nicht. (Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) Wir sagen ganz klar: Jeder Baustein, der dazu beiträgt, die Kosten zu senken, ist an dieser Stelle wichtig und richtig. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD) Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen und stelle fest: Mit der vorliegenden Bauordnung schaffen wir bessere Bedingungen für Mieter, Familien und Unternehmen. Das wird nicht jedes Problem jetzt und sofort lösen, das ist uns sehr bewusst, aber es ist ein wichtiger, großer Baustein, gerade wenn wir erreichen wollen, dass Bauen wieder günstiger und attraktiver wird. Denn es geht darum, Wohnungen zu schaffen und den Traum vom Eigenheim in Brandenburg zu ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Es folgt eine Kurzintervention von Herrn Münschke. Bitte schön. (Beifall AfD – Zuruf der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU] – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])
Daniel Münschke AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Walter-Mundt, ich möchte zumindest noch einmal die Chance nutzen, Ihnen entgegenzutreten. Der sehr vereinfachten und unterkomplexen Darstellung dessen, was ich angeblich hier vorn erzählt habe, möchte ich deutlich entgegentreten. Ich habe in der Rede sehr deutlich gemacht, welche Punkte der Kritik an der Brandenburger Bauordnung es gibt und was die wenigen positiven Aspekte sind, und ich habe die Treiber, die dazu beitragen, dass Bauen in Brandenburg, aber auch andernorts in Deutschland teurer geworden ist, klar und deutlich benannt. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Sie sind halt ein Genie!) Wenn Sie das nicht verarbeiten oder fachlich und sachlich bewerten können, liegt das tatsächlich am Empfänger und nicht am Sender. Ich möchte Ihnen zu der Rede, die Sie gerade vorgetragen haben, etwas sagen. Sie sind auf die Spitzenverbände eingegangen und meinten, Sie hätten in den Gesprächen mit den Spitzenverbänden zur Brandenburgischen Bauordnung Erkenntnisse erlangt. Ich möchte Ihnen als Kernbefund drei Punkte nennen. Der erste: Ich greife Stellungnahmen des Landkreistages heraus und vergleiche jene vom 5. März mit der vom 8. Juni dieses Jahres. (Steeven Bretz [CDU]: Wo ist denn jetzt der Kernbefund? Kommen wir jetzt mal zum Kernbefund!) In der Stellungnahme vom 8. Juni formuliert der Landkreistag deutlich breiter und schärfer. Der Landkreistag ist also in den Gesprächen, die im Nachgang stattfanden – zwischen März und Juni – zu dem Ergebnis gekommen: Was die Politiker hier entgegen allen Stellungnahmen der Spitzenverbände durchpeitschen, ist nicht sachgerecht. (Beifall AfD) Es wurde grundsätzliche Kritik an der gesamten Systemumstellung geäußert. Darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Ein Spitzenverband sagt Ihnen ganz deutlich, welche Folgen diese Umstellung hätte; ich nenne die Genehmigungsfiktion als Stichwort. Und was tun Sie? Sie wischen es beiseite, obwohl Sie wissen, dass das viele Klagen nach sich ziehen wird. Dadurch verteuert sich das Bauen erneut. Der letzte Punkt: Mit dieser Reform, meine sehr geehrte Frau Walter-Mundt, wird Bürokratieabbau versprochen, aber Rechtsunsicherheit produziert.
Ulrike Liedtke
Kommen Sie bitte zum Ende.
Daniel Münschke AfD
Das tue ich, Frau Präsidentin. – Das ist kein Bauturbo, sondern Verfahrensvollzug mit Verfahrensrisiko, sehr geehrte Frau Walter-Mundt. (Beifall AfD – Lachen der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU])
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete Walter-Mundt, Sie dürfen gerne entgegnen. Bitte schön. (Steeven Bretz [CDU]: Das waren ja richtige Kernbefunde!)
Nicole Walter-Mundt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Münschke, Sie haben jetzt noch einmal deutlich ausgeführt, was wir seit Jahren hören. Vielleicht können Sie dann auch erneut die ergänzende Antwort zur Frage von Herrn Zimmermann oder Herrn Dr. Berndt zur Kenntnis nehmen. Ich weiß nicht, wer die Frage stellte – Sie wissen es wahrscheinlich auch nicht. (Oh! bei der AfD – Zurufe von der AfD) Von Ihnen war jetzt zu hören, warum etwas nicht geht, und jedes Mal sind Sie auch dafür, dass der digitale Bauantrag erst irgendwann im nächsten Jahr ermöglicht wird. Sie selbst haben das in der Ausschusssitzung gesagt. Herzlichen Glückwunsch – die Unternehmen, Mieter und die, die sich ein Eigenheim bauen wollen, werden sich riesig auf weitere Vielleicht-Zusagen freuen. Es geht um konkrete Maßnahmen: Wie können wir es ermöglichen, dass schneller und günstiger gebaut wird? Sie sagen immer, was nicht geht; wir sagen, wie es geht. Ich bin sehr zuversichtlich. Wir hatten doch gestern beim Parlamentarischen Abend die Gelegenheit, auch zum Beispiel mit Herrn Graf nochmals zu sprechen und erneut über diese Themen zu diskutieren. Ich sage Ihnen: Es wird definitiv eine Veränderung geben, und ich glaube auch, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Juni 2026 15 dass wir die kommunalen Vertretungen dort abholen, wo sie stehen. Und wissen Sie, was mir sehr geholfen hat? (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Herr Crumbach hat in diesem Zusammenhang versichert, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) dass die oberste Bauaufsichtsbehörde die unteren Bauaufsichtsbehörden gerne auf dem Weg dorthin unterstützt. Deswegen sind wir sehr zuversichtlich, dass das funktioniert und das Bauen in Brandenburg zukünftig schneller geht. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Dorst hat für das BSW das Wort. Bitte. (Beifall BSW)
Christian Dorst BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Morgen ist es genau ein Jahr her, dass wir mit der alten Koalition mit dem Antrag „Schneller, einfacher und kostengünstiger Bauen in Brandenburg“ die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung auf den Weg gebracht haben. Die Landesregierung legte Ende des letzten Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der Ende Januar ohne Debatte in 1. Lesung hier im Hause an den AIL überwiesen wurde. Die Befassung ergab, dass zum Beispiel gerade im Bereich der Nutzungsänderung in Bestandsgebäuden die alleinige Fokussierung auf Wohnnutzung nicht im Sinne der ursprünglichen Antragstellung war. Hier wurde nun nachgebessert – das ist ausdrücklich zu begrüßen. Es wäre noch weitaus mehr zu nennen. Da ich aber davon ausgehe, dass wir spätestens von Herrn Kollegen Steinfurth hierzu ausführliche Aussagen hören werden, erspare ich mir das an dieser Stelle. Bei allem Positiven hat der Gesetzentwurf von Anbeginn eklatante Schwächen, die trotz des Ende Mai – auf den letzten Metern – eingebrachten Änderungsantrags der Koalition weiterhin bestehen. (Daniel Münschke [AfD]: Sie reden ja nur von dem, was nicht geht!) Diese Schwächen sind so gravierend, dass aus unserer Sicht das gesamte Vorhaben, das da lautete, in Brandenburg schneller, einfacher und kostengünstiger zu bauen, völlig konterkariert wird. (Beifall BSW und AfD) Sowohl in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Landesregierung als auch in den Stellungnahmen zum jetzigen Änderungsantrag der Koalition weisen jene, die dieses Gesetz am Ende in die Praxis überführen müssen, stichhaltig begründet darauf hin, dass die konkret gesetzten gesetzlichen Bearbeitungsfristen, die zusätzliche Aufgabenübertragung auf die Kommunen und die sicherlich gut gemeinte Genehmigungsfiktion unter den gegebenen Voraussetzungen unrealistisch sind und es so zum einen zu einem Chaos im Vollzug und zum anderen zu massiver Rechtsunsicherheit führen wird. (Beifall BSW und AfD) Genau das ist der Punkt, den ich als Unternehmer und zufälligerweise auch noch als Bauunternehmer – also direkt von dem betroffen, was Sie jetzt hier veranstalten – bei Ihrem Handeln absolut nicht nachvollziehen kann. Es ist ein Grundsatz meines unternehmerischen Handelns, dass mir bei allen innovativen Ansätzen bzw. der Implementierung neuer Lösungen immer die Rückkoppelung von jenen in meiner Firma, die das Ganze dann sowohl im Planungsprozess als auch auf der Baustelle umsetzen müssen, wichtig ist. Wird mir aus praktischer Sicht nachvollziehbar erklärt, warum bestimmte Dinge nicht praxistauglich sind bzw. nur unter Laborbedingungen umsetzbar wären, ist das für mich der Punkt, an dem jeder vernünftige Unternehmer – und dazu zähle ich mich – einschwenkt und sich, ohne das Ziel aus dem Auge zu verlieren, daran macht, gemeinsam mit den Praktikern eine möglichst zielführende Lösung zu erarbeiten. (Beifall BSW) Das ist auch zwingend nötig, denn der andere Weg, sozusagen mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, führt zwangsläufig zu Vermeidungs- und Abwehrstrategien oder dem Versuch, Potemkinsche Dörfer zu bauen. In jedem Fall wird eines nicht erreicht, und zwar das angedachte Ziel – von der zwangsläufigen Demotivation und Resignation der Mitarbeiter gar nicht zu reden. Bevor dieses in vielen Bereichen wirklich gute Projekt nun auf den letzten Metern mit derlei leichtfertigem Handeln noch ins Gegenteil verkehrt wird, appelliere ich im Sinne aller am Bau Beteiligten an Sie, werte Kollegen von der SPD und CDU, unseren Antrag auf 3. Lesung und damit der Möglichkeit, in den kommenden zwei Monaten mit den Städten und Landkreisen eine gemeinsam getragene und ausgearbeitete, zielführende Lösung zu erarbeiten, nicht als Formalfrage abzuhandeln und bis morgen durchzupeitschen. – Ich bedanke mich. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Crumbach. Bitte. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Brandenburg steht wie im Übrigen ganz Deutschland vor einer großen wohnungs- und gesellschaftspolitischen … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herausforderung!) – Jawohl, Herr Berndt, Sie haben es erraten: Herausforderung. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum belastet Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen. Gleichzeitig wird der Erwerb von Wohneigentum für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen immer schwieriger. Ein Ziel moderner Wohnungspolitik muss daher sein, mehr Wohnraum schneller und günstiger zu schaffen. Das Angebot an Wohnungen mit bezahlbaren Mieten muss deutlich steigen. Bezahlbares Wohnen entsteht durch eine Ausweitung der Bautätigkeit, schnellere Verfahren, niedrigere Baukosten und gezielte Förderung. Das gilt insbesondere dort, wo Märkte besonders angespannt sind. Zudem ist – ich sage es noch einmal – die Bildung von Wohneigentum für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger ein Eckpfeiler der persönlichen Entfaltung und auch der Altersvorsorge. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Deshalb muss Wohneigentum für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen wieder eine realistische Perspektive werden. Die Baukosten sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Wesentlicher Treiber dabei waren neue technische, energetische und bürokratische Anforderungen. Langwierige Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren verteuern Bauprojekte und verhindern dringend benötigte Investitionen. Schnellere Verfahren, wie wir sie jetzt schaffen, bedeuten mehr Wohnungen und geringere Kosten. Das Ziel einer modernen Baupolitik muss es sein, Bauvorhaben schneller und günstiger umzusetzen. Die Landesregierung hat diesen Auftrag angenommen. Die Bauordnung wird novelliert, Planen und Bauen wird beschleunigt. Ausbaustandards haben wir geprüft, serielles und modulares Bauen fördern wir – und ganz nebenbei: auch die Umwandlung von Bestandsgebäuden in Wohnraum. Die Einbindung des Bündnisses für Wohnen in den Gesetzgebungsprozess hat es uns ermöglicht, praxisnahe Lösungen für die Prozessbeschleunigung sowie Möglichkeiten der Erleichterung durch Standardabsenkung und Flexibilisierung zu finden. Der Gesetzentwurf zur Novellierung der Bauordnung in der Fassung des Änderungsantrags der SPD und CDU ist ein richtiger und vor allem notwendiger Schritt, um die gesetzten Ziele zu erreichen. (Beifall SPD und CDU) Die Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung hat eindrücklich gezeigt, dass alle am Bau beteiligten Akteure die Potenziale für die Entbürokratisierung sehen und positiv bewerten. Positiv bewertet wurden vor allem die von der Landesregierung geplanten Änderungen zur Vereinfachung, klarere Begrifflichkeiten, weniger Bürokratie sowie mehr Flexibilität bei Bauvorhaben. Es wurden aber auch, von kommunaler Seite, Bedenken geäußert – Bedenken gegenüber dem Abbau von Standards. Ich erwähne hier nur die Kfz-Stellplätze und die Straffung der Fristen und Verfahren. Ja, das ist richtig. Aber die Beschleunigung und die Entschlackung der Verfahren ist erklärtes Ziel. Natürlich gibt es für jeden Standard – wie bei den Stellplätzen – auch Gründe, die für ihn sprechen; manchmal sogar gute Gründe. Ich bin außerordentlich dankbar, dass es den Fraktionen von SPD und CDU gelungen ist, die gegenläufigen Ziele, die wir immer abzuwägen haben, so abzuwägen, dass es ein vernünftiger Vorschlag geworden ist. (Beifall SPD und CDU) Die Bedingungen, mit denen wir es zu tun haben, um insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, erfordern neue Wege und den Verzicht auf Standards. Priorität hat kostengünstiges und schnelles Bauen, und das erreichen wir mit dem vorliegenden Gesetz. Um die Worte des Landkreistages Brandenburg aufzugreifen: „Die vorgesehenen Änderungen sind weitreichend und würden eine Umwälzung des bisherigen Baugenehmigungsverfahrens bedeuten.“ Dem stimme ich zu – und genau das ist, was wir vorhatten, was wir tun müssen und was wir machen. (Beifall SPD und CDU) Gesetze schaffen die Rahmenbedingungen. Für ihren Erfolg – da haben Sie völlig recht, Herr Dorst – ist ein effizienter Vollzug entscheidend. Sie haben es bereits angesprochen, Frau Walter-Mundt: Wir werden als Ministerium deshalb auf alle 20 Bauaufsichtsbehörden und die Gemeinden zugehen und – insbesondere im Verfahrensrecht – Schulungen zu den Änderungen anbieten, und das nicht nur einmal, sondern fortlaufend, über die komplette Legislaturperiode hinweg. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowksi) Um transparente, schlanke und effiziente Verfahren zu ermöglichen, werden wir – wie bisher beim virtuellen Bauamt – die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren weiter begleiten und unterstützen. Lassen Sie mich noch auf einige wesentliche Änderungen eingehen: Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht es der Gemeinde, zu entscheiden, dass bei Bauvorhaben, die aus ihrer Sicht planungsrechtlich zulässig sind und bei denen die Erschließung gesichert ist, keine Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden müssen. Wir haben in den Genehmigungsverfahren gestraffte Verfahrensfristen. Für die Vollständigkeitskontrolle und die Antragsbearbeitung wird die Genehmigungsfiktion eingeführt. Auf eine Genehmigungspflicht bei Nutzungsänderungen wird verzichtet, wenn nicht bauplanungsrechtliche Belange dadurch berührt werden. Denkmalrechtliche Anforderungen führen nicht mehr zur Durchführung eines umfassenden Baugenehmigungsverfahrens. Untergeordnete Anbauten, die der barrierefreien Erschließung Juni 2026 17 eines Gebäudes dienen, sind verfahrensfrei. Temporäre Zeltlager werden ebenso verfahrensfrei wie saisonale Verkaufsstände, zum Beispiel für den Verkauf von Erdbeeren oder Spargel, und Einrichtungen zum Schutz von Pflanzenkulturen – wie Hagelschutzsysteme – im Erwerbsgarten bzw. Erwerbsobstbau. Verfahrensfrei werden auch alle baulichen Anlagen inländischer öffentlicher Stellen auf Militärgeländen. Die Baudienststellen des Bundes und der Länder unterliegen auch bei militärisch genutzten Liegenschaften den Vorschriften des öffentlichen Baurechts, da sie an das Rechtsstaatsprinzip gebunden sind. Zur Umsetzung des Bauturbos des Bundes wird das Abweichungsverfahren erweitert. Die elektronische Einreichung von Bauanträgen wird ab dem 1.10.2026 Pflicht. Die Pflicht – es ist schon erwähnt worden –, Photovoltaikanlagen auf Dächern zu errichten, entfällt. Die Kfz-Stellplatzpflicht für neue Wohnungen im Rahmen kommunaler Satzungen wird dereguliert – maximal ein Stellplatz pro Wohnung. Zudem sind die Ablösebeträge auf maximal 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten gedeckelt. Der Umbau und die Umnutzung von Bestandsgebäuden für alle Gebäudeklassen und Nutzungsarten mit Ausnahme von Sonderbauten wird erleichtert. Damit leisten wir unseren Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger, die Schaffung von notwendigem und bezahlbarem Wohnraum weiter voranzutreiben. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon) Wir ermöglichen die Nachverdichtung in Ballungsräumen, indem die Anforderungen für den Dachgeschossausbau und für die eingeschossige Aufstockung zu Wohnzwecken gesenkt werden. Zusammenfassend kann man sagen: Parallel und ergänzend zum Bauturbo des Bundes schaffen wir in Brandenburg mit der neuen Bauordnung die Voraussetzungen dafür, dass einfacher und schneller gebaut werden kann und dass der Umbau erleichtert wird. Damit setzen wir im Baurecht des Landes auch die vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossenen Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda um. Ich habe lange überlegt, ob ich etwas zum Änderungsantrag der AfD sagen soll, aber dann habe ich mir gedacht: Sie können ihn alle lesen, und ich muss Ihnen nicht weiter erläutern, warum man ihn ablehnen muss. (Andreas Galau [AfD]: Warum?) Zum Schluss erlauben Sie mir, mich bei meinem Vorgänger zu bedanken, der den Gesetzentwurf eingebracht hat.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister? Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Aber selbstverständlich; der Dank kann warten. (Heiterkeit SPD und CDU)
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank – da haben Sie Ihren Dank, wenn Sie ihn brauchen –, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Herr Minister, zwei Fragen. Erstens: Finden Sie es nicht überheblich – andere würden vielleicht auch ignorant sagen –, nicht inhaltlich auf den Änderungsantrag der größten Oppositionsfraktion einzugehen? (Steeven Bretz [CDU]: Er ist doch darauf eingegangen! – Andreas Galau [AfD]: Inhaltlich!) Und die zweite Frage: Warum ist der Antrag denn ablehnungswürdig? Das sollten Sie – aus Ihrer Sicht, aus Sicht der Landesregierung – den Abgeordneten vielleicht schon erklären. Ich denke, das gehört dazu, wenn Sie sich hier vorne besonders viel Zeit nehmen; und das tun Sie ja immer. Sie reden immer recht lang. Sie sind einer der wenigen Minister, der sich so viel Zeit nimmt. Deswegen fände ich es nur angemessen, wenn Sie sich auch für einen Änderungsantrag der Opposition Zeit nähmen. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD] – Gegenrufe von der SPD und der CDU)
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Minister. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Lieber Herr Hohloch, mir wird jetzt nur die Zeit eingeblendet, die ich für die Beantwortung der Zwischenfrage habe. Ich bin mir aber sicher, dass die 15 Minuten, die mir für den Antrag und die Aktuelle Stunde zur Verfügung stehen, noch bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. Und: Ob Sie etwas als langatmig oder lang empfinden, ist, das muss ich Ihnen ehrlich sagen, relativ uninteressant. Die eigentliche Frage ist, ob es Ihnen einen Erkenntnisgewinn verspricht oder nicht. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich nehme auch zur Kenntnis, dass manche sich einem Erkenntnisgewinn systematisch verschließen. (Heiterkeit des Abgeordneten Bretz [CDU]) Aber kommen wir zu Ihrer ersten Frage: Vielleicht überlegen Sie einfach noch einmal, ob immissionsschutzrechtliche Vorschriften in einer Bauordnung fehl am Platz sind oder dort hineingehören. Damit habe ich den wesentlichen Teil der Antwort, warum ich meine, dass Ihr Antrag ablehnenswert ist, schon gegeben. Im Übrigen bleibt er – das muss ich Ihnen auf Ihren Wunsch hin ausdrücklich sagen – weit, weit, weit hinter dem zurück, (Heiterkeit CDU) was SPD und CDU in ihren Änderungsanträgen bereits vorgeschlagen bzw. vereinbart haben. Wenn wir dem folgten, was Sie uns vorschlagen, dann bekämen wir eben nicht schnellere Verfahren hin. Es käme auch nicht zu so vielen Verfahrensfreistellungen, wie wir sie wollen und brauchen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall CDU und SPD – Unruhe bei der AfD – In den Reihen der AfD-Fraktion wird eine Meldekarte weitergereicht.) – Es ist doch schön, dass Sie das Interventionskärtchen noch gefunden haben und nicht mit einem DIN-A4-Blatt wedeln müssen. (Vereinzelt Heiterkeit – Lena Kotré [AfD]: Wie kann man so ein arroganter Fatzke sein?) Lassen Sie mich zum Schluss tatsächlich den Dank an meinen Vorgänger, der den Gesetzentwurf eingebracht hatte, aussprechen. Damit verbunden ist natürlich auch ein ganz besonderer und herzlicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die mit großer Sachkunde und viel Herzblut einen vernünftigen Vorschlag erarbeitet haben. Dieser Dank geht auch an das „Bündnis für Wohnen“ und alle seine Partnerinnen und Partner, die uns den Weg gezeigt und diesen mit uns gemeinsam gegangen sind. Mein ganz besonderer Dank gilt den Mitgliedern des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung. Wir haben dort hervorragende, sehr qualitätsvolle Diskussionen geführt. Ich will an dieser Stelle hinzufügen: Auch die regierungsinternen Gespräche über die Bauordnung waren von sehr hoher Qualität und intensiv von dem Geist geprägt, die Verfahren schneller und besser zu machen. Herzlichen Dank dafür! – Danke schön. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Das Wort für die Fraktion der SPD geht an Herrn Abgeordneten Steinfurth. Bitte. (Beifall SPD)
Matthias Steinfurth SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fußball-Weltmeisterschaft läuft. Wer in diesen Tagen Fußball schaut, der weiß: Es gibt Mannschaften, die gewinnen wollen, und dann gibt es Mannschaften, die sich den Ball hin und her schieben, die verzögern bzw. auf Zeit spielen, weil sie sich nicht entscheiden können – oder sich nicht entscheiden wollen. (Zuruf von der AfD) – Lassen Sie mich doch erst einmal ausführen. Sie wissen doch noch gar nicht, was kommt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das reicht schon! – Heiterkeit AfD und BSW) Genauso fühlt es sich heute bei vielen Bauvorhaben und Aufbauspielen in Brandenburg an – eine Verzögerungstaktik sondergleichen! Da sind auf der einen Seite Eigentümer, Handwerker, Unternehmen, Städte und Gemeinden, die etwas bewegen wollen: Sie wollen investieren. Sie wollen umbauen. Sie wollen Wohnraum schaffen. Sie wollen Leerstand beseitigen. Auf der anderen Seite stehen oft genug komplizierte Vorschriften, überlastete Behörden, unklare Zuständigkeiten und Verfahren. Sie bewirken Verlängerung und Elfmeterschießen. Letzteres entscheidet über Sieg oder Niederlage, über das Weiterkommen. Wir aber wollen das Spiel machen. Wir wollen gestalten. Wir wollen gewinnen und weiterkommen. Deshalb ist es richtig, dass wir heute die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung beschließen. Denn mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass mehr Bauprojekte in der regulären Spielzeit entschieden werden. Genau darum geht es! (Beifall SPD und CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns als SPD ist klar: Wir wollen das Bauen einfacher, schneller, günstiger und flexibler machen – nicht nur auf dem Papier, sondern auch draußen, im echten Leben. Mit dieser Novelle gehen wir dafür einen großen Schritt nach vorn. Ein zentraler Punkt dieser Reform ist der Umgang mit dem Bestand. Denn Brandenburg hat nicht nur ein Neubauproblem, sondern vor allem ein großes Umbaupotenzial. Dabei geht es um leerstehende Läden, alte Werkstätten, Büros und Gewerberäume, Gebäude also, die längst vorhanden sind auf eine neue Nutzung warten. Viel zu lange haben wir in Deutschland fast ausschließlich darüber gesprochen, was neu gebaut werden kann. Dabei liegt die Zukunft vieler Ortskerne gerade darin, Bestehendes neu zu nutzen. Deshalb ist der neue Umbau-Paragraf einer der wichtigsten Teile dieser Reform. Oder, um im Fußballbild zu bleiben: Der Gesetzgeber spielt hier einen vielversprechenden Steilpass. Wir müssen jetzt nur noch dafür sorgen, dass der Ball auch im Tor landet. (Beifall SPD und CDU) Ein Tor in diesem Sinne ist es, wenn künftig Umbauten und Nutzungsänderungen deutlich einfacher möglich sind, und zwar nicht nur für Wohnungen, sondern auch dann, wenn beispielsweise ein ehemaliger Schuhladen zu einem Büro oder eine Werkstatt zu einer Arztpraxis werden soll. Was bisher oft als Juni 2026 19 Regelverstoß behandelt wurde, soll zukünftig selbstverständlich möglich sein. Unser Motto lautet: Einfach machen! Wir stärken damit die Eigenverantwortung, entlasten die Behörden und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit, denn jedes Gebäude, das weiter genutzt wird, spart Ressourcen, Fläche und Material. Die billigste Wand ist oft die, die schon da ist. Die nachhaltigste Bodenplatte ist die, die nicht neu gegossen werden muss. Und häufig entsteht neuer Wohnraum am schnellsten dort, wo ein Gebäude bereits vorhanden ist. Deshalb kann man diese Reform durchaus auch als „Umbauordnung“ bezeichnen. Denn: Die am schnellsten fertige Wohnung ist die, die durch klugen Umbau entsteht. Meine Damen und Herren! Wir schaffen mit dieser Novelle mehr Flexibilität und weniger Zwang. Deshalb beenden wir auch die Pflicht, bei einer Dachsanierung automatisch eine Photovoltaikanlage zu installieren. Wer sie installieren will, soll es tun. Aber nicht jede vernünftige Entscheidung muss vom Staat vorgeschrieben werden. (Beifall SPD und CDU) Ebenso begrenzen wir die Stellplatzanforderungen und deckeln überhöhte Ablösebeiträge. Auch das senkt Baukosten. Genau darum geht es. Jede Vorschrift mag für sich genommen gut gemeint sein; am Ende summieren sich aber viele kleine Vorschriften zu einem großen Problem. Deshalb sorgen wir dafür, dass Abweichungen zukünftig leichter möglich werden. Denn wenn öffentliche Interessen und Nachbarrechte nicht beeinträchtigt werden, darf nicht jede Abweichung zu einem bürokratischen Hindernis werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Künftig müssen die Genehmigungsbehörden Abweichungen zulassen, wenn der Schutzzweck einer Vorschrift auf anderem Wege erreicht wird. Das schafft Spielräume, ermöglicht kreative Lösungen und bringt endlich Tempo ins Spiel. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Wir erweitern außerdem den Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben; es wurde schon angesprochen. Kleine saisonale Verkaufsstände für Spargel und Erdbeeren, größere Gewächshäuser, größere Gebäude für die Landwirtschaft, Rampen, Treppenlifte oder Podeste für die Barrierefreiheit – all das wird künftig einfacher möglich sein. Das ist gelebter Bürokratieabbau. Manchmal beseitigen wir schlicht Widersprüche, die niemand mehr nachvollziehen kann. Warum sollte ein Fahnenmast für die Brandenburg-Fahne genehmigungsfrei sein, die Werbefahne eines Autohauses aber nicht? Warum sollte ein Zaun für Schafe und Ziegen genehmigungsfrei sein, ein Zaun für Pferde und Rinder aber nicht? Solche Unterschiede verschwinden jetzt, und das ist gut so. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Bevor ich mich quasi in die Halbzeitpause begebe – denn ich habe ja gleich noch einmal Gelegenheit, mich an Sie zu wenden –, möchte ich den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern der Opposition Gelegenheit geben, die neue Bauordnung mit unserem Änderungsantrag noch einmal zu lesen. – Pardon! Ich meinte natürlich: die neue Bau- und Umbauordnung in höchsten Tönen zu loben und zu würdigen. Denn das steht ihr zweifelsohne zu. – Bis gleich! (Beifall SPD und CDU)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Ich darf wieder Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Elbe-Elster sowie Schülerinnen und Schüler des Rouanet-Gymnasiums Beeskow. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter Münschke hat für die Fraktion der AfD das Wort. Bitte. (Beifall AfD)
Daniel Münschke AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nutze die knapp zwei Minuten, um auf den einen oder anderen Punkt einzugehen. Ich habe mir drei Punkte herausgesucht, die besonders wichtig sind, damit es inhaltlich auch beim Fraktionsvorsitzenden der CDU ankommt und er sich etwas beruhigen und dabei vielleicht genüsslich den einen oder anderen Gummibären verspeisen kann. Erstens: Stellplätze. Frau Walter-Mundt, Sie haben ja gesagt, dass Sie gestern mit Herrn Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, gesprochen und noch einmal Ihre Ansichten erklärt hätten und dass jetzt ein besseres Verständnis vorhanden sei. Ich will Ihnen mal etwas sagen: Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes ist eindeutig; auch die des Landkreistages ist es. Was noch viel eindeutiger ist, hat sich heute Morgen beim Dialogforum Airport Berlin Brandenburg ergeben, denn dort sitzen einige Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte, die eine Meinung zum Thema Bauordnung haben – und ihre Meinung ist, dass diese Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung zu 100 % bei den Kommunen zu verbleiben hat. (Beifall AfD) Eine Kommune, eine Gemeinde kann selbst entscheiden, wie sie ihre Stellplatzregelung vornimmt. Dazu braucht sie keine Bevormundung vom Land. Das Thema Genehmigungsfiktion, ein hochtechnisches juristisches Thema, wurde kurz angesprochen. Dazu möchte ich sagen: Ich habe nur Kritik daran geäußert, dass es bei Genehmigungsverfahren unter Umständen dazu kommen kann, dass eine Genehmigungsfiktion im Nachgang für nichtig erklärt wird, wodurch es zu hohen Kosten und zu einer aufwendigen nachträglichen Rechtsprechung kommen kann. Dass Sie dazu eine andere Ansicht haben, ist völlig okay. Was ich aber überhaupt nicht stehen lassen kann, Herr Minister – der hier als jemand auftritt, der eine zweifelhafte fachliche Substanz aufweist –: Sie haben hier kritisiert, was wir zum Thema Immissionsschutz in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben. Deswegen sei unser Antrag nicht zustimmungswürdig und abzulehnen. Ich will Ihnen mal etwas sagen: Diese Passage wurde eins zu eins aus Ihrem Gesetzentwurf übernommen. Daran haben wir gar nichts geändert. (Lachen bei der AfD sowie Beifall) So eine Schaumschlägerei hier, Herr Minister! Da haben Sie sich selbst ins Bockshorn gejagt.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Daniel Münschke AfD
Meine Damen und Herren, Sie können sich selbst ein Bild davon machen, mit welchem Fachpersonal wir hier im Landtag Brandenburg zu tun haben. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Er kennt den eigenen Gesetzentwurf nicht!)
Ulrike Liedtke
Herr Minister Crumbach, möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? Sie hätten noch einmal die Möglichkeit. – Nein. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das verstehen wir alle, Herr Minister! – Weitere Zurufe von der AfD) Herr Abgeordneter Steinfurth, Sie haben noch Redezeit. Möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? – Bitte schön. (Beifall SPD)
Matthias Steinfurth SPD
Jetzt kommt die zweite Halbzeit ein bisschen früher als gedacht. (Heiterkeit des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Meine Damen und Herren! Wie angekündigt folgt also die zweite Halbzeit. Ich würde gern noch einmal auf den Redebeitrag von Herrn Münschke zu den Windkraftanlagen eingehen: Sie haben den Leuten suggeriert, dass Windkraftanlagen schneller genehmigt würden, wenn wir die Novellierung in der vorliegenden Form beschließen. (Daniel Münschke [AfD]: Ja!) Mit Verlaub, das ist damit noch gar nicht geregelt, denn Sie blenden völlig aus, dass zum Beispiel immissionsschutzrechtliche Genehmigungen parallel laufen müssen, um eine Windkraftanlage genehmigt zu bekommen. Insofern hat das gar nichts damit zu tun. Sie blenden auch aus, was in unserem Änderungsantrag steht. Deswegen habe ich Sie ja gefragt, ob Sie den Änderungsantrag, den wir eingebracht haben, gelesen haben. (Daniel Münschke [AfD]: Nein, natürlich nicht!) Darin ist gar nicht die Rede davon, dass die 0,4H-Regel hin zu einer 0,2H-Regel geändert werden soll – aber das nur am Rande. Schauen wir also noch einmal genauer hin: Besonders wichtig, meine Damen und Herren, ist die Beschleunigung der Verfahren, denn die beste Bauordnung hilft nicht, wenn Anträge monatelang liegen bleiben. Deshalb gehen wir endlich konsequent ins digitale Zeitalter. Die Zeit der Aktenberge und mehrfach kopierten Bauunterlagen muss vorbei sein. Künftig wird der Bauantrag elektronisch eingereicht. Das spart Zeit, das spart Kosten, und das spart Nerven. Ebenso wichtig ist die neue Frist von drei Wochen, denn nach dieser Zeit muss die Behörde mitteilen, ob ein Antrag vollständig ist – und wenn Unterlagen fehlen, muss sie das klar benennen. Es kann nicht sein, dass Antragsteller monatelang im Unklaren gelassen werden. Auch hier gilt: Das Spiel muss laufen; der Spielfluss darf nicht unterbrochen werden. Jetzt kommt ein weiterer wichtiger Punkt, der heute schon erwähnt wurde: die Genehmigungsfiktion. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und innerhalb der vorgesehenen Frist keine Entscheidung getroffen wird, gilt die Genehmigung als erteilt. Auch das ist ein wichtiges Signal, denn irgendwann muss der Schiedsrichter das Spiel abpfeifen; es kann nicht endlos weiterlaufen. Menschen und Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Sie brauchen Verlässlichkeit, und genau die schaffen wir mit dieser Regelung. Meine Damen und Herren, für uns als SPD ist klar, auf welcher Seite wir stehen. Wir stehen auf der Seite derjenigen, die gestalten wollen, auf der Seite der Kommunen, auf der Seite der Bauherren, auf der Seite der Handwerker und Unternehmen, auf der Seite derjenigen, die Verantwortung übernehmen und investieren – nicht auf der Seite derjenigen, die Projekte mit immer neuen Hürden ausbremsen. Eine gute Bauordnung ist kein Abwehrbollwerk, eine gute Bauordnung ist ein Regelwerk, das ermöglicht, das Vertrauen schafft, das Verantwortung überträgt, das Entwicklung zulässt. Eine gute Bauordnung stärkt die Ermöglichungskultur – und genau das tun auch wir heute. Brandenburg braucht mehr Bewegung, wir brauchen mehr Pragmatismus, mehr Mut zu vernünftigen Entscheidungen und weniger Bürokratie. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Und weniger KI!) Deshalb gilt mein ausdrücklicher Dank unserem Infrastrukturminister Robert Crumbach, und mein Dank gilt ebenso Frau Walter-Mundt sowie den Kolleginnen und Kollegen von unserem Koalitionspartner. Wir haben an vielen Stellen intensiv diskutiert, wir haben unterschiedliche Positionen abgewogen, wir hatten lange Sitzungen – aber wir hatten immer ein gemeinsames Ziel: das Bauen in Brandenburg einfacher zu machen. Mein Dank gilt ausdrücklich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Juni 2026 21 die diese Reform fachlich begleitet und mit großer Kompetenz unterstützt haben. Ich danke an dieser Stelle auch den Fachverbänden, die wichtige Hinweise und Anstöße gegeben haben, für den konstruktiven Austausch im Verfahren. Das Ergebnis liegt heute vor. Es ist praxisnah, es ist modern, und es ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Ermöglichung und weniger Bürokratie. (Beifall SPD und CDU) Um ein letztes Mal im Bild der Fußballweltmeisterschaft zu bleiben: Wir haben heute nicht auf Unentschieden gespielt, wir haben auf Sieg gespielt – und ich finde, das Ergebnis kann sich sehen lassen. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Mit dieser Bau- und Umbauordnung können alle in Brandenburg nur gewinnen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine …
Matthias Steinfurth SPD
Danke. (Beifall SPD und CDU)
Ulrike Liedtke
… Zwischenfrage? – Zu spät. – Nur der guten Ordnung halber: Bitte begrüßen Sie das nächste Mal auch Ihre Präsidentin wieder. (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Es folgt eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Münschke. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Daniel Münschke AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Steinfurth, ich möchte kurz auf ein oder zwei Punkte eingehen, die Sie hier gerade genannt haben. Sie sind darauf eingegangen, dass wir suggerierten, dass Windenergieanlagen nach der Novellierung der Bauordnung schneller gebaut werden könnten. Das ist unter anderem auch eine Kritik des Landkreistages, der die Herausnahme von Windkraftanlagen aus der Bauordnung deutlich kritisiert hat. Damit passiert nämlich genau das: Windenergieanlagen könnten aufgrund der Maschinenrichtlinie auf EU-Ebene entsprechend schneller gebaut werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Das wollen wir natürlich verhindern – zum einen, weil die unsinnige einseitige energiepolitische Maßnahme, hier auf erneuerbare Zwangsenergien zu setzen, aus unserer Sicht nicht wirtschaftlich ist. Wir sehen ja, welche Folgen das schon hat; darüber haben wir uns schon gestern trefflich gestritten. Zum anderen – darauf sind Sie gar nicht eingegangen, das wundert mich ein bisschen –: Dass Sie viele Themen in der Bauordnung behandeln und damit regeln, ist völlig klar, aber ein zentrales Thema sind die Abstandsflächen. Windenergieanlagen werden im Außenbereich bis auf 50 Meter an ein Wohnhaus heranreichen, wenn Sie den vorliegenden Änderungsentwurf der Bauordnung verabschieden! Wie wollen Sie denn den Menschen erklären, wie sie zukünftig mit den gesundheitlichen Folgen umgehen sollen? (Vereinzelt Beifall AfD) Eine aktuelle Studie aus Schweden zeigt, was Infraschall mit dem menschlichen Körper macht. Es kommt durch solche Maßnahmen zu einer Verschandelung unserer Landschaft in Brandenburg, doch darauf gehen Sie in keinem Punkt ein. Ich weiß, dass das Ihre politische Agenda ist. Auch wenn ich sie nicht mag, ist das okay. Trotzdem kann man doch darauf eingehen! Früher gab es mal folgendes Prinzip: Wenn ein Gesetzentwurf in den parlamentarischen Prozess gegangen ist, wurden auch die Vorstellungen der Opposition – die in diesem konkreten Fall eine Angleichung an das Windenergieanlagenabstandsgesetz beinhalten – von der Regierungskoalition aufgenommen, wenn sie gut waren, und sie haben im Gesetzentwurf Berücksichtigung gefunden. (Beifall AfD) Ich hätte mir gewünscht, dass Sie wenigstens diese Größe und die Standfestigkeit haben, hier zu sagen: Okay, hier sollten wir uns für gleiche Regeln einsetzen und die Brandenburger nicht gegeneinander ausspielen. Ich kann mir schon ganz gut vorstellen, was wir spätestens ab 2029 machen werden: Wir werden das korrigieren, wenn die AfD hier im Land Brandenburg Verantwortung trägt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Ich bitte Sie herzlich: Klatschen Sie, wenn Sie sich freuen, aber bitte hauen Sie nicht auf die Tische. Das darf man in der Schule auch nicht. Herr Abgeordneter Steinfurth möchte auf die Kurzintervention reagieren. Bitte schön.
Matthias Steinfurth SPD
Dann eben doch ein bisschen Nachspielzeit. – Ihr Antrag, der Antrag der AfD, ist abzulehnen, weil er von einer falschen Ausgangslage ausgeht. Die AfD kritisiert eine Abstandsfläche von 0,2H. Tatsächlich sieht die vorgesehene Regelung nun 0,4H vor. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Immer noch schlimm! – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) – Jetzt bin ich dran. Sie sitzen doch auch im Präsidium und wissen, wie es läuft. – Vor allem aber verwechselt der Antrag Abstandsflächenrecht mit umfassendem Anwohnerschutz. Paragraf 6 der Brandenburger Bauordnung regelt nicht Lärm, Schattenwurf, Infraschall, Standsicherheit oder optisch bedrängende Wirkung. Genau dafür gibt es immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, die TA Lärm, die Schattenwurfprüfung, die Standsicherheitsprüfung und das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot. Ihr Antrag würde dazu führen, dass man Windkraft weitestgehend verhindert. Deswegen kann man diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein, gut wäre, ihm zuzustimmen!)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte angekommen und kommen zu den Abstimmungen. Durch die beantragte 3. Lesung sind sie nicht ganz einfach. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2998. Dazu gibt es keine Stichworte, und ich darf Sie gleich um Abstimmung bitten. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte. – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, auf Drucksache 8/2986. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung wurde bei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt, das Gesetz ist in 2. Lesung aber nicht verabschiedet. Gemäß § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung findet auf Antrag der BSW-Fraktion eine 3. Lesung des Gesetzentwurfs statt. Zur Vorbereitung der 3. Lesung beantragt die BSW-Fraktion die erneute Überweisung des Gesetzentwurfs in der Fassung nach der 2. Lesung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Die SPD- und die CDU-Fraktion beantragen hingegen die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Fassung nach der 2. Lesung an den Hauptausschuss. Ich lasse zunächst über den zeitlich früher eingegangenen Antrag der BSW-Fraktion auf Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung abstimmen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Im Falle der Ablehnung des Überweisungsantrags der BSW-Fraktion ist nunmehr über den Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion auf Überweisung an den Hauptausschuss abzustimmen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung ist ohne Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. (Falk Peschel [BSW]: Realitätsverleugnung!) Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion beantragen zudem, dass die 3. Lesung des Gesetzes, Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, in der Fortsetzung der 35. Plenarsitzung stattfindet. Gibt es dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich die Parlamentarischen Geschäftsführer bitten, sich zu verständigen, an welcher Stelle der Tagesordnung die 3. Lesung morgen stattfinden wird. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Abstandsflächen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden im Außenbereich um mindestens das Zwanzigfache vergrößern!“, auf Drucksache 8/2939. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte. – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Dringliche Anfrage 13 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) Drucksache 8/3000 Fragestunde Drucksache 8/2963 Die Parlamentarischen Geschäftsführer und das Präsidium haben sich darauf verständigt, dass die Dringliche Anfrage und die mündlichen Anfragen heute schriftlich von der Landesregierung beantwortet werden. Die Landesregierung wird die Antworten an die jeweiligen Fragestellerinnen und Fragesteller und die Landtagsverwaltung übermitteln. Die Landtagsverwaltung übermittelt nach Eingang aller Antworten diese gebündelt an alle PGF und FGF. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. Juni 2026 23 TOP 3: Standards überprüfen, Verfahren vereinfachen, Strukturen straffen – für eine moderne Verwaltung in Brandenburg Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2933 Dazu liegt auf Drucksache 8/2996 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Zu Beginn hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Bommert das Wort. Bitte schön. (Beifall CDU) Frank Bommert (CDU):* Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich mit Handwerkern, Landwirten, Unternehmern oder Ehrenamtlichen oder manchmal auch mit mir selbst spreche, (Vereinzelt Heiterkeit) höre ich immer wieder dasselbe: Nicht der Auftrag ist das Problem, nicht die Arbeit ist das Problem; (Dennis Hohloch [AfD]: Die Steuern sind das Problem!) das Problem ist der Papierkram. Ein Dachdecker möchte Dächer decken, der Tischler möchte Möbel bauen, wir möchten Fassaden und Wintergärten bauen, der Landwirt möchte seine Felder bewirtschaften. Stattdessen sitzt man oft abends im Büro und füllt Formulare aus. Man fragt sich manchmal, für wen. Was passiert mit den Daten, die so erhoben werden und dann vielleicht nirgendwo ankommen? Hier setzt unser Antrag an. Wir wollen die Verwaltung einfacher, schneller und moderner machen. Das ist das Ziel dieser Koalition. Das ist das Ziel, das wir umsetzen wollen. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Denn darauf wartet die Wirtschaft, darauf warten die Unternehmen und auch viele Ehrenamtliche in unserem Land, die in ihren Vereinen oder sonst wo ebenfalls durch Formulare belastet werden. (Beifall CDU und SPD) Nehmen wir einen Handwerksbetrieb mit zehn, wahrscheinlich sogar weniger Mitarbeitern, wie die meisten. Er hat weder eine Rechts- noch eine Verwaltungsabteilung. Dort sitzt man dann und muss die Nachweise aufgrund von Statistiken und Dokumentationspflichten erbringen. Alles landet am Ende des Tages auf dem Tisch des Chefs, der sich dann wahrscheinlich am Sonnabend, am Sonntag oder irgendwann einmal abends darum kümmert. Und wenn er es einmal vergisst, kann es passieren, dass ihm eine Geldstrafe angedroht wird. Das alles zieht sich hin und kostet Zeit, die für Aufträge und bei Kunden fehlt. Gleiches gilt für Vereine und auch für andere. Wir wollen, dass das geändert wird. Wer ein Dorffest organisiert oder einen Sportverein führt, soll sich um Menschen und nicht um irgendwelche Aktenordner kümmern. Das erschwert ihm das Leben. Es schreckt vielleicht auch manche vom Ehrenamt ab. Dann wird gesagt: Dafür habe ich keine Zeit. Wenn ich das alles tun soll, will ich das nicht. Ich möchte mit meinen Leuten arbeiten und nicht vor Ordnern sitzen und vielleicht noch den Abend am Schreibtisch verbringen. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Deshalb sagen wir: Mehr Zeit für die eigentliche Arbeit, weniger bürokratische Anforderungen. Dazu gehört auch ein Kulturwechsel in der Verwaltung. Ihn wollen wir anstoßen. Bürokratieabbau bedeutet, mehr als einzelne Vorschriften zu streichen. Es geht auch um eine andere Haltung, weg von dem Grundsatz, dass für jeden Fall ein anderes Formular gebraucht wird. Wir wollen auch vom Misstrauen wegkommen. Denn manchmal kommt man sich als Unternehmer so vor, als wenn auf der Gegenseite jemand sitzt, der kein Vertrauen zu einem hat. Das wollen wir ändern. Wir wollen hin zu Vertrauen und hin zur Eigenverantwortung. Verwaltung soll die Menschen und nicht irgendjemanden in einem Amt mit irgendeinem Formular unterstützen. Wir wollen keine zusätzlichen Hürden aufbauen, und wir wollen die Digitalisierung konsequent umsetzen. Viele Bürger kennen das: Man füllt ein Formular online aus, man geht es durch. Anschließend muss es aber ausgedruckt werden. Dann muss es unterschrieben werden, dann muss es gescannt oder weggeschickt werden. Das ist keine Digitalisierung, meine Damen und Herren. Aber diese müssen wir überall und nicht nur beim digitalen Ausweis erreichen. Diesen digitalen Ausweis gibt es. Ich kann mich im Internet anmelden. Das muss überall in der Verwaltung Einzug halten. Wenn jemand etwas digital macht, muss das immer konsequent bis zum Ende durchgezogen werden. Die Frage muss künftig lauten: Funktioniert etwas digital und dann auch praxisnah? Das ist wichtig, und daran arbeiten wir. Gold-Plating beenden – der Begriff ist in aller Munde, wenn vielleicht auch nicht immer alle wissen, worum es dabei geht. Ein wichtiger Punkt bei diesem Ansatz ist, dass Vorgaben, die aus Berlin oder Brüssel kommen, anschließend auf Landes- bzw. Bundesebene noch verschärft werden. Letztes Jahr waren wir in Brüssel und hatten da mit einem EU-Kommissar zu tun, der ganz klar gesagt hat – ich fand das wirklich spannend –: Wir erlassen hier Richtlinien, und dann ist da irgendwer in Deutschland, der noch einen draufsetzt. – Das muss ein Ende haben. Das müssen wir beenden, und das wollen wir durchziehen. Wie gesagt, die Herangehensweise, dass bei der Umsetzung anschließend etwas draufgesattelt wird, muss beendet werden. Wir wollen, dass eine Pflicht zur Dokumentation nur noch dann besteht, wenn sie wirklich wichtig ist. Noch eine zusätzliche Regelung und noch irgendetwas hilft niemandem. Das wollen wir abschaffen, das wollen wir ändern. Deshalb gilt: Was in Berlin oder in Brüssel ausreicht, das wollen wir in Brandenburg umsetzen. Dafür stehen wir, dafür ist der Sonderausschuss Bürokratieabbau angetreten, und das werden wir mit Ihrer Hilfe auch so umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Arndt spricht für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall AfD)
Torsten Arndt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Koalition legt einen auf den Aktivitäten des Sonderausschusses Bürokratieabbau fußenden Antrag vor. Zur Begründung schreibt die Koalition: „Zu viele Anforderungen belasten sowohl die Brandenburger Wirtschaft als auch die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag.“ Diese Belastungen und sinnlosen Vorschriften haben ihren Grund in der jahrzehntelangen Bevormundung der Bürger. (Beifall AfD) Sie haben ihren Grund in einem Misstrauen gegenüber dem Bürger, das nicht begründet ist. Was in anderen entwickelten und weniger entwickelten Gesellschaften in den Fundamenten der Übereinkunft, der Tradition und des Vertrauens verankert ist, wird in Deutschland reguliert – ständig und immer. Das ist die zeitlichmentale Dimension des Problems, die Sie nicht angehen. (Steeven Bretz [CDU]: „Zeitlich-mentale Dimension“! Meine Güte!) Aber Sie scheuen sich auch, die Mitverursacher der Überbürokratisierung zu benennen – in Ihrem Antrag, wohlgemerkt. Im Ausschuss sind Sie mutig und bekommen regelmäßig von den Anzuhörenden zu hören und um die Ohren gehauen, wer die Mitverursacher der überflüssigen Regulierungstiefe sind. Mitverursacher ist zunächst das Europäische Parlament; das ist richtig. Der Hauptverursacher aber, meine Damen und Herren, ist der Bund, die Regierung in Berlin, die durch das sogenannte Gold-Plating jede Richtlinie aus Brüssel in einer Mischung aus Wahn, Misstrauen und Selbstüberschätzung um ein Zigfaches verkompliziert und ausschmückt. Diese international als besonders deutsch zu identifizierende Krankheit nennt man, wie gesagt, Gold-Brandung und Gold-Plathing [sic!]. (Steeven Bretz [CDU]: Können Sie das noch einmal sagen?) Da jeder einfache weiße Teller aus Brüssel, Verordnungen bzw. Richtlinien, die meist empfehlenden Charakter haben – es sind keine Gesetze; die werden in Berlin gemacht –, mit den rechtlichen Regulierungstiefen versehen wird, die einer Geisteskrankheit ähneln. (Vereinzelt Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Eieiei!) Ein Fetisch aus Paragrafen, Ziffern und Selbstbezügen wird geschaffen, ohne dass es eine Notwendigkeit dafür gäbe. In einem solchen politischen Rahmen, liebe Kollegen der SPD und der CDU, müssen Ihre Vorschläge verpuffen. Wir von der AfD tragen ja gern mit, dass zum Beispiel künftige Landesregelungen in der bürokratischen Ausgestaltung des jeweiligen Sachverhalts nicht von der EU übertroffen werden müssen. Aber die EU darf nicht der Maßstab für alles sein. (Steeven Bretz [CDU]: Ist euer Bester! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) In der Europaministerkonferenz am 30. April dieses Jahres haben die Länderminister beschlossen, dass die Landesverwaltungen europafähig werden sollen. Meine Damen und Herren, für den Bürokratieabbau aber müssen die deutschen Länder nicht europafähig sein, (Vereinzelt Beifall AfD) sondern zur EU-Kritik befähigt werden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der Punkt!) – Genau, das ist der Punkt. (Vereinzelt Beifall AfD) Daher fügen wir Ihren unschädlichen Forderungen ein paar Punkte hinzu, die Ihren Forderungen erst Gewicht verleihen. Wir wollen unter anderem die Regierungen der Länder aktiv in ihrem Bestreben unterstützt sehen, den Einflussbereich der föderalen Ebene zu erhalten, den die EU-Kommission bedroht. Dieser Einflussbereich kann eben gegen Überregulierung geltend gemacht werden. (Danny Eichelbaum [CDU]: Und das heißt?) Wir wollen Sonderwirtschaftszonen errichten. Brandenburg soll praktisch zeigen können, dass es deutscher Entrümpelungsmeister ist – passend zur Fußball-WM. An überflüssigen Vorschriften müssen wir uns abarbeiten und deutscher Meister in Vertrauensbezeugungen gegenüber den überlasteten Unternehmen werden, die diese Situation ebenfalls bedauern. (Steeven Bretz [CDU]: „Deutscher Meister in Vertrauensbezeugungen“!) Schließlich muss das Verfahren Deutschlands, Richtlinien ohne Not und Rechtsgründe bis zum Letzten bürokratisch auszugestalten, auf allen Ebenen bekämpft werden. Dies beinhaltet auch einen benötigten Mentalitätswandel (Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) im Verhältnis des Staates zu den Bürgern. Juni 2026 25 Stimmen Sie, meine Damen und Herren, unserem Änderungsantrag zu, der Ihrem Handeln von der Floskel zur Bedeutung verhelfen würde! – Danke. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Unsere Besuchertribüne hat sich erneut gefüllt. Ich darf hinzugekommene Schülerinnen und Schüler des Rouanet-Gymnasiums Beeskow herzlich willkommen heißen. Schön, dass Sie da sind! (Allgemeiner Beifall) Der Abgeordnete Penquitt hat das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich fürchte, jetzt geht es zurück zur Floskel!)
Marcel Penquitt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Arndt, ich will Ihre Rede eigentlich gar nicht kommentieren oder darauf eingehen, denn sie steht für sich. (Lars Hünich [AfD]: Aber das machen Sie gerade jetzt!) Selbst in Ihrer eigenen Fraktion konnte man sich bei Ihren Ausführungen das Lachen nicht verkneifen. Ich glaube, auch auf der Tribüne hat niemand Ihren Wortbeitrag bzw. das, was Sie eigentlich sagen wollten, verstanden, aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Ich kann an der Stelle nur sagen: Wären Sie mal lieber im Wahlkampf geblieben und hätten uns mit Ihren Ausführungen hier verschont! Denn eines ist völlig klar: Sie reden hier anderthalb Minuten über die Vergangenheit, wir hingegen krempeln die Ärmel hoch. (Beifall SPD und CDU – Oh! bei der AfD) Wir sehen durch die Frontscheibe mehr als durch den Rückspiegel. Wir kämpfen dafür, dass das, was Sie angesprochen haben, deutlich vereinfacht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Vorschriften und gesetzlichen Pflichten ist es meist wie auf dem eigenen Dachboden: Man stellt immer etwas Neues dazu, aber mistet nur selten aus. Wer etwas abschaffen will, muss sich rechtfertigen – vor sich selbst oder vor jemand anderem; in meinem Fall: ich vor meiner Frau –; wer es stattdessen behalten will, muss in der Regel gar nichts machen. Und genau das wollen wir mit Blick auf den Abbau von Bürokratie beenden, denn Vorschriften verschwinden nicht von alleine. Sie bleiben bestehen, sammeln sich an und verursachen viel Aufwand. Und deshalb sagen wir: Nicht die Abschaffung einer Pflicht soll begründet werden, sondern ihr Fortbestand. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diesen Gedanken machen wir zum Maßstab unseres Antrages. Wir fordern die Landesregierung auf, sämtliche landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations-, Nachweis-, Statistik- und Aufbewahrungspflichten einer systematischen Aufgabenkritik zu unterziehen und dem Landtag ein Brandenburgisches Effizienz- und Entlastungsgesetz vorzulegen. Das, meine Damen und Herren, klingt zunächst natürlich ziemlich technisch. Tatsächlich steckt dahinter aber ein einfacher Grundsatz: Wer heute von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Vereinen oder Kommunen einen Bericht, einen Nachweis oder eine Dokumentation verlangt, soll erklären, warum diese Pflicht weiterhin erforderlich ist, und nicht, warum sie abgeschafft werden kann. Damit drehen wir die bisherige Herangehensweise konsequent um: Nicht die Abschaffung einer Pflicht muss künftig begründet werden, sondern ihr Fortbestand. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Perspektivwechsel ist notwendig, weil Bürokratie häufig nicht durch große Einzelentscheidungen entsteht. Sie entsteht schleichend – hier eine zusätzliche Statistik, dort ein neuer Nachweis. Jede einzelne Maßnahme mag grundsätzlich nachvollziehbar sein. In der Summe entsteht jedoch ein Aufwand, der Zeit, Geld und vor allem Personal bindet. Deshalb beschränken wir uns in unserem Antrag nicht auf die Überprüfung bestehender Pflichten; wir wollen auch verhindern, dass ständig neue Belastungen entstehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, grundsätzlich auf alle neuen landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten zu verzichten. Und wenn neue Pflichten ausnahmsweise notwendig sind, sollen sie grundsätzlich nach spätestens fünf Jahren auf den Prüfstand kommen. Auch das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit; denn wer eine neue Pflicht schafft, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass sie für die Ewigkeit gilt. Ein weiterer Schwerpunkt unseres Antrags betrifft die Frage, ob Brandenburg an manchen Stellen Anforderungen aufrechterhält, die über europäische und bundesrechtliche Vorgaben hinausgehen. Deshalb fordern wir, die bestehenden Regelungen, die über EU- und Bundesrecht hinausgehen, kritisch zu überprüfen und konsequent zurückzuführen. Diesbezüglich sind wir aktuell in Gesprächen mit dem Parlamentarischen Beratungsdienst. Ziel ist es, ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit dessen Hilfe wir das sogenannte Gold-Plating in der Brandenburger Gesetzeslandschaft identifizieren und im Rahmen der Arbeit des Sonderausschusses kritisch prüfen. Denn wer Bürokratieabbau ernst nimmt, darf nicht nur über Entlastungen sprechen, sondern muss auch bereit sein, die eigenen Regelwerke systematisch auf den Prüfstand zu stellen. (Beifall SPD) Dieses Gesamtkonstrukt kann man schon die Königsdisziplin beim Bürokratieabbau nennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau darum geht es in diesem Antrag. Und um beim Bild des Dachbodens zu bleiben: Jeder weiß, dass Aufräumen selten daran scheitert, dass man nichts zum Ausmisten findet. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, sich gemeinsam darauf zu verständigen, was noch gebraucht wird und wovon man sich mit ruhigem Gewissen trennen kann. Der Sonderausschuss Bürokratieabbau hat gezeigt, wie viele konkrete Entlastungsvorschläge aus der Praxis kommen, und vor allem, wie groß die Bereitschaft ist, bestehende Abläufe kritisch zu hinterfragen. Genau diesen Weg wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung konsequent weitergehen – mit Augenmaß, klaren Prioritäten und mit dem Anspruch, Brandenburg Schritt für Schritt einfacher, effizienter und moderner zu machen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt wurde eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Penquitt, ich finde es nicht in Ordnung, wenn Sie jetzt versuchen, das, was Herr Arndt deutlich gemacht hat, infrage zu stellen oder lächerlich zu machen. (Zuruf des Abgeordneten Marcel Penquitt [SPD]) Aber ich sage es Ihnen gerne noch einmal, sodass es vielleicht auch in der SPD-Fraktion oder anderswo verstanden wird: Herr Arndt hat sich darüber geäußert, dass wir einen zunehmenden Bürokratieaufwuchs haben – das haben Sie ja auch bestätigt – und dass dieser in Deutschland ganz besonders schlimm ausgeprägt ist. Selbst EU-Vorschriften werden in Deutschland besonders eng ausgelegt und mit hohem bürokratischem Aufwand gekoppelt. Ich glaube, der entscheidende Grund, warum das so ist – das ist nicht etwa ein schleichender Prozess, wie Sie hier suggerieren, weil Bürokratie halt mehr Bürokratie erzeugt; das ist so, aber das reicht nicht –, der entscheidende Grund, warum wir daran kranken, ist Ihre Transformationsagenda, (Vereinzelt Beifall AfD) die Tatsache, dass die Regierenden in Berlin und anderswo der Meinung sind, dass wir einen neuen Menschen und eine neue Welt brauchen, (Erik Stohn [SPD]: Verschwörungstheorie!) dass wir kein Auto mehr fahren sollen, kein Fleisch essen sollen, weniger Wohnraum haben sollen, dass wir anders heizen sollen und dass wir vor allem nicht frech sein sollen und uns keine freche eigene Meinung bilden sollen. All das soll kontrolliert werden, all das wird kontrolliert, und all das schafft Bürokratie – Vorschriften, Kontrolle, Dokumentation. Das – Ihre Transformationspolitik – ist die Ursache dafür. (Steeven Bretz [CDU]: Wollen Sie uns verbieten, uns eine Meinung zu bilden, Herr Dr. Berndt?) Und Sie als SPD haben allen Grund, ganz besonders bescheiden und still zu sein. (Erik Stohn [SPD]: Verschwörungstheorie!) Wir hatten in den letzten fünf Jahren auch in Brandenburg einen Aufwuchs im öffentlichen Dienst um 15 %. Die Wirtschaft – die gewerbliche Wirtschaft und die Industrie – schrumpft, Betriebe wandern ab, Unternehmen melden zunehmend Insolvenzen an; aber der öffentliche Dienst und die Bürokratie werden ausgebaut. Das ist unter der Regierung des Ministerpräsidenten Dietmar Woidke passiert, unter der ewigen Regierungspartei SPD. Darüber sollten Sie mal reden und nachdenken, Herr Penquitt. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Penquitt möchte gern auf die Kurzintervention reagieren. Bitte sehr.
Marcel Penquitt SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Berndt, ich hätte es gut gefunden, wenn Herr Arndt für sich selbst gesprochen hätte, falls er sich angegriffen gefühlt hat. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU – Melanie Balzer [SPD]: Ja!) Ich glaube, Herr Arndt ist fähig genug, seinen Mann zu stehen. Ich frage mich: Reden Sie eigentlich mit Ihren eigenen Leuten? Sie haben doch genauso viele Mitglieder im Sonderausschuss Bürokratieabbau wie die Koalition. Im Sonderausschuss Bürokratieabbau gibt es eine sehr konstruktive Herangehensweise, einen über die Parteigrenzen hinweg gezeichneten Arbeitsplan, Schwerpunkte usw. Wenn Sie das alles so sehr kritisieren, dann sagen Sie das doch im Sonderausschuss Bürokratieabbau! (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Da sind Sie still und tragen mit, was wir gemeinsam verabredet haben – mit einem klaren Fahrplan, wie wir Berichtspflichten und andere Dinge abschaffen wollen. Und ich sage Ihnen: Diejenigen, die Sie gerade zitiert haben – die IHK, die Handwerkskammern, die Industrie –, waren sehr pessimistisch, als es darum ging, was ein Sonderausschuss Büklatschen mittlerweile alle Beifall (Vereinzelt Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) und sagen: Endlich mal ein Gremium, das den Bürokratieabbau ordentlich anpackt, das die Probleme auch nach außen trägt und kommuniziert! – Deswegen, Herr Dr. Berndt, sollten Sie sich eher an Ihren Kollegen im Sonderausschuss Bürokratieabbau orientieren und hier nicht so auf die Palme gehen; denn im Ausschuss wird konstruktiv gearbeitet. Wir werden im Übrigen auch weiterhin dafür sorgen, dass die Zahl der Industriearbeitsplätze in Brandenburg nicht sinkt. Wenn Sie sich die Statistiken anschauen würden, wüssten Sie, dass Brandenburg – natürlich auch wegen des Tesla-Effekts – eines Juni 2026 27 der wenigen Länder ist, in denen die Zahl der Industriearbeitsplätze eher steigt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Ulrike Liedtke
Danke. – Der Abgeordnete Skopec spricht für das BSW. Bitte. (Beifall BSW)
Oliver Skopec BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der SPD, ich habe mir Ihren Antrag angeschaut, und er hat bei mir unmittelbar den Arbeitstitel bekommen: Mögen wir stets bemüht bleiben! (Steeven Bretz [CDU]: Daran ist ja auch nichts falsch!) Wir können ihn auch gleich mal durchgehen. Andere Politiker hatten an entscheidenden Stellen gefragt, wo denn die Nachricht sei. Genau das habe ich mich hier auch gefragt. Ich lese mal vor: „sich weiterhin aktiv […] zu beteiligen“, „zügig voranzutreiben“, „sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen“, „konsequent fortzusetzen“. Ich lese da eigentlich nichts Neues. Ich bin so fair: Ich habe ein paar Punkte gefunden, die ich gut finde. (Beifall der Abgeordneten Björn Lüttmann und Marcel Penquitt [SPD] sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Sie fordern – den Begriff Gold-Plating haben wir oft genug gehört –, die Mindestanforderungen der EU nicht noch zu übertreffen – gekauft! –, bestehende Regelungen kritisch zu überprüfen und zurückzuführen – eine Selbstverständlichkeit; gekauft! –, künftige Rechtssetzung einem Digitalcheck zu unterziehen – sehr gute Idee, absolut zeitgemäß und nötig – und das Landesdatenschutzrecht eins zu eins an die EU-Vorgaben zu knüpfen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Wir hätten uns, wenn es diese Hoheiten auf föderaler Ebene nicht gäbe, das eine oder andere digitale Flagship in Deutschland erhalten können. Trotzdem muss man natürlich – da sind wir uns in der Fraktion einig – vorsichtig damit umgehen, wenn es darum geht, was das am Ende für die Individuen heißt. Zusätzlich haben Sie in Ihrem Antrag den Punkt, die Einführung eines rechtskonformen KI-Tools zügiger voranzubringen – absolut fortschrittlich und wirtschaftlich vernünftig; alles gut. Aber, Herr Penquitt, Sie haben etwas angeführt – wir haben uns gestern noch mal unterhalten – und hier als den großen Wurf dargestellt, nämlich dass diese Logik umgekehrt wird, indem man sagt, es muss jetzt argumentiert werden, welche Regel überhaupt noch Bestand haben soll, anstatt zu argumentieren, welche man einführt. Das ist doch am Ende des Tages nur eine Textaufgabe oder ein Briefing für den Debattierklub. Damit geht erst einmal keine ganz klare Veränderung einher. Das heißt nur, die Debatte in den Ausschüssen usw. wird halt irgendwie nach einer anderen Logik aufgebaut. Aber wer hofft, dass Sie konkrete Vorschläge machen – in den Verfahren maximal x Entscheidungspunkte pro Prozess usw. – und sich weitere Genehmigungsfiktionen anschauen, muss feststellen: Das haben wir hier alles nicht. Ein Brandenburger Kulturschaffender, Rainald Grebe, hat das in seinem Lied über Bernd, den Tester, schön beschrieben: „Er geht durch einen Saftladen, zeigt auf einen Saft, und sagt: Dieser Saft ist gut, der auch – und dieser Saft ist mangelhaft.“ Was wir alles testen, geht eigentlich auf keine Kuhhaut. Die „Wirtschaftswoche“ hat getitelt: Big Business Bürokratie. – Bei den drei TÜV-Gesellschaften allein gab es von 2024 auf 2025 einen Zuwachs von 7,82 Milliarden auf 8,4 Milliarden Euro. Das ist ein respektabler Zuwachs; aber dieses Geld fehlt in der Wirtschaft. Es fehlt, um Investitionen voranzutreiben. Jetzt kann man sagen: Beim TÜV arbeiten auch Leute. – Aber dieses Delta entziehen wir der Wirtschaft. Und dann schreiben die von einem Fall …
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Oliver Skopec BSW
Ja, ich gestatte eine Zwischenfrage, Herr Bretz.
Steeven Bretz CDU
Danke, lieber Kollege Skopec. Wir wissen, dass Sie zufriedenzustellen eine Kunst ist, die kaum einer beherrscht. Meine Frage ist viel einfacher: Wenn Sie so gute Vorschläge haben, warum haben Sie sie nicht schriftlich in einem Antrag niedergelegt und uns ihn hier zur Abstimmung vorgelegt? Das wäre doch auch ein guter Schritt, um weiterzukommen. Warum begnügen Sie sich damit, zu kritisieren, ohne selbst etwas vorzulegen?
Oliver Skopec BSW
Das kann ich Ihnen erklären, Herr Bretz: weil – das weiß ich mittlerweile von beiden Seiten des Spielfeldrandes, auch aus der Erfahrung des letzten Jahres – die hanebüchenen demokratischen Gepflogenheiten, bei denen wir mittlerweile angekommen sind, jeden Antrag der Opposition völlig obsolet machen. Das kann ich auf Instagram erzählen; aber hier ist es für die Katz. (Heiterkeit und Beifall BSW und AfD) Wenn ich mir das anschaue: Wir haben Leiterbeauftragte, wir haben Regalbeauftragte, wir haben selbstverständlich Menschenrechtsbeauftragte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, und wir haben Infektionsschutzbeauftragte. (Lachen bei der AfD)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie noch einmal eine Zwischenfrage?
Oliver Skopec BSW
Ich nenne noch ein konkretes Beispiel, um den Satz zu Ende zu führen; dann lasse ich gerne die nächste Zwischenfrage zu. – Wir haben hier ein Unternehmen mit einer kleinen Kantine, das bei einem Jahresumsatz von 245 Millionen Euro jährlich 800 000 Euro für einen Infektionsschutzprüfer für seine Kantine ausgibt. Das können Sie eigentlich keinem mehr erzählen. – Aber Sie hatten noch eine Zwischenfrage.
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Steeven Bretz CDU
Danke, lieber Kollege Skopec, dass Sie die Nachfrage zulassen. – Wenn ich Sie recht verstanden habe, ist es so, dass Sie nur tätig werden, wenn Sie die Aussicht darauf haben, dass das, was Sie tun, eine Mehrheit findet. Meine Frage ist deshalb: Ist es mit Ihrem Verständnis von parlamentarischer Arbeit in Einklang zu bringen, (Lars Hünich [AfD]: Sie sollten nicht über das Verständnis von parlamentarischer Arbeit sprechen!) dass es, wenn Sie Kritik üben, nicht trotzdem Ihre Pflicht wäre, zumindest zu dokumentieren, was Ihre Vorstellungen sind? Denn Sie machen das doch nicht nur, um eine Mehrheit zu erzielen, sondern Ihr Job ist es auch, darzulegen, dass Sie sich in den Prozess einbringen. Machen Sie sich hier nicht einen zu schlanken Fuß, Herr Kollege Skopec? (Beifall CDU)
Oliver Skopec BSW
Vielen Dank für die Nachfrage, Herr Bretz. – Sie haben mir gegenüber einiges an Vorsprung, was parlamentarische Verfahren betrifft. Deswegen kennen Sie die vielen Instrumente, die uns zur Verfügung stehen, viel besser. Auch diese Rede ist ein Instrument. Als solches wird sie genauso gut dokumentiert, (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) und ich nutze sie natürlich dafür, um Ihnen hier meine Vorstellungen oder unsere Kritik zum Besten zu geben. Um damit kurz weiterzumachen: Sie haben eben konkrete Punkte eingefordert. Die hätte ich mir von Ihnen gewünscht. Ich gebe Ihnen trotzdem Nachhilfe, indem ich Ihnen in dieser Debatte unter vier kleinen Punkten Ideen vorstelle. Der erste Punkt betrifft die kommunale Handlungsfähigkeit. Wenn ich mich mit den politischen Akteuren und den Vertretern auf der Kreisebene sowie in den Kommunen unterhalte: Die haben das neulich spaßeshalber einmal ausgerechnet. Über 1,6 % des Haushalts eines Kreises können die eigentlich nur diskutieren. Alles andere sind Pflichtaufgaben; das ist in Zement gegossen. Wozu durchlaufen wir eigentlich diesen hierarchischen, scheindemokratischen Prozess, wenn es da gar keine Spielräume gibt? Zweiter Punkt. Förderprogramme: Ich habe neulich von einem Fall gelesen, in dem ein junges, neu gegründetes Start-up drei Jahre lang – im benachbarten Berlin, zugegeben, aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir es besser hingekriegt hätten – über ein 50 000-Euro-Darlehen hin und her diskutiert. Dass bei einem solchen Start-up das Geschäft nach drei Jahren ein ganz anderes ist als zum Beantragungszeitpunkt, sei dahingestellt. Diese Bürokratie: Das sind alles ganz konkrete Aufgaben, denen wir uns stellen können. Da brauchen wir nicht auf Bundesebene zukünftig irgendetwas weiter entschlossen voranzutreiben. Der dritte Punkt betrifft die Landwirtschaft – für Brandenburg essenziell. Praxisnähere Regeln: Es gelten dieselben Regeln wie für Großunternehmen. Sogar Herr Bommert hat das in seiner Eingangsrede eigentlich aufgeführt. Es geht auch um ganz konkrete Themen. Sie wissen, meine Lieblingsbefassungen sind Themen im Bereich der Verkehrs- und der Mobilitätspolitik. Schaffen Sie in Brandenburg Piloträume, zum Beispiel für einen autonomen ÖPNV, sodass wir experimentieren und mit dem Standort samt der ganzen Batterieentwicklung – Wirtschaft, Wertschöpfungskette – Punkte machen können.
Ulrike Liedtke
Sie müssten bitte zum Ende kommen.
Oliver Skopec BSW
So viel dazu. – Wir enthalten uns in beiden Punkten. Es waren ja gute Sachen dabei. Herr Arndt, von der Floskel zur Bedeutung hat es der Inhalt Ihres Änderungsantrags aber leider nicht gebracht. Wir enthalten uns daher. – Danke. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schneider. Bitte schön.
Kathrin Schneider
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung sind und bleiben ganz oben auf der Agenda der Landesregierung. Die Debatte hier und die Debatte zu anderen Gesetzen zeigen, dass das auch nötig ist. Herr Skopec, ich hatte den Eindruck, dass Sie selbst vielleicht noch nicht zu irgendeinem Zeitpunkt Bürokratie abbauen mussten, es also einmal umsetzen mussten, etwas wegzubekommen, als Sie das, was Marcel Penquitt hier vorgestellt hat, als „einfache Textarbeit“ bezeichnet haben. Ich glaube, das trifft es nicht ganz. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Wir wollen, wir werden, und wir sind schon dabei, die Wirtschaft, die Verwaltung und natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger Juni 2026 29 spürbar von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Dazu brauchen wir alle Fachressorts der Landesregierung; sie sind auch aktiv daran beteiligt. Ich glaube, sie haben inzwischen alle einmal im Sonderausschuss vorgetragen, wie sie unnötige Regelungen und Vorgaben abschaffen wollen und wie der Stand der Umsetzung ist. Natürlich kennen Sie auch die Verfahren. Wir selbst in der Landesregierung schauen natürlich nicht nur auf den Sonderausschuss, sondern wir haben eigene Konstrukte und eigene Regelungen, um Bürokratieabbau auch im Rahmen der Koordinierung durch die Landesregierung zu betreiben. Aber wirklich wichtig ist, dass der Sonderausschuss nicht nur vortragen lässt – die Landesregierung oder auch die Fachleute, die selbst betroffen sind –, sondern er hält auch die Umsetzung nach, und das ist entscheidend für den Erfolg. Es ist wirklich nicht einfach, Regelungen abzuschaffen, Standards, die zu hoch sind, zu senken, oder Verfahren zu verschlanken. Es gibt nun mal ein großes Beharrungsvermögen und das Bedürfnis, nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im öffentlichen Bereich, in Fachbereichen, bestehende Regelungen zu behalten. Deswegen braucht es Kraft und Durchhaltevermögen, um zu einem spürbaren Bürokratieabbau zu kommen, und schließlich auch den engen Schulterschluss von Parlament und Regierung. Daher begrüße ich den Antrag der Regierungsfraktionen: weil er deutlich macht, dass konkrete Ergebnisse nicht nur bei der Landesregierung ganz oben stehen, sondern auch im Parlament. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Wir brauchen diese gemeinsame Kraftanstrengung, denn es sind Zielkonflikte, die wir haben und die wir lösen müssen. Es gibt immer einen Bereich, der eine Regelung behalten möchte, und es gibt immer einen Grund, zu sagen: Ich brauche diese Regelung nicht. – Wenn jetzt begründet werden soll, warum diese Regelung gebraucht wird, ist das, glaube ich, ein Hebel, mit dem man gut arbeiten kann. Wir haben im laufenden Prozess schon einiges erreicht. Da Herr Skopec auch die Landwirtschaft angesprochen hat, verweise ich als Beispiel auf die Behandlung des Themas Landwirtschaft in der letzten Sitzung des Sonderausschusses. Hanka Mittelstädt, die Ministerin, hat dort ganz konkret vorgetragen – ganz konkret, so, wie Sie vieles hier aufgelistet haben –, dass man zwischenzeitlich 153 Vorschläge und Maßnahmen geprüft hat, dass 50 davon erledigt sind, in Mantelgesetzen, in oder mit Verordnungen, durch die Abschaffung von Verordnungen und die Aufhebung von Erlassen, dass es in weiteren 23 Maßnahmen um Förderverfahren geht, die gerade noch mit dem Finanzministerium bearbeitet werden, und dass es bei 80 Maßnahmen auch darum geht, in Richtung Bund und EU immer wieder darüber zu diskutieren – in allen Arbeitsgruppen, in den Ministerkonferenzen, auf der Brüsseler Ebene –, welche Möglichkeiten wir haben, um auch dort für Bürokratieabbau zu sorgen. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Sie haben hier selbst Mantelgesetze beschlossen. Möglicherweise erinnert sich der eine oder die andere noch daran, wie hier diskutiert worden ist, wie schwer es war, tatsächlich etwas abzuschaffen. Zum Beispiel haben wir es zum Schluss geschafft, den Umgang mit Landschaftsschutzgebieten in den Randlagen von Städten und Dörfern praktikabel neu zu regeln. Ein ganz konkretes Beispiel: Im Wissenschaftspark Golm wird es jetzt deswegen möglich, eine Standortentwicklung fortzuführen und den Wissenschaftspark zu erweitern, aber auch die nötigen Wohnungen zu bauen. Das ist also eine ganz konkrete Folge auch der Arbeit im Sonderausschuss Bürokratieabbau. Auch die Bauordnung stand hier zur Debatte. Auch diese Debatte zeigt, wie schwer es ist, Regelungen abzuschaffen und zu verändern, auch weil sich die Opposition darin gefällt, dazu beizutragen, solche Stellungnahmen hochzuziehen und zu sagen: Wir wollen uns jetzt aber auf diese Seite stellen, und wir wollen das alles erhalten. – Das ist einfach, das ist klar und das ist es vielleicht auch, was Opposition eben so tut. Aber damit können wir uns nicht zufriedengeben. Wir müssen dafür sorgen, dass sich tatsächlich etwas ändert, dass Gesetze tatsächlich geändert und Verordnungen abgeschafft werden. Dafür stehen wir. – Vielen Dank. Ich hoffe auf weitere gute Zusammenarbeit. (Beifall SPD und CDU)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Bommert hat noch Redezeit. Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wünschte, ich hätte noch mehr Zeit. – Herr Arndt, ganz kurz: Schön, dass Sie einige unserer Punkte gut finden. Aber Sie haben von „Floskeln“ geredet. Herr Arndt, ich muss ganz ehrlich sagen: Sie haben so viele Floskeln aneinandergereiht, Sie haben Unverständliches rübergebracht. Es war teilweise eine Aneinanderreihung von Buchstaben – so würde ich es einmal beschreiben. Herr Skopec, Sie bemängeln, dass in unserem Antrag steht: „sich weiterhin beim Bund […] einzusetzen“. Ich würde einmal behaupten, dass in fast jedem Antrag, den Sie hier einbringen, steht: „Die Landesregierung setzt sich beim Bund ein …“. Also seien Sie vorsichtig, wenn Sie das sagen. Der eigentliche Punkt, den wir jetzt wollen, ist, künstliche Intelligenz zu nutzen. Moderne Verwaltung braucht moderne Werkzeuge. KI kann Routineaufgaben übernehmen; Herr Arndt, das hätte Ihnen bei Ihrer Redeformulierung geholfen: Prompt eingeben, einfach formulieren – wäre hier für viele verständlicher gewesen. Aber dazu gehört: KI kann bei Personalmangel helfen, bei Bürgeranfragen zu bestimmten Gesprächszeiten oder allgemeinen Information kann KI mittlerweile so viel leisten. Wir müssen nur bereit und auch offen dafür sein, KI einzusetzen. Herzstück des Antrags ist für uns und für mich das Effizienz- und Entlastungsgesetz. Ein ganz besonderer, ja der wichtigste Punkt eigentlich ist: Bis Anfang 2027 sollen sämtliche Dokumentationspflichten, Nachweisstatistikpflichten überprüft werden. Dabei gilt der neue Grundsatz: Nicht die Abschaffung einer Pflicht muss begründet sein, sondern der Sinn einer Nachweispflicht muss nachgewiesen werden. Das ist ein Riesenunterschied, da sind wir in der Umkehrlast, und das ist, glaube ich, ganz wichtig und das sollten wir machen. Das ist ein echter Perspektivwechsel: Jede Vorschrift muss ihren Nutzen unter Beweis stellen, und das ist wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Man kann ganz einfach sagen: Was keinen Mehrwert hat, muss weg. Das wird mit dieser neuen Landesregierung, wie sie jetzt aufgestellt ist, gemacht, und das ist wichtig. Der Weg ist erkannt, und wir wollen ihn gehen. Wenn neue Bürokratie kommt, dann nur mit einem festen Ablaufdatum. Neue Pflichten sollen nicht für die Ewigkeit geschaffen werden, sie müssen den Nachweis bringen – spätestens nach fünf Jahren –, ob sie Bestand haben können bzw. sollen, ob sie gebraucht werden, ansonsten kommen sie weg. Dann sagt man, diese Regel ist überflüssig. Jede neue Bürokratie braucht also ein Ablaufdatum. Mir fehlt jetzt leider die Zeit, meine Damen und Herren. Machen ist wie wollen, nur viel krasser. Wir machen, wir wollen nicht nur, wir setzen es um. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Penquitt schüttelt den Kopf und wird seine Redezeit nicht ausschöpfen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, „Brandenburg zum Bürokratieabbau befähigen“, Drucksache 8/2996. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD und CDU, „Standards überprüfen, Verfahren vereinfachen, Strukturen straffen – für eine moderne Verwaltung in Brandenburg“, Drucksache 8/2933. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen einstimmig angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und übergebe die Sitzungsleitung an Herrn Vizepräsidenten Münschke.
Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt auch noch einmal von anderer Stelle einen wunderschönen guten Tag. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/2869 1. Lesung in Verbindung damit: Finanzielle Sicherung des Rettungsdienstes in Brandenburg: Beendigung der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger und Schaffung verbindlicher Lösungswege Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2887 (Neudruck) Die BSW-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Ich eröffne die Aussprache. Für die antrageinreichende AfD-Fraktion beginnt Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen. Bitte. (Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Haben Sie das Gefühl, in einer Zeitschleife zu stecken? (Zurufe von der CDU: Nein! – Zurufe von der SPD: Ja! – Unruhe und Lachen bei SPD, CDU und BSW) Immer wieder geht es in der öffentlichen Diskussion um Gebührenbescheide für Rettungsfahrten, immer wieder befürchten unschuldige Patienten …
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete, einen kleinen Augenblick. Ich habe Ihre Redezeit angehalten. – Meine Damen und Herren, auch wenn wir heute Donnerstagvormittag haben und die Heiterkeit stark sichtbar und hörbar ist, möchte ich Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit wieder der Rednerin zuzuwenden. Das, denke ich, gebietet der Respekt füreinander. – Frau Dr. Oeynhausen, Sie haben wieder das Wort. Bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Ja, da sehen Sie einmal, welchen wunden Punkt ich getroffen habe. (Beifall AfD – Lachen bei der CDU) Immer wieder befürchten unschuldige Patienten hohe Rechnungen, und immer wieder fürchten Versicherte um ihre Gesundheitsversorgung. Ja, wir brauchen Lösungen für die Rettungsfahrten, aber diese rot-schwarze Landesregierung findet offensichtlich keine; die will das aussitzen! (Vereinzelt Beifall AfD – Zurufe von der CDU) Aber wir von der AfD helfen natürlich gerne. Wir müssen Patienten mit Gebührenbescheiden verschonen, wir müssen die Landkreise und Städte von den Außenständen befreien, und wir müssen dafür sorgen, dass die Beiträge der Krankenversicherten dauerhaft bezahlbar sind. Deswegen fordert die AfD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf: Das Land soll Träger des Rettungsdienstes werden, genauso wie das schon für die Luftrettung der Fall ist – und das funktioniert. (Beifall AfD – Zuruf von der CDU) Juni 2026 31 Die Kalkulation wird anerkannt, die Kassen zahlen, ohne zu murren und zu knurren, und so kann das Land den Kommunen die Bürde des bodengebundenen Rettungsdienstes von den Schultern nehmen und natürlich auch von den Außenständen für die sogenannten Fehlfahrten befreien. Was sind Fehlfahrten? Das sind Fahrten, bei denen dem Patienten vor Ort geholfen werden kann, bei dem ein Transport in eine Klinik aber nicht notwendig ist. Das ist in vielen Kreisen bei jeder dritten bis vierten Fahrt der Fall. Die Krankenkassen wollen diese Fahrten aber nicht bezahlen. Sie zahlen nur, wenn der Patient in ein Krankenhaus gefahren wird. Das ist auch rechtlich korrekt; das hat das Oberverwaltungsgericht im Januar dieses Jahres bestätigt. Dennoch ist es ungerecht, denn es gibt ein Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz, das eindeutig festlegt: Die Landkreise und Städte dürfen diese Fehlfahrten in ihre Gebührenkalkulation einbeziehen. – Wir haben also ein Bundesgesetz, das Nein sagt, und ein Landesgesetz, das sagt: Ihr dürft die Fehlfahrten einkalkulieren. – Da meine ich: Wenn das Land die Aufgabe des Rettungsdienstes an die Kommunen weiterreicht, muss es auch dafür zahlen. Wer bestellt, der zahlt – und wird am besten gleich Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. (Beifall AfD) Das Land muss zu seiner Verantwortung stehen. Immer auf andere zu zeigen ist doch billig. Die Außenstände durch die Fehlfahrten erdrücken die Kommunen. Zuerst war von 150 Millionen Euro die Rede; der rote Gesundheitsminister hat meine Fragen nicht beantwortet – nee, will er nicht. (Unruhe bei der SPD) Ich weiß auch, warum. Weil es nämlich nicht 150 Millionen Euro – ich habe mich in den Kreisen erkundigt –, sondern wahrscheinlich eher 250 Millionen Euro sind. 250 Millionen Euro, die die Kreise und Städte erdrücken. Die fehlen dann bei der Sanierung von Schulen und Straßen, die fehlen einfach für die Bürger. Dann haben wir noch das Problem, dass vielen Kommunen die Haushaltssicherung droht. Märkisch-Oderland will ab Juli Gebührenbescheide an Patienten verschicken, die den Transport in ein Krankenhaus selbst abgelehnt haben. Dahme-Spreewald und Cottbus konnte der SPD-Gesundheitsminister noch einfangen. Wie und mit welchen Druckmitteln er den Ex-SPD-Landrat und den SPD-Oberbürgermeister einfangen konnte, hat er mir im Ausschuss nicht verraten. (Oh! von der SPD und der CDU) Aber das Muster ist natürlich immer identisch: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Den Kommunen platzt der Kragen, sie kündigen Gebührenbescheide an, dann gibt es Presseberichte, dann werden die Kommunen von der Landesregierung eingefangen, ohne dass das Problem gelöst wird, und ein paar Tage später fängt das Spielchen von vorne an. Wir sind es wirklich leid. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Und dann gibt’s die Debatte im Landtag!) Das Ganze geht so lange, bis die Verjährungsfrist greift; sie beträgt drei Jahre. Und nur in dieser Zeit können die Kommunen Gebührenbescheide verschicken, sonst bleiben sie nämlich auf diesen Millionenkosten hocken. Und wir können es den Kreisen und Städten ja auch nicht übelnehmen. Die Satzungen sind verbindlich, und sie sind verpflichtet, Außenstände einzutreiben. Die vielen runden Tische, die Taskforces im Ministerium, das Hoffen auf das neue Bundesnotfallgesetz – hat doch alles nichts gebracht. Es hat dazu geführt, dass wir heute zum siebenten Mal über den Rettungsdienst und seine Nichtfinanzierung debattieren. Das Ziel ist klar: Wir müssen Gebührenbeschiede für Patienten verhindern. Die Kosten für die Krankenkassen müssen im Rahmen bleiben. Wenn dieser rot-schwarzen Landesregierung die Bürger etwas bedeuten, wenn dieser rot-schwarzen Landesregierung die Kommunen etwas bedeuten, muss sie jetzt handeln und diese Sache nicht weiterhin so unwürdig aussitzen. (Beifall AfD) Liebe Brandenburger, der Rettungsdienst rettet Leben, und die AfD rettet Sie vor der schlechten Politik von SPD und CDU. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Bravo!) Lassen Sie uns Druck machen, damit hier endlich etwas passiert! – Danke. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Die Aussprache setzt der Abgeordnete Kutsche für die BSW-Fraktion fort. (Beifall BSW)
Andreas Kutsche BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Täglich grüßt das Murmeltier, und wir müssen uns heute in diesem Plenum wieder damit befassen, weil die Sache nicht gelöst ist. Seit Monaten beschäftigen wir uns mit der Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg, und die Lage wird nicht wirklich besser. Anfang Mai standen im Landkreis Dahme-Spreewald 28 000 Gebührenbescheide im Raum. Vergangene Woche kündigte der Landkreis Märkisch-Oderland an, ab Ende Juni wieder Rechnungen an die Bürger zu verschicken; Frau Oeynhausen hat es gerade gesagt. Für sogenannte Fehl- oder Leerfahrten werden teilweise mehr als 600 Euro fällig. Dabei hatte sich der Landkreis erst wenige Wochen zuvor gegen solche Bescheide entschieden. Heute steht er nach eigenen Angaben finanziell mit dem Rücken zur Wand. Es fehlen rund zwei Millionen Euro pro Jahr. In Brandenburg an der Havel zeigt sich das Problem auf eine andere Weise. Dort verschickt nämlich niemand Gebührenbescheide; die Stadt versucht, offene Forderungen in Millionenhöhe gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen. Ein anderer, ein besserer Weg? Jedenfalls: Ob Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland oder Brandenburg an der Havel: Überall zeigt sich derselbe Konflikt. Der Streit zwischen Kommunen und Krankenkassen über die Finanzierung des Rettungsdienstes ist ungelöst. Die Folgen spüren inzwischen die Bürger und die kommunalen Haushalte. Das kann auf Dauer nicht so bleiben. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Der Landkreistag Brandenburg hat Anfang Juni deutlich gemacht, dass es längst nicht mehr um einzelne Landkreise geht. Betroffen sind Städte und Kreise im gesamten Land. Die Defizite summieren sich inzwischen auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Die genaue Höhe kennen wir nicht. Wer einen Rettungswagen ruft, erwartet Hilfe. Er denkt nicht an Entgeltverhandlungen. Er denkt nicht an Verwaltungsgerichte. Er denkt nicht an die Kosten- und Leistungsrechnung. Er erwartet, dass Hilfe kommt, (Gunnar Lehmann [BSW]: Richtig!) aber er erwartet nicht, dass er dafür Wochen oder Monate später eine Rechnung erhält. Die Menschen haben diesen Konflikt nicht verursacht. Sie können nichts für die Rechtslage, sie können nichts für die finanzielle Situation der Landkreise, und sie können nichts für die Streitigkeiten zwischen Kommunen und Krankenkassen. Trotzdem sollen sie immer häufiger die Folgen tragen. Das ist nicht akzeptabel, meine Damen und Herren! (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die bisherige Finanzierungspraxis erheblich infrage gestellt. Die Folgen dessen erleben wir heute überall im Land. Krankenkassen verweigern die Zahlungen. Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen. Defizite wachsen. Die Unsicherheit nimmt zu. Das Problem verschwindet eben nicht von allein. Es lässt sich nicht aussitzen, und es lässt sich auch nicht durch immer neue Verhandlungsrunden lösen. Genau darauf setzt aber die Landesregierung seit Jahren. Es wird verhandelt. Es wird moderiert. Es wird vermittelt. Trotzdem werden die Konflikte größer. Trotzdem wachsen die Defizite. Trotzdem stehen Gebührenbescheide im Raum. Mit Verlaub, wer jetzt einfach weiter Verhandlungen oder gar ein Verhandlungsmodell fordert, der streut den Betroffenen Sand in die Augen. Denn verhandelt wird doch seit Tagen, und es gibt keine Lösung. (Beifall BSW) Das Problem ist nicht, dass niemand miteinander spricht, sondern das Problem ist, dass niemand entscheidet, wenn Gespräche scheitern. Genau hier liegt die Schwäche des bestehenden Systems. Wenn sich Kommunen und Krankenkassen nicht einigen, entsteht ein Schwebezustand. Verfahren ziehen sich über Jahre, und niemand weiß, wer am Ende zahlen muss. Währenddessen wachsen die finanziellen Risiken weiter. Deshalb brauchen wir verbindliche Entscheidungen, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. (Beifall BSW) Die AfD schlägt vor, das gesamte bodengebundene Rettungswesen vom kommunalen Satzungsmodell auf ein Vertragsmodell nach bayerischem Vorbild umzustellen und in die Trägerhoheit des Landes zurückzuführen. Das haben wir gerade gehört. Darüber kann man diskutieren. Lösen wird dieser Vorschlag die aktuellen Probleme jedoch nicht. Denn auch in einem Vertragssystem müssen sich Leistungserbringer und Kostenträger über Entgelte einigen. Auch dort können Verhandlungen scheitern, und auch dort entstehen Konflikte. Die AfD sieht für diesen Fall ebenfalls eine Schiedsstelle vor. Der Unterschied zwischen unseren Anträgen liegt deshalb nicht darin, ob Konflikte verbindlich entschieden werden sollen. Das eigentliche Problem wird aber durch einen Systemwechsel nicht gelöst. Es verlagert sich lediglich und wird an anderer Stelle wieder auftauchen. Wer trägt die Kosten während einer jahrelangen Umstellung? Wer übernimmt die Verantwortung für die bestehenden Defizite? Wer haftet für die finanziellen Löcher in den kommunalen Haushalten? Auf diese Fragen gibt der Gesetzentwurf der AfD leider keine ausreichenden Antworten; die Landesregierung hat allerdings auch keine. Der Gesetzentwurf regelt zwar, wie künftig in einem Vertragsmodell verhandelt und geschlichtet werden soll, sagt aber nicht, wie die bereits entstandenen Defizite bewältigt, die Übergangsphase finanziert und die organisatorische Umstellung praktisch umgesetzt werden soll. Er verspricht einen grundlegenden Umbau, löst die aktuellen Probleme aber nicht. Wir wollen nicht zuerst das gesamte System umbauen. Wir wollen zuerst die konkreten Ursachen des aktuellen Konflikts beseitigen. (Beifall BSW) Unser Antrag setzt dort an, wo die Probleme tatsächlich entstehen. Wenn Verhandlungen zwischen Kommunen und Krankenkassen scheitern, darf daraus kein jahrelanger Schwebezustand werden, sondern dann muss entschieden werden. Deshalb fordern wir die Einrichtung einer verbindlichen Schiedsstelle, nicht als zusätzliche Bürokratie, sondern als Instrument, das Konflikte beendet, bevor sie Kommunen und Bürger belasten. Anders als die AfD wollen wir dafür aber nicht erst die gesamte Trägerstruktur des Rettungsdienstes verändern und das Finanzierungssystem neu aufbauen. Wir schaffen eine Lösung innerhalb der bestehenden Strukturen, schnell, pragmatisch und rechtssicher. (Beifall BSW) Aber unser Antrag besteht aus deutlich mehr als einer Schiedsstelle. Wir schlagen ein Gesamtpaket vor. Wir wollen die gesetzlichen Grundlagen präzisieren. Wir wollen Rechtssicherheit bei der Kosten- und Leistungsrechnung schaffen. Wir wollen Klarheit bei Fehlfahrten und Fehleinsätzen schaffen. Wir wollen langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Wir wollen verhindern, dass finanzielle Risiken am Ende auf die Bürger abgewälzt werden. Das ist unser Vorschlag. Das sind konkrete Maßnahmen, die innerhalb kurzer Zeit Wirkung entfalten können. Wir wollen kein System erfinden; wir wollen die Lücken schließen, die uns überhaupt erst in diese Situation gebracht haben. – Vielen Dank zunächst. (Beifall BSW)
Daniel Münschke
Danke schön. – Die Aussprache setzt die Abgeordnete Dr. Gruhn für die SPD-Fraktion fort. (Beifall SPD) Juni 2026 33 Dr. Jouleen Gruhn (SPD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Menschen den Notruf wählen, tun sie dies nicht leichtfertig, sondern weil sie Hilfe brauchen, für sich selbst, für ihre Familie, vielleicht auch für völlig Fremde. Ich sage Ihnen als Ärztin ganz deutlich: Die Entscheidung, den Notruf zu wählen, sollte nicht vom Geldbeutel abhängen. Sie darf niemals vom Geldbeutel abhängen, (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Wilko Möller [AfD]) weil sonst echte Notfälle vielleicht keine Hilfe erfahren. Genau deshalb müssen wir uns in der Debatte mit der notwendigen Ehrlichkeit gegenüberstehen. Wir sollten uns nicht in Plattitüden ergehen. Wir sollten den Bürgern nichts vormachen. Natürlich können auch Schiedsstellenentscheidungen beklagt werden, meine Damen und Herren – das sei an dieser Stelle gesagt. Wir hätten also eine Verlängerung von Verfahren, wenn wir Schiedsstellenentscheidungen voranstellen würden. Also: Wir müssen uns die Konfliktlinien genauer anschauen. Denn im Kostenstreit stehen auf der einen Seite die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie tragen die Verantwortung für den Rettungsdienst, halten Personal, Fahrzeuge, Strukturen vor und müssen sicherstellen, dass jederzeit Hilfe verfügbar ist. Dafür sind sie auf eine verlässliche Refinanzierung gemäß der gesetzlichen Grundlage angewiesen – und in Zeiten angespannter Haushalte umso mehr. Auf der anderen Seite stehen die gesetzlichen Krankenkassen. Sie finanzieren die Leistung des Rettungsdienstes für ihre Versicherten, dürfen aber nur Kosten übernehmen, für die es eine gesetzliche Grundlage gibt. Gleichzeitig stehen auch die Krankenkassen unter erheblichem finanziellen Druck. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben nun in Brandenburg die bisherige Finanzierungspraxis gekippt, mit der Folge, dass plötzlich die Bürger zahlen müssen – so weit herrscht Übereinstimmung. Die Diskussion zu den Fehlfahrten ist aber nur die Spitze des Eisbergs. In dieser Gemengelage will uns die AfD glauben machen, es gebe einfache Lösungen: Einfach mal schwuppdiwupp das Gesetz ändern und dann ist alles gut! – So ein Quatsch. Die Lage ist komplex. Und: Wäre eine Lösung so einfach zu erzielen, wären die gesetzlichen Regelungen natürlich längst eingeführt, (Beifall SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!) hätten die Vermittlungsbemühungen in den zahllosen Gesprächsrunden, die Sie ansprachen, längst zur Klärung geführt und müssten wir heute nicht zum siebten Mal darüber sprechen. Frau Oeynhausen, ein bisschen Geduld. Meine Damen und Herren, die Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Rettungsdienstes sind nicht über Nacht, sondern über Jahre entstanden. Sie sind das Ergebnis bundesrechtlicher Vorgaben sowie gerichtlicher Entscheidungen, und daraus entstanden Finanzierungslücken in Millionenhöhe. Genau deshalb sollten wir in Brandenburg jetzt keine vorschnellen neuen Vorgaben beschließen. Die Notfallreform des Bundes befindet sich – entgegen aller Unkenrufe – im parlamentarischen Verfahren und kommt bald. Demnächst wird sie die gesetzlichen Grundlagen des Rettungsdienstes grundlegend verändern. Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig sinnvoll, bereits heute das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz umzubauen. (Beifall SPD und CDU) Denn wenn die Vorgaben des Bundes in Kraft treten, werden wir das Landesrecht ohnehin erneut anpassen müssen. Wer jetzt vorprescht, produziert also nur für den Papierkorb – und nicht für die Bürger. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Inhaltlich habe ich von beiden Seiten keine konkreten Lösungsvorschläge gehört, wie die über Jahre angewachsenen Konflikte zwischen Krankenkassen und Kreisen gelöst werden können. Stattdessen geht es im Kern um einen zukünftigen Zuständigkeitswechsel hinsichtlich des Rettungsdienstes von den Kommunen zum Land. Dabei ist der Rettungsdienst Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Landkreise und kreisfreien Städte kennen die jeweilige Lage vor Ort am besten; und es spricht vieles dafür, die kommunale Seite eher in ihrer Verantwortung zu stärken statt die Verantwortung zu zentralisieren. Denn mehr Zentralisierung schafft nicht automatisch mehr Effizienz, sie kostet Geld. (Beifall SPD und CDU) Neue Zuständigkeiten lösen nicht automatisch bestehende Probleme. Neue Bürokratie schafft keine bessere gesundheitliche Versorgung. Wir werden daher weder dem vorliegenden Antrag des BSW noch dem Gesetzentwurf der AfD zustimmen können, denn die eigentlichen Herausforderungen reichen viel weiter. Unter anderem geht es auch um eine sinnvolle Verknüpfung der Gesundheitsreform, die wir gerade allerorten wahrnehmen. Hier spielen der ambulante Sektor, das Notarztsystem und die Krankenhausreform mit hinein. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Gesundheitsministerium für seine unermüdlichen Vermittlungsversuche danken, denn am Ende geht es nicht um Paragrafen, Schiedsstellen oder Zuständigkeiten, sondern um Menschen in Not. Diese müssen sich darauf verlassen können, dass Hilfe kommt, unabhängig vom Wohnort, unabhängig vom Kontostand und ohne Wenn und Aber. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Bevor wir in der Aussprache fortfahren, erhält die Abgeordnete Dr. Oeynhausen für eine Kurzintervention das Wort für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Abgeordnete Gruhn hat gezeigt, dass die SPD offensichtlich selbst nicht weiß, was sie beim Rettungsdienst will. Offensichtlich will sie das Problem nur aussitzen. (Unmut bei der SPD) Sie haben einen Gesetzentwurf der AfD zum Verhandlungsmodell vorliegen. Genau das kommt im Zuge der Bundesnotfallreform. Darauf haben der SPD-Gesundheitsminister und die Ex-SPD-BSW-Gesundheitsministerin in den letzten Jahren hingewiesen. Und das wollen Sie jetzt nicht? Ich verstehe Sie nicht. Sie wissen doch selbst nicht, was Sie wollen. Sie wollen offensichtlich nur, dass die dreijährige Verjährungsfrist greift, damit die Kommunen auf „ihren“ Millionendefiziten sitzen bleiben – auf Millionendefiziten, die diese Landesregierung ihnen mit dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz eingebrockt hat. Noch einmal zum Verhandlungsmodell: Es kommt sowieso, aber glauben Sie ja nicht, dass Sie als SPD aus der Nummer herauskommen. Sie müssen dann als Land in den Rettungsdienst investieren – und das wird teuer. Der Grund, aus dem die SPD diesen Gesetzentwurf jetzt ablehnt, liegt doch klar auf der Hand: weil Sie dieses Land in 35 Jahren komplett heruntergewirtschaftet haben, weil Sie in diesem Land in 35 Jahren einen Schuldenberg sondergleichen aufgehäuft haben, weil Sie eine Pro-Kopf-Verschuldung produziert haben, die fünfmal so hoch ist wie in Sachsen. Das ist der Grund. Mit einem Defizit von minus 7 Milliarden Euro hinsichtlich des nächsten Doppelhaushalts bleibt eben wenig Spielraum. Aber bei der SPD bleibt immer Spielraum für die illegale Migration, (Oh! bei der SPD) für Klimaschwindelmaßnahmen und natürlich für einen total aufgeblähten Staatsapparat. Das muss aufhören. Das Geld muss für die Bürger da sein und erst recht für den Rettungsdienst. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Frau Dr. Gruhn möchte erwidern. Bitte. Dr. Jouleen Gruhn (SPD):* Schade, dass wir einander in Debatten nicht mehr zuhören, Frau Dr. Oeynhausen. Ich habe kein Wort über das Verhandlungsmodell gesagt. Ich habe gesagt: Es ist Quatsch, die Rettungsdienste, die zum Teil seit Jahrzehnten in ihren Investitionsvorstellungen eingeflochten sind, seitens der Landkreise schon gebunden sind, jetzt plötzlich mit viel Bürokratie und Aufwand zum Land verlagern zu wollen. Das geht praktisch überhaupt nicht. In Ihrem Gesetzentwurf schlagen Sie Dinge vor, die überhaupt nicht umsetzbar sind, darum ist er klar abzulehnen. (Beifall SPD und CDU) Wie stellen Sie sich das denn vor? In fünf Minuten Ihren ganzen Gesetzentwurf auseinanderzunehmen, in dem ganz viel Quatsch steht? (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Ich habe mich auf den einen Punkt konzentriert, bei dem ich wirklich nicht fassen kann, dass Sie uns das hier als Lösung vorschlagen wollen. Das ist keine sachliche Debatte mehr, das ist einfach Augenwischerei. (Beifall SPD und CDU) Sie spielen mit den Emotionen der Menschen, Sie schüren Angst (Oh! bei der AfD) und versprechen gleichzeitig, dass die AfD die Lösung hat. Die hat sie aber nicht – das kann ich Ihnen sagen. (Beifall SPD und CDU) Also, Frau Oeynhausen, danke für die Zeit, in der ich das hier noch einmal klarstellen durfte. (Anhaltender Beifall SPD und CDU – Lachen bei der CDU)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Lassen Sie mich, bevor in der Aussprache der nächste Redner seinen Redebeitrag hält, weil Sie, Frau Dr. Gruhn, gesagt haben, dass in dem Antrag eine fachlich falsche Information vorliege, kurz den Hinweis geben, dass wir das, was eine antragstellende Fraktion hier vorlegt, nicht als „Quatsch“ bezeichnen sollten. (Zuruf von der AfD: 500 Euro!) Ich erinnere an den parlamentarischen Gebrauch der Rede und bitte, das zukünftig bei der Wortwahl zu beachten. – Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, fahren wir in der Aussprache fort, und das Wort hat Herr Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion. (Steeven Bretz [CDU], an die AfD-Fraktion gewandt: Ich finde, das ist trotzdem Quatsch!) Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Ja, wir reden heute schon – ich habe nicht mitgezählt, aber Sie haben es mir dankenswerterweise gesagt – zum siebten Mal über den Rettungsdienst. Dieses Thema steht immer wieder auf der Tagesordnung. Es ist gut, dass wir darüber reden. Auch von mir der Hinweis, Frau Oeynhausen: Wenn Ihnen das Juni 2026 35 Thema tatsächlich so am Herzen liegt, dann werden Sie bitte nicht so polemisch und verquicken Sie nicht alle möglichen Dinge miteinander, sondern bleiben Sie immer bei der Sache. (Beifall CDU und SPD) Herrn Kutsche nehme ich ab, dass er das will – deswegen die ernsthafte Diskussion. Was hat sich seit den letzten Diskussionen geändert? Es gibt in Brandenburg einen Oberverwaltungsgerichtsentscheid, an den sich die Kassen, aber auch die Kommunen halten müssen. Das liegt uns vor. Wenn die Kassen sich nicht daran halten, handeln sie rechtswidrig. Es zeigt sich also, dass der Rahmen für Leistungserbringer und Kostenträger in Brandenburg sehr eng ist. Das ist klar, und wir sehen auch, dass die Kommunen vorab große Summen stemmen müssen – darum geht es in der Diskussion –, und es besteht die Gefahr, dass einzelne Landkreise das auf die Bürger abwälzen wollen. Es ist unsere Aufgabe, das zu verhindern. Das ist doch die Ausgangslage. Ich halte es für schwierig, wenn man hier unterkomplex diskutiert. Die Lage ist komplex; das wissen Sie doch genau. Auch wenn es immer behauptet wird: Es geht nicht nur um Fehlfahrten; es geht auch um Kostensteigerungen. Es geht um unterschiedliche Kosten in unterschiedlichen Kreisen, und es geht um die Frage: Wie können wir dafür sorgen, dass der Rettungsdienst kostengünstiger wird und die Kosten vor allem im gesamten Land vergleichbar sind? Darum geht es doch letzten Endes. Von Ihnen kommen pauschale Antworten – so einfach ist es aber nicht. Sie schlagen nun einen Systemwechsel vor. Das muss ich ansprechen; darüber wurde gerade diskutiert. Das können Sie vorschlagen, aber Ihre Anregung bringt uns nicht weiter. Es braucht viel Zeit, und ich glaube, ein vollständiger Systemwechsel ist gegenwärtig nicht sinnvoll. Es wurde gerade vorgetragen, dass auf Bundesebene über eine Notfallreform diskutiert wird. Wenn diese Reform dann da ist – Ende des Jahres soll es so weit sein –, hat das natürlich auch für uns eine Bedeutung. Dann müssen wir das Rettungsgesetz sowieso anpassen, und dann kann es durchaus eine Verhandlungslösung geben – mit Schiedsstelle. Das kann alles sein! Wir müssen aber erst abwarten, was der Bund uns vorgibt, denn wir sind doch von dem, was der Bund beschließt, abhängig, meine Damen und Herren. Nach den bisherigen Planungen – so höre ich es aus dem Gesundheitsministerium – werden auch Leistungen ohne Transporte dabei sein, also auch Fehlfahrten bzw. Fehleinsätze. Auch das wird Gegenstand der Notfallreform sein. Wer jetzt das ganze System umbauen will, schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Das ist meines Erachtens nicht vernünftig. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, was wir jetzt tun. Der Gesundheitsminister spricht mit den einzelnen Kreisen und mit den Kassen. Es ist teilweise von Erfolg gekrönt – das sehen wir beispielsweise in Cottbus –, und ich bin sicher, dass bei gutem Willen der Leistungsträger, aber auch der Kommunen Verhandlungslösungen möglich sind. Diese sind aber nicht einfach; wir brauchen den guten Willen. Alles muss aber natürlich im gesetzlichen Rahmen bleiben. Frau Oeynhausen, ich halte nichts davon, dass der Minister jetzt, wie von Ihnen gefordert, offenlegt, was er da bespricht. Das wäre nicht die richtige Art und Weise. Es geht darum, mit den einzelnen Kreisen, den Leistungsträgern und den Kassen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen zu verhandeln, um Lösungen zu finden. Das halte ich für vernünftig, und ich sehe, dass das passiert. Davon berichtet der Minister jedes Mal in den Ausschusssitzungen, und daran haben wir teil. Sie wollen aber über die Details informiert werden; das halte ich nicht für gut. Meine Damen und Herren, ich komme zum BSW. Ja, über die im Antrag geforderte Schiedsstelle kann man durchaus diskutieren. Letzten Endes würde eine Schiedsstelle aber auch nicht mehr Geld ins Land bringen; das wissen Sie. Es wurde auch schon dargestellt, dass es sehr lange dauern würde, ehe wir da ein Ergebnis haben – möglicherweise viel länger, als wenn wir abwarten, wie der Bund bei der Notfallreform vorgeht. Deswegen sage ich deutlich: Wir lehnen auch diesen Antrag ab und warten auf das, was vom Bund kommt. Dann werden wir hier in diesem Plenum sachlich darüber diskutieren, welche Konsequenzen das für uns hat. Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Auch die Union ist natürlich gegen Gebührenbescheide für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir werden den Minister immer wieder fragen, was er tut, damit Gebührenbescheide für unsere Bürgerinnen und Bürger nicht nötig sind und es so sein wird: Wenn jemand die 112 wählt, ist es ein Notfall und dann wird ihm auch geholfen. – Herzlichen Dank.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ja, bitte.
Daniel Münschke
Bitte sehr, Herr Dr. Berndt. Sie haben das Wort.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Schierack, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten, wir warten auf die Notfallregelung des Bundes. Das meinte Ihre Kollegin von der Koalition auch. Haben Sie sich denn eine Frist gesetzt, wie lange Sie warten wollen? Wer gibt uns eine Garantie, wann dieses Bundesgesetz kommt? Wenn Sie sich da keine Frist setzen, laufen wir Gefahr, dass der Vorgang ein achtes, neuntes, zehntes und elftes Mal hier im Landtag landet.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Dr. Berndt. – Herr Prof. Schierack wird antworten. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Das ist eine Suggestivfrage. Ich habe keinen Einfluss auf den Bundestag; das wissen Sie. Das wird schwierig, aber ich hoffe, dass das Notfallreformgesetz, welches jetzt auf den Weg gebracht wurde, noch vor der Sommerpause eingebracht wird. Dann wird es an die einzelnen Ausschüsse verwiesen. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz Ende dieses Jahres beschlossen damit beschäftigen werden. – Danke. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Gut, vielen Dank. – Das war auch der Abschluss der Rede. – Wir kommen in der Aussprache zum Redebeitrag der Landesregierung; dafür erhält Herr Minister Wilke das Wort. Bitte sehr. (Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wage die Prognose, dass uns das Thema noch mehrmals beschäftigen wird, und das möglicherweise nicht über Monate, sondern sogar über Jahre hinweg. Was wir jetzt in Brandenburg erleben, beginnt bundesweit in allen Ländern. Es ist kein Brandenburg-exklusives Thema oder Problem, sondern eines, das Regelungsschwierigkeiten in allen Ländern offenbart. Gerade zeigt es sich in NRW; in anderen Ländern läuft es an. Diese Thematik ist also nicht auf Brandenburg beschränkt, und wer suggeriert, dass wir heute mit irgendeiner Entscheidung eine Lösung herbeizaubern können, macht den Menschen etwas vor, was so nicht zutrifft. Erstens, wir haben kein Entscheidungsproblem. Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Wenn es um eine Entscheidung ginge, hätte ich das auch schon längst entschieden. Wenn ich den von Ihnen und von anderen suggerierten Hebel in der Hand hätte, hätte ich ihn schon längst betätigt, denn auch meine Lust, hier, im Ausschuss und in der Öffentlichkeit regelmäßig über dieses Thema zu sprechen, hält sich in Grenzen. Sie können davon ausgehen, dass ich kein Problem, das ich schnell lösen kann, eben nicht löse und mich dann ohne Not dieser Debatte oder anderen Besprechungen aussetze. Ich hätte es schon geregelt. Aber das Land Brandenburg, die Landesregierung und auch ein Minister der Landesregierung hat diesen Hebel und diese Macht nicht. Das ist auch ganz unabhängig davon, wer diese Funktion innehat. (Beifall SPD und CDU) Zweitens, auch die Kassen haben diese Macht nicht. Wenn der Entscheidungshebel dort wäre, wäre es schon geregelt. Drittens, auch die Kommunen haben diese Macht nicht. Wenn die Macht bei ihnen läge, wäre es schon geregelt. Es ist nun einmal tatsächlich kompliziert, und die bisherige Debatte hat heute bestätigt, dass es keine einfache Lösung gibt, die man herbeizaubern könnte, und dann wäre das Thema erledigt. Ich will sogar sagen, dass dieser Prozess, so schmerzhaft und schwierig er ist, auch eine konstruktive Kraft hat. Er hat auch eine destruktive Kraft: Natürlich ist manches, was wir jetzt hier debattieren, durchaus geeignet, Menschen zu verunsichern. In diesem Zusammenhang verunsichert gerade vieles die Bevölkerung. Aber der Prozess hat insofern auch eine konstruktive Kraft, als manches, was auch auf den Tisch gehört, was angeschaut gehört, was effizienter zu gestalten ist, auch getan werden muss, und zwar im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. So schwierig dieser Prozess auch sein mag, auch diesen Wert muss man anerkennen. Wie ist die aktuelle Lage? Erstens haben wir bis dato keine Bescheide. Das kann man zunächst so festhalten. Das heißt: All die Szenarien, die an die Wand gemalt werden, können vielleicht eintreten – ich gebe hier heute auch keinerlei Garantie, dass das nicht passiert –, aber bis dato konnte verhindert werden, dass Bescheide versendet werden. Ich hoffe, dass es weiterhin so sein wird; garantieren kann ich es nicht. Zweitens: Noch ist kein Schaden entstanden. – Frau Oeynhausen, die von Ihnen angesprochene Verjährung steht gar nicht im Raum. Wir haben durchaus noch Zeit. Drittens: Bei den Kommunen sind Kosten aufgelaufen – mit unterschiedlichem Status. Einerseits geht es da eher um Rückstellungen, also um die Frage: Wird es noch Kosten geben – Prognosekosten? – Andererseits gibt es da auch ganz real auflaufende Kosten. Viertens ist die Bevölkerung verunsichert. Das ist immanent; das merken wir. Obwohl noch kein Bescheid verschickt wurde, gibt es bei vielen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land dazu ein Fragezeichen. Das ist eines der größten Probleme. Fünftens gibt es aktuell drei Verhandlungsebenen. Erstens sind es die Einzelverhandlungen zwischen Kommunen und der Kassenseite. Zweitens sind die Gesamtverhandlungen auf Spitzenebene zu nennen – zwischen dem Ministerium, der Kassenseite und den kommunalen Spitzenverbänden. Drittens gibt es den Prozess der Notfallreform auf Bundesebene, wo Brandenburg wesentliche Akzente gesetzt und Formulierungsvorschläge eingebracht hat. Diese drei Prozesse müssen miteinander korrespondieren. Keiner dieser Prozesse kann durch irgendein Gesetz abgeschlossen werden. Es braucht genau diese Verfahren; sie müssen fortgeführt werden. Welche Parameter leiten uns? Erstens geht es uns um Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Das wurde hier schon angesprochen, und genau so sehe ich es auch. In Notsituationen darf nicht die Frage im Raum stehen: Ruft man den Rettungsdienst oder nicht? – Ich glaube aber schon, dass wir in diesem Land auch darüber reden müssen, ob der Missbrauchstatbestand mit seiner engen Definition – wie sie momentan ist – aufrechterhalten werden sollte oder ob man nicht über Erweiterungen nachdenken kann und sollte. Manche Rettungsdienstrufe sind offenkundig unnötig. Sie verbrauchen Ressourcen und Geld, fallen aber nicht unter den Missbrauchstatbestand. Ich glaube, auch diese Diskussion lohnt sich perspektivisch. Wir brauchen, drittens, eine weitere Verbesserung der Patientensteuerung im System: Wir brauchen Klarheit für die Leitstellen und den Rettungsdienst; wir brauchen Handlungssicherheit. Wir brauchen Klarheit über die Kostenteilung zwischen Kommunen und Kassen. Zugleich müssen wir wirtschaftlich mit dem Geld der Versicherten in diesem Land umgehen. Die Forderung der Kassen, dass die Leistungen, die bezahlt werden, effizient, vergleichbar, transparent und möglichst wirtschaftlich erbracht werden – und dass es dafür gegebenenfalls sogar zu einem Systemwechsel in den Kommunen kommen muss –, kann man als berechtigt ansehen. Zugleich brauchen wir Kommunen, die Handlungssicherheit in Bezug auf das haben, was sie für die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf den Rettungsdienst leisten. Juni 2026 37 Was muss jetzt also im Weiteren passieren? Wir werden die schwierigen Verhandlungen im Zusammenhang mit der Notfallreform des Bundes – mit all ihren positiven und schwierigen Aspekten – weiter intensiv begleiten müssen. Ich bin aber optimistisch, dass es in diesem Jahr noch einen Beschluss dazu geben wird, womit sich – was die Fehlfahrten angeht – die wesentlichen Rahmensetzungen ergeben werden. Aber die Fehlfahrten sind bei Weitem nicht das einzige Problem.
Daniel Münschke
Herr Minister, darf ich Sie an Ihre Redezeit erinnern? René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ja, ich komme gleich zum Ende. – Wir werden, zweitens, die Einzelgespräche – begleitet vom Ministerium, soweit das gewünscht wird – fortsetzen, um diese jeweils zu einem hoffentlich guten Ergebnis zu führen. Zudem werden wir, drittens, die Spitzengespräche fortführen, um möglicherweise auch auf dieser Ebene die für alle handlungsleitenden Parameter des Gesamtprozesses gestalten und damit Sicherheit ins System bringen zu können. Was nicht funktionieren wird, ist, zu sagen, dass das Land den Rettungsdienst übernimmt. Der Rettungsdienst ist in den Kommunen derart mit den Feuerwehren verzahnt – das ist über viele Jahre und Jahrzehnte aufgebaut und eingeübt worden –, dass eine Übernahme auf Landesebene, erstens, viele Jahre dauern und viele Personal- und Strukturwechsel bedeuten würde. Hinter die Frage, ob das landesweit organisiert werden könnte, darf man ein großes Fragezeichen setzen. Derzeit macht das kein einziges Bundesland, und die Kommunen fordern es nicht einmal. Insofern geht der Vorschlag an einer Lösung vorbei; er behebt nicht die Probleme, sondern er ändert nur die Zuständigkeit. Zweitens ist er schlicht nicht umsetzbar und in der gegenwärtigen Lage auch gar nicht sachgerecht. Es bleibt ein schwieriger Prozess – das muss man genau so sagen –, und es bleibt ein Prozess, der uns weiter begleiten wird. Ich hoffe, dass wir ihn vor allen Dingen mit Blick auf seine produktive und weniger mit Blick auf seine destruktive Kraft weiterführen werden, die sich hier auch manchmal entfaltet. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und CDU)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir warten ganz kurz, um die neuen Redezeiten zu berechnen. – Aufgrund der wirklich geringen Redezeitüberschreitung der Landesregierung ergeben sich für alle Fraktionen neue Redezeiten. Bevor wir in die zweite Runde einsteigen und die Rednerliste sukzessive abarbeiten, frage ich, ob die SPD-Fraktion – ihr stünden jetzt noch 2:17 Minuten zur Verfügung – diese Zeit in Anspruch nehmen möchte. – Das ist nicht der Fall. – Der CDU-Fraktion, Herr Prof. Dr. Schierack, stünden noch 2:52 Minuten zur Verfügung. – Die CDU möchte die Zeit ebenfalls nicht in Anspruch nehmen. – Dann stehen Ihnen, Frau Dr. Oeynhausen, in der zweiten Runde der Aussprache noch 6:24 Minuten für die AfD-Fraktion zur Verfügung. Bitte sehr. (Beifall AfD – Oh! bei SPD und CDU)
Daniela Oeynhausen AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Das Thema Rettungsdienst und seine Nichtfinanzierung tut dieser rot-schwarzen Landesregierung offensichtlich richtig weh – und das soll es auch, denn es beschäftigt uns jetzt seit bald drei Jahren. Seit drei Jahren bekommt es diese rote Landesregierung nicht hin, den Rettungsdienst zu regeln und zu finanzieren. (Beifall AfD) Auch jetzt redet der SPD-Gesundheitsminister Wilke viel und macht wenig. Er verweist mal wieder auf die Bundesnotfallreform und hofft darauf, dass sie dieses Jahr endlich kommt. Aber ist von ihr überhaupt eine Verbesserung zu erwarten? Ich weiß nicht, ob die SPD den Gesetzentwurf der Bundesregierung mal gelesen hat: Darin ist ein Verhandlungsmodell vorgesehen; es soll also von einem Satzungs- auf ein Verhandlungsmodell umgestellt werden. Aber wird es dadurch besser? Haben wir davon eine Verbesserung zu erwarten? Dann – bei einem Verhandlungsmodell – verhandeln die Krankenkassen nämlich direkt mit den Rettungsdienstträgern. Und wenn die sich über die Gebühren nicht einigen können, geht es zu einer Schiedsstelle. Und wenn das Schiedsverfahren erfolglos bleibt, kann man klagen. Es gibt also jede Menge Bürokratie, und es wird jede Menge Zeit ins Land gehen. Wir kennen dieses Modell von den Budgetverhandlungen der Krankenhäuser: Da war man teilweise Jahre im Rückstand, bis sich die Krankenhäuser und Kassen geeinigt haben. Und das soll besser sein, frage ich die rote Landesregierung? Das soll besser sein? Wie Sie meinen. Sie haben jetzt aber einen Gesetzentwurf von uns vorliegen. Dem können Sie doch zustimmen. (Steeven Bretz [CDU]: Nein!) Darauf pochen Sie doch schon all die Jahre – ja, dann können Sie doch mal Farbe bekennen, damit in Brandenburg endlich etwas passiert! (Beifall AfD) Ich fordere die Landesregierung auch auf, die Fehlfahrten für die Kommunen zu übernehmen: 150 Millionen oder 250 Millionen Euro – wir wissen es nicht so genau, weil dieser Gesundheitsminister die Auskunft verweigert. Aber die Kommunen bleiben auf diesen Kosten hocken, und das darf nicht sein. Deswegen soll das Land diese Kosten übernehmen, denn wer bestellt, der zahlt. (Minister Robert Crumbach: Hä? Sie wollen doch nicht, dass die Patienten zahlen!) Herr CDU-Abgeordneter Schierack, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es begrüßen, wenn der rote Gesundheitsminister den Abgeordneten im Ausschuss Informationen vorenthält? (Steeven Bretz [CDU]: Hä?) Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es gut finden, wenn Kleine Anfragen nicht korrekt beantwortet werden? Ja, das ist bei uns der Fall. Ich habe keine Auskunft dazu bekommen, auf welchen Kosten die Kreise genau hocken bleiben. Ich musste mich selbst bei den Kreistagsfraktionen erkundigen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Aber Sie haben das begrüßt. Das lässt eine Menge Rückschlüsse auf das Demokratieverständnis der CDU zu. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Sie sollten einmal in sich gehen und prüfen, ob Sie noch auf dem Boden des Rechtsstaats stehen. Ja, das rote Gesundheitsministerium will vielleicht mich als Abgeordnete ärgern, aber letzten Endes trifft es mit dieser Nichtinformationspolitik – mit dieser Intransparenz – Sie, die Bürger! Die Bürger haben ein Recht, zu wissen, was in diesem Land läuft, und sie haben auch ein Recht, zu wissen, welche Defizite – Außenstände – sich da angehäuft haben. Der rote Gesundheitsminister (Gelächter bei SPD und CDU) sprach davon, dass es keinen Hebel gebe. Natürlich gibt es einen Hebel! Man kann solche Probleme tatsächlich mit Geld lösen, aber das Geld ist – wenn die SPD seit über drei Jahrzehnten in der Regierung sitzt – natürlich nicht vorhanden. (Beifall AfD) Das Geld wird ja für alles rausgehauen, nur nicht für die Bürger. (Zuruf von Minister Robert Crumbach) Der Grund dafür ist doch, dass jahrelang über die Verhältnisse gelebt wurde. Wenn eine Landesregierung verantwortungsbewusst haushalten würde – wenn sie tatsächlich Verantwortung übernehmen würde –, hätte sie doch diese 200 oder 250 Millionen Euro für die Kreise. Natürlich, es geht doch um Ihre Gesundheit, um die Bürger. Aber nein: Das Geld ist für Klimaschwindelprojekte da, für die illegale Migration – dafür zahlen wir ca. 550 oder 600 Millionen Euro; dafür ist immer Geld da – und natürlich für einen massiv aufgeblähten Staatsapparat! Allein 2023 und 2024 hat diese Landesregierung noch 1 600 neue Landesbedienstete eingestellt. Was kostet die Welt? Ja, Ihre Gesundheit! Deswegen ist jetzt kein Geld für die Gesundheit der Brandenburger mehr da! (Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Ich mache mir Sorgen um Ihre Gesundheit!) Das Land muss endlich Verantwortung übernehmen. Es muss in die Finanzierung des Rettungsdienstes einsteigen, denn die Bürger haben ein Recht auf bezahlbare Krankenkassenbeiträge. Die werden natürlich auch deswegen immer teurer, weil es im Rettungsdienst eine Kostenexplosion gibt. In den letzten zehn Jahren haben sich die Kosten mehr als verdoppelt. Da muss die Landesregierung ran. Aber sie muss auch die Bundesnotfallreform richtig scharf im Blick haben, denn Ländersache muss Ländersache bleiben. Lassen Sie sich nicht noch einmal vom Bund über den Tisch ziehen wie bei der Krankenhausreform! Da hat die SPD hier ja komplett versagt. (Zuruf von der SPD: Hey!) Und vor allen Dingen: Sie müssen die Bürger vor teuren Gebührenbescheiden beschützen. Jeder muss ohne Furcht vor teuren Rechnungen im Notfall den Rettungsdienst rufen können. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Der Redebeitrag hat zur Folge, dass eine Kurzintervention des Abgeordneten Noack angezeigt wurde, die er jetzt vortragen kann. Bitte sehr.
Andreas Noack SPD
Herr Vizepräsident! Frau Oeynhausen, Sie haben ja schon zu Beginn Ihrer Rede gemerkt, dass es vielen Abgeordneten schwerfällt, Ihnen zu folgen. Warum das so ist, müssen Sie sich selbst fragen; das hat seine Gründe. Ich habe 30 Jahre lang Verantwortung für den Rettungsdienst in Oberhavel getragen – für den Rettungsdienstbereichsplan, für die Rettungsdienstgebührensatzung –, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) und ich glaube, dass viele kommunale Vertreter Gleiches getan haben. Sie haben viele Jahre lang den Rettungsdienst in ihrem Landkreis gestaltet, und zwar zum Wohle der Patienten, damit Hilfsfristen eingehalten werden, damit neue Rettungswachen entstehen, damit der Brand- und Katastrophenschutz in der Kommune ordentlich organisiert wird. Jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt hat für sich eigene Lösungen gefunden – doch Ihr Vorschlag, der Gesetzentwurf, den Sie heute hier eingebracht haben, würde bei den Aufgabenträgern vor Ort ein totales Chaos auslösen. Sie müssten sich nämlich sofort Gedanken darüber machen, wie sie ihre Investitionen und ihre Kosten, die sie in jahrzehntelangen Verhandlungen mit den Leistungserbringern, mit den Krankenhäusern gestaltet haben, neu justieren – und wir als Land wären in der Pflicht, zum Teil völlig neue Strukturen zu schaffen, die wahrscheinlich mit sehr hohen Kosten verbunden wären. Wenn von hier eine Botschaft ausgehen soll, dann folgende: Wer AfD wählt, wählt im Bereich des Rettungsdienstes Chaos. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, wählt Chaos. (Beifall SPD und CDU) Das muss jedem klar sein, und das muss man auch mal so deutlich sagen. So viel Verantwortungslosigkeit, wie Sie hier an den Tag legen, Frau Oeynhausen – das ist für Menschen, die den Rettungsdienst in diesem Land aufgebaut, die ihn gestaltet haben, die ihn verantworten, unerträglich! Das ist die Wahrheit. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Juni 2026 39 Das Problem der Fehlfahrten muss allerdings gelöst werden, das ist nicht verschwunden. Aber Ihr Gesetzentwurf leistet dazu einen Beitrag von 0,000 %! (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])
Daniel Münschke
Danke sehr. – Frau Dr. Oeynhausen möchte antworten. (Vereinzelt Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von der SPD Noack, (Lachen bei SPD und CDU sowie Zurufe) Sie haben nicht begriffen, was die AfD will – klar! Die AfD ist für die Bürger da. Uns geht es um die Bürger. (Lachen bei SPD und CDU – Zuruf von der SPD: Natürlich! – Zuruf: Genau – Weitere Zurufe) Wir wollen für die Bürger teure Gebührenbescheide verhindern, und wir wollen für die Bürger bezahlbare Krankenkassenbeiträge schaffen. (Vereinzelt Beifall AfD) Weil wir für die Bürger da sind und weil wir Bürgernähe zeigen, stehen wir im Bund gerade bei 29 %! Sie als SPD sind in anderen Bundesländern ja schon einstellig – und wir arbeiten daran, dass Sie 2029 auch hier einstellig sein werden! (Vereinzelt Beifall AfD – Zurufe von der SPD) Doch wir müssen das gar nicht forcieren, Sie arbeiten gerade selbst daran. Wir müssen den Rettungsdienst regeln. Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, den Ihre Partei sonst als Ausrede benutzt, um nicht aktiv werden zu müssen. (Vereinzelt Beifall AfD) Also: Bekennen Sie Farbe, stimmen Sie zu! Wir machen das für die Bürger hier im Land, damit sie weiterhin – nein, wieder – eine sichere Gesundheitsversorgung in Brandenburg haben. Dafür gibt es die AfD. (Vereinzelt Beifall AfD – Lachen der Abgeordneten Kristy Augustin und Nicole Walter-Mundt [CDU])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir kehren zur regulären Rednerliste zurück. Als Abschlussredner in der zweiten Runde erhält der Abgeordnete Kutsche das Wort für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW) Aufgrund der erwähnten Redezeitüberschreitung der Landesregierung stehen Ihnen 5:43 Minuten zur Verfügung, Herr Abgeordneter Kutsche.
Andreas Kutsche BSW
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie das klargestellt haben. Nun weiß ich, wie viel Zeit ich noch habe. – Jetzt sehe ich es auch. Ich will ein Stück weit auf Frau Gruhn eingehen: Die Schiedsstellen wurden kritisiert. Ich meine, der Minister hat in der Presse angedeutet, dass sie kommen könnten oder dass sie vielleicht ein Modell bzw. eine Möglichkeit wären. Schiedsstellen in anderen Bundesländern funktionieren, Frau Gruhn. Auch zu den Gerichtsverfahren selbst machen wir einen Vorschlag: Die Gerichtsverfahren sollen schneller durchgeführt werden, deswegen unser Antrag. Ich habe hier wieder gehört: Ein bisschen Geduld, bitte. – Ich habe es vom Minister gehört, ich habe es von der CDU gehört. Wir sollen Vertrauen haben, wir sollen Geduld haben. Das sind Beruhigungspillen, die hier weiterhin verteilt werden! (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Das bringt den Menschen in diesem Land aber nichts, es bringt den Kommunen, den Landräten und den Landkreisen nichts. Deswegen brauchen wir eine Lösung, und zwar eine sofortige. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Hinsichtlich dieser Lösung gilt, Herr Infrastrukturminister: Wer die Musik bestellt, muss auch bezahlen. – Damit ist nicht gemeint, dass diejenigen, die den Notarzt rufen, bezahlen sollen, sondern es ist gemeint, was zu den Fehlfahrten im Rettungsdienstgesetz steht. Und wenn die Fehlfahrten dort drinstehen, müssen sie eben vom Land refinanziert werden, wenn es nicht auf anderem Wege passiert. Das ist damit gemeint, wenn Frau Oeynhausen sagt: Wer die Musik bestellt, muss auch bezahlen. (Minister Robert Crumbach: Schön, dass Sie die AfD erklären!) – Egal. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Manche verstehen es eben nicht!) Angst und Verunsicherung schürt nicht die AfD- oder die BSW-Fraktion in diesem Landtag, sondern Angst schüren – und schürten in der Vergangenheit – Oberbürgermeister und Landräte. Sie haben die Menschen zunächst verunsichert, und wir thematisieren es hier weiterhin und wiederholt, weil es eben keine Lösung gibt. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Zurück zu Frau Gruhn: Das Modell, das die AfD vorschlägt, ist eine Idee, über die man zumindest im Ausschuss beraten kann. Deswegen habe ich gesagt: Darüber kann man reden. – Dazu, ob es die Lösung ist, habe ich auch ausgeführt. Und, ja, Herr Minister, das ist dem gesamten Bundesgebiet immanent. Warum ist es immanent? Weil es um einen Abbau des Sozialstaats in diesem Land geht, (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) weil viel zu viel Geld in die Aufrüstung gesteckt wird, das an anderer Stelle fehlt! (Beifall BSW) Deswegen ist es immanent. Das Land kann sich nicht länger wegducken. Die Landesregierung verweist auch im Ausschuss weiterhin auf Moderation und Gespräche, und genau das geschieht seit Jahren – aber ohne die notwendigen Entscheidungen. Moderation allein reicht nicht mehr; jetzt braucht es Entscheidungen. Das Land ist Gesetzgeber, das Land ist Aufsichtsbehörde, und das Land trägt die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Dieser Verantwortung muss es jetzt gerecht werden, denn wer Verantwortung trägt, darf sich nicht darauf beschränken, die Entwicklung zu beobachten – er muss handeln. Deshalb fordern wir eine aktive Rolle des Landes, nicht als Zuschauer, sondern als Partner der Kommunen und als Garant für eine funktionierende Notfallversorgung in diesem Land. Meine Damen und Herren, über die Ursachen dieser Entwicklung wird seit Jahren gesprochen. Die Probleme sind bekannt, die Defizite sind bekannt, die Rechtsunsicherheiten sind bekannt – und die Folgen spüren längst nicht mehr nur die Kommunen, sondern zunehmend auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, aufgrund der Verunsicherung durch die Landräte. Wer den Rettungsdienst ruft, erwartet Hilfe – er erwartet keine Gebührenbescheide, er erwartet keine langjährigen Gerichtsverfahren, und er erwartet nicht, dass ein Streit zwischen Kommunen und Krankenkassen am Ende in seinem Briefkasten landet. Genau deshalb dürfen wir diesen Zustand nicht länger hinnehmen! (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Die Kommunen brauchen Planungssicherheit, die Krankenkassen brauchen klare gesetzliche Vorgaben, und die Menschen in Brandenburg brauchen die Gewissheit, dass ihr Rettungsdienst zuverlässig funktioniert und fair finanziert wird. Unser Antrag löst nicht jedes Problem auf einen Schlag, aber er schafft Rechtssicherheit, er schafft verbindliche Verfahren, und er schafft endlich die Möglichkeit, Konflikte zu beenden, statt sie über Jahre fortzuschreiben. Ein Schiedsstellenverfahren hat irgendwann ein Ende, auch wenn gegen diese Schiedsstellenurteile weiterhin vor Gericht gegangen wird; aber es gibt dann endlich mal ein Ende. Deshalb geht es heute nicht darum, weitere Gespräche anzukündigen, sondern es geht darum, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Dazu fordern wir die Landesregierung auf, und deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Ich schaue gerade, ob ich mir noch etwas zu Herrn Noack notiert habe. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Er ist es nicht wert!) – Er ist es nicht wert, genau. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)
Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzesentwurfes „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes“ auf Drucksache 8/2869 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den genannten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2869. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf: Mit Enthaltungen!) – Mit Enthaltungen, Entschuldigung. Die fraktionslosen Abgeordneten sind untergegangen. – Der Gesetzentwurf ist mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt und hat sich damit erledigt. Wir kommen – zweitens – zur Abstimmung über den Antrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2887, Neudruck. Er trägt den Titel: „Finanzielle Sicherung des Rettungsdienstes in Brandenburg: Beendigung der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger und Schaffung verbindlicher Lösungswege“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Somit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 4 angelangt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Juni 2026 41 Drucksache 8/2958 Das Präsidium hat sich auf eine offene Abstimmung verständigt. Für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses und ihrer Stellvertreter ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg gilt für die Feststellung des Ergebnisses als anwesend, wer seine Stimme abgegeben hat. Ich lasse zuerst über den Antrag zur Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses abstimmen. Im Anschluss werden wir über die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses abstimmen. Damit kommen wir zur ersten Abstimmung, der Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion auf Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses, Drucksache 8/2958. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Der Abgeordnete Uwe Adler wurde als parlamentarisches Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herzlichen Glückwunsch dazu und viel Erfolg bei der Amtsausübung! (Vereinzelt Beifall) Somit kommen wir zur zweiten Abstimmung, der Abstimmung über den Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in der Drucksache 8/2958; diesmal geht es um die Wahl eines stell-vertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich wiederum um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag bei Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen. Frau Abgeordnete Ines Seiler wurde als stellvertretendes parlamentarisches Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. (Schriftführerin Julia Sahi: Einstimmig!) Es ist – danke für den Hinweis – ein einstimmiges Ergebnis. Damit beende ich Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Wahl eines Mitglieds des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/2959 in Verbindung damit: Wahl eines Mitglieds des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/2960 und Wahl eines Mitgliedes des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1420 und Wahl eines Mitgliedes des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2957 und Wahl eines Mitgliedes des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2961 Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gemäß § 43 Abs. 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandengesetzlichen Mitgliederzahl, also mit mindestens 45 Jastimmen, vier Mitglieder in den Medienrat gewählt. (Unruhe) – Ich möchte doch kurz noch um Ihre Aufmerksamkeit bitten, da es jetzt um inhaltliche Ausführungen zum Wahlprozedere geht. Paragraf 42 Abs. 1 des Staatsvertrages regelt, dass die Mitglieder in besonderer Weise befähigt sein müssen, die Aufgaben nach dem Staatsvertrag wahrzunehmen. Zudem ist eine geschlechterparitätische Besetzung anzustreben, wobei die Wahl eines Mitgliedes mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder ohne Angabe eines Geschlechts unabhängig davon möglich ist. Der Hauptausschuss hat die Voraussetzungen der Wählbarkeit – gemäß Staatsvertrag – der heute zur Wahl stehenden Personen auf der Grundlage der ihm durch die Fraktionen zur Verfügung gestellten Informationen im Vorfeld geprüft. Die Fraktionen hatten im Nachgang zur Hauptausschusssitzung Zeit, eine Bewertung der Geeignetheit der Wahlvorschläge vorzunehmen. Beim Wahlvorschlag der AfD-Fraktion handelt es sich um den dritten Wahlgang, da der Kandidat im ersten Wahlgang am 17. Juli 2025 und im zweiten Wahlgang am 25. September 2025 nicht die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erhalten hat. Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages über alle Anträge mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist. Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen, von Ihnen aus gesehen rechts und links von mir. Sie erhalten einen Stimmzettel mit den Namen der fünf Kandidaten für die vier vom Landtag Brandenburg zu wählenden Mitglieder des Medienrates. Wenn Sie keinen der fünf Kandidaten wählen wollen, machen Sie bitte Ihr Stimmverhalten mit einem Kreuz bei „Nein“ oder bei „Enthaltung“ kenntlich. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen der oder des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen keinerlei Kennzeichnung des Willens der oder des Abstimmenden erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. So viel zum Wahlverfahren. Die Frage an die Abgeordneten: Gibt es dazu Redebedarf? Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen, sobald alle Plätze besetzt sind. – Das scheint der Fall zu sein. Dann bitte ich, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf fragen, ob jedes anwesende Mitglied … (Zurufe: Nein!) – Dann warten wir noch ein bisschen. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf fragen, ob jedes anwesende Mitglied des Landtags seine Stimme abgeben konnte. – Das scheint der Fall zu sein. Damit schließe ich die Wahlhandlung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung durch die Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren entlasse ich sogleich in die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 13:50 Uhr fort. Guten Appetit! (Unterbrechung der Sitzung: 12:47 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13:51 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen, damit ich Ihnen die Wahlergebnisse bekanntgeben kann. An der Wahl der Mitglieder des Medienrates haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Es gab einen ungültigen Stimmzettel, mit Nein hat niemand votiert, und es gab auch keine Stimmenthaltungen. Für den Wahlvorschlag Herr Steffen Schroeder haben 47 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Martin Gorholt haben 45 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Dr. Karl Friedrich Weiland haben 32 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Stephan Goericke haben 55 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Tilo Bernhardt haben 61 Abgeordnete gestimmt. (Beifall BSW) Damit haben Herr Steffen Schroeder, Herr Martin Gorholt, Herr Stephan Goericke und Herr Tilo Bernhardt die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags Brandenburg erhalten und sind zu Mitgliedern des Medienrates gewählt. Allen Gewählten einen herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei den bevorstehenden Aufgaben! (Beifall CDU) Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und übergebe die Sitzungsleitung an meine geschätzte Kollegin Vizepräsidentin Dr. Gruhn.
Jouleen Gruhn
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie nach unserer Mittagspause wieder herzlich hier begrüßen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Zwischenbericht über die Feststellungen der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten des Landtages Brandenburg gemäß § 27 Abgeordnetengesetz Zwischenbericht der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten nach § 27 des Abgeordnetengesetzes Drucksache 8/2798 Ich darf der Vorsitzenden der Kommission, Frau Dr. Maria Nooke, das Wort erteilen. Bitte schön. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Dr. Maria Nooke (Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Bericht der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem DDR-Staatssicherheitsdienst liegt Ihnen vor. Die Offenlegung der Akten der DDR-Geheimpolizei war eine der zentralen Forderungen von 1989. Sie sind seitdem zugänglich, sowohl für persönliche Akteneinsicht als auch für Überprüfungen auf Zusammenarbeit mit der Geheimpolizei. Sind diese Überprüfungen noch zeitgemäß? Ja, denn es geht dabei nicht allein um die persönliche und gesellschaftliche Aufarbeitung, sondern vor allem darum, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken. Abgeordnete üben eines der wichtigsten öffentlichen Ämter im demokratischen System aus. Sie sind für die Gesetzgebung verantwortlich und kontrollieren die Regierung. Sie sind es, die ihr Mandat von den Bürgerinnen und Bürgern erhalten haben und diese im Parlament vertreten. Wer ein solches Mandat übernimmt, muss sich der eigenen Vergangenheit stellen und offen mit seiner Geschichte umgehen. Auch das war eine Forderung von 1989. Die Überprüfung auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS und den mit der Stasi kooperierenden Arbeitsbereichen wie der Abteilung 1 der Kriminalpolizei dient nicht einer Verurteilung, sondern der Transparenz und Glaubwürdigkeit. Wir haben gestern an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 und dessen Niederschlagung erinnert. Der Ausbau des Berichts- und Juni 2026 43 Spitzelsystems, das die gesamte DDR-Gesellschaft durchsetzt hat, war eine der Folgen dieser Proteste, die ohne das Eingreifen der sowjetischen Besatzungsmacht schon damals zum Sturz der Regierung und zum Ende der DDR geführt hätte. Die Staatssicherheit war dabei das zentrale Instrument der SED-Diktatur zur Überwachung, Einschüchterung und Verfolgung von Menschen. Hunderttausende gerieten in das Visier der Geheimpolizei. Viele wurden aus politischen Gründen ihrer Freiheit und ihres Eigentums beraubt, in ihrer beruflichen Entwicklung behindert oder zur Ausreise gedrängt. Das Wissen über die Strukturen und Mechanismen dieses Systems, insbesondere auch der Rolle von Inoffiziellen Mitarbeitern, gehört zu den Grundlagen unserer demokratischen Erinnerungskultur. Wir haben im Bericht deutlich gemacht, dass nicht jede Verstrickung in das System gleich zu bewerten ist. Die vorliegenden Stasi-Akten zu den einzelnen Personen belegen sehr unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit. Bei einer Überprüfung sind deshalb die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend. Es geht darum, welche Funktion die betreffende Person innehatte, inwieweit sie das System stabilisiert hat, wie vertrauensvoll oder distanziert sich die Zusammenarbeit gestaltete, welche Informationen und welche Namen weitergegeben wurden und welche Folgen dies für die Betroffenen hatte oder hätte haben können. Vor allem geht es aber auch darum, wie die Personen heute mit ihrer Vergangenheit umgehen. Das ist bei Abgeordneten in ihrer verantwortungsvollen Position besonders wichtig. Die Frage lautet heute also nicht nur: Was ist damals geschehen? – Gefragt werden muss auch: Wie wird heute damit umgegangen? Für eine demokratische Kultur kann Offenheit und Ehrlichkeit wichtiger werden als die bloße Tatsache einer Verstrickung. Viele Bürgerinnen und Bürger haben Verständnis dafür, dass Menschen in einer Diktatur in schwierige Situationen geraten konnten. Weniger Verständnis gibt es für mangelnde Offenheit, Halbwahrheiten oder fehlende Einsicht. (Beifall SPD und CDU) Die Überprüfung von Abgeordneten schafft Transparenz und trägt zum Vertrauen in die demokratischen Institutionen bei. Sie würdigt die Erfahrungen der Opfer politischer Verfolgung, und sie erinnert daran, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind. Wer heute fragt, ob diese Überprüfungen noch notwendig sind, sollte sich bewusst machen, dass die Folgen der SED-Diktatur bis in die Gegenwart hineinwirken. Für viele Betroffene ist das Verfolgungsschicksal eine tägliche Belastung. Dass sie überhaupt in den Blick der Staatssicherheit gerieten, lag nicht selten an Spitzelberichten Inoffizieller Mitarbeiter. Solange nicht alle Schicksale vollständig aufgearbeitet sind, bleibt die Frage nach der Rolle von Funktionsträgern und ihren Helfern in den Macht- und Unterdrückungsstrukturen der DDR von öffentlichem Interesse. (Beifall SPD und CDU) Es geht dabei um Verantwortung, nicht um Vergeltung. Es geht um eine sachliche und differenzierte Einordnung, nicht um eine pauschale Verurteilung. Und vor allem geht es darum, dass eine demokratische Öffentlichkeit Transparenz verlangen darf, gerade von denjenigen, die politische Verantwortung tragen. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt AfD und BSW und des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
Jouleen Gruhn
Ich bedanke mich sehr herzlich. Insbesondere gilt mein Dank auch den weiteren Kommissionsmitgliedern. Namentlich zu nennen sind Herr Gilbert Furian, Herr Rüdiger Sielaff sowie Frau Uta Leichsenring. Vielen Dank für Ihre Arbeit! (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt AfD und BSW so- wie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/2917 in Verbindung damit: Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/2918 und Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/2919 und Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2023 Bericht des Ministers der Finanzen und für Europa Drucksache 8/174 und Jahresbericht 2025 Bericht des Landesrechnungshofes Drucksache 8/2135 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/2920 Das war eine ganze Menge. Ich eröffne die Aussprache. Es spricht der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Herr Abgeordneter Galau. Bitte schön. (Beifall AfD) Andreas Galau (Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskontrolle): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Grundlage unserer heutigen Beratung bilden der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2025 sowie die Haushaltsrechnung des Ministeriums der Finanzen 2023. Sie liefern die Basis für die Entscheidung des Parlaments zur Entlastung der Landesregierung gemäß Art. 106 Abs. 2 unserer Verfassung. Neben der Beschlussempfehlung zur Entlastung der Landesregierung liegen Ihnen drei weitere Empfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle vor. Diese beziehen sich auf die Entlastung der Präsidentin des Landtages, des Präsidenten des Verfassungsgerichtes und des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2023. Vorangestellt sei ein Dank an alle Ausschussmitglieder für ihr Engagement in den Sitzungen am 13. Januar und am 28. Mai dieses Jahres, insbesondere für die sorgfältige Prüfung der Etats, die Einbindung der beteiligten Ministerien sowie des Landesrechnungshofes und die konstruktiven Beratungen in einem anspruchsvollen Zeitraum mit einem Wechsel der Regierungsbeteiligung und Koalitionsanpassungen. Dieser Umstand führte dazu, dass der Ausschuss für Haushaltskontrolle im Rahmen eines Eilverfahrens die Berichterstatter zu einzelnen Prüfbeiträgen neu zuordnete, sodass jeweils ein Abgeordneter der Koalition und ein Abgeordneter der Opposition an der Beschlussempfehlung beteiligt waren. Zum Prüfumfang: Der Landesrechnungshof legte im Dezember des vergangenen Jahres seinen Bericht 2025 vor. Wie gewohnt beinhaltet der Bericht drei zentrale Themen, namentlich die Ergebnisse zur Haushaltsrechnung 2023, Ausführungen zur allgemeinen Haushaltslage 2024 sowie besondere Prüfungsergebnisse. Mit allen drei Bereichen befasste sich der Ausschuss. Zunächst zur Haushaltsrechnung: Das Haushaltsjahr 2023 schloss kassenmäßig mit Einnahmen und Ausgaben von rund 17 Milliarden Euro ab, etwa 375 Millionen Euro mehr als geplant. Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes wurde die Schuldenbremse erneut nicht eingehalten. Insbesondere das Thema Kreditaufnahme war Gegenstand der Aussprache im Ausschuss, denn nach der Überzeugung des Landesrechnungshofes war diese um mehr als 57 Millionen Euro zu hoch, weil Ausgaben berücksichtigt wurden, die durch Einnahmen von Bund und EU bereits gedeckt waren. Das Ministerium der Finanzen argumentierte mit den Vorgaben des Stabilitätsrates, der dies zulasse. Der Saldo von Einnahmen und Ausgaben betrug minus 488 Millionen Euro. Nach Kreditaufnahmen ergab sich hingegen rechnerisch ein Überschuss von rund 392 Millionen Euro. Dieser Überschuss wurde vollständig der allgemeinen Rücklage zugeführt, wodurch ihr Bestand auf knapp 1,59 Milliarden Euro anwuchs. Aus Sicht des Landesrechnungshofes wurden dadurch faktisch Einnahmen aus Krediten der allgemeinen Rücklage zugeführt. Auch dieser Punkt wurde im Ausschuss erörtert. Des Weiteren diskutierte der Ausschuss über die globale Minderausgabe, die im Jahr 2023 gemessen an den Gesamtausgaben bei über 2 % lag und somit um fast das Sechsfache höher als im Jahr 2019. Zur Haushaltslage 2024: Maßgeblich für die Haushaltslage 2024 ist, dass die Steuereinnahmen mit rund 10,7 Milliarden Euro hinter den Erwartungen zurückblieben, die allgemeine Rücklage deutlich schrumpfte und zum Jahresende 2024 rund 554 Millionen Euro des Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfonds“ nicht abgeflossen waren. Der Ausschuss empfiehlt daher die Fortführung der Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel, strukturelle Defizite schrittweise abzubauen sowie eine stringente Priorisierung von Ausgaben und Maßnahmen bei der weiteren Haushaltsaufstellung vorzunehmen. Zum Dritten befasste sich der Ausschuss für Haushaltskontrolle mit den besonderen Prüfergebnissen des Landesrechnungshofes. Beispielhaft sind die Reduzierung der Büroflächen in der Landesverwaltung, eine wirtschaftlich sinnvolle Aussonderung von IT-Hardware und die Optimierung der Förderrichtlinien für Hochbaumaßnahmen zu nennen. Nach intensiver Beratung und Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachressorts fasste der Ausschuss mehrheitlich den Beschluss, der Landesregierung die Entlastung zu erteilen. Diese Empfehlung ist jedoch kein Freibrief. Die Landesregierung ist aufgerufen, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, Monitoringmechanismen zu etablieren und dem Ausschuss hinsichtlich einzelner Maßnahmen zu berichten. Konkret bittet der Ausschuss bei sieben Themen um einen erneuten Bericht zum 31. Dezember 2026 bzw. zum 30. Juni 2027, um den Stand der umgesetzten Maßnahmen zu evaluieren. Abschließend danke ich allen Beteiligten für die Offenheit im Austausch und für das Engagement für eine verantwortungsvolle, transparente Haushaltspolitik in Brandenburg, denn trotz unterschiedlicher Auffassungen ist eine konstruktive Arbeit von Koalition und Opposition im Sinne einer transparenten Haushaltsüberwachung unerlässlich. Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Ihr Votum zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen. – Vielen Dank. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW])
Jouleen Gruhn
Vielen Dank für Ihren Bericht. – Bevor wir in der regulären Rednerliste fortfahren, darf ich ganz herzlich die Mitarbeitenden des Hans-Otto-Theaters in Potsdam begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ebenso herzlich darf ich die Mitarbeitenden des Krankenhauses in Treuenbrietzen begrüßen. Seien Sie alle herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir fahren in der Rednerliste mit dem Beitrag des Präsidenten des Landesrechnungshofes fort. Bitte schön. Juni 2026 45 Harald Kümmel (Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Die Haushalts- und Finanzpolitik müsse wieder stärker ins Bewusstsein von Regierung und Landtag rücken. Mit dieser Forderung hatte der Landesrechnungshof im letzten Dezember seinen Jahresbericht 2025 vorgelegt, der hier heute abschließend beraten wird. Hintergrund dieser Forderung waren unsere Prüfungen des Jahres 2023 und der Haushaltslage 2024, die Eingang in den Bericht gefunden haben. In diesen Jahren stieg der Schuldenstand bereits auf 21,8 Milliarden Euro. Das Finanzierungsdefizit betrug 1,5 Milliarden Euro und lag damit fast so hoch, als wäre man noch mitten in der Coronapandemie. Hinzu kamen die im letzten Jahr beschlossenen Rekordhaushalte 2025 und 2026. Sie konnten überhaupt nur durch hohe neue Schulden und den Griff in die Rücklagen geplant werden. Angemahnte Konsolidierungsanstrengungen hat es mit dem aktuellen Doppelhaushalt nicht gegeben, und die strukturellen Probleme blieben ungelöst. Aufgrund schwächelnder Einnahmen und weiterhin hoher struktureller Ausgaben drohte Schuldenmachen zur neuen Normalität zu werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landesrechnungshof, dass die neue Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag an erster Stelle die Konsolidierung des Haushalts in ihr Programm aufgenommen hat. Sie haben auch bereits erste Aufträge an die Regierung beschlossen; am Landesrechnungshof wurde durchaus bemerkt, dass Sie dabei auch auf seine Prüfungen zurückgegriffen haben. Die Erkenntnis, dass es nicht weitergehen kann wie bisher, scheint vorhanden zu sein. Ihr müssen nun natürlich Taten folgen, denn zur Stabilität eines Landes gehören solide Finanzen – ich komme gleich darauf zurück. Meine Damen und Herren, im Jahresbericht 2025 hat der Landesrechnungshof besondere Prüfungsergebnisse veröffentlicht, die der Ausschuss für Haushaltskontrolle beraten hat. Wir haben aufgezeigt, dass die Anwendung von Homeoffice und Desksharing beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Millionen Euro bei der Unterbringung der Landesverwaltung sparen könnte. Wir mussten Mängel bei der Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von privaten Waffen so- wie bei Vergabeverfahren des MBJS feststellen. Wir haben darauf hingewiesen, dass das Land viel Geld für Zuwendungen zum Hochbau ausgibt, aber damit seine baupolitischen Ziele nicht erreicht. Wir haben Hinweise zur Neuaufstellung der forensischen Ambulanzen und zur Förderpraxis des Wirtschaftsministeriums gegeben. Wir mussten Unregelmäßigkeiten bei der Wirtschaftsführung der Universität Viadrina feststellen und sehen mit Sorge, wie viel ein Studienplatz an der Viadrina das Land – zumindest im Vergleich – kostet. Schließlich haben wir danach gefragt, warum der zentrale IT-Dienstleister Hardware vernichtet, statt sie zu verwerten. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich konstruktiv mit diesen Sachverhalten auseinandergesetzt, wie Herr Galau richtig dargestellt hat. Ich danke daher den Mitgliedern für die vorliegenden Beschlussanträge, die ja oft nur der Anfang sind, wenn sie noch einmal im Ausschuss beraten werden. (Vereinzelt Beifall SPD, AfD, CDU und BSW) Ich danke natürlich auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die zutage gebrachten Ergebnisse. Werte Abgeordnete, im Hinblick auf die Haushaltslage und den schon vorgelegten Jahresabschluss 2025 sollten Sie bei der vor Ihnen liegenden Haushaltsaufstellung konkrete Konsolidierungsschritte verbindlich vereinbaren. (Vereinzelt Beifall AfD) Dazu gehört die Verabredung eines Konsolidierungspfades für die nächsten Jahre in einer verbindlichen mittelfristigen Finanzplanung. Ziel muss es sein, die Tragfähigkeit des Landeshaushaltes wiederherzustellen. Die Landesregierung hat sich für die Haushaltsaufstellung neue Eckwerte gegeben. Wir kennen sie nicht; vielleicht kennen Sie sie – sie werden ja ein bisschen wie ein kleines Staatsgeheimnis behandelt. Diese Unkenntnis gibt mir aber die Gelegenheit, vor diesem Hohen Haus noch einmal darauf hinzuweisen, worauf es mir dabei ankommen würde. Erstens: Gemessen an den Einnahmen ist der Landeshaushalt rund eine Milliarde Euro zu groß, und zwar schon in der Planung. An der Priorisierung von Maßnahmen und der Konsolidierung der Ausgaben führt kein Weg vorbei. Schauen Sie sich alle drei großen Ausgabenblöcke daher genau an – Personal, Zuwendungen an Dritte und die Zuweisungen an die Kommunen. Zweitens: Die Zinswende ist längst da. Vor drei Jahren wurde der historische Tiefpunkt der Zinsausgaben durchschritten. Weiter anwachsende Gesamtschulden werden die Zinsausgaben nach oben treiben und die Spielräume in der Zukunft verkleinern. Beim nächsten Doppelhaushalt dürfen daher deutlich weniger Schulden geplant werden. Sie könnten zum Beispiel damit beginnen, Kredite für finanzielle Transaktionen nur noch dann zu genehmigen, wenn die entsprechenden Maßnahmen nicht schon durch Einnahmen von Bund und EU gedeckt sind. Drittens: Notlagenkredite sind zu tilgen. Ihre Tilgung per Haushaltsgesetz stetig zu verschieben, entspricht nicht dem Wesen eines Tilgungsplanes, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Schließlich viertens: Globale Minderausgaben sind keine globalen Sparvorgaben des Gesetzgebers an die Regierung. Sie sind ein haushaltstechnisches Instrument, um den Bodensatz abzubilden, den die Verwaltung im Haushaltsvollzug nicht ausschöpft, was ihre Höhe logischerweise begrenzt. Ich gehe davon aus, dass sich der Landtag gerade in Zeiten der Konsolidierung nicht selbst das Recht nimmt, zu sagen, wo konkret gespart werden soll. (Vereinzelt Beifall AfD) Der Landesrechnungshof wird den Haushaltsaufstellungsprozess interessiert begleiten. Es wird darauf ankommen, über das Jahr 2028 hinaus zu blicken. Ich glaube, wir können Brandenburg zutrauen, sich selbst aus der Verschuldungsspirale zu befreien. Ich bin davon überzeugt, das Land kann gestärkt und handlungsfähiger aus diesem Prozess hervorgehen. Der Landesrechnungshof wird seinerseits mit seinen Prüfungen weiter dazu beitragen, dass die öffentlichen Mittel effizient, wirtschaftlich und gesetzeskonform ausgegeben werden. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Kümmel. – Ich darf als Nächsten auf der Rednerliste Herrn Abgeordneten Noack für die SPD-Fraktion nach vorn bitten. Bitte schön. (Beifall SPD)
Andreas Noack SPD
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Herr Kümmel, fangen wir einmal mit dem Staatsgeheimnis an: Es wird spätestens Anfang September gelüftet. Zumindest lautet die Zusage, dass dem Landtag dann ein ausgeglichener Haushalt für 2027 vorgelegt werden wird – und davon gehe ich aus. Dann ist er auch kein Geheimnis mehr, sondern er wird transparent in diesem Hause diskutiert werden. Herr Präsident, der Vorsitzende des Ausschusses und Sie haben schon einige Dinge erwähnt, auf die ich nicht näher eingehen werde. Nur so viel: Wir als SPD-Fraktion werden den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Entlastung der Landesregierung, des Verfassungsgerichtspräsidenten, natürlich des Präsidenten des Landesrechnungshofes und der Präsidentin des Landtages zustimmen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Überraschung!) Ich persönlich danke dem Landesrechnungshof für die sorgfältige Arbeit. Mein Dank gilt dem Präsidenten Harald Kümmel und seinem Team, die erstmalig in der neuen Zusammensetzung den Jahresbericht 2025 vorgelegt haben, und natürlich dem großen Kollegium und den weiteren 150 Mitarbeitern. Sie verantworten letztendlich die Kontrolle des Haushaltsvollzuges, überwachen aber auch die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung und prüfen, ob Verwaltung effizient und zielorientiert agiert und wie sich die Haushaltsführung und langfristige Haushaltsplanung darstellen – der Präsident führte dazu aus. Es wird mit der gebotenen Sorgfalt und einem hohen Maß an Sachverstand geprüft und Kontrolle ausgeübt. Das ist im Sinne von uns als Haushaltsgesetzgeber und findet auch im Interesse der Steuerzahlenden statt, denn die Budgetkontrolle kann natürlich nur stichprobenartig erfolgen. Der Rechnungshof ist sozusagen unverzichtbarer Partner des Parlaments – auch bei der fiskalischen Kontrolle von politisch gesetzten Zielstellungen. Für mich ist aber nicht der Haushaltsbeschluss, sondern der tatsächliche Haushaltsvollzug von Bedeutung. Nicht der Plan ist entscheidend, sondern das Ergebnis – das Ergebnis in der Bewertung, ob es ein guter fiskalischer und politischer Haushalt war. Zur Haushaltsrechnung 2023 werde ich mich ein bisschen kürzerfassen. Nur so viel: Ja, die tatsächliche Verschuldung in Bezug auf den Kreditrahmen liegt bei 21 Milliarden Euro; tatsächlich lag sie Ende 2023 bei 18,4 Milliarden. Allerdings – darauf ist der Präsident eingegangen – hatten wir zu dem Zeitpunkt die historisch niedrigsten Zinsausgaben von etwas mehr als 179 Millionen Euro. Zur Auffassung, ob kreditfinanzierte Transaktionen der Rücklage zugeordnet werden können oder nicht, gab es unterschiedliche Auffassungen in den Berichten des Landesrechnungshofes und des MdFE – jetzt: MdF. Wir konnten dies im Ausschuss nicht lösen, aber man muss sich dazu irgendwann einmal einigen, denn nicht die Gerichte sollen entscheiden, sondern wir wollen klare Regeln, die auch vom Landesrechnungshof getragen werden. Nur so kam ja im Bericht des Landesrechnungshofes die Aussage zustande, dass beim Haushalt 2024 die Schuldenbremse nicht eingehalten wurde – Herr Galau ist auf diesen Punkt eingegangen; auch im Ausschuss wurde darüber intensiv diskutiert. Betrug die Rücklage Ende 2022 noch 1,194 Milliarden Euro, so wissen wir, dass sie zwischenzeitlich aufgebraucht ist. Deswegen kann das Wort der Gegenwart und der Zukunft nur lauten: Konsolidierung. Ich wiederhole: Konsolidierung – die der Landesrechnungshof nicht nur im Bericht 2025, sondern auch davor schon eingefordert hat. Dafür bedarf es aber nicht unbedingt einer Strukturkommission; es bedarf der Verantwortung der Exekutive in der Aufstellung eines Haushaltsplanes. Natürlich kann man den Forderungen des Rechnungshofes an der einen oder anderen Stelle durchaus nachkommen – darauf wurde schon eingegangen; beim Flächenmanagement passiert es ja auch. Der Prozess hat also begonnen, und mit dem Haushaltsentwurf 2027 wird dies sichtbar werden – und werden müssen; davon bin ich fest überzeugt. Da wir bei der Betrachtung des Ergebnisses für 2024 Einnahmen in Höhe von 17,5 Milliarden Euro hatten, waren es 17 Milliarden Euro im vierten Jahr in Folge. Hervorheben möchte ich, dass die Zuweisungen an die Kommunen 2024 auf insgesamt 6,6 Milliarden Euro gestiegen sind – im Vorjahr waren es noch 6,3 Milliarden Euro – und dass dies seit 2015 einen stetigen Aufwuchs bei den Zuweisungen insgesamt an die Kommunen bedeutet, nicht nur bei den Zuweisungen, die wir über das Finanzausgleichsgesetz weitergeben. Allerdings muss man dies differenziert betrachten, da auch die Ausgaben und die Aufgaben der Kommunen letztendlich nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben. Das zeigt aber auch, wie wichtig eine stabile finanzielle Grundlage für die Kommunen ist und bleibt. Ich begrüße die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur transparenten Mittelverwendung und zur Evaluation der investiven Wirkung dieser Mittel ausdrücklich. Zum Prüfergebnis für das Flächenmanagement – ich nenne nur dieses eine Prüfergebnis –: Konsolidierung steht im Raum. Das heißt, man muss effizienter werden und den veränderten Situationen Rechnung tragen. Dies bedeutet auch für die Landesverwaltung, dass sie mit weniger Büroflächen auskommen muss, da mit der veränderten Arbeitswelt – ich nenne nur das Homeoffice als Beispiel – natürlich auch andere Bedarfe entstanden sind. Ob damit tatsächlich 20 Millionen Euro eingespart werden können, werden wir sehen. Ich danke dem Landesrechnungshof, den Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskontrolle, der im Regelfall – wie eigentlich immer in der Vergangenheit – sehr konstruktiv zusammengearbeitet hat, und natürlich auch dem Ausschusssekretariat, das all dies vorbereitet hat. Wie schon am Anfang gesagt werden wir den Beschlussempfehlungen zustimmen. – Danke. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Juni 2026 47
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir kommen zur zweiten Wortmeldung von Herrn Galau, diesmal als Abgeordneter der AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)
Andreas Galau AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskontrolle habe ich bereits über die Arbeit des Ausschusses berichtet. Als Mitglied des Ausschusses und als Abgeordneter der AfD-Fraktion werde ich jetzt den Finger in ein paar Wunden legen, die der Landesrechnungshof erneut in seinem Jahresbericht identifiziert hat. (Beifall AfD – Zuruf: Bravo!) – Nicht wahr? – Neben der stets detaillierten und tiefgehenden Befassung mit den Themen Haushaltsrechnung und Haushaltslage hat der Landesrechnungshof für 2025 kritische Anmerkungen zu zehn besonderen Prüfergebnissen in sechs Ministerien veröffentlicht. Dabei machte er aus seiner Befürchtung, dass das Schuldenmachen zur neuen Normalität werden könnte, keinen Hehl – Herr Kümmel hat es gerade noch einmal ausgeführt. So sind bzw. waren die Rekordhaushalte für 2025 und 2026 im Umfang von jeweils rund 17 Milliarden Euro nur durch neue Schulden in Höhe von 2 Milliarden Euro und den Griff in die Rücklagen zu finanzieren. Die Ursachen für die strukturellen Defizite im Haushalt wurden wieder nicht angegangen. Die mit vielen Versprechungen und hohen Erwartungen eingesetzte Haushaltsstrukturkommission, die genau das für den nächsten Landeshaushalt aufarbeiten sollte, wurde jüngst still und leise mit wenigen schnöden Zeilen unseres Finanzministers beerdigt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach!) Wir haben das bereits an anderer Stelle beklagt und kritisiert – immer mehr Schulden, das wird das neue Normal. (Beifall AfD) Das Land nahm 2024 wiederum weniger Steuern ein. Ebenso wurden die Zuweisungen vom Bund geringer. Dagegen stiegen die laufenden bzw. gesetzlichen Ausgaben 2024 erneut um über 1,1 Milliarden Euro, und zwar zum großen Teil wegen um 14 % gestiegener Personalausgaben durch Tarifsteigerungen und die Anpassung der Beamtenbesoldung. Damit hat Brandenburg wieder deutlich mehr Geld ausgegeben als eingenommen. Der Schuldenstand stieg 2024 auf 21,8 Milliarden Euro. Auch den Umfang der zukünftigen Pensionslasten, für die nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde und wird, hat der Hof erneut kritisiert. Von den zehn besonderen Prüfergebnissen will ich deshalb ein paar hervorheben. So warf der Hof dem Ministerium für Justiz und Digitalisierung und dem Ministerium der Finanzen vor, alte Hardware aus den Büros der Landesverwaltung einfach zu vernichten, statt zum Beispiel eine Verwertung in Form einer Weiterverwendung an Schulen oder in gemeinnützigen Einrichtungen zu prüfen. Von der Abarbeitung der Monita durch die beiden Häuser konnte der Landesrechnungshof zumindest bislang nicht überzeugt werden. Besonders unerquicklich sei das Zuständigkeits-Pingpong zwischen den beiden Ministerien gewesen. Letztlich bleibt es aber wohl eine politische Entscheidung, ob man für die Vernichtung von Hardware viel Geld bezahlen will, wenn sie auch weitergenutzt werden könnte. Auch der Umgang mit der Kritik an den Vorgängen an der Hochschule Viadrina in Frankfurt (Oder) konnte den Hof bislang noch nicht zufriedenstellen. Insbesondere beim Stiftungsrat der Universität liege noch immer einiges im Argen, zum Beispiel die Entschädigung für die Mitglieder des Stiftungsrates, die man unverändert sehr kritisch sieht. Die Studentenzahlen kennen seit Langem nur einen Trend, nämlich nach unten. Erneut wurde in der Debatte gefordert, dass sich die Viadrina schnell ein neues, bedarfsgerechtes Profil geben müsse. Gleichfalls zum wiederholten Male musste sich der Landesrechnungshof mit dem Landessportbund beschäftigen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach nee!) Im vorliegenden Jahresbericht warf er dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor, dass man gegenüber dem Landessportbund auf die Rückforderung von Fördermitteln verzichtet habe, obwohl deren Ausreichung zumindest Fragen aufgeworfen hatte. Die Aufarbeitung dieses Komplexes konnte den Hof ebenfalls noch nicht vollständig zufriedenstellen. Wir haben uns bei der Abstimmung über die Erledigung des Prüfberichtes deswegen der Stimme enthalten. In der Debatte um das Kapitel Haushaltsrechnung im Jahre 2025 vermisste der Hof ganz konkret eine Stellungnahme zu der in seinen Augen unverhältnismäßig hohen und weiter steigenden globalen Minderausgabe in den letzten Haushaltsjahren. Er betonte, dass sie die Handlungsfähigkeit des Parlamentes als Haushaltssouverän spürbar einschränke. Dieser Umstand solle bei der Aufstellung der zukünftigen Landeshaushalte unbedingt ausgeräumt werden. Den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle an das Hohe Haus werden wir – wie bei den Entlastungen des Landesrechnungshofes und des Landesverfassungsgerichtes für 2020 – nur zum Teil mit unserer Zustimmung folgen. Bei der Entlastung des Landtages haben wir uns enthalten. Bezüglich der Entlastung der Landesregierung haben wir als Oppositionsfraktion mit Nein gestimmt, (Beifall der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Lena Kotré [AfD]) nachdem wir in den Debatten mit unserer Sicht wie so oft nicht durchdringen konnten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Danke schön. – Wir kommen als Nächstes zum Beitrag von Herrn Prof. Dr. Schierack. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! Zunächst auch von mir herzlichen Dank dem Landesrechnungshof für die sorgfältige Arbeit und die Vorbereitung der entsprechenden Sitzungen! Viele Grüße an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch an die Mitglieder des Ausschusses! Sie wissen es: Es war eine intensive und sehr sachorientierte Beratung ohne viel Polemik. Wir haben das Bild, das der Landesrechnungshof zeichnete, zur Kenntnis genommen, über viele Prüfberichte intensiv beraten, und wir haben uns natürlich Erklärungen geben lassen. Der vorliegende Bericht zeigt ein sehr differenziertes Bild. Einerseits ist festzustellen, dass das Haushaltsjahr 2023 in einer weiterhin von Krisenfolgen geprägten Zeit bewältigt werden musste. Es gab Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Krankenhäuser und Unternehmen; Sie wissen das. Andererseits – das wurde noch einmal sehr deutlich – gibt es weiterhin Probleme bzw. stehen wir vor Herausforderungen, die darin bestehen, die Schuldenbremse einzuhalten, was in dieser Zeit nicht passierte. Die Konsolidierung der Landesfinanzen und die steigenden Personal- und Versorgungsaufgaben sind Themen, die uns alle weiterhin beschäftigen werden. Die Hinweise, die uns der Landesrechnungshof gegeben hat, verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Davon war auch die Debatte geprägt, wenn wir getagt haben. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat all dies nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern die einzelnen Prüfergebnisse auch intensiv diskutiert und natürlich Vorschläge gemacht und weitere Prüfberichte angefordert. Ich nenne beispielsweise die Modernisierung des Flächenmanagements der Landesverwaltung oder die effektive Nutzung von Büroräumen im Landeseigentum sowie die Verbesserung digitaler Verfahren hier in diesem Land. Das zeigt, dass viele Ressorts Hinweise des Rechnungshofes durchaus umsetzen, dass aber auch wir im Ausschuss an Lösungen arbeiten. Das ist nicht immer einfach. Wir müssen uns in kürzester Zeit in eine Systematik einarbeiten, für die wir nicht unbedingt Fachsprecher sind. Aber es ist sehr interessant, einmal in andere Bereiche zu schauen und zu sehen, wie dort gearbeitet wird und was dort passiert. Das zeigt aber auch: Es ist kein Selbstzweck, wenn wir Abgeordnete einmal nach rechts und links schauen. Wir sind bereit, die Verbesserung staatlichen Handelns ständig und kritisch anzugehen. Den Willen zur Umsetzung sehe ich bei der Landesregierung und den einzelnen Ressorts, obwohl dort noch die eine oder andere Maßnahme zu ergreifen ist. Ich weiß: Auch wenn wir die Landesregierung heute entlasten, war nicht alles fehlerfrei – sonst bräuchten wir den Landesrechnungshof nicht. Es gibt also Details, an denen wir arbeiten müssen. Die Entlastung bedeutet vielmehr, dass wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Landesregierung verantwortungsvoll gearbeitet hat – nicht fehlerfrei, aber verantwortungsvoll. Das wollen wir heute bei allen festgestellten Maßnahmen transparent diskutieren und mit Verbesserungsmaßnahmen für die Zukunft versehen. Deshalb hat der Ausschuss folgerichtig die Empfehlung gegeben, der Landesregierung die Entlastung zu erteilen. Zugleich verbinden wir damit die klare Erwartung, dass die aufgezeigten Handlungsbedarfe, die heute im Einzelnen diskutiert worden sind, abgearbeitet werden. Ebenso erwarten wir – das wird die Aufgabe für den kommenden Haushalt sein – eine Haushaltskonsolidierung mit Augenmaß, damit wir diese Punkte, die ich bereits angesprochen habe, auch einhalten. Damit wir dies in Verantwortung, mit Augenmaß und Verlässlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung bringen, wenn es um den neuen Haushalt im Land Brandenburg geht. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Der Nächste in der Rednerliste ist Abgeordneter Lehmann für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW)
Gunnar Lehmann BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Gruhn! Sehr geehrter Herr Präsident Kümmel! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Der Landesrechnungshof hat mit seinem Jahresbericht 2025 erneut eine wertvolle Grundlage dafür geschaffen, aus der Vergangenheit zu lernen und Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion herzlich beim Landesrechnungshof bedanken. Natürlich schlagen Sie auch kritische Töne an – das sind wir gewohnt, das ist richtig, das ist Ihre Aufgabe –, vor allem in den Bemerkungen zur Haushaltslage, die Beachtung im politischen Raum finden müssen. Da stimme ich dem Rechnungshof ausdrücklich zu: Wir müssen solide haushalten. Das darf aber nach Auffassung meiner Fraktion im Umkehrschluss nicht bedeuten, dass das Land kaputtgespart werden muss. (Beifall BSW) Sich politisch über die Überwachung der Schuldenbremse zu streiten, hält die BSW-Fraktion deshalb nicht für zielführend. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass der Staat auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt. Die Schuldenbremse muss deshalb nach unserer Auffassung zwingend reformiert werden. Staatliche Ausgaben für Brücken, Straßen, Schienen, Schulen, Wohnungen und andere Infrastruktur sind aus der Schuldenbremse auszuklammern. (Beifall BSW) Einnahmeseitig müssen Kapitalerträge genauso besteuert werden wie Arbeitseinkommen. Die Vermögensteuer muss schnellstens wieder eingeführt und die Erbschaftsteuer erhöht werden. Statt Milliarden Euro für die Herstellung von Kriegstüchtigkeit bereitzustellen, braucht es Milliarden für eine Bildungsoffensive, die Daseinsvorsorge, den Erhalt und den Ausbau der flächendeckenden ärztlichen Versorgung sowie der Krankenhäuser. (Beifall BSW) Auch der Ergebnisbericht des Jahres 2025 zeigt wieder Stärken und Schwächen im Verwaltungshandeln auf. Wir haben bereits einige Beispiele gehört. Moniert wird, dass die Büroflächen in der Juni 2026 49 Landesverwaltung vermehrt ungenutzt bleiben, weil sich die anlassbezogene Wohnraumarbeit weitestgehend etabliert hat. Brandenburg nutzt diese Entwicklung bisher nicht, um teure Büromieten einzusparen. Das jährliche Einsparpotenzial wird vom Landesrechnungshof auf 20 Millionen Euro geschätzt – oder in anderen Worten: zehn Grüne Wochen. Der Ergebnisbericht zur Finanzierung des Hauses des Sports am Luftschiffhafen zeigt aus meiner Sicht am eindrucksvollsten, welches Eigenleben und Selbstverständnis der Landessportbund Brandenburg entwickelt, wenn es an entsprechender Fach- und Rechtsaufsicht fehlt bzw. diese nicht ausreichend wahrgenommen wird. Zum Stichtag 1. Januar 2025 zählte der Landessportbund Brandenburg 370 000 Mitglieder, die im organisierten Sport aktiv sind. Damit sind Sportvereine mit Abstand die größte Bürgerbewegung in Brandenburg. Sie stehen nicht nur für Sport, sondern auch für Zusammenhalt und Eigeninitiative: Sie sind soziale Ankerpunkte und in der Lage, Menschen aller Altersgruppen und Nationalitäten zu verbinden. Nicht zuletzt fördern sie die Gesundheit und senken damit die gesellschaftlichen Kosten für das Gesundheitssystem. Jeder in den Sport investierte Euro ist ein Euro für die Zukunft des Landes. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei jedem Sportverein für sein ehrenamtliches und gesellschaftliches Engagement bedanken. (Beifall BSW) Wir müssen alles daransetzen, dass die Förderung an der Basis ankommt und nicht im Überbau versandet. Denn moderne Sportstätten und starke Vereine sind ein entscheidender Schlüssel, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu sichern. Als Quintessenz dieses Ergebnisberichtes hat der Ausschuss für Haushaltskontrolle in der Beschlussempfehlung entsprechende Hausaufgaben für die Landesregierung formuliert, denen meine Fraktion zustimmen wird. – Danke. (Beifall BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir kommen schließlich zum Beitrag unseres Finanzministers Herrn Keller für die Landesregierung.
Daniel Keller
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte an dieser Stelle meinen herzlichen Dank aussprechen an die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses, den Präsidenten des Landesrechnungshofes mit seinen Direktoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Prüfung durchgeführt haben. Ich bedanke mich ausdrücklich für die geleistete Arbeit und die konstruktive Beratung. Ich glaube, nicht jedem ist bekannt, dass die konstruktive Beratung nicht nur im Rahmen dieses Ausschusses stattfindet, sondern wir auch im Vorhinein mit dem Landesrechnungshof in Kontakt treten können, wenn die Landesregierung Förderrichtlinien oder Ähnliches aufstellt, um zu prüfen, ob das eine oder andere Problem vermieden werden kann. Insgesamt ist festzustellen, dass die Landesregierung in den letzten Jahren ordnungsgemäß gehandelt hat. Bei verschiedenen Punkten gibt es unterschiedliche Interpretationen, und es gibt Punkte, an denen zu Recht Kritik geübt wurde. Hier ist es unsere Aufgabe als Landesregierung, diese Kritik auszuräumen bzw. aufzuklären und diese Punkte gegebenenfalls zu verändern. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich auch in diesem Jahr eingehend mit den verschiedenen Punkten des Jahresberichts 2025 auseinandergesetzt. Das Ministerium für Finanzen stand unter anderem mit dem Thema Flächenmanagement – darüber wurde gerade schon gesprochen – und der Aussonderungsrichtline in der Prüfung. Zahlreiche Einzelfragen wurden im Ausschuss von Ministerinnen, Ministern und Staatssekretären ausführlich beantwortet. In den vergangenen Jahren wurden Verbesserungsvorschläge des Landesrechnungshofes aufgenommen und, soweit möglich, bereits umgesetzt. Umso erfreulicher ist es, dass der Landesrechnungshof im Ergebnis seiner vielfältigen Feststellungen die Initiativen der Landesverwaltung anerkennt. Es ist angesichts der angespannten Haushaltslage geboten, Einsparpotenziale in unserem Bereich – auch beim Thema Büroflächen der Landesverwaltung – schrittweise zu realisieren. Wir werden uns auf den Weg machen, um die neuen Arbeitswelten auch beim Thema Büroflächen abzubilden, um nur einen Punkt noch einmal herauszugreifen. Insgesamt ist es so, dass noch große Herausforderungen bestehen, aber in den letzten Jahren vor allem auch Unsicherheiten bestanden, die Berücksichtigung bei der Bewertung der Aufstellung von Haushalten finden müssen. Lassen Sie mich dementsprechend am Ende zwei, drei Sätze zu den vergangenen Jahren sagen, und vielleicht noch in zwei, drei Sätzen nach vorne blicken. Zur Wahrheit gehört: Wenn wir über die Haushaltsaufstellungsverfahren der letzten Jahre reden, dann reden wir über eine Coronapandemie und den Ausbruch eines Krieges in Europa mit all dem, was er an Preis- und Energiepreisentwicklung mit sich gebracht hat. Diese Landesregierung wird, wie auch die vorherigen Landesregierungen, auf Krisen reagieren, indem sie an der Seite der Kommunen und der Brandenburgerinnen und Brandenburger steht, und bereit sein, ihre finanziellen Mittel und Handlungsspielräume zu nutzen. Schlussendlich ist es nicht die Landesregierung allein, sondern auch der Haushaltsgesetzgeber – die Parlamente und die Abgeordneten –, der in der Krise bewiesen hat, dass es einen handlungsfähigen Staat gibt – einen Staat, der finanzielle Ressourcen in die Hand nimmt. (Beifall SPD und CDU) Lassen Sie mich aber auch sagen: Wenn wir in die vergangenen Jahre blicken und über Krisen reden, heißt es auch, dass wir in Zeiten, in denen diese Krisen weniger große Auswirkungen haben, dazu aufgefordert sind, zu konsolidieren. Es bestehen weiterhin große Unsicherheiten mit dem Kriegsgeschehen im arabischen Raum, dem Thema Ölkrise und der Frage, was diese Herausforderungen für die Wirtschaft insgesamt und für das Land bedeuten. Wir stehen vor Herausforderungen hinsichtlich der Entwicklung der Steuereinnahmen – hier gibt es seit der Mai-Steuerschätzung schon klare Erkenntnisse. Ich sage Ihnen dennoch: Diese Landesregierung und diese Koalition haben in ihrem Koalitionsvertrag und in einem Antrag im handeln und dem Parlament im September einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen werden, der beweist: Handlungsfähigkeit in der Krise, Mittel in die Hand zu nehmen, bedeutet auch, in Zeiten, in denen es möglich ist, zu konsolidieren, zu sparen und Ausgabenkritik zu üben – und trotzdem nicht die Augen zu verschließen vor den Zukunftsinvestitionen, die jetzt gerade geboten sind. Das haben wir vor und das werden wir im September vorlegen. Und zu den Eckwerten möchte ich sagen: Ich freue mich, dass diese Eckwerte und das Eckwerteverfahren, das wir wieder eingeführt haben, auf ein gewisses Interesse stoßen. Ich kann Ihnen sagen: Viel interessanter ist für uns das Ergebnis dieses Verfahrens. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen und treten in die Abstimmungen ein. Uns stehen insgesamt vier Abstimmungen bevor. Wir kommen zunächst zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung der Landtagspräsidentin für das Rechnungsjahr 2023, Drucksache 8/2917. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und die Landtagspräsidentin für das Rechnungsjahr 2023 entlastet. Wir kommen zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 2023, Drucksache 8/2918. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und der Präsident des Verfassungsgerichts für das Rechnungsjahr 2023 entlastet. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung des Landesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 2023, Drucksache 8/2919. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch diese Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und der Landesrechnungshof für das Rechnungsjahr 2023 entlastet. Wir kommen zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung und zum Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2023, Bericht des Ministers der Finanzen und für Europa, und zum Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs, Drucksache 8/2920. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Beschlussempfehlung bei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt und die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 entlastet. (Steeven Bretz [CDU] in Richtung der BSW-Fraktion: Ich sage herzlich Danke! – Weiterer Zuruf) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 8. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] in Richtung der BSW-Fraktion: Das nennen wir konstruktive Opposition!) Nun übernimmt mein Kollege Herr Genilke. Vielen Dank.
Rainer Genilke
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Anerkennung der parlamentarischen Gruppe „Wir für Brandenburg“ Antrag der Abgeordneten Melanie Matzies (fraktionslos), Reinhard Simon (fraktionslos) und André von Ossowski (fraktionslos) Drucksache 8/2520 Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2984 Ich eröffne die Debatte. Sie beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Scheetz für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)
Ludwig Scheetz SPD
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Plenum schon sehr ausführlich über den vorliegenden Antrag debattiert und im Zusammenhang mit der Änderung des Fraktionsgesetzes auch schon sehr viel über die Gruppenbildung diskutiert. Wir haben im Hauptausschuss eine entsprechende Anhörung durchgeführt, bei der auch die drei fraktionslosen Abgeordneten noch einmal zu Wort gekommen sind. Wir haben einige Kriterien aufgestellt, an denen wir festmachen können bzw. wollen, ob dieser Antrag auf Gruppenbildung gerechtfertigt ist oder nicht. Ein Kriterium ist zum Beispiel, dass es keinen Missbrauch in Form einer Fraktionsmehrung geben darf. Es soll also ausgeschlossen sein, dass es sich um eine rein taktische Aufspaltung handelt, um daraus einen Vorteil zu ziehen. Ich kann hier weiß Gott nicht erkennen, dass eine Aufspaltung aus taktischen Gründen vollzogen wird. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ein weiteres Kriterium ist, dass man sich als politische Konkurrenz zur bisherigen Fraktion versteht. Ich sage mal, der Konkurrenzbegriff ist auslegbar, aber grundsätzlich ist hier schon erkennbar, dass man sich von der bisherigen Fraktion, dem BSW, politisch abgrenzt. (Christian Dorst [BSW]: Aber hallo! – Zuruf des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Das entscheidende Kriterium ist natürlich – das ist hier schon sehr häufig zum Ausdruck gebracht worden – die Homogenität. Der Kollege André von Ossowski hat es im Hauptausschuss schon angesprochen: Die Homogenität wird teilweise wie eine Monstranz vor sich hergetragen. – Wir konnten feststellen, sowohl in der Anhörung des Hauptausschusses, zu der die drei fraktionslosen Abgeordneten ein inhaltliches Papier vorgelegt Juni 2026 51 haben, ein fünfseitiges Papier zu ihren politischen Zielen, als auch anhand des Abstimmungsverhaltens im Plenum, dass eine politische Homogenität durchaus erkennbar ist. Demzufolge steht der Zustimmung zu dieser Gruppenbildung aus unserer Sicht hier nichts entgegen. (Lachen des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Man kann natürlich fragen: Warum macht ihr das? – Klar, wir könnten den Antrag auch ablehnen. Wir haben das rauf und runter diskutiert. Es würde sicherlich auf einen Rechtsstreit vor dem Landesverfassungsgericht hinauslaufen, und das Landesverfassungsgericht würde wahrscheinlich im Sinne der drei fraktionslosen Abgeordneten urteilen. Insofern können wir uns diesen Weg auch sparen und hier die Gruppenbildung ermöglichen – auch wenn im weiteren Verlauf sicherlich noch ein paar Fragen organisatorischer Natur zu klären sind. Im Hauptausschuss wurde vom BSW und von der AfD schon angesprochen, dass das, was dort programmatisch und inhaltlich vorgelegt wurde, ein bisschen dünn sei. Ich habe dann nachgesehen und festgestellt, dass das BSW bis heute kein Grundsatzprogramm hat. Auf der Webseite ist nach wie vor ein vierseitiges Manifest hinterlegt. (Zurufe der Abgeordneten Falk Peschel, Christian Dorst und Stefan Roth [BSW] – Gegenruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Da war ich etwas überrascht. Dass man bei anderen so hohe Maßstäbe an politische Papiere anlegt, solche Papiere aber selbst nicht liefert, fand ich zumindest bemerkenswert. – Ich bedanke mich an der Stelle für die Aufmerksamkeit, weil meine drei Minuten abgelaufen sind. Wir werden der Gruppenbildung zustimmen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon – Christian Dorst [BSW]: Peinlich!)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Hohloch. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir diskutieren heute zum x-ten Mal über die Bildung der Gruppe „Wir für Woidke“. (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Lassen Sie mich kurz erklären, warum wir diese Gruppe „Wir für Woidke“ und nicht „Wir für Brandenburg“ nennen. Herr von Ossowski, wir haben es hier heute schon gehört: Eine gewisse Homogenität muss natürlich vorhanden sein, wenn man sich als Gruppe zusammenschließt. Sie begründen diese Homogenität damit, dass Sie eine Agenda vorgelegt haben. Meines Erachtens besteht sie aus sechs Teilaspekten. Diese erstrecken sich vor allem über das Themenfeld Soziales und soziale Medien und das Thema Medienpolitik. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Bei allen anderen Politikfeldern ist uns völlig unbekannt, wofür Sie dort stehen. Sehen Sie es uns dementsprechend nach, dass wir nicht einschätzen können, wie Sie als Gruppe in anderen Politikfeldern agieren würden, wenn wir etwa über Wirtschaftspolitik oder über Infrastrukturprojekte sprechen. Was wollen Sie dann tun? Soll das dann eine freie Abstimmung sein, was Sie in der Hauptausschusssitzung wiederholt gesagt haben? Es ging nicht um das freie Mandat – das haben Sie nicht erwähnt, wir haben das überprüft –, Sie haben von der freien Abstimmung geredet. Doch dann wäre es sinnvoller, das freie Mandat auch auszuüben und als drei Abgeordnete mit drei unterschiedlichen Schwerpunkten zu agieren – nicht als Gruppe, die auch noch staatlich finanziert werden muss. – Das ist das Erste. Das Zweite ist: Ihnen fällt offensichtlich eine Oppositionsrolle zu. Opposition kommt von „oppositio“, dem Substantiv zu „gegenüberstehen“ – das habe ich beim letzten Mal schon gesagt. Aus den Äußerungen, die Sie tätigen und im Hauptausschuss getätigt haben, wird das aber nicht ersichtlich. Eine Opposition lehnen Sie als „Fundamentalopposition“ ab – das haben Sie gesagt. Sie haben gesagt, Sie wollten das Regierungshandeln kritisch begleiten – das klingt eher wie kritische Sympathie gegenüber der Regierung Dietmar Woidke. Wir haben heute gesehen, was das praktisch bedeutet, als die Oppositionsfraktion BSW, der Sie einmal angehört haben, die 3. Lesung der Bauordnung beantragt hat. Anstatt diesen Antrag zur Bauordnung an den zuständigen Fachausschuss zu überweisen, und zwar an den Infrastrukturausschuss, haben Sie – und es gibt überhaupt keine Begründung dafür, das zu tun, außer aus machttaktischem Kalkül – ihn zusammen mit den Koalitionsfraktionen an den Hauptausschuss überwiesen. Dafür gibt es keine inhaltliche Begründung. (Beifall AfD und BSW) Das zeigt mir relativ deutlich, wie es in den nächsten drei Jahren aussehen wird. Wir haben also zwei Oppositionsfraktionen …
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Dennis Hohloch AfD
Normalerweise darf ich meinen Satz zu Ende bringen, aber ja.
Rainer Genilke
Bitte.
André von Ossowski fraktionslos
Herr Hohloch, nur eine Frage: Sie stimmen mir doch hoffentlich zu, dass wir Ihnen keinerlei Rechenschaft für irgendein Abstimmungsverhalten schulden, das wir hier an den Tag legen. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD])
Dennis Hohloch AfD
Herr von Ossowski, Sie sind mir überhaupt keine Rechenschaft schuldig, aber Sie haben den Wählern gegenüber eine Rechenschaftspflicht. (Beifall AfD und BSW) Die Menschen haben Sie nicht gewählt, um diese Regierung zu unterstützen. Die Menschen haben Sie gewählt, damit Sie mit dem BSW gegenüber der SPD und der CDU eine wirkliche Opposition darstellen. (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Vielleicht haben sogar einige Wähler gehofft, dass BSW und AfD in diesem Parlament eine politische Mehrheit haben werden und in diesem Land endlich einen politischen Wechsel vollbringen können. Aber das haben Sie offensichtlich nicht so gesehen. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Um die Frage zu beantworten: Sie sind mir gegenüber nicht rechenschaftspflichtig; das ist korrekt. Aber Sie müssen auch nicht denken, dass ich Ihnen gegenüber bei der Frage, warum wir Ihnen nicht zustimmen, rechenschaftspflichtig bin. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir werden dieser Gruppenbildung nicht zustimmen, denn wir sind der Meinung, dass ein Missbrauch parlamentarischer Rechte vorliegt: Hier schließen sich drei Abgeordnete zusammen, die vorher über eine andere Liste gewählt wurden. Sie haben klargemacht, dass sie zu vielen politischen Feldern unterschiedlich abstimmen werden. Sie wollen aber aus Steuergeldern Gruppenmittel erhalten, um damit Personal anzustellen. Das lehnen wir ab. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Ich finde es interessant, dass man das Landesverfassungsgericht vorschiebt und sagt, man wolle keinen Rechtsstreit. Ich sage Ihnen: Wenn hier drei ehemalige AfD-Abgeordnete säßen, wären Sie in jeden Rechtsstreit gegangen – auch wenn Sie verlieren würden. (Beifall AfD und BSW)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren fort; für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Eichelbaum.
Danny Eichelbaum CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat im März eine Änderung des Fraktionsgesetzes beschlossen – nach § 21 Abs. 1 Satz 1 kann der Landtag der Bildung einer Gruppe von mindestens drei Abgeordneten zustimmen. Voraussetzung dafür ist nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung die politische Homogenität der Gruppe. Der Hauptausschuss – das wurde hier vorhin schon angesprochen – hat sich in der vergangenen Woche mit dem Antrag auf Anerkennung der parlamentarischen Gruppe „Wir für Brandenburg“ befasst und die drei Abgeordneten dazu auch angehört. Dabei wurde deutlich, dass die drei Abgeordneten dauerhaft und verbindlich als Gruppe zusammenarbeiten wollen. Das Verfassungsgericht Brandenburg hat klargestellt, dass der Zusammenschluss der gemeinsamen Verfolgung politischer Ziele dienen muss. Die drei Abgeordneten haben dem Hauptausschuss ihre gemeinsame politische Agenda für diese Wahlperiode vorgestellt und in den Beratungen auch gezeigt, dass zwischen ihnen und der BSW-Fraktion ein klarer und endgültiger Bruch besteht – das merken wir hier auch oft. Überzeugt das politische Programm dieser neuen Gruppe inhaltlich? Darüber gibt es hier im Hause sicherlich ganz unterschiedliche Auffassungen. Aber darauf kommt es nicht an; es geht allein um die Frage, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung einer parlamentarischen Gruppe vorliegen. Nach den Beratungen im Hauptausschuss ist diese Frage ganz klar mit Ja zu beantworten. Deshalb stimmen wir der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu. – Danke. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren mit der Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion spricht der Abgeordnete Roth zu uns. (Beifall BSW)
Stefan Roth BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger – insbesondere, denn um Ihr Steuergeld geht es hier im Wesentlichen. Heute wünscht sich die nur zu diesem Zweck künstlich geschaffene Gruppe „Wir für Beliebigkeit“ eine Million Euro jährlich von Ihnen. Das ist ein starkes Stück. Liebe Frau Matzies, wie viele Kinder könnte man mit diesem Geld fördern und schützen? (Oh! bei der SPD) Juni 2026 53 Wie viele Kulturschaffende könnte man mit diesem Geld in ihrer Existenz sichern, Herr Simon? Wie viele Richterstellen könnte man schaffen, Herr von Ossowski? Mehr als eine Million Euro pro Jahr soll es also für Sie sein. Wir lehnen diese Selbstbedienung selbstverständlich ab. (Beifall BSW) Liebe Kollegen, dass Sie Teil der Opposition sind, nimmt Ihnen doch nun wirklich niemand ab. (Beifall des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Sie sind die Außenstelle von CDU und SPD – das zeigt uns das Verhalten bei Debatten und Abstimmungen ständig, insbesondere auch heute. Welche Oppositionsgruppe wird denn bitte derart von der Koalition verteidigt? (Beifall BSW und AfD) Opposition für den Oppositionszuschlag simulieren, und das mit dem Beifall der Koalitionsfraktionen – das stinkt doch wirklich zum Himmel. Stellen wir uns vor, Viktor Orbán hätte die Wahl in Ungarn knapp verloren. Ein paar Tage später beschließen ein paar Abgeordnete des Wahlsiegers, die Partei zu verlassen, die Seiten zu wechseln und Viktor Orbán wieder an die Macht zu verhelfen – natürlich mit ein paar Inszenierungen garniert. „Das Ende der Demokratie in Europa“, würde getitelt. Ich frage mich: Wo ist denn die Betroffenheit der großen Demokraten, wenn das Gleiche hier in Brandenburg passiert? Die Hälfte der Sitze in diesem Landtag wurde von den Wählern an Parteien vergeben, die nicht dem Block der etablierten Parteien angehören – aus guten Gründen. SPD und CDU haben dieses Wahlergebnis dreist korrigiert, weil es ihnen nicht passte. Ich wiederhole das Zitat von Bertolt Brecht aus der Gedenkveranstaltung von gestern: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte sich ein anderes?“ Sie sagen, die AfD und andere seien die Feinde der Demokratie. Das Problem ist, die Leute nehmen Ihnen das nach solchen Aktionen doch nicht mehr ab. (Vereinzelt Beifall AfD) Im Gegenteil, sie sehen, dass die selbsternannten Verteidiger der Demokratie selbst vollkommen autoritär werden. Als wir diese Partei gründeten, die sich klar gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit, den kriegsbesoffenen Mainstream und damit auch den bestehenden öffentlichen Rundfunk und die Medienstaatsverträge stellt, war uns klar, dass man uns bearbeiten wird. Es war klar, dass man versuchen wird, Leute einzuschleusen. Es war klar, dass man versuchen wird, Leute herauszubrechen. (Oh! bei der SPD und der CDU – Zurufe von der AfD) Das Kapitel, das wir heute schließen, war also in gewisser Weise erwartbar, und es ist letztlich ein Kompliment an uns. Uns stärkt diese Häutung. Das zeigen auch die besseren Umfragewerte, die wir hier zweifach bekommen haben – nach Ihrem Abgang und auch nach dem Abflug von Herrn Crumbach. Dafür vielen Dank. Rückgrat haben nicht alle. Diese Gruppe wird auch ein Denkmal für den Mut und das Rückgrat meiner Partei sein – das BSW, auf das ich stolz bin. (Ah! bei der SPD) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Nach der Rednerliste folgt nun der fraktionslose Abgeordnete von Ossowski.
André von Ossowski fraktionslos
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, danke schön für Ihre Wortbeiträge. Vorneweg das amtlich Wichtige: Wir haben die verfassungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass es zulässig und möglich ist, in diesem Parlament mit Zustimmung eine Gruppe zu bilden. (Dennis Hohloch [AfD]: Wir nicht!) Wir haben das Fraktionsgesetz wieder vom Kopf auf die Füße gestellt: Die Anerkennung einer Gruppe muss nicht erfolgen – sie kann erfolgen. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Demokraten ihren Respekt vielleicht auch dann zeigen, wenn sie Andersdenkende bei ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, auch wenn sie selbst davon keinen großen Vorteil haben? Das merke ich zum Beispiel in Gesprächen. Ich stehe immer für Gespräche zur Verfügung, wenn man es denn möchte und mag, weil die Politik nicht nur hier im Plenum und in den Ausschüssen gemacht wird, sondern auch in Gesprächen draußen auf den Gängen oder in den Pausen – oder zwischendurch, wenn man einander etwas schreibt. Ich sage es noch einmal: Respekt vor dem Amt des anderen Abgeordneten sollte uns doch im Blut liegen. Nur so weit dazu. Für die Arbeit im Landtag brauchen wir diese Gruppe nicht zwingend. Aber was liegt vor? Wir haben es mit einer klassischen Fraktionsspaltung zu tun, nicht aber mit einer Fraktionsmehrung. Wie die Fraktionsspaltung sich vollzog, ist für jeden nachvollziehbar; das war ein öffentlich geführter Diskurs. Fünf Abgeordnete haben die Fraktion des BSW verlassen – aus erkennbaren und nachvollziehbaren Gründen, die von niemandem infrage gestellt wurden. Diese Gründe sind anzuerkennen, weil man seine politische Meinung frei äußern darf und das Mandat es zulässt, sich so von einer Partei oder einer Fraktion zu trennen, wie wir es getan haben. Ich hoffe, dass man es überwunden hat – dass das Fass nicht mehr überläuft und die Enttäuschung heute endet. Die BSW-Fraktion spricht hier immer die finanziellen Mittel an, die mit dem Gruppenstatus verbunden sind. Ich sage für alle – auch für die Zuschauer, die oben auf der Tribüne sitzen –: Selbstverständlich bekommen die Abgeordneten der Gruppe vom Steuerzahler keinen einzigen Cent zusätzlich. Es gibt Mittel, die für die Arbeit der Gruppe erforderlich sind; diese Arbeit verursacht natürlich auch einige Kosten. – Sofort, Herr Hohloch.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
André von Ossowski fraktionslos
Ja, ich lasse eine Zwischenfrage zu.
Rainer Genilke
Bitte schön, Herr Hohloch.
André von Ossowski fraktionslos
Den Satz wollte ich noch beenden, aber …
Rainer Genilke
Es ist schwierig, bei Ihnen auf eine Pause zu warten. (Heiterkeit)
André von Ossowski fraktionslos
Aber Sie haben es geschafft, Herr Präsident. – Ja, bitte, Herr Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Herr von Ossowski, Sie sagten „sofort“, also stelle ich die Frage auch sofort. Ich will Ihnen die Möglichkeit geben, zu erklären, was Sie mit dem Satz meinten, Sie wollten das Geld nicht für die Arbeit im Parlament benutzen. Ich dachte, das kommt noch, aber Sie haben es nicht erklärt. Für die Arbeit im Parlament brauchen Sie das Geld nicht – das war der Satz. Da frage ich mich: Wofür brauchen Sie das Geld denn sonst? Als Gruppenmittel ist dieses Geld zweckgebunden – für die Arbeit innerhalb, nicht außerhalb des Parlaments.
André von Ossowski fraktionslos
Danke, Herr Hohloch. (Der Redner dreht sich zum Vizepräsidenten.) Darf ich, Herr Präsident? Danke. – Ich habe gesagt, die Mitglieder der Gruppe bekommen kein Geld, das sie, als Abgeordnete, für sich persönlich in Anspruch nehmen; das wollte ich – um das für die Öffentlichkeit klarzustellen – sagen. Selbstverständlich wird die Gruppe finanzielle Unterstützung erhalten, weil parlamentarische Arbeit natürlich nicht allein von den Abgeordneten gemacht wird. Auch Ihre Fraktion verschlingt horrende Summen – sie stehen Ihnen selbstverständlich zu –, die der Steuerzahler bezahlt und die woanders als in Ihrer Fraktion vielleicht besser angelegt wären. (Beifall SPD und CDU) Aber ich käme nie auf den Gedanken, Ihnen – und selbstverständlich auch der BSW-Fraktion nicht – den Anspruch auf diese Mittel in Abrede zu stellen. In der BSW-Fraktion sehen wir ja, wie ein Wandel vonstattengeht. Ich würde sagen, da gibt es eine Metamorphose, an der sich der Wähler noch erfreuen kann. Er schaut zu und hat Spaß daran, das in der Presse nachzuvollziehen. Wir werden also tatsächlich finanzielle Mittel – nicht in exorbitantem, aber doch in ausreichendem Maße – zur Verfügung gestellt bekommen, die wir selbstverständlich für die parlamentarische Arbeit nutzen wollen. Noch einmal zurück zur Gruppenbildung: Ich bedanke mich für die Empfehlung des Hauptausschusses, weil ich weiß, dass sie ihm nicht leichtgefallen ist. Man erhofft sich nicht drei Stimmen. Wir haben vorher gesagt, welche Position wir vertreten: Sie haben uns zwei Jahre lang mit verschiedenen Redebeiträgen im Landtag erlebt; Sie wissen, welche Position wir vertreten. Sie können uns persönlich und menschlich einschätzen. Sie können uns charakterlich einschätzen. Da gibt es nichts Neues. Insofern bedarf es diesbezüglich auch keiner Kritik. Der einzige Maßstab, den das Parlament anlegen könnte, um eine Gruppenbildung zu verhindern, wäre der des Rechtsmissbrauchs. Das heißt: Natürlich darf das Parlament eine Gruppenbildung ablehnen, aber dann wäre es tatsächlich so, dass dann in letzter Instanz das Verfassungsgericht eine Entscheidung treffen dürfte – auch die, dass die Entscheidung des Parlaments vielleicht nicht richtig war. Herr Kollege Scheetz hat das ja nur vorweggenommen. Natürlich haben Sie Recht, Herr Hohloch: Möglicherweise wäre es anders, wenn drei AfD-Abgeordnete die Partei verlassen würden und eine Gruppe gründen wollten. Vielleicht aber auch gerade nicht.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, ich bin mir sicher, Sie finden einen Schlusssatz.
André von Ossowski fraktionslos
Ich bedanke mich, Herr Präsident. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon sowie von SPD und CDU – Heiterkeit SPD und CDU)
Rainer Genilke
So habe ich mir das gedacht. Wir fahren mit einer Kurzinvention des Abgeordneten Hünich fort. Bitte sehr. Juni 2026 55
Lars Hünich AfD
Herr Präsident! Werte Gäste! Lieber Herr von Ossowski, ich will mal zwei Sachen sagen. Numero eins: Dieses Gesetz ist mal wegen der AfD geändert worden. Jetzt ändert man es, weil Sie nicht zur AfD, sondern zu SPD und CDU gehören. Zum Thema Andersdenkende – und auch das gehört dazu –: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zur Wahrheit!) Natürlich können Sie anders denken, aber Sie sind nicht als Andersdenkende, sondern als BSW-Abgeordnete gewählt worden. Sie haben sich also in dem Programm des BSW wiedergefunden. (Beifall BSW) Das muss Ihnen heute nicht gefallen, da bin ich dabei – auch das gehört zu Ihrer Freiheit, dass Sie aus dem BSW austreten können –, aber Sie sind als Vertreter einer Wählergruppe gewählt worden, die Sie heute nicht mehr vertreten wollen. Sie wollen heute SPD und CDU vertreten, (Beifall AfD und BSW) und das halte ich in einer repräsentativen Demokratie für undemokratisch. Dass Sie anders denken und Ihre Arbeit anders machen können – überhaupt kein Problem; alles in Ordnung. Aber Sie können sich nicht hier hinstellen und sagen, es gehe darum, dass Sie irgendwie anders denken. Sie sind für diese Truppe gewählt worden – und Sie haben sie zerstört. (Beifall AfD und BSW)
Rainer Genilke
Herr von Ossowski hat die Möglichkeit, zu reagieren – und macht davon Gebrauch. (Steeven Bretz [CDU]: Da habt ihr schon euren Eingewanderten! – Lars Hünich [AfD]: Im Gegensatz zu Ihnen verstehe ich was von Demokratie! – Oh! bei SPD und CDU) – Herr Hünich, Sie hatten gerade die Möglichkeit, eine Kurzintervention zu halten. Jetzt hat Herr von Ossowski das Wort, und wir sollten ihm die entsprechende Aufmerksamkeit schenken. – Bitte, Herr Abgeordneter.
André von Ossowski fraktionslos
Herr Hünich, eine kurze Reaktion darauf: Sie haben das Wort „Truppe“ benutzt, und ich will Ihnen gar nicht widersprechen. Aber ich würde mich dagegen wehren, als BSW-Fraktion „Truppe“ genannt zu werden. Ich lasse das aber mal im Raum stehen. Und noch einmal: Ich bin nicht als BSW-Abgeordneter gewählt worden. Ich bin als jemand, der für das BSW angetreten ist, gewählt worden. Im Übrigen muss man nicht Parteimitglied sein, um für eine Partei ins Parlament einzuziehen. Der Wechsel in der Politik des BSW ist doch deutlich sichtbar, (Christian Dorst [BSW]: Welcher Wechsel? Das ist doch totaler Quatsch!) wenn Sie die Presse verfolgen. Es ist doch nicht mehr die Partei – es ist überhaupt nicht mehr die Partei –, die angetreten ist, in Deutschland möglicherweise eine neue Kraft darzustellen. Das hat sich völlig verändert, und das beobachten auch alle. Schauen Sie sich das an: Fünf Abgeordnete haben die Partei verlassen. Wenn Sie den Parteitag verfolgt haben in Cottbus – eine Katastrophe! (Andreas Kutsche [BSW]: Was?) Diese Partei wird in ein, zwei Jahren gar nicht mehr existent sein. Warten Sie die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ab: Sie schneiden besser ab, glauben Sie mir. Das BSW wird möglicherweise gar nicht in diese Landtage einziehen. – So weit zu Ihrer Kurzintervention. Danke schön. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon – Andreas Kutsche [BSW]: Na, du aber auch nicht!)
Rainer Genilke
Wir fahren mit der Rednerliste fort. Zu uns spricht der fraktionslose Abgeordnete Simon. Bitte schön.
Reinhard Simon fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hünich, ich wusste nicht, dass Sie den Begriff Demokratie gepachtet haben. Schön, dass ich jetzt weiß, an wen ich mich wenden kann, weil er weiß, was Demokratie ist. – Danke schön. (Heiterkeit SPD sowie vereinzelt CDU – Vereinzelt Beifall AfD) Heute setzen wir den Schlusspunkt unter eine Diskussion, die uns seit fast sechs Monaten beschäftigt – wirklich ein teures Unternehmen; daran haben Sie Schuld, dass es so lange gedauert hat. (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Das ist doch ein Witz!) Manche sagen, das sei langsam gegangen, andere, vor allem erfahrene Politiker, würden es als schnell bezeichnen. Na ja, ich denke, es kommt immer darauf an, ob man etwas verzögern will – künstlich oder nicht künstlich – oder ob man etwas vorantreiben will. (Christian Dorst [BSW]: Oder ob man etwas künstlich schaffen will!) Was die Länge der Zeit anbetrifft, hänge ich irgendwie dazwischen, denn einerseits verstehe ich mehr und mehr, dass eine gesunde Debatte – wenn sie denn gesund ist – nicht nach der Stoppuhr verlaufen kann. Andererseits erlebe ich am eigenen Leib, was es heißt, Landtagsabgeordneter ohne fachliche Zuarbeit zu sein. Das ist wirklich nicht einfach und bringt mich natürlich an Grenzen – was mir nicht gefällt. Gerade in einem kleinen Parlament wie dem unseren – und das ist ja klein – ist jede Meinung und jeder Beitrag wichtig – ja, jede Meinung und jeder Beitrag. Das gilt für die Vertreter der Regierungskoalition, aber auch die der Opposition. Richtig wertvoll ist ein Beitrag aber dann, wenn er gehaltvoll ist und neue Perspektiven eröffnet, ja sogar blinde Flecken beleuchtet. Ich persönlich kann trotz meines Alters jedoch nur einen geringen Teil der hier behandelten Themen mit fachlicher Tiefe bearbeiten – so wie jeder andere hier auch. Für den Rest brauchen wir gutes Personal, welches uns die Themen erklärt und uns so ins Bild setzt, dass wir Entscheidungen treffen können, für die wir uns später nicht schämen müssen. Und da schmerzt es mich schon, wenn im Rahmen der Diskussion um die Anerkennung der Gruppe behauptet wird, dass man sich Gelder schnappen und sich den Staat zur Beute machen wolle. Das ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch eine krasse Missbilligung der Arbeit, die all die fleißigen Helfer – ob in der Landtagsverwaltung oder in Ihren Fraktionen – für uns leisten. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski sowie von SPD und CDU) Ohne sie – und das will man uns verweigern – würde das Ganze hier nicht funktionieren. Das ist bei Ihnen und auch bei uns so. Anders ausgedrückt: Wenn hier auch nur einer der 88 Abgeordneten behauptet, nur er sei wichtig für die Arbeit, dann fehlt ihm die charakterliche Reife für das Mandat und die Demut vor seiner eigenen Fehlbarkeit. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski sowie von SPD und CDU – Christian Dorst [BSW]: Hä? Es geht um eine Gruppenbildung!) Aber ich möchte nach den Monaten der harten, vergangenheitsbewältigenden Auseinandersetzungen jetzt einen versöhnlicheren Kurs einschlagen.
Rainer Genilke
Davor mache ich Sie aber darauf aufmerksam, dass Ihre Redezeit bereits abgelaufen ist.
Reinhard Simon fraktionslos
Okay, ich bin gleich fertig; eine Sekunde noch. – Brücken schlägt man mit Anerkennung und nicht mit Vorwürfen. Das ist vertane Lebenszeit. Glauben Sie einem Mann, der diese Worte bereits in seiner ersten Rede – als Alterspräsident – gesagt hat und seit dem 4. Dezember des letzten Jahres sogar ein zweites Mal Geburtstag feiert. Lebenszeit ist kostbar. Lassen Sie uns die Reibereien jetzt beenden und wieder an der Sache arbeiten. Begreifen Sie die Anerkennung der Gruppe nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung. Stimmen Sie der Anerkennung zu, wenn Sie können. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski sowie von SPD und CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 8/2984, zum Antrag der drei fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski, „Anerkennung der parlamentarischen Gruppe ‚Wir für Brandenburg‘“. Wer mit der Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. –Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. (Beifall SPD und CDU) Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Präsidium des Landtages den demokratischen Gepflogenheiten entsprechend gerecht besetzen! Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2664 Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Abgeordnete Hornauf für das BSW. (Beifall BSW)
Sven Hornauf BSW
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme einmal an, die Demokratie sieht jetzt wieder genau andersherum aus. Aber Sie können uns ja positiv überraschen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, klar!) Wir stehen heute wieder hier, weil eine neu gebildete Mehrheit der nunmehrigen Minderheit eine gleiche und faire Beteiligung an der Besetzung der Vizepräsidentenposten verweigert, und das gleich auf zweifache Weise: Das eine ist, dass nach dem Fraktionsaustritt der gewählten Person die Tatsache des Amtsverlustes ignoriert wird. Zweitens wird zugleich missachtet, dass die entsendende Fraktion aufgrund der verabredeten gleichberechtigten Teilnahme einen Anspruch auf eine neue Wahlhandlung nach ihrem Verfahrensvorschlag hat. Heute wird es wieder – wahrscheinlich mehr oder weniger intelligente – Auskünfte dazu geben, die am Ende nur einen Tenor haben: Wir sind jetzt die Mehrheit, deswegen haben wir die Macht, und deswegen wird so verfahren. – Das haben wir ja gerade eben erlebt. Diese Haltung zeugt nicht nur von einer gewissen Machtbesessenheit und einem kompletten Fehlverständnis von Demokratie, sondern ist fast schon ein Anlass, die Erfüllung der Machtfantasie der AfD, auf die wir uns schon alle „freuen“, vom Jahr 2029 vorzuziehen. (Beifall der Abgeordneten Torsten Arndt und Daniel Münschke [AfD]) Juni 2026 57 Jetzt könnten wir Ihnen wieder demokratietheoretisch kommen und erklären, wohin Ihr Verhalten führt. Aber das brauchen wir gar nicht zu tun, wir müssen es uns nur anschauen – et voilà. Das ist der Spiegel Ihrer Politik. Gleichwohl werden Sie auch darüber hinweggehen und mit der regelrechten Arroganz der Macht auf die pure Wirkung Ihrer Mehrheit verweisen. Aber schon Montesquieu wusste: Die Macht muss der Macht Grenzen setzen. – Was hat er damit gemeint? Die Gewaltenteilung – und hier kommt die Rechtsprechung ins Spiel. Herr Scheetz hat sich ja gerade als ausgesprochener Fan unseres Landesverfassungsgerichts geoutet. Den Gefallen, darauf einzugehen, tue ich Ihnen jetzt einmal, denn Sie verletzen tatsächlich die Grundsätze unserer Landesverfassung hinsichtlich einer effektiven Opposition und hinsichtlich der Organtreue. Anstatt mir selbst etwas auszudenken, habe ich Ihnen wieder ein paar schöne Zitate mitgebracht. Ich fange einmal mit der Kommentierung von Lieber/Iwers/Ernst an. Dort heißt es in Artikel 69: „Der Präsident, der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder des Präsidiums verlieren ihre Ämter automatisch, wenn sie ihre Fraktion verlassen […].“ (Daniel Münschke [AfD]: Richtig!) „Ganz selbstverständlich ist dies, wenn das Präsidiumsmitglied der einzige Vertreter seiner Fraktion im Präsidium ist […]“, aber auch dann, wenn die Präsidiumsmitglieder „nur eines von mehreren Präsidiumsmitgliedern ihrer (ehemaligen) Fraktion sind. […] Für den (Vize-)Präsidenten gilt der automatische Amtsverlust auf jeden Fall, wenn seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fraktion […] Geschäftsgrundlage der Wahl gewesen ist.“ Genau so liegt der Fall hier. Erinnern Sie sich bitte an die Verständigung zu Beginn der Legislaturperiode: Ein Präsident, drei Vertreter! (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Mit dem Austritt von Vizepräsidentin Dr. Gruhn aus unserer Fraktion ist diese Geschäftsgrundlage entfallen. Ich übersetze es mal: Sie ist raus – und deswegen ist neu zu besetzen. Etwas charmanter bzw. formeller findet sich das beim Bundesverfassungsgericht, Entscheidungsband 142. Dort heißt es: Aus dem „Grundsatz effektiver Opposition“ folgt ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf angemessene Beteiligung an der parlamentarischen Willensbildung. – Damit ist der Landtag kein verlängerter Arm der Regierung, sondern die Vertretung des gesamten Volkes. Das Präsidium leitet die Sitzung überparteilich. Diese Neutralität ist nur dann glaubwürdig, wenn auch die Minderheit am Präsidiumstisch sitzt und den geordneten Ablauf mitgestaltet. Der Schutz der parlamentarischen Minderheit ist kein verhandelbares Privileg, sondern ein Verfassungsgebot. (Beifall BSW) Wer die Spiegelbildlichkeit missachtet, schwächt die demokratische Legitimation des gesamten Hauses. (Beifall BSW und AfD) Dieses Gebot amplifiziert unsere Landesverfassung. Wenn Sie sich Artikel 55 Absatz 2 Satz 2 anschauen, sehen Sie, dass die Opposition dort als effektive Opposition unter besonderen Schutz gestellt wird. Bei Iwers/Lieber heißt es in Artikel 55: Über ihren „bloßen Bestand hinaus garantiert die [Landesverfassung] der Opposition aber auch die gleichberechtigte Teilnahme […]. Die Grenzlinie […] verläuft innerhalb des Parlaments zwischen Regierungsparteien und Opposition.“ Man spricht von einer „neue[n] institutionelle[n] Gewaltenteilung“. Ganz charmant drückt es ein Verfassungsgericht aus: Der Sinn der verfassungsrechtlich geforderten Berücksichtigung der Fraktionen besteht darin, „das Präsidium so zu besetzen, dass die Zusammenarbeit der Fraktionen und damit die Arbeit des Landtages insgesamt erleichtert und gefördert wird. Dieses Ziel ist nicht nur am Anfang der Legislaturperiode, sondern während ihrer gesamten Dauer leitend und muss sich durchsetzen, wenn im Laufe der Wahlperiode Verschiebungen auftreten, die die Frage der angemessenen Berücksichtigung der Fraktionen neu aufwerfen.“ „Ist somit bei einer Nachwahl das Ziel der Verfassung, die Fraktionen […] zu berücksichtigen, weiterhin leitend, so muss dies auch dann gelten, wenn ein Fraktionsaustritt zu einem Ergebnis führt, das den [bisherigen] Vorstellungen und Maßstäben des Landtages hinsichtlich der Berücksichtigung der verschiedenen Fraktionen widerspricht.“ (Zuruf vom BSW: Hört, hört!) In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es: „Der Anspruch einer Fraktion auf Mitwirkung und Gleichbehandlung mit den anderen Fraktionen bei der Besetzung des Präsidiums […] steht […] unter dem Vorbehalt der Wahl.“ Das heißt, es handelt sich um das Recht, einen Abgeordneten zur Wahl zu stellen. Das wurde übrigens aufgrund Klage der AfD im Bundestag wegen der vier nicht gewählten Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten entschieden, und auch das übersetze ich jetzt einmal: Wir haben das Recht, einen Abgeordneten zur Neuwahl für den Posten des Vizepräsidenten aufzustellen. Ob Sie ihn dann wählen, ist Ihre Sache. Aber wählen müssen Sie; das gehört zur Demokratie dazu. Doch es ist völlig klar: Sie werden all das ignorieren, Sie werden uns unsere Rechte weiter verwehren, (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) und wir werden sie weiter einfordern. Wenn Sie dann wie bereits angekündigt die nächste Stufe der Eskalation zünden, womit diese Koalition der regelrechten Mandatsräuber sogar dafür sorgen will, dass wir nicht einmal mehr den Antrag stellen dürfen, das Präsidium ordnungsgemäß zu besetzen, (Zuruf: Hört, hört!) bleibt uns der Weg der Begrenzung der absoluten Macht durch die Gewaltenteilung – und den werden wir gehen. Wir werden aber nicht bis 2029 warten, wir werden auch keinen Fackelzug veranstalten – sondern wir werden Ihrem Willen entsprechen, Herr Scheetz, und es vor dem Verfassungsgericht klären lassen. – Danke. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Es folgt eine Kurzintervention des Abgeordneten von Ossowski. (Daniel Münschke [AfD]: Juristen unter sich! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das fängt ja gut an!) André von Ossowski (WfB-Gruppe): Herr Präsident! – Ja, das fängt gut an. Aber Sie haben ja nicht dafürgestimmt. Sie brauchen keine Angst haben; Sie haben nichts falsch gemacht. (Heiterkeit des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Es geht hier tatsächlich nicht um das Präsidium, sondern hier geht es um die Funktion der Vizepräsidenten – um die geht es, lieber Kollege Sven Hornauf. Wir – damals noch wir als Fraktion – waren es, die einen neuen Stil einführen wollten und gesagt haben: Jede Fraktion bekommt einen Vizepräsidenten. – Das war ein erstes gutes Zeichen. Wir haben dafür die Zustimmung der anderen Fraktionen bekommen und haben in dieser Situation nichts falsch gemacht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Aber – und jetzt sage ich es mit den Worten von Herrn Hünich – wenn eine Truppe zerfällt, muss man auch Kollateralschäden hinnehmen. Das ist nun einmal so. (Lars Hünich [AfD]: Da interpretieren Sie mich falsch!) In diesem Falle haben wir eine Präsidentin und drei Vizepräsidenten, und die sind nicht nur nach der Fraktion ausgesucht worden, sondern sie sind innerhalb der Fraktion nach charakterlicher und fachlicher Eignung ausgesucht worden – es sei denn, Herr Hünich, bei Ihnen war es anders. (Zurufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Lars Hünich [AfD]) Aber das glaube ich nicht, weil ich Ihren Vizepräsidenten kenne und sehe, wie er arbeitet. Also, wir haben eine Präsidentin und drei Vizepräsidenten, die aus meiner Sicht eine völlig angemessene Arbeit in diesem Parlament leisten und die parlamentarische Arbeit aufrechterhalten. Die charakterliche und persönliche Eignung ist für mich ein Maßstab dafür, dass Personen in ihrem Amt verbleiben – und eine Rechtsgrundlage für etwas anderes haben wir nicht, lieber Sven. Wir haben eine Geschäftsordnung, und laut ihr gilt: Die Opposition muss im Präsidium vertreten sein. – Sie ist vertreten. Vergessen wir nicht: Zu meiner Rechten sitzt – in Bezug auf die Größe – die wirkliche Opposition, und sie ist mit einem Vizepräsidenten vertreten. Deshalb haben wir nichts falsch gemacht; es ist alles in Ordnung. Sie können Anträge stellen, so oft Sie wollen, (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) und die Wahl wird stattfinden, doch sie wird so ausgehen, wie sie bislang ausgegangen ist. – Danke schön.
Rainer Genilke
Herr Hornauf kann auf die Kurzintervention reagieren. – Davon macht er Gebrauch. (Beifall BSW)
Sven Hornauf BSW
Lieber Herr Kollege, ich glaube, schon die von Ihnen gewählte Begrifflichkeit verrät, wie weit wir mittlerweile auseinander sind. Als Friedenspartei hätten wir hier nicht den Begriff des Kollateralschadens aufgetischt, schon gar nicht in diesem Kontext. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Manchmal – da haben Sie Recht – gibt es Fälle, da irrt man sich in Menschen. Das hier ist einer der Fälle, in denen auch ich mich in einem Menschen geirrt habe, aber das gehört nicht hierher; damit müssen wir umgehen. (Steeven Bretz [CDU]: Warum sagen Sie es dann?) Es gibt Artikel in unserer Landesverfassung zu dieser Frage – die Artikel 55 und 69 –, und es gibt eine Rechtsprechung dazu, doch diese Rechtsprechung wird hier schlichtweg missachtet. (Zuruf von der SPD) – Sie werden keine Stelle finden, an der etwas anderes dazu steht. (Danny Eichelbaum [CDU]: Aber das entscheiden nicht Sie, das entscheidet das Landesverfassungsgericht! – Gegenrufe von der AfD) – Richtig, selbstverständlich, Herr Kollege. – Wenn Sie sich diese Fundstellen unvoreingenommen anschauen – Sie können es ja nachlesen –, werden Sie feststellen, dass hier rechtswidrig Juni 2026 59 gehandelt wird – und das wird nicht besser, wenn man es ins Lächerliche zieht oder wiederholt, denn es ist eine Rechtsverletzung. Es bleibt dabei: Es ist schlichtweg ein Missbrauch Ihrer Mehrheit und es ist die Arroganz der Macht. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Scheetz das Wort.
Ludwig Scheetz SPD
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also vielleicht eingangs, bevor ich hier zum zweiten Akt des BSW in der Frage der Besetzung der Vizepräsidenten komme: Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, aber die Landes-verfassung wurde in der letzten Legislaturperiode noch einmal geändert, (Dennis Hohloch [AfD]: Warum denn?) und explizit der Artikel mit der Regelung zu den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten wurde mit der letzten Verfassungsänderung geändert. Und soweit ich weiß, gibt es seitdem keine neue Rechtsprechung zu diesem Artikel. Die Kommentierung, die Sie hier zitiert haben, bezieht sich nach meiner Kenntnis auch auf die alte Regelung in der Landesverfassung. Erneut liegt uns hier ein Antrag vor ... Herr Hohloch möchte eine Frage stellen. Bitte.
Rainer Genilke
Ich hätte Sie gern aussprechen lassen. Aber Sie lassen eine Zwischenfrage zu.
Ludwig Scheetz SPD
Herr Hohloch darf gern eine Zwischenfrage stellen.
Rainer Genilke
Wunderbar. Bitte, Herr Hohloch, Sie haben das Wort.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, sehr geschätzter Kollege Scheetz. – Können Sie mir kurz erklären: Warum eigentlich wurde die Verfassung dahin gehend geändert, dass die Vizepräsidentenregelung noch einmal angepasst werden musste und der Vizepräsident zukünftig nicht mehr von der stärksten Oppositionskraft kommen sollte, sondern von irgendeiner Oppositionsfraktion? Im selben Atemzug wurde meines Erachtens auch die Präsidentenregel geändert – Sie haben es ja gerade erwähnt. Mich würde mal interessieren: Warum wurde das gemacht? Sie waren ja daran beteiligt.
Ludwig Scheetz SPD
Es ist ja durchaus üblich, dass sich Verfassungen mit der Zeit weiterentwickeln. (Lachen bei der AfD) Demzufolge ist es auch folgerichtig, dass man die Regelungen, die nach dem Verabschieden einer Landesverfassung gelten, im Laufe der Zeit prüft und man dann zu neuen Erkenntnissen kommt. Das war ja eine sehr umfassende Verfassungsänderung; die beiden Artikel, die Sie jetzt genannt haben, waren ja nur ein Teil dessen. Wir haben, falls Sie sich daran erinnern, zum Beispiel auch bei den Staatszielbestimmungen Änderungen vorgenommen. Also, es war nach längerer Zeit eine größere Novellierung bzw. Änderung der Landesverfassung. Deswegen haben wir das damals gemacht. (Andreas Galau [AfD]: Klar, nur deswegen! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?
Ludwig Scheetz SPD
Bitte.
Rainer Genilke
Bitte, Herr Hünich.
Lars Hünich AfD
Danke, Herr Scheetz, dass Sie die Frage zulassen. Sie sprachen davon, dass es mit der Zeit manchmal wichtig ist, eine Verfassung zu ändern. In Brandenburg haben wir eine Verfassung, die die Bürger sich gegeben haben, was ausgesprochen hervorragend und gut ist. Glauben Sie, dass es sinnvoll wäre, dass eine Verfassung nur von denjenigen, die sie beschlossen haben, geändert werden kann? Das heißt, wäre es nicht besser, Verfassungsänderungen generell durch eine Volksabstimmung herbeiführen zu lassen?
Rainer Genilke
Bitte, Herr Abgeordneter.
Ludwig Scheetz SPD
Also, man muss sich ja in die Lage von 1990 hineinversetzen, als das Bundesland Brandenburg neu entstanden ist. Vorher gab es keine Verfassung. Die Verfassung wurde damals neu geschrieben und wurde dann den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt. Seitdem haben wir keine neue Verfassung in Brandenburg vorgelegt, sondern die bestehende, von den Bürgern im Rahmen einer Volksabstimmung abgestimmte Verfassung in einigen Aspekten geändert. Die Verfassung sieht, soweit ich es richtig in Erinnerung habe, ausdrücklich nicht vor, dass Verfassungsänderungen nur per Volksabstimmung erfolgen können, sondern dass das Parlament mit einem entsprechenden Quorum, mit einer Zweidrittelmehrheit, Verfassungsänderungen vornehmen kann. Ich würde jetzt meine Rede fortsetzen. – Uns liegt erneut ein Antrag vor, der im Kern auch wieder nur aus einem Feststellungsteil besteht: keine klare Forderung, keine Rechtsfolge, keine konkrete Konsequenz. An der Argumentation, die wir bereits im März hier vorgetragen haben, hat sich im Wesentlichen auch nichts geändert. Darin liegt eigentlich auch das Grundproblem des Antrags. Ein Sitz im Präsidium – da haben wir eine etwas andere Auffassung als der Kollege Hornauf – ist kein Eigentum einer Fraktion. Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden nicht von Fraktionen entsandt wie Delegierte zum Parteitag. Sie werden vom Landtag gewählt. (Beifall SPD und CDU) Gewählt wird also nicht eine Fraktion, sondern eine Person, und diese Person wird in ein Amt des gesamten Hauses gewählt. Man sollte auch mit der politischen Vereinbarung der Parlamentarischen Geschäftsführer etwas sauberer umgehen. Zu Beginn der Wahlperiode gab es eine Verständigung über die Struktur des Präsidiums, das ist richtig. Aber aus einer solchen Verständigung entsteht ja kein dauerhaft einklagbarer personeller Anspruch einzelner Fraktionen. Diese Verständigung konnte die Wahl durch den Landtag eben nicht ersetzen, und sie kann sie auch im Nachhinein nicht umdeuten. Der Landtag hat gewählt, und auch nur der Landtag kann über die Verfahren, die in der Geschäftsordnung und in der Verfassung geregelt sind, Vizepräsidenten wieder abwählen. Erlauben Sie mir zum Ende noch eine Bemerkung. Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet das BSW hier so eindringlich über die gerechte Besetzung verantwortungsvoller Positionen spricht. Wenn es um Verantwortung und die Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben geht, ist die Bilanz des BSW – vorsichtig formuliert – ja doch etwas überschaubar. (Christian Dorst [BSW]: Hä?) Ich will jetzt gar nicht noch einmal auf die Debatte um die Koalition eingehen. Aber bemerkenswert ist: Sie beklagen hier lautstark eine angeblich unfaire Beteiligung, weigern sich aber zugleich, für den Ihnen zustehenden Vorsitz im Gesundheitsausschuss überhaupt einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. (Beifall SPD und CDU) Das muss man ja auch mal benennen: auf der einen Seite lautstark über fehlende faire Beteiligung klagen, aber auf der anderen Seite verantwortungsvolle Funktionen selbst nicht wahrnehmen, geschweige denn überhaupt einen Vorschlag unterbreiten. Das ist eine doch ein bisschen schräge Debatte, die wir führen. Ich bin sehr gespannt. Wir werden den Antrag ablehnen; das kann ich vorwegnehmen. Sie haben angekündigt, das vom Landesverfassungsgericht klären zu lassen. Das Recht haben Sie. (Christian Dorst [BSW]: Danke, danke!) Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis. Es gäbe noch einen anderen Weg, der auch im Verfahren vorgesehen ist: Sie können gern erneut einen Abwahlantrag hier einbringen, und dann wird es ein entsprechendes Ergebnis geben. – In diesem Sinne: Wir lehnen den Antrag ab. Ich bedanke mich.
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Hünich. (Beifall AfD)
Lars Hünich AfD
Herr Präsident! Werte Zuschauer! Liebe Wähler in Brandenburg! Werter Herr Simon, ich habe die Demokratie nicht gepachtet. Wir verstehen sie vielleicht unterschiedlich, das kann durchaus sein. Aber eigentlich dürften wir Demokratie nicht unterschiedlich verstehen, weil wir in einer repräsentativen Demokratie leben. Darauf will ich eingehen. Worum geht es heute in diesem Antrag? Es ist relativ einfach. Es geht gar nicht um das Personal, also nicht um Frau Gruhn, sondern um die Grundsatzfrage: Wie funktioniert eigentlich eine repräsentative Demokratie? Gehen wir zurück zur Wahl im Jahr 2024: 13,48 % der Wähler haben das BSW gewählt. Das heißt, 13,48 % haben gesagt: Ich möchte mich im Parlament von den Abgeordneten des BSW repräsentativ vertreten lassen. Das sind 14 Abgeordnete, die dann eine Fraktion gegründet haben. Diese Fraktion hat sich dann, logischerweise über einen Parlamentarischen Geschäftsführer, mit den anderen Fraktionen in diesem Landtag darauf geeinigt, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, und zwar, bezogen auf das BSW, mit Vorschlagsrecht des BSW. Wie auch immer Ihr Auswahlverfahren ist – das kann mir egal sein, weil ich nicht beim BSW, sondern bei der AfD bin. Aber das BSW wurde gewählt, um seine eigenen Interessen zu vertreten, und dann gehe ich davon aus, dass es jemand Entsprechenden schickt. Da will ich noch einmal sagen: Ich glaube nicht, dass die Wähler unbedingt wollten, dass Frau Gruhn Vorsitzende wird, sondern das BSW als Fraktion hat entschieden, dass es Frau Gruhn schickt. Jetzt hat sich die Situation ja nicht geändert, sondern es ist immer noch so, dass 2024 13,48 % der Wähler das BSW gewählt haben. Das heißt, die verbliebenen Abgeordneten – weniger als zu Beginn – sind jetzt diejenigen, die die BSW-Wähler vertreten, trotz der 13,48 %. Dass Sie und Frau Gruhn einen anderen Weg gehen, ist legitim. Dass Sie nicht mehr die Wähler des BSW, sondern die Wähler von SPD und CDU vertreten wollen, ist auch legitim. Das ändert aber überhaupt nichts an der Tatsache, dass das BSW 13,48 % der Wähler hier in Brandenburg vertritt. Werte Kollegen, da ist eben genau die Frage: Was ist denn repräsentative Demokratie? Wenn ich heute zur Wahl gehe, gebe ich meine Stimme ab – und das sagt man ja nicht nur so, sondern man gibt seine Stimme einer Partei. Diese Partei entsendet dann Abgeordnete – unter anderem vielleicht auch direkt gewählte Abgeordnete –, und ich gehe davon aus, dass sie mich vertreten. Das alleine ist für mich die Frage: Leben wir hier noch in einer repräsentativen Demokratie? Wir haben beim vorigen und beim jetzigen Tagesordnungspunkt gesehen, dass es anscheinend Juni 2026 61 nicht so ist, wenn dann immer gesagt wird: Klagen Sie doch! – Oder: Sie verstehen es nicht! – Oder wie auch immer. Werte Kollegen von CDU und SPD, das ist eben keine repräsentative Demokratie mehr. (Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] steht an einem Saalmikrofon.) – Ja, ich lasse gerne eine Frage zu.
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu? – Bitte, Herr Bretz.
Steeven Bretz CDU
Danke, Kollege Hünich, dass Sie die Nachfrage zulassen. Es ist schon thematisiert worden; ich will die Frage trotzdem noch einmal stellen. Ich habe Ihre Worte gerade sehr genau wahrgenommen. Sie sagten im Grunde, die Kollegen des BSW seien für das BSW gewählt und hätten dementsprechend die Politik des BSW zu vertreten etc. (Beifall des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Sie haben diese Position sehr vehement vertreten, Kollege Hünich. Jetzt meine Frage an Sie: Wieso haben Sie in der vergangenen Wahlperiode, als Kollege Dr. Zeschmann das Bürgerbündnis verließ und in Ihre Fraktion eintrat, nicht auch hier am Pult gestanden und gesagt: „Herr Dr. Zeschmann, wir nehmen Sie nicht in die AfD auf; denn Sie sind ja Vertreter des Bürgerbündnisses und bleiben gefälligst beim Bürgerbündnis!“? Wieso haben Sie plötzlich einen solchen Sinneswandel und bezeichnen sich jetzt als ganz überzeugten Demokraten? Kann es sein, dass Sie Ihre Position danach anpassen, wie der Wind gerade weht, Herr Hünich? (Beifall CDU)
Lars Hünich AfD
Nein, das kann nicht sein, denn ich bin ja nicht in der CDU. (Beifall AfD) Lieber Herr Bretz, Sie haben ein Talent, Fragen so zu stellen, dass ich mich immer frage, ob wir das vorneweg abgesprochen haben. Das mit Herrn Zeschmann ist eine ganz andere Situation. (Ja! bei der SPD und der CDU) – Sie müssen mir kurz zuhören. – Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass die Gruppe oder Frau Gruhn oder Herr Crumbach ausgetreten sind. Das ist deren Problem, nicht meines. Wir haben damals nicht dafür gekämpft, dass sich die Freien Wähler auflösen. Die Freien Wähler haben doch danach ohne Probleme eine Gruppe gebildet. Und: War Herr Zeschmann ein Vizepräsident? – Ich sage Ihnen: Wenn er es gewesen wäre, hätte meine Partei zu ihm gesagt: Wenn du zu uns wechselst, nimmst du diesen Posten nicht mit, sondern gibst ihn ab! – Das ist der Unterschied. (Beifall AfD) Damit bin ich genau bei dem Problem, das ihr habt: Ihr, SPD und CDU, glaubt, euch gehörte die Demokratie, „unsere Demokratie“. (Danny Eichelbaum [CDU]: „Sie“!) Sie gehört euch nicht! Ihr seid Teil dieser repräsentativen Demokratie. Und: Ihr seid undemokratisch. Ich fordere Sie auf: Lassen Sie uns das ändern! Fangen wir vor allen Dingen damit an, dass wir den Wählerwillen ernst nehmen. – Danke schön. (Beifall AfD und BSW)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht nunmehr für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Eichelbaum.
Danny Eichelbaum CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Überschrift des Antrags las, erinnerte ich mich an den Filmklassiker „Und täglich grüßt das Murmeltier“. (Dennis Hohloch [AfD]: Hatten wir gestern schon!) – Ja. Die Überschrift mag etwas anders sein; aber es ist inhaltlich der gleiche Antrag, der dem Landtag schon im März vorgelegt wurde. Wir sind es einfach leid, uns dauernd mit der internen Vergangenheitsbewältigung der BSW-Fraktion auseinandersetzen zu müssen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Jetzt kommen wir zum Inhalt. Der heutige Antrag soll – wie der Antrag im März; man kann es nachlesen – den Eindruck vermitteln, die BSW-Fraktion sei im Präsidium des Landtags nicht angemessen vertreten. Diese Darstellung ist einfach nachweislich falsch. Die BSW-Fraktion ist im Präsidium vertreten, nämlich durch ihren Fraktionsvorsitzenden, Herrn Lüders. Damit stellt sie ein Mitglied im Präsidium. Es ist eine Fraktion mit neun Abgeordneten. Zum Vergleich: Auch wir als CDU-Fraktion – mit zwölf Abgeordneten – verfügen nur über ein Mitglied im Präsidium des Landtages. Das zeigt, dass hier keine Unterrepräsentation oder Benachteiligung der BSW-Fraktion vorliegt. Hinzu kommt ein weiterer, entscheidender Punkt: Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat die BSW-Fraktion ihr Vorschlagsrecht für das Amt der Vizepräsidentin ausgeübt; es wurde hier schon öfter erwähnt. Auf ihren Vorschlag hin wurde Frau Dr. Gruhn zur Vizepräsidentin des Landtages gewählt. Noch einmal zur Klarstellung für die Kolleginnen und Kollegen der BSW-Fraktion: Wenn jemand zur Präsidentin oder zum Präsidenten des Landtags gewählt wird, ist diese Person nicht mehr Vertreter einer einzelnen Fraktion, sondern Vertreter des gesamten Parlaments. Das ergibt sich bereits aus § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Danny Eichelbaum CDU
Aber natürlich, sehr gern. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] meldet eine Kurzintervention an.)
Rainer Genilke
Was ist das jetzt: von ihm eine Kurzintervention und von Ihnen eine Frage, nehme ich an? (Dennis Hohloch [AfD]: So was soll es geben!) Lassen Sie die Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?
Danny Eichelbaum CDU
Selbstverständlich, gern.
Rainer Genilke
Herr Hünich, Sie haben das Wort.
Lars Hünich AfD
Danke, Herr Eichelbaum, dass Sie die Frage zulassen. Sie sprachen gerade davon, dass alle vertreten seien. Ich weiß gar nicht, ob es nach der Geschäftsordnung üblich ist, dass die größte Partei zwei Vorsitzende hat. Ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck dieser Demokratieregelung gewesen. (Ludwig Scheetz [SPD]: In neun von 16 Landtagen ist das der Fall!)
Rainer Genilke
Bitte schön.
Danny Eichelbaum CDU
Genau, in neun von 16 Landtagen ist das der Fall. (Lars Hünich [AfD]: Wir sind hier in Brandenburg!) Außerdem darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Vereinbarung der Parlamentarischen Geschäftsführer vom Anfang dieser Wahlperiode genau eingehalten worden ist; denn die entsprechenden Fraktionen konnten ihr Vorschlagsrecht ausüben. Wenn Sie darauf hinweisen, dass die Vizepräsidentin die Fraktion gewechselt hat, dann sage ich: Sie vertritt in ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin nicht ihre Fraktion, sondern das gesamte Parlament. Dementsprechend ist das verfassungsrechtlich und geschäftsordnungsrechtlich abgesichert. (Lars Hünich [AfD]: Sie wissen ganz genau, dass sie die Fraktion vertritt!) Die Wahl erfolgte durch den Landtag, und das Amt wird im Interesse des gesamten Hauses ausgeübt. Vor diesem Hintergrund wiederhole ich es klar und deutlich: Ihre Behauptung, die Opposition sei im Präsidium unterrepräsentiert oder die BSW-Fraktion sei dort faktisch ausgeschlossen, ist falsch. Die Demokratie lebt von klaren Regeln und der Bereitschaft aller Fraktionen, die institutionellen und auch die rechtlichen Strukturen unseres Parlaments zu respektieren. Diese Regeln gelten für alle gleichermaßen. Genau deshalb sehen wir heute auch keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Der Abgeordnete Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Eichelbaum, die parlamentarische Demokratie lebt in erster Linie davon, dass sich die Personen – die Bevölkerung, das Volk, auch die Parlamentarier – demokratisch und anständig verhalten. Es gibt geschriebene Gesetze – auf die Sie sich immer wieder berufen –, die die untere Grenze des Verhaltens bestimmen. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Und es gibt ungeschriebene Gesetze, nämlich die Gesetze des Anstands, des Respekts, der Gerechtigkeit, (Steeven Bretz [CDU]: Darin sind Sie ganz groß!) die für ein funktionierendes Gemeinwesen ebenfalls unentbehrlich sind. Sie als CDU und SPD haben sich zunehmend von den ungeschriebenen Gesetzen eines moralischen Verhaltens verabschiedet. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Ja!) Das haben Sie in Sachsen-Anhalt gezeigt, wo Sie im Hinblick auf einen AfD-Wahlerfolg Gesetze geändert haben. Das haben Sie im Bund gezeigt, als Sie am neu gewählten Bundestag vorbei die Juni 2026 63 Verfassung geändert haben. Und das zeigen Sie hier. Es geht hier nicht um die Frage, ob geschriebenes Recht dem BSW einen Vizepräsidenten zusichert. Es geht um die Frage der Gerechtigkeit! (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Es geht um die Frage des Umgangs miteinander. Es ist zutiefst ungerecht, dem BSW die Position des Vizepräsidenten vorzuenthalten und dafür der SPD eine zweite solche Position zu geben. Das ist ungerecht, unanständig und deswegen in einem tieferen Sinne absolut undemokratisch. (Beifall AfD und BSW)
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, möchten Sie auf diese Kurzintervention reagieren? – Das möchten Sie nicht. – Da die Landesregierung Redeverzicht angezeigt hat, sind wir am Ende der Debatte angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Präsidium des Landtages den demokratischen Gepflogenheiten entsprechend gerecht besetzen!“ der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2664. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 10. Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes wechselt die Sitzungsleitung.
Jouleen Gruhn
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Einsetzung eines Bürgerrates „Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ Antrag der Präsidentin Drucksache 8/2833 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/3009 Es ist mir eine besondere Freude, Frau Prof. Dr. Liedtke als erste Rednerin ankündigen zu dürfen. (Beifall SPD und CDU) Bitte schön. Prof. Dr. Ulrike Liedtke (Präsidentin des Landtags): Sehr geehrte Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis nutze ich Zitate zu Bürgerräten. – Der Politikwissenschaftler Herfried Münkler bezeichnete Bürgerräte im Jahr 2019 als „Reparaturbetrieb der Demokratie“. Wolfgang Schäuble empfahl 2021 die Befassung mit Bürgerräten, weil sie „einen Raum schaffen, in dem unterschiedliche Menschen zusammenkommen, einander kennenlernen und sich austauschen müssen. Miteinander. Vereinzelungsorte haben wir genug.“ Julian Nida-Rümelin schätzt Bürgerräte, weil sie „der Absonderung politischer Eliten und Institutionen entgegenwirken“. Bärbel Bas sieht 2021 in Bürgerräten eine „Chance, Politik wieder als gemeinsames Ringen um Wege in die Zukunft zu begreifen“, als „ein Format, das Teilhabe ermöglicht […]: offen und lebendig“. Mario Voigt, Ministerpräsident von Thüringen, stellt 2025 fest, dass Bürgerräte „helfen, Debatten zu versachlichen, Vertrauen in politische Entscheidungen zu stärken und Zusammenhalt in [unserer Gesellschaft] zu fördern“. Thomas Okos, Mitglied des Landtages NRW, sagt letzten Dezember: „Wir sind stolz darauf, dass wir den ersten Bürgerrat in Nordrhein-Westfalen fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht und nun erfolgreich zum Abschluss geführt haben.“ Und Alwin Theobald, Mitglied des Landtages Saarland, resümiert vor wenigen Tagen nach Erhalt des 60-seitigen Empfehlungspapiers des Bürgerrates: „Dieser Dialog hat uns bereichert, und er soll weitergehen.“ – Bald, so hoffe ich, ergänzen Sie die Stimmen zu (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Das Format Bürgerrat ist nichts Neues. Von 1982 bis heute gab es in Deutschland 48 Losversammlungen zu unterschiedlichen Themen. Landtage setzten bereits mehrere Bürgerräte ein. In Baden-Württemberg ging es um Medienvielfalt, Zukunft der Landwirtschaft und Nichtraucherschutz, in NRW um generationsübergreifende Daseinsvorsorge, in Thüringen standen Frieden und Demokratie zur Debatte, und im Saarland konnte die Präsidentin kürzlich den Bericht mit Vorschlägen zum Erreichen der Klimaschutzziele entgegennehmen. Die EU nutzt zufällig geloste Bürgerversammlungen für ihre Zukunftskonferenzen, und natürlich kennen Sie aus Ihren Wahlkreisen Bürgerräte zu vielen kommunalen Themen von der Spielplatzgestaltung über erneuerbare Energien bis hin zum sozialen Zusammenhalt. Erfahrungen und Wissen teilen, komplexe Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und Meinungsbilder entwickeln, vielleicht auch Lösungen und Entscheidungen vorschlagen, Schwarmintelligenz in der Sache und mehr Verstehen von politischen Prozessen für den Einzelnen, darum geht es. Uns geht es konkret um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist unverzichtbar, wie der Bundesgerichtshof feststellt. Er ist bürgerfinanziert, gehört also den Bürgerinnen und Bürgern, die konkrete Aufgaben – Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung – einer unabhängigen Sendeanstalt, unter Leitung der Intendanz und von Gremien kontrolliert, anvertrauen. Vertrauen ist das Stichwort. Vertrauen entscheidet über Akzeptanz, Nutzerzahlen, breite Angebote und Angebote für Minderheiten. Laut repräsentativen Umfragen bewerten 82 % der Menschen in Berlin und Brandenburg die Programme des Rundfunks Berlin-Brandenburg als relevant. Rund 79 % finden das Angebot informativ, und 75 % empfinden den Sender als sympathisch. Der Bürgerrat wird nachdenken über die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks – linear und digital, weltweit und regional, in vielfältiger Medienlandschaft wiedererkennbar, auffindbar, Tagesbegleiter, gezielt ausgesucht und als Zufallsschalte, beliebt wie „Antenne Brandenburg“ und „Brandenburg aktuell“. Der Bürgerrat wird Ideen entwickeln, die uns nicht einfallen, und das ist gut so. Der Bürgerrat ersetzt uns nicht als Parlament, er ergänzt uns für eine kurze Zeit. Denn Demokratie braucht nicht nur Schutz und Pflege, sondern auch Weiterentwicklung. Das Parlament gewählter Abgeordneter ist Auftraggeber des Verfahrens. Der Bürgerrat berät uns; die Ergebnisse seiner Arbeit kommen wieder ins Parlament. Unser Petitionsausschuss steuert das Verfahren. Eine professionelle, neutrale Agentur erarbeitet Konzeption, Auslosung und Betreuung der Teilnehmer. Der Bürgerrat wird wissenschaftlich begleitet. Ohne vorgreifen zu wollen, verspreche ich mir Ideen auch für die Zukunft unseres Landessenders RBB und zur Unterstützung von Qualitätsjournalismus inmitten aller medienlandschaftlichen Umbrüche. Der Bürgerrat arbeitet selbstständig. Wir dürfen auf die Ergebnisse gespannt sein. Die Ausschreibung ist vorbereitet. Wenn Sie mögen, kann es gleich losgehen. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Für die SPD-Fraktion folgt Herr Abgeordneter Wernitz. Bitte schön. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU])
Udo Wernitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir über die Einsetzung eines Bürgerrates zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich betone gleich zu Beginn: Dieses Thema betrifft nicht irgendeine medienpolitische Detailfrage. Nein, es betrifft das Fundament unserer demokratischen Öffentlichkeit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klaren verfassungsrechtlichen Auftrag. Er soll informieren, bilden, kulturelle Vielfalt abbilden und zur freien Meinungsbildung beitragen, unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen. Gerade in Zeiten von Desinformation, algorithmisch gesteuerten Informationsräumen und sinkendem Vertrauen in Mediensysteme ist dieser Auftrag aktueller denn je. (Beifall SPD und CDU) Gleichzeitig ist unübersehbar, dass sich das Umfeld des Rundfunks tiefgreifend verändert hat. Digitale Plattformen haben das Medienverhalten revolutioniert. Insbesondere jüngere Zielgruppen nutzen klassische, lineare Angebote deutlich weniger. Parallel dazu wird die Finanzierung des Rundfunkbeitrags zunehmend kritisch beurteilt. Alle diese Spannungsfelder verlangen nach Antworten, nicht im Schnellverfahren, sondern mit gesellschaftlicher Tiefe. Meine Damen und Herren, hier genau setzt der Bürgerrat an. Er bietet die Möglichkeit, jene einzubeziehen, die diesen Rundfunk finanzieren und nutzen: die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Es geht darum, Perspektiven einzuholen, die in klassisch-politischen oder auch gesellschaftlichen Debatten oft zu kurz kommen, nicht als Ersatz für unsere parlamentarische Verantwortung, sondern als Ergänzung. Besonders wichtig ist dabei: Der Bürgerrat kann helfen, die Akzeptanz für notwendige Reformen zu stärken. Eines ist klar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird sich weiterentwickeln müssen, hin zu mehr digitaler Präsenz, zu klarer Fokussierung auf den Kernauftrag, zu einer effizienteren Struktur und einer stärkeren regionalen Sichtbarkeit. (Beifall SPD) Solche Veränderungen brauchen gesellschaftlichen Rückhalt. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg und die gesamte ARD-Struktur stehen dabei exemplarisch vor der Aufgabe, die Lebensrealität der Menschen in den Ländern wieder sichtbarer zu gestalten, gerade auch hier bei uns in Brandenburg, wo regionale Berichterstattung für demokratische Teilhabe ganz besonders wichtig ist. Hier kann der Bürgerrat ein Instrument sein, das Vertrauen zu stärken, durch Transparenz, durch Beteiligung und durch nachvollziehbare Empfehlungen. Er kann dazu beitragen, dass Reformen nicht nur technisch oder organisatorisch gedacht werden, sondern auch gesellschaftlich getragen sind. Meine Damen und Herren, wir stehen vor der Aufgabe, ein bewährtes System weiterzuentwickeln, ohne dabei seinen Kern grundlegend zu verändern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt ein zentraler Pfeiler unserer demokratischen Infrastruktur, er muss sich aber den Realitäten der Gegenwart stellen. Der Bürgerrat ist dabei kein politischer Selbstzweck. Nein, er bietet die Chance, notwendige Weiterentwicklungen mit breitem Verständnis abzusichern. Der Petitionsausschuss mit seinem juristischen Sachverstand ist genau der richtige Ort, um den Ablauf des Bürgerrates mit all seinen Facetten bestens zu begleiten.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Udo Wernitz SPD
Ich bin gleich fertig. Danke, nein. (Dennis Hohloch [AfD]: Was?) Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Präsidentin, die sich mit großem Engagement für die Schaffung eines Bürgerrates eingesetzt hat, (Beifall des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) und ich bitte Sie, diesen neuen Weg der Basisdemokratie zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Ellen Fährmann [CDU] – Zuruf von der AfD: Kurzintervention!) Juni 2026 65
Jouleen Gruhn
Eine Kurzintervention war angezeigt? (Roman Kuffert [AfD]: Ja!) – Bitte schön. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Johannes Funke [SPD])
Roman Kuffert AfD
Frau Präsidentin! Herr Wernitz, Sie sagten, dass es eine Bereicherung und ein Fortschritt sei, den Bürgerrat zu etablieren. Wissen Sie, dass laut INSA-Umfragen bereits im Jahr 2022 ganze 84 % der Befragten die Abschaffung des Rundfunkbeitrages forderten und dass im Jahr 2024 nur 47 % angaben, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk zu vertrauen? Daher ist erstens zu fragen, ob wir davon ausgehen können, dass diese klare Stimmung in der Bevölkerung auch in den Bürgerräten abgebildet wird. Zweitens ist nicht ganz transparent, wie sich ein Bürgerrat zusammensetzt, welche Herkunft die Mitglieder haben. Wird das Zufallsprinzip angewandt? Werden dabei auch nichtdeutsche Personen mit Migrationshintergrund berücksichtigt? Das zu wissen, wäre gut. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Ich schaue einmal, ob Herr Wernitz zu erwidern wünscht. – Das ist der Fall.
Udo Wernitz SPD
Ich beziehe mich auf die Zahlen, die uns die Präsidentin vorhin präsentiert hat; denn die sind relevant. Nun zu Ihrer Frage bezüglich der Auswahl. Die Auswahl wird von einem unabhängigen Gremium, von einer Agentur, getroffen, die völlig neutral entscheidet, wer in diesem Gremium dabei ist, und es werden alle Schichten der Bevölkerung abgebildet. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir fahren in der regulären Rednerliste fort. Es spricht Herr Abgeordneter Münschke. Bitte schön. (Beifall AfD)
Daniel Münschke AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Anträge des Präsidenten oder der Präsidentin kommen im Plenum des Landtags ab und an vor. Fast immer sind sie formaler und administrativer Art. Ein inhaltlich-politischer Antrag ist eine seltene Ausnahme, weil der Präsident bzw. die Präsidentin des Landtages in dieser Funktion zur Neutralität verpflichtet ist. Gleichwohl befassen wir uns heute mit einem solchen Antrag der Präsidentin. Und wir tun das selbstverständlich mit dem gebührenden Respekt dem Amt gegenüber. Wir müssen uns aber fragen: Warum stellt die Präsidentin diesen Antrag auf Einsetzung eines Bürgerrates zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Die naheliegende Antwort lautet: Um ihm besonderen Nachdruck zu verleihen und um ihn als unpolitisch, als über den Parteien stehend, erscheinen zu lassen. Demgemäß ist er auch formuliert. Es gehe „vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, technologischer und medienökonomischer Veränderungen“ darum, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „klar zu definieren, effizient zu erfüllen und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten.“ Hierzu gehörten „Struktur-, Verwaltungs- und Technikreformen, stärkere Kooperation sowie der Abbau von Doppelstrukturen“. Mit anderen Worten: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, kurz ÖRR, müsse mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten. Dafür seien ein paar technische Anpassungen erforderlich. Um diese „zu begleiten und die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen“, solle jetzt ein Bürgerrat eingerichtet werden. Mit Politik im engeren Sinn habe das alles nichts zu tun. Doch, meine Damen und Herren, das hat sehr viel mit Politik zu tun. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie er sich heute präsentiert, der real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunk also, hat nur wenig gemein mit dem Idealbild, das die Präsidentin von ihm zeichnet. Er muss nicht lediglich gesellschaftlichen, technologischen und medienökonomischen Entwicklungen angepasst werden, sondern, meine Damen und Herren, er benötigt eine Grundsanierung, weil er an Verhärtung, an Realitätsverlust aus Überzeugung und an finanzieller Aufklärung mit Trägheitseffekt leidet. (Beifall AfD) Er braucht dringend eine Struktur- und eine Programmreform für demokratische Kontrolle und Meinungsvielfalt. Und er braucht einen mutigen Schnitt, der die Doppelstruktur, von der die Präsidentin spricht, entfernt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist also ein hoch politischer Gegenstand, und der lässt sich nicht präsidial, überparteilich, behandeln, sondern nur im politischen Streit. Die AfD-Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat diesen Streit immer sachlich und mit konstruktiven Vorschlägen geführt. Die wichtigsten Vorschläge wiederholen wir in unserem Entschließungsantrag: demokratische Wahl der Rundfunkräte, Absicherung der Pflicht zu umfassender, ausgewogener und objektiver Berichterstattung – wie das präzise zu machen ist, haben wir bereits in unserem Änderungsantrag zum sogenannten Reformstaatsvertrag ausformuliert –, Verbot der Mitgliedschaft in meinungssteuernden Organisationen, Schluss mit dem System der sogenannten festen freien Mitarbeiter und Abschaltung des ZDF. (Beifall AfD) Wir brauchen also schon deswegen keinen Bürgerrat, weil es keiner weiteren Beratung bedarf und ein Bürgerrat bereits existiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist der Landtag Brandenburg, das sind wir alle. (Beifall AfD) Die Probleme liegen offen zutage, und die Lösung haben wir, die AfD-Fraktion Brandenburgs. Wir können sofort mit der Arbeit anfangen. Doch dies ist nicht der einzige Grund, aus dem wir Ihren Antrag, Frau Präsidentin, ablehnen werden. Wir halten Bürgerräte auch nicht für ein geeignetes Instrument, um – Zitat – „Transparenz, Akzeptanz und Bürgernähe zu stärken“, nicht für ein Mittel der demokratischen Teilhabe. Bürgerräte sind nicht demokratisch, sie erwecken lediglich den Anschein, meine sehr geehrten Damen und Herren …
Jouleen Gruhn
Herr Münschke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Daniel Münschke AfD
… demokratisch zu sein. – Ich hätte den Satz gern frei ausgesprochen. Aber die Zwischenfrage lasse ich gern zu, wenn Sie denn die Zeit anhalten, die immer noch weiterläuft. – Immer noch. – Und immer noch. (Unmut bei der SPD)
Jouleen Gruhn
Bei mir tatsächlich nicht. Aber das werde ich selbstverständlich beachten, Herr Münschke. Das soll Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. – Jetzt hat Frau Abgeordnete Hildebrandt das Wort.
Daniel Münschke AfD
Danke sehr, Frau Präsidentin.
Elske Hildebrandt SPD
Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich will fragen, ob Sie sich mit Ihrem Kollegen Hohloch austauschen, der ja einen Sitz im Rundfunkrat hat. Da Sie davon sprechen, wie aufgebläht der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei: Ist Ihnen bekannt, dass die Einsparmaßgaben von 9 Millionen Euro pro Jahr und zusätzlich die 13 Millionen Euro im Transformationsprozess diesen Transformationsprozess und die Arbeitsfähigkeit des RBB ganz schön bedrängen und dass dort gerade große Veränderungen in den Strukturen vorangetrieben werden? Tauschen Sie sich darüber aus? Wissen Sie Bescheid, was im Rundfunkrat läuft – ja oder nein? (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])
Daniel Münschke AfD
– Ja. – Sehr geehrte Frau Kollegin, wissen Sie, ich brauche mich mit meinem Kollegen Hohloch gar nicht darüber auszutauschen, was im Rundfunkrat passiert. Ich brauche nur eines zu machen: jeden Tag den RBB einzuschalten. (Beifall AfD) Dann bin ich davon überzeugt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, gerade der RBB, die Grundsanierung benötigt, von der ich gerade gesprochen habe. (Zurufe von der SPD) Sehr geehrte Frau Kollegin, diese Grundsanierung werden wir im Jahr 2026, spätestens nach der Wahl in Sachsen-Anhalt, beginnen (Uwe Adler [SPD]: Jaja!) und dann fortführen. Spätestens im Jahr 2029 wird diese Grundsanierung auch im Land Brandenburg durchgeführt. (Beifall AfD) Wir werden mit einer AfD-geführten Landesregierung dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk speziell im Land Brandenburg grundsätzlich reformiert wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich fahre mit meiner Rede fort: Die Teilnehmer des Bürgerrats werden in einem komplizierten gesicherten Zufallsverfahren ausgelost. Aber bei einer Teilnehmerzahl von 51 Personen ist eine Repräsentativität nicht möglich. Außerdem erfolgt eine Selbstselektion, weil die Teilnahme selbstverständlich freiwillig und die Bereitschaft dazu nicht in allen Bevölkerungsschichten gleich hoch ist. Dazu kommt die Gefahr einer politisch einseitigen Beeinflussung durch die über die Beauftragung einer Agentur indirekt von den Regierungsfraktionen ausgewählten Berater, durch die „neutrale Moderation“ und die vorausgewählten Sachverständigen. Der Politologe Frank Decker von der Universität Bonn schrieb in den „Frankfurter Heften“ über Bürgerräte: „Sie nähren eher den Verdacht einer Alibiveranstaltung, bei der es der einen Seite – den zivilgesellschaftlichen Initiatoren und Befürwortern –“, also Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, „vor allem darum geht, sich ein neues demokratiepolitisches Tätigkeitsfeld zu erschließen, während die andere Seite – die politischen Akteure in Regierung und Parlament – die Bürger mit dem Verfahren beschwichtigen möchte.“ Wir brauchen keine Alibiveranstaltung und keine Beschwichtigungsrituale. Wir brauchen mehr Demokratie, wir brauchen echte Demokratie, und, meine Damen und Herren, wir brauchen direkte Demokratie, auch in Brandenburg. (Beifall AfD) Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss: Direkte Demokratie entsteht nicht durch Bürgerräte, sondern durch Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und fakultative bzw. obligatorische Referenden. Die Bedingungen hierfür auf Landesebene müssen verbessert und auf Bundesebene sogar erst geschaffen werden. Hierzu ihren Beitrag zu leisten, fordern wir die Landes-Juni 2026 67 regierung im zweiten Teil unseres Entschließungsantrags auf. Wenn Sie, Frau Präsidentin, wie wir der Meinung sind, wir sollten mehr Demokratie wagen, dann unterstützen Sie unseren Antrag! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Wunderbar, die Technik funktioniert wieder. Wir können in der regulären Rednerliste mit dem Beitrag von Herrn Genilke fortfahren. Bitte schön.
Rainer Genilke CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, wie wir Bürger stärker in politische Debatten einbeziehen können, beschäftigt, glaube ich, Demokraten in ganz Europa; denn wir erleben auf vielen Feldern, dass politische Entscheidungen immer komplexer werden, während zugleich der Wunsch wächst, stärker gehört zu werden. Deshalb werden neue Beteiligungsformate erprobt – nicht als Ersatz für die repräsentative Demokratie, sondern als deren Ergänzung. Deshalb möchte ich der Landtagspräsidentin ausdrücklich für ihren Vorschlag danken. Sie greift damit eine Debatte auf, die bereits weit über Brandenburg hinaus geführt wird. Ihr Antrag bietet die Möglichkeit, bei einem klar umrissenen Thema praktische Erfahrungen mit diesem Beteiligungsinstrument zu sammeln. Entscheidend ist dabei immer die Frage: Für welches Thema eignet sich ein solches Format überhaupt? Aus unserer Sicht sprechen gute Gründe dafür, den öffentlichrechtlichen Rundfunk zum Gegenstand eines Bürgerrates zu machen, denn kaum ein anderer Bereich betrifft die Menschen so unmittelbar. Die Bürger kennen die Programme, sie nutzen Radio, Fernsehen, digitale Angebote, und sie haben Erfahrungen mit dem Angebot des RBB und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt. Sie können also beurteilen, was sie überzeugt und was ihnen fehlt, und benennen, welche Erwartungen sie zukünftig an das System haben. Gerade deshalb ist die Nutzerperspektive hier besonders wertvoll. Wenn über die regionale Verankerung Brandenburgs im Programm, über die Konzentration auf Information, Bildung und Kultur oder über die Zukunft digitaler Angebote gesprochen wird, geht es um Angebote, mit denen die Menschen täglich zu tun haben und die sie auch bewerten können. Genau über diese Fragen soll der Bürgerrat beraten. Es geht aber auch darum, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Probleme hat und vor erheblichen Herausforderungen steht. Die Akzeptanz des Systems ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Dabei bleibt ein unabhängiger Rundfunk für unsere Demokratie von großer Bedeutung. Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, den Blick derjenigen einzubeziehen, die dieses System finanzieren und eben auch nutzen – nicht weil Bürger über mehr Legitimation verfügten als gewählte Abgeordnete, sondern weil ihre Erfahrungen, Erwartungen und Anregungen helfen können, Reformbedarfe klarer zu erkennen.
Jouleen Gruhn
Herr Genilke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Rainer Genilke CDU
Dann mal los.
Jouleen Gruhn
Bitte schön.
Oliver Skopec BSW
Vielen Dank, Herr Genilke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir haben über dieses Thema schon in der vergangenen Koalition gesprochen oder zumindest nachgedacht. Ich erinnere mich, dass dabei eine Frage offenblieb. Frau Prof. Dr. Liedtke hat angesprochen, dass nach der Idee in dem jetzt von ihr vorgelegten Antrag eine Agentur die Auswahl der Bürger objektiv koordinieren soll. Wie genau stellen Sie sicher, dass durch diese Agentur wirklich eine maximale Objektivität und möglicherweise sogar eine zufällige Besetzung repräsentativ gewährleistet sind? Wie merzen Sie den möglicherweise aufkommenden Vorwurf aus, dass das am Ende eine verlängerte Werkbank der Regierung wird?
Rainer Genilke CDU
Verehrter Abgeordneter, ich weiß nicht, was Sie in Ihrer Koalition beraten haben. Bitte sehen Sie mir das nach. Aber Sie können natürlich nichts ausprobieren, wenn Sie nicht einfach mal den Versuch wagen. Wenn Sie Bürgerräte haben wollen, müssen Sie am Ende auch damit leben, dass unter Umständen der eine oder andere eine andere Meinung hat als Sie persönlich. Aber an diesen Punkt gelangt man nur, wenn man versucht, dieses Mittel zu nutzen, mit allen Unterschiedlichkeiten. Ich kann nicht sagen, ob die Bürger Ihre Meinung, meine Meinung oder irgendeine dritte Meinung vertreten werden; ich weiß es schlichtweg nicht. Aber genau das macht es aus: zu schauen, ob jemand aus der Mitte der Gesellschaft dort mitarbeiten möchte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das gelingen wird. Es gelingt uns übrigens auch bei den Anzuhörenden, die wir in unsere Ausschüsse bestellen. Wir bestellen Leute dorthin, die sonst nichts mit dem Parlamentsbetrieb zu tun haben, und trotzdem verlassen wir uns, natürlich in unterschiedlicher Art und Weise, auf ihre Expertise. Ich finde, das sollte man wagen können. Vertrauen wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land einmal ein bisschen mehr! Ich finde, das täte uns ganz gut. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Jouleen Gruhn
Auch Herr Dr. Berndt hat eine Zwischenfrage angezeigt. Möchten Sie auch sie beantworten?
Rainer Genilke CDU
Aber natürlich.
Jouleen Gruhn
Dann bitte schön.
Hans-Christoph Berndt AfD
Herzlichen Dank, Herr Genilke. – Ja, die Voraussetzung ist, dass man Bürger aus der Mitte der Gesellschaft befragt. Aber wenn wir die Agentur nicht kennen und nicht wissen, nach welchen Prinzipien die Bürger ausgewählt werden – welche Garantie, welche Kontrolle haben Sie, dass es die Mitte der Gesellschaft ist, die sich in diesen Bürgerräten äußert?
Rainer Genilke CDU
Wissen Sie, aus der Mitte der Bevölkerung – wir hatten gerade vorhin einen Tagesordnungspunkt dazu – wurden Abgeordnete gewählt, die für eine Partei angetreten sind, und trotzdem hat sich etwas geändert. Natürlich kann es passieren, dass wir nicht hundertprozentig genau wissen, wer da drinsitzen wird. Das liegt doch in der Natur der Sache; das ist wie bei den Lottozahlen. Trotzdem führen wir Lottoziehungen durch. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass das, was jemand sagt, der dort sitzt, Ihrem Duktus entspricht, aber das gilt genauso für mich. Und da es für uns alle gilt, können wir es schlichtweg nicht voraussagen. Ich bin ziemlich sicher, dass eine Agentur, die von uns ausgewählt wird, unabhängig entscheiden wird. Es wird dort eine Auswahl getroffen werden, und dann werden wir sehen, wer die 51 Personen sind, die am Ende zum Zuge kommen. Ich bin der Meinung, wenn wir uns dem Thema nähern, sollten wir das nicht immer mit dem Verdacht im Nacken machen: „Die wollen uns alle übers Ohr hauen“, sondern wir sollten eher auf die Bürger zugehen und sagen: Ich glaube, Sie werden eine Bereicherung sein. – So sehe ich die Angelegenheit, und ich glaube, das sollten wir am Ende durchstehen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Wenn es keine weiteren Fragen gibt, würde ich fortfahren. – Es bleibt ein Grundsatz, der für mich zentral ist, nämlich: Die Entscheidungen trifft weiterhin unser Parlament. Der Bürgerrat berät – also er empfiehlt uns etwas – und ersetzt damit ganz bewusst keine demokratisch gewählten Institutionen. Von daher ist die Sorge, die hier besteht, dass all das an uns vorbeirauscht, völlig unbegründet. Seine Aufgabe besteht darin, zusätzliche Perspektiven einzubringen und damit die Debatte zu bereichern. Genau so kann ein solches Instrument einen Mehrwert entfalten. Ein Wort zum AfD-Antrag: Sie wollen erst einmal alle Rundfunk- und Medienstaatsverträge kündigen und dann irgendwie verhandeln, was danach kommen soll. Und Sie fordern noch mehr direkte Demokratie. Aber die richtige Reihenfolge lautet doch: Zuerst die Stimmung der Bevölkerung einholen und dann entscheiden, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert werden soll. Diesen Weg beschreibt der Antrag der Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU hat Bürgerräte nie als Allheilmittel betrachtet, und wir tun es auch heute nicht. Ob Bürgerräte tatsächlich einen Mehrwert schaffen, hängt immer von ihrer konkreten Ausgestaltung ab. Sie müssen also transparent sein, sie müssen fair organisiert werden, und sie dürfen niemals in Konkurrenz zum Parlament treten; so habe ich den Antrag im Übrigen auch nicht verstanden. Wenn man dieses Instrument aber in Brandenburg erproben möchte, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk dafür – meines Erachtens – ein geeignetes Themenfeld, denn hier können Bürger auf Grundlage eigener Erfahrungen mitreden. Hier geht es um ein Angebot, das sie kennen, hier geht es um ein Angebot, das sie bisher nutzen, und hier können Erwartungen an die zukünftige Entwicklung unmittelbar formuliert werden. Hinzu kommt: Der Bürgerrat ist klar begrenzt. Er arbeitet innerhalb eines festen Zeitraums und legt anschließend eben seine Empfehlungen vor. Zugleich wird die Durchführung so organisiert, dass die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal und den vorhandenen Sachmitteln der Verwaltung des Landtags wahrgenommen werden. Folglich entsteht keine gravierende Diskussion über Zusatzkosten. Am Ende wird sich der Erfolg dieses Bürgerrats nicht daran bemessen, wie viele Sitzungen stattgefunden haben oder wie viele Seiten ein Bürgergutachten umfasst; entscheidend wird sein, ob es gelingt, die Erfahrungen und die Erwartungen der Bürger in die Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzubringen und daraus tragfähige Impulse für die Weiterentwicklung abzuleiten. Wenn das gelingt, kann dieser Bürgerrat auch einen Beitrag leisten, nicht zur Ersetzung parlamentarischer Demokratie, sondern zu ihrer sinnvollen Ergänzung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Jouleen Gruhn
Herr Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Genilke, es tut mir leid, aber Ihre Antwort war ja keine Antwort. Sie sind meiner Frage ausgewichen, und darum muss ich hier noch einmal ans Pult treten. (Danny Eichelbaum [CDU]: Müssen Sie nicht!) Noch einmal: Der mögliche Erfolg dieses Bürgerräte-Modells hängt daran, dass diese Bürgerräte tatsächlich den Bürgerwillen, den Volkswillen, repräsentieren. Der Vergleich mit dem Landtag hier geht deswegen fehl, weil das beim Landtag garantiert ist. Wir haben allgemeine, gleiche und geheime Wahlen. Aus diesen Wahlen geht eine Zusammensetzung des Landtages hervor, die die verschiedenen Überzeugungen und politischen Werte in der Bevölkerung widerspiegelt. – So weit der Landtag. Bei den Bürgerräten übergeben wir die Auswahl einer Agentur, und die Agentur nimmt die Auswahl nach Kriterien vor, die wir nicht kennen. Wer sagt uns denn, dass das repräsentativ ist, was die Agentur auswählt? Wer sagt es uns? Sie können es nicht sagen. Wenn Sie mir diese Frage nicht beantworten können, gibt Juni 2026 69 es keine Grundlage dafür, zu hoffen, dass diese Bürgerräte in irgendeiner Weise repräsentativ sind. Wenn wir diese Gewissheit nicht haben, müssen wir die Befürchtung haben, dass sie eventuell sogar interessengesteuert sind, und das wäre ganz übel. (Vereinzelt Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Herr Genilke möchte erwidern. Bitte schön.
Rainer Genilke CDU
Sehr geehrter Herr Dr. Berndt, ich glaube, Sie sitzen da der Idee auf, dass hier etwas implementiert werden soll, was offensichtlich nicht nur Ihre Meinung von, sondern irgendwie auch Ihr Vertrauen in die Bürger, die das in diesem Bürgerrat am Ende begleiten, prinzipiell zerstört – dass die Bürger also irgendetwas tun, das Ihnen unter Umständen nicht passt. (Lena Kotré [AfD]: Nein, das ist doch Quark!) Das kann durchaus sein. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Weil es nicht repräsentativ ist!) Ich bin aber der Meinung: Wenn man mit diesen Bürgerräten Demokratie wagt, sollte man das – zumal wir das im Parlament ja nur als Empfehlung weiterdiskutieren werden – erst einmal ausprobieren. Wenn all das zutrifft, was Sie sagen – nämlich, dass da nur AfD-Gegner sitzen; könnte ja sein, dass Sie das so wahrnehmen –, dann werden Sie uns das hier schon groß und breit erklären; da habe ich gar keine Sorge. Ich habe prinzipiell erst einmal großes Vertrauen darin, dass die Agentur – das sind ja am Ende auch Menschen – gut auswählen wird. Ich denke, dass wir daraus einen Mehrwert ziehen, und wenn wir das ernst meinen, heißt das vor allem, Vertrauen in die eigene Bürgerschaft zu haben. Ich habe dieses Vertrauen. Wenn Sie da Zweifel haben, tut es mir ehrlich gesagt sehr leid. (Beifall CDU und SPD – Daniel Münschke [AfD]: Das ist blindes Vertrauen!)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir kehren zur regulären Rednerliste zurück. Als Nächstes folgt der Redebeitrag des Abgeordneten Peschel für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Präsidentin, ich stimme Ihnen zu: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört den Bürgern. – Lassen Sie mich deshalb mit dem Wichtigsten beginnen: Bürgerinnen und Bürger, die den Querschnitt unserer Gesellschaft abbilden, gehören in die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten statt in ein unverbindliches Gremium. (Beifall BSW) Es muss Schluss sein mit der parteipolitischen Besetzung der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und warum ein Bürgerrat, wenn alle wichtigen Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk längst auf dem Tisch liegen? Ein Beispiel ist das Manifest für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio bereits vor mehr als zwei Jahren veröffentlicht haben. Sie schlagen darin vor, die Kontrollgremien mit gelosten Bürgerinnen und Bürgern zu besetzen. Ich zitiere: „Den Beitragszahlern gehört der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ihre mehrheitliche Einbindung in den Kontrollgremien ist daher selbstverständlich.“ Die repräsentative Zusammensetzung der Kontrollgremien könne beispielsweise nach dem Vorbild der Besetzung von Bürgerräten erfolgen: Direkte Wahl, Rotationsprinzip, Losverfahren sind Möglichkeiten, um die Gesellschaft repräsentativ abzubilden. Diese Vorschläge, die wir als BSW unterstützen, wollte die SPD aber bereits in der Auseinandersetzung über die Medienänderungsstaatsverträge nicht hören und schon gar nicht befolgen. (Beifall BSW) Eine solche Beteiligung wäre eine dauerhafte und wirkliche Beteiligung der Bürger und damit der Rundfunkbeitragszahler. Das hat die SPD nicht gewollt, das hat sie verhindert, das hat sie ignoriert. So kann nämlich die parteipolitische Lobbyarbeit in den Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortgesetzt werden – zusammen mit der CDU. Und immer mehr Menschen, wir haben die Zahlen gehört, wenden sich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Das ist eine tragische Entwicklung, denn als BSW bekennen wir uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Beifall BSW)
Jouleen Gruhn
Jetzt gibt es zwei Zwischenfragen. Möchten Sie diese zulassen?
Falk Peschel BSW
Sie entscheiden über die Reihenfolge, Frau Präsidentin.
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Dann schlage ich vor, dass Herr Stohn beginnt und Frau Hildebrandt anschließt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Fragen zusammen beantworten könnten.
Falk Peschel BSW
Da gibt es ein Problem mit der Redezeit.
Jouleen Gruhn
Das ist ein technisches Problem. Ihre Zeit wurde tatsächlich von mir manuell anders gestoppt. Ich darf Ihnen das versichern.
Falk Peschel BSW
Okay, gut.
Erik Stohn SPD
Vielen Dank, Herr Peschel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Erkennen Sie in Ihrem Vortrag insofern eine gewisse Doppelzüngigkeit, als Sie hier vor weniger als drei Stunden jemanden mit Ihrem Parteibuch als Mitglied in den Medienrat gewählt und darauf verzichtet haben, jemanden in den Rundfunkrat zu entsenden? – Danke schön. (Vereinzelt Beifall SPD)
Elske Hildebrandt SPD
Danke, dass Sie auch meine Zwischenfrage zulassen. Sie haben gesagt, im Rundfunkrat, im Kontrollgremium, wären die gesellschaftlichen Strömungen nicht abgebildet. Dass Sie mir nicht zubilligen, dass ich dort auch parteipolitisch unabhängig für meine Meinung streite – okay, das lassen wir einmal beiseite. Meine Frage: Ist Ihnen eigentlich klar, welche Gremien dort vertreten sind? Dass dort die breite Mehrheit der Gesellschaft – der Landesbauernverband, die Industrie- und Handelskammer, die Kirche –, also ein ganz breites Spektrum vertreten ist? Ist Ihnen bewusst, dass Sie das gerade diskreditieren? (Beifall SPD und CDU)
Jouleen Gruhn
Herr Peschel, bevor wir zur Beantwortung kommen, eine kurze Information: Ihre Zeit wird nicht korrekt angezeigt. Sie haben tatsächlich noch 2:30 Minuten Redezeit. Die Zwischenfragen werden ohne Zeitmessung beantwortet.
Falk Peschel BSW
Vielen Dank. – Ich fange mit der zweiten Frage an: Natürlich ist mir das bewusst. Aber wenn wir hier über bürgerschaftliche Beteiligung sprechen, halte ich es für wichtig, auch wirklich die Bürgerinnen und Bürger, nämlich die Beitragszahler, in einem Verfahren in diese Gremien zu entsenden, wie ich es gerade beschrieben habe. Ich sehe keinen direkten Widerspruch. Zu Ihrer Frage, Herr Kollege Stohn: Solange die Spielregeln so sind, wie sie sind, ist es, denke ich, legitim, einen eigenen Kandidaten ins Rennen zu schicken. (Steeven Bretz [CDU]: Na ja!) Das heißt ja nicht, dass diese Spielregeln so bleiben müssen. (Beifall BSW) Wir treten für eine grundsätzliche Veränderung ein. Ich war in meiner Rede bei dem Punkt, dass sich das BSW zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennt. Aber so, wie er derzeit ist, wird er keine Zukunft haben. (Beifall der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Torsten Arndt [AfD]) Alles, was dazu dient, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein breites Meinungsspektrum abbildet, höchste journalistische Standards sichert und mit kritischer, ausgewogener Berichterstattung zur demokratischen Kultur beiträgt, wird von meiner Fraktion ausdrücklich unterstützt. Dies vielleicht auch noch zur Frage der Abgeordneten Hildebrandt. Derzeit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk weit davon entfernt, diesen Ansprüchen zu genügen. Nach dem Vorschlag der Präsidentin sollen 51 per Los ausgewählte Bürger Empfehlungen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erarbeiten, zum Beispiel zu Transparenz, Effizienz und regionaler Verankerung. Das klingt nach mehr Bürgernähe, und ich bin mir sicher, dass viele Brandenburger, die in solch einem Bürgerrat mitwirken würden, gute Ideen haben. Die entscheidende Frage ist doch aber, mit welchem konkreten Mandat der Bürgerrat ausgestattet wird. Da wird es schwammig. Die Ergebnisse des Bürgerrats sollen Wäre es nicht einfacher und auch kostengünstiger, der RBB würde unter den Brandenburger Bürgern Umfragen dazu durchführen, was wie transparenter und effizienter werden soll und wie die regionale Verankerung gefördert werden kann?
Jouleen Gruhn
Möchten Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen?
Falk Peschel BSW
Ich lasse gern eine weitere Zwischenfrage zu.
Jouleen Gruhn
Bitte schön.
Daniel Münschke AfD
Sehr geehrter Abgeordneter Peschel, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe eine Frage, zu der ich hinleiten möchte. Im letzten Absatz auf Seite 3 des Antrags steht, dass die „Projektstelle Bürgerrat“ eine Ausschreibung und eine Vergabe an eine externe Agentur vornehmen werde. Als Präsidiumsmitglieder kennen wir ja den Einzelplan 1 und wissen, wie viele Euro dafür im Haushalt eingeplant sind: 100 000 Euro. Schaut man sich an, wie die Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen im Land Brandenburg getätigt werden, liest man: Bis 100 000 Euro Direktvergabe. An diejenigen, die auswählen, welcher Verein die 51 Bürgerinnen und Bürger auswählt, kann also direkt ein Auftrag vergeben werden. Ab über 100 000 Euro und bis 216 000 Euro: entweder Verhandlungsvergabe, also drei Angebote usw., oder beschränkte Ausschreibung, also ohne Teilnehmerwettbewerb, also so, wie es auch im Bundestag ersichtlich ist, wie es in allen anderen Landtagen ist, wie es auch bei der Europäischen Union ersichtlich ist. Stimmen Sie mir zu, dass die Gefahr besteht, dass aufgrund dieser Vergabepraxis hier ein konkreter Verein ausgewählt werden könnte, der dann gezielt die 51 Personen auswählt, die ein sehr genehmes Bild und eine ebensolche Entscheidung abgeben werden, die für den Landtag und die Koalitionsfraktionen günstig sind? (Beifall AfD) Juni 2026 71
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, bevor wir in die Beantwortung gehen: Würden Sie nach der Beantwortung noch eine weitere Zwischenfrage zulassen?
Falk Peschel BSW
Ich würde diese Zwischenfrage jetzt gern beantworten und dann meine Rede fortsetzen. (Beifall BSW)
Jouleen Gruhn
Alles klar, das haben wir verstanden. Bitte schön.
Falk Peschel BSW
Zu Ihrer Zwischenfrage, Herr Kollege Münschke, nur so viel: Ich sehe zumindest die Gefahr. Aber ich habe ausreichendes Vertrauen in die Landtagsverwaltung und die Präsidentin, dass doch ein Auftragnehmer nach objektiven Gesichtspunkten und Kriterien gefunden werden kann. Ich möchte im Vorfeld keine Unterstellungen tätigen.
Jouleen Gruhn
Es gibt die Anzeige einer weiteren Zwischenfrage. Ich frage Sie noch einmal abschließend, ob Sie noch Zwischenfragen zulassen wollen. Ansonsten würde ich Sie nicht mehr fragen.
Falk Peschel BSW
Ich habe ausreichend Stehvermögen. Bitte schön.
Jouleen Gruhn
Gut, das haben wir zur Kenntnis genommen. Keine weiteren Zwischenfragen.
Falk Peschel BSW
Doch!
Jouleen Gruhn
Doch?
Falk Peschel BSW
Ja.
Jouleen Gruhn
Bitte schön, Herr Wernitz.
Udo Wernitz SPD
Vielen Dank, Herr Peschel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ist Ihnen bewusst, dass die Auswahl der Agentur vom Petitionsausschuss begleitet wird, dass alle Fraktionen im Petitionsausschuss vertreten sind und dass somit eine neutrale Bestimmung erfolgen kann? Zugleich werden Sie damit sozusagen die Frage von Herrn Münschke beantworten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
Falk Peschel BSW
Das ist mir bewusst. Deswegen hatte ich ja gesagt, dass ich keine grundsätzlichen Bedenken habe. Ich entschuldige mich ausdrücklich beim Kollegen Scheetz dafür, seine Zwischenfrage nicht zugelassen zu haben. Ich war beim RBB und bei den Umfragen, die er unter den Brandenburgerinnen und Brandenburgern durchführen könnte. Das setzt natürlich voraus, dass beim RBB die Bereitschaft vorhanden wäre, auch unbequeme Antworten oder Vorschläge ernst zu nehmen und umzusetzen. Bürgerräte sind nicht per se schlecht. Aber jetzt einen Bürgerrat ohne die Möglichkeit, Vorschläge auch umsetzen zu können, zu implementieren, ergibt keinen Sinn. Das ist Pseudobeteiligung und schadet der demokratischen Mitbestimmung mehr, als es ihr nutzen könnte. Wenn die Koalition diesem Antrag zustimmt, beweist sie einmal mehr, dass ihr die Illusion von Demokratie wichtiger ist, als eine echte Bürgerbeteiligung in den Aufsichtsräten zeitlich unbegrenzt auf den Weg zu bringen. (Beifall BSW und AfD) Wir lehnen diesen Antrag daher ab und schließen uns den Forderungen aus dem Manifest der Mitarbeitenden der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten an: Bürger in die Aufsichtsräte! (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)
Jouleen Gruhn
Jetzt ist die Zeit doch schnell vergangen, und ich darf feststellen, dass wir am Ende unserer regulären Rednerliste angelangt sind, da die Landesregierung ihren Verzicht erklärt hat. Wir treten nun in die Abstimmung ein und kommen als Erstes zum Antrag der Landtagspräsidentin auf Drucksache 8/2833: Einsetzung eines Bürgerrates „Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich angenommen. Wir kommen zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/3009, Titel: Demokratie und Meinungsvielfalt in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bringen – direkte Demokratie in Brandenburg und auf Bundesebene stärken. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Grüne Berufe in die Zukunft führen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2831 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2994 Wir haben als Ersten auf der Rednerliste Herrn Abgeordneten Funke für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD)
Johannes Funke SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Besucher! Wenn wir heute über Landwirtschaft reden, dann müssten wir eigentlich über die scheinbar großen Themen reden, denn die wirtschaftliche Situation in unserer Landwirtschaft – und nicht nur in der Landwirtschaft – scheint aus den Fugen geraten zu sein. Tatsächlich haben wir das aber schon vielfältig getan. Mit dem Blick auf Europa: Wir haben unsere Positionen zum europäischen Finanzrahmen und der Agrarförderung frühzeitig hier im Plenum auf den Weg gebracht. – Mit dem Blick auf die Welt: Wir haben uns in verschiedenen Ausschüssen mit dem Einfluss von Freihandelsabkommen wie dem EU-Mercosur-Abkommen und anderen Verträgen auf die Agrarmärkte auseinandergesetzt. – Mit dem Blick auf den Klimawandel: In Kürze werden wir uns intensiv mit dem Megathema Wasser beschäftigen. Das möchte ich voranstellen und damit ganz klar sagen, dass wir die gesamte grüne Branche mit all ihren Sorgen und Nöten sehr gut im Blick haben. Das muss klar sein. Verehrte Damen und Herren, gerade in solchen Zeiten ist es trotzdem wichtig, die scheinbar kleinen Dinge nicht aus dem Blick zu verlieren. Da steht für mich die Nachwuchsgewinnung und -förderung in den grünen Berufen ganz weit oben. Was ist mit „grünen Berufen“ gemeint? Es gibt insgesamt 14 grüne Berufe, von denen – männlich, weiblich, divers – der Landwirt, der Tierwirt, der Gärtner, der Forstwirt, der Pferdewirt und der Fischer sicherlich die bekanntesten Berufsbilder sind. Alle in der grünen Branche Tätigen stehen vor der gemeinsamen Herausforderung, den passenden Nachwuchs zu gewinnen. Und wie könnte es anders sein? Bei den ländlichen Berufen steht der Führerschein immer im Vordergrund. Im westdeutschen Volksmund liebevoll der „Lappen“, im ostdeutschen Volksmund liebevoll die „Fleppen“ genannt – in der Sache ist es aber das Gleiche. Wer einen grünen Beruf anstrebt, muss den Führerschein in der Regel gleich zweimal machen: einmal mit 16 Jahren den T-Führerschein für Traktoren und andere selbstfahrende Landmaschinen und einmal mit 18 Jahren den B-Führerschein für den ganz normalen Pkw. Nach deutschem Recht kann also ein 16-Jähriger Fahrzeuge mit bis zu 40 t und einer Gesamtlänge von fast 19 m im Straßenverkehr bewegen, und ein 18-Jähriger kann auf vielen deutschen Autobahnen ohne irgendein Tempolimit fahren. Damit sind für mich zwei Dinge glasklar: Erstens, am Ausbildungsniveau der Fahrschulen kann und darf keinesfalls gespart werden. Zweitens, die angehenden Nachwuchskräfte müssen die doppelte Führerscheinausbildung auch bezahlen können. Genau daraus leitet sich der Bedarf einer Brückenfinanzierung ab – und diese fordern wir heute in unserem Antrag ein. (Beifall SPD und CDU) Ich denke, im Grunde haben alle verstanden, worum es bei dem Wort Führerschein-BAföG geht. BAföG heißt nicht Geschenk, BAföG heißt fairer Kredit. Doch es geht nicht nur um den Führerschein und eine Optimierung der Führerscheinausbildung: Wir wissen doch ganz genau, dass nicht jeder Betrieb der grünen Branche jedes Thema und jeden Ausbildungsinhalt abbilden kann, zum Beispiel die Tierbeurteilung, die Pflanzenbestimmung oder die Waldzustandsbeschreibung. Genau deswegen ist es so wichtig, dass es die länderübergreifenden Ausbildungszentren, die überbetrieblichen Ausbildungszentren gibt. Diese brauchen wir auch in Zukunft; und deswegen fordern wir ganz klar, sie zu erhalten und weiterzuentwickeln. Was heißt das konkret für die Bewältigung der Ausbildungsinhalte? Unsere Nachwuchslandwirte und -tierwirte gehen schon heute nach Iden in Sachsen-Anhalt und nach Köllitsch in Sachsen, unsere Geflügelwirte gehen nach Schönow bei Bernau, unsere Gärtner gehen – ganz in der Nähe – nach Großbeeren oder nach Pillnitz in Sachsen. Die Pferdewirte gehen nach Neustadt (Dosse), die Berufsjäger nach Einbeck in Niedersachsen, die Forstwirte gehen nach Kunsterspring bei Neuruppin, die Fischwirte nach Königswartha in Sachsen. Unsere künftigen Milchexperten gehen nach Oranienburg, und die angehenden Winzer – das wird den Kollegen Wolfgang Roick sehr freuen – gehen nach Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Auch ganz wichtig: Die jungen Landwirtschaftshelfer gehen nach Heilbrunn bei Neuruppin. Damit will ich deutlich machen, dass die Ausbildung in den grünen Berufen schon heute in ein landes- und bundesweites Netzwerk eingebunden ist. Ein wunderbares Fazit lautet: Wer hier lernt, der kommt rum. – Doch dabei wollen wir es nicht belassen: Wir wollen auch, dass das Land den internationalen Austausch der Auszubildenden in den grünen Berufen ermöglicht. Das ist keine ganz neue Erfindung. Die IHK Brandenburg setzt das schon seit einigen Jahren sehr erfolgreich um. An Weltoffenheit führt eben kein Weg vorbei. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Verehrte Damen und Herren, Lernen bedeutet nach heutigem Verständnis ohnehin lebenslanges Lernen. Genau deswegen brauchen wir auch in Zukunft die Angebote der berufsbegleitenden Bildung, insbesondere die der Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich und die der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie am Seddiner See. Hinzu kommen auch die Quereinsteiger. So mancher Steuerberater, Rechtsanwalt oder Zahnarzt hat sich schon eingestehen müssen, dass er eigentlich lieber Landwirt geworden wäre. Die Quereinsteiger sind zum Beispiel auf der Landwirtschaftsschule Juni 2026 73 in Oranienburg zu finden. Genauso wichtig ist es, die bewährten Maßnahmen zur Berufsorientierung in den grünen Berufen für Schülerinnen und Schüler – Stichworte: LANDaktiv, AGRARaktiv – zu erhalten und weiterzuentwickeln. Doch natürlich sind auch die Azubis selbst gefordert. Mit der Zettelwirtschaft bei den Ausbildungsunterlagen muss endlich Schluss sein. Die Digitalisierung der beruflichen Bildung ist konsequent voranzutreiben – und das in enger Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern. Die Generation Handy sollte das hinbekommen. (Beifall SPD und CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit bin ich am Ende angelangt (Lars Hünich [AfD]: Das hatten wir gehofft!) und will noch einmal auf die gesamte grüne Branche blicken. Unsere Landwirte, Gärtner und Förster verdienen ihr Geld zwar in Brandenburg, Deutschland und Europa, doch die Preise für die hochwertigen Erzeugnisse werden uns vom Weltmarkt diktiert. Wenn wir uns auch in Zukunft auf diesen Märkten bewegen wollen, und das wollen wir, dann sind gut ausgebildete Fachkräfte eine fundamentale Voraussetzung für die Zukunft. Damit ist klar: Ohne gut ausgebildete Fachleute wird in der grünen Branche nichts gehen; vom Ausbildungserfolg hängt letztlich alles ab. Genau deswegen setze ich bei dem hier vorliegenden Antrag auf eine sehr breite Zustimmung im Plenum und danke fürs Zuhören. (Beifall SPD und CDU)
Daniel Münschke
Vielen Dank.
Johannes Funke SPD
Zum Antrag der AfD …
Daniel Münschke
Ach so, Sie waren noch gar nicht fertig.
Johannes Funke SPD
Zum Antrag der AfD will ich noch sagen … (Lars Hünich [AfD]: Ich würde das nicht machen! – Lachen bei der AfD) – Doch, ich will es begründen. Ich möchte das Thema Ausbildung, grüne Berufe, jetzt nicht mit anderen Themen vermischen. Allein deswegen will ich Ihrem Antrag nicht zustimmen, aber Sie haben noch Zeit und könnten ihn noch zurückziehen. Lassen Sie uns heute die grünen Berufe behandeln – ein Thema, und das richtig. Sie haben die Chance dazu. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)
Daniel Münschke
Sehr geehrter Abgeordneter Funke, das war gerade ein Versehen. Ich dachte, Ihre Rede wäre zu Ende. Sehen Sie es mir also bitte nach, dass ich Ihnen das Mikrofon kurzzeitig abgeschaltet habe. – Wir setzen die Aussprache fort. Der Abgeordnete Jank spricht für die AfD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall AfD – Lena Kotré [AfD]: Jawoll!)
Fabian Jank AfD
Herr Präsident! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Lieber Herr Funke, unseren Antrag hätten Sie vielleicht mal besser lesen sollen. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Zum Verständnis werde ich nämlich gleich ausführen. Sie hätten lieber auf den großen Bahnen bleiben sollen, statt sich hinter so einem Klein-Klein zu verstecken. Während meiner Tätigkeit in der Landwirtschaft habe ich viele Auszubildende kennengelernt, die eine Landwirtschaftslehre angefangen haben. Da ist man 15 bis 17 Jahre alt, und da ist der Führerschein natürlich ein Thema. Aber was ansonsten in dem Antrag steht, erinnert mich etwas an den Antrag zum Waldumbau vom November 2025. Alle Dinge, die darin stehen, laufen bereits oder könnten vom Ministerium so umgesetzt werden. Deswegen verstehe ich nicht, warum man hier so einen Schaufensterantrag einbringt. Genau das ist dieser Antrag, denn man verschließt hier die Augen vor der Realität. Sie selbst nennen in Ihrem Antrag ein Hauptproblem. Es gibt zwei Hauptprobleme: erstens das Bildungssystem in Brandenburg und zweitens die wirtschaftliche Situation. Beides ist auf die Politik der SPD zurückzuführen. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Sehr gut herausgearbeitet!) Sie schreiben in Ihrem Antrag: „Angesichts der sich verschärfenden Nachwuchssorgen vieler Betriebe und des abfallenden Leistungsniveaus der Ausbildungsanfänger […]“. Da frage ich mich: Woher kommt denn das sinkende Niveau der Schulabgänger? Es kommt von der verfehlten sozialdemokratischen Bildungspolitik. (Beifall AfD) Denn für das Niveau der Schulbildung ist das Bildungsministerium verantwortlich. Da frage ich mich: Wem wollen Sie von der SPD hier etwas vormachen? Sie haben dieses Bildungsministerium mehr als 20 Jahre lang geführt. Wer jetzt denkt, dass es mit der CDU und Gordon Hoffmann besser wird, dem kann man, glaube ich, diesen Zahn schnell ziehen, denn Gordon Hoffmann ist, glaube ich, auch nur ein schwarz lackierter Sozialdemokrat. (Lachen bei der AfD sowie Beifall – Oh! bei der SPD – Zuruf von der Regierungsbank) Der zweite Punkt: Dass es immer weniger auszubildende Landwirte, Forstwirte oder Gärtner gibt, entspricht der allgemeinen wirtschaftlichen Situation im primären Wirtschaftssektor. Seit dem Jahr 2001 haben wir 30 % unserer Landwirtschaftsbetriebe verloren und bei den landwirtschaftlichen Beschäftigten einen Rückgang von 20 % verzeichnet. (Uwe Adler [SPD]: Reden Sie mal mit uns, Herr Jank! Sehen Sie uns mal an! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Mensch, das kann ja nicht wahr sein!) Um nachzuvollziehen, wie wenig sich diese Regierung für den ländlichen Raum interessiert, sollte man in die jüngste Sitzung des Landwirtschaftsausschusses schauen. Da haben die Beauftragten der LEADER-Regionen nämlich dargelegt, dass die Regierung bei der Kofinanzierung einen Finanzstau von 4 Millionen Euro für private Nutzer verursacht hat. Wir sprechen hier von 4 Millionen Euro bei einem jährlichen Haushalt der Landesregierung für das Land Brandenburg von 17 Milliarden Euro. Ich möchte anführen, wofür diese Regierung immer 4 Millionen Euro übrighat: für das Tolerante Brandenburg, das staatlich finanzierte Netzwerk zur Bekämpfung der politischen Opposition. Hier wird die SPD niemals sparen, aber beim kleinen Landwirt, der, um seinen Hofladen anzukurbeln, einen Verkaufsautomaten aufstellen will, muss die SPD die Gelder erst einmal zurückhalten. Das ist Wirtschaftspolitik nach Art der Sozialdemokratie: Den Leuten wird immer mehr Geld abgepresst. Das liegt dann in irgendwelchen Töpfen herum, über deren Verteilung wiederum nur die Altparteien und ihnen zugehörige Bürokraten entscheiden. Unser Ministerpräsident Dietmar Woidke hat der AfD beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum eine „Wirtschafts-Nichtkompetenz“ angedichtet. (Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) Das sind die Worte eines Ministerpräsidenten, der selbst kaum zwei Jahre außerhalb des Landratsamts und des Landtags gearbeitet hat. (Beifall AfD) Welche wirtschaftlichen Erfolge verdankt die verarbeitende Industrie diesem Ministerpräsidenten in den letzten Wochen? In der „Bauernzeitung“ kann man es nachlesen; da ist es gut zusammengefasst. Im Streit um die Markenrechte der Eberswalder Wurstwaren tönte Woidke noch: „Wo Brandenburg draufsteht, muss auch Brandenburg drin sein.“ Dieser Rechtsstreit ist nun beigelegt. Das Ergebnis: Eberswalder Würstchen werden auch zukünftig nicht in Brandenburg hergestellt! (Lars Hünich [AfD]: Ja, der Herr Woidke wieder!) So viel zur Wirtschaftskompetenz der SPD und ihrem Einsatz für den ländlichen Raum. (Uwe Adler [SPD]: Was ist denn mit Tesla?) Herr Woidke, regionale Wertschöpfungsketten sehen anders aus – und vor allem fallen sie nicht vom Himmel. Ich kann nur für Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag werben, denn nur eine Verwertung vor Ort, beispielsweise in Schulkantinen, sichert landwirtschaftliche Produktion, Verarbeitung und Wertschöpfung hier in Brandenburg, nicht aber die warmen Worte eines SPD-Parteivorsitzenden. – Danke.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Brüning das Wort. Julian Brüning (CDU):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Zukunft sprechen, geht es oft um Industrieansiedlungen, Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Aber die Zukunft Brandenburgs entscheidet sich nicht nur in Gewerbegebieten oder Rechenzentren. Sie entscheidet sich auch morgens um fünf auf dem Hof. Sie entscheidet sich im Stall, im Wald, auf dem Acker, in der Gärtnerei, am See und in den Ausbildungsbetrieben unseres Landes. Sie entscheidet sich bei den Menschen, die in den grünen Berufen arbeiten. Dieser Antrag ist wichtig, denn die grünen Berufe sind keine Berufe von gestern – sie sind Berufe der Zukunft. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Die grünen Berufe sorgen dafür, dass unser ländlicher Raum lebt. Sie produzieren Lebensmittel, erhalten die Wertschöpfung in der Region und übernehmen Verantwortung für Umwelt, Natur, Tierwohl, Klima und Versorgungssicherheit. Meine Damen und Herren, wer die grünen Berufe stärkt, stärkt das Rückgrat Brandenburgs. Mit unserem Antrag setzen wir genau an dem Punkt an, wo es zählt – bei der Ausbildung der jungen Menschen und der praktischen Zukunftsfähigkeit unserer Betriebe. Es sind junge Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, früh aufzustehen und anzupacken. Sie reden nicht nur, sondern machen. (Beifall CDU) Genau diese jungen Menschen brauchen wir. Ich erinnere mich gern an den Besuch bei Lübbinchener Milch in Lübbinchen. Dort hat ein junger Kirgise den Beruf des Landwirtes erlernt; er ist eine echte Bereicherung für das Team. Auch erinnere ich mich an Thomas Domin in Peickwitz; er hat erst am vergangenen Wochenende die Brandenburger Landpartie ausgerichtet. Derzeit ist bei ihm eine junge Auszubildende tätig, die mit viel Leidenschaft bei der Sache ist und sich über die klassische Landwirtschaft hinaus intensiv mit dem Agroforstsystem auseinandersetzt. Wir dürfen uns aber nichts vormachen: 2025 wurden 70 % weniger Ausbildungsverträge geschlossen als im Jahr zuvor, und die sogenannte Ankommensquote lag bei nur 59 %. Das heißt, zu viele junge Menschen erreichen das Ziel nicht, nachdem sie eine Ausbildung begonnen haben. Dieser Antrag ist deshalb sowohl ein Arbeitsauftrag als auch ein Bekenntnis: Wir beklatschen die grünen Berufe nicht und lassen sie dann allein, sondern wir räumen konkrete Hindernisse aus dem Weg. Juni 2026 75 Ein ganz praktisches Beispiel ist der Führerschein der Klasse T. In vielen Berufen wird er gebraucht – für Traktoren, Maschinen, Transportwege und betriebliche Abläufe. Aber dieser Führerschein kostet Geld, und für viele Auszubildende und Familien ist das eine echte Hürde. Wer Leistung bringt, wer dranbleibt, wer seine Ausbildung erfolgreich durchzieht, soll Unterstützung bekommen. Genauso richtig ist es, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass Ausbildungsschritte beim Erwerb eines Führerscheins der Klassen T und B wechselseitig anerkannt werden. Wir brauchen Regeln, die das Leben nicht unnötig komplizierter, sondern leichter machen. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt dieses Antrags ist die überbetriebliche Ausbildung. Sie ist kein Zusatz; sie ist ein Qualitätsversprechen. Mit der überbetrieblichen Ausbildung bekommen junge Menschen das Rüstzeug, das sie brauchen. Genau das macht Ausbildungen stark, und genau das macht unsere Betriebe auch wettbewerbsfähig. (Beifall der Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] und Johannes Funke [SPD]) Dasselbe gilt für die berufliche Bildung in der Fläche: Brandenburg ist ein Flächenland. Wer die Ausbildung im ländlichen Raum stärken will, darf bei Bildungsangeboten nicht nur an die Zentren denken. Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich und die Landwirtschaftsakademie an der Heimvolkshochschule am Seddiner See sind wichtige Anker. Sie bringen Wissen dorthin, wo es gebraucht wird. Sie unterstützen Menschen, die schon im Beruf stehen. Sie helfen dabei, dass Fachkräfte am Puls der Zeit bleiben. Meine Damen und Herren, viele junge Menschen wissen gar nicht, wie modern, vielseitig und sinnstiftend grüne Berufe sind. Da geht es längst nicht mehr um alte Klischees, sondern um Hightech und Handwerk, Unternehmertum und Innovationsgeist. Bessere Unterstützung, weniger Hürden, moderne Bildung, starke Netzwerke und echte Wertschöpfung – das brauchen unsere jungen Menschen in Brandenburg, die grüne Berufe erlernen wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Die Aussprache wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Lehmann von der BSW-Fraktion fortgesetzt. (Beifall BSW)
Gunnar Lehmann BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte meiner Fraktion vorgeschlagen, diesem Antrag aus Mitleid zuzustimmen, (Lachen des Abgeordneten Tim Zimmermann [AfD]) aber je öfter man ihn liest, desto deutlicher wird, dass er eher ein Offenbarungseid und Armutszeugnis ist. Schon bei der revolutionärsten Forderung dieses Pamphlets, nämlich dem Prüfauftrag, ob und wie der Erwerb des Führerscheins der Klasse T unterstützt werden kann, wird der allenfalls untergeordnete Stellenwert, den CDU und SPD den grünen Berufen beimessen, deutlich. Vergleichen wir dieses Angebot doch einmal mit einem anderen „grünen“ Beruf und den geldwerten Vorteilen, die damit verbunden sind, um die Attraktivität zu steigern, nämlich dem Beruf des Soldaten: Nach dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wird seit 2026 für jeden Rekruten ein Pkw-Führerschein mit 3 500 Euro und ein Lkw-Führerschein sogar mit 5 000 Euro bezuschusst. Auszubildende der grünen Berufe sollen sich stattdessen mit einem rückzahlbaren Darlehen für einen Führerschein begnügen, mit dem sie dann einen Traktor fahren dürfen. Genauer gesagt: Sie sollen sich mit der Prüfung, ob dies möglich ist, zufriedengeben. Eigentlich ist das eine ganz simple Rechnung: Ein solcher Führerschein kostet höchstens 1 500 Euro. Nach Ihrem Antrag gibt es 1 300 angehende Fachkräfte. Gehen wir davon aus, dass 1 000 davon diesen Führerschein brauchen, sind das 1,5 Millionen Euro. Davon wird der größte Teil dann sicherlich in Form dieses Darlehens zurückgezahlt.
Daniel Münschke
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adler zu?
Gunnar Lehmann BSW
Ja.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Adler, bitte schön.
Uwe Adler SPD
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. Dass landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Berufe „grüne Berufe“ heißen, kann ich nachvollziehen. Warum gehört die Soldatin oder der Soldat der Bundeswehr zu den grünen Berufen? Liegt das an der Uniform oder daran, dass sie den ganzen Tag im Wald unterwegs sind? Können Sie mich da abholen? – Vielen Dank. (Lars Hünich [AfD]: Das ist ja auch in der Natur! – Lachen des Abgeordneten Wilko Möller [AfD])
Daniel Münschke
Danke sehr. – Herr Abgeordneter Lehmann, bitte schön.
Gunnar Lehmann BSW
Herr Abgeordneter Adler, das war einer meiner geschmacklosen Scherze. Ich habe tatsächlich die Waffenfarbe bzw. den Waffenrock gemeint und wollte da eine Assoziation herstellen. Das war eher ein Scherz, um Ihre Stimmung zu heben. (Vereinzelt Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Das hat doch Herr Adler nicht verstanden! – Weitere Zurufe) Ich fahre fort: Mein Rechenbeispiel zeigt, dass es sich hier um eine relativ überschaubare Summe handelt, auf die das Land dann zurückgreifen müsste, um diesen Auszubildenden unter die Arme zu greifen. Dafür könnte man auf ein Prestigeprojekt verzichten; ich habe bereits häufiger einige besonders eklatante Beispiele genannt. Ich hoffe, dass dieser Antrag nur die Ouvertüre der Haushaltsverhandlungen darstellt und Sie uns im Herbst einen konkreten Vorschlag vorlegen, dem wir dann auch gerne zustimmen werden. Unter Buchstabe d. des Antrags regen Sie den Erhalt eines bedarfs- und flächendeckenden Angebots beruflicher Bildung an. Dieses flächendeckende Angebot müssen wir aber in einzelnen Bereichen erst einmal schaffen, zum Beispiel für die Ausbildung zum Forstwirt. Deshalb hatten wir uns zwischen BSW und SPD auch darauf geeinigt, im Koalitionsvertrag aufzuführen, dass im Süden des Landes eine zweite Waldarbeiterschule geschaffen werden soll. Uns war klar: Wenn wir den Waldumbau tatsächlich vorantreiben wollen, müssen wir auch das Personal dafür ausbilden können. Zumindest haben wir gemeinsam erreicht, dass die bestehenden Kapazitäten um zehn Ausbildungsplätze pro Jahr erhöht werden. Insofern muss ich Herrn Jank widersprechen: Unser Antrag zum Waldumbau hat doch etwas gebracht; im Agrarausschuss beschäftigen wir uns sogar immer wieder mit diesem Antrag. Die zusätzliche Ausbildungsstätte im Süden wäre eine große Verbesserung, weil die Auszubildenden aus der Lausitz im ersten Lehrjahr dann nicht mehr nach Neuruppin fahren müssten. Der Blick auf die ökonomischen Anreize, die ein guter Ausbildungsplatz bieten sollte – gutes Ausbildungsentgelt und die Aussicht auf gute Löhne –, fehlt im Antrag gänzlich. Hier geht die Koalition in großen Schritten in die genau entgegengesetzte Richtung: Die CDU legt das Klingbeil bekanntlich schon an den Mindestlohn in der Landwirtschaft – zunächst zwar nur bei den Saisonarbeitskräften, bei den Auszubildenden sieht es aber nicht besser aus. Wagen wir auch hier wieder den Vergleich mit der Bundeswehr, Herr Adler: Während ein Soldat im Grundwehrdienst 2 600 Euro brutto erhält, kommt ein angehender Forstwirt im dritten Lehrjahr gerade mal auf die Hälfte. Beide stehen im Staatsdienst, arbeiten aber in unterschiedlich priorisierten Branchen. Die SPD war ja mal eine Stimme der Arbeiterschaft und der Gewerkschaften: 2024 gab es eine Untersuchung der IG BAU, in der die Auszubildenden auf die Frage, was ihr größtes Problem in der Ausbildung sei, antworteten: die Arbeitszeiten und die Vergütung. – Davon lesen wir in Ihrem Antrag leider nichts. Gestatten Sie mir abschließend noch, grundsätzlich zu werden. (Steeven Bretz [CDU]: Nein!) Wer einen grünen Beruf ergreifen möchte, der braucht eine solide schulische Ausbildung. Sie schreiben es selbst: „Angesichts […] des abfallenden Leistungsniveaus der Ausbildungsanfänger ist es notwendig, mit gezielten Weichenstellungen nachzusteuern […].“ Da musste ich schmunzeln: Den Zustand unseres Schulsystems mit dem der Deutschen Bahn zu vergleichen – so viel Humor hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut. Wenn ab dem kommenden Schuljahr die Gefahr besteht, dass sich Brandenburger Absolventen gar nicht mehr in anderen Bundesländern bewerben können, der Unterrichtsausfall aber mit Wehrpropaganda kompensiert wird, dann brauchen wir keine Weichenstellungen mehr – dann brauchen wir eine Generalsanierung. (Beifall BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Mittelstädt zu uns sprechen. Bitte sehr. (Beifall SPD) Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Der vorliegende Antrag betrifft junge Menschen, die sich mit ihrer Berufswahl bewusst dafür entscheiden, ein Bekenntnis zur Landwirtschaft, zum Wald und zum Forst, aber auch zum Gartenbau in all seinen Ausprägungen sowie, nicht zuletzt, zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abzulegen. Der Antrag adressiert gleich mehrere Ressorts der Landesregierung, denn die berufliche Bildung – von der Berufsorientierung über die Berufsausbildung bis hin zum Berufsabschluss und zur beruflichen Weiterbildung – ist ein Teamsport. Für die Förderung bzw. Kofinanzierung der überbetrieblichen Ausbildung sowie der Ausbildungsnetzwerke verwenden wir bereits mehr als 300 000 Euro, sodass wir insgesamt mehr als 940 Millionen Euro dafür ausgeben können. Die überbetriebliche Ausbildung und die Ausbildungsnetzwerke sind essenzielle Bestandteile unserer Bestrebungen, die Ausbildungsqualität und die Erfolgsquote bei der Berufsabschlussprüfung zu verbessern. Dieses Förderinstrument ist in der Tat ein Gemeinschaftswerk des Landwirtschafts- und des Arbeitsressorts. (Beifall SPD und CDU) Juni 2026 77 Die grünen Berufe sind vielfältig und interessant, und die Branche muss durchaus noch selbstbewusster werden, um genau das auch nach außen zu zeigen. Projekte wie LANDaktiv und AGRARaktiv sind seit über 20 Jahren bewährte und gefragte Ansprechpartner sowohl für Schulen als auch für Unternehmen, und auch die Förderung von AGRARaktiv ist Teamwork, also ein Gemeinschaftswerk des Landwirtschafts- und des Bildungsressorts. Für jüngere Generationen kann die Sinnhaftigkeit eines Jobs durchaus eine Rolle spielen. Grüne Berufe sind dafür in der Tat prädestiniert. Wenn sich junge Menschen also bewusst dafür entscheiden, einen landwirtschaftlichen oder grünen Beruf zu wählen, müssen die Ausbildungs- und Rahmenbedingungen stimmen und zu den Azubis passen. Wir alle wissen, dass junge Menschen und die neuen Azubis digital unterwegs sind. Insofern ist es selbstverständlich, auch die administrativen Prozesse zu digitalisieren. Wir sind dabei – zusammen mit anderen Bundesländern – große Schritte vorangegangen. Sie haben es gehört. Der Führerschein Klasse T ist eine never ending story. Wir versuchen, hierfür Lösungen zu finden. Die bisherigen Lösungsversuche haben nicht so gefruchtet, wie wir uns das vorgestellt bzw. gewünscht haben. Deswegen begrüßen wir den dazu vorgeschlagenen Punkt im Antrag. (Beifall SPD und CDU) Kommen wir zum Thema Weiterbildung: Auch die Erwachsenen – hier die Professionals – haben ihre Aufgabe. Sie sollen den jungen Menschen einerseits zur Seite stehen – die jungen Menschen begleiten; inhaltlich und menschlich –, andererseits sollen sie ihnen als fachliches und professionelles Vorbild dienen. Auch hier bedarf es Rahmenbedingungen – wir alle kennen sie –: die sechs Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich und die Brandenburgische Landwirtschaftsakademie an der Heimvolkshochschule sind schon funktionierende Angebote im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Auch das ist ein Gemeinschaftswerk des Landwirtschafts- und des Arbeitsressorts. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass in Zukunft gerade auch der Wissenstransfer europäisch gesehen werden muss, das heißt: Mit zunehmender Globalisierung gilt es, auch berufliche Kontakte ins Ausland, also international zu nutzen. Solche Projekte können wir zwar nicht anordnen, aber wir können sie initiieren und, wenn es soweit ist, auch fördern, ausbauen und pflegen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir die grünen Berufe brauchen und weiter stärken sollten. Von daher kann ich Ihnen nur empfehlen, dem Koalitionsantrag zuzustimmen. Jetzt komme ich noch zu Herrn Jank und seiner „hervorragenden“ Rede: Ich weiß nicht, Herr Jank; ich halte das nicht für einen Schaufensterantrag, und von Klein-Klein würde ich in diesem Zusammenhang auch nicht sprechen. Und wenn Sie Herrn Hoffmann als schwarz markierten Sozialdemokraten bezeichnen (Dennis Hohloch [AfD]: Schwarz „markiert“ vor allem!) und dann auch noch den Ministerpräsidenten diskreditieren – also, ich habe in Ihrem Antrag weder irgendetwas Konstruktives zu den grünen Berufen gelesen noch sind Sie in eine sachliche Diskussion eingetreten, und Sie wissen, dass ich eher sachlich interessiert und konstruktiv als emotional bin. Man kann nicht einfach immer irgendwelche Leute in Misskredit bringen. Insofern können wir Ihren Antrag, glaube ich, nur ablehnen. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir könnten jetzt mit der zweiten Runde der Aussprache beginnen. Der SPD-Fraktion stünden noch 13 Sekunden zur Verfügung – diese Zeit möchte man jedoch nicht nutzen. Der CDU-Fraktion – dem Abgeordneten Brüning – stünden noch 4:03 Minuten zur Verfügung – aber auch er möchte diese Zeit nicht nutzen. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten sogleich in die Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, Drucksache 8/2831, ein: „Grüne Berufe in die Zukunft führen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Der zweite Antrag, über den wir abstimmen, ist der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2994: „Grüne Berufe vor Ort stärken – praxistaugliche Regeln umsetzen – Nachwuchs gewinnen!“ Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Mit der Lausitz als Energieregion zu mehr bundesweiter Versorgungssicherheit Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2934 (Neudruck) Dazu liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/3007 vor. Die Aussprache wird Frau Abgeordnete Kornmesser für die SPD-Fraktion beginnen. Bitte sehr. (Beifall SPD) Britta Kornmesser (SPD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Lausitz ist seit Generationen ein tragender Pfeiler der deutschen Energieversorgung. Die Menschen haben über Jahrzehnte Verantwortung übernommen – für Brandenburg, für Ostdeutschland und für die Stabilität unseres gesamten Energiesystems. Heute befinden wir uns mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Der Kohleausstieg ist beschlossen, die erneuerbaren Energien werden ausgebaut und neue Technologien entstehen. Doch bei allen Veränderungen gilt ein Grundsatz unverändert: Die Versorgungssicherheit muss jederzeit gewährleistet bleiben und ist nicht verhandelbar. (Beifall SPD und CDU) Genau dafür brauchen wir gesicherte, steuerbare Kraftwerkskapazitäten – Kraftwerke, die dann einspringen, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundes zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten verfolgt grundsätzlich das richtige Ziel: den Aufbau neuer gesicherter Kraftwerkskapazitäten durch einen Kapazitätsmarkt und staatliche Ausschreibungen. Betreiber sollen künftig nicht nur für die Stromproduktion selbst, sondern bereits für die Bereitstellung gesicherter Leistung vergütet werden. Damit sollen ausreichend Reserven für kritische Situationen geschaffen werden, und das ist grundsätzlich richtig. Doch bei aller Zustimmung zum gesetzten Ziel müssen wir deutlich sagen: In der vorliegenden Form setzt der Entwurf falsche Anreize und droht Brandenburg und insbesondere die Lausitz zu benachteiligen. Die vorgesehenen Regelungen setzen starke Anreize für neue Kraftwerksstandorte im netztechnischen Süden Deutschlands. Der sogenannte Südbonus kann dazu führen, dass sich ein Großteil der Investitionen auf wenige Regionen konzentriert. Für die Lausitz und andere ostdeutsche Energiestandorte besteht aktuell die Gefahr, beim Aufbau neuer Kraftwerkskapazitäten ins Hintertreffen zu geraten. Meine Damen und Herren, dabei geht es nicht nur um eine Frage regionaler Fairness, sondern es wäre auch wirtschaftspolitisch falsch und energiepolitisch kurzsichtig. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Denn die Lausitz bringt beste Voraussetzungen mit, auch zukünftig eine wichtige energiepolitische Rolle zu spielen, unter anderem eine leistungsfähige Netzanbindung und Infrastruktur, bereits vorhandene Kraftwerksstandorte, hochqualifizierte und erfahrene Fachkräfte sowie – nicht zu unterschätzen – eine hohe Akzeptanz für Energieprojekte in der Bevölkerung. Die Region verfügt also über alles, was für den Aufbau moderner wasserstofffähiger Kraftwerke benötigt wird, und kann sofort einen entscheidenden Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Wer diese Potenziale ignoriert, schwächt am Ende das gesamte System. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene weiter für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes einzusetzen. Das Land Brandenburg hat sich am letzten Freitag gemeinsam mit Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erfolgreich mit einem Änderungsvorschlag im Bundesrat durchgesetzt – und das ist ein guter Anfang. Was wollen wir genau? Erstens brauchen wir getrennte Ausschreibungen für den Norden und den Süden Deutschlands, denn nur so kann verhindert werden, dass neue Kraftwerkskapazitäten einseitig im Süden der Bundesrepublik entstehen. Eine ausgewogene regionale Verteilung stärkt die Versorgungssicherheit und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für alle Energieregionen. Zweitens müssen bestehende Kraftwerksstandorte in den ostdeutschen Revieren gezielt berücksichtigt werden. Die Lausitz ist kein Auslaufmodell, sondern ein Standort mit Zukunft. Die vorhandene Infrastruktur und das vorhandene Know-how bieten ideale Voraussetzungen für die nächste Generation von Kraftwerken und sind ein zentraler Baustein der zukünftigen Energieversorgung. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Drittens müssen moderne wasserstofffähige Kraftwerke ausdrücklich auch in Brandenburg entstehen können. Sie sind ein zentraler Baustein einer klimafreundlichen und zugleich sicheren Energieversorgung. Gleichzeitig schaffen sie industrielle Wertschöpfung, sichern Arbeitsplätze und eröffnen neue industrielle Perspektiven für die Menschen in der Region. Und viertens müssen neue Kraftwerksstandorte und die kommunale Wärmeplanung gemeinsam gedacht werden. Wenn wir die Abwärme moderner Kraftwerke intelligent nutzen, profitieren nicht nur Unternehmer, sondern auch Städte und Gemeinden von der Energiewende. So können wir die Energiewende ganzheitlich denken. Meine Damen und Herren, die Energiewende wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie als gerecht wahrgenommen wird, wenn Regionen, die über Jahrzehnte Verantwortung getragen haben, auch in Zukunft eine Perspektive bekommen und nicht abgehängt werden. Die Lausitz hat geliefert. Jetzt ist es an der Zeit, ihr eine faire Chance im Energiesystem der Zukunft zu geben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Lausitz auch künftig eine starke Energieregion bleibt – modern, klimafreundlich und ein Garant für die Versorgungssicherheit im ganzen Land! Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bevor wir in der Aussprache fortfahren, möchte ich es nicht versäumen, ganz herzlich neue Mitglieder der SPD Brandenburg zu begrüßen, die auf Einladung des Abgeordneten Erik Stohn im Plenarsaal zu Gast sind. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Die Aussprache wird Abgeordneter Gehring für die AfD-Fraktion fortsetzen. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Heiko Gehring AfD
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben hier die politische Aufarbeitung eines planwirtschaftlich angestoßenen Desasters im Bereich der sogenannten erneuerbaren Juni 2026 79 Energien, das in seiner Größenordnung wohl weltweit seinesgleichen sucht. Das Bemerkenswerte am vorliegenden Antrag ist: SPD und CDU beschreiben ein Problem, das sie selbst über Jahre verursacht haben. Plötzlich geht es wieder um Versorgungssicherheit, plötzlich geht es wieder um grundlastfähige Kraftwerke, gesicherte Leistung, Netzstabilität, Kraftwerksstandorte und industrielle Wertschöpfung. All das, was die Dauerbefürworter des sogenannten Transformationsprozesses im Energiesektor jahrelang kleingeredet haben, holt sie nun aufgrund der Wirklichkeit des Energiemarktes ein, denn Stromversorgung ist kein Wunschdenken und keine politische Parole – Stromversorgung ist Physik, Technik, Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit. Ein Industrieland braucht jederzeit verfügbare, bezahlbare und steuerbare Energie – nicht nur dann, wenn der Wind weht, nicht nur dann, wenn die Sonne scheint, und nicht erst dann, wenn ein zukünftiger Wasserstoffmarkt vielleicht irgendwann einmal zu wirtschaftlich tragbaren Preisen funktioniert. Genau darin liegt der Grundfehler Ihrer Energiepolitik: Sie haben Klimaideologie zur Grundlage Ihres Handels gemacht und merken jetzt, dass Planwirtschaft auch im Energiesektor nicht funktioniert. Der Kohleausstieg wurde beschlossen, die Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, der Ausbau wetterabhängiger Stromerzeugung wurde mit Milliarden subventioniert, aber die entscheidende Frage wurde nie ehrlich beantwortet: Woher soll der jederzeit verfügbare, bezahlbare und grundlastfähige Ersatz kommen? (Vereinzelt Beifall AfD) Jetzt reden wir über ein Strom-Versorgungs- und Kapazitätengesetz, über Kapazitätsmärkte, über Reservekraftwerke, über den Südbonus und darüber, ob Brandenburg und die Lausitz bei neuen Kraftwerkskapazitäten überhaupt noch eine faire Chance bekommen. Meine Damen und Herren, das ist der Offenbarungseid der Energiewende! (Lars Hünich [AfD]: Absolut!) Wenn eine Energiepolitik erst sichere Leistung abschaltet und danach neue Mechanismen erfinden muss, um gesicherte Leistung wieder künstlich in den Markt zu bringen, ist das kein Erfolgsmodell, sondern eine politische Fehlsteuerung. (Beifall AfD) Ja, mit dem Antrag wird anerkannt, dass der sogenannte Südbonus zu einer einseitigen Konzentration neuer Kraftwerkskapazitäten im Süden Deutschlands führen kann. Ja, mit dem Antrag wird anerkannt, dass Brandenburg und die Lausitz strukturell benachteiligt werden könnten. Und ja, im Antrag wird gefordert, bestehende Kraftwerksstandorte in den ostdeutschen Revieren einzubeziehen – aber das kommt viel zu spät und bleibt politisch viel zu bequem. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Lausitz ist doch keine Bittstellerregion, die Lausitz ist Energieregion! Hier gibt es Kraftwerksstandorte, Netzanbindung, Fachkräfte und Erfahrung mit industrieller Akzeptanz. Trotzdem droht ausgerechnet diese Region beim Ausbau neuer Kapazitäten ins Hintertreffen zu geraten. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wo war Ihr Einfluss in Berlin? Wo war der Druck aus Brandenburg? (Vereinzelt Beifall AfD) Oder: War der Druck aus Brandenburg bisher ausreichend? Wo sind wirtschaftlich tragfähige Speicherlösungen? Wo sind Kraftwerkslösungen, die Strompreise ermöglichen, mit denen unsere Wirtschaft international bestehen kann? (Vereinzelt Beifall AfD) Ein Blick auf die Realität zeigt: Energiechaos! Aktuelle Auswertungen in „Die Welt“ unter Bezugnahme auf Christian Brose von Uniper zeigen, dass Dunkelflauten keine Randphänomene sind. In zehn Jahren wurden 1 435 Dunkelflauten von mehr als 10 Stunden Dauer festgestellt – 2024 waren es nach dieser Berechnung 160; die längste dauerte 127 Stunden. Man kann kein Industrieland mit Batterien betreiben; es funktioniert nicht. Auch beim Windkraftausbau zeigt sich die Fehlsteuerung. Der „Welt“-Artikel verweist unter anderem auf Manuel Frondel vom RWI, Sigismund Kobe von der TU Dresden und die Fachagentur Wind und Solar: Trotz massiven Ausbaus stagniert der Windstromertrag. Installierte Leistung ist eben nicht gleich verfügbare Leistung – und darum ist unser Änderungsantrag notwendig. Wir fordern moderne Kraftwerke auch in Brandenburg, um industrielle Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Wir fordern die sinnvolle Nutzung vorhandener Kraftwerksinfrastruktur und entstehender Abwärme. Wir fordern eine Diversifizierung der Energieerzeugungsstruktur und die Abschaffung der CO -Bepreisung im Stromsektor, 2 (Beifall AfD) um Redispatchkosten zu senken und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Wir fordern klar: Bestehende grundlastfähige Kraftwerksstandorte, einschließlich moderner Kohlekraftwerke, müssen weiterhin genutzt und erhalten werden. Nicht politische Wunschtermine dürfen entscheiden, wann gesicherte Leistung vom Netz geht. Entscheidend muss sein, ob tatsächlich gleichwertiger, bezahlbarer und zuverlässiger Ersatz vorhanden ist. Die Lausitz braucht keine Sonntagsreden, sie braucht Kraftwerke, Arbeitsplätze, bezahlbare Energie und eine Landesregierung …
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter …
Heiko Gehring AfD
… die in Berlin nicht nur bittet, sondern sich endlich durchsetzt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Jetzt wird für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Bommert zu uns sprechen. (Lars Hünich [AfD]: Ach, da freuen wir uns aber!) Frank Bommert (CDU):* – Wir uns auch. – Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich fange mit Ihnen an, Herr Gehring. Sie haben hier wieder sehr viele Sachen durcheinandergeworfen, blieben aber die Erklärung schuldig, wo der Strom herkommen soll. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Denn die LEAG hat sich ganz klar dazu geäußert, dass sie den Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke gar nicht anstrebt. Es soll kein weiteres Feld abgebaut werden. Sie tun hier immer so, als ob Sie irgendwas voranbringen wollten. Gucken wir mal nach Spremberg: Sie sind gegen den dort geplanten Kupferabbau, Sie sind gegen die Errichtung eines Biomethankraftwerks. Ich frage mich echt: Wenn es damit losgehen würde, dass irgendwo gebuddelt wird, wenn irgendwo Baukräne stünden, wie würde sich die AfD dazu positionieren? Sie bleiben uns auch immer noch die Antwort auf die Frage schuldig, wo Sie – Sie haben heute glücklicherweise nicht darüber gesprochen – die AKWs hinstellen wollen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Zurück zum Thema: Meine Damen und Herren, in den vergangenen Wochen haben wir immer wieder über den Südbonus und über Kraftwerke in der Lausitz gesprochen. Man muss ehrlich sein: Neben der Brandenburger Perspektive gibt es auch eine gesamtdeutsche Perspektive. Deutschland braucht eine stabile Stromversorgung, auch wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint – das ist ganz klar –, und die Frage ist, wo die Energie herkommt. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung unter der neuen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass neue Kraftwerke gebaut werden können. Nach vielen Jahren der Diskussion muss das endlich umgesetzt werden. Trotz einer gesamtdeutschen Verantwortung muss man ganz klar sagen: Brandenburg hat Interessen, und die Lausitz wiederum hat Interessen, die wir nicht vergessen dürfen. Diese Interessen müssen in Berlin ganz klar adressiert werden, und das machen wir gerade. Ganz genau da macht die Koalition, macht die Landesregierung Druck. (Zuruf von der AfD: Pah!) Sie setzt sich für die Brandenburger Interessen ein. Wir reden schließlich nicht über irgendeinen Standort; wir reden über Brandenburg, wir reden über die Lausitz. Brandenburg hat – das muss man ganz klar sagen – über Jahrzehnte einen erheblichen Beitrag zur deutschen Energieversorgung geleistet. Die Landschaft wurde mit dem Abbau der Kohle teilweise – ja, man kann es so sagen – zerstört, womit da unten nicht alle glücklich sind. Aber dafür muss es jetzt auch einen Bonus geben, indem zugesichert wird, dass die Kraftwerke in der Lausitz bestehen bleiben. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Man muss auch ganz klar sagen – da habe ich auch das entsprechende Vertrauen –: Die Kapazitäten und die Infrastruktur in Form von Umspannwerken und Kraftwerken sowie die Leute, die den Betrieb gewährleisten können, sind vorhanden. Man kann Kraftwerke nicht nur im Süden Deutschlands errichten, um Deutschland zu versorgen; das wird nicht funktionieren. Deshalb beobachten wir die aktuellen Überlegungen zum sogenannten Südbonus genau. Wir verstehen die netztechnischen Argumente dafür, aber wir verstehen auch die Herausforderungen, die sich daraus ergeben. Wir brauchen Wettbewerb, der Chancen eröffnet und Gewinner und Verlierer nicht von vornherein festlegt. Wer Investoren will, muss faire Bedingungen schaffen.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Bommert, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu? Frank Bommert (CDU):* Ja.
Daniel Münschke
Herr Dr. Berndt, bitte schön.
Hans-Christoph Berndt AfD
Besten Dank, Herr Bommert. Nun regiert in Berlin ja eine Koalition aus CDU und SPD – wie in Brandenburg, auch wenn das Kräfteverhältnis hier umgekehrt ist. Herr Bommert, können Sie mir erklären, warum Sie diesen klagenden und appellierenden Tonfall haben müssen, wenn Sie sagen, dass auch die Interessen Brandenburgs berücksichtigt werden müssen, dass man nicht nur auf den Südbonus setzen kann, dass Brandenburg in der Vergangenheit viel für die Energieversorgung geleistet hat und diese Leistung jetzt entsprechend berücksichtigt werden muss? Warum das, wenn Ihre Parteifreunde in Berlin regieren? Warum ist das nicht alles geklärt? Warum braucht man überhaupt Ihren Antrag? (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Lars Hünich [AfD]: Er hat doch ihn gefragt, Herr Bretz!)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Bommert, bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Danke, Herr Dr. Berndt, für diese Frage. Eigentlich hätte ich gedacht – das muss ich jetzt ehrlicherweise sagen –, dass Sie Juni 2026 81 wissen, wie der Bundestag, wie das deutsche Parlament funktioniert. (Steeven Bretz [CDU]: Ja!) Dort sind nicht nur wenig Brandenburger, sondern insgesamt wenig Ostdeutsche vertreten; (Elske Hildebrandt [SPD]: Ja!) das wissen Sie genauso gut wie ich. (Dennis Hohloch [AfD]: Vor allem in der CDU sind wenig Ostdeutsche!) Es gibt dort einen Überhang von Abgeordneten aus anderen Regionen, die halt ihre Interessen wahren. So wie wir die Brandenburger Interessen wahren, wollen die Bayern, die Nordrhein-Westfalen, die Niedersachsen und alle anderen ihre jeweiligen Interessen wahren. Und wenn Sie das nicht akzeptieren, muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen, Herr Dr. Berndt: Ich nehme wahr, dass es auch in der AfD unterschiedliche Strömungen gibt. Ich denke, es ist ganz klar, dass im Bundestag die einzelnen Regionen für sich kämpfen, und deshalb kämpfen wir für Brandenburg. (Beifall CDU und SPD – Steeven Bretz [CDU]: Dass Ihnen das völlig fremd ist, ist ja nichts Neues!)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Bommert, es gibt eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt. Wie sieht’s aus? Frank Bommert (CDU):* Ja, gerne.
Daniel Münschke
Ja, aber selbstverständlich. – Herr Dr. Berndt, bitte.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Bommert. Herr Bommert, wenn das so ist, dass die anderen für ihre Interessen kämpfen und Brandenburg für seine Interessen kämpft – dank der Schwäche der CDU und der SPD in Brandenburg allerdings in einer schwachen Position –, dann frage ich Sie: Wie schätzen Sie denn die Ergebnisse der Energiewende hier in Brandenburg ein? Wir sind das Musterland der Energiewende mit über 4 000 Windrädern. Wir werden demnächst noch ein paar Hundert hinzubauen und sie in die Wälder stellen, damit sich Graf Hatzfeldt in Rheinland-Pfalz bereichern kann. Wir klammern uns ansonsten an die Rüstungsindustrie. Finden Sie, dass das ein erfolgreiches Konzept gewesen ist, wenn man bedenkt, dass Brandenburg in einer so schwachen Position ist? (Beifall AfD – Zurufe der Abgeordneten Udo Wernitz [SPD] und Steeven Bretz [CDU] Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Bommert, bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Herr Dr. Berndt, um Ihnen die Verhältnisse in der Bundesrepublik noch mal ein Stück weit zu verdeutlichen: Allein NRW hat genauso viele Einwohner wie ganz Ostdeutschland, wie alle Länder im Osten zusammengenommen. (Dennis Hohloch [AfD]: Was hat das mit der Frage zu tun?!) Also: Sie wissen doch, wie sich das Parlament zusammensetzt, Herr Dr. Berndt. Nun tun Sie doch nicht so, als ob Sie von irgendeinem Feld kämen! (Lachen des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Sie wissen doch, wie es ist, und Sie kennen auch die Mehrheitsverhältnisse der Länder im Bundesrat. Jetzt kommen wir mal dazu … (Zwiegespräch der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Dennis Hohloch [AfD]) – Herr Dr. Berndt, ganz kurz: Gucken Sie mich doch bitte einfach an, und reden Sie nicht so viel mit Herrn Hohloch. Was er erzählt, ist nicht immer richtig, gerade was Energie betrifft. (Dennis Hohloch [AfD]: Na, na, na, jetzt ist aber Schluss!) Herr Dr. Berndt, Katherina Reiche setzt doch gerade das um, was angesprochen wurde, nämlich dass zum Beispiel der Ausbau der Windenergie nicht einfach so fortgesetzt wird wie bisher. Wir wollen die Redispatchkosten senken, weil wir sagen: Energie muss … (Dennis Hohloch [AfD]: Wie denn?) – Hören Sie es sich doch mal an, Dr. Berndt – nein, ich meine Herrn Hohloch. Nicht immer gleich dazwischenreden! (Zuruf von der AfD: Dr. Hohloch!) – Nein, es ist ja noch nicht so weit. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: H. c.!) Also: Daran wird ja gearbeitet. Das hat die Bundesministerin für Wirtschaft ganz klar erkannt. Dass das nicht überall auf Zustimmung stößt, erleben wir auch bei unseren Kollegen aus meiner Partei in Schleswig-Holstein. Aber man muss halt dafür kämpfen. Ich glaube, Katherina Reiche ist auf dem richtigen Weg, sie macht es vernünftig, und ich bin mir hundertprozentig sicher, dass wir die Kosten dadurch senken werden. Jetzt zurück zum Antrag selbst. Mir ist eine Aussage von Katherina Reiche besonders wichtig, die gesagt hat: Ostdeutschland braucht Kraftwerke. – Das ist eine deutliche Aussage, das ist für mich ein klares Signal. Wir werden sie an dieser Aussage messen. – Ich bedanke mich. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Abgeordneter Bommert, während Ihrer Rede gab es einen weiteren Nachfragewunsch, diesmal des Abgeordneten Günther. Würden Sie auch diese Nachfrage zulassen? (Zuruf der Abgeordneten Annemarie Wolff [SPD]) Frank Bommert (CDU):* Gerne. Aber, Herr Günther, seien Sie in Zukunft ein bisschen schneller. Vizepräsident Daniel Münschke: Okay. – Bitte schön. Lars Günther (AfD): Danke, Herr Bommert – und danke, Herr Vizepräsident, dass Sie es noch gesehen haben. – Herr Bommert, die Vertreterin Ihres Koalitionspartners hat in der vorhergehenden Rede über Wasserstofftechnologie gesprochen. Darüber haben Sie jetzt kein Wort verloren. Mich würde interessieren: Welche Strategie verfolgt die CDU bezüglich Wasserstoff im Zuge Ihres Antrages? Vizepräsident Daniel Münschke: Danke sehr. – Herr Abgeordneter Bommert, bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Jetzt mal ganz ehrlich: Nur weil Frau Kornmesser über die Wasserstoffstrategie redet, muss ich nicht darüber reden. (Beifall CDU – Britta Kornmesser [SPD]: Nein, habe ich nicht!) Das hat die Kollegin der SPD angesprochen. Wir reden jetzt gerade über das Kraftwerk und den Südbonus. (Zuruf von der AfD: Aus Ihrer Sicht! – Weitere Zurufe) Wenn wir wieder über Wasserstoff reden, gebe ich Ihnen gerne Auskunft. Aber jetzt gerade – das muss ich ganz ehrlich sagen – ist das kein Thema. Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Ich höre heraus, dass Abgeordneter Bommert am Ende seiner Rede angekommen ist. Wir setzen die Aussprache somit fort. Für die BSW-Fraktion ist Frau Abgeordnete Meyer an der Reihe. (Beifall BSW) Jenny Meyer (BSW): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Es freut mich sehr, dass der vom BSW angemeldete Tagesordnungspunkt im Sonderausschuss Lausitz jetzt auch Eingang ins Plenum gefunden hat. Der Gesetzentwurf zur Versorgungssicherheit bezüglich Strom und zu einem neuen Kapazitätsmarkt wurde vom Bundeswirtschaftsministerium im April 2026 vorgelegt, vom Kabinett im Mai beschlossen und soll im Juni, Juli zum Abschluss gebracht werden. Die BSW-Fraktion hofft, dass die heutige Debatte dazu beiträgt, dass die Lausitz am Ende nicht als Verlierer dasteht. (Beifall BSW) Der Konflikt um die neuen grundlastfähigen Gaskraftwerke schwelt schon seit knapp zwei Jahren; damals sah der Entwurf zur Kraftwerksstrategie vom damaligen Minister Habeck eine Bevorteilung von neuen Gaskraftwerken in Süddeutschland vor. Sofort wurden politische Forderungen laut, dass diese geplante Bevorzugung des netztechnischen Südens nicht zur Benachteiligung von traditionellen Energieregionen wie der Lausitz oder weiterer ostdeutscher Standorte führen darf. Ein konkretes Versprechen für die Errichtung eines Gaskraftwerks in der Lausitz gab Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am 4. August 2025 bei ihrem Besuch des LEAG-Braunkohlekraftwerks in Schwarze Pumpe. Dort sagte sie wörtlich: „Gaskraftwerke in der Lausitz werden gebraucht und sie werden gebaut“. Zudem stellte sie in Aussicht, dass die Bundesregierung die Ausschreibungsbedingungen so gestalten werde, dass die Investitionen der LEAG die Chance auf einen Zuschlag hätten. Der aktuelle Entwurf steht aber im Widerspruch zu diesen Worten. Dass dieses Versprechen vielleicht nur heiße Luft gewesen sein könnte, befürchten auch mehrere Hundert Beschäftigte der LEAG, die kürzlich mit einer Protestkundgebung im Industriepark Schwarze Pumpe ihre Sorgen kundgetan haben. Um es kurz zu machen: Wir als BSW-Fraktion werden dem Antrag zustimmen. Wir fordern, dass neue Kraftwerkskapazitäten gerecht verteilt werden und die bestehenden Standorte in den ostdeutschen Revieren, insbesondere hier in der Lausitz, bei der Ausschreibung neuer Gaskraftwerke definitiv berücksichtigt werden. Leider lässt der Antrag die Zeitschiene offen. Das sollte noch nachgebessert werden. Was uns an dieser Stelle auch irritiert, ist Juni 2026 83 das Erfordernis für diesen Antrag an sich, warum Sie, liebe Kollegen von CDU und SPD, dort nicht längst gehandelt haben. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Denn, wie ich am Anfang meine Rede festgestellt habe, das Thema ist seit fast zwei Jahren bekannt. Die Bundesregierung besteht seit einem Jahr. Sind Ihre Kollegen von SPD und CDU in Berlin wirklich so weit von den Menschen im Osten entfernt, dass sie den gleichen Fehler, den sie beim Ausbau der Erneuerbaren gemacht haben, jetzt bei den Gaskraftwerken wiederholen wollen? Ein Großteil der Wertschöpfung fließt immer noch nach Westdeutschland. Und wie wir in den letzten Monaten feststellen mussten, hat die „Heiligsprechung“ der Wind- und Solarenergie nicht verhindern können, dass mittelständische Unternehmen in Brandenburg schließen oder abwandern. Soll nun auch noch der Bau eines für die heimische Wirtschaft und allgemeine Versorgungssicherheit notwendigen Kraftwerks verwehrt werden? Es geht doch nicht um eine Sonderbehandlung, sondern um faire Bedingungen. (Beifall BSW) Große Brandenburger Unternehmen, das kommunale Bündnis Lausitzrunde sowie Industrie- und Handelskammern schreiben offene Briefe an Bundestagsabgeordnete. Wie soll der Strukturwandel in der Lausitz gelingen, wenn eine wichtige Säule des attraktiven Wirtschaftsstandorts fehlt? Der Druck muss aufrechterhalten werden, besonders auf die ostdeutschen Bundestagsabgeordneten. Ihre Parteikollegen von SPD und CDU bilden wie bei uns im Landtag auf Bundesebene die Koalition. Warum handeln Sie nicht einfach? Oder geht es Ihnen letztlich doch nur um einen effekthascherischen Schaufensterantrag? Durch den beschlossenen Kohleausstieg werden die Kohlekraftwerke immer weniger zur Grundlast beitragen und irgendwann ganz abgeschaltet. Wind und Solar tragen aber nicht zur Grundlast bei, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Fast gar nicht!) und Batteriespeicher mit ausreichender Leistung sind noch nicht vorhanden. Wenn die Gaskraftwerke nicht in die Lausitz kommen, müssen wir darüber reden, wie es weitergeht. Das BSW ist von Anfang an technologieoffen. Wir müssen darüber reden, wo die Kohle herkommt, wenn die LEAG doch nicht früher aussteigt, und ob wir uns in Deutschland wieder einen Sonderweg leisten können – ohne modulare Kernkraft. Auch darüber müssen wir reden, (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) nicht nur hier im Plenum, sondern auch mit den Menschen in Brandenburg. Deshalb enthalten wir uns zum Antrag der AfD-Fraktion. Das Ziel bleibt also erst einmal unverändert: Die Lausitz braucht für die Grundlastversorgung und für die Netzstabilität zwingend ein neues Gaskraftwerk. – Vielen Dank. (Beifall BSW) Vizepräsident Daniel Münschke: Danke sehr. – Die Aussprache setzt für die Landesregierung Ministerin Klement fort. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Brandenburg ist Energieland, und die Lausitz ist seit Jahrzehnten eine der tragenden Energieregionen Deutschlands. Die Region und ihre Menschen haben über Generationen Verantwortung für Versorgungssicherheit, industrielle Wertschöpfung und Arbeitsplätze übernommen – nicht nur für Brandenburg, sondern auch darüber hinaus. Jetzt befinden wir uns mitten in der Transformation. Die nächste große Etappe auf unserem Weg zur Energieversorgung der Zukunft steht bevor. Der Kohleausstieg ist beschlossen und der Ausbau der erneuerbaren Energien geht voran. Aber ein klimaneutrales Energiesystem braucht eben auch in Zukunft gesicherte und steuerbare Leistung. Deshalb braucht es eine Energieversorgung dann, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend liefern. Und es braucht Kraftwerke dort, wo sie für Netzstabilität, Versorgungssicherheit und regionale Transformation gebraucht werden. Deshalb ist der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen richtig, und wir als Landesregierung unterstützen ihn ausdrücklich. Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG, will der Bund die Schaffung neuer gesicherter Kraftwerkskapazitäten anreizen. Das ist notwendig, um auch in Zeiten der Dunkelflaute eine Stromversorgung in ganz Deutschland zu gewährleisten. Gerade vor dem Hintergrund dessen, dass der Kohleausstieg beschlossen und auch schon Fakt ist, begrüßen wir, dass der Bund hier endlich vorankommt. Aber die konkrete Ausgestaltung darf Brandenburg und die ostdeutschen Energieregionen eben nicht benachteiligen. Genau deshalb ist der im Gesetzentwurf vorgesehene sogenannte Südbonus aus unserer Sicht problematisch. Mit dem Südbonus soll sichergestellt werden, dass zwei Drittel der neuen Kraftwerkskapazitäten im netztechnischen Süden entstehen. Dass es den Südbonus überhaupt gibt, ist kein Zufall; er kam vielmehr aus zwei Gründen zustande: Zum einen ist er aus versorgungstechnischen Gründen tatsächlich notwendig; auch im netztechnischen Süden müssen dringend Kapazitäten zugebaut werden. Zum anderen kam der Südbonus zustande, weil die süddeutschen Länder über längere Zeit hinweg sehr beharrlich dafür geworben haben, dass ihre netztechnischen Interessen im künftigen Kapazitätsmechanismus besonders berücksichtigt werden. Das ist politisch durchaus legitim, zeigt aber eben auch, dass regionale Interessen in der Energiepolitik eine Rolle spielen. Genau deshalb sagen wir als Land Brandenburg: Wenn regionale Belange des Südens im Gesetz abgebildet werden, dürfen die berechtigten Interessen des Ostens nicht ausgeblendet werden. (Beifall CDU und SPD) Nicht nur der Süden hat Bedeutung, sondern auch die Lausitz, Brandenburg und die ostdeutschen Energieregionen haben systemische Bedeutung für Versorgungssicherheit, Netzstabilität, Versorgungswiederaufbau und industrielle Transformation. Unser Punkt ist deshalb nicht: weniger Süden. Es ist vollkommen unstrittig, dass auch Kraftwerkskapazitäten im Süden errichtet werden müssen. Unser Punkt ist: Fairness für den Osten. Wer zwei Drittel für den netztechnischen Süden politisch absichert, muss auch das verbleibende Drittel für den netztechnischen Norden und Osten verlässlich absichern. Vizepräsident Daniel Münschke: Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Nein, danke. – Wir belassen es hier nicht bei allgemeinen Forderungen. Vielmehr haben wir uns als Landesregierung aktiv eingebracht und tun das auch weiterhin mit voller Vehemenz, und zwar auf allen Ebenen. Auf der Energieministerkonferenz im Mai haben wir dafür geworben, dass neue Kraftwerkskapazitäten nicht einseitig im Süden konzentriert werden, sondern auch der netztechnische Osten und Norden bedacht werden müssen – und das mit Erfolg. Es ist gelungen, den Beschluss zu fassen, dass neben zwei Dritteln im netztechnischen Süden auch ein Drittel im übrigen netztechnischen Norden abgesichert werden sollen. Ich erwähne das, weil es eben nicht irgendein Beschluss ist. In der Energieministerkonferenz gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Das heißt, wir haben es tatsächlich hinbekommen, dass alle Länder diesem Vorschlag zugestimmt haben, also auch die Länder, die sich seit Jahren für den Südbonus einsetzen. (Beifall CDU und SPD) Auch im Bundesrat haben wir diese Position nicht nur im Ausschuss erfolgreich vertreten, sondern gemeinsam mit Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in der vergangenen Woche einen Plenarantrag eingebracht. Auch dieser Antrag hat im Plenum des Bundesrates eine Mehrheit gefunden. Damit hat der Bundesrat klar signalisiert: Aus Sicht der Bundesländer besteht Änderungsbedarf beim StromVKG. Um sicherzustellen, dass dieser Änderungsbedarf auch im parlamentarischen Verfahren des Bundestages tatsächlich berücksichtigt wird, führen wir auch abseits von Ministerkonferenzen oder Bundesratsgremien Gespräche mit allen maßgeblichen Akteuren. Unser Ziel ist dabei immer dasselbe: Das StromVKG muss so ausgestaltet werden, dass Brandenburg und die Lausitz faire Chancen auf neue, steuerbare, wasserstofffähige Kraftwerkskapazitäten erhalten. Sehr geehrte Damen und Herren! Brandenburg hat beim Ausbau der erneuerbaren Energien geliefert. Wir dürfen bei der nächsten Stufe des Energiesystems nicht außen vor bleiben. Genau dafür kämpft diese Landesregierung. (Beifall CDU und SPD – Lars Hünich [AfD]: Warum lassen Sie eigentlich keine Zwischenfragen zu?) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Die zweite Runde ist eröffnet. – Die SPD verzichtet. Herr Abgeordneter Bommert, Sie haben noch vier Minuten. – Dann wird Herr Abgeordneter Bommert von der CDU-Fraktion die Aussprache fortsetzen und gleichzeitig abschließen. Bitte sehr. Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es relativ kurz. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) In die Richtung der AfD: Ich würde mich freuen, wenn die Fachsprecher die Fragen stellen und man nicht immer jemand anderen vorschickt, nur weil er vielleicht ein breiteres Kreuz hat oder so. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, Herr Dr. Berndt hat ein breites Kreuz!) Es wäre toll, wenn die Fragen von den Leuten kämen, die sich fachlich damit beschäftigen. Frau Meyer, Sie fangen immer wieder damit an, was wir angeblich nicht machen, warum wir angeblich nicht mit dem Bund sprechen usw. Sie waren doch ein Jahr in der Regierung. Und was haben Sie gemacht? Nichts. Sie haben nichts gemacht! Jetzt kommen Sie mit dem Vorschlag – den fand ich am besten; der hat mich fast hochgerissen – einer „modularen Kohleversorgung“. Wie wollen Sie denn Kohle in die Lausitz bringen? Mit der Bahn? Wollen Sie eine neue Schieneninfrastruktur aufbauen oder kennen Sie eine gute Fee, die sie hinzaubert? Sie kommen hier mit Vorschlägen, die einfach nicht funktionieren. Ich will im Zusammenhang mit Ihren Vorschlägen nicht von Blödsinn sprechen, aber sie sind nicht umsetzbar. Ganz ehrlich: Wenn man mit dem, was Sie hier an heißer Luft produzieren, heizen könnte, wäre das Heizen in Potsdam keine Herausforderung. (Heiterkeit der Abgeordneten Ines Seiler [SPD]) In diesem Sinne: Wir sind technologieoffen. Wir wollen die Lausitz ausbauen. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Vizepräsident Daniel Münschke: Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angelangt und treten sogleich in die Abstimmung ein. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/3007 ab. Er trägt den Titel: „Für eine jederzeit sichere und bezahlbare Stromversorgung – mehr als nur Kraftwerke sind erforderlich“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden. Wir stimmen nunmehr über den Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2934, Neudruck, ab. Der Titel lautet: „Mit der Lausitz als Energieregion zu mehr bundesweiter Versorgungssicherheit“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich Juni 2026 85 um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen worden. Bevor ich Tagesordnungspunkt 13 beende, möchte ich Sie alle darüber informieren, dass die Beratung über den unter dem heutigen Tagesordnungspunkt 15 vorgesehenen Antrag mit dem Titel „Unternehmensnachfolge für bisher familiengeführte Betriebe sichern – Hürden bei Betriebsübergaben abbauen“, Drucksache 8/2945, in den September dieses Jahres verschoben wird. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 13 und übergebe an Herrn Vizepräsidenten Genilke. Uns allen wünsche ich noch eine angenehme und diskussionsreiche Sitzung. Vizepräsident Rainer Genilke: Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf . TOP 14: „Adenauer SRP+“ an Schulen stoppen – politische Indoktrination auf Brandenburgs Schulhöfen verhindern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2942 Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Hohloch für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte Ihnen zu Beginn eine kleine Geschichte erzählen. (Oh! bei der SPD und der CDU) Ich war letztens in Sachsen-Anhalt. Sie wissen: Das ist das Land mit der ersten AfD-Regierung – ab September 2026. (Lachen bei der AfD sowie Beifall) Ich habe dort eine Veranstaltung mit Ulrich Siegmund, unserem Spitzenkandidaten und zukünftigen Ministerpräsidenten, besucht. Wir haben dort gemeinsam ein Demokratiefest gefeiert. (Oh! bei der SPD und der CDU) Stellen Sie sich das vor! Wir leben nämlich Demokratie, und weil wir Demokratie leben, haben wir dort eine Gefängniszelle aufgestellt. Darin saßen Bärbel Bas, Lars Klingbeil und Friedrich Merz. Sie glauben gar nicht, wie das Volk in Sachsen-Anhalt gefeiert hat, als es das gesehen hat. (Lachen des Abgeordneten Kai Berger [AfD]) Jetzt stellen Sie sich einfach einmal vor, es wäre wirklich so gewesen. Selbstverständlich war ich nicht in Sachsen-Anhalt, um so etwas zu feiern. Wir stellen nicht Politiker anderer Parteien in Gefängniszellen dar, weil sich so etwas einfach nicht gehört, meine Damen und Herren. So etwas ist schäbig! (Beifall AfD) Aber ich kann Ihnen sagen, wer das macht und wer so etwas richtig toll findet: Udo Wernitz. Er findet das gut, er findet das super. (Zuruf von der AfD: Aha!) Udo Wernitz hat nämlich als Schirmherr genau ein solches „Demokratiefest“ abgehalten – in Kloster Lehnin, an einer Schule, wo der sogenannte „Adenauer-SRP+“-Bus des Zentrums für Politische Schönheit vorfuhr. Und weil es so schön war, gab es dazu auch eine Pressemitteilung. (Udo Wernitz [SPD] begibt sich zu einem Saalmikrofon.) – Aber ich warte ab, bevor ich sie vorlese. Vizepräsident Rainer Genilke: Sie lassen eine Zwischenfrage zu? Diesen Eindruck habe ich zumindest. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Dennis Hohloch (AfD): Selbstverständlich. Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte, Herr Wernitz. Udo Wernitz (SPD): Vielen Dank, Herr Hohloch, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wissen Sie, dass ich dieses Demokratiefest nicht veranstaltet habe, sondern dass die Schule einen „Tag der Demokratie“ veranstaltet hat, zu dem ich als Schirmherr eingeladen war? Ich glaube, das ist ein Riesenunterschied. Ist Ihnen das bewusst? (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Nein!) Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrter Kollege, da ich mir schon denken konnte, dass diese Frage kommt, habe ich mir noch einmal durchgelesen, was die Stadt dazu geschrieben hat. Da steht eindeutig: Der Schirmherr des Demokratiefestes war der SPD-Landtagsabgeordnete Udo Wernitz. – Entweder lügt uns die Stadt an oder Sie sagen gerade nicht die Wahrheit. Herr Wernitz, Fakt ist auf jeden Fall: Sie fanden diesen Tag offensichtlich ganz toll. (Vereinzelt Beifall SPD) Es war für Sie ein Tag gelebter Demokratie. Ich lese vor, was die Gemeinde dazu schreibt: „Die Grund- und Gesamtschule Lehnin ‚Heinrich Julius Bruns‘ zeigte eindrucksvoll, wie demokratische Bildung gelingen kann.“ (Beifall der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) „Altersgerecht, praxisnah, vielfältig und nah an der Lebenswelt junger Menschen.“ Ja, meine Damen und Herren: Kriminalisierung, Verhaftungsfantasien, Indoktrination und das Aufhetzen von Schülern, genehmigt von Schulleitern, Schulämtern und einem Bürgermeister – das ist gelebte Vielfalt, das ist gelebte Demokratie, das ist ganz toll. Das stellen Sie von den Altparteien sich unter Demokratie vor. Gehen wir weiter. Der Bürgermeister – Uwe Brückner heißt der Mann – sagte: „Demokratie funktioniert nur, wenn sie regelmäßig aufgeladen wird. Dies geschieht durch Zuhören, Mitreden,“ – jetzt kommt das Beste – „Widerspruch ohne Hass und den Schutz der Grundrechte.“ Deswegen war Alice Weidel dort im Knast zu sehen? Ja, meine Damen und Herren, die Vorsitzende der größten Oppositionspartei wurde in einer Gefängniszelle gezeigt, während eine KI wahllos irgendwelche Zitate ausspuckte, die belegen sollten, dass Alice Weidel in den Knast gehöre. Das wird an unseren Schulen gezeigt! Ich sage Ihnen: Wer das als „Demokratiefest“ bezeichnet, dem ist die DDR im Geiste gar nicht so fremd (Beifall AfD) und der möchte eigentlich in diese Zeit zurück, weil er offensichtlich mit der Opposition in diesem Land nichts anfangen kann. Das war kein neutrales Bildungsangebot in Lehnin, sondern geschmacklose, unverhohlen gegen die AfD gerichtete Hetze. Ich frage Sie: Fänden Sie es gut, wenn eine AfD-Regierung es genehmigen würde, dass Herr Steeven Bretz oder Herr Dietmar Woidke – Letzterer ist gerade nicht hier – vor Schülern in einer Gefängniszelle dargestellt werden, um zu erklären: „Dieser Mann ist ein Feind der Demokratie; seine Partei muss verboten werden!“? Wie fänden Sie es, wenn diese Partei – in dem Fall die SPD – zudem als direkte Nachfolgerin der Sozialistischen Reichspartei, die zu Zeiten von Konrad Adenauer vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, hingestellt würde? Fänden Sie das gut? Fänden Sie das demokratisch? Oder würden Sie, Herr Bretz, das tun, was Sie immer tun: laut krakeelen, Ihre NGOs einschalten, mit den Medien gegen die AfD vorgehen und Stimmung machen? In diesem Fall würden Sie es sogar zu Recht tun, weil es sich eben nicht gehört, andere Politiker in Gefängniszellen darzustellen, vor allem nicht vor Minderjährigen. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Es handelt sich hierbei auch eindeutig um einen Verstoß gegen das Schulgesetz, meine Damen und Herren. Man hat sich in diesem Schulgesetz die Verpflichtung zu Offenheit, Toleranz und politischer Neutralität gegeben. Diese Verpflichtung wurde hier offensichtlich eklatant verletzt. Es stört nur fast niemanden, und das ist ein großes Problem. Ich habe damit jedenfalls ein Problem. Die Kriminalisierung einer demokratisch gewählten und in den meisten Parlamenten vertretenen Partei auf dem Schulhof verletzt das Neutralitätsgebot – wir wollten damals ein Neutralitätsgesetz einführen, und Sie hatten die Möglichkeit, dem zuzustimmen – und außerdem den Beutelsbacher Konsens, wonach die politische Bildung an Schulen die Schüler zu eigenständigen Urteilen befähigen muss. (Vereinzelt Beifall BSW) Das ist wohl kaum möglich, wenn ein minderjähriges Kind in einer solchen Situation überwältigt wird und Alice Weidel in einer Gefängniszelle sitzen sieht, begleitet von einem Herrn, der offensichtlich vom Zentrum für Politische Schönheit ist und es sich zum Ziel gesetzt hat, die AfD zu verbieten. Mehr Einseitigkeit an einer Schule geht nicht. (Beifall der Abgeordneten Andreas Galau und Lars Hünich [AfD]) Es handelt sich auch um die staatliche Flankierung einer Kampagne, meine Damen und Herren. Schulen dürfen keine Orte parteipolitischer Einschüchterung sein. (Beifall AfD) Ich kann Ihnen sagen, dass ein AfD-Bildungsminister so etwas niemals genehmigen würde. Ich nenne Ihnen ein paar weitere Beispiele für das Agieren dieser Organisation, die sich Zentrum für Politische Schönheit nennt: 2017 baute man vor dem Haus von Björn Höcke ein Holocaust-Mahnmal auf. Nun werden Sie wahrscheinlich sagen: Björn Höcke hat sich doch zu diesem Thema immer sehr kritisch geäußert. – Aber es geht darum, dass man das auf einem Nachbargrundstück direkt neben seinem Haus tat, während seine Familie mit vier Kindern in diesem Haus lebte. Das war schäbig und wirklich bedrohlich. Meine Damen und Herren, wenn wir uns nicht gegen solche Aktionen stellen, weiß ich nicht, was in dieser Juni 2026 87 Demokratie noch demokratiefeindlich sein soll. Die AfD ist es jedenfalls nicht, aber das Zentrum für Politische Schönheit schon. (Beifall AfD) Ein weiteres Beispiel: 2018 gründete diese Organisation die „Soko Chemnitz“. Das ist ja auch eine Organisation von Leuten, die gern diffamieren. In Chemnitz gab es 2018 einen Messerangriff. Daraufhin ist eine Person gestorben, und es gab Demonstrationen. Dieses Zentrum für Politische Schönheit, übrigens auch aus Steuermitteln finanziert, sorgte dann dafür, dass sämtliche Demonstrationsteilnehmer abfotografiert und auf einer Seite veröffentlicht wurden. Es wurde sozusagen eine „Soko Chemnitz“ nachgespielt, und das richtete sich gegen Privatpersonen, die sich zu einer Demo versammelt hatten, weil jemand abgestochen wurde. Das ist die Art von Demokratie, die sich die Personen des Zentrums für Politische Schönheit vorstellen. Das sind Denunzianten, meine Damen und Herren, und die haben hier nichts verloren. (Beifall AfD) 2025 trat dieser Bus zum ersten Mal in Erscheinung, als Alice Weidel ihr Sommerinterview gab. Für uns war das super; noch nie gab es so viel Aufmerksamkeit für ein Interview mit der AfD. Nichtsdestotrotz: Man stellte sich in die Nähe und beschallte dieses Interview laut aus dem Bus heraus. Ich glaube, zwei Stunden lang wurde „Scheiß AfD!“ gespielt, um das Interview zu stören. Das sind die Freunde im Geiste, mit denen sich Udo Wernitz gern auf sogenannten Demokratiefesten zeigt, meine Damen und Herren. Ich frage mich, ob die SPD-Führung so etwas unterstützt oder ob sie mit ihrem Abgeordneten auch einmal ins Gericht gehen will. Unsere Forderungen sind klar: Erstens, wir wollen, dass die öffentlichen Schulen im Land Brandenburg unverzüglich angewiesen werden, das Projekt „Adenauer SRP+“ vom sogenannten Zentrum für Politische Schönheit weder als schulische Veranstaltung noch im Rahmen von Unterricht, Projekttagen, Projektwochen oder sonstigen schulischen Formaten in Anspruch zu nehmen. (Beifall AfD) Zweitens, wir fordern die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass Schulgelände nicht für politische Aktionen genutzt werden, bei denen einzelne Parteien oder deren Vertreter durch Gefängnisdarstellungen, Verhaftungsinszenierungen oder vergleichbare Formen symbolischer Kriminalisierung öffentlich denunziert werden. Das gilt für jede Partei, nicht nur für die AfD. Drittens, wir fordern die Landesregierung auf, gegenüber den staatlichen Schulämtern und Schulleitungen klarzustellen, dass Angebote externer politischer Akteure nur dann in schulische Veranstaltungen eingebunden werden dürfen, wenn die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses, insbesondere das Indoktrinationsverbot, sowie das Verbot politischer Werbung gemäß § 47 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes gewahrt werden. Meine Damen und Herren, ich denke, diesen Punkten kann in diesem Haus jeder, der sich Demokrat nennt, zustimmen. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ich nenne Ihnen zum Abschluss noch ein paar weitere Beispiele. Die Indoktrination an unseren Schulen hat nicht mit diesem Projekt angefangen. Das ist ein laufender Prozess, den diese Landesregierung und die vorigen Landesregierungen – alle unter der SPD – immer wieder unterstützt haben. So führte im Landtagswahlkampf 2024 das sogenannte Axensprung-Theater – von der Landesregierung gefördert – an Schulen ein Theaterstück auf, in dem es um eine angeblich eindeutige Verbindung zwischen NSDAP und AfD ging. Ein Beispiel aus Großbeeren: Wir haben damals Aufzeichnungen bekommen, aus denen hervorgeht, dass ein Lehrer mit Verweis auf das sogenannte Potsdamer Geheimtreffen behauptete, die AfD wolle Menschen, die wegen ihrer Hautfarbe oder anderer Äußerlichkeiten nicht ins Bild passten, aus Deutschland hinausschmeißen. Oder: „So einen Scheiß hatten wir ja 1933 schon mal!“ Ein Beispiel aus Wittenberge, ebenfalls vor der Landtagswahl 2024: Mein Kollege Jean-René Adam wurde von einem CDU-Mann gespielt, weil die AfD zur Podiumsdiskussion nicht zugelassen worden war. Das sind die Zustände an unseren Schulen, meine Damen und Herren. Stimmen Sie diesem Antrag zu! Lassen Sie wenigstens jenes Projekt nie wieder an unsere Brandenburger Schulen! Fügen Sie in einem zweiten Schritt endlich einen Neutralitätsparagrafen in das Brandenburgische Schulgesetz ein! Sie können diese Änderung auch gern selbst einbringen; wir stimmen zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Wir fahren in der Rednerliste fort; für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Wolff. (Beifall SPD) Annemarie Wolff (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der „Adenauer SRP+“ lädt junge Menschen zur Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz und dem Konzept der wehrhaften Demokratie ein. Im Inneren der mobilen Ausstellung werden rund 2 500 Belege für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren präsentiert. Dass ausgerechnet die AfD angesichts eines solchen Projekts an den Rand der Verzweiflung kommt, überrascht mich ehrlich gesagt nicht. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Immer dann, wenn Ihre Partei selbst zum Gegenstand politischer Bildung wird, folgt zuverlässig derselbe Reflex: Herr Hohloch zitiert den Beutelsbacher Konsens mit ganz großer Selbstsicherheit. Schade nur, dass Sie ihn offenbar nicht bis zum Ende gelesen haben. Sie berufen sich zwar auf das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot, ausgerechnet das dritte Grundprinzip – die Schülerinnen- und Schülerorientierung – unterschlagen Sie aber. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Im Antrag stellt die AfD die Schülerinnen und Schüler als unmündige Betroffene einer vermeintlich parteipolitischen Kampagne dar. Die Wahrheit ist aber, dass diese Aktion auf dem Schulcampus von den Schülerinnen und Schülern selbst ausging, denn die Voraussetzung war eine anonyme, proaktive Bewerbung. Wenn sich Schülerinnen und Schüler für ein solches Projekt bewerben, passt das ganz hervorragend in den Brandenburger Bildungsauftrag, der Mitwirkungsrechte und demokratische Beteiligung ausdrücklich betont. (Beifall SPD) Die demokratische Erfahrung liegt hier also nicht in einer von oben ausgehenden Indoktrination, sondern darin, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Glauben Sie das alles?) Ich will an dieser Stelle aber nichts beschönigen: Unsere Schulen arbeiten vielerorts an der Belastungsgrenze. Auch die Demokratiebildung, die heute dringender denn je gebraucht wird, kann zu kurz kommen. Deshalb würde ich Ihnen gerne einen Vorschlag unterbreiten, der nichts kostet und keine zusätzlichen Stunden bringt. Demokratiebildung darf nämlich auch im Fachunterricht stattfinden. Nehmen wir zum Beispiel den Mathematikunterricht. Dort könnten Schülerinnen und Schüler mit echten Datensätzen aus Brandenburg arbeiten. Ich hätte eine einfache Sachaufgabe: Der Verfassungsschutz Brandenburg ordnete im Jahr 2025 insgesamt 5 890 Personen dem Rechtsextremismus, 660 dem Linksextremismus und 260 dem Islamismus zu. Berechnen Sie, um wie viel das rechtsextremistische Personenpotenzial größer ist als das linksextremistische und das islamistische. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Interpretieren Sie abschließend die Ergebnisse im Hinblick auf die Frage, wo laut Verfassungsschutz die größte extremistische Herausforderung in Brandenburg liegt. (Andreas Galau [AfD]: Sie glauben, dass das jemand glaubt? – Lars Hünich [AfD]: Das ist so schlecht!) Sie könnten aber auch die Jahresstatistik der Opferperspektive auswerten: 290 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe im Jahr 2025. Im Durchschnitt ergibt das mehr als fünf Gewalttaten pro Woche bzw. 11,4 Gewalttaten auf 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. (Eine Zwischenfrage wird angemeldet.) Wer diese Daten mathematisch erschließt – nein, danke! –, stößt zwangsläufig auf eine weitere Zahl: 23 Todesopfer rechter Gewalt in Brandenburg seit 1990. Gemessen an den realen Folgen rechtsextremer Gewalt wirkt eine Puppe hinter Gittern geradezu niedlich. Wissen Sie, was an Ihrem Antrag wirklich bemerkenswert ist? Er scheitert an Ihrer eigenen Existenz. Denn je weiter sich die AfD radikalisiert, desto offensichtlicher wird ja, warum politische Bildung in dieser Form überhaupt notwendig ist. Wer erklären will, wie demokratische Institutionen infrage gestellt und rechtsextreme Positionen normalisiert werden, muss dafür leider nicht mehr nur in Geschichtsbücher schauen – ein Blick auf die AfD genügt. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Vor diesem Hintergrund muss und darf Schule nicht neutral sein. Sie ist laut dem Brandenburgischen Schul- und dem Landesbeamtengesetz zum Erhalt der Demokratie verpflichtet. Parteien, die erwiesenermaßen rechtsextrem sind, müssen nicht kontrovers diskutiert werden. Im Gegenteil, sie müssen als genau das eingeordnet werden, was sie sind: eine Gefahr für Menschenrechte und Grundgesetz. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Demonstratives Gähnen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Dort, wo Schulleitung, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler klare Kante zeigen, werden die Einschüchterungsversuche der AfD an Wirkung verlieren. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag entschieden ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Es folgt eine Kurzintervention von Herrn Hohloch. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Kollegin Wolff, erst mal bin ich Ihnen dankbar: Ich denke, wir werden Ihre Rede veröffentlichen und nicht meine – das wird vielen Leuten viel mehr die Augen öffnen als alles, was ich sagen kann. (Beifall AfD) Das Schöne an der Sache ist, dass Sie es nicht verstehen. Sie machen einfach so weiter. Ich mache ein Beispiel: Sie sagten gerade, dass eine Puppe hinter Gittern niedlich sei. Erst einmal steht diese Puppe für eine reale Person. Ich kenne diese reale Person. Selbstverständlich ist das nicht mehr niedlich, wenn Sie in der Haut dieser Person stecken. Ich möchte noch einmal an Ihre Gesichter erinnern, als ich vorhin gesagt habe, dass ich in Sachsen-Anhalt eine Veranstaltung besucht habe, wo Ihre Parteiführer im Knast saßen und die Menge gejohlt hat. Wissen Sie, wie Sie da alle geschaut haben? Da waren Sie alle richtig ruhig. Ich kann Ihnen sagen: Die Stimmung dort draußen spricht ja Juni 2026 89 auch nicht gerade für Sie. Aber wir werden den Anstand besitzen, so etwas nicht zu tun, wenn wir an der Regierung sind. (Beifall AfD) Wir werden niemanden von Ihnen bespitzeln, den Verfassungsschutz auf Sie hetzen oder dafür sorgen, dass jemand von Ihnen für das, was er sagt, im Knast landet. Wir werden auch niemals behaupten, es sei Demokratieerziehung, so etwas Schülern vorzuführen. Sie sagten, die AfD gerate an den Rand der Verzweiflung – dazu möchte ich Ihnen eines sagen: Ich wäre auf das Projekt gar nicht aufmerksam geworden, hätten uns nicht Schüler, Eltern und Lehrer empört darauf aufmerksam gemacht. Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben – es ist ja nicht so, dass die Mehrheit der Schüler so ein Projekt toll findet. Die Mehrheit der Schüler wählt AfD. Und die Mehrheit der Schüler wird auch in Zukunft AfD wählen, weil Sie nicht aus Ihrer Haut rauskönnen. (Beifall AfD) Kommen wir zu Ihrer Staatsbürgerschaftsaufgabe, die Sie uns hier gegeben haben – selbst Staatsbürgerschaftslehrer hätten das nicht gemacht, weil es richtig plump ist, was Sie hier gemacht haben. Fünf Personen, rechtsextremes Potenzial: Sie wissen ganz genau, dass alle 3 600 Mitglieder der Brandenburger AfD ohne Einzelprüfung einfach diesem rechtsextremen Potenzial zugerechnet wurden. Dabei gibt es keine 3 600 Rechtsextremisten. Wenn Sie Lehrerin wären und diese Aufgabe einfach so minderjährigen Schülern gegeben hätten, die nicht wissen, wie der Verfassungsschutz arbeitet, hätten Sie den Beutelsbacher Konsens richtig mit Füßen getreten. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Frau Abgeordnete Wolff, Sie haben die Möglichkeit zu reagieren. Annemarie Wolff (SPD): Ich glaube, das ist es nicht wert, dazu etwas zu sagen. (Lars Hünich [AfD]: Dann lassen Sie es doch!) Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie meine Rede besser fanden als Ihre und sie deshalb veröffentlichen wollen. (Beifall SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Wir fahren nun in der Rednerliste fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Peschel von der BSW-Fraktion. Bitte sehr. Falk Peschel (BSW): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher! Es ist zumindest ein interessanter Antrag, der hier vorliegt. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, sich damit auseinanderzusetzen und in den Dialog zu kommen. Fakt ist: Schulen dürfen weder Ort politischer Indoktrination noch Ort politischer Zensur sein. Sie müssen Orte sein, an denen junge Menschen lernen, selbst zu denken und sich selbst eine Meinung zu bilden. (Beifall BSW) Doch seit einigen Jahren sehen wir mit Sorge, wie die Schulen immer mehr einem politischen Einfluss ausgesetzt sind – Beispiele wurden genannt. Da ist zum einen eine übertriebene Identitätspolitik zu nennen: Mit dem eigentlich guten Anliegen, Minderheiten zu fördern und zu schützen, spaltet diese Politik die Gesellschaft durch elitäre Sprachregelungen und realitätsferne Debatten. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Nahezu jeder, der sich nicht in Gänze den Dogmen der Identitätspolitik unterwirft, wird kritisch beäugt, geächtet oder in eine bestimmte politische Ecke gestellt. Zum anderen haben wir in dieser Woche erlebt, dass Brandenburg eine Vereinbarung mit der Bundeswehr unterzeichnet hat, durch die die Zahl der Besuche der Bundeswehr an den Schulen erhöht werden soll. Eine Bundeswehr, die händeringend Nachwuchs sucht, weil sie von der Politik den Auftrag bekommen hat, kriegstüchtig zu werden. Etwas Sarkasmus am Rande: Es ist klar, dass eine solche Vereinbarung unter Regierungsbeteiligung des BSW nie zustande gekommen wäre. (Beifall BSW) Ermöglicht wurde diese Vereinbarung durch die fünf Abgeordneten, die durch ihre Austritte aus der BSW-Fraktion die Lage im Landtag geändert und eine nicht gewählte Regierung ermöglicht haben. Die junge Generation wird sich dafür sicherlich bei ihnen bedanken. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Tausende junge Menschen haben in den letzten Monaten gegen eine neue Wehrpflicht gestreikt. Sie haben dafür teilweise den Unterricht geschwänzt und sind demonstrieren gegangen. Mir ist bewusst, dass Schulpflicht besteht, aber hier mischen sich junge Menschen politisch in eine Angelegenheit ein, die sie persönlich betrifft – eigentlich müsste das alle Demokraten freuen. (Beifall BSW) Aber nein! Aber nein, im Gegenteil: Der Brandenburger Verfassungsschutz schnüffelt jetzt den Schülern hinterher. Das ist beschämend, meine Damen und Herren! (Beifall BSW und AfD) Die von mir aufgezeigte Entwicklung zeigt deutlich: Wer mit welchen Positionen an den Schulen geduldet oder gar gefördert wird, ist eine politische Frage. Es wird für jeden offensichtlich, dass eben gerade nicht darauf geachtet wird, dass sich die Schüler aus unterschiedlichen Sichtweisen eine eigene Meinung bilden können. Wer so mit dem Beutelsbacher Konsens umgeht, der dafür sorgen soll, dass junge Menschen nicht von einer Meinung überwältigt werden, der zerstört das Vertrauen in den Lernort Schule. (Beifall BSW und AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Falk Peschel (BSW): Ich lasse eine Zwischenfrage zu. Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte, Herr Adler. Uwe Adler (SPD): Vielen Dank, Herr Peschel, dass Sie meine Nachfrage zulassen. Zum einen bin ich ob Ihrer Rede in Bezug auf den vorliegenden Antrag irritiert, aber mit dieser Irritation kann ich umgehen. Die schwerwiegendere Irritation rührt daher, dass Sie sich an das Mikrofon stellen und sagen, dass der Brandenburger Verfassungsschutz den Schülerinnen und Schülern an den Schulen hinterhersteige bzw. sie verfolge – ich habe es jetzt einmal sinngemäß wiedergegeben –, (Lars Hünich [AfD]: Nachschnüffelt!) also dass er ihnen nachschnüffele. Können Sie das auf irgendeine Art und Weise belegen? Aus gegebenem Anlass gebe ich Ihnen den Hinweis, dass Sie jetzt ein ordentliches Mitglied in der PKK haben; vielleicht sollten wir das Thema dort noch einmal besprechen. Falk Peschel (BSW): Danke für die Frage, Herr Kollege Adler. Ich verweise als Beleg auf die Antwort der Landesregierung auf meine mündliche Anfrage aus der gestrigen Sitzung. In einer Stellungnahme des Innenministeriums ist nachzulesen, was dort auf den Weg gebracht wurde. Leider ist meine mündliche Anfrage durch die Landesregierung eigentlich nicht beantwortet worden. Ich hätte auch eher mit einer Antwort aus dem Bildungsministerium anstelle des Innenministeriums gerechnet; meine Frage bezog sich nämlich darauf, ob es den Tatsachen entspricht, dass das Schreiben des Verfassungsschutzes an das MBJS auch an die Schulen weitergeleitet wurde. Diese Antwort ist die Landesregierung mir leider schuldig geblieben, ich werde aber in einer Kleinen Anfrage nachfassen. Vizepräsident Rainer Genilke: Lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu? Falk Peschel (BSW): Ich lasse auch eine weitere Zwischenfrage zu. Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte, Herr Bretz. Steeven Bretz (CDU): Vielen Dank, Kollege Peschel, dass Sie die Nachfragen zulassen, ich habe zwei. Herr Kollege Peschel, wenn ich Ihre Rede zusammenfassen darf, führen Sie aus, dass man an den Schulen Ihrer Meinung nach vorsichtiger argumentieren sollte. Sie legen also sehr viel Wert auf die Details. Wenn Sie das als Maßstab anlegen, müssten Sie diesen Maßstab nicht zugleich an Ihre eigene Rede anlegen? Wäre es deshalb nicht folgerichtig, dass Sie sich korrigieren und erläutern, dass wir in Brandenburg keine Regierungen wählen, sondern Parlamente, und sich aus diesen Parlamenten Regierungsmehrheiten bilden? Würden Sie diese Sache bitte klarstellen? (Lars Hünich [AfD]: Das macht es doch nicht besser!) Der zweite Punkt betrifft Ihre Ausführungen zu den Jugendoffizieren: Hier bitte ich Sie um Klarstellung, dass es sich um eine Vereinbarung handelt, die für alle Beteiligten Klarheit schafft und – vor allem – auf Freiwilligkeit fußt. Würden Sie diese beiden Dinge bitte ganz im Sinne Ihres Redebeitrags – mit der nötigen Sensibilität für die Öffentlichkeit – klarstellen? Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte, Herr Abgeordneter. Sie dürfen antworten. Falk Peschel (BSW): Da ich grundsätzlich Wert auf Neutralität lege, stimme ich Ihnen insofern zu, als das Angebot der Bundeswehr selbstverständlich freiwillig ist. Aber ich entnehme der Pressemitteilung des Bildungsministeriums, dass man sich eine regere Inanspruchnahme dieses Angebots wünscht und eine Art Werbekampagne dafür gestartet hat. Ich glaube, das sollte man nicht unerwähnt lassen. Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, natürlich. Vizepräsident Rainer Genilke: Es gibt noch einen unbändigen Wunsch, Ihnen eine Frage zu stellen. Der Abgeordnete Hünich hat das vor. Juni 2026 91 Falk Peschel (BSW): Ich bin heute offensichtlich sehr gefragt. Ja. (Lars Hünich [AfD]: Noch!) Vizepräsident Rainer Genilke: Ich habe das einmal als Zustimmung gewertet. Falk Peschel (BSW): Ja, ja. Lars Hünich (AfD): Danke, Herr Peschel, dass Sie die Frage zulassen. Würden Sie mir zustimmen, dass es merkwürdig ist, dass der Vorsitzende der PKK hier unwissend tut, obwohl er eigentlich Bescheid wissen müsste? Falk Peschel (BSW): Nein, Herr Kollege Hünich, darin würde ich Ihnen nicht zustimmen. Ich habe dem Kollegen Adler das Angebot gemacht, gern im Katalog der gestern schriftlich beantworteten mündlichen Anfragen nachzuschauen. Aber ich möchte noch auf das interessante Projekt „Adenauer SRP+“ zu sprechen kommen. Denn das verloren gegangene Vertrauen in den Lernort Schule hat insbesondere mit dem Besuch des Projekts „Adenauer SRP+“ des Zentrums für Politische Schönheit an Schulen zu tun. Das Zentrum für Politische Schönheit beschreibt seine Arbeit ausdrücklich nicht als klassische politische Bildungsarbeit. Vielmehr erklärt die Organisation, sie setze auf „moralische Manipulation der Wirklichkeit“, weil Fiktion dort eindringen könne, wo Fakten abprallten. Das mag als Konzept für politische Aktionskunst erlaubt sein. Für den schulischen Raum scheint es mir ungeeignet, zumal mit maximaler Provokation gearbeitet wird. (Beifall BSW und AfD) Sachlichkeit bleibt dabei leider auf der Strecke. Und wer die Wirklichkeit moralisch manipulieren will, macht nichts anderes als etwa ein Donald Trump, nur mit etwas anderen Vorzeichen. Der Beutelsbacher Konsens ist kein Instrument gegen einzelne Organisationen. Er ist ein Maßstab für alle. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Steffen John [AfD]) Deshalb sollten wir nicht darüber diskutieren, welche politischen Akteure wir bevorzugen oder ausschließen. Das ist das Problem, das ich mit Ihrem Antrag habe. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, Untersagungsregelungen sollten die Ultima Ratio sein. – Danke schön. (Beifall BSW) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Augustin. Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, trotz mehrmaligem Lesen Ihres Antrags bemühe ich mich immer noch, zu erkennen, was ihn zu einem parlamentarischen Antrag macht. (Lars Hünich [AfD]: Das ist klar!) Und offensichtlich ging es nicht nur mir so. Herr Kollege Peschel, da Sie das Thema Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr aufgemacht haben, vermute ich, es ging Ihnen ähnlich. Zum Schluss haben Sie ja doch noch das eigentliche Projekt angesprochen. Und das wäre für mich allenfalls ein Punkt in dem Antrag: dass die Landesregierung zu einer Sache Stellung bezieht. Herr Hohloch, Sie haben das in Ihrer Rede auch gesagt. Wenn Sie einen Antrag eingebracht hätten, um etwas zu fordern, mit dem wir uns sachlich befassen können, wenn Sie beispielsweise gefordert hätten, einen Neutralitätsparagrafen in das Schulgesetz aufzunehmen – allein, so etwas findet sich in diesem Antrag überhaupt nicht. Mir fehlt deshalb die Fantasie, um mir vorzustellen, welche Gesetzesänderung, welches Vorhaben für die Zukunft damit konkret gefordert wird. Aber genau das ist unser parlamentarischer Auftrag: Dinge, die passieren, aufzugreifen, etwas besser zu machen, die Gesetzgebung voranzutreiben. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Sie haben in dem Antrag nur einen Vorfall beschrieben, Kritik geäußert und gesagt, dass dies so nicht passieren darf. Natürlich widerspricht – da will ich nichts sagen; das steht mir auch gar nicht zu – der Antrag nicht formal den Vorgaben der Geschäftsordnung des Landtags Brandenburg. Aber ich frage mich, was das Neue daran wäre, was wir parlamentarisch heilen sollten bzw. was die Landesregierung neu umsetzen sollte. Nehmen wir allein die Forderung unter Ziffer 1, „das Projekt ‚Adenauer SRP+‘ des sogenannten Zentrums für Politische Schönheit weder als typische Veranstaltung noch im Rahmen von Unterricht, Projekttagen, Projektwochen oder sonstigen schulischen Formaten in Anspruch zu nehmen.“ Ja, Schulen müssen politische Neutralität wahren. Wenn das in diesem konkreten Fall, bei einer Veranstaltung mit einem Projektveranstalter, der das Selbstverständnis hat, parteipolitisch nicht neutral zu sein, offensichtlich nicht gegeben war, kann es thematisiert und auch überprüft werden – dafür gibt es die entsprechende Aufsichtsbehörde. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, statt Einzelfälle anzusprechen, fände ich es sinnvoller und dem Beutelsbacher Konsens eher entsprechend, zu sagen, dass die Neutralität zu wahren ist. (Lars Hünich [AfD]: Hat er gesagt!) Herr Hohloch, Sie haben dargelegt, dass es nicht nur Sie betrifft. Aber alles, was sich in dem Antrag findet, ist die Kritik, dass die AfD denunziert wurde, dass Bilder von AfD-Politikerinnen und Politikern gezeigt wurden. Wenn Sie generell politische Neutralität und Demokratiebildung haben wollen, erwarte ich einen entsprechenden Antrag. Diesen Vorfall hätten Sie auch im Bildungsausschuss zur Sprache bringen können. Und, wie gesagt: Es gibt auch die Aufsichtsbehörde. (Lars Hünich [AfD]: Frau Augustin, das ist lächerlich, was Sie hier machen!) – Ihr Antrag ist lächerlich, Herr Hünich. (Beifall CDU und SPD) Gleiches gilt für Forderung unter Ziffer 2 zur Art der Darstellung politischer Vertreter. Hier versteifen Sie sich auf ein Beispiel, auf eine Reglementierung, wobei das Gebot der politischen Neutralität doch viel weiter geht als nur auf die AfD bezogen. Das betrifft eben nicht nur Sie. (Zurufe von der AfD) – Oh, bitte nicht dieses Mimimi! – Wir haben jetzt das Beispiel gehört: Alice Weidel hinter Gittern. Sie haben noch ausgeführt: Wenn es Herrn Bretz auch so gehen würde, vor oder hinter Gittern … – Ich habe Herrn Bretz noch nicht hinter Gittern gesehen, aber es gibt genügend vergleichbare Darstellungen von Friedrich Merz, von der Ex-Bundeskanzlerin Merkel. Und – darauf hat Frau Kollegin Wolff hingewiesen – im dritten Absatz des Beutelsbacher Konsenses wird unbedingt gefordert, dass sich Schülerinnen und Schüler mit diesen Themen auseinandersetzen. Wenn Sie diese Liste aufmachen und sagen, keine Politikerin und kein Politiker dürfe hinter Gittern gezeigt werden – müssen wir dann zukünftig auch Nelson Mandela aus dem Unterricht verbannen? Darf man sich nicht mehr damit beschäftigen, wer im Gefängnis saß? (Dennis Hohloch [AfD]: Was zur Hölle!) – Ja. Wenn Sie das so konkret festmachen wollen, dann ist das Ihr Punkt. (Andreas Galau [AfD]: Hören Sie sich eigentlich selbst reden?!) – Natürlich. Sie wollen es nicht glauben. Sie haben keinen Antrag vorgelegt, sondern mit großen Wehklagen einen Vorfall geschildert, der sicherlich mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen überprüfbar ist. Sie haben aber keinen Vorschlag vorgelegt, der künftig zu mehr Neutralität beitragen soll. Sie machen eine Liste auf. Das verstehe ich bei der AfD nicht: Sie machen immer wieder eine Liste auf, welche Verbände, welche Parteien, welche Aktionen Sie untersagen wollen, und wollen selbst bestimmen, was zulässig ist. Ich frage Sie – auch jene, die dazwischengerufen haben –: Ist es für Sie Demokratie, wenn die AfD allein bestimmt, wer demokratische Inhalte weitergeben darf, welche Verbände zugelassen sind? (Andreas Galau [AfD]: Wir wollen einen rechtlichen Rahmen! Wir wollen, dass das Gesetz eingehalten wird!) Das ist meine Kritik an diesem Antrag. Im Grunde ist es kein Antrag. Er bringt uns nicht weiter. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Es folgt eine Kurzintervention. Herr Abgeordneter Hohloch, Sie haben das Wort. (Beifall AfD – Andreas Galau [AfD]: Was ist nur aus der CDU geworden! – Gegenruf von der CDU) Dennis Hohloch (AfD): – Okay. Ich habe zum Glück noch nie in meinem Leben CDU gewählt. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das war die absolute Krönung. Ich komme jetzt auf alle Punkte zu sprechen, die Sie gerade genannt haben. Erstens. In der Rede habe ich den Beschlusstext vorgelesen. Ich habe nichts anderes gesagt. Eigentlich müssten Sie den Beschlusstext recht gut finden. Kommen wir zu dem Gesetzgebungsvorhaben zur Neutralitätspflicht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in dieser Legislaturperiode bereits eingebracht. Sie haben ihn abgelehnt. Kommen Sie mir jetzt nicht damit, dass wir ihn noch einmal einbringen sollen. Sie würden ihn wieder ablehnen. Dementsprechend ist das eine Nebelkerze. Kommen wir zum Indoktrinationsverbot, das Sie ja abgelehnt haben. Der Antrag sei nicht parlamentarisch? Wir weisen die Landesregierung an, ein Projekt zu untersagen, das offensichtlich nicht geeignet ist, an den Schulen durchgeführt zu werden. Ich erinnere Sie an „Original Play“. Was hat die Vorvorgängerin von Herrn Gordon Hoffmann gemacht? Was hat der Landtag gemacht? Wir haben Sie damals mit einem Antrag darauf hingewiesen. Vorher gab es das Argument gar nicht. Und man hat „Original Play“ untersagt, obwohl es in Brandenburg gar keinen Fall gab. Es gab also noch nicht mal einen Vorfall, und trotzdem hat das Ministerium gehandelt. Gehen wir weiter. Sie sagen mir, wir sollen dem Bildungsminister keine Weisungen erteilen. In Ihrem Antrag, den Sie morgen einreichen, in diesem Bildungs-Placebo, sagen Sie dem Minister, er soll etwas tun, damit es in unserem „Bildungsland Brandenburg“ wieder besser läuft. Sie machen es also nicht anders. Ich will einmal ganz deutlich werden: Dieses Projekt ist nicht von Demokraten durchgeführt worden, sondern von Denunzianten und von Leuten, die offensichtlich andere Meinungen nicht aushalten können. (Beifall AfD) Ich gebe Ihnen Brief und Siegel: Würden Sie hier stehen und bei einem Projekt von der anderen politischen Seite, das andere Politiker im Knast zeigt, von der Regierung fordern, das zu untersagen, hätten Sie unsere breite Unterstützung, und wir würden nicht sagen, weil es nicht von der AfD kommt, stimmen wir dem nicht zu. (Vereinzelt Beifall AfD) Das ist Ihre Ignoranz, nicht unsere. Für uns besteht Demokratie auch darin, dass man bestimmte Dinge eben nicht tut. Juni 2026 93 Und jetzt der allerletzte Punkt; danach komme ich zum Schluss. Sie haben gesagt, im Netz würden auch Politiker im Knast gezeigt. Natürlich. Im Netz werden auch Erschießungen und Enthauptungen gezeigt. Aber zeigen wir so etwas im Unterricht? Nein, das tun wir nicht, weil das an Schulen nichts zu suchen hat. Der Lehrer wird extra dafür ausgebildet, zu wissen, mit welchem Niveau, mit welchem Lernstand ihm die Schüler begegnen und welche geistige Reife sie haben. Danach habe ich als Lehrer den Unterricht zu konzipieren und habe mir nicht solche Truppen von außerhalb hereinzuholen, die andere Politiker im Gefängnis zeigen. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Frau Augustin hätte die Möglichkeit, zu reagieren. – Das tut sie auch. Bitte schön. Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Hohloch, ich weiß gar nicht, ob Sie meiner Rede gelauscht haben. (Lars Hünich [AfD]: Leider ja, leider ja!) Die können Sie wahrscheinlich genauso veröffentlichen wie die von Frau Wolff. Alle Punkte, die Sie in der Kurzintervention genannt haben, habe ich gar nicht angesprochen. Ich habe gar nicht von Bildern im Netz gesprochen. (Andreas Galau [AfD]: Natürlich!) Ich habe Ihnen klar gesagt: Wenn Sie eine Änderung des Schulgesetzes wollen, hätten Sie das in Ihrem Antrag fordern können. Das Einzige, was Sie machen, ist, einen konkreten Vorfall zu schildern. Und ich habe Ihnen sogar recht gegeben und gesagt: Wenn politische Neutralität nicht gewahrt wird … (Steffen John [AfD]: Hören Sie sich selbst? – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Können Sie wenigstens jetzt mal zuhören? – … gibt es bestehende Verordnungen sowie das Schulgesetz. Sie beschreiben in Ihrem Antrag einen Vorfall, der lediglich auf Ihre Partei bezogen war, der lediglich einzelne Bilder Ihrer Politikerinnen und Politiker beinhaltete, und wollen daraus ein Verbot ableiten. Noch einmal zum Mitschreiben: Wenn Sie weiterdenken und demokratiefördernd sein wollen, machen Sie doch einen Vorstoß und nennen Sie Beispiele für das, was angeblich im Schulgesetz noch fehlt. Nicht mehr und nicht weniger habe ich Ihnen gesagt. (Dennis Hohloch [AfD]: Haben wir doch gemacht!) – Sie hören immer noch nicht zu. – Entweder gebe ich Ihnen jetzt die Tonbandaufnahme von der heutigen Rede oder am besten ein Taschentuch, und Sie weinen weiter darüber, dass die AfD denunziert werde. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Landesregierung spricht der Bildungsminister Gordon Hoffmann. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Gordon Hoffmann (Minister für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schulische Eigenverantwortung ist ein wichtiges Prinzip unseres Bildungssystems. Das heißt: Im Rahmen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestimmen Schulen ihre pädagogische, ihre didaktische und die organisatorische Arbeit selbst. Das ist auch keine Verlotterung, sondern geltendes Recht – § 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Dazu gehört auch, dass Schulen eigenverantwortlich entscheiden, welche Projekte sie durchführen und welche externen Partner sie einbeziehen. Das läuft natürlich nicht schrankenlos; es gibt dabei natürlich auch Grenzen: Wenn das Kindeswohl gefährdet wird, wenn gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen wird oder wenn verfassungsfeindliche Inhalte vermittelt werden, kommt eine Zusammenarbeit nicht in Betracht, und das ist auch vollkommen klar. Genau darüber reden wir heute aber nicht, sondern: Wir reden heute über die Forderung der AfD-Fraktion, dass die Landesregierung ein bestimmtes Projekt landesweit verbieten soll. Jetzt sage ich an der Stelle – das gebe ich gerne zu, ganz offen –: Ich selbst bin auch kein großer Fan dieses Projekts; bin ich wirklich nicht, schon allein deshalb, weil die Initiatoren immer wieder versuchen, meine Partei – die CDU – in die Nähe der AfD zu rücken. Und ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir sind Ihnen nicht nah! (Beifall CDU und SPD – Marlon Deter [AfD]: Ach was! – Lars Hünich [AfD]: Das stimmt!) Wir haben fundamental andere politische Überzeugungen, wir haben fundamental andere Wertvorstellungen, wir haben ein anderes Verständnis von Freiheit, von Verantwortung, von Europa und vom Zusammenleben in unserem Land. Schon deshalb ärgert es mich wahnsinnig, wenn versucht wird, einen anderen Eindruck zu erwecken. Deshalb sage ich ganz ehrlich, dass der „Adenauer SRP+“ auch kein Angebot wäre, das ich Schulen aktiv empfehlen würde. (Lena Kotré [AfD]: Weil es Sie betrifft!) Aber, meine Damen und Herren, ich bin genau deshalb froh, dass wir in einem freien Land leben, in dem eben nicht der Bildungsminister entscheidet, welche Projekte den Schulen gefallen müssen und welche nicht, denn heute geht es um das Zentrum für Politische Schönheit, morgen geht es vielleicht um die Jugendoffiziere, und übermorgen geht es um Gewerkschaften, Kirchen oder Umweltverbände. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Und das, meine Damen und Herren, ist ein Weg, den wir nicht gehen sollten und den ich nicht einschlagen werde. Denn ich habe durchaus Vertrauen – großes Vertrauen – in unsere Schulen, und ich weiß auch, dass sie die Verantwortung, die sie tragen, sehr, sehr ernst nehmen. Ich bin mir auch sicher, dass sie darauf achten, dass der Beutelsbacher Konsens eingehalten wird. (Marlon Deter [AfD]: Haben sie nicht getan!) Trotzdem habe ich veranlasst, dass wir die Schulen hierzu noch einmal ausdrücklich sensibilisieren. (Dennis Hohloch [AfD]: Aha!) Denn entscheidend ist nicht allein, was angeboten wird, entscheidend ist auch, wie ein Angebot pädagogisch begleitet und eingeordnet wird. Der Beutelsbacher Konsens gilt für alle, er gilt für Angebote des „Adenauer SRP+“, er gilt aber selbstverständlich auch für Veranstaltungen mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr, Kollege Peschel. Mit der Bundeswehr – Sie haben es angesprochen – haben wir gerade am Montag eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Und bevor Sie das in Bausch und Bogen verdammen, sollten Sie vielleicht einmal eine Veranstaltung besuchen. Dann wüssten Sie nämlich, dass das, was Sie hier beschreiben, meilenweit an der Realität vorbeigeht. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Gordon Hoffmann (Minister für Bildung, Jugend und Sport): Natürlich. Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD): Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es sind eigentlich zwei; ich stelle sie gleich hintereinander weg. Erstens interessiert mich: Wie haben Sie die Schulen sensibilisiert? Gab es ein Rundschreiben über die Schulämter? Wie kam das zustande? Denn letztens im Ausschuss habe ich davon noch nichts gehört. Zweitens: Warum mussten Sie denn jetzt dieses Rundschreiben verschicken, wenn an dem Projekt, das dort durchgeführt wurde, angeblich nichts verwerflich war? Das verstehe ich nicht. (Lars Hünich [AfD]: Ist das Projekt demokratisch?) Gordon Hoffmann (Minister für Bildung, Jugend und Sport): Zunächst einmal: Ich habe gesagt, dass ich veranlasst habe, dass die Schulen entsprechend sensibilisiert werden. Wir sind also gerade in der Erstellung der Information. Ich will an einem Beispiel auch noch einmal deutlich machen, warum ich das veranlasst habe: Es gab in der Vergangenheit durchaus Verwechslungen, bei denen Leute dachten, das wäre der Demokratiebus der Konrad-Adenauer-Stiftung. Ich finde es schon wichtig, dass man den Leuten sagt: Das ist etwas anderes. (Dennis Hohloch [AfD]: Ach, wenn es um die eigene Partei geht!) Das ist etwas anderes, und ich finde, man muss den Leuten auch sagen, dass der Anspruch ist, dass beispielsweise das Kontroversitätsgebot tatsächlich eingehalten wird. Ich will nicht, dass nur eine Perspektive dargestellt wird, und zwar unabhängig davon, ob es sich um den „Adenauer SRP+“ oder die Jugendoffiziere handelt. Ich will, dass in den Schulen mehrere Perspektiven abgebildet werden, und darauf weisen wir noch einmal hin. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Denn ich finde: Wo immer Themen gesellschaftlich oder politisch kontrovers diskutiert werden, da müssen Schülerinnen und Schüler auch unterschiedliche Perspektiven kennenlernen, damit sie sich ein eigenes Urteil bilden können. Deshalb weisen wir noch einmal ausdrücklich auf diese Verantwortung hin, so wie ich es beschrieben habe. Sie haben in Ihrem Antrag den Fall am Schulcampus Lehnin angesprochen, und ich will auch dazu Stellung beziehen: Das Projekt wurde dort durchgeführt und von den Kolleginnen und Kollegen an der Schule gut begleitet. Und ja, am Ende wurden dort Materialien verteilt, die nicht in Ordnung waren. Für mich ist allerdings das Entscheidende, dass die Schulleitung sofort reagiert hat: Sie hat die Sachen unverzüglich eingesammelt, und der Veranstalter wurde deutlich auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Insofern bin ich den Leuten vor Ort sehr, sehr dankbar, denn genau so muss gehandelt werden: schnell, konsequent und verantwortungsvoll. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu, Herr Minister? Gordon Hoffmann (Minister für Bildung, Jugend und Sport): Natürlich. Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD): Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die zweite Zwischenfrage zulassen. Sie sind also auch der Auffassung, dass das ein einseitiges Angebot war – Sie haben es jedenfalls gerade so gesagt – und dass das Projekt, wenn es einseitig ist, eben nicht den Standards des Brandenburgischen Schulgesetzes gerecht wird? Gordon Hoffmann (Minister für Bildung, Jugend und Sport): Da habe ich eine andere Auffassung, Kollege Hohloch. Ich bin schon der Meinung, dass der Charakter dieses Projekts durchaus eine bestimmte Perspektive sehr stark betont. Wenn solche Juni 2026 95 Sachen in den schulischen Alltag einbezogen werden, muss es aber nicht allein der externe Partner sein, der die anderen Perspektiven einbringt, denn dafür haben wir ja Lehrkräfte, die das entsprechend einbeziehen, (Lars Hünich [AfD]: Hat ja niemand gemacht!) und zwar in die Vor- und die Nachbereitung. Das wurde hier sehr wohl gemacht, und dafür sensibilisieren wir noch einmal, weil wir unseren Leuten das zutrauen. Ich sage Ihnen auch ganz klar: Wenn wir politische Bildung ernst nehmen wollen, müssen wir uns eben auch zutrauen, müssen wir der Schule auch zutrauen, mit Kontroversen umzugehen. – Ich sage ganz deutlich: Ich vertraue unseren Schulen, ich vertraue unseren Schulleitungen, unseren Lehrerinnen und Lehrern, und vor allem traue ich ihnen auch zu, Angebote kritisch zu begleiten. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Die antragseinreichende Fraktion hat die Möglichkeit, zu reagieren bzw. ihre restliche Redezeit in Anspruch zu nehmen. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Bildungsminister, es tut mir leid, zu sehen, dass das Bildungsministerium offensichtlich irgendwie jede Person relativ schnell schleift. Ich hoffe, das passiert Ihnen nicht weiterhin. Aber ich bin sehr dankbar dafür, dass diese Diskussion eines gezeigt hat: Auch wenn Sie alle etwas anderes behaupten – das betrifft nicht die BSW-Fraktion, aber gerade die CDU-Fraktion –, stößt dieses Projekt ja offensichtlich doch auf. Warum sonst sollte ein Bildungsminister auf einmal ein Rundschreiben verfassen – völlig ohne Not –, um sämtliche Schulen darüber zu informieren, was eigentlich der Beutelsbacher Konsens bedeutet, an was sich die Schulen zu halten haben, obwohl die Lehrer das doch angeblich alles wissen? Das Zweite ist: Die Lehrer haben offensichtlich Material wieder eingesammelt. Wie uns gesagt wurde – und da gibt es, glaube ich, noch eine Frage an den Bürgermeister, ob das stimmt –, wurde dieser Lehrer dann von einem der Mitarbeiter als Nazi bezeichnet. Das wollte ich zum Schluss noch einmal sagen. Das sind „gute Leute“, gute Freunde im Geiste, Frau Wolff, die Sie sich an die Schulen holen, die mit unseren Kindern zu tun haben. Zudem möchte ich Ihnen, werte Kollegen von der CDU-Fraktion noch etwas sagen – das sage ich jedes Mal –: Wenn ich in der CDU Brandenburg wäre und seit zehn Jahren hier bildungspolitisch dermaßen unterkomplex gearbeitet hätte, wäre ich so klein mit Hut! Ich kann mich an keine parlamentarische Initiative von Ihnen zur Bildungspolitik erinnern, die dieses Land verbessert hätte. (Beifall AfD) Wenn wir dann morgen noch einmal darüber reden, werden wir wieder merken: Sie haben kein Konzept. – Auch morgen werden wir das wieder sehen. Da weisen Sie den Bildungsminister wieder an, irgendetwas zu tun; da ist das auf einmal alles wieder möglich. Ich bin aber dankbar für diese Diskussion. Sie hat vieles offenbart. Die BSW-Fraktion hat offensichtlich eine gute Einschätzung der Lage gegeben, der Bildungsminister hat das auch erkannt. Man drückt sich natürlich verklausuliert aus und möchte das nach außen hin nicht sagen. Während die CDU-Kollegin sagt, man wolle das nur nicht, weil die AfD im Antrag steht, sagt der Bildungsminister, man wolle die Verwechslungsgefahr mit dem Konrad-Adenauer-Bus nicht hinnehmen. Meine Damen und Herren, das ist doch dasselbe in grün. Ich will noch einmal sagen: Das Zentrum für Politische Schönheit – Herr Peschel hat es schon erwähnt – hat sich nicht die Demokratieförderung auf die Fahnen geschrieben, sondern die Demokratieabschaffung. Solche Organisationen haben an unseren Schulen nichts verloren. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung. Vor uns liegt der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „‚Adenauer SRP+‘ an Schulen stoppen – politische Indoktrination auf Brandenburgs Schulhöfen verhindern“, Drucksache 8/2942. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einer Reihe von Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf. TOP 16: Grundlagen für den interkollegialen Ärzteaustausch zum Kindeswohl schaffen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2930 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion wird Frau Abgeordnete Augustin sprechen. Bitte sehr. Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem ganzen Trubel der vorangegangenen Debatte bin ich denn doch froh, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt übergehen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das glaube ich Ihnen!) Ich glaube, Sie können sich kaum vorstellen – auch Sie nicht, Herr Dr. Berndt –, wie glücklich ich bin, diesen Antrag heute gemeinsam mit der SPD im Plenum einzubringen. Kinderschutz – das wissen die meisten – ist mir ein Herzensanliegen. Ich bin wahnsinnig dankbar für jede kleine Stellschraube, für jeden einzelnen Schritt, den wir machen, um Kinder vor Leid zu schützen oder wenigstens schnellstmöglich eingreifen zu können, wenn Kinder Leid oder Gewalt erfahren müssen. Nach dem nunmehr erfolgten – und erfolgreichen – Start der ersten Kinderschutzinstitutsambulanzen ist dies ein weiterer wichtiger Schritt, den ich auch schon lange für Brandenburg im Blick hatte. Es geht um den interkollegialen Ärzteaustausch. Stellen Sie sich vor, Sie sind in einer Kinderarztpraxis. Eltern besuchen diese Kinderarztpraxis; sie werden mit einem Kind vorstellig. Das Kind ist übersät mit blauen Flecken. Das kann passieren, das ist für Kinder typisch: eifriges Herumtollen, eifriges Spielen. Da kann es schon zu kleineren oder auch einmal größeren Verletzungen kommen. Vielleicht kommen auch Symptome wie Einnässen dazu. Auch das kann etwas Natürliches sein, den aktuellen Entwicklungsphasen geschuldet. Es ist selbst für einen Kinderarzt wahnsinnig schwer, bei solchen Symptomen zu unterscheiden, ob es etwas Natürliches ist oder ob vielleicht der Verdacht besteht, dass dem Kind Gewalt angetan wird. Manchmal haben Ärzte aber auch einfach nur dieses komische Bauchgefühl, diese Verhaltensauffälligkeiten könnten doch etwas anderes bedeuten. Natürlich wäre der erste Impuls, weitere behandelnde Ärzte zu befragen: Wo war das Kind vielleicht noch? Gibt es auffällig oft Brüche? Was ist vielleicht passiert? Können dadurch Rückschlüsse auf Gewalterfahrungen gezogen werden? Der Impuls ist da, aber die Möglichkeit nicht. Diese wichtigen Informationen dürfen die Ärzte nur mit dem Einverständnis der Eltern einholen. Bei Missbrauchsfällen im familiären Umfeld sind aber am häufigsten ausgerechnet die Eltern auch die Täter. Und wenn sie nicht direkt die Täter sind, sind sie erschreckend oft die Vermittelnden, wenn es darum geht, Kindern Leid anzutun – gerade auch bei sexualisierter Gewalt, wenn Kinder weitervermittelt werden. Hinzu kommt der erschreckend hohe Anteil von sehr kleinen Kindern, die Gewalt erfahren. Drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, sind laut UNICEF zwischen zwei und vier Jahre alt. Das heißt, sie besuchen keine Schule, vielleicht auch keinen Kindergarten – keine Institution, die dieses Leid vielleicht erkennen und dagegen einschreiten könnte. Es gehört zur Strategie von Tätern, bei der Misshandlung und dem Missbrauch von Kindern durch gezieltes, häufiges Wechseln des behandelnden Arztes Symptome von Misshandlungen bei den Opfern zu verschleiern – das sogenannte Doktorhopping. Das darf nicht sein. Wir sind es den Kindern schuldig: Wir stehen in der Verantwortung, hinzusehen und auch einzugreifen, wenn die elterliche Fürsorge – von der wir ausgehen – offensichtlich nicht greift, wenn sie versagt, wenn den Kindern Leid angetan wird und die Eltern gar zu Tätern werden. Alle Möglichkeiten, diese wehrlosen Kinder zu schützen, müssen genutzt werden. Derzeit dürfen nur dann Informationen eingeholt werden, wenn eine – ich zitiere – „gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für das Kind besteht“. So lautet der entsprechende Passus im Strafgesetzbuch, der es den Ärzten erlauben würde, die Schweigepflicht zu brechen, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Ein Bauchgefühl reicht da leider nicht. Aber kann und darf das eine Entschuldigung dafür sein, nicht zu handeln, wenn es nur um das Abprüfen von Fakten geht, wenn es nur darum geht, einmal zu gucken, ob es einem Kind wirklich gut geht? Zukünftig könnte das viel Leid ersparen. Es geht um Kinder, die durch das bestehende Kinderschutzraster fallen: Ärztinnen und Ärzte – es gab eine Anhörung in Nordrhein-Westfalen, wo das schon umgesetzt ist und der interkollegiale Ärzteaustausch zugelassen wurde – haben bestätigt, dass das gerade im Dunkelfeld sehr oft der Fall ist. Ich glaube, spätestens jetzt verstehen Sie, warum ich so dankbar bin, dass wir mit diesem Vorstoß eine weitere Regelungslücke schließen wollen – im Interesse der Kinder, für den so wichtigen Schutz unserer Kleinsten. Wir sind nicht das erste Bundesland, das einen solchen Vorstoß wagt, aber auch nicht – wie bei den Kinderschutzinstituts-ambulanzen oder auch beim Childhood-Haus, wenn ich schon dabei bin – die Nachzügler. Meine engagierte Kollegin in Nordrhein-Westfalen, die auch die Gruppe der Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker der CDU/CSU anführt, hat das als Erste in NRW angestoßen. Ich kann berichten – sie hat diese Anekdote einmal erzählt –: Als sie die Idee hatte und gesagt hat, dass diese Regelung endlich getroffen werden müsse und die Fachabteilung im Gesundheitsministerium erklärt habe, dass das nicht gehe, sei Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf sie zugekommen und habe Christina Schulze-Föcking gefragt: Sag mal, Christina, was willst du denn machen? Was ist denn der Hintergrund? Was ist denn der Anlass? – Er hörte sich das Ganze an, hörte, dass es um Kinder geht, die wir vor Leid bewahren wollen, und hat als Gesundheitsminister gesagt: Ich will nicht hören, dass es nicht geht, sondern ich will wissen, wie es geht. – Ich bin sehr zuversichtlich, dass unser Gesundheitsminister, René Wilke, das genauso sieht. Wie wollen wir das nun ermöglichen? Wir wollen durch eine Anpassung des Heilberufsgesetzes eine sichere Rechtsgrundlage für die Ärztinnen und Ärzte zum interkollegialen Austausch schaffen. Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht, fünf weitere Bundesländer ebenso, Berlin arbeitet gerade daran. Machen wir den Weg frei, um die Kleinsten in unserem Land noch besser schützen zu können! Machen wir den Weg frei dafür, dass Kinderärzte engagierte Kinderschützer sein können! Dafür müssen wir ihnen Rechtssicherheit geben. Sie müssen rechtssicher in der Lage sein, aus der geschilderten Momentaufnahme gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen ein Gesamtbild zusammenzusetzen, denn jedes einzelne Kind, dass wir vor Leid schützen, aus der Gewaltspirale holen, aus dieser schmerzvollen Welt holen können, sollte uns jede Anstrengung wert sein. – Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren in der Reihenfolge der Rednerliste fort. Für die AfD wird Frau Dr. Oeynhausen sprechen. Bitte sehr. (Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Kindesmissbrauch, Kindesvernachlässigung – bei diesen Wörtern schaudert es einen. Menschen, die im Kindesalter missbraucht wurden, tragen das Päckchen ihr Leben lang. Manche zerbrechen daran, andere kämpfen sich durch, aber es ist eine Juni 2026 97 schwere Bürde. Deswegen müssen wir alles tun, um Fälle von Kindesmissbrauch so schnell wie möglich aufzudecken und das Leiden der betroffenen Kinder zu beenden. Wir als AfD setzen uns daher dafür ein, den Kinderschutz in Brandenburg ohne Wenn und Aber zu stärken. Wir wollen eine Änderung des Heilberufsgesetzes, damit sich Ärzte unter Kollegen und ohne Einschaltung des Jugendamtes bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmissbrauch rechtssicher austauschen können. (Vereinzelt Beifall AfD) Was SPD und CDU uns vorlegen, ist aber ganz schön mau; es soll nämlich nur einen Prüfauftrag mit Berichtspflicht geben. Die AfD in Nordrhein-Westfalen hat schon vor Jahren genau so etwas gefordert. Es ist schön, dass SPD und CDU nach Jahren verstanden haben, dass wir beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einen interkollegialen Austausch zwischen Ärzten erleichtern sollten. (Zurufe von der CDU) – Ja, Sie von der CDU schauen. Es war tatsächlich ein AfD-Antrag in Nordrhein-Westfalen. (Kristy Augustin [CDU]: Es war die CDU!) Beschließen wollen die Koalitionäre noch nichts. Ein lauer Prüfauftrag mit Berichtspflicht soll es werden. Das ist ganz schön wenig. Warum ist eine Änderung notwendig? Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 gibt es bereits eine Regelung. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung darf ein Arzt die Schweigepflicht brechen, kann sich Unterstützung vom Jugendamt holen oder den Fall direkt dort melden. Kein Wunder, dass Ärzte vor solch einem Schritt häufig zurückscheuen. Aber was ist, wenn die Anhaltspunkte nicht so gewichtig sind, sondern ein bisschen schwächer? Das sind Anhaltspunkte, über die sich ein Arzt gerne mit einem anderen austauschen, zu denen er sich beraten lassen oder wegen der er gerne den vorbehandelnden Arzt kontaktieren und fragen würde, ob er – zum Beispiel – ebenfalls regelmäßig Blutergüsse bei einem Kind festgestellt hat. Aktuell lässt die Rechtsprechung einen solchen interkollegialen Austausch nicht zu. Wenn wir einen solchen unbürokratischen Austausch von Ärzten erlauben würden, wäre das für alle Seiten ein Gewinn, zum einen für die Kinder, weil Missbrauchsfälle schneller aufgedeckt würden, zum anderen für die Eltern, weil ein böser Verdacht aus der Welt geschafft werden könnte, ohne dass sie stigmatisiert werden, und natürlich für den Arzt, weil er vermeiden könnte, dass das Arzt-Patient-Verhältnis zerstört oder zumindest belastet wird. Die Länderöffnungsklausel, um einen interkollegialen Austausch zu ermöglichen, gibt es, und sie wird von vielen Bundesländern längst genutzt. Nur Brandenburg hinkt wieder einmal hinterher. Das zeigt, wo die Landesregierung ihre Prioritäten setzt – ganz bestimmt nicht beim Kindeswohl und bei der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Ich erinnere nur an die Kinderschutzambulanzen. Da war Brandenburg der absolute Nachzügler. Jetzt, nach Jahren, werden sie durch Lottomittel realisiert. Wir als AfD fordern eine echte Novellierung des Heilberufsgesetzes, die bei einem hinreichenden Verdacht auf Kindesmissbrauch einen rechtssicheren interkollegialen Austausch zwischen Ärzten unterhalb der Schwelle des Jugendamtes ermöglicht. Nicht nur prüfen, sondern umsetzen! – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort. Zu uns spricht für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Graßmel. Bitte sehr. (Beifall SPD) Nadine Graßmel (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Kinderschutz sprechen, sprechen wir vor allem über Vertrauen – Vertrauen darauf, dass Kinder in unserem Land sicher sind, und Vertrauen darauf, dass die Systeme, die wir geschaffen haben, im entscheidenden Moment funktionieren und greifen. Unser Antrag greift ein Thema auf, das in der Praxis schon lange eine Rolle spielt. Ärztinnen und Ärzte erleben immer wieder Situationen, in denen sie sich konkret sorgen. Sie sehen Verletzungen, sie nehmen Veränderungen wahr, sie haben häufig einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. Aber sie sind oft unsicher, ob sie sich mit Fachkolleginnen und -kollegen austauschen dürfen und können. Genau diese Unsicherheit kann dazu führen, dass wichtige Hinweise nicht zusammengeführt werden und Spuren sich verlaufen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht ist das eine Lücke im Kinderschutz, die wir schließen müssen; denn wir wissen, dass Kindeswohlgefährdungen selten ganz eindeutig sind. Oft ergibt sich ein klares Bild erst dann, wenn mehrere Beobachtungen zusammenkommen. Genau dafür braucht es den Austausch, für den wir hier heute einstehen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ein Blick in die Kinder- und Jugendhilfe zeigt, dass dieses Prinzip dort längst verankert ist. Wer einmal dort gearbeitet hat, weiß das. Paragraf 8a im SGB VIII verpflichtet dazu, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung genau hinzusehen, mehrere Fachkräfte einzubeziehen und eine fundierte Einschätzung zu treffen. Das ist richtig und hat sich längst bewährt. Aber dieses Zusammenspiel der Regelungen aus § 8a SGB VIII endet bei den Fachärztinnen und Fachärzten. Dabei sind Ärztinnen und Ärzte die Ersten, die Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung sehen. Wenn diese Hinweise nicht sicher geteilt werden können, fehlt ein entscheidender Baustein im gesamten Hilfesystem. Genau hier setzt der Antrag an. Im Antrag steht, dass geprüft werden soll, wie ein Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten rechtssicher ermöglicht werden kann, wenn ein ernsthafter Verdacht besteht, der nicht ignoriert werden kann. Das ist ein ganz entscheidender Schritt für die professionelle Zusammenarbeit, (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) und er knüpft an Erfahrungen an, die wir in Brandenburg bereits gemacht haben. Dabei denke ich zum Beispiel an die Kinderschutzambulanzen. Dort arbeiten medizinische Fachkräfte mit besonderer Expertise im Kinderschutz. Sie sichern Befunde, dokumentieren sorgfältig und beraten auch andere Ärztinnen und Ärzte. Diese Strukturen haben sich bewährt. Sie tragen dazu bei, Verdachtsfälle besser einzuordnen, sie geben Sicherheit und verbessern die Qualität der Diagnostik, und sie zeigen ganz deutlich, wie wichtig fachlicher Austausch ist. Daraus lernen wir auch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesem Thema geht es um Daten, mit denen man nicht beliebig umgehen kann, denn es geht um Situationen, in denen Kinder möglicherweise Schutz brauchen. In solchen Situationen darf Unsicherheit nicht dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte tatenlos bleiben, dass Ärztinnen und Ärzten die Hände gebunden sind. Gleichzeitig möchte ich den Blick ganz bewusst auf die Familien ausdehnen. Kinderschutz beginnt nicht erst beim Verdacht, Kinderschutz beginnt im Alltag von Familien. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Er beginnt dort, wo Unterstützung rechtzeitig ankommt. Wir brauchen daher noch stärkere präventive Strukturen, Familienzentren, frühe Hilfen, Beratung ohne große Hürden. Als Sozialpädagogin weiß ich, dass Eltern nicht aus Gleichgültigkeit so handeln, sondern aus Überforderung. Genau deshalb ist es so wichtig, dass Hilfe so früh wie möglich greift. (Beifall CDU und SPD) Der bessere Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten ist dabei ein ganz besonderer Baustein. Aber er kann seine Wirkung nur dann entfalten, wenn er in ein System eingebettet ist, das Familien stärkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Punkt ist mir dabei besonders wichtig. Wenn wir den rechtlichen Rahmen anpassen, müssen wir auch für Klarheit in der Praxis sorgen. Wann liegt ein ausreichender Verdacht vor? Wie kann ein Austausch konkret aussehen? Wann ist die Jugendhilfe einzubeziehen? Diese Definitionsfragen müssen beantwortet werden, damit Fachkräfte wirklich handlungssicher sind. Sehr geehrte Damen und Herren, Kinderschutz funktioniert nur, wenn Informationen ohne Verzögerung zusammenkommen und wenn Verantwortung auf mehrere kompetente Schultern verteilt wird. Die Verbindung zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe ist dabei entscheidend. Die Erfahrungen mit den bestehenden Kinderschutzambulanzen zeigen, dass Zusammenarbeit wirkt. Lassen Sie uns den eingeschlagenen Weg gemeinsam weitergehen, damit Kinder in Brandenburg nicht darauf angewiesen sind, dass jemand zufällig genau richtig hinschaut, sondern darauf vertrauen können, dass unser System sie sieht, schützt und unterstützt. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Kutsche für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein leichtes Thema. Ich werde anders darüber sprechen, als es heute hier zu hören war. Wir müssen Kinder vor Gewalt schützen. Das ist so. Mein Problem mit diesem Antrag ist ein anderes. Sie begründen ihn – hauptsächlich – mit Arzthopping, und das ist ein Problem. Sie behaupten, es gebe eine große Regelungslücke, liefern aber kaum Belege dafür. Zudem beschreibt Ihr Antrag ein Problem, liefert aus unserer Sicht aber keinen praktikablen Lösungsweg. Im Kern geht es um die Vorstellung, dass Eltern mit misshandelten Kindern von Arzt zu Arzt ziehen, damit niemand Verdacht schöpft. Das mag vorkommen, und jeder Fall ist ein Fall zu viel. Aber wie häufig kommt es tatsächlich vor? Wie viele Kindesmisshandlungen werden deshalb nicht erkannt, weil Ärzte untereinander nicht ausreichend Informationen austauschen können? Darauf finde ich in diesem Antrag keine Antwort. Erfahrene Kinderärzte berichten vielmehr, dass die Gruppe derjenigen, die gezielt sogenanntes Doktorhopping betreiben, verschwindend gering sei. Dennoch wird aus diesem Ausnahmefall die Begründung für eine weitreichende gesetzliche Änderung gemacht, die aus unserer Sicht nicht nötig ist, weil es mit § 4 KKG bereits heute klare Regelungen gibt. Wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, können und müssen Ärzte handeln. Das Jugendamt ist die zentrale Stelle des Schutzauftrags und koordiniert die notwendigen Schritte. Die entscheidenden Fragen lauten deshalb doch: Werden die bestehenden Möglichkeiten genutzt? Sind die zuständigen Stellen überhaupt in der Lage, auf Hinweise angemessen zu reagieren? Darüber müssen wir reden. (Beifall BSW) Sind die Jugendämter ausreichend besetzt? Gibt es genug Fachkräfte? Bekommen Familien rechtzeitig Unterstützung? Gibt es ausreichend Therapieangebote für Kinder? – Und da wird es plötzlich still. Ich frage mich, warum in Deutschland bei fast jedem Problem zuerst über Informationen geredet wird und erst danach über Kapazitäten. Informationen allein schützen kein Kind. Ein Datensatz schützt kein Kind. Ein zusätzlicher Aktenvermerk schützt kein Kind. Aber Menschen schützen Kinder: gut ausgebildete Ärzte, Juni 2026 99 Sozialarbeiter, Psychologen, Mitarbeiter in Jugendämtern. Genau dort fehlt es seit Jahren. Es ist noch schlimmer. Während wir bei Ärzten über theoretische Datenschutzlücken diskutieren, schließen Klinikabteilungen und verlieren Familien ihre kinderärztliche Grundversorgung. (Beifall BSW) Schauen wir auf Ludwigsfelde: Ende Juli schließt die Kinderklink am dortigen Evangelischen Krankenhaus. Familien müssen nun bis zu einer Stunde fahren, wenn ihr Kind im Notfall Hilfe braucht. Statt die lokale Versorgung zu sichern, reden wir von einem Gesetz, das Ärzten noch mehr Handlungsspielraum geben soll, mitten in einer Region, in der die medizinische Infrastruktur schon kollabiert. Oder schauen Sie nach Forst: Seit vergangener Woche gibt es in der dortigen Kreisstadt wieder einmal keinen Kinderarzt mehr. Die nächste Alternative liegt 30 Kilometer entfernt. Wo bleibt der Schutz der Kinder in diesen Regionen und vor allem in den ländlichen Gebieten unseres Bundeslandes? Man erreicht ihn nicht durch ein neues Gesetz über den Austausch von Ärzten, sondern durch den Erhalt der Strukturen. Hinzu kommt: Kindeswohlgefährdung entsteht auch dort, wo Eltern suchtkrank sind, wo Kinder Zeugen von Partnerschaftsgewalt werden oder wo psychischer Missbrauch ausgeübt wird. Diese Probleme löst kein ärztlicher Austausch. Sie erfordern professionelle Hilfe und das Zusammenwirken aller beteiligten Fachkräfte. (Vereinzelter Beifall BSW) Mich überzeugt die Stoßrichtung dieses Antrags deshalb nicht. Denn es wird der Eindruck erweckt, als sei die ärztliche Schweigepflicht das eigentliche Hindernis. Wer in ein solches Grundprinzip eingreifen will, muss nachweisen, dass das notwendig ist. Diesen Nachweis sehe ich hier nicht. Natürlich gibt es tragische Einzelfälle, und selbstverständlich müssen wir alles, aber auch wirklich alles tun, um Kinder zu schützen. (Kristy Augustin [CDU]: So kann man auch über Kinder sprechen!) Aber gute Politik entsteht nicht aus dem schlimmsten denkbaren Einzelfall. Gute Politik braucht belastbare Erkenntnisse und Augenmaß. Wir haben bereits Möglichkeiten, und wir brauchen geschultes Personal, das diese Möglichkeiten tatsächlich nutzt. Wenn wir den Kinderschutz stärken wollen, dann investieren wir lieber in die Menschen, die diese Arbeit jeden Tag leisten, stärken wir Jugendämter, schaffen wir mehr Therapieangebote und bauen wir die Hilfsstrukturen aus, die Kinder unmittelbar schützen. Dort ist das Geld besser angelegt, und dort hilft es den Kindern unmittelbar. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Volker Nothing [AfD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Gemäß Rednerliste folgt nun der Beitrag der Landesregierung. Zu uns spricht Minister Wilke. Bitte sehr. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt):* Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich hatte ich bis zu diesem Redebeitrag gedacht, das könne man jetzt recht kurz machen, weil sehr viel Kluges und Richtiges gesagt wurde, dem ich mich gern anschließen würde. Daher bedanke ich mich zunächst auch für die Initiative der Fraktionen, für genau diesen Antrag. Ich denke, der Antrag ist gut, sinnvoll und richtig. Dabei kann ich es aber nicht belassen, weil jetzt doch einiges von dem richtigzustellen ist, was Herr Kutsche gesagt hat. Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, die Koalitionsfraktionen zu verteidigen, so habe ich, Herr Kutsche, jetzt doch – bei allem uns sonst, denke ich, in der gemeinsamen Arbeit tragenden Respekt – den Eindruck gewonnen, dass es manchmal schwierig ist, ein vorgefertigtes Redeskript zu haben, das nicht zur Debatte passt. So war es gerade. Sie haben hier Dinge angesprochen, die die Koalitionsfraktionen in ihren Redebeiträgen so nicht in die Debatte eingeführt haben. (Beifall CDU – Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Ich habe nicht gehört, dass die Koalitionsfraktionen in der Begründung des Antrages von Doktorhopping gesprochen hätten, stattdessen haben sie darauf hingewiesen, dass es um Fälle geht, in denen Ärzte nicht über den Paragrafen des Strafrechts gehen können, sondern vor der Frage stehen, ob es sich möglicherweise um einen meldenswerten Vorfall handelt, darum den interkollegialen Austausch suchen und dabei vor Rechtsunsicherheiten stehen. Es geht also gar nicht um die Frage, ob unterschiedliche Ärzte aufgesucht werden, sondern es geht schlicht darum, dass diese Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden soll. Es ist auch nicht so, dass § 34 ausreichen würde, denn er ist eng definiert. Er besagt, dass ein Arzt die Schweigepflicht brechen darf, wenn damit eine unmittelbar bevorstehende Gefahr abgewendet werden kann. Was mit dem Antrag adressiert wird, ist die aber Notwendigkeit, gerade mit schwierigen Fällen sehr sensibel umzugehen. Es geht darum, Eltern nicht unnötig zu verdächtigen. Es geht darum, sensibel mit Kindern umzugehen. Es geht auch darum, die Möglichkeit dafür zu schaffen, sich fachlich mit anderen medizinischen Expertinnen und Experten auszutauschen. Es geht also nicht immer – zwangsläufig – um die Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr, sondern um genau dieses Szenario, das ebenfalls zu berücksichtigen ist. Das finde ich erst einmal völlig in Ordnung. Ich habe von den Koalitionsfraktionen auch nicht gehört, dass sie gesagt hätten, mit dieser Maßnahme werde das Problem des Kinderschutzes in Brandenburg gelöst. Das hat hier niemand suggeriert. Gesagt wurde, dass das ein weiterer Schritt auf einem Weg ist, den wir weiterzugehen haben, dass es um einen Stein geht, den wir aus dem Weg räumen sollten. Dagegen spricht doch erst einmal nichts. Aber mitnichten wurde suggeriert, dass das jetzt die Lösung für alles sei. Ja, Informationen allein schützen nicht, aber Informationen können auch schützen, und wenn sie das können, dann sollten wir sie auch so austauschen, dass sie schützen. Von daher würde ich gern betonen, was in der Debatte hier schon deutlich gemacht wurde: Wenn wir etwas sehen, was es Menschen, die in diesem System in diesem hochsensiblen Bereich arbeiten, etwas leichter machen kann, was Unsicherheiten aus dem Weg räumt und dafür sorgt, dass ein, zwei oder zehn oder hundert Kinder mehr geschützt werden können – jedes einzelne ist dabei wichtig –, (Beifall der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) dann sollten wir das tun. (Beifall CDU und SPD) Ich finde auch vollkommen sachgerecht, dass es zunächst einmal ein Antrag ist, der uns mit einem Prüfauftrag versieht. Daher jetzt auch eine ganz klare Zusage meinerseits. Es ist deswegen ein Prüfauftrag, weil es noch gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Frage gibt, in welchem Gesetz das wie bestmöglich zu regeln ist. Das werden wir klären. Aber egal ob es in diesem Gesetz ist oder in einem anderen Gesetz: Wir werden sicherstellen, dass es dort geregelt wird, wo es hingehört, und weil wir das als klaren Auftrag des Parlamentes verstehen, sollte das hier so beschlossen werden. Von daher danke für diese Initiative. Ich finde sie richtig, wichtig und gut. (Beifall CDU und SPD sowie der WfB-Gruppe) Vizepräsident Rainer Genilke: Laut Rednerliste bekommen nun noch einmal die einreichenden Fraktionen das Wort. Wir beginnen mit Frau Augustin. Es sind noch eine Minute und dreißig Sekunden. Bitte schön. Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bin Minister Wilke sehr dankbar dafür, dass er das noch einmal klargestellt hat, denn Sie haben den Vorstoß nicht wirklich verstanden, Herr Kutsche. Ich habe gesagt, dass das ein Baustein im weiten Bereich des Kinderschutzes ist. Wenn Sie mehr über die Anzahl der betroffenen Kinder wissen wollen, nehmen Sie sich gern – darauf habe ich auch verwiesen – die Anhörung aus Nordrhein-Westfalen vor. Die Ärztekammer hat eine deutliche Stellungnahme geschrieben. Ich bringe ein Beispiel, das ich hier schon einmal gemacht habe: Ein Kind kam zu einem Kinderarzt, und die Eltern sagten, es habe sich mit kochend heißem Wasser verbrannt. Aufgrund einer digitalen Beratungsmöglichkeit konnte festgestellt werden, dass diese Verletzung – was auf den ersten Blick nicht einmal für den Arzt ersichtlich war – nicht zufällig war, denn die Verletzung zeigte, dass das Kind offensichtlich kopfüber in kochendes Wasser gesteckt worden war. Und Sie reden hier von tragischen Einzelfällen! Das finde ich wirklich beschämend. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Für die letzten 40 Sekunden zur Märchenpartei AfD. Erstens, Frau Dr. Oeynhausen: Wenn Sie so sehr für den interkollegialen Ärzteaustausch sind, warum haben Sie dann nicht den Gesetzentwurf eingereicht? Ich habe von Ihnen noch nie eine Initiative dazu gesehen. Dann erzählen Sie, Sie seien die Ersten gewesen, die das in NRW gefordert hätten. Entschuldigung, der erste Antrag der CDU dazu stammt aus dem Jahre 2013. Die AfD ist erstmalig 2022 in den Landtag NRW gewählt worden. Wie haben Sie das denn geschafft? Mit einer Zeitmaschine? Ich finde, bei einem so wichtigen Thema sollte selbst die Märchenpartei AfD einmal bei der Sache bleiben. (Beifall CDU und SPD) Ich hoffe aber, dass Sie wenigstens diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir sind damit am Ende der Rednerliste angekommen und kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU auf Drucksache 8/2930 – „Grundlagen für den interkollegialen Ärzteaustausch zum Kindeswohl schaffen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist der Antrag mehrheitlich angenommen worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 16 und übergebe die Sitzungsleitung an die Präsidentin. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf. TOP 17: Kinder schützen – „Sexualpädagogik der Vielfalt“ an Kindergärten und Schulen untersagen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2894 (Anhaltende Unruhe) – Wenn der Disput beendet ist, fangen wir an. – Mal sehen, ob sie es merken. – Jetzt haben sie es gemerkt. Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Herr Abgeordneter Nothing für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) Volker Nothing (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer am Livestream! Juli 2023: Eine Kita in Hannover kündigt wie selbstverständlich an, Räumlichkeiten für sexuelle Spiele (Steeven Bretz [CDU]: Ich wusste es!) Juni 2026 101 für die betreuten Kinder einzurichten. Dort könnten sie dann zukünftig ungestört ihrem Interesse an Nacktheit und Körpererkundung nachgehen. Schuljahr 2024/2025: An einer Görlitzer Oberschule wird 12- bis 13-jährigen Kindern im Rahmen eines Präventionsworkshops ein detaillierter Leitfaden zum Analverkehr ausgehändigt – verantwortlich dafür: ein von der Schule eingeladener externer Sozialarbeiter. Mitte März 2026: Im sächsischen Schleife werden 14- bis 15-jährige Oberschüler – ebenfalls während eines Workshops – mit Hardcore-Schwulen-Pornomaterial konfrontiert – verantwortlich dafür: zwei nonbinäre Aktivisten der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken“. Sie wurden von der Schule eingeladen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Was war davon bisher in Brandenburg?) Mai 2026: An einem Gymnasium im nordrhein-westfälischen Kevelaer erhalten Schüler der 8. Klasse, also 13-jährige Kinder, während des Unterrichts den pädagogisch ungemein wertvollen Arbeitsauftrag, einen „Puff für alle“ zu konzipieren. (Heiterkeit des Abgeordneten Wilko Möller [AfD] – Ludwig Scheetz [SPD]: Was war jetzt in Brandenburg?) Und schließlich Brandenburg, Ende April 2026: An einem Gymnasium in Neuenhagen gibt ein Frauenkleider tragender Musiklehrer Schülern der 8. und 9. Klasse den Arbeitsauftrag, einen Rapsong zu analysieren. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Kostprobe gefällig? Ich zitiere und entschuldige mich bereits jetzt für die nun folgenden Textzeilen: „Meine Lehrerin, die war klug, aber konnte nicht rappen. Jetzt ist sie immer noch in einer Schule und ich fick ’ne Hure im Porsche Cayenne.“ Und weiter: „Mein Penis hat schon so viel Scheiße gesehen, er hat PTBS.“ (Unmut des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Und der Gipfel der Perversion ist die Textzeile: „Zwischen den Beinen deiner Mutter riecht es wie in einem Käsegeschäft.“ (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Zurück blieben verstörte Kinder und Eltern, die die Welt nicht mehr verstehen. Der sogenannte Musiklehrer darf übrigens weiterhin unterrichten. Und im Internet geben lauter selbsternannte Experten für frühkindliche Bildung Tipps, wie Kindergärten „sexualfreundlich“ gestaltet werden können. Nach diesen wenigen Beispielen muss die Frage erlaubt sein: Was um Himmels willen ist eigentlich in den Kindergärten und Schulen in diesem Land los? (Beifall AfD) Wer jetzt beschwichtigt und behauptet, es sei doch alles nicht so schlimm, das seien nur Ausrutscher gewesen, bedauerliche Einzelfälle, aber kein strukturelles Problem, dem sage ich: Die Wahrheit ist, das waren keine Ausrutscher. Was sich in Hannover, Schleife, Görlitz und Neuenhagen abgespielt hat, ist das konsequente Ergebnis der von Ihnen so gepriesenen „Sexualpädagogik der Vielfalt“, (Beifall AfD) einer Sexualpädagogik, die mittlerweile sämtliche Kita-Konzeptionen und auch die Lehrpläne unserer Schulen durchdringt. Diese Sexualpädagogik geht davon aus, dass Kinder von Geburt an sexuelle Wesen mit ausgeprägten sexuellen Bedürfnissen sind. Um die gesunde Persönlichkeitsentwicklung nicht zu gefährden, müsse man diese Bedürfnisse in den Kindergärten und Schulen möglichst frühzeitig explizit adressieren. Das allein ist schon geschmacklos, sicherlich. Aber es kommt noch ein wesentlicher Umstand hinzu: Genau diese Sexualpädagogik hat ihren Ursprung in den kranken Ideen eines kranken Mannes namens Helmut Kentler – ein Mann, der als Pädagogikpapst für seine vermeintlich progressiven Ansätze zur „sexuellen Befreiung“ weithin hohes Ansehen genoss. Sein besonderes Interesse galt dabei ausdrücklich der „sexuellen Befreiung“ von Kindern. Über Jahrzehnte hinweg trat er in schockierender Offenheit für die Enttabuisierung der Pädophilie ein und vermittelte behinderte und obdachlose Minderjährige ganz gezielt an verurteilte Pädokriminelle. Als nach seinem Tod 2008 bekannt wurde, dass er sich auch selbst an Kindern vergangen hatte, konnte das kaum jemanden überraschen. Aus diesem Grund will sich heute natürlich niemand mehr direkt auf Kentler berufen. Seine kruden Thesen aber leben bis heute fort. Seine „emanzipatorische Sexualpädagogik“ wurde lediglich erweitert und in „Sexualpädagogik der Vielfalt“ umbenannt. Diese Kontinuität spiegelt sich unter anderem in den offiziellen Standards für die Sexualaufklärung in Europa wider. Das Dokument wurde von einem Kentler-Schüler mitverfasst, ist bis heute gültig und beschreibt, ab welchem Alter mit Kindern in Kindergärten und Schulen über bestimmte sexuelle Themen gesprochen werden sollte. Beispielsweise wird empfohlen, sich mit Null- bis Vierjährigen, also mit Säuglingen und Kleinkindern, über Geschlechterrollen, Geschlechtsidentität und frühkindliche Masturbation auszutauschen. Mit Kindern im Alter zwischen vier und sechs Jahren soll über gleichgeschlechtliche Beziehungen geplaudert, und Sechs- bis Neunjährige sollen über Sex in den Medien, Vergnügen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers und akzeptablen Sex aufgeklärt werden. (Zuruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Diese Standards richten sich an Bildungseinrichtungen, Vereine, NGOs, aber nicht an die Eltern. Meine Damen und Herren, es ist eindeutig: Die Sexualpädagogik der Vielfalt hat nicht das Geringste mit Sexualaufklärung im klassischen Sinn zu tun! (Beifall AfD) Es geht auch nicht um die sicherlich notwendige Aufklärung über sexuelle Gesundheit. Worüber wir hier reden, ist die Tatsache, dass Erzieher, Lehrer oder fremde Personen aus irgendwelchen steuergeldfinanzierten NGOs an Kindergärten und Schulen unterwegs sind und übergriffige Inhalte verbreiten, die der Ideenwelt eines Päderasten entstammen. (Vereinzelt Beifall AfD) Diese sogenannte Bildung vollzieht sich oftmals ohne das Wissen der Eltern. Schauen Sie nach Neuenhagen, schauen Sie nach Schleife: Kein Elternteil wusste, mit welchen Obszönitäten die Kinder dort konfrontiert wurden. Alles, was ich bisher ausgeführt habe, ist für jeden problemlos nachprüfbar. Und jeder, der noch bei Trost ist, würde dafür sorgen, dass diese Sexualpädagogik sofort aus Kitas und Schulen verschwindet. (Beifall AfD) Jetzt höre ich natürlich schon die bekannten Gegenargumente: Aber sexuelle Bildung ist die beste Missbrauchsprävention! – Das ist entweder Ausdruck purer Naivität oder aber eine bewusste Verdrehung der Tatsachen. Die Befürworter behaupten, Sexualpädagogik und Missbrauchsprävention gingen Hand in Hand. Denn erst, wenn ein Kind seine eigene Sexualität und Lust entdeckt habe und über die entsprechenden Begrifflichkeiten verfüge, könne es bei sexuellen Annäherungsversuchen Nein sagen oder aber nach einem Missbrauch überhaupt erst artikulieren, was ihm widerfahren ist. Diese Logik ist ein gefährliches Spiel mit dem Feuer. Und genau davor warnen Missbrauchsopfer seit Jahren eindringlich, auch die Opfer von Kentler und seinem Netzwerk. Denn das Verwickeln von Kindern in Gespräche, das Enttabuisieren und Normalisieren von sexualisierten Worten und Handlungen, ist eine wesentliche Strategie von Pädophilen, um sich an die Kinder ranzuwanzen und ihr Vertrauen zu erschleichen. Darüber hinaus fördert dieses Verständnis von Missbrauchsprävention auch sexuelle Übergriffe unter den Kindern selbst. Lesen Sie dazu bei Gelegenheit einfach einmal die entsprechenden Medienberichte darüber, was in Kindergärten deutschlandweit seit Beginn des Jahres an Missbrauch unter Kindergartenkindern geschehen ist. Meine Damen und Herren, niemand hat etwas gegen altersangemessene und behutsame Sexualaufklärung. Keine Mutter und kein Vater wird etwas dagegen haben, wenn ihr Kind mit geeigneten Maßnahmen kompetent und einfühlsam vor sexuellem Missbrauch geschützt wird. Aber nicht so! Nicht auf dieser Grundlage. Es braucht keine Orte für sexuelle Spiele im Kindergarten, kein Fabulieren von lustvoller und sinnlicher kindlicher Sexualität, keine Weiterentwicklung und Anwendung von Ideen aus dem Dunstkreis eines pädokriminellen Pädagogen, keine Märchen im Kindergarten und in Schulen, die besagen, man könne heute dieses und morgen jenes Geschlecht annehmen, keine Schutzkonzepte, die Missbrauch eher fördern statt verhindern. Und es braucht erst recht keine steuergeldfinanzierten Gender-Aktivisten mit ihren wirren Ansichten und übergriffigen Angeboten, die das Ganze auch noch als Bildung verkaufen. Diese Sexualpädagogik hat in Kindergärten und Schulen nichts zu suchen und muss daher restlos entfernt werden. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW]) Was es stattdessen braucht, ist eine Stärkung des Mitspracherechts der Eltern, ein sexualpädagogisches Konzept und eine Missbrauchsprävention, die die natürlichen Schamgrenzen der Kinder wahrt und von unbelasteten, renommierten Fachleuten ausgearbeitet wurde. Das sind wir unseren Kindern schuldig, und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Das Wort geht jetzt an Abgeordnete Hildebrandt für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD) Elske Hildebrandt (SPD): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! (Lachen des Abgeordneten Wilko Möller [AfD]) Diesen Antrag kenne ich. Er wurde im Herbst 2023 im Plenum behandelt, acht exakt wortgleiche Seiten. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, das stimmt nicht!) Jetzt hat er eine andere Überschrift, ein paar Zeilen zu einem jeweils aktuellen Skandal, die ausgetauscht werden können, und da es damals in Brandenburg offenbar noch nicht um Neuenhagen ging und es zu der Zeit, als Sie ihn geschrieben haben, keinen Skandal in Brandenburg zu finden gab, wird dort nur auf Sachsen zurückgegriffen. Also habe ich meine alte Rede von vor drei Jahren herausgeholt – die ist informativ. (Dennis Hohloch [AfD]: Eigentlich nicht!) Offensichtlich muss manches immer wieder erklärt werden. (Beifall SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Deswegen bringen wir den Antrag wieder ein!) Die Sexualpädagogik wird von Ihnen meist „Frühsexualisierung“ genannt und mit großer Vorliebe thematisiert, vor allem von Herrn Nothing, denn das Thema eignet sich ideal, um Ängste zu Juni 2026 103 schüren. Kinder in Verbindung mit Sexualität – da schrillen gleich alle Alarmglocken. Auf acht von neun Seiten Ihres jetzigen Antrags geht es nur um den kriminellen Sexualwissenschaftler Kentler und seine Theorien aus den 60er- und 70er-Jahren. Diese haben allerdings nichts, aber auch gar nichts mit aktuellen Ansätzen von sexueller Bildung zu tun. (Dennis Hohloch [AfD]: So ein Blödsinn! – Weiterer Zuruf von der AfD) Doch so kann man leicht das ganze Feld diskreditieren. (Beifall SPD und CDU) In ähnlichen Debatten ist von „Sexlobbygruppen“ und „Umerziehungsversuchen“ in Bildungseinrichtungen die Rede. Auch in diesem Antrag wird gleich wieder alles in einen großen Topf geworfen: Von Pädophilie über „Gender-Ideologie“ bis hin zu Homophobie ist alles dabei. „Frühsexualisierung“ ist eine ideologische Wortschöpfung. Sie soll implizieren, dass sexuelle Bildung Kinder und Jugendliche sexualisieren will, also mit Themen konfrontieren will, die gar nichts mit ihrem Leben zu tun haben, aber – ich sage es noch einmal – Menschen sind von Anfang an sexuelle Wesen. (Unruhe bei der AfD) Hiermit müssen Pädagoginnen und Pädagogen professionell und einfühlsam umgehen können, denn Sexualität ist bei Kindern etwas ganz anderes als bei Erwachsenen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Elske Hildebrandt (SPD): Ja. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow, bitte. Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Vielen Dank, Frau Hildebrandt, dass Sie die Frage zulassen. Sie sagen, dass das alles sein muss und toll ist. 2015 wollte ein Verein in Blankenfelde genau das in Kindergärten machen: Fummelräumchen einrichten, also Räume, wo sich die Kinder sexuell erleben können. Da sind die Eltern Sturm gelaufen, und ich als Gemeindevertreter habe das Vorhaben verhindert. Jetzt ist dieser Verein – er kommt aus Berlin, der Name fällt mir gerade nicht ein, ich kann ihn aber gern nachliefern – wieder dabei, genau dieses Konzept in unsere Kitas und Horte zu bringen. Es kann doch nicht sein, dass die Kinder in kommunalen Horten über das Bildungssystem von solchen Leuten gesteuert werden. Das darf einfach nicht sein! Ich weiß nicht, ob Sie Kinder haben, aber ich habe mehrere Kinder, und ich hoffe, irgendwann einmal Enkelkinder zu haben, die ideologiefrei groß werden. Meine Frage an Sie ist: Kennen Sie diese Programme und sind Sie sich bewusst, was dort abläuft? (Lars Hünich [AfD]: Na ja, Sie finden die ja toll!) Dann würde Ihre Rede nämlich anders lauten. – Danke. Elske Hildebrandt (SPD): Vielen Dank für die Frage. Ich habe auch Kinder. Ich verstehe Ihre Verunsicherung und kann aus Ihrer Frage sehr viel verständliches Unwissen heraushören. (Lachen bei der SPD und der CDU) Deshalb ist es sehr wichtig, dass es in den Kitas Fortbildungsangebote gibt. Diese wollen Sie laut Ihrem Antrag streichen. (Dennis Hohloch [AfD]: Kuschelecken sind in Kitas tabu!) Ich kenne diese Verunsicherung, deshalb ist es ganz wichtig, sich mit dem Thema ein bisschen tiefer zu beschäftigen. (Beifall SPD und CDU – Lachen des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Es gibt keine Fummel- oder Masturbationsräume. (Dennis Hohloch [AfD]: Natürlich gibt es das – in Michendorf auch!) Kindliche Sexualität ist ganzheitlich, spontan, unbefangen und im Hier und Jetzt. Sie ist völlig ich-bezogen. Kinder beschränken ihre natürliche Neugier nicht, sie betrifft alle Bereiche – auch die Sexualität. Warum soll das schlecht sein? (Zuruf von der AfD) Was für Gemeinsamkeiten mit anderen Kindern und was für Unterschiede gibt es? Was fühlt sich gut an, was nicht? Sich und den eigenen Körper zu kennen, eine Sprache für Körperteile, Organe, Bedürfnisse und Widerwillen zu haben – das sind elementare Lernprozesse. (Zuruf von der AfD) Hier geht es nicht um permanentes Konfrontieren, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben. Es geht auch nicht darum, sexuelle Stimulation herbeizuführen oder Fummel- oder Masturbationsräume einzurichten, wie Sie hier immer behaupten, sondern darum, mit diesen natürlichen sexuellen Entwicklungsprozessen professionell und reflektiert umzugehen. Ich sage Ihnen – und jetzt werden Sie wieder schockiert sein –: Kleine Kinder masturbieren, auch in Kitas. Das nennt man infantiles Masturbieren. Kinder zeigen ihren Körper, und das gilt auch für die Geschlechtsteile. Dabei werden sie nicht sexualisiert oder angeleitet, sondern Kinder tun das von ganz allein. Das ist in diesem Alter entwicklungspsychologisch völlig normal. Man nennt das Zeigelust. Kinder entdecken sich selbst und andere, denn das Interesse am eigenen Körper ist von Anfang an mit Freude und Lustempfinden verbunden. Sexuelle Erkundung ist ein wichtiger Teil der kindlichen Entwicklung. Die entscheidende Frage ist: Wie gehen Pädagoginnen und Pädagogen damit um? Hier braucht es Sensibilität, um darauf einzugehen, die Neugier anzuerkennen, nicht abzuwerten, nicht zu beschämen und nicht zu tabuisieren. All das ist das Ziel von guter Sexualbildung. Dabei spielen sexualpädagogische Konzepte eine große Rolle. Ein Team soll einheitlich handeln, sich reflektieren und transparent arbeiten. Konzepte sind also nicht nur zum Schutz vor sexuellem Missbrauch wichtig, sondern auch um Pädagoginnen und Pädagogen Handlungssicherheit zu geben: Was für Regelungen soll es bei uns geben? Wie soll es im Toilettenraum, im Wickelbereich und generell zugehen? Dürfen sich Kinder im Garten beim Abspritzen mit dem Gartenschlauch nackt ausziehen – ja oder nein? (Dennis Hohloch [AfD]: Das hat doch überhaupt nichts mit dem Thema zu tun! – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) In welchen Zusammenhängen dürfen sie das, und wie gehen wir damit in der Kita um? Dafür brauchen wir unbedingt die Weiterbildungen – auch für die Eltern, wie man sieht –, die Sie verbieten wollen. (Beifall SPD und CDU) Was an diesem Antrag wirklich übel ist: Er impliziert, dass reflektierte Sexualbildung Missbrauch befördert, doch genau das Gegenteil ist der Fall. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ein tabuisierter Umgang mit kindlicher Sexualität befördert Missbrauch, weil die Kinder dann keine Sprache dafür haben, weil sie das Problem nicht ansprechen können, (Dennis Hohloch [AfD]: Wir sind alle Missbrauchsopfer, weil es das nicht gab!) weil sie ihren Körper nicht kennen und nicht schützen können. (Beifall SPD und CDU) All das könnten Sie wissen – spätestens seit meiner letzten Rede dazu vor drei Jahren –, aber darum geht es Ihnen nicht. Wir lehnen den Antrag ab, aber vor allen Dingen lehnen wir diese Herangehensweise ab, bei der mit verständlichen Sorgen von Eltern gespielt wird, Unkenntnis ausgenutzt wird und Verunsicherung und Angst geschürt werden. Dafür ist das Thema viel zu wichtig, denn Kinder sollen gesund und selbstbewusst aufwachsen. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Peschel spricht für das BSW. Bitte. (Beifall BSW – Volker Nothing [AfD]: Kurzintervention! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Gut. Entschuldigung, Herr Peschel. – Ich hatte Sie so verstanden, dass Sie nur wissen wollten, wie viel Redezeit Sie noch haben. Nun haben Sie das Ganze in eine Kurzintervention verwandelt. Bitte schön. Volker Nothing (AfD):* Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Es war erwartbar, Frau Hildebrandt, dass Sie wieder versuchen, das alles ein bisschen zu verharmlosen. Aber, wissen Sie, Sie tun das wahrscheinlich, weil wir von der AfD sind. Doch mittlerweile zeigt mir das Leben da draußen … (Steeven Bretz [CDU]: Würden Sie sich bitte mal Ihr Hemd zuknöpfen?! – Unmut bei der AfD) – Hoppla. Wissen Sie, mittlerweile haben Sie gute Ablenkungsmanöver, Herr Bretz, aber darum geht es hier jetzt gar nicht. (Zuruf von der AfD) Wissen Sie, ich höre da draußen viel mehr von den Familien, als Ihnen lieb ist, und hier herrscht immer noch das Klima der Angst. Ich sage Ihnen mal: Kentlers Nachfolger, der wesentlich an den europäischen Standards mitgearbeitet hat, (Beifall AfD) hat damals ein Buch zur sexuellen Aufklärung für Eltern und Kinder herausgebracht. Schon damals sind die Eltern Sturm gelaufen, so wie sie das in den Beispielen getan haben, die ich heute genannt habe – an den Gymnasien und anderen Schulen. Es sind immer die Eltern, die wegen der Kinder und wegen der Obszönitäten, die in der Schule vor sich gehen, aufstehen und ihre Meinung sagen. Ich weiß auch, wie viele Eltern überhaupt nicht wissen, was in den Schulen vorgeht. Ich erlebe immer wieder bei Vorträgen, dass sie uns ansehen und denken, wir wollen sie ein bisschen an der Nase herumführen. Ich zeige Ihnen mal ein Beispiel aus dem Buch „Lisa & Jan“ (Der Abgeordnete zeigt ein Bild.) des gewissen Herrn, der eine ganz große Koryphäe in Sachen Frühsexualisierung war. Hier gibt es eine Seite, auf der steht, was den Kindern alles Spaß macht. Unter anderem ist hier ein Bild: Finger in den Po stecken. – Wenn meine Kindergärtnerin mir gesagt hätte: „Wir stecken jetzt alle mal den Finger in den Po“, wäre sie, glaube ich, nach Schwedt oder sonst wohin gekommen. (Lachen bei der AfD) Juni 2026 105 Es ist unglaublich, was hier passiert. Ich weiß ja nicht – ich will meine Kollegen verschonen –, aber wenn Sie so ein Fan davon sind, dann aus jeder Fraktion bitte einer kurz aufs Klo und sich den Finger in den Hintern gesteckt – und dann erzählen Sie von Ihren Spaßerlebnissen! Das ist doch alles nicht mehr normal, was hier abgeht! (Beifall AfD – Unruhe) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Die Zeit für Ihre Kurzintervention ist zu Ende, und ich komme nicht umhin, festzustellen, dass Sie durch die Kurzintervention Ihre Redezeit verlängert haben. – Frau Abgeordnete Hildebrandt wird reagieren. Bitte schön. (Beifall SPD – Unruhe) Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit. – Einen kleinen Moment, Frau Abgeordnete. (Lars Hünich [AfD]: Ihr seid doch die, die das gut finden, die das tun – bei allem Respekt!) Jetzt aber, bitte schön. Elske Hildebrandt (SPD): Das Gejohle Ihrer Fraktion macht so einiges deutlich. Ich muss sagen, in der heutigen Diskussion hat nur Herr Nothing Obszönitäten verbreitet. Die Unsicherheit und das Gejohle Ihrer Fraktion zeigen mir, dass es bei Ihnen wirklich noch sehr viel Aufklärungsbedarf gibt. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe] – Heiterkeit SPD) Ich bin ständig mit Kitas, Kitaleitungen, Kitateams und auch mit Eltern im Austausch. Dabei spielen natürlich auch die Konzepte zur Sexualpädagogik eine Rolle. Manche beschäftigen sich mehr damit, manche weniger, und bei manchen ist das kein wichtiges Thema. Manche Pädagogen sind da auch schon besser vorgebildet und können Konzepte vorlegen. Es geht darum, wie man damit umgeht. Die Kinder sind dort in der Kita und sie sind sexuelle Wesen. Die Frage lautet, wie man damit umgeht. Wenn es nicht tabuisiert werden soll, muss man sich dafür einen geeigneten Rahmen geben. Das hat nichts damit zu tun, dass ein Finger in den Po gesteckt wird, sondern dass man genau damit umgeht, was im Alltag in der Kita los ist und wie man dafür ein vernünftiges Konzept erstellen kann. Ehrlich gesagt ist das hier gar keine fachliche Ebene. Man merkt: Es soll Erregung hervorgerufen werden, und das scheint Ihnen auch zu gelingen – jedenfalls in Ihrer eigenen Fraktion. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Wir setzen die Aussprache fort; jetzt hat Herr Abgeordneter Peschel das Wort. Falk Peschel (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach zwei sehr emotionalen Beiträgen ist es jetzt nicht so leicht. (Lachen der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack und Rainer Genilke [CDU]) Ich fange einfach an. (Lachen des Abgeordneten Kai Berger [AfD]) Erst einmal grundsätzlich: Jeder sexuelle Missbrauch, jede Grenzüberschreitung in der Sexualpädagogik und jede Gefährdung des Kindeswohls ist ein Fall zu viel. Gute und altersgerechte Sexualpädagogik ist auch Prävention! (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Natürlich gab es in den letzten Jahren im Bereich der Sexualpädagogik Vorkommnisse, die für berechtigte Empörung oder zumindest Verwunderung und Irritation gesorgt haben. Ich erinnere mich an einen Theaterworkshop in Sachsen vor etwa zwei Monaten, der von der Amadeu Antonio Stiftung gefördert wurde. Da wurden Neuntklässlern mutmaßlich nicht jugendfreie Inhalte gezeigt. Auch sind Veranstaltungen mit Dragqueens in Kindergärten als Teil gendersensibler Pädagogik vielleicht nicht altersgerecht. Darüber wird in Fachkreisen sehr kontrovers diskutiert. Verstehen Sie mich nicht falsch; die BSW-Fraktion ist Verfechterin des Prinzips „Jeder nach seiner Fasson“. Jeder Ansatz hat aber seine Grenzen – etwa dann, wenn identitätspolitische Fehlentwicklungen der letzten Jahre in das Bildungssystem hineinschwappen und zur Folge haben, dass nicht altersgerechte und nicht der Situation und dem pädagogischen Auftrag angemessene Lehrinhalte an Kindern sozusagen ausprobiert werden. (Beifall BSW) Solche Fehlentwicklungen sind dem Kindeswohl nicht zuträglich. Gerade deshalb müssen wir bei diesem sehr sensiblen Thema mit besonderer Verantwortung handeln. Wer Kinder schützen will, darf weder wegsehen noch dramatisieren, liebe Kollegen von der AfD. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Sina Schönbrunn [SPD] und Kristy Augustin [CDU]) Es muss genau hingeschaut werden, Missstände müssen benannt werden und man muss wirksame Maßnahmen ergreifen. Das BSW steht für einen konsequenten Kinderschutz. Wir stehen für starke Familien, für das Erziehungsrecht der Eltern und für eine Pädagogik, die sich ausschließlich am Kindeswohl orientiert. Eltern haben selbstverständlich ein Recht darauf, zu wissen, welche Inhalte in Kitas und Schulen vermittelt werden. Pädagogische Konzepte und insbesondere die Kinderschutzkonzepte, die es in den Kitas und Schulen gibt, müssen transparent, nachvollziehbar und vor allem immer altersgerecht sein. Dass eine ideologisierte Herangehensweise auf Basis modischer Entwicklungen im Bereich der Sexualität gefährlich sein kann, steht außer Frage. Vor allem junge Mädchen geraten wegen unerreichbarer Schönheitsideale in persönliche Krisen. Wenn Eltern Fragen haben oder Kritik äußern, müssen sie immer ernst genommen werden. Wir halten es für falsch, Eltern zu belehren, anstatt sie zu beteiligen. Wir wollen keine Kulturkämpfe in Kindergärten und Schulen und keine politischen Stellvertreterdebatten auf dem Rücken von Kindern. (Beifall BSW) Die entscheidende Frage lautet doch: Was schützt unsere Kinder tatsächlich? – Kinder werden nicht dadurch geschützt, dass Themen gänzlich tabuisiert werden. Kinderschutz gelingt dort, wo Kinder altersgerecht dazu befähigt werden, Grenzen zu erkennen und Nein zu sagen, aber letztlich auch Vertrauen in Erwachsene zu entwickeln. Er gelingt dort, wo Eltern einbezogen werden, Fachkräfte gut ausgebildet sind und Einrichtungen über funktionierende Schutzkonzepte verfügen. Genau darauf sollten wir unseren Fokus legen. Das heißt, wir brauchen eine sachliche Debatte, Transparenz und starke Elternrechte. Auch brauchen wir eine Pädagogik, die sich ausschließlich am Wohl des Kindes anstatt an politischen Schlagworten und modischen Trends orientiert. Zum vorliegenden Antrag: Er erweckt den Eindruck, es gebe in Brandenburg ein flächendeckendes Problem einer ideologisch geprägten Frühsexualisierung in Kitas und Schulen. Doch die Argumentation stützt sich auf einzelne, öffentlich diskutierte Vorfälle außerhalb Brandenburgs. Keine Frage, jeder Vorfall verdient Aufklärung. Wenn Grenzen überschritten wurden, muss es in jedem Fall Konsequenzen geben. Das BSW lehnt aber sowohl ideologische Bevormundung als auch moralische Panikmache ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, vereinzelt SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Augustin hat für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte. Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema sexuelle Aufklärung in Kita und Schule debattieren wir nicht zum ersten Mal auf Antrag der AfD, und am liebsten verwenden Sie einen veralteten Begriff aus der Psychologie, die Frühsexualisierung. Damit kann noch besser suggeriert werden, die kleinsten Kinder würden gezwungen, sich mit dem Thema Geschlechtsverkehr auseinanderzusetzen. Mit etwas Polemik und der üblichen einseitigen Darstellung eignet sich das Thema bestens, um Empörung auszulösen – das haben wir auch heute wieder bemerkt. Es tut mir leid – ich muss Frau Hildebrandt korrigieren. Einen solchen Antrag der AfD-Fraktion debattieren wir nicht zum zweiten, sondern sogar schon zum dritten Mal. Das letzte Mal war es als Entschließungsantrag getarnt, als wir eigentlich über das Thema Childhood-Haus diskutierten. Damals wuchs der Antrag von acht auf neun Seiten. Jetzt liegen wieder neun Seiten vor – mit kleineren Änderungen, Herr Hohloch. Auf neun Seiten wurde zusammengeworfen, was die AfD unter Sexualpädagogik versteht, gepaart mit konstruierten Zusammenhängen und teils widersprüchlichen Forderungen. Bedauerlich ist dies umso mehr, als wir gerade einen so wichtigen Antrag zum Kinderschutz debattiert haben. Was Sie hier wieder skandalisieren wollen, ist im Kern nicht mehr und nicht weniger als Kinderschutz. Wenn es wieder einen großen Aufschrei zum Thema Pädagogik und Sexualität in Kita und Schule gibt, fallen mir vor allem die Unwissenheit und die mangelnde Bereitschaft, es zu verstehen, auf. Liebe Kollegin Hildebrandt, Sie wollen das erneut erläutern, und da bewundere ich Ihre Nervenstärke und Ihre Bemühungen. Ich gebe zu, ich bin eigentlich zu ungeduldig, um das auch wieder zu tun. (Beifall der Abgeordneten Steeven Bretz [CDU], Sina Schönbrunn [SPD] und Melanie Balzer [SPD]) Aber einmal zum Mitschreiben: Sexualpädagogik ist auch im Kindergartenalter wichtig, gerade auch zum präventiven Schutz von Kindern, damit Kinder lernen und verstehen, dass ihre Sexualorgane – ja, die haben sie auch als Kinder – ihre sind. Sie selbst entscheiden, wer sie umarmen darf. Berührungen, die sie nicht wollen, dürfen sie ablehnen. Das ist wichtiger Kinderschutz und somit wertvolle pädagogische Arbeit, und das ist auch ein wichtiger Schutz vor Tätern. (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Das muss dem Alter entsprechend vermittelt werden. Das ist den Bildungseinrichtungen auch bewusst; das ist ihr Auftrag. Herr Kollege Peschel hat dazu auch ausgeführt. Bis heute verstört bei der Behandlung dieses Thema immer wieder, dass den Kindern die Vorstellung der Erwachsenen von Sexualität übergestülpt wird. – Entschuldigen Sie, Herr Nothing, Ihre Vorstellung von Sexualität möchte ich nicht nur in diesem Plenarsaal, sondern auch an allen anderen Orten nicht hören, und schon gar nicht, wenn es um Kinderpädagogik geht. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Den klaren Auftrag der Bildungseinrichtungen können Sie auch auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg nachlesen – Sie brauchen nicht irgendwelche kruden Verbindungen zu Herrn Kentler herzuzaubern. Ich zitiere: „Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule schließt die Sexualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung als einen wichtigen und unverzichtbaren Teil der Gesamterziehung ein.“ Weiter heißt es: „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung leitet sich aus den Kinder- und Menschenrechten ab. Um dieses Recht Juni 2026 107 zu kennen und es selbstbewusst zu verteidigen, bedarf es einer umfassenden Sexualerziehung.“ Dafür wird gesorgt, und wenn es zu Verstößen kommt, kann das natürlich entsprechend gemeldet werden. Lassen Sie mich noch einmal sagen, wie unglaublich wichtig ich die Aufklärung – altersgerecht aufbereitete Sexualpädagogik auch in Kita und Grundschule – finde. Sie hilft Kindern, damit sie es frühestmöglich erkennen können, wenn sie Opfer von sexuellen Übergriffen werden. Das kann gar nicht früh genug starten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche auch gar nicht die mittlerweile neun Seiten Ihres Antrages durchzugehen. Nur für die geneigten Zuhörer – das wurde ja auch bei den Zurufen wieder deutlich –: Die AfD will unter anderem Kuschelecken und Ruheräume aus den Kindergärten und Grundschulen verbannen. Warum? Weil man sie – so waren die Zwischenrufe – mit Fummelecken gleichsetzt. Da zeigt sich doch schon, wie Sie von der AfD denken. Sie sagen, dass Sie Kinder schützen wollen. Mit dem Verdammen der sexuellen Aufklärung und des Findens der eigenen sexuellen Identität handeln Sie aber konträr dazu. Einen Punkt aus Ihrem Antrag greife ich aber heraus: Sie behaupten ja, „unter Hinzuziehung von unbelasteten und renommierten Sachverständigen für die Erarbeitung eines verbindlichen sexualpädagogischen Konzeptes inklusive eines Missbrauchspräventionskonzepts“ offen zu sein. Diese Konzepte sollen dann umgesetzt werden. Sie definieren aber nicht, wer oder was für Sie ein unbelasteter Experte ist. Also, was heißt jetzt „unbelastet“? (Dennis Hohloch [AfD]: Kein Kentler und kein Sielert!) Noch nicht vorbestraft? Noch nie vom Verfassungsschutz beobachtet? Für mich ist unklar, was Sie mit „unbelastet“ meinen. Bei diesem sensiblen Thema würde ich mir wünschen, dass auch hier nur unbelastete Menschen darüber debattieren würden – und das schließt Herrn Nothing und die AfD definitiv nicht ein. – Herzlichen Dank, wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe] – Lars Hünich [AfD]: Was wollen Sie damit sagen?) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Der Abgeordnete Hohloch hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen von der CDU, ich hätte nicht gedacht, dass diese neun Seiten Sie intellektuell so überfordern würden, wie sie es offensichtlich getan haben. Ich habe in all den Jahren seit 2019 – seitdem ich hier im Landtag bin – keinen Antrag gesehen, der so detailliert ausgearbeitet gewesen ist und mit so vielen Quellen und Belegen versehen wurde wie dieser. Es gab keinen vergleichbaren Antrag. Es ist sehr eindeutig, was wir darin fordern: Wir fordern, dass die Sexualpädagogik der Vielfalt – die eindeutig auf einen Pädosexuellen namens Kentler zurückzuführen ist und durch Vermittlung seines Schülers Sielert Einzug in die WHO-Standards zur Sexualaufklärung gehalten hat – nicht an unseren Grundschulen unterrichtet und nicht an unseren Kitas angewendet wird, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Es geht nicht um Sexualaufklärung bzw. darum, diese zu verbieten. Es geht auch überhaupt nicht darum, den Menschen zu erklären, dass sie homophob sein oder andere Lebensmodelle ablehnen sollen. Es geht darum – und das sind die Punkte eins und zwei auf der ersten Seite, Frau Augustin; so schwer ist das gar nicht, aber entweder wollen Sie das nicht verstehen oder Sie können es einfach nicht; ich gehe aber davon aus, dass es das Erste ist –, diese beiden Dinge zu untersagen. Genau darum geht es: um die Sexualpädagogik der Vielfalt von Kentler und Sielert. Zudem geht es darum – davon haben wir offensichtlich ein anderes Bild –, dass wir natürlich keine Körpererkundungsräume, Doktorspielräume und Schwulenpornos an Schulen haben wollen. Und ich gebe Ihnen Brief und Siegel, dass der Großteil der Menschen dort draußen das genauso sieht. (Beifall AfD) Insofern verstehe ich nicht – wenn das Parlament ein Abbild der Gesellschaft ist –, warum dieses Parlament ständig irgendetwas an der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung drehen möchte. Wir müssen nicht umerzogen werden. Sie müssen den Leuten – den Eltern – draußen nicht erzählen, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben oder ihre Kinder vor sexuellen Übergriffen schützen. Kein Kind auf dieser Welt wird durch einen Körpererkundungsraum, durch Doktorspiele in der Kita, durch Schwulenpornos in der Schule, durch eine Anleitung für Analsex oder durch die Konzipierung eines Puffs vor einem sexuellen Übergriff geschützt; das ist ja schon mal klar – aber offensichtlich versteht das in diesem Landtag niemand außer der AfD. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Frau Abgeordnete Augustin möchte auf diese Kurzintervention gerne reagieren. Bitte sehr. Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Hohloch, also vom Thema Sexualpädagogik in Kita und Grundschule haben Sie nichts verstanden. Ihr Antrag stellt keine Bezüge her. Ich und sehr ausführlich auch Frau Hildebrandt haben Ihnen klargemacht, was den Kindern dort beigebracht werden soll. Sie haben auf Ihren neun Seiten alle möglichen Punkte zusammengefasst, die gar nicht in Verbindung stehen bzw. in eine klare Forderung münden. Sie wehren sich dagegen, dass Kinder schon als sexuelle Wesen geboren werden. Kinder sind die Wunder dieser Welt; und ich muss Ihnen sagen, wenn Sie es noch nicht wussten: Ja, sie werden als sexuelle Wesen geboren. Sie kommen nämlich nicht von Mattel, kommen nicht als Barbie und Ken zur Welt. Deswegen ist es so wichtig, frühzeitig mit dieser Pädagogik anzufangen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wenn ich Ihren Antrag lese – und ich habe ihn tatsächlich sehr aufmerksam gelesen; deswegen können Sie mal zuhören, Herr Hohloch –, fällt mir auf: Wir haben zwei Tagesordnungspunkte vorher über Ihren Antrag zum „Adenauer SRP+“-Projekt debattiert. Darin sprechen Sie von sich als AfD als Antragsteller. Jetzt, beim vorliegenden Antrag, sprechen Sie von sich als Antragstellerin. Ich würde sagen, Ihre Anträge zeigen vor allem die eigene Ungewissheit, wo Sie sich sexuell einordnen sollen – als Antragsteller oder als Antragstellerin. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD – Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Für die WfB-Gruppe spricht Frau Matzies zu uns. Bitte sehr. (Beifall WfB-Gruppe, SPD und CDU) Melanie Matzies (WfB-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade aufgrund Ihres ausführlichen Antrags habe ich mich tatsächlich einmal mit dem Thema beschäftigt. Auch ich, als Psychologin, hatte mich zuvor noch nicht intensiv mit dieser sogenannten Sexualpädagogik in Kitas auseinandergesetzt. Was ich zuerst sagen möchte, ist, dass es wohl tatsächlich so ist, dass Herr Sielert ein Schüler von Herrn Kentler war. Das ist auch bei meinen Recherchen herausgekommen – da haben wir uns in Deutschland nicht mit Ruhm bekleckert; das ist so –, aber wenn man weiterrecherchiert, findet man, dass er sich jetzt wohl deutlich davon distanziert. (Daniel Münschke [AfD]: Ja, dann ist ja alles gut!) – Ja, auf seiner Homepage distanziert er sich deutlich davon. Das kann man erst einmal so hinnehmen, nicht? – Er distanziert sich also davon, und auch alle weiteren namhaften Sexualpädagogen bzw. Experten sagen, dass das gegenwärtige Konzept nicht mehr unmittelbar auf dieser ursprünglichen Theorie fußt, sondern angepasst und weiterentwickelt wurde. Das ist das, was ich wahrnehme. Die Wurzeln sind zwar fraglich, aber heute distanziert man sich eindeutig davon. Kleine Kinder als sexuelle Wesen – das besitzt bei Erwachsenen natürlich eine Konnotation, die einen das ganze Thema erst einmal mit Skepsis und Sorge betrachten lässt; ganz eindeutig. Auf den ersten Blick irritieren auch diese EU-Standards der WHO. Das ging mir genauso. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Da steht dann: Zwischen null und vier Jahren soll man Auskunft über – wie Sie sagten – frühkindliche Masturbation oder eben auch die Geschlechtsidentität geben. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Melanie Matzies (WfB-Gruppe): Gleich, ich will bloß noch diesen Satz zu Ende führen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Okay. Melanie Matzies (WfB-Gruppe): Dabei soll es – wie ich das verstanden habe – aber auch darum gehen, den Kindern zu sagen, dass dies – zum Beispiel die frühkindliche Masturbation – ein privates Verhalten ist, das nicht in öffentlichen Räumen stattfinden soll, also etwas ist, das man für sich selbst behält. Es geht darum, dass Kinder ihre Körper positiv wahrnehmen, eigene Grenzen spüren und – zum Schutz vor sexuellem Missbrauch – darüber zu kommunizieren lernen. Es geht ausdrücklich nicht darum, Kindern sexuelle Handlungen irgendwie schmackhaft zu machen, geschweige denn darum, ihnen so etwas beizubringen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön, Frau Hildebrandt. Elske Hildebrandt (SPD): Danke, Frau Kollegin Matzies, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ist Ihnen bei Ihrer Recherche eigentlich auch aufgefallen, dass die Sexualpädagogik der Vielfalt gar nicht die Grundlage für die sexualpädagogischen Konzepte in Brandenburger Kitas bildet? (Dennis Hohloch [AfD]: Doch, natürlich! – Lars Hünich [AfD]: Warum redet die SPD das schön?) Melanie Matzies (WfB-Gruppe): Da gibt es ja – sage ich mal – verschiedene theoretische Konzeptionen. Wie ich es verstanden habe, ist das nicht die Grundlage. Aber es gibt eben bestimmte Elemente, die hier und da vielleicht Einzug finden. Ich glaube aber, dass das eher nicht der Fall ist. Das war zumindest der Eindruck, den ich hatte. Mein eigentliches Problem mit dem ganzen Thema ist vor allem, dass wir hier in Deutschland zuweilen so ein riesiges Thema daraus machen, während solche Inhalte anderswo, zum Beispiel in Skandinavien, fest verankert und gesellschaftlich auch völlig akzeptiert sind, weil sie beiläufig und komplett natürlich vermittelt werden. Das ist das Problem: Was ein natürlicher, präventiver Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung sein könnte, wird hier oft künstlich – oder eben auch ideologisch – viel zu sehr aufgeladen. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Juni 2026 109 Ich gehe davon aus, dass die meisten Kuschelecken in Brandenburg völlig harmlose Erholungsecken sind, in denen zum Beispiel vorgelesen wird und in denen von Erziehern mögliche Fragen zum Thema Sexualität beantwortet werden. Es wird nichts mehr tabuisiert, und das ist auch gut so. Man zeigt auf, dass die Welt vielfältig ist, und auch das finde ich persönlich sehr gut so: Nicht schimpfen und nicht verurteilen, sondern aufklären. Aber man muss es eben auch nicht übertreiben. Man muss die Kinder nicht darauf stuken und es ständig zum Thema machen, wenn es gar kein Thema ist. Ich würde das beiläufig machen, (Vereinzelt Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten André von Ossowski [WfB-Gruppe]) und ich gehe davon aus, dass die meisten Erzieher und Erzieherinnen dabei auf ihren gesunden Menschenverstand und ihr Gespür für das vertrauen, was die Kinder brauchen. Wenn Kinder ihren Körper entdecken, tun sie das aus Neugier. Sie erkunden ihre Umwelt mit allen Sinnen. Das ist etwas grundlegend anderes als die Sexualität Erwachsener. Man muss aber auch nicht jede kindliche Regung immer gleich einordnen, vertiefen oder reflektieren. Also, lassen wir die Kinder Kinder sein! Lassen wir Kitas Orte sein, an denen Kinder unbeschwert spielen, staunen, Fragen stellen, Fehler machen und wachsen können, Orte, an denen sie erfahren: Ich bin sicher, ich werde gesehen, und ich darf die Welt in meinem eigenen Tempo entdecken. Ich persönlich kenne keine „Sexräume“ in Kitas und habe nicht den Eindruck, dass Kentler zurückgekehrt ist. Unser Blick muss darauf gerichtet sein, was Kinder stark macht und was die Fachkräfte unterstützt und nicht verunsichert. Darin liegen die eigentliche Aufgabe von Bildung und Erziehung sowie unser politischer Auftrag. – Vielen Dank. (Beifall WfB-Gruppe, vereinzelt SPD und CDU sowie der Abgeordneten Jenny Meyer und Oliver Skopec [BSW]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Hoffmann. Bitte. Gordon Hoffmann (Minister für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein solches Thema sollten wir grundsätzlich sehr sorgfältig diskutieren, denn die Eltern vertrauen unseren Kitas und Schulen jeden Tag das Wertvollste an, das sie haben: ihre Kinder. Deshalb haben Eltern jedes Recht, Fragen zu stellen, und sie haben auch das Recht, zu wissen, was ihre Kinder lernen. Sie haben das Recht auf Transparenz und auch das Recht darauf, dass die Erziehung ihrer Kinder altersgerecht, verantwortungsvoll und mit Augenmaß erfolgt – ich glaube, darüber gibt es überhaupt keinen Streit; ich glaube, das ist Konsens. Aber wenn man den Antrag der AfD liest und besonders wenn man der Debatte hier folgt, könnte man den Eindruck gewinnen, in Brandenburg würden die Kinder in unseren Kitas systematisch sexualisiert und gefährdet, Missbrauch wäre dort an der Tagesordnung, dort würden flächendeckend Schwulenpornos gezeigt. Meine Damen und Herren, das ist doch Quatsch; das entspricht doch nicht der Realität! (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Die Realität in Brandenburg sind Tausende Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte, die jeden Tag Verantwortung übernehmen. Die Realität sind Einrichtungen, die Kinder stärken, fördern und schützen – und die Realität ist auch: Kinderschutz hat in Brandenburg einen hohen Stellenwert. Darum haben wir in den vergangenen Jahren Schutzstrukturen konsequent ausgebaut, denn Kinderschutz beginnt nicht erst, wenn etwas passiert ist, sondern echter Kinderschutz beginnt viel früher. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja ja!) Deshalb ist es wichtig, dass Kinder lernen, dass sie auch Nein sagen dürfen. Deshalb ist es wichtig, dass sie lernen, dass ihre Grenzen respektiert werden müssen. Kinder müssen auch wissen, dass sie sich Hilfe holen können, wenn etwas nicht in Ordnung ist, und sie brauchen Erwachsene, denen sie vertrauen können. Ein wesentlicher Grundsatz im Kinderschutz ist: Nur wer Bescheid weiß, kann auch Bescheid sagen. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Deshalb sage ich: Das Wissen über den eigenen Körper, über persönliche Grenzen und das Recht, Nein zu sagen, schützt vor sexuellen Übergriffen. Wie soll ein Kind sexuelle Grenzüberschreitung bzw. Grenzüberschreitungen allgemein erkennen und benennen können, wenn ihm dafür die Worte fehlen? Wie soll es Hilfe suchen, wenn es nicht gelernt hat, zwischen dem, was richtig und was falsch ist, zu unterscheiden? Wie soll es Hilfe holen, wenn ihm das Wissen fehlt, um Unrecht als Unrecht zu erkennen? Das ist genau das, worum es uns geht. (Dennis Hohloch [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Ich lasse an der Stelle keine Zwischenfrage zu, weil es uns nicht um Ideologie und auch nicht um irgendwelche Kulturkämpfe geht, sondern es geht uns um die Frage, wie wir Kinder stark machen (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) und wie wir dafür sorgen, dass Kinder Grenzen erkennen, damit sie wissen, wann Grenzen überschritten werden. Nur wer Worte für das hat, was ihm widerfährt, kann Hilfe suchen, und nur wer Vertrauen hat, kann sich jemandem anvertrauen. Das, meine Damen und Herren, ist gelebter Kinderschutz und nicht nur Polemik. Meine Damen und Herren, die Eltern sind natürlich die ersten und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder; daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Es ist auch klar, dass Kita und Schule Eltern nicht ersetzen; aber sie ergänzen sie dort, wo Bildungs- und Schutzaufträge wahrgenommen werden müssen. Gerade deshalb ist Transparenz wichtig. Eltern müssen einbezogen werden. Sie müssen wissen, was in den Einrichtungen passiert, und selbstverständlich müssen wir immer wieder prüfen, ob Konzepte altersgerecht, nachvollziehbar und fachlich fundiert sind. Das ist eine total berechtigte Erwartung, die niemand infrage stellt. Der vorliegende Antrag allerdings geht weit darüber hinaus, weil er heute – genauso wie damals – die Arbeit pädagogischer Fachkräfte pauschal unter Verdacht stellt, (Beifall CDU und SPD) weil er bewährte Präventionsangebote pauschal abqualifiziert und infrage stellt und weil die AfD damit den Eindruck erweckt, Kitas und Schulen in Brandenburg seien Orte der Gefährdung. Ich sage Ihnen ganz klar: Das sind sie nicht! Unsere Kitas und Schulen sind Orte des Lernens, (Dennis Hohloch [AfD]: Das wäre mir ja ganz neu!) des Aufwachsens und des Schutzes. Natürlich gibt es auch Herausforderungen, und, ja, deshalb müssen wir aufmerksam bleiben. Wir müssen den Kinderschutz ständig weiterentwickeln, aber wir helfen den Kindern nicht, indem wir Misstrauen gegenüber den Menschen säen, die jeden Tag Verantwortung für sie übernehmen. Stattdessen müssen wir Kinderschutz ernst nehmen – und das tun wir auch. Kinderschutz hat bei uns einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren mit dem Kinder- und Jugendgesetz, mit verbindlichen Schutzkonzepten für Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, mit der Fachstelle Kinderschutz, die in diesem Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum feiert, und mit den Kinderschutzinstitutsambulanzen wichtige Strukturen aufgebaut und gestärkt. Wir haben den Kinderschutz erst beim vorigen Tagesordnungspunkt sehr ernsthaft und sehr seriös diskutiert. Das ist echter Kinderschutz und kein polemischer Kulturkampf auf dem Rücken unserer Kinder, meine Damen und Herren! Wer stattdessen einen drei Jahre alten Antrag nahezu wortgleich erneut einbringt, zeigt vor allem eines: Es geht nicht um neue Erkenntnisse, sondern um die Wiederholung alter Empörung; es geht nicht um Kinderschutz, sondern darum, Ängste zu schüren und ein Zerrbild der Realität in diesem Land zu zeichnen. Uns geht es um echten Kinderschutz. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Mexiko! (Beifall CDU und SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Nothing, Sie haben noch 37 Sekunden. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD) Volker Nothing (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Erwartungsgemäß folgen Sie unserem Antrag nicht; das ist nicht weiter verwunderlich. Sie reden sich wieder alles schön. Wie gesagt, Eltern sprechen eine andere Sprache. Wir hatten ja in der letzten Legislaturperiode einen Kollegen – ich glaube, bei den Linken –, den vor jeder Plenarsitzung jemand angerufen hat, der Uwe hieß und ihm irgendwas zum jeweiligen Thema gesagt hat. Ich möchte das nicht nachmachen; aber ich habe aufgrund unserer Pressekonferenz eine Mail von einer Mutter bekommen, die ich gern einmal vortragen würde: (Oh! bei der SPD und der CDU) Sehr geehrter Herr Nothing, ich habe ein Video von Ihrer Pressekonferenz in Brandenburg zugesendet bekommen, bei der Sie über die Frühsexualisierung in den Kindergärten und Schulen berichten. Ich habe die AfD bei den letzten Wahlen gewählt und bin sehr erfreut darüber, dass sich zumindest eine Partei für den Kampf gegen die Frühsexualisierung einsetzt. (Elske Hildebrandt [SPD]: Ja ja!) Es ist genauso, wie Ihre Kollegin bereits berichtet hat: Die sexualpädagogischen Konzepte der WHO nach European Standards werden an den Schulen gelebt, und die Kinder dürfen bereits im Alter von neun Jahren sexuelle Erfahrungen miteinander machen. Nach dem, was die … Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Sie müssen bitte zum Schluss kommen; Ihre Redezeit ist überschritten. Lassen Sie den Brief allen zukommen, wenn Sie das möchten, (Oh! bei der AfD) aber hier haben Sie keine Möglichkeit mehr. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf von der AfD: Sie sind ja knallhart! – Vereinzelt Heiterkeit AfD) Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Kinder schützen – ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ an Kindergärten und Schulen untersagen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2894. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 17 und rufe Tagesordnungspunkt 18 auf. TOP 18: Totalitären Tendenzen wehren – sogenannten EU-Demokratieschild verhindern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2892 Juni 2026 111 Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Galau. Bitte. (Vereinzelt Beifall AfD) Andreas Galau (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erneut steht heute ein Thema der Europäischen Union auf der Agenda. Wie wichtig das mittlerweile ist, zeigt uns der Fall aus der letzten Sitzung, in der ich vom EU-Sanktionsregime gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Doğru berichtet habe. Nachdem auch seiner Ehefrau wegen familiärer Nahebeziehung die Konten gesperrt wurden, wird nunmehr auch seine Mutter sanktioniert, weil sie – welch Frevel! – im Verdacht steht, ihren Sohn zu unterstützen. Man muss es sich einmal vor Augen führen: Die mächtige Europäische Union unterwirft mittlerweile eine ganze Familie der modernen Reichsacht, weil sie Angst vor angeblicher russischer Propaganda eines Mannes hat, von dem zuvor kaum jemand gehört hat. Weil die Europäische Union ja so mächtig und reich ist – vor allem wegen unserer Steuergelder –, will sie nun zum großen Schlag ausholen. Neben der wirtschaftlichen Vernichtung unliebsamer Journalisten geht es jetzt also gegen die Meinungsfreiheit an sich. Damit komme ich zum eigentlichen Thema, dem sogenannten European Democracy Shield, kurz: EDS. Dieser EU-Demokratieschild ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die am 12. November 2025 vorgestellt wurde. Sie soll die Demokratien in der EU vor Bedrohungen wie ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung, Desinformation, hybriden Angriffen und technologischen Manipulationen schützen. Wie so oft handelt es sich bei diesem EU-Vorhaben natürlich mal wieder um eine Mogelpackung, wie ich gleich darlegen werde. Wir fordern Sie mit unserem Antrag auf, der Landesregierung aufzuerlegen, sich auf allen Ebenen – auch im Bundesrat – diesem angeblichen Demokratieschild zu widersetzen. Nun handelt es sich bei dieser EU-Initiative zunächst erstmal um eine pure Absichtserklärung – viel Tamtam ohne konkrete Verpflichtungen. Eine ambitionierte Rhetorik, aber bescheidene Lösungen, wie das Berliner „Jacques Delors Centre“ urteilte. Aber das kann man so leicht nicht abtun, denn hinter der großen Wolke aus dem üblichen Politgeschwafel – demokratische Resilienz, Integrität des Informationsraums, Stärkung unserer Institutionen, freie und unabhängige Medien, Stärkung der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit und des Engagements der Bürger – steckt in Wirklichkeit ein milliardenschweres Programm, um in orwellscher Manier genau diese Manipulation der Massen selbst durchzuführen. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir kennen dieses Muster bereits: Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ pampert Jahr für Jahr mit zuletzt fast 200 Millionen Euro in zahllosen Projekten das linksliberale Milieu, wie es neulich sogar die Bundesfamilienministerin wörtlich einräumte. Wir kritisieren seit Jahren das sogenannte „Tolerantes Brandenburg“-Projekt, das sein Indoktrinationswerk mit Millionenbeträgen zugunsten eines einseitig linken Weltbildes an Schulen und im medialen Raum betreibt – mit unseren Steuergeldern. Und nun Brüssel: Man müsse die Maßnahmen auf die nächste Ebene heben, die bestehenden nationalen Agenturen miteinander vernetzen und koordinieren, verlangt die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Dazu wolle man die Mittel in der nächsten Förderperiode 2028 bis 2034 nahezu versechsfachen. Nahezu 8,6 Milliarden Euro sollen im AgoraEU-Programm veranschlagt werden. Forderungen aus dem EU-Parlament belaufen sich schon auf 9 oder 10 Milliarden. Von all dem erfährt man in der Öffentlichkeit natürlich so gut wie nichts. Warum sollten die Manipulateure die Manipulierten auch darüber informieren, dass sie manipuliert werden? Genau hier setzt die Kritik an. (Beifall AfD) Die EU-Kommission argumentiert: Stellen Sie sich vor, Sie wachen eines Morgens auf und erfahren, dass die Nachrichten, die Sie gestern gelesen haben, gezielt manipuliert wurden – nicht von einem einzelnen Blogger, nicht von einer kleinen Gruppe, sondern von einer gut organisierten, internationalen Kampagne. Wir sagen: Stellen Sie sich vor, liebe Brandenburger, Sie wachen eines Morgens auf und Sie erfahren nicht mehr, dass die Nachrichten, die Sie gestern gelesen haben, von Ihrer Regierung gezielt manipuliert wurden. Das ist keine Fantasie, wenn man sich alleine die Berichterstattung der letzten Tage zu Morden und Gewalttaten in Großbritannien und Irland, die Unterdrückung der Meinungsfreiheit und das abartige Framing in unseren sogenannten Qualitätsmedien anschaut – ARD und ZDF waren ganz vorne mit dabei. (Beifall AfD) Das Institut „The Future of Free Speech“ – kurz FFS – der renommierten US-amerikanischen Vanderbilt University hat im Mai auf den sogenannten „Call for Evidence“ der EU reagiert – das ist ein Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen, also ein vorgeschaltetes, öffentliches Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission. Dem FFS fiel zunächst, wie anderen Kritikern auch, auf, dass sich der sogenannte Europäische Demokratieschild hauptsächlich auf in- und ausländische Desinformation konzentriert. Das Institut hält jedoch fest, dass die Bekämpfung von Desinformation einer der häufigsten Gründe für restriktive Entwicklungen in der Meinungsfreiheit ist. In einer kürzlich vorgelegten Analyse von Gesetzen und Verordnungen zur Meinungsfreiheit in 22 Demokratien hat das FFS aufgezeigt, dass wir einen globalen Rückgang der Meinungsfreiheit erleben, bei dem Einschränkungen der Meinungsfreiheit nicht nur in autoritären und semi-autoritären Staaten, sondern auch in liberalen Demokratien zunehmen. Das Institut warnt, dass viele Maßnahmen gegen Desinformation und ausländische Informationsmanipulation diese Entwicklung eher verstärken als bekämpfen könnten. Die Europäische Union definiert Desinformation als falsche oder irreführende Inhalte, die mit der Absicht verbreitet werden, zu täuschen oder sich einen wirtschaftlichen oder politischen Vorteil zu verschaffen, und die der Öffentlichkeit Schaden zufügen können. Das FFS merkt dazu an, dass sich Wahrheitsgehalt, Absicht und potenzieller Schaden in den meisten Fällen eben nicht neutral beurteilen lassen. Daher ist der Begriff Desinformation nicht nur rechtlich ungeeignet, sondern birgt auch die Gefahr, als Mittel zur Unterdrückung kritischer oder abweichender Stimmen im politischen Diskurs missbraucht zu werden. (Beifall AfD) Wie der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit Kaye schon 2020 feststellte, ist „Desinformation“ ein außerordentlich schwer fassbarer Begriff, der sich rechtlich nur schwer definieren lässt und den Exekutivbehörden übermäßigen Ermessensspielraum bei der Bestimmung von Desinformation, Irrtum und Wahrheit einräumt. Meine Damen und Herren! Der heutige Antrag richtet sich gegen Programme, welche die Propaganda der EU für Ihr Verständnis von „unsere Demokratie“ unterstützen sollen – ein Demokratieverständnis, das die Freiheitsrechte des Einzelnen aushebelt und die Souveränität der Nationen untergräbt. Milliarden Euro für einen sogenannten Demokratieschild gegen die eigenen Bürger. Milliarden für regierungsnahe angebliche Nichtregierungsorganisationen. Milliarden Euro für sogenannte Faktenchecker, die noch nie frei von Verwirrung, Voreingenommenheit und Willkür waren und oft versuchen, Aussagen zu überprüfen, die keine Fakten sind und deren Wahrheitsgehalt nicht verifiziert werden kann, wie das oben genannte Institut der Vanderbilt University feststellt. (Beifall AfD) Die EU baut sich als Überstaat auf, um gegen den freien Zugang zu Informationen kontinentweit gesteuert vorgehen zu können. Nicht der Kampf gegen angebliche Desinformation, nein, Kontrolle und Zensur sind das Ziel. Und wer sich nicht beugt, kommt unter den Bann der EU-Sanktionen, wie die Familie des anfangs genannten Journalisten Doğru. Meine Damen und Herren! Orwells Roman „1984“ ist eine Warnung an die Menschheit und keine Betriebsanleitung. Deutschland braucht mehr alternative Medien, mehr Freiheit und mehr Mut gegen eine übergriffige Superregierung der Europäischen Kommission. Wir müssen diese Entwicklung dringend stoppen – jetzt. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Für die Koalition spricht die Abgeordnete Balzer. Bitte sehr. (Beifall SPD) Melanie Balzer (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist zugleich wirkungslos und substanzlos. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich kann Ihnen versichern: Der Antrag wird auch wirkungslos bleiben, denn Demokratie verteidigt sich nicht von allein; sie braucht Demokratinnen und Demokraten, die Haltung zeigen. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie brauchen den Verfassungsschutz!) Die Diskussionen des heutigen Tages haben das mehr als bewiesen: Freiheit, Wahrheit und Vertrauen sind keine Selbstverständlichkeiten. (Dennis Hohloch [AfD]: Bei der SPD!) Wir müssen sie jeden Tag schützen, um sie zu bewahren. (Beifall SPD und CDU) Es ist doch interessant: Überall dort, wo Sie eine Bedrohung Ihres eigenen Gedankenguts sehen, fordern Sie postwendend, dass die Gelder weggestrichen werden – ob bei Vereinen, die sich für Vielfalt einsetzen, oder bei Verbänden, die Demokratieprojekte unterstützen. (Dennis Hohloch [AfD]: Wo Vielfalt draufsteht, ist Einfalt drin!) Sogar die „Omas gegen rechts“ sind Ihnen einen Dorn im Auge. Sagen Sie: Wie viel Angst kann man vor den Omas haben, wenn man doch vermeintlich nichts Böses im Schilde führt? (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wenn es nach Ihnen ginge, wären die Mittel für die genannten Projekte schon längst gestrichen worden, (Beifall AfD) und jetzt wollen Sie auch noch die Mittel für den Europäischen Demokratieschild streichen. Sie fordern, Gelder aus dem europäischen Finanzrahmen für den Demokratieschild zu streichen. Sie fordern damit weniger Schutz für Brandenburgerinnen und Brandenburger. Das ist doch perfide. Für mich gilt: Schutz vor Desinformation und Fehlbehauptungen – das ist jeden Cent wert. (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren! Wo wir von Herrn Galau gerade das Wort „Faktencheck“ gehört haben – ich möchte ganz kurz darauf aufmerksam machen, dass die Europäische Union sich ausgedacht hat, es „Europäischer Demokratieschild“ zu nennen, bitte wundern Sie sich nicht, wenn ich so fortfahre. Wenn wir heute über den Europäischen Demokratieschild sprechen, dann sprechen wir nicht über irgendein Projekt aus Brüssel. Wir sprechen hier über den Schutz unserer Demokratie, denn die Bedrohungen für unsere Demokratie haben sich verändert. (Dennis Hohloch [AfD]: Schützen Sie mal Ihre Demokratie!) Angriffe erleben wir über soziale Netzwerke, über Desinformationskampagnen, über Fake-Accounts, über gezielte Einflussnahme aus dem Ausland – und über die systematische Verbreitung von Lügen. (Dennis Hohloch [AfD]: Das machen Sie doch die ganze Zeit!) Juni 2026 113 Das Ziel dieser Angriffe ist immer dasselbe: Misstrauen säen, Menschen gegeneinander aufbringen und das Vertrauen in demokratische Institutionen zerstören. Genau deshalb braucht es einen „Europäischen Demokratieschild“. (Beifall SPD und CDU) Ein Demokratieschild soll demokratische Prozesse schützen, sichtbar machen, wo Desinformationen in Umlauf gebracht werden, die Sicherheit von Wahlen stärken und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gegen hybride Bedrohungen verbessern. Eines möchte ich gleich klarstellen: Der Demokratieschild schützt die Demokratie; unterschiedliche Meinungen zu haben, wird aber auch danach möglich sein. Aber gezielte Manipulation ist eben keine legitime Meinung. (Beifall SPD) Wer mit Tausenden Bots Falschinformationen verbreitet, wer aus dem Ausland versucht, Wahlen zu beeinflussen, wer bewusst Lügen in Umlauf bringt, um gesellschaftliche Konflikte anzuheizen, der nutzt die Freiheit der Demokratie, um die Demokratie selbst zu beschädigen. Und genau dagegen richtet sich der Europäische Demokratieschild. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Melanie Balzer (SPD): Nein. Wissen Sie was? Es wäre gerade verwerflich, wenn die EU-Kommission hier untätig geblieben wäre. Meine Damen und Herren, die AfD spricht von Zensur. Aber Sie machen es sich schon sehr einfach, wenn Sie „Zensur“ rufen, nur weil Demokratinnen und Demokraten Desinformation bekämpfen. (Beifall SPD und CDU) Sie behaupten, die Europäische Union wolle bestimmen, was die Menschen denken dürfen. Sie behaupten, der Demokratieschild sei ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Aber stimmt das? Nein, Überraschung, es stimmt nicht. Wer bewusst Falschinformationen verbreitet, um demokratische Prozesse zu untergraben, beruft sich nicht auf Meinungsfreiheit, er missbraucht sie. Es ist schon bemerkenswert: Gerade Sie, die behaupten, für den Schutz Deutschlands einstehen zu wollen, wollen diesen Schutz jetzt abschaffen und stattdessen ein Vakuum herstellen, einen luftleeren Raum. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieselben politischen Kräfte, die ständig von angeblichen Bedrohungen Deutschlands sprechen, lehnen jetzt Maßnahmen ab, die uns tatsächlich vor Angriffen schützen könnten. Die AfD sieht Feindbilder an jeder Ecke. Alles, was Ihnen nicht passt, wird gleich zum politischen Gegner erklärt. Es ist immer wieder das gleiche Manöver. Als eine von 83,5 Millionen Schiedsrichterinnen in diesem Land möchte ich Ihnen gerne den Tipp geben, dass sich eine gute Mannschaft vor allem dadurch auszeichnet, dass sie erkennt, wann eine Taktik nicht funktioniert. (Gelächter des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Am liebsten wäre mir sowieso, wenn Sie Ihre Mannschaft komplett auswechseln würden, dann hätten wir am allermeisten gewonnen. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die AfD-Fraktion verkennt, ist, dass Demokratie vom Austausch von Argumenten lebt. Aber dieser Austausch braucht eine gemeinsame Grundlage: die Anerkennung von Tatsachen. Deshalb ist der Demokratieschild keine Einschränkung von Freiheit. Er ist eine Voraussetzung dafür, dass Freiheit auch künftig bestehen kann. Gerade wir, gerade Brandenburg hat ein großes Interesse daran. Unsere Bürgerinnen und Bürger verdienen faire Wahlen. Sie verdienen Transparenz, wenn es darum geht, wer politische Botschaften finanziert und verbreitet. Und die Brandenburgerinnen und Brandenburger verdienen eine Europäische Union, die uns vor digitalen Angriffen schützt. Der Demokratieschild ist deshalb kein Projekt gegen politische Gegner. Es ist ein Projekt für Demokratie, für freie Wahlen, für eine offene Gesellschaft und für faktenbasiertes Handeln. (Beifall SPD) Es ist ein Projekt für Europäerinnen und Europäer, die sich gegen diejenigen verteidigen können, die unsere Freiheit angreifen wollen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass vermeintliches Wissen und vermutlich wahre Worte schnell zu Taten führen können. Wir erinnern uns dieser Tage insbesondere an Noël Martin, der vor 30 Jahren Opfer eines rechtsextremistischen Anschlags wurde. (Zuruf aus der AfD-Fraktion: Vor 30 Jahren!) Wir erinnern uns an Walter Lübcke, der vor sieben Jahren von einem Rechtsextremisten in seinem Haus ermordet wurde. Das zeigt, dass die größte Gefahr für die Demokratie die gezielte Zerstörung von Vertrauen ist – der Vertrauensbruch, das Befeuern von Misstrauen durch Desinformationen. (Beifall SPD und CDU) Eines ist doch logisch: Behauptungen jeder Art bedürfen einer Begründung. Genau deswegen brauchen wir einen Faktencheck. (Lachen bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss. (Dennis Hohloch [AfD]: Sind die zehn Minuten schon vorbei?) Der Demokratieschild ist ein Abwehrschirm gegen Falschbehauptungen und Fehlinformationen. Er ist kein Schirm, der sich gegen das Volk richtet – wie Sie von der AfD behaupten. Ihren Antrag lehnen wir entschieden ab. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Eine Kurzintervention wurde von Herrn Abgeordneten Kuffert angemeldet. Bitte. (Beifall AfD) Roman Kuffert (AfD): Frau Präsidentin! Frau Balzer, Austausch von Argumenten – das ist eine gute Sache. Aber wissen Sie, was die europäische EU [sic!] dem Journalisten Jacques Baud 2025 sozusagen als Weihnachtsgeschenk ausgehändigt hat? Eine Sanktionsliste! Warum? Weil er sich kritisch zur Ukraine geäußert hat. Seine Konten wurden eingefroren, seine Ausgaben für Essen und Trinken muss er anmelden bzw. beantragen, er darf nicht mehr reisen. Nichts darf er mehr! Finden Sie dieses Vorgehen einer sogenannten freien demokratischen EU, über die wir hier heute reden, angemessen? – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Frau Balzer, möchten Sie darauf erwidern? – Nein. Dann setzen wir die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Lehmann fort, der für das BSW spricht. Bitte schön. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Ich schließe für Herrn Bretz noch mein Jackett. (Vereinzelt Heiterkeit – Andreas Galau [AfD]: Hemdknopf!) – Es ist schon so spät, und so viel heiße Luft hier. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Otto von Bismarck sagte einmal in Bezug auf die Idee eines sogenannten Präventivkrieges zu Recht, dieser sei wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Lassen Sie mich in Analogie dazu überspitzen: Die Verengung des Meinungskorridors (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) und die Schleifung der Demokratie mit der Begründung, diese dadurch retten zu wollen, ist nichts anderes als Selbstmord der Demokratie aus Angst vor dem Autoritarismus. (Beifall BSW und AfD) Genau das trifft leider auf den von der EU-Kommission geplanten sogenannten Schutzschild für die Demokratie zu. Allein die Vokabeln wecken schon düstere Erinnerungen. Ich sage nur: „Schild und Schwert“; darüber hat Frau Dr. Nooke heute bereits gesprochen. Eine Demokratie, die sich hinter Schutzschilden und Brandmauern verstecken muss, ist auf Dauer nicht überlebensfähig. (Beifall BSW und AfD) Schauen wir uns genauer an, was die EU-Kommission eigentlich plant. Es reicht ein Blick in die Pressemitteilung zum „Schutzschild für die Demokratie“. Darin schreibt die Kommission: „Die Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie werden unsere kollektive Fähigkeit, gegen Informationsmanipulation und Desinformation vorzugehen, verbessern [...].“ Aber was versteht die EU eigentlich unter einem Vorgehen gegen „Informationsmanipulation“ und „Desinformation“? Zum Beispiel die Sanktionierung von kritischen Journalisten wie Hüseyin Doğru, über den wir heute schon einiges gehört haben, dem ohne Gerichtsbeschluss und ohne Strafverfahren seine gesamte Lebensgrundlage entzogen wurde. Die EU-Kommission würde sicherlich entgegnen, sie stelle sich damit nicht gegen die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern schütze sie. Doch schon Marx wusste: „Kein Mensch bekämpft die Freiheit; er bekämpft höchstens die Freiheit der anderen.“ Und die EU bekämpft hier eindeutig die Freiheit der anderen, der Andersdenkenden. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Weiter heißt es, ein Schwerpunkt des Demokratieschilds sei die Gewährleistung von fairen und freien Wahlen. Aber wir wissen ja, was die EU-Kommission unter fairen und freien Wahlen versteht; das haben wir beispielsweise vor einiger Zeit in Rumänien beobachten können. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Ebenso verhält es sich mit der sogenannten EU-Strategie für die Zivilgesellschaft. Ich hatte im Europaausschuss bereits vor Juni 2026 115 Monaten nachgefragt, was die EU unter „Zivilgesellschaft“ versteht. Eine klare Definition bleibt bis heute aus. Wir können jedoch davon ausgehen, dass die EU-Kommission wohl kaum eine lokale Friedensinitiative, die freiwillige Feuerwehr oder den Ortsverein des Naturschutzbundes im Kopf hat. Mutmaßlich sind es eher prowestliche NGOs, die zum Beispiel in Moldawien, dem neuesten EU-Beitrittskandidaten, ihr Unwesen treiben. Über 14 000 NGOs gibt es in Moldawien, also eine Nichtregierungsorganisation auf 200 Einwohner. Dafür sollen nun im Rahmen des neuen AgoraEU-Programms weitere 9 oder 10 Milliarden Euro aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen investiert werden. Dabei machen wir nicht mit! (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Wir werden deshalb Ihrem Antrag zustimmen, auch wenn dieser mehrere blinde Flecken aufweist. Es wäre nämlich durchaus wichtig, große Digitalkonzerne zu mehr Transparenz und zur Offenlegung ihre Algorithmen zu verpflichten. Zudem trifft es nicht zu, dass Plattformen unter Druck der EU-Kommission ausschließlich, wie Sie schreiben, „konservative oder populistische“ Stimmen benachteiligen – linke, sozialistische und antiimperialistische Stimmen können davon ein Lied singen. – Danke. (Beifall BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Klement. Bitte. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in einer Zeit, in der durch Desinformation, hybride Angriffe, ausländische Einflussnahme und Angriffe auf freie Medien versucht wird, Vertrauen in demokratische Institutionen systematisch zu zerstören. Das betrifft Brandenburg, das betrifft Deutschland, und das betrifft eben ganz Europa. Die Europäische Kommission hat deshalb einen Europäischen Schutzschild für die Demokratie und eine Strategie für die Zivilgesellschaft vorgeschlagen. Man kann mit Sicherheit über einzelne Elemente dieser Initiative diskutieren. Zum Beispiel sind Transparenz, klare Kriterien und auch unabhängige Kontrolle sicherlich notwendig. Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich: Auch wir sind der Meinung, dass die Europäische Union nicht alles bis ins kleinste Detail regeln muss. (Zuruf von der AfD: Ach?) Nicht jede gesellschaftliche Frage braucht sofort ein europäisches Programm, ein neues Gremium oder eine zusätzliche Plattform. Aber es ist gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie von innen und von außen gefährdet wird, richtig, dass Europa die Themen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, freie Medien und Zivilgesellschaft stärker in den Blick nimmt. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Meines Erachtens ist es eben auch richtig, die Einstufung von Inhalten als Desinformation auf EU-Ebene zu regeln, wenn wir wirklich Fake News und Wahlmanipulationen bekämpfen wollen. Der Antrag, über den wir heute Abend sprechen, macht aber eine ganz andere Geschichte daraus. Im Kern erleben wir hier ein altbekanntes Muster: Es wird ein großes Wort in den Raum gestellt, in diesem Fall: „totalitär“. Es werden einzelne europäische Initiativen herausgegriffen. Es werden Unterstellungen formuliert. Und am Ende soll daraus der Eindruck entstehen, Europa sei das Problem. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist sicherlich kein Beitrag gegen Desinformation; das ist eher ein Beispiel dafür, wie Desinformation funktioniert. (Lars Hünich [AfD]: Ja, klar!) Man nimmt reale Begriffe, verbindet sie mit maximalem Misstrauen und lässt am Ende ein verzerrtes Bild entstehen. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie angeblich die einzige Fraktion hier im Haus sind, die Demokratie versteht, ist es schon sehr erstaunlich, dass Sie diese nicht schützen wollen. (Beifall CDU und SPD) Ich will an dieser Stelle auch klar sagen: Meinungsfreiheit ist natürlich ein zentraler Grundpfeiler unserer Demokratie. (Zuruf von der AfD: Aha!) Und: Meinungsfreiheit schützt auch zugespitzte, unbequeme und, ja, auch falsche Meinungen. (Dennis Hohloch und Andreas Galau [AfD]: Aber?) Genau deshalb müssen staatliche und europäische Maßnahmen zweifelsohne transparent, überprüfbar und rechtsstaatlich ausgestaltet sein. Aber das heißt eben nicht, dass wir organisierter Manipulation, Hasskampagnen oder Angriffen auf demokratische Institutionen einfach freien Lauf lassen sollten. Freiheit braucht nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat; sie braucht auch Institutionen, die sie schützen. Sie braucht freie Medien, und sie braucht faire Wahlen. Sehr geehrte Damen und Herren! Für Brandenburg ist ein starkes Europa kein Selbstzweck. Ein starkes Europa liegt vielmehr in unserem ureigensten Interesse. Europa steht nicht nur für Frieden, Freizügigkeit und Stabilität. Europa steht auch für wirtschaftliche Stärke, und das gilt für Brandenburg in ganz besonderem Maße. (Beifall CDU und SPD) Wir haben ein immanentes Interesse daran, dass Europa nach innen demokratisch stabil und nach außen handlungsfähig bleibt. Die Auffassung der antragstellenden Fraktion, dass die EU abgeschafft gehöre, weisen wir genauso vehement zurück wie diesen Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Ich danke Ihnen. – Herr Galau, Sie haben noch anderthalb Minuten. (Vereinzelt Beifall AfD) Andreas Galau (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Mal gucken, ob ich sie überhaupt brauche. – Eigentlich ist es schon wieder absurd, dass ich mehr oder weniger nur auf den Beitrag von Frau Balzer und der Ministerin eingehen kann. Natürlich könnte ich auch auf den Beitrag der BSW-Fraktion eingehen – Entschuldigung! –, aber diese Fraktion kritisiere ich bei diesem Thema nicht. Von den Abgeordneten hat im Grunde nur Frau Balzer gegen unseren Antrag gesprochen. Herr Brüning hat es vorgezogen, seinen inhaltlichen Beitrag gleich auf Balzer abzuwälzen. Frau Balzer, es war wieder völlig absurd, was Sie hier abgeliefert haben. (Beifall AfD) Ich weiß nicht, ob Sie sich Ihre Reden von einer KI schreiben lassen. Sie werfen mir Inhaltsleere vor? Wir haben einen Antrag eingebracht, der zahllose Beispiele dafür enthält, wogegen sich die Kritik richtet. Auch in meiner Rede habe ich Ihnen zahllose Beispiele dafür geliefert, worum es eigentlich geht. Und Sie reden hier von „inhaltsleer“. Frau Balzer, ich weiß nicht, was ich dazu noch sagen soll. Noch einmal: Ich habe Beispiele genannt. Selbst die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit hat das Vorgehen der EU gegen angebliche Desinformation thematisiert. Für Sie: „inhaltsleer“. Auch ein Institut aus den USA hat sich mit diesem Ansatz der EU auseinandergesetzt. Ich habe extra noch einmal nachgeguckt, ob dieses Institut irgendetwas mit Trump zu tun hat. Nein, hat es nicht, ganz im Gegenteil. Auch dieses Institut hat sich also mit dieser Thematik auseinandergesetzt und das Vorgehen der EU kritisiert. Ganz zum Schluss komme ich noch einmal zu dem Punkt „Wirkungslosigkeit“; meine Redezeit läuft ja ab. Es gibt bereits eine Initiative des Bundesrates, die sich damit beschäftigt; (Kurt Fischer [SPD]: Zum Glück!) sie stammt bereits aus dem November letzten Jahres. Der Bundesrat hat extra noch einmal darauf hingewiesen, dass hierbei schwerpunktmäßig Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Kultur- und Medienbereich berührt sind. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Sie müssen bitte zum Ende kommen. Andreas Galau (AfD): Ich bin sofort fertig, Frau Präsidentin. – Natürlich kann man das über den Bundesrat regeln. Das wollen Sie aber nicht, weil Sie all Ihre Institutionen und Thinktanks weiterhin mit Milliardenbeträgen pampern wollen, wie es in Bund und Land schon vielfach passiert. Genau dagegen richten wir uns. – Danke schön. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angekommen und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion unter dem Titel „Totalitären Tendenzen wehren – sogenannten EU-Demokratieschild verhindern“, Drucksache 8/2892. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! (Dennis Hohloch [AfD]: Auszählen! – Ludwig Scheetz [SPD]: Nicht nötig!) Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Stimmenthaltungen. Das Auszählen kann ausschließlich von Schriftführern beantragt werden. Damit ist Tagesordnungspunkt 18 geschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf. TOP 19: Wiederherstellung des Abstammungsprinzips – Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unverzüglich auf den Weg bringen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2938 Frau Abgeordnete Kotré hat für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich die Migrationspolitik in Brandenburg und ganz Deutschland nüchtern anschaut, könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Regierung die Zerstörung Deutschlands aus dem Inneren heraus beabsichtigt. Ausländer sind überproportional häufig kriminell. Sie kosten uns mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr. Und dafür bekommen wir ein Stadtbild, in dem Weihnachtsmärkte abgesagt werden müssen, weil sie nicht mehr vor unseren „Gästen“ geschützt werden können. Damit der Bevölkerungsaustausch – um mal mit Frau Bas zu sprechen – möglichst unumkehrbar wird, wird die deutsche Staatsangehörigkeit großzügig verteilt. Ich verspreche aber eines: Wir werden Ihnen das nicht durchgehen lassen! (Beifall AfD) Was normalerweise überall in der Welt als Akt gegen das eigene Volk verstanden würde, ist hier etwas Gutes, etwas Moralisches, Juni 2026 117 obwohl für alle genau ersichtlich ist, dass das Gegenteil der Fall ist. In der blinden Ablehnung von allem Eigenen werden die immer gleichen Unwahrheiten bezüglich der Einbürgerung von Ausländern erzählt: Ohne deutsche Sprachkenntnisse werde doch niemand eingebürgert, es würden keine Kriminellen eingebürgert, und es würden auch keine Extremisten eingebürgert. Doch in der Realität sind 45 % der Muslime in Deutschland unter 40 Jahren islamismusaffin. Die andere Hälfte sind dann wohl Frauen und Kinder. Ein großer Teil dieser Leute hat einen deutschen Pass. Wie viele Kriminelle eingebürgert werden, kommt regelmäßig heraus, wenn die AfD nach Vornamen angeblich deutscher Krimineller fragt. Und dass ein Ausländer Deutsch beherrschen muss, um eingebürgert zu werden, wie es der ehemalige Innenminister Wilke hier einmal behauptete, wurde sogar von allerhöchster Stelle als Lüge enttarnt: (Dennis Hohloch [AfD]: Eieiei!) Sein eigener Parteifreund, der ehemalige Kanzler Olaf Scholz, hatte vor laufenden Kameras einer Türkin persönlich den deutschen Pass ausgehändigt. Doch die Dame sprach kein Wort Deutsch. Sie konnte sich noch nicht einmal dafür bedanken. Nein, jedes Wort musste übersetzt werden. Manchmal kommt sogar alles zusammen, wie im Fall von Islam El-M., der sich der schweren Vergewaltigung einer 14-Jährigen schuldig gemacht hatte und der vor Gericht einen Übersetzer gebraucht hat, obwohl er in Deutschland geboren wurde und auch deutscher Staatsangehöriger ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Zu wenig Sozialarbeiter! Wir brauchen mehr Sozialarbeiter!) Dass man sich als Regierung nicht schämt, solche Zustände aktiv zu fördern, ist ungeheuerlich. Nur die AfD versucht in diesem Parlament, unsere Staatsangehörigkeit vor der vollständigen Entwertung zu retten. (Beifall AfD) Wir fordern, die Anspruchseinbürgerung zu streichen und durch eine an unserem Interesse ausgerichtete Ermessenseinbürgerung zu ersetzen. Diese darf frühestens nach zwölf Jahren legalen Aufenthalts in Deutschland erfolgen. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt soll auf die Kinder beschränkt werden, die mindestens einen deutschen Elternteil haben. Die Einbürgerung von anerkannten syrischen Asylantragstellern soll umgehend ausgesetzt werden. Diese Leute haben in Deutschland eh nichts mehr zu suchen. Sie werden in ihrem Heimatland mehr denn je gebraucht. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete? Lena Kotré (AfD):* Ja. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Funke, bitte. Johannes Funke (SPD): Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Frau Kotré, wenn ich Ihnen zuhöre, dann fehlen mir manchmal die Worte. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Wissen Sie, warum die Menschen in West-Berlin die Mauer wieder aufbauen wollen? Die West-Berliner wollen Ihre Remigration verhindern. Die wollen Sie nicht zurückhaben. (Andreas Galau [AfD]: Hä? – Lars Hünich [AfD]: Was ist das für ein Schwachsinn?) Lena Kotré (AfD):* War das jetzt eine Zwischenfrage oder ein Statement von Ihnen? (Lars Hünich [AfD]: Wir bauen die Mauer aus Glasbausteinen wieder auf, damit die Wessis sehen, wie gut es uns geht!) Johannes Funke (SPD): Ich finde Ihre Reden unerträglich. Ich frage Sie: Was wollen Sie tun, um sich hier in diesem Land Brandenburg zu integrieren? Mit diesen Hassreden wird es wohl kaum gelingen. (Vereinzelt Beifall SPD) Lena Kotré (AfD):* Lieber Herr Funke, schauen Sie sich mal die Umfragewerte der AfD in Brandenburg oder in Ostdeutschland an. Dann sehen Sie, dass wir genau das Richtige tun. Wir machen Politik fürs eigene Volk, während Sie Politik für Fremde machen. (Beifall AfD – Uwe Adler [SPD]: Es ist ein Volk!) – Ja, Herr Adler, ich weiß: Alle Nazis außer Mutti! – Das Asylverfahren sowie der humanitäre Aufenthalt sollen nicht mehr als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des für eine Einbürgerung nötigen Mindestaufenthalts in Deutschland gezählt werden. Man wird Touristen keinen deutschen Pass geben. Warum sollte man also Asylanten einen geben? Beide Gruppen halten sich in Deutschland nur vorübergehend auf. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage? Lena Kotré (AfD):* Ja. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön, Herr Abgeordneter Adler. Uwe Adler (SPD): Vielen Dank, Frau Kotré, dass Sie mir die Möglichkeit geben. Definieren Sie doch freundlicherweise mal Ihren Volksbegriff, damit wir Ihnen dann vielleicht folgen können. Eventuell ist das auch für andere interessant. – Vielen Dank. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie sind doch PKK-Vorsitzender; sie kennen den doch!) Lena Kotré (AfD):* Dazu komme ich gleich noch, Herr Adler. Hören Sie mir einfach zu, dann werden Sie das erfahren. Der Ausländer hat Sprachkenntnisse auf dem Niveau von C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen, und jede rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes ist ein Ausschlussgrund für eine Einbürgerung. (Dennis Hohloch [AfD]: Richtig so!) Die Einordnung in die deutschen – nicht die ausländischen – Lebensverhältnisse ist wieder vorauszusetzen, und es ist eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass nur solche Personen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Werten unserer Gesellschaft übereinstimmen. – Damit wissen Sie, Herr Adler, wer Deutscher ist. (Beifall AfD) Ich sage klar: mit den zentralen Grundwerten unserer Gesellschaft und nicht deren Gesellschaft. Das aktuelle Einbürgerungsrecht fördert Parallelgesellschaften. Wir wollen diese wieder auflösen. Zuletzt darf nach einer illegalen Einreise keine Einbürgerung möglich sein. Eindringlinge gehören ins Gefängnis und nicht in unsere Gemeinschaft. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck und tun Sie das Richtige. Stimmen Sie diesem Antrag zu. Sie wissen, dass er notwendig ist. Außerdem wissen Sie ganz genau, dass die Bevölkerung, dass die Wähler genau das haben wollen, was wir beantragen. Sie wollen genau das haben, was überall in der Welt und vor gar nicht allzu langer Zeit auch bei uns in Deutschland völlig normal gewesen ist: dass wir auswählen können, wer in unsere Gemeinschaft aufgenommen wird und wer nicht. (Andreas Galau [AfD]: So ist es!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Lassen Sie eine weitere Zwischenfrage von Herrn Adler zu? Lena Kotré (AfD):* Ja. Uwe Adler (SPD): Frau Kotré, vielen Dank, dass Sie die Nachfrage noch zulassen. Ich hatte schon Angst, dass Sie mir „von der Schippe springen“. Herr Dr. Berndt hat das gestern getan, Herr Hohloch auch. Aber noch einmal: Sie knüpfen den Volksbegriff an zentrale Grundwerte unserer Gesellschaft. (Dennis Hohloch [AfD]: „Pfui“!) Könnten Sie die zentralen Grundwerte unserer Gesellschaft im Kontext der Definition Ihres Volksbegriffes erläutern? (Lars Hünich [AfD]: Ja, es sind nicht Ihre!) Lena Kotré (AfD):* Grundsätzlich habe ich das getan. Ich kann allerdings gern noch näher auf Ihre Frage eingehen. Es gibt den Begriff des Volkszugehörigen, der auch ethnisch bestimmt ist. Darüber müssen wir reden können, und das ist völlig klar. Es gibt eine ethnische Volkszugehörigkeit, und die müssen wir bei der Entscheidung, wer deutscher Staatsbürger wird, wieder nach vorn stellen. (Vereinzelt Beifall AfD – Andreas Galau [AfD]: Wird bei den Russlanddeutschen auch geprüft!) Deshalb wollen wir zum Abstammungsprinzip zurück. Das ist kein Geheimnis. Genau das steht in unserem Antrag. Hinzu kommt die Bereitschaft, sich in die hiesige Gesellschaft zu integrieren, bis hin dazu, sich zu assimilieren, und keine Parallelgesellschaften aufzubauen. Das ist ganz einfach. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich fahre fort. Kein normaler, geistig gesunder Mensch würde ernsthaft jemandem eine Staatsangehörigkeit anbieten, mit dem er sich nicht einmal sprachlich verständigen kann. Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Regierung, bürgern religiöse Fanatiker, Kriminelle und Wahnsinnige ein und fragen sich, warum es in Deutschland immer mehr Terroranschläge, Morde, Vergewaltigungen und Sozialfälle gibt. Hören Sie auf damit! Ihre Macht und Ihre Posten können unmöglich wichtiger sein als die Integrität der deutschen Staatsangehörigkeit und die Stabilität unserer Gesellschaft. (Beifall AfD) Verhindern Sie mit uns zusammen Zustände wie in anderen europäischen Ländern, etwa in den Niederlanden, in Frankreich und Irland. Verhindern Sie Aufstände, die definitiv ausbrechen werden, wenn wirklich jeder Islamist, Terrorist, Krimineller oder Asozialer eingebürgert wird. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank. (Beifall AfD) Juni 2026 119 Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Frau Abgeordnete Wolff spricht für die Fraktion der SPD. Bitte sehr. (Beifall SPD) Annemarie Wolff (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! (Unruhe bei der AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Einen Moment, Frau Abgeordnete. – Ich darf um Aufmerksamkeit bitten! Es ist Ihr Antrag, und Sie möchten wissen, wie die anderen Fraktionen darüber denken. – Bitte sehr. (Andreas Galau [AfD]: Wir sind ganz Ohr!) Annemarie Wolff (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen, Staatsangehörigkeitsrecht ist Bundesrecht. Es wird in Berlin gemacht, nicht hier bei uns in Potsdam. Die AfD fordert die Landesregierung also auf, ein Bundesgesetz zu reformieren mit – ich zitiere – „sämtlichen zur Verfügung stehenden Mitteln“. Was genau soll das sein? Ein Machtwort von ihrer Seite? Ich bin mir nicht sicher, aber ich finde es ein bisschen lächerlich. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Weil Ihnen inzwischen nichts mehr peinlich ist, fordern Sie die Wiederherstellung des Abstammungsprinzips – das bis heute gilt. Wer einen deutschen Elternteil hat, wird deutsch, automatisch, von Geburt an. So steht es in § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das ist der Regelfall und nicht die Ausnahme. Was Sie wiederherstellen wollen, existiert also längst. Es gibt daher zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie das Gesetz, das Sie ändern wollen, nicht gelesen, oder – das halte ich für wahrscheinlicher – die Überschrift, die Sie gewählt haben, ist gar keine Sachaussage. Was Sie in Wahrheit wollen, ist mal wieder viel hässlicher. Sie wollen die eine Möglichkeit streichen, die in Deutschland geborene Kinder eingewanderter Eltern zu Deutschen macht. Tatsächlich müsste der Antrag also heißen: „Abschaffung des Geburtsortprinzips für die Kinder von Migrantinnen und Migranten“. Aber so ehrlich wollen Sie nicht sein. „Wiederherstellung“ klingt eben mehr nach: „zurück zur Tradition“ und nicht nach völkischnationaler Ideologie. Das ist Ihnen aber noch nicht genug. Sie möchten künftig aus dem Anspruch ein Ermessen machen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete? Annemarie Wolff (SPD): Nein. (Vereinzelt Heiterkeit SPD und CDU – Beifall des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD] – Oh! bei der AfD – Daniel Münschke [AfD]: Ein bisschen selbstbewusster, Frau Wolff!) Anspruch heißt: Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird eingebürgert – das gilt gleich für alle und notfalls auch einklagbar. Beim Ermessen kommt es darauf an: (Andreas Galau [AfD]: Ist das schlecht!) auf die Behörde, auf die Sachbearbeitenden und auf das politische Klima. Ein Ermessen ist nur so neutral wie die Hand, die es ausübt. In Sachsen-Anhalt kündigt die AfD an, im Fall einer Regierung bis zu 200 Schlüsselstellen bis tief in die Verwaltung hinein mit eigenen Leuten zu besetzen. Erst gäbe die AfD also den Behörden die Macht, zu entscheiden, wer deutsch sein darf, dann besetzte sie die Behörden nach Loyalität, und übrig bliebe ein Staat, der den Pass nicht nach Recht vergibt, sondern nach Gesinnung. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Andreas Galau [AfD]: Sie sollten nicht von sich auf andere schließen!) Es ist jetzt genau ein halbes Jahr her, dass wir ihr hier im Plenum über die Lage der Demokratie in Brandenburg debattiert haben. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Möchten Sie jetzt eine Zwischenfrage zulassen? (Daniel Münschke [AfD]: Na, trauen Sie sich?) Annemarie Wolff (SPD): Ich lasse keine Zwischenfrage zu. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gar keine? Annemarie Wolff (SPD): Gar keine. – Frau Kotré hat mit Martin Sellner in Vetschau über massenhafte Deportationen fantasiert, (Oh! bei der AfD) und der heutige Antrag ist mal wieder ein Beleg für dieselbe völkische und rassistische Politik. Deshalb trägt auch weiterhin der Vergleich mit der alten Abstammungstheorie, wie wir sie aus den Nürnberger Gesetzen kennen. – Nein, ich setze Ihre Politik nicht mit dem nationalsozialistischen Unrecht gleich. Das muss ich auch gar nicht. Es ist eine strukturelle Warnung. Wer Zugehörigkeit wieder primär über Abstammung definiert, der schafft Deutsche erster und zweiter Klasse. Lassen Sie sich von den Ambitionen der AfD bitte nicht täuschen. Auch dieser Antrag löst, wie vieles, was wir heute gehört haben, keine Probleme in unserem Land. Er soll auch keine lösen. – Herr Galau, ich habe schon gesagt, dass ich heute keine Zwischenfragen zulasse. (Daniel Münschke [AfD]: Aber danach fragt ja die Präsidentin!) Das Geschäftsmodell der AfD braucht ein Feindbild, und es braucht ständig ein neues. Heute sind es die geflüchteten Menschen aus Syrien, morgen sind es eben andere, die nicht in Ihre rechtsextreme Ideologie passen. Und an dem Tag, an dem Ihre echten, Ihre aufrechten Deutschen merken, dass Mieten und Krankenkassenbeiträge trotzdem nicht sinken, der Hausarzt nicht zurückkommt, auch die letzten Betriebe und Restaurants wegen Fachkräftemangels verschwunden sind und die Inflation ins Unermessliche läuft, weil man inzwischen aus der – wie haben Sie es genannt? – „Europäischen EU“ ausgetreten ist, werden Sie sich schon die nächste Gruppe Schuldiger ausgesucht haben. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ich habe einen anderen Vorschlag. Lassen Sie uns gemeinsam stolz sein auf ein Brandenburg, das auch eine Einladung ist, das Platz macht, wo Platz ist, das teilt, was es hat, weil es selbst schon mal auf Hilfe angewiesen war. Ich glaube, die Menschen hier sehnen sich gar nicht so sehr nach der Abschottung, die Sie gern hätten. Sie wollen Nachbarschaft, volle Geschäfte, Feste feiern, eine Kneipe, in der bis in die Nacht das Licht brennt. Ich freue mich, wenn wieder mehr Leben in die Fläche zurückkehrt. Auf dieses Brandenburg bin ich stolz, und diesen Stolz lasse ich mir von Ihnen auch nicht nehmen. (Daniel Münschke [AfD]: Wollen wir doch gar nicht!) Ich sage es ein letztes Mal: Wir lehnen diesen Antrag entschieden ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für das BSW hat der Abgeordnete Lüders das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW) Niels-Olaf Lüders (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Antrag wurde schon einiges Richtiges gesagt. Ich will versuchen, es etwas unaufgeregter durchzudeklinieren. Zutreffend wurde festgestellt, dass die Überschrift Ihres Antrags etwas Falsches suggeriert, nämlich dass hier das Abstammungsrecht abgeschafft worden sei. Das ist nicht der Fall. Diese Antwort muss klar und eindeutig gegeben werden. Das Abstammungsprinzip bildet nach wie vor die Basis des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. (Lena Kotré [AfD]: Aber nicht allein!) Ein Kind erwirbt weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Daran hat sich nicht das Geringste geändert. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 wurde das unverändert geltende Abstammungsprinzip lediglich um Elemente des Geburtsortsprinzips ergänzt. (Lena Kotré [AfD]: Das ist der Punkt!) Nun könnte man an dieser Stelle wieder vertiefend fragen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD: Warum formulieren Sie die Überschrift denn so irreführend? (Andreas Galau [AfD]: Ein Antrag besteht nicht nur aus der Überschrift! – Daniel Münschke [AfD]: Sie sollen auch den Antrag lesen!) Ich will das aber nicht vertiefen; denn ich halte die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes für klug genug, um sich selbst ihre Gedanken darüber zu machen. Es sei an dieser Stelle aber nochmals klargestellt: Kein deutscher Staatsangehöriger muss sich Sorgen machen, dass sein Kind nicht Staatsbürger des Landes werden darf, in dem es aufwächst und das in der Regel auch die Heimat zumindest eines Elternteils ist. Diese Klarstellung führt dann aber zur nächsten Frage, nämlich der folgenden: Worum geht es eigentlich in dem von Ihnen formulierten Antrag? Ich komme also noch dazu, Frau Kotré. Darf ein hier geborenes und aufwachsendes Kind nichtdeutscher Abstammung, dessen Eltern hier schon längere Zeit und rechtmäßig ihren Lebensmittelpunkt haben, nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit, also die Staatsangehörigkeit seines Heimatlandes Deutschland, erhalten? Die Heimat eines Menschen bestimmt sich nun einmal vorwiegend durch den Ort der Geburt und des Aufwachsens. Es ist der Ort, mit dem man soziale Bindungen und örtliche Vertrautheit verknüpft. Natürlich wird die eigene Identität auch in gewissem Maße durch die Abstammung, also durch familiäre und historische Wurzeln, geprägt. Aber genau dort setzt Ihr leider stark ideologisch geprägter Antrag an, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Für Sie wird offenbar die Identität eines Menschen einzig und allein durch die Abstammung geprägt, und die viel entscheidendere Sozialisierung junger Menschen im Land ihrer Geburt, ihres Aufwachsens – kurz gesagt: in ihrer Heimat – wird aus rein ideologischen Gründen von Ihnen vollständig ignoriert. Zu einer wirklich sachlichen und ideologiefreien Diskussion über etwaige Verbesserungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Lösung des wirklich drängenden Problems schlecht regulierter Migration nebst Verbesserung der Integration in unsere Gesellschaft trägt Ihr Antrag nichts bei. Selbstverständlich sehen auch wir, dass die derzeitige Ausgestaltung der Anspruchseinbürgerung – das ist aber ein völlig anderes Feld – stellenweise durchaus kritisch zu hinterfragen ist. Die Staatsbürgerschaft sollte immer missbrauchssicher ausgestaltet sowie an ausreichende Integrationsleistungen und an einen angemessenen Spracherwerb geknüpft werden. Darüber kann, darüber muss man auch diskutieren. Aber dass Ihr Antrag unter einer irreführenden Überschrift die Elemente des Juni 2026 121 Abstammungsprinzips, des Geburtsortprinzips und auch noch der Anspruchseinbürgerung bunt miteinander vermischt, macht das alles insgesamt nicht besser und hilfreicher, wenn man eine ernsthafte, sachliche Diskussion führen will. (Lena Kotré [AfD]: Weil wir grundlegende Reformen brauchen!) Das hat mit der Lebensrealität nichts zu tun, und die ist nun einmal so, wie sie ist: Hier wachsen Kinder auf, die nichtdeutscher Abstammung sind. Sie haben hier ihre Heimat, und Sie wollen sie ausgrenzen. Was Sie hier vortragen, hat nichts mit der Lebensrealität, sondern nur mit Ihrem ideologisch geprägten Wunschdenken zu tun. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Natürlich gibt es im Zusammenhang mit der Migration und der Integration erhebliche Probleme. Das sehen wir auch. Aber Ihr Antrag führt völlig in die Irre. Tut mir leid, den müssen wir ablehnen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Genilke spricht für die CDU-Fraktion. Bitte sehr. Rainer Genilke (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzte Satz von Herrn Lüders hat mir besonders gefallen: „Ihr Antrag führt völlig in die Irre.“ Dem kann ich mich nur anschließen. Bereits der Titel des vorliegenden Antrags macht deutlich – das haben Sie auch festgestellt –, worum es eigentlich geht, nämlich nicht um eine nüchterne Verbesserung des geltenden Rechts, nicht um einen realistischen Beitrag zur Ordnung und Steuerung der Migrationspolitik, sondern um ein weiteres Schaufenster der AfD. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Dabei geht es um ein ernstes Thema, denn die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein hohes Gut. Sie steht ganz bewusst nicht am Anfang, sondern am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses. Wer Deutscher werden will, muss unsere Sprache sprechen – B1 ist hier der Standard –, für seinen Lebensunterhalt einstehen, unsere Rechts- und Werteordnung anerkennen und sich zu unserem Land bekennen. Er muss einen Einbürgerungstest machen, er muss natürlich und selbstverständlich eine geklärte Identität haben, und er muss auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Aber gerade weil die Staatsangehörigkeit ein hohes Gut ist, eignet sie sich nicht für Symbolpolitik, Pauschalurteile und rechtlich fragwürdige Maximalforderungen. (Beifall CDU und SPD) Doch genau das enthält der Antrag. Sein Inhalt ist im Übrigen auch nicht neu. Die AfD hat zwei sehr ähnliche Anträge bereits im Deutschen Bundestag eingebracht. Dort wurden sie beraten und im Übrigen abgelehnt. Mit anderen Worten: Was hier vorliegt, ist im Kern ein bundespolitisch bereits behandeltes und abgelehntes AfD-Programm, jetzt noch einmal als landespolitischer Antrag verpackt. (Andreas Galau [AfD]: Unglaublich!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zuständigkeit für das Staatsangehörigkeitsrecht liegt allein beim Bund. Natürlich darf ein Landtag politische Signale senden – das können Sie tun –, aber es macht einen Unterschied, ob der Landtag konkrete Interessen Brandenburgs vertritt oder ob er zum Wiederholungslautsprecher für bereits abgelehnte Bundestagsinitiativen der AfD gemacht werden soll. Für Letzteres stehen wir nicht zur Verfügung. Entscheidend ist doch, dass der Bund bereits gehandelt hat. Die sogenannte Turboeinbürgerung nach drei Jahren ist abgeschafft. (Daniel Münschke [AfD]: Und jetzt?) Eine Einbürgerung ist frühestens nach fünf Jahren möglich und auch nur dann, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Genau das entspricht unserem Grundsatz: Einbürgerung muss an nachhaltige Integration geknüpft sein. Sie darf kein Schnellverfahren sein, sie darf aber auch nicht durch pauschale Abschottung ersetzt werden. Wir als Union haben immer gesagt: Wer sich integriert, wer arbeitet, wer unsere Sprache spricht, wer sich zu unserem Grundgesetz bekennt und wer Teil unseres Gemeinwesens werden will, der soll eine faire, rechtssichere Perspektive erhalten. Wer unsere Regeln missachtet, wer Straftaten begeht, wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, der darf nicht eingebürgert werden. Ich habe auch den Eindruck, dass die AfD mit diesem Antrag ziemlich spät dran ist, denn das Thema verliert an Relevanz. Die Zahl der Asylanträge in Deutschland sinkt deutlich. (Lars Hünich [AfD]: Es geht doch um Einbürgerung!) Im Mai 2026 wurden beim BAMF 5 556 Erstanträge registriert, knapp 30 % weniger als im Mai des Vorjahres. Das zeigt, ordnungspolitische Maßnahmen wirken durchaus: Grenzkontrollen, beschleunigte Verfahren, konsequente Rückführung und die Aussetzung falscher Anreize sind der richtige Weg. Ich bin mir im Übrigen sicher, dass der Sozialminister die Zahl der Abschiebungen sukzessive noch erhöhen wird. Dazu wird auch das am BER entstehende Behördenzentrum einen Beitrag leisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten uns davor hüten, dass die Debatte über Staatsangehörigkeit auf Misstrauen, Generalverdacht und Spaltung reduziert wird. Natürlich müssen wir über Fehlentwicklungen sprechen, natürlich müssen wir verhindern, dass Menschen eingebürgert werden, die unsere Werteordnung aus vollem Herzen ablehnen, (Dennis Hohloch [AfD]: Warum machen Sie es nicht?) natürlich brauchen wir eine konsequente Rückführung derer, die kein Aufenthaltsrecht haben, und natürlich müssen unsere Behörden in die Lage versetzt werden, Identität, Straffreiheit, Verfassungstreue und Integrationsleistung sorgfältig zu prüfen. Für Brandenburg ist entscheidend, dass wir unsere Kommunen entlasten, Verfahren beschleunigen, Ausreisepflichten durchsetzen, Integration dort einfordern, wo Menschen dauerhaft bleiben, und unsere Sicherheitsbehörden stärken. Das ist verantwortungsvolle Innenpolitik. Dieser Antrag leistet eben keinen Beitrag dazu. Er wiederholt Forderungen, die auf Bundesebene bereits abgelehnt worden sind, er ignoriert, dass Turboeinbürgerungen bereits abgeschafft sind, und er unterschlägt, dass die Zahl der Asylgesuche aktuell sinkt. Ich darf vielleicht auch daran erinnern – ich habe noch ein paar Sekunden Redezeit –: Ich war heute mit Herrn Nothing in einer Klasse des Oberstufenzentrums. Dort hat uns eine junge Dame, die jetzt seit vier Jahren in Deutschland wohnt und offensichtlich einen sozialen Beruf erlernt, genau das gefragt: Warum sie – nach Ihrem Dafürhalten; wenn das von der Abstammung abhängig ist – eigentlich nie eingebürgert werden darf? Ich finde, dass solche Menschen integriert gehören. Die ganze Klasse hat das nicht verstanden. Vielleicht verstehen Sie es. – Insofern danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wilke. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist so unendlich komplex, dass ich über einige Dinge nur fix drübergehe: die Tatsache, dass die deutsche Geschichte vielfältig ist und es zumindest erwähnenswert ist, dass ein deutscher Nationalstaat in eigentlichen Sinne erst Ende des 19. Jahrhunderts entstand, Deutschland vorher also ein Vielvölkerstaat war; die Tatsache, dass wir, wenn wir über das Gebiet reden, in dem wir leben, über das ehemalige Preußen sprechen, in dem eine sehr gesteuerte Migrationspolitik verfolgt wurde, unter anderem um die Armee aufzufüllen, wodurch dann auch andere Menschen zur Staatsbürgerschaft gekommen sind – die Tatsache also, dass die Menschen des Landstrichs, in dem wir hier leben, genauso wie die Menschen des restlichen Bundesgebiets geschichtlich schwerlich einer Blutlinie entstammen können, wie Sie sie hier irgendwie zu konstruieren versuchen. (Zurufe von der AfD) Ich verzichte auch darauf, ausführlicher darauf einzugehen, wie Länder wie die USA, Kanada und Australien entstanden sind und was es brächte, bei denen Ihr Recht des Blutes als Maßstab anzusetzen. Dass diese Länder nicht dem Untergang geweiht sind, ist, glaube ich, so weit klar. (Zurufe von der AfD) Viel wichtiger ist mir, einige Dinge klarzustellen, die Sie hier fälschlicherweise in den Raum stellen. Durch Begrifflichkeiten wie „Masseneinbürgerung“ tun Sie so, als ginge es tatsächlich um Massen. Ich frage Sie, Frau Kotré – ich weiß nicht, ob es gestattet ist –: Können Sie mir sagen, wie viele Menschen seit 1991 in Brandenburg eingebürgert wurden? Ist Ihnen diese Zahl bekannt? – Sie ist Ihnen wahrscheinlich nicht bekannt. Ich helfe Ihnen sehr gern auf die Sprünge: Seit 1991 waren es 46 814 Menschen. Dazu muss man wissen, dass ungefähr in der ersten Hälfte dieser Zeitspanne vor allem Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eingebürgert wurden. Wenn man das in Prozent rechnet, sind es 1,8 % der Bevölkerung des Landes Brandenburg. Das ist Ihre „Masseneinbürgerung“, von der Sie hier fabulieren. Mit Verlaub, das ist nicht sachgerecht. (Beifall SPD und CDU) Darüber hinaus tun Sie immer so, als handelte es sich dabei um den Personenkreis, den Sie hier so gern herausstellen wollen. Aber ich sage Ihnen: Allein im Jahr 2025 waren von den Menschen, die eingebürgert wurden, 37 Bulgarinnen und Bulgaren, vier aus Dänemark, 13 aus Frankreich, 20 aus Italien, 197 aus Polen. Übrigens wurden spannenderweise 175 Menschen aus den USA eingebürgert. Das heißt, auch das Bild der Menschen, das Sie hier bewusst zeichnen wollen, um Einbürgerung in dieser Weise zu framen, ist genauso wenig sachgerecht. (Dennis Hohloch [AfD]: Was Sie machen, ist unterkomplex!) Die Einbürgerung in diesem Land verläuft deutlich differenzierter. (Beifall SPD und CDU) Nun will ich auch ganz klar sagen: Wir hätten ein Problem in diesem Land, wenn die Einbürgerung so liefe, wie Sie es skizzieren. Aber es gibt sogar das Rückabwicklungsrecht für Einbürgerung. (Dennis Hohloch [AfD]: Das wissen wir, und das werden wir nutzen!) Zehn Jahre lang, wenn sich herausstellt, dass dabei Falschangaben gemacht wurden und dass sie unzulässig war, kann eine Einbürgerung noch zurückgenommen werden. Die Voraussetzungen hat Herr Genilke korrekt beschrieben. Sie sind gar nicht so geringfügig. Dann zu dem, was Sie in Ihrem Antrag bezüglich des C1-Niveaus fordern – (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) bevor Sie gleich aufschreien; das sage ich wirklich mit allem Respekt –: Dieses C1-Niveau erfüllen nicht einmal alle Menschen in diesem Plenarsaal. Und das ist auch in Ordnung, (Beifall SPD und CDU) weil dieses Plenum den Querschnitt der Bevölkerung abbilden soll. Wir brauchen in diesem Land nicht nur Akademikerinnen und Akademiker. Dem, was Sie als Maßstab ansetzen, werden nicht alle gerecht, und das brauchen sie auch nicht, weil man auch mit B1-Niveau sehr gut durch das Leben und dieses Land kommt und auch eine Bereicherung der Gesellschaft darstellen kann. (Beifall des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Der wesentliche Punkt, in dem wir uns unterscheiden – ich freue mich ja sehr über die Redebeiträge, die hier bisher gehalten wurden –, ist die Frage, welches Land wir für Menschen, die hier eine Perspektive suchen, sein wollen. Ich blicke auf die Juni 2026 123 Präsidentin. Wir beide haben eine Veranstaltung erlebt – einige von Ihnen waren dabei –, die zentrale Einbürgerungsveranstaltung in diesem Land. Ich empfehle Ihnen wirklich: Kommen Sie einmal dorthin! Kein Einziger von Ihnen war dabei. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Vielleicht als kleiner Anreiz, falls Ihnen das dabei hilft, dort hinzukommen: Da wird sogar die Nationalhymne gespielt; das dürfte Ihnen gefallen. (Beifall SPD und CDU) Auf der zentralen Einbürgerungsveranstaltung haben wir sehr viele Menschen erlebt, die die Einbürgerung bekommen haben. Ich habe nur Menschen getroffen, mit denen ich mich hervorragend verständigen konnte. Dann gab es ein Gespräch mit zwei Menschen auf der Bühne, die ihren Weg zur Einbürgerung skizziert haben. Das waren Menschen, die eine Ausbildung gemacht haben, die hier arbeiten, die straffrei waren, die stolz darauf waren, diesen Weg gegangen zu sein, die gesagt haben: Das war mein Leitstern. Ich habe mich hier eingebracht und bin diesen Weg gegangen, um die Einbürgerung zu bekommen, weil ich dieses Land toll finde und weil ich Teil dessen sein wollte. – Sie haben es bekommen. Sie haben sogar skizziert, wie manche aus ihrem Freundeskreis die Einbürgerung nicht bekommen haben, weil sie diesen Weg so nicht gegangen sind, und dass sie deswegen umso stolzer darauf sind, dass sie es geschafft haben, weil sie eben gemerkt haben, dass es belohnt wird, wenn man sich in diesem Land anstrengt und diesen Weg geht. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte auch der Maßstab sein: Menschen, die Teil des Landes sein wollen, die sich in dieser Weise einbringen und es bereichern wollen. Ihre undifferenzierte Betrachtung von Einbürgerung wird der Realität nicht gerecht. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Kotré, Sie haben noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. Drei Minuten sind es. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin, dann fasse ich mich kurz. – Frau Wolff, Sie haben gesagt, das Abstammungsprinzip sei der Regelfall. Das ist eben nicht der Regelfall. Der Regelfall ist, dass es durch das Geburtsprinzip ergänzt wird. Nach dem Reinfall zu Anfang des Jahres, als Sie nämlich noch skandalisieren wollten, dass ich überhaupt vom Abstammungsprinzip gesprochen habe – ich habe mir das Video gerade noch einmal angesehen –, indem Sie gesagt haben, das sei die Grundlage der Nürnberger Rassengesetze, haben Sie sich offenbar ein bisschen, aber nicht ausreichend informiert. Sie haben hier gefährliches Halbwissen zutage treten lassen. Dafür können Sie nichts, aber lassen Sie nächstes Mal vielleicht einfach jemand anderen aus Ihrer Fraktion dazu sprechen. (Beifall AfD) Herr Lüders, Sie haben mich gefragt, ob ein Kind, das keine deutschen Eltern habe, hier deutsch werden könne. Das liegt natürlich im Ermessen des Staates. Wir wollen eine Ermessenseinbürgerung. Aber selbst, wenn wir sagen, ein Kind nichtdeutscher Eltern kann nicht deutsch werden, ist das keine Ausgrenzung, sondern legitim, dann können wir das so sagen. Es besteht kein Menschenrecht darauf, einen deutschen Pass zu bekommen. Das ist einfach ein Fakt. (Beifall AfD) Wenn Sie sagen, wir würden ganz viele Dinge in diesen Antrag werfen, antworte ich: Ja, natürlich, weil wir eine grundlegende Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes brauchen. Wir haben Ihnen ganz viele Punkte aufgeführt, die wir ändern wollen. Sie alle haben aber miteinander zu tun; sie sind ja nicht sachfremd. Wenn Sie das zusammen erfassen, sehen Sie, dass das, was wir wollen, genau das ist, was auch die Bevölkerung draußen möchte. Noch ganz kurz zu Herrn Wilke, der den Vielvölkerstaat angeführt hat. Da haben Sie ja völlig recht, aber diese Migration war gesteuert, diese Migration war nicht kulturfremd, und die Migranten, die vor Jahrhunderten gekommen sind, haben sich über Jahrhunderte hier assimiliert. Sie sind ja gar nicht das Problem. Wir haben ein Problem mit kulturfremder Migration. Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit 83 150 Syrer eingebürgert, Menschen, die eigentlich gar nicht mehr hier sein dürften. (Beifall AfD) Sie sind über ein Asylrecht hierhergekommen. Dieser Grund ist weggefallen, und sie müssten das Land verlassen. Stattdessen wurden sie eingebürgert. Da läuft etwas grundlegend falsch. Ihre als Witz getarnte Arroganz bezüglich dessen, dass es hier Menschen gebe, die ein Sprachniveau nicht erfüllten, haben Sie schon letztes Mal gebracht. Das hat also schon einen ganz langen Bart. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber wenn Sie sagen, es gebe genügend deutsche Analphabeten, dann sage ich: Dann müssen wir ja nicht noch in andere Länder gehen und Analphabeten aus anderen Ländern hierherholen, sehr geehrter Herr Wilke. (Beifall AfD) Ich kann Sie noch einmal auffordern: Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Und ganz zuletzt kann ich Ihnen noch sagen: Send them back! – Danke schön. (Beifall AfD – Uwe Adler [SPD]: Das wird ja ein tolles Video, Frau Kollegin!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag „Wiederherstellung des Abstammungsprinzips – Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unverzüglich auf den Weg bringen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2938 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag ohne Stimmenthaltungen mit Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich schließe damit Tagesordnungspunkt 19. Bevor ich die Plenarsitzung unterbreche und Sie in den wohlverdienten Feierabend entlasse, informiere ich Sie über die interfraktionelle Verständigung, dass die Tagesordnungspunkte 22 und 27 auf die Septembersitzung vertagt werden. Des Weiteren informiere ich Sie darüber, dass die dritte Lesung des Vierten Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung als letzter Tagesordnungspunkt mit Redezeiten nach Variante 1 – also für alle jeweils drei Minuten – aufgerufen wird. Ich unterbreche die 35. Sitzung gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung. Wir setzen die Sitzung morgen früh um 9:30 Uhr fort. Ich weise auf die Sondersitzung des Hauptausschusses um 21 Uhr, nach dieser Plenarsitzung, in Raum 1.070 hin und wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Unterbrechung der Sitzung am 18.06.2026: 20:39 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung am 19.06.2026: 09:31 Uhr) Vizepräsident Daniel Münschke: Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie sowie alle Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und hier im Saal zur Fortsetzung der 35. Sitzung des Landtages Brandenburg (Unruhe) – und darf Sie bitten, etwas zur Ruhe zu kommen. Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige oder zeitweilige Abwesenheit von Frau Ministerin Mittelstädt, Herrn Minister Dr. Redmann und Frau Ministerin Schneider sowie der Damen und Herren Abgeordneten Hanko, Hildebrandt, Kubitzki, Roth und von Ossowski angezeigt. (Unruhe) – Wenn alle Abgeordneten Platz genommen haben und etwas Ruhe eingekehrt ist, werde ich beginnen. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf. TOP 20: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend nachbessern – Versorgungssicherheit statt Sozialabbau Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2889 (3. Neudruck) in Verbindung damit: Gesundheitsversorgung in Brandenburg jetzt sichern – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kritisch begleiten und auf Brandenburger Bedürfnisse anpassen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2932 und Einspruch gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat – finanzielle Mehrbelastung von gesetzlich Krankenversicherten verhindern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2940 Die Aussprache beginnt für die BSW-Fraktion Herr Abgeordneter Kutsche. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen wunderschönen guten Morgen, auch an die Gäste! Deutschland steht vor wichtigen Weichenstellungen, und ich denke, wir können das eine oder andere noch in die richtige Richtung bewegen, wenn sich die Menschen bewegen lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen eine stabile Finanzierung; darüber besteht kein Zweifel. Aber versuchen Sie einmal, einer Mutter in Ludwigsfelde zu erklären, dass weitere Einsparungen unvermeidlich seien, während sie sich fragt, in welches Krankenhaus sie ihr krankes Kind künftig überhaupt noch bringen kann. (Beifall BSW) Versuchen Sie einmal, einem Rentner in der Uckermark zu erklären, dass längere Wege zur Behandlung der Preis für diese Reform seien – erklären Sie das einem Menschen, für den der Weg zum Facharzt schon heute einen halben Tagesausflug bedeutet. Oder erklären Sie einer Alleinerziehenden, warum sie künftig noch länger auf einen Arzttermin warten soll. Für die Betroffenen bedeutet das keine Strukturreform, sondern eine Verschlechterung der Versorgung. Diese Menschen haben jahrzehntelang Beiträge gezahlt. Dass heute Arztpraxen schließen, Krankenhäuser ums Überleben kämpfen und die Juni 2026 125 medizinische Versorgung auf dem Land immer löchriger wird, haben nicht sie zu verantworten. Es ist das Ergebnis politischer Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, die Lage in Brandenburg ist schon heute angespannt. Brandenburg ist ein Flächenland mit einer älter werdenden Bevölkerung, einer vergleichsweise geringen Arztdichte und wachsenden Versorgungslücken. Viele Krankenhäuser schreiben schon heute rote Zahlen, zahlreiche Praxen finden keinen Nachfolger, und die Wege und Wartezeiten werden länger. Ausgerechnet in dieser Situation kommen die Krankenhausreformen und nun das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Doch dieses Gesetz stabilisiert vor allem eines: den Druck auf diejenigen, die unsere Gesundheitsversorgung täglich tragen, und das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall BSW) Die Menschen hören von Zentralisierung, sie hören von Klinikschließungen, sie hören von längeren Wegen, sie hören von Kürzungen, und sie fragen sich, ob ihre medizinische Versorgung morgen noch genauso verfügbar sein wird wie heute. Und diese Sorgen sind berechtigt, denn wenn Leistungen aus Krankenhäusern verlagert und gleichzeitig ambulante Strukturen geschwächt werden, entsteht kein Strukturwandel, es entstehen Versorgungslücken. Patienten werden nicht 10 % weniger krank, wenn man 10 % der Leistungen kürzt. Wer Menschen versorgt, darf dafür nicht bestraft werden. Und wer Krankenhäusern Geld in dieser Größenordnung entzieht, riskiert Versorgungslücken, besonders im ländlichen Raum. Genau deshalb haben sich die Länder im Bundesrat ungewöhnlich geschlossen gegen wesentliche Teile dieses Gesetzentwurfs gestellt. Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von CDU, SPD und CSU haben vor den Folgen gewarnt. Sie warnen vor Versorgungslücken, sie warnen vor einer Überforderung der Krankenhäuser, sie warnen vor Belastungen für Arztpraxen, und sie warnen vor einer Schwächung der ambulanten Versorgung. Sie haben recht damit. Die Kritik kommt nämlich nicht von einer politischen Seite, sondern sie kommt aus den Ländern. Sie kommt von CDU-Gesundheitsministern, sie kommt von SPD-Gesundheitsministern, sie kommt von Ministerpräsidenten in Regierungsparteien, sie kommt von Krankenhausgesellschaften, sie kommt von Ärzten und Pflegeeinrichtungen, und sie kommt – vor allem – von den Beschäftigten aus den Krankenhäusern. Die eigentliche Frage lautet daher nicht mehr: „Gibt es Kritik an diesem Gesetzentwurf?“, die eigentliche Frage lautet: „Nehmen CDU und SPD ihre eigene Kritik ernst?“ (Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Natürlich nicht!) Denn wenn die Warnungen der eigenen Gesundheitsminister richtig sind – und das sind sie –, muss darauf politisches Handeln folgen. Wer heute vor Versorgungslücken warnt, kann morgen nicht zustimmen. Wer heute vor Klinikschließungen warnt, kann morgen nicht schweigen. Wer heute die Unterfinanzierung versicherungsfremder Leistungen kritisiert, kann morgen nicht so tun, als sei das Problem plötzlich verschwunden. Deshalb geht es nicht mehr nur um Gesundheitspolitik, es geht um politische Glaubwürdigkeit. Meine Damen und Herren, die Krankenhausfrage ist das größte Problem dieser Reform. Über 5 Milliarden Euro sollen den Krankenhäusern entzogen werden. Viele Krankenhäuser schreiben, wie gesagt, bereits jetzt rote Zahlen. Krankenhausgesellschaften warnen vor einem finanziellen Flächenbrand. Gleichzeitig erwarten wir von diesen Häusern, dass sie investieren, sich spezialisieren, Personal halten und die Krankenhausreform umsetzen. Wie soll das funktionieren, wenn Sie ihnen gleichzeitig die finanziellen Grundlagen entziehen? Krankenhäuser, die heute schon ums Überleben kämpfen, können keine Milliardeninvestitionen für ihren Umbau stemmen. Das ist kein Strukturwandel, das ist Überforderung des Systems. (Beifall BSW) Die Bundesregierung begründet dieses Gesetz mit der schwierigen finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Ja, die Finanzlage ist ernst. Aber da müssen wir auch über die Ursachen sprechen. Seit Jahren finanziert die gesetzliche Krankenversicherung Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müssten. Der Bund bestellt Leistungen, bezahlt sie aber nicht vollständig und reicht die Rechnungen an Beitragszahler, Arbeitgeber und Krankenkassen weiter. Das ist weder gerecht noch vernünftig. Deshalb fordern die Länder völlig zu Recht, dass der Bund die versicherungsfremden Leistungen vollständig finanziert. Die eigentliche Auseinandersetzung verläuft deshalb nicht zwischen Sparen und Nichtsparen, sie verläuft zwischen den Fragen, wer die Verantwortung übernimmt und wer die Rechnung bezahlt. Doch über Geld wird in Deutschland offenbar sehr unterschiedlich gesprochen. Seit Monaten hören die Menschen, dass für Krankenhäuser kein Geld da sei – für Arztpraxen sei kein Geld da, für Pflegeeinrichtungen sei kein Geld da, für die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen sei kein Geld da. Gleichzeitig werden für Aufrüstung innerhalb kürzester Zeit Hunderte Milliarden Euro mobilisiert. (Beifall BSW) Ich sage ausdrücklich: Sicherheit ist wichtig, aber Sicherheit ist mehr als militärische Sicherheit. Sicherheit bedeutet auch, im Krankheitsfall versorgt zu werden. Sicherheit bedeutet, dass das nächste Krankenhaus erreichbar bleibt. Sicherheit bedeutet, zeitnah einen Arzttermin zu bekommen. Sicherheit bedeutet, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten. Sicherheit bedeutet, darauf vertrauen zu können, dass medizinische Versorgung nicht vom Wohnort oder vom Geldbeutel abhängt. Wer über Sicherheit spricht, darf Gesundheitsversorgung und soziale Sicherheit nicht an den Rand drängen. Die Menschen verstehen genau – sehr genau! –, wenn für das eine unbegrenzt Geld vorhanden ist, während bei ihrer Gesundheitsversorgung angeblich jeder Euro zweimal umgedreht werden muss. Deshalb geht es in dieser Debatte nicht nur um Zahlen, es geht um politische Prioritäten und um Vertrauen. „Reform“ darf nicht zum Synonym für „Kürzungen“ werden. Meine Damen und Herren von der CDU und der SPD, die Entscheidung fällt am Ende nicht im Bundesrat, die Entscheidung fällt im Deutschen Bundestag. Deshalb reicht es nicht, die Kritik der Länder wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, deshalb reicht es nicht, Verständnis für die Sorgen der Krankenhäuser zu äußern. Wer die Probleme erkennt, muss auch bereit sein, Konsequenzen daraus zu ziehen. Wer heute vor den Folgen dieses Gesetzes warnt, sollte morgen auch bereit sein, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sonst bleibt von der Kritik am Ende nur ein Protokollvermerk. Die Menschen erwarten aber keine Protokollvermerke, sie erwarten Konsequenzen. Dann muss nachverhandelt werden, dann muss korrigiert werden, und dann muss gehandelt werden. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung und den Regierungsfraktionen, dass sie ihren Einfluss wahrnehmen und nutzen. Sie stellen die Regierung in Brandenburg, Ihre Parteien stellen die Regierung in der Bundesregierung. Nutzen Sie Ihren Einfluss, sprechen Sie mit Ihren Bundestagsabgeordneten, machen Sie deutlich, dass Brandenburg keine weitere Schwächung seiner Gesundheitsversorgung akzeptieren kann. Wenn die Bundesregierung nicht bereit ist, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, unterstützen Sie die Anrufung des Vermittlungsausschusses! Denn eines ist klar: Für die Folgen dieses Gesetzes werden die Menschen am Ende niemanden in den Ministerien verantwortlich machen, sie werden die Parteien verantwortlich machen, die regieren, und das sind CDU und SPD. Deshalb ist jetzt nicht die Zeit für wohlklingende Besorgnis. Jetzt ist die Zeit, Verantwortung zu übernehmen. – Vielen Dank zunächst. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Danke sehr. – Die Aussprache setzt für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Dr. Gruhn fort. (Beifall SPD) Dr. Jouleen Gruhn (SPD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hat das Bundesgesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung hier mit uns in Brandenburg zu tun? Wenn Menschen krank werden, fragen Sie ja nicht zuerst nach dem Beitragssatz ihrer Krankenkasse. Sie fragen: Bekomme ich im Notfall einen Arzttermin? Ist das Krankenhaus in der Nähe? Ist die Arztpraxis für mich überhaupt erreichbar? Genau deshalb sage ich zu Beginn ganz deutlich: Die Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge ist wichtig und notwendig, aber wenn Beitragsstabilität am Ende mit einer schlechteren Versorgung bezahlt werden soll, ist das kein Erfolg, sondern ein gesundheitspolitischer Fehlschlag. Gesundheit ist keine Kostenstelle. Gesundheit ist Daseinsvorsorge, und diese Daseinsvorsorge müssen wir für Brandenburg sichern. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski [WfB-Gruppe]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit Jahren angespannt. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein dauerhaft tragfähiges Fundament stellen will. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Aber ein richtiges Ziel macht noch keinen guten Gesetzentwurf, und darum ist es gut, dass sich die Bundestagsfraktionen jetzt mehr Zeit nehmen wollen, um alle Wortmeldungen aller Akteure im Gesundheitswesen auszuwerten und erst später zu einer fundierten Entscheidung zu kommen. Der vorliegende Entwurf kann also nur ein erster Schritt sein (Zuruf des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) – das wussten wir noch gar nicht, oder? Ja, das ist neu –, denn er setzt vor allem auf kurzfristige Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben. Was bislang fehlt, sind die notwendigen strukturellen Antworten auf die eigentlichen Probleme unseres Gesundheitssystems. Die entscheidende Frage lautet doch: Wie schaffen wir es, Beiträge zu stabilisieren, ohne die Versorgung vor Ort zu verschlechtern? Genau hier sehen wir in Brandenburg erheblichen Nachbesserungsbedarf. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Wir sind ein Flächenland mit einer immer älter werdenden Bevölkerung, einer vergleichsweise geringen Arztdichte und langen Wegen zu medizinischen Einrichtungen. Bereits heute haben viele Menschen Schwierigkeiten, einen Haus- oder einen Facharzt zu finden. Gleichzeitig stehen viele Krankenhäuser unter erheblichem finanziellen Druck; sie werden gehört, meine Damen und Herren. Wer unter diesen Bedingungen ausschließlich auf Kostendämpfung setzt, riskiert Versorgungseinbußen dort, wo die Menschen schon heute mit Versorgungsengpässen konfrontiert sind. Deshalb unterstützen wir die Landesregierung dabei, das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch und konstruktiv zu begleiten und die gesundheitliche Daseinsvorsorge in Brandenburg in den Mittelpunkt zu stellen. (Beifall SPD) Natürlich kann eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gelingen, wenn versicherungsfremde Leistungen weiterhin im großen Ausmaß über die Beiträge der Versicherten finanziert werden. Hier besteht Handlungsbedarf auf Bundesebene. Meine Damen und Herren, zum Antrag der AfD-Fraktion: Ein erheblicher Teil der Forderungen ist keineswegs neu, wird aber als AfD-exklusiv präsentiert. Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wird längst bundesweit diskutiert und ist Gegenstand laufender Verfahren und politischer Debatten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das wird „längst diskutiert“! Das muss gelöst werden!) Was die AfD jedoch verschweigt: Die Probleme unseres Gesundheitswesens lassen sich nicht durch die Benennung eines vermeintlichen Sündenbocks, nämlich des Bürgergeldempfängers, lösen. (Dennis Hohloch [AfD]: Könnte auch die SPD sein!) Besonders problematisch ist ein anderer Punkt: Die AfD lehnt höhere Zuzahlungen ab, fordert aber gleichzeitig Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen. Das ist widersprüchlich und letztlich unsozial. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Juni 2026 127 Denn einer chronisch kranken Rentnerin ist es völlig egal, ob eine zusätzliche finanzielle Belastung Zuzahlung oder Selbstbehalt heißt. Zahlen muss sie ja am Ende trotzdem. Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf einem einfachen Grundsatz: Starke Tragen mehr, Schwächere werden geschützt. Genau dieses Solidarprinzip wird durch solche Vorschläge infrage gestellt, und das können wir nicht wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zum Antrag der BSW-Fraktion: Ich weiß gar nicht, auf welchen Antrag ich eingehen soll, es ist, glaube ich, mittlerweile die dritte oder vierte Version, die uns vorliegt. Was immerhin gelungen ist, ist, die Probleme zutreffend zu beschreiben. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Eine Antwort auf die Frage aber, wie die Finanzierungslücke konkret geschlossen werden soll, bleibt der Antrag weitgehend schuldig. Er liest sich eher wie ein Appell an die Bundesregierung als wie ein konkretes gesundheitspolitisches Konzept für Brandenburg. Der Vorredner wähnt sich also im Bundestag, aber nicht einmal die AfD-Fraktion hat geklatscht, meine sehr geehrten Damen und Herren; das sollte Ihnen zu denken geben. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Lars Hünich [AfD]: Was?!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen nicht nur eine Reform der Finanzierung, sondern eine Reform der Versorgungsstrukturen. Die Krankenhausreform und die Ambulantisierung können nur erfolgreich sein, wenn die ambulante Versorgung gestärkt wird. Es wäre ein schwerer Fehler, Leistungen aus Krankenhäusern zu verlagern und gleichzeitig Praxen, Psychotherapeuten und andere fachärztliche Einrichtungen unter Druck zu setzen. Gerade Brandenburg braucht starke und zukunftsfeste Versorgungsstrukturen, die ambulante und stationäre Einrichtungen sinnvoll miteinander verbinden. Deshalb – das machen wir konkret – unterstützen wir den Ausbau von Polikliniken, Primärversorgungszentren und anderen modernen Versorgungsformen hier in Brandenburg. Die geplante Förderrichtlinie des Bundes muss konsequent darauf ausgerichtet sein, leistungsfähige Gesundheitsnetzwerke aufzubauen und dauerhaft zu sichern. Denn für Menschen ist nicht entscheidend, ob eine Leistung ambulant oder stationär erbracht wird; entscheidend ist, dass sie wohnortnah, verlässlich und in hoher Qualität erbracht wird. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist notwendig. Sie wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn finanzielle Solidarität und Versorgungssicherheit gemeinsam gedacht werden. Ja, wir wollen stabile Beiträge, aber nicht auf Kosten der Patientinnen und Patienten. Ja, wir wollen Reformen, aber nicht zulasten des ländlichen Raums. Vor allem aber wollen wir ein Gesundheitssystem, das auch künftig eine hochwertige und wohnortnahe Versorgung aller Menschen in Brandenburg leistet. Dafür setzen wir uns mit unserem Antrag ein. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Vizepräsident Daniel Münschke: Danke sehr. – Der Abgeordnete Dr. Berndt hat das Wort für eine Kurzintervention. (Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Sozialstaat basiert auf Solidarität, aber in erster Linie basiert er auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Genau diese beiden Dinge, die Solidarität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, machen Sie, Frau Gruhn, mit Ihrer SPD und der CDU kaputt. Wenn die Bürgergeldempfänger aufgrund von Bundesgesetzen die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen, der Bund das nicht bezahlt und die gesetzlich Versicherten für die Versorgung von Bürgergeldempfängern, von denen die Hälfte Ausländer sind, 12 Milliarden Euro aufbringen müssen, ist das ein Schlag ins Gesicht eines jeden regulären Kassenbeitragszahlers. (Beifall AfD) Das zerstört die finanzielle Kraft der Krankenkassen, und vor allem ist das ein Prinzip der Ungerechtigkeit, das den Sozialstaat kaputtmacht. Und, Frau Gruhn: Dass darüber diskutiert wird, und zwar schon lange, wissen wir. Sie diskutieren über dieses und jenes, aber Sie tun nichts. (Beifall AfD) Sie sind reformunfähig. SPD und CDU sind reformunfähig! Deswegen gibt es die AfD und deswegen ist die AfD so stark geworden. (Beifall AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Frau Abgeordnete Dr. Gruhn möchte antworten. Bitte sehr. Dr. Jouleen Gruhn (SPD): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Die AfD arbeitet mit haltlosen Unterstellungen. (Zurufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Dennis Hohloch [AfD]) Natürlich tun wir etwas, natürlich tun wir sehr viel. Ich werde jetzt nicht auf Ihr Bürgergeldempfänger-Bashing eingehen – das mache ich nicht. (Zurufe der Abgeordneten Heiko Gehring und Marlon Deter [AfD]) Der Bund tritt aber bereits in diesem Jahr in die Finanzierung der Beiträge für die Bürgergeldempfänger ein. Ja, das macht er tatsächlich. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, mit einem Witzbetrag!) Das ist auch Bestandteil des Gesetzentwurfes, über den wir heute sprechen. Das ist die Wahrheit – und nicht das, was die AfD verkündet. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Natürlich muss der Bund jetzt etwas machen!) Das ist die Wahrheit. Achten Sie genau darauf, was Ihnen die AfD für wahr verkaufen will. (Dennis Hohloch [AfD]: Was Ihnen eine ehemalige BSW-Abgeordnete verkaufen will! – Weiterer Zuruf) Prüfen Sie es selbst, lesen Sie es nach, dann können Sie sich Ihre eigene Meinung gut bilden. (Zuruf des Abgeordneten Marlon Deter [AfD]) Auch im Land Brandenburg wird viel getan, um den Ärztemangel und die strukturellen Probleme in der Versorgung zu beheben. Wir sind mit dem Krankenhaus Templin, einem sektorübergreifenden Versorger, deutschlandweit vorangegangen, als andere Bundesländer nur davon träumen konnten, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene noch gar nicht gegeben waren. Wir haben jetzt Seelow und eine neue medizinische Universität gegen den Ärztemangel. Wir unterstützen die MHB seit über zehn Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und CDU) Wir sind deutschlandweit führend in der Bekämpfung der Probleme. Dass wir unter dem demografischen Wandel leiden, stimmt, aber dass wir nichts tun, stimmt nicht. Also bleiben Sie bitte bei der Wahrheit. – Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und WfB-Gruppe – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Bevor wir in der Aussprache fortfahren, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Marie-und-Hermann-Schmidt-Schule Königs Wusterhausen bei uns im Plenarsaal. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir fahren in der Aussprache fort. Die Abgeordnete Dr. Oeynhausen hat für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall AfD – Die Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen [AfD] trägt einen grünen Blazer – Steeven Bretz [CDU]: Da grünt aber etwas bei Ihnen!) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr? Die Antwort lautet: Wahrscheinlich ja. Denn die Krankenkassen stehen vor einem riesigen Finanzierungsloch von bis zu 19 Milliarden Euro – das sind über 3 Milliarden Euro mehr als das, was uns bislang schöngerechnet wurde. Ja, wir brauchen eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir brauchen eine Reform, die eine Gruppe verschont, nämlich die Versicherten. Sie zahlen bereits jetzt Rekordbeiträge. Doch von dieser rot-schwarzen Landesregierung haben sie nichts zu erwarten: Sie lässt die Krankenversicherten im Regen stehen. Der SPD-Gesundheitsminister spielt Lobbyist für alle, nur nicht für die Versicherten. (Oh! von der Regierungsbank) Vor einigen Tagen musste diese Landesregierung im Bundesrat Farbe bekennen. Gut, Krankenhäuser, Ärzteschaft, Apotheken – dafür hat sie sich halbherzig eingesetzt. Offensichtlich war ihre Sorge zu groß, dass die medizinische Versorgung in Brandenburg noch schlechter würde. Aber wo ist der Einsatz dieser Landesregierung für die Versicherten? Wo ist die rote Linie zugunsten der Beitragszahler? Wo sagt die Landesregierung: „Stopp, bis hierher und nicht weiter!“? Die Antwort lautet: nirgends. Die Krankenversicherten sollen weiter blechen. (Beifall AfD) Zuzahlungen sollen von fünf bis zehn Euro auf 7,50 Euro bis 15 Euro steigen, also um 50 % – für den SPD-Gesundheitsminister kein Problem. Na ja, sein Gehalt ist auch hoch genug, aber viele Brandenburger müssen jeden Euro zweimal umdrehen, da schmerzt sie diese Zuzahlungserhöhung. (Beifall AfD) Die Familienversicherung kann aus Sicht des SPD-Gesundheitsministers auch weg. (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Im April-Plenum hat er uns verraten, wie wenig er von Art. 6 Grundgesetz hält. Dieser Artikel stellt die Ehe und die Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Ich habe die Landesregierung gefragt: Wie viele Familien kommen jetzt nur knapp über die Runden und wie viele würde diese neue Beitragsberechnung überfordern? Wie viele würden gar in den Bereich der Bürgergeldaufstockung rutschen? Antwort: keine; das weiß das Ministerium nicht. Offenbar interessiert diese Landesregierung nicht, wie viele Familien durch ihre Politik zu Sozialfällen werden. Genauso wenig interessiert diese Landesregierung, welche Folgen die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Brandenburg hätte. Fallen Arbeitsplätze weg? Wechseln noch mehr Gutverdiener von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung? Welche Auswirkungen hat das auf den Landeshaushalt? Egal – keine Antwort. Hauptsache, die Kohle fließt weiter irgendwoher. Juni 2026 129 Aber der AfD ist das nicht egal. (Beifall AfD) Uns liegen die Bürger am Herzen. Uns liegen die Beitragszahler am Herzen. Uns liegen die Familien am Herzen. (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]) Deswegen fordern wir ganz klar: Keine Erhöhung der Zuzahlungen, keine Senkung des Festzuschusses beim Zahnersatz, keine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, kein Angriff auf die Familienversicherung, keine Beitragserhöhung im nächsten Jahr! Die Versicherten zahlen jetzt schon mehr als genug. Wer jetzt noch mehr von ihnen fordert, hat wahrlich den Ernst der Lage nicht verstanden. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich begrüße, dass sich die Landesregierung endlich eine AfD-Forderung zu eigen macht: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen und aus Steuern finanziert werden, (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) denn es kann nicht sein, dass die Beitragszahler für die Kosten von Aufgaben aufkommen müssen, die eigentlich der Staat tragen müsste. (Beifall AfD) Beispiel Bürgergeldempfänger: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Frau Gruhn!) Sie sind in der GKV pflichtversichert, aber der Bund zahlt nur ein Drittel der Kosten, die sie tatsächlich bei der Krankenkasse verursachen. Den Rest zahlen die gesetzlich Krankenversicherten. (Lena Kotré [AfD]: Aha!) Bis zu 14 Milliarden Euro jährlich bringen die Versicherten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern auf – 14 Milliarden Euro zweckentfremdete Versicherungsbeiträge. (Beifall AfD sowie Zuruf: Ui!) Noch schlimmer: Die schwarz-rote Bundesregierung lässt die Versicherten für ihre verfehlte Migrationspolitik blechen, denn zwei Drittel der Bürgergeldempfänger haben einen Migrationshintergrund. (Dennis Hohloch [AfD]: Schweinerei!) Die SPD behauptet jetzt, der Bund steige ja bei der Finanzierung ein. Das ist glatte Augenwischerei! (Beifall AfD) 250 Millionen Euro will der Bund dazutun – bei einem Loch von bis zu 14 Milliarden Euro. Auf der anderen Seite kassiert der Bund einen Bundeszuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro ein! (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Was?!) Hören Sie doch auf, die Leute hier so anzulügen! Die SPD verbreitet hier Unwahrheiten! (Zuruf von der AfD: Das können sie gut!) Diese Übernahme der Kosten für Bürgergeldempfänger ist eine bequeme Forderung der Landesregierung, denn der Bund müsste zahlen. Forderungen auf Kosten anderer sind billig! Viel interessanter ist die Frage: Kehrt diese Landesregierung vor ihrer eigenen Haustür? Die Antwort lautet: Nein, tut sie nicht. (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Beispiel Krankenhausstrukturfonds: Das ist ein Fonds, der sich aus Krankenversichertenbeiträgen speist. Allein aus diesem Fonds wurden im Land Brandenburg zweistellige Millionensummen genutzt, um Strukturpolitik zu betreiben. Mehr als 30 Millionen Euro aus diesem Fonds wurden eingesetzt, um über 230 Krankenhausbetten abzubauen. Das heißt, die Krankenversicherten zahlen, damit ihre medizinische Versorgung schlechter wird. Versicherte finanzieren mit ihren Beiträgen den Abbau von Krankenhausbetten. Das ist irre. Diese Selbstbedienung auf Kosten der gesetzlich Krankenversicherten muss aufhören! (Beifall AfD) Besonders ärgerlich ist aber der Pharmalobbyismus, den die Länder betreiben. Dabei macht das Land Brandenburg eifrig mit! Brandenburg fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob sich die geplanten Einsparungen bei Arzneimitteln mit den industriepolitischen Zielen Deutschlands vereinbaren lassen. Ich frage Sie: Seit wann ist Wirtschaftsförderung denn Aufgabe der Krankenversicherten? Seit wann müssen Beitragszahler Industriepolitik finanzieren? Noch nie! Industriepolitik ist Aufgabe des Staates! (Beifall AfD) Aber es kommt noch schlimmer: (Dr. Hans-Christoph Berndt und Dennis Hohloch [AfD]: Was?!) Brandenburg kritisiert, dass die Krankenversicherten einen Minirabatt auf Impfstoffe erhalten sollen. Die Landesregierung befürchtet, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen dann gefährdet sein könnte. Das hat mir die Sprache verschlagen. Hat diese Landesregierung aus der Coronazeit wirklich nichts gelernt? Unternehmen wie BioNTech haben auf Steuerzahlerkosten Milliarden abgesahnt. Jetzt sollen Versicherte mit überhöhten Beiträgen die Entwicklungskosten für die umstrittenen genbasierten mRNA-Impfstoffe bezahlen? Das ist nicht nachzuvollziehen. Deutschland ist für die Pharmaindustrie eine Goldgrube; nur in den USA ist es für sie noch schöner. Das soll jetzt ein klein wenig eingeschränkt werden, und schon springen die Länder in die Bresche – Brandenburg allen voran. So einen Lobbyismus wünsche ich mir auch für die Versicherten. Den gibt es nur mit der AfD! (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Richtig!) Meine Damen und Herren, im Gesundheitssystem lässt sich genug sparen. Erstens: Die versicherungsfremden Leistungen müssen raus; sie müssen aus Steuern finanziert werden. Zweitens: Die Mehrwertsteuer für Arzneimittel muss von 19 auf 7 % gesenkt werden. In anderen europäischen Ländern ist das längst üblich. Drittens: Im Interesse der Patienten müssen wir die Überversorgung abbauen. Ist jede Diagnostik, jede Behandlung und jedes überteuerte Medikament tatsächlich sinnvoll? So könnten wir bis zu ein Drittel der Kosten im Gesundheitswesen sparen. Statt den Lobbyverbänden das Wort zu reden, brauchen wir Politik für die Bürger! Deswegen fordere ich die Landesregierung auf: Setzen Sie sich dafür ein, dass die gesetzlich Krankenversicherten bei diesem Einspargesetz komplett außen vor bleiben. Wenn es nicht anders geht, rufen Sie bitte im Juli den Vermittlungsausschuss an! – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Die Aussprache wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion fortgesetzt. (Beifall des Abgeordneten Corrado Gursch [CDU] sowie vereinzelt Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Jetzt ist es wieder schön!) Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Vorab: Deutschland hat eines der besten und modernsten Gesundheitssysteme der Welt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann von diesem Gesundheitssystem profitieren. Wir sind bei Arzneimitteln, bei der medizinischen Versorgung und bei Operationen Spitzenreiter. Hier in Deutschland kann jeder die modernsten Verfahren der Welt nutzen. Das ist seit Jahren so, und das ist auch gut so. (Beifall CDU und SPD) Aber wir wissen natürlich auch: Seit Jahren wird immer wieder versucht, die Kosten im Gesundheitssystem zu senken. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD] begibt sich zu einem Saalmikrofon.) – Ich habe gerade erst angefangen, aber na gut. Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Okay, wenn es zu dem passt, was ich gerade gesagt habe. Vizepräsident Daniel Münschke: Ich entnehme Ihrer Antwort ein Ja. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ja. Vizepräsident Daniel Münschke: Frau Dr. Oeynhausen, bitte schön. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Herr Prof. Schierack, Sie sagten gerade, wir hätten eines der effizientesten Gesundheitssysteme. – Wir haben aber vor allem eines der teuersten, bei einer im europäischen Vergleich nur mittelmäßigen Lebenserwartung. Könnten Sie mir bitte erklären, warum insbesondere die CDU das noch verteuert, indem sie beispielweise Pharmalobbyismus betreibt, obwohl 7 % der Arzneimittel nahezu 50 % der Arzneimittelausgaben der GKV ausmachen und der Arzneimittelposten bei den Ausgaben der GKV den zweitgrößten Block darstellt? Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Herr Prof. Dr. Schierack, bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ich habe befürchtet, dass sich Ihre Frage auf etwas bezieht, wozu ich noch gar nicht Stellung genommen habe. Also, ich habe nicht vom effizientesten Gesundheitssystem gesprochen; ich habe gesagt, es ist eines der besten. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Haben Sie noch eine Frage? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Kommt noch!) – Gut, danke. – Seit Jahrzehnten wird immer wieder versucht, die Kosten der Gesundheitsversorgung in den Griff zu bekommen. Mit mehr oder weniger Ernsthaftigkeit wurden über die Jahrzehnte immer wieder Kostenstabilisierungsgesetze mit unterschiedlichen Namen verabschiedet. Das führte aber nie zu einer echten Stabilisierung unseres Systems. Ich will deutlich sagen – und da komme ich zu einer Mär –: Hingegen wurden zusätzliche Leistungen in die GKV hineingetan. In den letzten Jahren wurde es für die Bürger also nicht weniger, sondern mehr, und gerade deswegen ist unser Gesundheitssystem so teuer. Es gibt weitere, von uns nicht zu beeinflussende Gründe. Das ist zum einen die Demografie. Das wissen Sie – es gibt mehr ältere Juni 2026 131 Menschen als zuvor, und sie benötigen mehr medizinische Versorgung. Andererseits ist es der medizinische Fortschritt, der natürlich seinen Preis hat. Auch ist es die Inflation. Hinzu kommen die Medikamente; sie werden immer besser und tragen zu einer höheren Lebenserwartung bei. Krebsbehandlungen werden gerade deutlich effizienter gestaltet. Diese Weiterentwicklung kostet natürlich etwas. Das müssen Sie doch bitte zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Auch geht es um die Frage der Wirksamkeit. Das ist die Frage, die Frau Oeynhausen gerade gestellt hat: Sind wir effizient genug? – Ja, es ist richtig, wir haben eines der besten und teuersten Gesundheitssysteme, aber nicht die höchste Lebenserwartung. Wir müssen uns fragen, woran das liegt. Wir stellen die Frage nach der Effizienz, und wir wissen genau, im Gesundheitssystem gibt es viele verborgene Fehlanreize, die wir in den letzten Jahren geschaffen haben. Da müssen wir natürlich ran. Es ist auch eine Mär, zu behaupten, wir hätten keine Ärzte, denn wir haben mehr Ärzte als bisher. Wir haben in Deutschland jedes Jahr mehr Ärzte; das können Sie nachlesen. Auch in Brandenburg gibt es immer mehr Ärzte. Es stellt sich aber die Frage, ob sie richtig eingesetzt sind und tatsächlich ihrer Arbeit nachgehen können oder von der Bürokratie erschlagen werden. Darüber können wir gerne reden, meine Damen und Herren. Wir sind an einen Punkt gekommen, wo wir nicht mehr weitermachen können wie bisher. Ich konnte Ihren beiden Anträgen aber nicht entnehmen, wo Sie denn die Effizienz steigern und wo Sie sparen wollen. Eines ist doch klar: Wenn wir so weitermachen, läuft es aus dem Ruder, und die Gesundheitsversorgung wird für uns alle nicht mehr bezahlbar sein. Das wissen Sie doch. Es besteht also Handlungsbedarf – wenn wir nicht handeln, wäre das Arbeitsverweigerung. Es geht um eine nachhaltige Reform unseres Gesundheitssystems, und was jetzt passiert, kenne ich schon seit Jahrzehnten: Es gibt einen Aufschrei von allen Seiten. Egal, mit wem ich rede – man erzählt mir, was nicht geht. Ich höre ja gerade wieder, was nicht geht. Alle üben Kritik, und ich frage: Ist es hilfreich, wenn mir jeder erzählt, was nicht geht? Meine Meinung ist: Wir müssen da rangehen, auch wenn es hart ist. Herr Berndt, Sie haben gerade gesagt, wir seien nicht reformfähig. Haben Sie denn mitbekommen, dass wir gegenwärtig die Reform des Gesundheitssystems, die Reform der Pflegeversicherung, die Apothekenreform, die Notfallreform – all diese Reformen – auf den Weg bringen und dass es harte Diskussionen darum geben wird? Das haben Sie doch mitbekommen, also können Sie sich doch nicht hinstellen und sagen, wir packten nicht an. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Wenn wir es nicht anpacken würden, hätten wir ein Problem – dann würden Sie uns vorwerfen, wir würden nichts tun. Jetzt machen wir etwas, und jetzt kritisieren Sie, dass wir etwas tun. Das geht so nicht. (Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] steht an einem Saalmikrofon. Der Redner signalisiert ihm, seine Zwischenfrage zu stellen.) Vizepräsident Daniel Münschke: Wollen wir tauschen? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ich mache es Ihnen einfach. Vizepräsident Daniel Münschke: Ja, Sie machen es mir sehr einfach, Herr Prof. Dr. Schierack. Sehr schön. – Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ja. Vizepräsident Daniel Münschke: Na dann, bitte schön. Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Besten Dank, Herr Prof. Schierack, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Stimmen Sie mir zu, dass es bei den anstehenden Reformen darauf ankommt, dass die Reformen wirken und dass sie tiefgreifend sein müssen, um zu wirken, weil Deutschland in einer schwierigen Lage ist? Stimmen Sie mir darin dazu? Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Abgeordneter, bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ja. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Gut, dann bin ich zufrieden!) Meine Damen und Herren, jeder Akteur – das will ich hier deutlich sagen – muss seinen Beitrag leisten, wenn die Gesundheitsreform, die Pflegereform und die Notfallreform zum Erfolg führen sollen. Das wird nicht einfach sein, das ist mir doch völlig klar. Aber diese Reformgesetze müssen natürlich einem langen Pfad folgen; diese Gesetze – also die Notfallrefom, die Pflegerefom und die Ambulantisierung beispielsweise – müssen ineinandergreifen. Und da kommt ins Spiel, warum wir heute einen Antrag gestellt haben: Wir glauben nämlich, dass all diese Gesetze – die Reformvorschläge – noch nicht alle ineinanderpassen. Es ruckelt noch ein bisschen, und das hat natürlich auch für uns in Brandenburg Bedeutung. Darum sind wir jetzt dabei, zu sagen, was uns in Brandenburg wichtig ist, denn für Stadtstaaten und Flächenstaaten, für westdeutsche und ostdeutsche Städte sind natürlich unterschiedliche Aspekte wichtig. Deswegen habe ich mit meiner Kollegin durchaus lange darüber diskutiert, wie wir uns dort einbringen – und wir sagen ganz deutlich: Ja, wir wollen eine Gesundheitsreform. Wir brauchen sie, sonst laufen die Kosten aus dem Ruder. Aber wir haben uns auch gefragt: Was sind denn die wichtigen Punkte? Ja, es sind die versicherungsfremden Leistungen. Wir haben gesagt: Eigentlich besteht die Aufgabe der Gesundheitskassen natürlich darin, denjenigen Leistungen zukommen zu lassen, die tatsächlich einzahlen. Und für diejenigen, die nicht einzahlen, meine Damen und Herren – darüber müssen wir alle hier diskutieren – muss natürlich aus Steuermitteln bezahlt werden. Das ist doch selbstverständlich. Aber glauben Sie nicht, dass Steuermittel unerschöpflich sind. Mit Blick aufs Betriebswirtschaftliche machen Sie einen Punkt. Volkswirtschaftlich muss trotzdem bezahlt werden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, klar!) Ob es also Steuern sind oder etwas anderes, insgesamt wird es teurer für uns. Deswegen müssen wir darüber nachdenken, wie wir die Steuermittel effizient einsetzen. Wir können doch nicht sagen: Der Bund zahlt – und schon ist in diesem Land alles gelöst. Das funktioniert doch nicht. (Zurufe der Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW] und Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das sagt doch keiner!) Das sagt doch jeder, dass das nicht funktioniert – ob die Kosten nun bei der GKV oder woanders liegen. Es muss darum gehen, dass es gerecht zugeht. Ich weiß: Wenn es Steuermittel sind, sind auch die Privatversicherten und Beamten dabei – das ist richtig –, aber das GKV-Problem an sich wird damit nicht gelöst, meine Damen und Herren. Das müssen Sie doch bitte mal zur Kenntnis nehmen. Was auch nicht geht, meine Damen und Herren: Wenn die Gesellschaft möchte, dass wir unsere Mitarbeiter im Gesundheitswesen tariftreu bezahlen, müssen wir Tariftreue auch vom Bund und vom Land verlangen. Sonst funktioniert das nicht. Und wir haben gesagt: Wenn wir den Pfad der Ambulantisierung gehen wollen, dann können wir im ambulanten Bereich nicht so kürzen, wie es im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz jetzt vorgesehen ist. Wir müssen lange Pfade gehen, meine Damen und Herren. Darum heißt es in unserem Gesetz: MVZs, Primärversorgungszentren und Polikliniken sind Bestandteil dieser Ambulantisierung. Wir wollen, dass in diesem Bereich Antworten gegeben werden. Und zuletzt: Krankenhäuser – das will ich hier auch deutlich sagen – sind wichtige Pfeiler unserer Grundversorgung. Wenn wir dort nicht aufpassen, gibt es eine kalte Abschaltung unserer Krankenhäuser. Das muss aber planbar sein, deshalb müssen wir uns darum kümmern. Sich aber hinzustellen und zu sagen: Alles bleibt beim Alten und andere zahlen – das wird nicht funktionieren, meine Damen und Herren. Deswegen sind wir konstruktiv dabei. Wir stärken unserem Gesundheitsminister in den Verhandlungen mit dem Bund den Rücken, damit Brandenburger Interessen übersetzt werden können. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten André von Ossowski [WfB-Gruppe]) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird nun Minister Wilke sprechen. Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Reden wir mal – ich greife das direkt auf, Frau Dr. Oeynhausen – über Lobbyismus für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Was Sie uns vorwerfen, ist völlig sachfremd. Ich mache Ihnen mal eine Rechnung auf, die das vielleicht auch für Sie etwas klarer macht. Aktuell beträgt der Anteil aller Sozialversicherungsbeiträge am Bruttolohn etwa 42 %. Wenn wir keine gegensteuernden Maßnahmen ergreifen – wenn die Bundesregierung keine gegensteuernden Maßnahmen ergreift –, landen wir bei 50 %. Das macht für jemanden mit einem Durchschnittsgehalt von 60 000 Euro im Jahr 2 400 Euro aus: Allein der Arbeitnehmeranteil führt zu 200 Euro Mehrbelastung für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger in diesem Land – und das werden wir verhindern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist unsere Zielstellung; das ist Lobbyismus für die Menschen in diesem Land – nicht 2,50 Euro für den Apothekenzuschlag. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Genau darum geht es: Es geht darum, dass die völlig ausufernden Kosten eingedämmt werden müssen. Deswegen ist es sachfremd, wenn Sie hier erzählen, dass wir nicht die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten würden, wenn wir sagen: Ja, das kann man machen, wenn es insgesamt ausgewogen ist. Wir haben sie sehr genau im Blick, wenn wir uns bemühen, genau die Zustände, die ich gerade skizziert habe, zu verhindern. Das heißt aber nicht, dass das, was momentan vorliegt, unsere Zustimmung findet. Das ist, glaube ich, auch ausreichend zum Ausdruck gebracht geworden – sowohl von den Koalitionsfraktionen, hier, als auch von mir selbst, bei den Debatten im Gesundheitsausschuss des Landtags. Wir haben uns sehr wohl mit Abgeordneten getroffen und die Themen des Landes Brandenburg adressiert. Wir haben bei der letzten Gesundheitsministerkonferenz sowohl im Plenum als auch bei Kamingesprächen sehr deutliche Worte für das gefunden, was wir von den Reformvorstellungen in Gänze halten. Wir – als Land Brandenburg – haben im Bundesrat nicht nur Anträge eingebracht, die länderübergreifende Mehrheiten gefunden haben, sondern wir haben dort – bei weiteren Anträgen – auch Bündnisse mit anderen Ländern geschlossen und insgesamt eine Geschlossenheit der Bundesländer gezeigt, die es in dieser Weise selten gab oder gibt. Meines Erachtens hat das auch öffentliche Wirkung entfaltet und wird hoffentlich bald auch politische Wirkung entfalten. (Beifall SPD und CDU) Wir sehen – Frau Gruhn hat es zu Recht gesagt –, dass der Bundestag die Befassung verschoben hat, weil – wie ich wahrnehme – es dort zu einem Nachdenken und Aufgreifen dessen kommt, was die Länder adressiert haben. Was ich leider nicht wahrnehme, ist, dass dieses Nachdenken in gleicher Weise auch im Bundesgesundheitsministerium einsetzt, denn von dort ist gestern eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Länder eingetrudelt, die im Wesentlichen ablehnt, was wir eingebracht haben. Aber es ist der Bundestag, der entscheidet. Insofern bin ich durchaus noch zuversichtlich. Juni 2026 133 Worum geht es bei den Themen, die wir adressieren, konkret? Wir machen uns bei dem, was momentan vorliegt, erhebliche Sorgen um die Transformation bei den Krankenhäusern. Die Krankenhäuser befinden sich in einem Wandlungsprozess – das wurde hier schon erläutert –, und dieser Wandlungsprozess darf nicht auch noch erschwert oder sogar torpediert werden durch Vorschläge, wie sie jetzt zum Teil auf dem Tisch liegen und durch die sich die finanzielle Lage noch einmal deutlich verschlechtern würde. Wir reden über die Veränderung der Rolle der Hausärzte, und zugleich wird eine Begrenzung der Sachkosten vorgesehen: Damit bestraft man diejenigen Hausärztinnen und Hausärzte, die mehr Patientinnen und Patienten aufnehmen – und das ist kontraproduktiv für das, was eigentlich auf dem Weg ist. Wir haben Schwierigkeiten bei der Apothekenversorgung – gerade in peripheren Regionen –, aber auch dort sorgen die Reformvorschläge potenziell für eine weitere Schwächung. Ebenso adressieren wir Themen bei den Psychologinnen und Psychologen, bei der kieferorthopädischen Behandlung und an anderen Stellen des Reformpakets. Wir versuchen damit nicht, die Reform zu blockieren. Wir versuchen nicht, die Reform zu verhindern. Wir versuchen, einen Weg aufzuzeigen – auch mit Hilfe von Vorschlägen, die im Bereich bürokratischer Erleichterungen liegen –, wie wir das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten und möglichst zu senken, erreichen können, und zwar mit einer ausgewogeneren Reform, die es möglich macht, dass die eine oder andere Belastung für die Versicherten – für die Menschen in diesem Land – auch verständlich und nachvollziehbar ist und mitgetragen werden kann, weil man sieht, dass es ein Gesamtkonstrukt ist, bei dem alle ihren Beitrag leisten. Das ist nach unserem Dafürhalten momentan noch nicht ausreichend gegeben. Zu guter Letzt möchte ich, was die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land angeht, noch einen weiteren Punkt adressieren, Frau Dr. Oeynhausen, weil Sie versucht haben, das hier im Plenum so populistisch vorzutragen – die Pharmaindustrie. Es ist natürlich total simpel, zu sagen: Die Pharmaindustrie – das sind die Bösen, da gehen wir drauf. – Damit findet man schnell Beifall. Die Sache ist aber etwas komplizierter. Ich bin weit davon entfernt, diesen Industriezweig irgendwie verteidigen zu wollen. Ich habe auch schon bei unseren Anträgen im Gesundheitsausschuss deutlich gemacht, dass sie stärker beteiligt werden müsste. Was ich aber – mit Blick auf das Interesse der Menschen in diesem Land – für kontraproduktiv halte, ist der Versuch, das abzuwürgen, was wir versucht haben hinzubekommen – nämlich die Wiederansiedelung von Pharmaindustrie zugunsten von Innovationen und der Entwicklung von Medikamenten, die dafür sorgen, dass Menschen länger gesund bleiben oder besser geheilt werden können. Es geht darum, besser Vorsorge zu treffen. Ich halte es für kontraproduktiv, uns bei Zulieferungen in Abhängigkeit von Ländern zu bringen, die uns nicht nur freundlich gesinnt sind, sodass wir in Krisensituationen im Zweifel einfach dastehen und die Menschen in diesem Land keine Versorgungssicherheit bei Medikamenten haben. Das halte ich für falsch, und genau das haben wir adressiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist – genauso wie die Beitragsstabilität – im Interesse der Menschen in diesem Land. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Insofern bleibt es dabei, dass wir die Lobbyisten der Bürgerinnen und Bürger sind – es sind nicht diejenigen, die an kleinen Stellschrauben drehen wollen, die eigentlich keine Bedeutung haben. Wir versuchen die großen Stellschrauben zu bewegen. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsident Daniel Münschke: Danke sehr. – Frau Dr. Oeynhausen erhält das Wort für eine Kurzintervention. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jetzt wird es ernst, Herr Wilke! – Minister René Wilke: Ich habe Angst!) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir müssen die Sozialversicherungsbeiträge der Bürger senken; wir müssen die Krankenkassenbeiträge senken. Aber was mich ratlos zurücklässt, ist – der SPD-Minister spricht vom Sparen –, warum die Versicherten deswegen noch mehr zahlen sollen. Das ist völlig widersinnig! (Vereinzelt Beifall AfD) Ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass die Krankenversicherten bei dieser Reform außen vor bleiben; sie zahlen schon jetzt mehr als genug! Warum wollen Sie nicht zulasten der tatsächlichen Kostentreiber sparen, also der Pharmaindustrie? (Zuruf von der SPD) Arzneimittel sind der zweitgrößte Kostenblock. Ein ganz geringer Anteil von Arzneimitteln macht über die Hälfte der Kosten aus; da wird also richtig abgesahnt. Warum betreibt die Brandenburger Landesregierung so einen Pharmalobbyismus? Warum will sie den Versicherten nicht einmal Minieinsparungen gönnen? Liegt es vielleicht an den Beziehungen der SPD zur Pharmaindustrie? (Oh! bei der SPD) Ich erinnere nur daran, dass Ihr SPD-Genosse Peer Steinbrück regelmäßig auf Parlamentarischen Abenden der Pharmabranche auftritt. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Mich würde einmal interessieren, ob er dafür ein Honorar erhält – vielleicht in Höhe von 25 000 Euro wie damals bei den Bochumer Stadtwerken? (Unmut bei der SPD sowie Zurufe) Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir das draußen gleich mitteilen würden. Versicherte sind doch nicht die Melkkuh der Nation! Sie sind kein Geldautomat für die Pharmaindustrie und auch nicht für die Regierung mit ihrer verfehlten Sozial- und Strukturpolitik. Versicherte haben ein Recht darauf, eine gute Gesundheitsversorgung zu erhalten. Ich fordere die Landesregierung noch einmal auf, sie komplett zu verschonen und dafür im Bundesrat notfalls den Vermittlungsausschuss anzurufen! (Vereinzelt Beifall AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Danke sehr. – Herr Minister Wilke wird antworten. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Frau Dr. Oeynhausen, erst einmal danke für die zusätzliche Redezeit. Zweitens: Was Sie hier gerade gemacht haben, war – mit Verlaub – selbst für Sie zu billig. (Beifall SPD und CDU – Melanie Balzer [SPD]: Ja!) Ich befürchte sogar, dass Sie es eigentlich einen Tick besser wissen, denn Sie haben unsere Anträge ja anscheinend gelesen. Wenn das der Fall ist, haben Sie auch gelesen, dass Brandenburg einen Antrag auf eine stärkere Beteiligung der Pharmaindustrie eingebracht hat. (Andreas Noack [SPD]: Hört, hört!) Brandenburg hat diesen Antrag eingebracht! Aber wir haben gesagt, dass es industriepolitisch nicht destruktiv sein darf, dass das, was ich gerade zu skizzieren versucht habe – die Unabhängigkeit bei der Versorgung mit Medikamenten und die Innovationskraft des Landes –, bei den Vorschlägen für die Reform geschützt bleiben muss, weil die Menschen in diesem Land ein grundlegendes Interesse daran haben, und dieses Interesse wollen wir verteidigen. Ich habe es vorhin deutlich gemacht: Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes – so erlebe ich es auch in Gesprächen – haben ein Verständnis dafür, dass der Apothekenzuschlag seit 2013 nicht mehr erhöht wurde – seit 2013; das ist jetzt schon ein paar Jährchen her! – und dass es um 2,50 Euro geht. Es geht um ein Gesamtkonstrukt, mit dem wir verhindern, dass es um 2 400 Euro geht. 2,50 Euro Mehrbelastung – nicht für chronisch Kranke, nicht für Härtefälle, sondern für den Durchschnitt. 2,50 Euro versus 2 400 Euro, die es zu verhindern gilt – das verstehen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sehr wohl. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Wir treten in die zweite Runde der Aussprache ein. Der BSW-Fraktion stünden noch eine Minute und 15 Sekunden zur Verfügung. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter Kutsche. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei aller kontroversen Diskussion hier eint uns zumindest die Erkenntnis, dass der Vorschlag der Bundesregierung Murks ist und nachgebessert werden muss. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Kritisch zu sein reicht nicht, denn es müssen tatsächlich die gesamten 12 Milliarden Euro der versicherungsfremden Leistungen übernommen werden und nicht nur ein Anteil. Der 3. Neudruck wurde übrigens deswegen nötig, meine Damen und Herren, weil die Sache so dynamisch ist, auch im Bund. Dort wissen sie ja selbst nicht, was sie wollen, und legen eines nach dem anderen nach. Ich glaube, diese Woche sind noch einmal 2 Milliarden Euro verschwunden bzw. wurden gesucht; deswegen der nächste Neudruck. Es ist keine Strukturreform, es ist eben nur eine Finanzreform – und zwar eine Finanzreform mit falschen Prioritäten. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Bei vielen politischen Fragen gehen die Meinungen auseinander, aber in einem Punkt sollten wir heute zusammenstehen: Die Gesundheitsversorgung der Menschen in Brandenburg darf nicht weiter geschwächt werden! Es geht um die Menschen in Ludwigsfelde, in der Uckermark, in der Lausitz, in der Prignitz und in den Städten unseres Landes. Die Menschen werden sich nicht daran erinnern, wie viele Seiten das Gesetz hatte; sie werden sich daran erinnern, ob nach seiner Verabschiedung das Krankenhaus noch da war und ob sie einen Arzttermin bekommen haben. Es lohnt sich, den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern. Liebe Kollegen von der SPD und von der CDU, bitte, bitte sprechen Sie weiterhin mit Ihren Bundestagsabgeordneten, damit dieses Gesetz im Bundestag verhindert wird! – Vielen Dank. (Beifall BSW) Vizepräsident Daniel Münschke: Danke sehr. – Frau Dr. Gruhn, Ihnen stünden noch 9 Sekunden zur Verfügung. (Vereinzelt Heiterkeit SPD – Dr. Jouleen Gruhn [SPD]: Danke, nein! – Lena Kotré [AfD]: Doch, machen Sie mal!) – Okay. – Der AfD-Fraktion steht bei diesem Tagesordnungspunkt keine ausreichende Redezeit mehr zur Verfügung. (Lars Hünich [AfD]: Das ist aber schade!) Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack hätte noch eine Minute und 16 Sekunden für die CDU-Fraktion. – Er verzichtet ebenfalls. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmungen ein. Juni 2026 135 Wir stimmen zunächst über den Antrag „KV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend nachbessern – Versorgungssicherheit statt Sozialabbau“ der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2889, 3. Neudruck, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Pro forma: Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum zweiten Abstimmungsgegenstand, dem Antrag „Gesundheitsversorgung in Brandenburg jetzt sichern – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kritisch begleiten und auf Brandenburger Bedürfnisse anpassen“ der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2932. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. Als Drittes steht der Antrag „Einspruch gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat – finanzielle Mehrbelastung von gesetzlich Krankenversicherten verhindern“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2940 zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 20. Bevor ich Tagesordnungspunkt 21 aufrufe, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Sängerstadt-Gymnasiums Finsterwalde hier bei uns Viel Spaß bei der Landtagsdebatte! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf. TOP 21: Public-Value-System stoppen – keine staatliche Reichweitensteuerung in sozialen Medien Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2947 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragseinreichende Fraktion erhält Herr Abgeordneter Hohloch das Wort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sechs Millionen Klicks hat das Video des Podcasts „{ungescriptet} by Ben“ mit Björn Höcke allein auf YouTube erreicht. (Vereinzelt Beifall AfD) Es handelt sich um ein Interview, das in ganz Deutschland Anklang fand – in sämtlichen Medien, im Internet, bei jungen Leuten genauso wie bei alten – und das sicherlich so harsch diskutiert wurde wie kein anderes Interview in letzter Zeit. Wenn es nach den Vorgaben der Landesmedienanstalten – eigentlich: der Landesregierungen – geht, werden Ihnen solche Videos künftig gegebenenfalls nicht mehr in den Feeds der sozialen Medien angezeigt. Das nennt sich „Vielfalt durch Regulierung“, wie uns einer derjenigen, die jetzt im Medienrat sitzen, letztens erklärt hat. Meine Damen und Herren! „Vielfalt durch Regulierung“ ist ungefähr so schlau wie „Sklaverei ist Freiheit“ von George Orwell. Genau darum soll es heute gehen. Das Vorhaben ist ein weiterer Schritt gegen die Meinungsfreiheit. Es ist ein Kampf gegen das Volk, gegen diejenigen, die etwas Kritisches sagen wollen, die Dinge ausdrücken wollen, die gegen diejenigen gerichtet sind, die die Bundesrepublik regieren, aber mit den Meinungen des Volkes nicht klarkommen. Das Ganze verpackt man dann in wunderschöne Begrifflichkeiten, weil es auf Deutsch vielleicht doch etwas zu deutlich klingt bzw. zu direkt formuliert ist. Man nennt es nun einfach „Public-Value“-System. Dieses sogenannte Public-Value-System dient dazu, künftig Beiträge von Medienschaffenden von privaten Anbietern bzw. von Journalisten – selbstverständlich nicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; dieser wird nicht angefasst, weil dessen Beiträge ja immer wichtig und relevant für die Meinungsvielfalt im Land sind – nach ihrer Wertigkeit eingestuft werden. Das heißt ganz praktisch: Wenn Sie, die oben auf der Tribüne sitzen, oder wir auf Instagram, Youtube oder TikTok gehen und etwas sehen wollen, zum Beispiel von unseren beliebten Politikern, wird uns das vielleicht nicht mehr in unserem Feed angezeigt, weil eine Medienanstalt dazwischengeschaltet ist, die sagt, dass die journalistische Qualität dieser Beiträge aus ihrer Sicht nicht der „Qualität“ der Erzeugnisse der Springer-Presse, zum Beispiel der „Bild“-Zeitung“, oder des „Spiegels“ oder anderer Medienhäuser, die bis Anfang der 2000er noch die Meinung in diesem Land beherrschten, entspricht. Damit kommen wir zu des Pudels Kern, meine Damen und Herren. Im Jahr 2000, als das Internet aufkam, gab es eine nie dagewesene Freiheit der Gedanken. Vorher erfolgte die Meinungsbildung vor allem durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so- wie durch Medienhäuser wie Springer, „Spiegel“ und Co. Als das Internet aufkam, war für jeden von uns die Möglichkeit da, frei seine Meinung zu sagen, und wir konnten sicher sein, dass auch andere sie hören. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Das mündete unter anderem im „Arabischen Frühling“, der übrigens von denjenigen beklatscht wurde, die heute das Internet zensieren wollen; Sie nennen es natürlich „Regulierung“. Danach folgte die Einführung des Smartphones. Die dazugehörige Kameratechnik und die Videotelefonie ermöglichten auf einmal eine günstige Produktion. Dementsprechend sind heute Medienschaffende aktiv, die vielleicht auch einmal kritisch über die Regierung berichten. „Nius“, „Apollo News“, „Kontrafunk“, „Compact“ – und wie sie alle heißen – haben die Medienlandschaft in diesem Land wieder belebt und die Meinungsfreiheit auf ein neues Niveau gehoben. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Aber, meine Damen und Herren, ein freier Raum mit freien Gedanken entspricht natürlich nicht dem, was die Herrschenden in der BRD möchten. Denn wären da nicht die Politiker, deren Freiheitsbegriff durch die engen Schranken der von ihnen so genannten „unseren Demokratie“ begrenzt ist, wäre das Internet auch heute noch frei. Aber in Brüssel wie im Bund ist man genauso wie in den Ländern dabei, diese Freiheit massiv einzuschränken. Auf EU-Ebene fing es mit dem Digital Services Act und den sogenannten Trusted Flaggers an. Wir alle hören zwar diese wunderschönen Begrifflichkeiten, aber kein normaler Mensch kann sich darunter etwas vorstellen. Es geht im Endeffekt darum, dass der Staat Meldestellen einrichtet, die er finanziert, die aber angeblich staatsfern sind – genauso wie die sogenannten Medienanstalten. Diese Meldestellen durchforsten das Internet nach Kommentaren, die angeblich „Hassbotschaften“ sind, die „demokratiefeindlich“ sind, die angeblich unserer Meinungsvielfalt schaden. Diese Kommentare werden gemeldet. Entweder werden sie dann gelöscht, oder es kommt zur Sperrung des Accounts, wie es bei mir auf TikTok schon zweimal vorgekommen ist. Das ist ein wirklich perfides System unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit, meine Damen und Herren. Ich sage es noch einmal: Vielfalt durch Regulierung? Vielfalt durch Zensur? Das ist absurd! Wir als AfD-Fraktion lehnen ein solches System ab. (Beifall AfD) Kommen wir konkret zu diesem System. Wie soll es zukünftig aussehen? Aktuell ist es so: Beiträge können Sie posten. Im Nachgang werden sie entweder gelöscht, oder Ihr Account wird stillgelegt. Nun möchte man eine umgekehrte Zensur einrichten. Man möchte dafür sorgen, dass bestimmte Beiträge, zum Beispiel solche von „verlässlichen Journalisten“, wie denen der so genannten Springer-Presse und Co., öfter in Ihrem Feed vorkommen. Das heißt, unliebsame Beiträge werden zukünftig nicht einfach nur gelöscht, sondern gar nicht mehr angezeigt. Bevorzugt werden diejenigen, die für „gesellschaftlich relevant“ gehalten werden, und zwar von Organisationen wie den Landesmedienanstalten. Im Medienrat sitzen übrigens ausschließlich Vertreter von SPD und CDU; jetzt ist ausnahmsweise mal ein Vertreter des BSW dabei. Ein Vertreter der AfD wurde aber wieder nicht hineingewählt. Daher wissen wir ganz genau, wie die Kontrolle der Medienanstalten ausfällt – sie ist faktisch nicht vorhanden. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir sehen es doch heute schon: Diese Medienanstalten gehen bewusst gegen private Rundfunkanbieter wie „Nius“ und „Multipolar“ sowie gegen unabhängige Journalisten wie Alexander Wallasch vor – ohne die wir übrigens die Corona-Files nie zu Gesicht bekommen hätten! (Beifall AfD) Das sind Medien, die unsere Freiheit in diesem Land beleben. Und diese Freiheit ist Ihnen, meine Damen und Herren, ein Dorn im Auge. Deswegen arbeiten Sie an diesem „Public-Value“-System. Ihre Begründung lautet, dass in § 84 des Medienstaatsvertrags so etwas ja schon geregelt sei. Vielleicht ein Beispiel: Vermutlich hat jeder von Ihnen einen Smart-TV zu Hause. Das hat nichts mehr mit dem Fernsehgucken von früher zu tun; das Gerät hat auch keine Röhre mehr. Heute macht man das Ding an und kann per Fernbedienung praktisch auf sämtliche Apps zugreifen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum, nachdem Sie den Fernseher angemacht haben, als Erstes immer die Apps von ARD und ZDF angezeigt werden? (Melanie Balzer [AfD]: Skandal!) Weil das – laut Landesmedienanstalt – genau jene Medien sind, die von besonderer Relevanz für die Vielfalt im Land sind. Deswegen werden diese Apps auf unseren Smart-TVs immer ganz vorn, auf der ersten Seite, angezeigt. Wenn Sie die von Ihnen gewünschten Medienanbieter ganz vorn haben wollen, müssen Sie entweder ganz lange wischen, oder Sie müssen die Einstellungen so ändern, dass sie auf dem Startbildschirm erscheinen. Da bevormundet Sie dieser Staat also schon. Das Ganze geht jetzt noch weiter: Mit der Begründung, dass das ja schon da sei, möchte man nicht mehr nur entscheiden, welche Apps Ihnen zuerst angezeigt werden, sondern jetzt will man auch noch entscheiden, welche Inhalte Ihnen auf Instagram und Co. bevorzugt angezeigt werden. Meine Damen und Herren, das ist der Weg in die Autokratie; das ist nicht der Weg in die Freiheit. (Vereinzelt Beifall AfD) Diesen Weg wird die AfD bis aufs Äußerste bekämpfen. Ich möchte Ihnen zum Schluss sagen, dass die AfD sich immer für die Freiheit in diesem Land einsetzen wird. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wir werden uns natürlich, wenn wir ab 2029 in der Regierung sind, den Staatsvertrag, der die Grundlage der MABB bildet, vornehmen und ihn auf das Wichtigste und Geringste zurückstutzen, weil wir nicht möchten, dass staatliche Strukturen, die angeblich neutral sind, aber von Vertretern der Altparteien kontrolliert werden, zukünftig entscheiden, was wir im Internet lesen und sehen können. Meine Damen und Herren, wir alle sind mündige Bürger. Offensichtlich wissen die Bürger besser, was für ihr Land wichtig ist, als die Politiker, die uns gegenwärtig führen. Das wussten die Bürger bei Corona, und das wussten sie bei Ausbruch des Krieges in der Ukraine. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Bevor wir die Aussprache fortsetzen, möchte ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Gymnasiums Luckenwalde bei uns im Plenarsaal begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! Viel Spaß beim Verfolgen der Landtagsdebatte! (Allgemeiner Beifall) Juni 2026 137 In der Aussprache erhält für die Koalitionsfraktionen der Abgeordnete Stohn das Wort. Erik Stohn (SPD): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler, schön, dass ihr so zahlreich da seid. Es geht um den digitalen Raum. Es geht um eure Zukunft. Es geht um digitale Medienvielfalt. Wenn man den AfD-Antrag liest und den Redebeitrag gerade gehört hat, könnte man meinen, die Landesregierung plane unmittelbar morgen eine staatliche Kontrolle der sozialen Netzwerke bzw. der sozialen Medien. (Dennis Hohloch [AfD]: Nicht morgen! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Schon lange!) Man könnte den Eindruck erlangen, in Deutschland stehe unmittelbar die Einführung einer Wahrheitsbehörde im Raum. (Zuruf von der AfD) Genau das Gegenteil ist der Fall. „Public Value“ bedeutet eben nicht staatliche Meinungskontrolle. Und da ich weiß, dass die sogenannten Patrioten der AfD besser Russisch als Englisch verstehen, (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Quatsch!) möchte ich es übersetzen: „Public Value“ bedeutet „Werte für das Gemeinwohl“. (Beifall SPD) Es geht um den Wert eines Angebots für die Gesellschaft, für die Demokratie, für die öffentliche Meinungsbildung. Es geht um journalistische Qualität, um Transparenz, um Verlässlichkeit. Es geht darum, dass ich Verantwortung übernehme, wenn ich etwas veröffentliche. (Beifall SPD – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Ziel muss es doch – neben der journalistischen Qualität – sein, im „digitalen Kiosk“ kleine, regionale Angebote aus Brandenburg überhaupt noch zu finden. Darum geht es doch. (Vereinzelt Beifall SPD) Wir sprechen über laufende Beratungen zum Digitale-Medien-Staatsvertrag. Ein abgestimmter Entwurf liegt noch nicht vor, eine politische Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Noch!) Selbstverständlich ist noch Raum für Diskussion, Anhörung und Bewertung. (Dennis Hohloch [AfD]: Frau Schneider hat gesagt, sie findet es gut!) Dennoch konstruiert die AfD bereits heute ein Szenario staatlicher Meinungslenkung. Dieses Szenario ist falsch; es ist unseriös. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Das sind Fake News. Nichts anderes ist von der AfD zu erwarten. (Beifall SPD) Demokratie braucht eben nicht nur Meinungsfreiheit; Demokratie braucht auch eine gemeinsame Faktengrundlage. (Lachen des Abgeordneten Heiko Gehring [AfD]) Die Betonung liegt auf „Fakten“. Wenn jede frei erfundene Behauptung denselben Stellenwert bekommt wie sorgfältig recherchierte Informationen, wie aufwändig erhobene Wissenschaftsdaten, dann gewinnt eben nicht die Freiheit, sondern die Unwahrheit. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Die AfD behauptet, es drohe eine staatliche Reichweitensteuerung. Der entscheidende Punkt ist aber, dass Landesmedienanstalten eben keine staatlichen Behörden sind. Sie sind bewusst staatsfern organisiert, weil nach unserer Verfassung der staatliche Einfluss auf Medien verhindert werden soll. (Dennis Hohloch [AfD]: Der Rundfunk ist ja auch staatsfern!) Die eigentliche Frage lautet doch: Wie sichern wir digitale Medienvielfalt und journalistische Qualität in einer digitalen Öffentlichkeit, (Andreas Galau [AfD]: Indem man es einfach oft laufen lässt!) die zunehmend von internationalen Plattformkonzernen geprägt wird? (Abgeordneter Daniel Freiher von Lützow [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) – Die AfD hat genug Redezeit. Da müssen Sie sich bei Ihrem PGF anstellen, Herr von Lützow. Ich lasse keine Zwischenfrage zu. Die Wahrheit ist: Die Reichweite wird schon heute gesteuert, aber nicht durch Parlamente, nicht durch Landesregierungen, sondern durch die Algorithmen von TikTok, Youtube, Google und Facebook. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Diese Algorithmen entscheiden täglich darüber, welche Inhalte Millionen Menschen sehen und welche nicht. Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage eines Abgeordneten der BSW-Fraktion zu? Erik Stohn (SPD): Nein. Ich möchte ungehindert meine Rede vortragen. – Wer also von Meinungsfreiheit spricht, darf nicht so tun, als wäre der digitale Raum neutral und alles ganz friedlich und im Gleichgewicht. Genau an dieser Stelle setzt das Public-Value-Prinzip an. Es geht darum, nach transparenten Kriterien journalistische Angebote, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, sichtbar zu machen. Damit ist das Public-Value-Prinzip nicht weniger als ein Schutzschild gegen Desinformation. Und Desinformation ist schon heute eine große Gefahr für unsere Bevölkerung. Das ergeben auch europäische Untersuchungen. (Lars Hünich [AfD]: Die Leute werden nicht vor Ihrer Desinformation geschützt!) Das Eurobarometer aus dem vergangenen Jahr zeigt an, dass sich zwei Drittel der Menschen in Europa regelmäßig mit Fake News und Desinformation konfrontiert sehen. (Dennis Hohloch [AfD]: Richtig – durch den öffentlichrechtlichen Rundfunk!) Dazu tragen Sie im Übrigen auch eine ganze Menge bei, Herr Hohloch. (Vereinzelt Beifall SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir diskutieren bestehende Regeln zur Auffindbarkeit von Medienangeboten, die an die digitale Realität angepasst werden müssen. Vom Kiosk müssen wir zu einem digitalen Kiosk kommen. Dabei geht es um schwierige Fragen, und die muss man auch diskutieren: Wie lassen sich seriöse journalistische Inhalte überhaupt sichtbar halten? Wie kann Medienvielfalt gesichert werden, und wie wird sichergestellt, dass sie nicht von einer Übermacht digitaler Tech-Konzerne überwältigt wird? Wie begegnen wir Desinformation, und wie vermeiden wir gleichzeitig neue Ungleichgewichte? – Über all diese Fragen wird beraten, und das ist auch dringend notwendig. Wenn die AfD hier versucht, jede Debatte über Auffindbarkeit gleich als Zensur darzustellen, dann ist das falsch, dann ist das unseriös. Denn Zensur bedeutet, dass Inhalte unterdrückt werden. Davon ist aber gar keine Rede. Niemand diskutiert darüber, politische Meinungen zu verbieten oder Inhalte zu löschen, wie Sie das hier suggerieren. Es geht vielmehr um die Frage, wie Vielfalt und Orientierung in digitalen Meinungsräumen gesichert werden können. Darüber kann und muss man streiten. Wir jedenfalls stehen für Meinungsfreiheit, wir stehen für Pressefreiheit, und wir stehen für eine staatsferne Medienaufsicht, wie sie in unserer Verfassung auch vorgesehen ist. Genau deshalb lehnen wir den AfD-Antrag ab. – Danke schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es sind drei Kurzinterventionen angezeigt worden. Herr Abgeordneter Stohn, ich werde alle drei Kurzinterventionen hintereinander zulassen, und Sie können danach auf alle drei gesammelt antworten. Es beginnt der Abgeordnete Hohloch, es folgt Abgeordneter Dorst und dann Abgeordneter Skopec. – Bitte. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Stohn, eine Zensur findet nicht statt. Das wissen Sie. Das steht im Grundgesetz. Aber Sie haben das Ganze gerade konterkariert, indem Sie Folgendes gesagt haben: Schon heute findet eine Steuerung durch Algorithmen statt, aber noch nicht gesteuert von Parlamenten und Regierungen. – Meine Damen und Herren, das ist doch der Beleg dafür, dass Sie es wollen. (Beifall AfD und BSW – Vereinzelt Lachen AfD) Sie wollen offensichtlich das Internet zensieren. Sie können weiter von Regulierung sprechen. Aber wir benutzen die Begriffe, die dafür besser passen. Unser Begriff ist einfach richtig. Sie wollen eine umgekehrte Zensur. Sie sagen, man muss selbst Verantwortung übernehmen, wenn man etwas veröffentlicht. Ja, natürlich muss man das, und ich muss auch mit Konsequenzen rechnen, wenn ich strafbare Inhalte oder Lügen über Personen veröffentliche. Aber dafür brauche ich nicht Sie. Dafür brauche ich nicht die CDU, die das in irgendein Public-Value-System schreibt, das die Landesmedienanstalten verpflichtet, das gesamte Internet mit einer KI zu durchforsten und damit andere Meinungen zu unterdrücken. Wie das funktioniert, haben wir bei Corona gesehen. (Beifall AfD) Wir haben all die Fake News, all die Lügen, die man im öffentlichrechtlichen Rundfunk über die sogenannten Corona-Leugner, über die Impfverweigerer verbreitet hat, erlebt. Wir haben erlebt, wie man auf den Straßen mit der Polizei auf uns eingedroschen hat. Und dann kommt „Multipolar“ und klagt sich die Corona-Files frei. Seitdem wissen wir, dass ein Großteil der politischen Entscheidungen auf Lügen basierte. (Beifall AfD und BSW) Und was passiert danach? Da kommt die Landesmedienanstalt und geht gegen genau dieses Medium, das sich vorher für die Meinungsfreiheit so eingesetzt hat, vor. Das ist Ihre Art von Freiheit. Das ist aber keine Freiheit, meine Damen und Herren, das ist genau das Gegenteil! (Beifall AfD) Sie sagen, noch liege gar kein Staatsvertrag vor. Ihre Ministerin hat im Ausschuss gesagt, sie stehe hinter einem Public-Value-Juni 2026 139 System. Wir wissen also, dass es kommt. Wir wären als Opposition wirklich extrem blöde, wenn wir die Landesregierung nicht im Voraus auffordern würden, es abzulehnen. Wir warten doch nicht ab, bis uns das Ganze vorgelegt wird, alle Staatskanzleien unterschrieben haben und wir wissen, dass zukünftig die Meinungsfreiheit mit einem Federstrich weggewischt werden wird. (Beifall AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Die zweite Kurzintervention wird Herr Abgeordneter Dorst vortragen. Christian Dorst (BSW):* Herr Präsident! Ganz kurz nur, Herr Stohn, weil Sie mir die Fragemöglichkeit verwehrt haben. Meine Frage hätte gelautet – ich stelle sie jetzt –, ob Sie ernsthaft glauben, dass dieses Public-Value-System die Relotius-Berichterstattung im „Spiegel“ unterdrückt hätte. So etwas müsste ja dann das Ziel dieses Systems sein. (Beifall BSW und AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Für die dritte Kurzintervention erhält der Abgeordnete Skopec das Wort. Oliver Skopec (BSW): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Stohn, es ist unbenommen, dass wir eine sehr problematische Situation in unserer Medienlandschaft zu verzeichnen haben. Wir können uns, glaube ich, auch alle gut erklären, wie sich das in den letzten 10 bis 15 Jahren ergeben hat. Es gab sehr offensichtliche Verschiebungen von einem werbekundenfinanzierten Medienmarkt hin zu einem zuschauer-, leser- und viewerfinanzierten Medienmarkt, allerdings auf eine indirekte Weise. Es zahlt ja keiner per se dafür, dass er sich etwas auf Youtube anschaut, sondern die Klicks, die Popularität, die erreicht werden, steuern am Ende den Erfolg eines Medieninhalts, was dazu führt, dass immer zugespitzter gestaltet wird. Hinzu kommen die Algorithmen als Player. Die Öffentlichkeit – darüber diskutieren wir ja jetzt – hat nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Weil Sie über Fake News sprechen: Es gibt Wahrheiten, die offensichtliche naturwissenschaftliche Wahrheiten sind. Über sie brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber wir sitzen auch deshalb hier im Parlament, weil gerade in gesellschaftlichen Fragen Wahrheiten im Diskurs entstehen. Ich frage mich, ob die so zitierte staatsferne Medienaufsicht, wenn Sie so wollen, diese zuschauerfinanzierte Medienlandschaft, tatsächlich der richtige Ort für die notwendige Aushandlung von gesellschaftlichen, sich immer weiterentwickelnden Wahrheiten ist, ob das mit ihr funktioniert und was Ihr alternatives Konzept zu diesem Public-Value-System ist, dessen Verantwortung klar in einem nicht ganz so staatsfernen Haus liegt. – Danke. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Stohn, Ihnen stehen jetzt sechs Minuten Redezeit zur Beantwortung aller drei Kurzinterventionen zur Verfügung. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist eine gute Nachricht!) Erik Stohn (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Skopec, vielen Dank für Ihre Frage, denn sie geht in die richtige Richtung. Wie reagieren wir darauf, dass die Steuerung bisher durch Algorithmen erfolgt, dass sie durch ausländische Konzerne erfolgt, dass wir Gefahr laufen, dass diese Algorithmen insbesondere Inhalte antreiben, die zu negativen Emotionen führen, was dann auch dazu führt, dass sich Hass und Hetze verbreiten, dass sich vielleicht auch nicht immer die Wahrheit verbreitet und dass die mit hohem Einsatz ermittelten, recherchierten, faktenbasierten Informationen gar nicht mehr vorkommen, dass wir damit in ein Ungleichgewicht kommen, wahrscheinlich sogar schon in einem sind? Das ist doch die Frage, die wir uns stellen müssen. Antworten darauf existieren schon, nämlich im Europäischen Medienfreiheitsgesetz, das sozusagen einen Public-Value-Ansatz enthält. Von daher ist das eine Frage, die in diese Diskussion eingeführt werden muss. Ich finde es auch vollkommen richtig, dass wir einen öffentlichrechtlichen Rundfunk haben, der staatsfern organisiert wird und zur Ausgewogenheit verpflichtet ist. (Lachen AfD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Ja, das passt Ihnen nicht. Sie wollen Ihre eigenen Medien und Ihre eigene Wahrheit verbreiten; das ist mir vollkommen klar. Eine kritische Berichterstattung über sich wollen Sie nicht. (Lars Hünich [AfD]: Sie sind von der Wahrheit sehr weit weg!) Wir leben damit, dass über uns tagtäglich durch seriöse, durch öffentlich-rechtliche Medien kritisch berichtet wird. (Lachen AfD – Vereinzelt Beifall SPD sowie Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das gehört zur Demokratie. Man spricht nicht umsonst von den Medien als vierter Gewalt: weil sie die Herrschenden kontrolliert, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) weil sie auch der Opposition die Möglichkeit gibt, zu Wort zu kommen, damit eine Diskussion wie diese überhaupt faktenbasiert stattfinden kann, damit ihr euch eine Meinung bilden könnt. Darum gibt es Medien, darum gibt es öffentlich-rechtliche Medien (Vereinzelt Beifall SPD) und eben nicht nur Kanäle einzelner Parteien, die natürlich nur eine bestimmte Meinung vertreten und vielleicht von ausländischen Konzernen bevorzugt werden. Darum geht es doch auch. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Und dass Sie von der AfD sich hier ganz besonders für Russland und China engagieren, (Andreas Galau [AfD]: Ja!) das ist wohl auch klar. Sie sind keine Patrioten. Sie wollen, dass Algorithmen, die von Medienkonzernen fremdgesteuert werden, hier unreguliert agieren können. Sie wollen damit erreichen, dass das Volk eben keine Wahrheit mehr sieht. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Lars Hünich [AfD]: Sie sind von der Wahrheit sehr weit entfernt!) Sie wollen keine ausgewogene Medienberichterstattung. Sie wollen keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. All das haben Sie hier schon zuhauf zur Präsentation gebracht. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Lars Hünich [AfD]: Also, wenn einer Fake News verbreitet, dann er! – Weitere Zurufe von der AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Meine Damen und Herren, jetzt atmen wir mal ganz tief durch. – Der Einzige, der jetzt in dieser Debatte gleich das Wort ergreifen darf, ist der Abgeordnete Peschel von der BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW) Falk Peschel (BSW): Es ist wieder ganz schön hitzig heute. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem vorliegenden Antrag hat die AfD-Fraktion ein wichtiges Thema angestoßen, aber wie so häufig zentrale Aspekte der Problematik ausgeblendet. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Auweia!) Ja, Medienanstalten sollen neutrale Kontrollinstanzen und keine verdeckten politischen Akteure sein. Ihre Aufgabe ist Aufsicht und Zulassung, nicht die inhaltliche Sortierung unliebsamer Inhalte oder Stimmen. Wenn ihre Rolle bei der Überprüfung von Medienangeboten immer weiter ausgedehnt wird und ihre Eingriffsmöglichkeiten Stück für Stück ausgebaut werden, sollte das jedem Sorgenfalten auf die Stirn treiben, dem an einem freien Meinungsklima in diesem Land gelegen ist. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Besonders brisant sind in diesem Zusammenhang die Pläne, das sogenannte Public-Value-Verfahren auf Social-Media-Inhalte auszuweiten. Damit würden Medienanstalten Einfluss darauf bekommen, welche Inhalte als „öffentlich nützlich“ – Public Value – angesehen werden, sodass die Nutzer sie dann häufiger sehen, und welche eher im Hintergrund verschwinden. Wer festlegt, welche Meinungen mehr Sichtbarkeit erhalten, greift in die öffentliche, freie Debatte ein. (Beifall BSW) Das Ergebnis wäre eine politisch gefilterte Öffentlichkeit. Und, Herr Kollege Stohn, ja, das ist dann hart an der Grenze zur Zensur – Punkt! (Beifall BSW und AfD) Das ist mit Freiheitsrechten und mit unserer Demokratie unvereinbar. (Lars Hünich [AfD]: Dazu gehören wir nicht! – Weitere Zurufe von der AfD) In unserer Regierungszeit haben wir in den Verhandlungen mit der Brandenburger Staatskanzlei ausdrücklich gefordert, solche Experimente im Staatsvertrag zu unterbinden und auszuschließen. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Die SPD hat die Gespräche damals auf die lange Bank geschoben, und heute verschanzt man sich gemeinsam mit der CDU hinter einem Vertrag, der all diese Risiken ignoriert. Es wird schleichend eine immer mächtigere Medienaufsicht geschaffen, die gefährlich nah an eine politisch motivierte Meinungssteuerung heranrückt. (Ludwig Scheetz [SPD]: In der Sie jetzt selber sitzen! Das ist doch lächerlich! Sie sitzen doch jetzt selber drin! – Gegenruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]: Um das zu verhindern!) Das ist nicht geeignet, die Demokratie zu schützen oder sie zu stärken; im Gegenteil. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Was die AfD in ihrem Antrag jedoch … Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Abgeordneter Peschel, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bretz zu? Falk Peschel (BSW): Ja. Vizepräsident Daniel Münschke: Okay. – Herr Bretz, bitte schön. Juni 2026 141 Steeven Bretz (CDU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Peschel, für das Zulassen der Nachfrage. (Unruhe) Eine ganz kurze Nachfrage, Herr Kollege Peschel, die Sie mir … Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Abgeordneter Bretz, kleinen Augenblick. – Meine Damen und Herren, hier im Raum ist die Lautstärke etwas zu hoch, als dass alle verstehen könnten, was gefragt wird. Selbst wir hier oben im Präsidium haben teilweise die Herausforderung und das Problem, zu verstehen, was die Abgeordneten formulieren. Deswegen bitte ich um ein bisschen Aufmerksamkeit und etwas Ruhe, damit der Abgeordnete Bretz jetzt die Frage formulieren und der Abgeordnete Peschel entsprechend antworten kann. Vielen Dank. – Herr Bretz, bitte schön. Steeven Bretz (CDU): Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir da den Rücken stärken. Vizepräsident Daniel Münschke: Das mache ich sehr gern. Steeven Bretz (CDU): Herr Kollege Peschel, ich habe folgende Frage. Sie haben gerade Ausführungen zu einer immer größeren Medienmacht, zur Rolle der öffentlichen Medienanstalten usw. gemacht. Herr Kollege Peschel, mal in allem Ernst: Wenn ich mir alleine die heutige Berichterstattung im Netz, in den Zeitungen oder wo auch immer angucke, möchte ich Sie fragen: Können Sie mir überhaupt einen Artikel oder einen Bericht zeigen, der eine übertriebene Lobhudelei auf irgendeine in Deutschland oder Brandenburg existierende Regierungspartei abbildet? Zeigen Sie mir mal aus der heutigen Berichterstattung einen einzigen Beitrag, der Ihre These auch nur annähernd stützt. Und dann überlegen Sie sich bitte vor diesem Hintergrund, ob diese sehr absolute Darstellung, die Sie hier vornehmen, nicht stark von dem abweicht, was man in der Realität beobachten kann. Also ich kann Ihnen jedenfalls sagen: Ich kann das nicht feststellen. (Beifall CDU und SPD – Niels-Olaf Lüders [BSW]: Aha! – Zurufe von der AfD: Das ist uns klar!) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Peschel, bitte schön. Falk Peschel (BSW): Vielen Dank für Ihre Zwischenfrage, Herr Kollege Bretz. – Gerade der heutige Pressespiegel ist ein beredtes Beispiel dafür. Ich mache es mal ganz kurz an der dritten Lesung des Vierten Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung fest: Es wird so dargestellt, als ob die BSW-Fraktion hier irgendetwas ganz Schlimmes gemacht hätte, (Christian Dorst [BSW]: Geschäftsordnungstricks!) um noch einmal die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände zum Ausdruck zu bringen. In der Presse finden Sie heute nicht eine einzige Aussage dazu, weshalb die BSW-Fraktion auf dieser dritten Lesung bestanden hat, nicht eine Anmerkung! – Das nur mal so. (Beifall BSW – Ludwig Scheetz [SPD]: Das war nicht die Frage!) Und es geht auch nicht, Herr Kollege Bretz – um die Frage weiter zu beantworten –, um Lobhudelei. Es geht um das Ausblenden anderer Meinungen. (Christian Dorst [AfD]: Ausblenden von Fakten!) Und genau das ist heute im Pressespiegel deutlich nachvollziehbar. (Beifall BSW und AfD) Ich würde jetzt gerne in meiner Rede fortfahren und lasse keine weiteren Zwischenfragen zu. Vizepräsident Daniel Münschke: Okay, dann setzen Sie Ihre Rede fort. Bitte sehr. (Steeven Bretz [CDU]: Da haben Sie die richtige Entscheidung getroffen!) Falk Peschel (BSW): Ich treffe immer richtige Entscheidungen. Und wenn nicht, bin ich bereit, sie im Nachhinein zu korrigieren. Das unterscheidet uns mitunter von der Koalition. (Beifall BSW und AfD) Was die AfD in ihrem Antrag jedoch völlig ausblendet, ist das Problem, dass auf den Verbreitungsplattformen der Tech-Giganten – von Instagram bis X – tatsächlich intransparente Algorithmen die Berichterstattung steuern, Meinungsmache betreiben, Nutzerdaten sammeln und sich aneignen sowie die medienöffentliche Debatte manipulieren. Dass die AfD in ihrem Antrag die Tech-Konzerne komplett außen vor lässt, sollte nicht überraschen; denn wenn es darum geht, sich mit den großen Konzernen oder mit Superreichen und ihrem Einfluss, der oft auf Kosten der Allgemeinheit geht, anzulegen, versagt die AfD regelmäßig. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Erik Stohn [SPD] – Erik Stohn [SPD]: Aha!) Ein paar Beispiele: Erst tat die AfD in Brandenburg so, als wäre sie gegen Tesla, dann kuschelte sich der reichste Mann der Welt, Elon Musk, bei der AfD an, (Lars Hünich [AfD]: Das ist doch totaler Quatsch!) und plötzlich ist Tesla in Grünheide dufte und Herr Musk sowieso. Die AfD hat sich in den letzten Monaten mehrfach hier im Landtag explizit gegen eine mutige Übergewinnsteuer für die Energiekonzerne wie etwa die großen Tankstellenketten ausgesprochen, die uns Verbraucher abzocken. Selbst der Einführung der Software eines dubiosen US-Konzerns wie Palantir, mit der die Überwachung der Bürger ausgeweitet werden soll, hat die AfD zumindest in Baden-Württemberg zugestimmt. Wir als BSW-Fraktion sagen ganz klar: Wir brauchen keine Meinungssteuerung durch Medienanstalten. (Beifall BSW) Aber sehr wohl braucht es regulative Eingriffe, wie unter anderem verschärfte Transparenzpflichten, um die wachsende Meinungsmacht der Tech-Giganten endlich zu beschneiden. Wir werden dem Antrag der AfD also nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Herr Peschel, Ihr Redebeitrag hat eine Häufung von Kurzinterventionen zur Folge. Beginnen wird der Abgeordnete Bretz, und danach ist Abgeordneter Hohloch für seine zweite Kurzintervention an der Reihe. Steeven Bretz (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege Peschel! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es ganz kurz machen. Herr Kollege Peschel, ich habe Sie gefragt, ob Sie mir aus der heutigen Berichterstattung ein Beispiel dafür geben könnten, wo die Regierenden in Deutschland oder Brandenburg in besonders positiver Weise dargestellt worden sind. Ich darf festhalten: Sie konnten mir nicht ein Beispiel nennen. (Christian Dorst [BSW]: Äh, hallo?) Was Sie dann aber auf meine Frage als Beispiel angeführt haben, war – da darf ich Sie zitieren –, dass Sie kritisieren, dass Ihrer Meinung nach die heutige Berichterstattung für Sie nicht so ausgefallen ist, wie Sie sich das gewünscht haben. Lieber Herr Kollege Peschel, ich bin Ihnen für diese Bemerkung außerordentlich dankbar; denn sie bestätigt im Kern das Problem, das wir haben. Ich habe den Eindruck, dass Meinungsfreiheit und die Freiheit der Darstellung von Fakten nur dann immer als gegeben angesehen werden, wenn derjenige, der sie einfordert, glaubt, dass seine Position in besonderer Weise dargestellt wird. (Beifall CDU, SPD und WfB-Gruppe) Darüber lohnt es sich einmal nachzudenken, Herr Kollege Peschel. Damit haben Sie im Prinzip bestätigt, worüber wir in unserer Gesellschaft intensiv diskutieren müssen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und WfB-Gruppe) Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Abgeordneter Hohloch, Ihre Kurzintervention. Bitte sehr. (Minister Robert Crumbach, an den Abgeordneten Christian Dorst [BSW] gewandt: Du machst den Scheibenwischer! Das geht gar nicht! – Gegenruf des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]: Ich habe keinen Scheibenwischer gemacht! Erzähl nicht so einen Unfug hier! – Lars Hünich [AfD]: Also, was ist denn mit dem Minister da los? Was soll denn das? – Christian Dorst [BSW]: Immer mit Halbwahrheiten und Lügen arbeiten, ne? – Gegenruf von Minister Robert Crumbach: Benehm dich!) Dennis Hohloch (AfD): Das heißt „Benimm dich!“. Vizepräsident Daniel Münschke: Meine Herren, Abgeordneter Dorst, Minister Crumbach, Sie können Ihre Meinungsverschiedenheiten gerne außerhalb des Plenarsaals austragen. Hier bitte ich um ein bisschen Contenance. Wir hören jetzt den Redebeitrag bzw. die Kurzintervention des Abgeordneten Hohloch. Dennis Hohloch (AfD): Vielen Dank, Herr Vizepräsident. – Herr Peschel, zwei Dinge. Ich will Sie erst einmal davon überzeugen, dem Antrag zuzustimmen, weil ich denke, dass die Macht der Tech-Konzerne mit diesem Antrag wenig zu tun hat. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Natürlich ist es wichtig, gerade bei TikTok in den Algorithmus reinzugucken, weil wir genau wissen – diese Diskussion gab es ja auch schon in den USA; deswegen haben sich die USA auch massiv gegen TikTok gewehrt und haben die zentrale Verwaltung TikToks in die USA geholt und den Geschäftsführer austauschen lassen –: In China ist der Algorithmus gänzlich anders. Da geht es jetzt erst mal nicht darum, dass irgendwelche oppositionellen Meinungen unterdrückt werden; das ist in China ja gang und gäbe. Aber offensichtlich finden das einige hier in diesem Raum auch gar nicht so schlecht. (Beifall AfD) Es geht vor allem darum, dass dort mehr Bildungsinhalte gezeigt werden. TikTok führt nämlich zu einem Problem, das wir in der westlichen Gesellschaft schon lange, seit über 20 Jahren, haben, und zwar dem der Vermassung. Und dieser Vermassung der Gesellschaft müssen wir entgegenwirken. Das können wir aber nur, wenn wir schlau an die Algorithmen herangehen. Es geht nicht um politische Inhalte. Es geht darum – und das hat Herr Skopec in seiner Äußerung auch gut aufgezeigt –, dass Inhalte immer mehr Verbreitung finden, je zugespitzter sie sind. Juni 2026 143 Und durch diese Zuspitzung werden die Beiträge danach noch zugespitzter; denn man muss ja Reichweite generieren. Das ist ein Fehlanreiz. Selbstverständlich müssen die Tech-Konzerne darauf hingewiesen und vor allem dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass es zukünftig, wie in China, mehr Bildungsinhalte auch in diesen Formaten durch den Algorithmus gibt. Das ist aber etwas anderes als das, worüber wir hier reden. Wir reden über die Einschränkung der Meinungsvielfalt. Ich möchte auf die drei Punkte eingehen, die Sie genannt haben. Erstens: Tesla. Sie waren noch gar nicht im Landtag, Herr Peschel, da haben wir gegen die Ansiedlung von Tesla gekämpft, und zwar wie Löwen, wenn ich das sagen darf. Wir haben dann aber gesagt: Jetzt ist Tesla da. Was wollen wir jetzt machen? Jetzt sind sie nun mal da. – Sie kennen den wunderbaren Spruch. In dem Fall ist es leider so. Das Zweite: Palantir. Es wird einen Antrag der AfD-Fraktion zur Ablehnung von Palantir hier geben. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. (Vereinzelt Beifall AfD) Drittens: Übergewinnsteuer. Wir haben deutlich gemacht, was unser Konzept zur Senkung der Spritpreise ist. Und dazu gehört keine Übergewinnsteuer, weil diese Übergewinnsteuer nur dazu führt, dass diejenigen Ölkonzerne, die diese Steuer zahlen müssen, sie auf die Spritpreise umlegen werden. Das führt im Umkehrschluss dazu, dass der Spritpreis nicht so stark sinkt, wie wir es wollen. Dementsprechend haben wir diese Steuer abgelehnt. Wir sind also gar nicht so weit auseinander. Ich werbe noch mal dafür: Stimmen Sie unserem Antrag zu, unterstützen Sie die Meinungsfreiheit, und senden Sie damit heute ein Zeichen nach außen! – Danke. (Beifall AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Peschel, Ihnen stehen zur Erwiderung auf beide Kurzinterventionen vier Minuten zur Verfügung. (Beifall BSW) Falk Peschel (BSW): So gut waren die Kurzinterventionen jetzt nicht, dass ich dafür vier Minuten brauche. (Dennis Hohloch [AfD]: Die einen sagen so, die anderen so!) Ich fange mit den Anmerkungen des Kollegen Bretz an. Sie haben im Grunde genommen Ihre Zwischenfrage, die ich zugelassen hatte, nur noch einmal wiederholt, und ich glaube, ich habe sie ausreichend beantwortet. Es geht nicht um Lobhudelei, die wir kritisieren. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Es geht um das Ausblenden von unterschiedlichen Meinungen, das Ausblenden von geäußerter Kritik. Ich glaube, Sie stimmen mir doch zu, (Steeven Bretz [CDU]: Sie haben mich nicht verstanden! Sie haben nicht verstanden, was ich gesagt habe!) dass seriöser Journalismus in der Verantwortung ist, beide Seiten einer Medaille darzustellen – beide Seiten. Es geht nicht darum, ob ich darin gern vorkommen möchte, oder ob Kritik, die ich geäußert habe oder die meine Fraktion zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt geäußert hat, lang und breit dargestellt wird. Es geht darum, dass man fair darüber berichtet, warum ein bestimmter Antrag eingereicht wurde, und nicht nur die Tatsache in den Raum stellt, dass dem so ist und damit die Bauordnung – wahrscheinlich um einen Tag – verzögert beschlossen werden kann. Darum geht es gar nicht. (Christian Dorst [BSW]: Geschäftsordnungstrick!) Noch einmal zu den Einlassungen des Kollegen Hohloch: Sie werden uns nicht davon überzeugen, Ihrem Antrag heute zuzustimmen. Und zu dem Hinweis, den Sie in Sachen Palantir gegeben haben: Ich freue mich, dass Sie hier in Brandenburg offenbar die Sichtweise des BSW zu dieser Überwachungssoftware teilen. (Lachen bei der AfD) Natürlich wäre es wünschenswert, wenn es bundesweit etwas mehr Homogenität im Agieren der AfD gäbe. (Beifall BSW) Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. (Lars Hünich [AfD]: Ist doch beim BSW genauso, oder? – Heiterkeit AfD) – Ich glaube, wir sind da etwas homogener unterwegs. (Zurufe von der AfD) Palantir würde uns in keinem Bundesland, in dem wir im Parlament sitzen, durchrutschen. – So viel als Erwiderung auf die beiden Kurzinterventionen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Damit, meine Damen und Herren, setzen wir die reguläre Aussprache fort. Für die Landesregierung erhält Ministerin Schneider das Wort. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Kathrin Schneider (Ministerin und Chefin der Staatskanzlei): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Digitalisierung hat die öffentliche Kommunikation und Berichterstattung in den vergangenen Jahren stark verändert. Das kam in den Redebeiträgen bereits zum Ausdruck. Darauf muss die Regulierung natürlich reagieren. Die Länder arbeiten daher derzeit an einer Anpassung der Medienordnung, dem Digitale-Medien-Staatsvertrag. Das Vorhaben gliedert sich in zwei Teile. Teil eins umfasst vor allem Anpassungen an europarechtliche Vorgaben. Dazu hat es bereits eine Anhörung gegeben. Ich gehe davon aus, dass dieser Teil Gegenstand der Befassung der Rundfunkkommission in der nächsten Woche sein wird. In Teil zwei geht es um Regulierungsfragen für Intermediäre, also für die Plattformen, die in der Regel keine eigenen journalistischen Inhalte erstellen, sondern zwischen Medienanbietern und Nutzern stehen: Sie nehmen auf, sie bündeln, sie wählen aus und präsentieren. Es geht bei dieser Debatte – auch in der Rundfunkkommission – keinesfalls um die Erstellung irgendwelcher journalistischen Inhalte, sondern es geht ausschließlich um die dazwischenstehenden Intermediäre, also um die Plattformen. Das will ich noch einmal klarstellen. Herr Skopec hat es bereits sehr gut ausgeführt: Die Plattformen arbeiten mit Algorithmen. Herr Hohloch hat selbst gerade bei TikTok darauf verwiesen. Es geht um Klicks, es geht um die Verweildauer, um Likes, es geht um Aufmerksamkeitsökonomie. Damit entstehen natürlich auch Filterblasen und Echokammern, die den öffentlichen Diskurs durchaus einengen können und eben nicht die Vielfalt der Medien sichern. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Ich kann überhaupt nicht erkennen, warum eine Regulierung und ein Eingehen auf diese Algorithmen nicht notwendig sein soll, denn sonst spitzt sich die Lage immer mehr zu. Von einer breiten Darstellung von journalistischen Beiträgen in den Intermediären und auf diesen Plattformen kann dann keine Rede mehr sein. (Vereinzelt Beifall SPD) Es gibt auch viele Angebote, hinter denen werbefinanzierte Modelle stehen. Für die Nutzer ist zum Teil überhaupt nicht mehr ersichtlich, wo etwas mit Werbung unterstützt wird und wo nicht. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf bei der Regulierung, und das hat überhaupt nichts mit politischer Einflussnahme zu tun. In diesem Zusammenhang geht es natürlich auch um die Bestimmung von Public-Value-Angeboten – das will ich gar nicht verhehlen, das ist so – und um deren Auffindbarkeit. Die Rundfunkkommission hat sich am 22. Oktober 2025 mit diesem Thema befasst und einen Eckpunktebeschluss gefasst. Dieser ist seit Oktober auf der Seite der Rundfunkkommission veröffentlicht. Der Beschluss beinhaltet das Ziel, Inhalteanbieter und die Refinanzierung journalistischer Angebote zu stärken. Journalistische Angebote sind, wenn sie gut gemacht sind, natürlich mit Aufwand verbunden. Es geht darum, eine Möglichkeit zu finden, wie dieser Aufwand refinanziert werden kann, also wie diejenigen, die journalistische Angebote erstellen, auch davon profitieren können, wenn diese auf den Plattformen verbreitet werden. Es geht darum, die Auffindbarkeit von Medieninhalten zu verbessern und die Medienvielfalt zu sichern. Es geht darum, Aufsicht wirksam auszugestalten. Es geht um den Schutz vor Manipulation und vor illegalen Inhalten. Und es geht um die Reform des Medienkonzentrationsrechts. Das sind die Eckpunkte. Über die Ausgestaltung ist noch nicht entschieden. Es wird gerade ein Entwurf zu Teil zwei erarbeitet. Dazu wird es zu gegebener Zeit eine Anhörung und dann auch einen Beschluss in der Rundfunkkommission geben. Ich will zum Abschluss sagen, dass wir als Landesregierung der Meinung sind, dass es hier Regulierungsbedarf gibt, der ausgeführt werden muss. Ich will nicht verhehlen, dass es eine sehr schwierige Materie ist, mit der sich die Rundfunkkommission befassen muss. Ich denke aber, dass es sinnvoll und notwendig ist, die Intermediäre zu regulieren. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Für die Koalition setzt der Abgeordnete Stohn die Aussprache fort. (Beifall SPD – Zuruf von der der AfD: Stohn wieder!) Erik Stohn (SPD): Sehr geehrter Vizepräsident! Julian Brüning von der CDU hat es mir möglich gemacht, ich darf für die Koalition sprechen. Deswegen habe ich jetzt die Chance für die zweite Runde und damit für ein Anwendungsbeispiel. Wir haben viel über Algorithmen gehört. Algorithmen, das hat auch unsere Ministerin gerade gesagt, werden durch Aufmerksamkeit gesteuert, das heißt durch etwas Ungewöhnliches. Ich sage einmal voraus: Wenn ein Abgeordneter im Deutschlandtrikot an das Mikrofon tritt, (Der Abgeordnete zeigt ein Deutschlandtrikot unter seinem Jackett.) wird das eine größere Aufmerksamkeit erzeugen als seine Rede in der ersten Runde, als er es noch nicht anhatte. Da sind wir bei dem Problem: Das führt dazu, dass es nur noch um die Aufmerksamkeit geht. Das Spannende ist, dass sich unser Youtube-Star von der AfD, Herr Hohloch, darüber beklagt hat, dass das natürlich auch Stress bedeutet. Denn es geht darum, ganz viele Inhalte zu produzieren, damit man in den Algorithmen nach vorne kommt. Das setzt auch einen Herrn Hohloch unter Druck. Gleichzeitig beschränkt er sich selbst, indem er nicht mehr als drei Beiträge macht, denn sonst würden höhere journalistische Standards für Juni 2026 145 sein Tun gelten. Da merken wir mal wieder die Doppelzüngigkeit von Herrn Hohloch und der AfD. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie kapieren einfach überhaupt nichts, Herr Stohn!) Dass Sie mehr Bildung wünschen, finde ich super. Bildung ist auch ein Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich empfehle an dieser Stelle ganz herzlich die Mediathek der Öffentlich-Rechtlichen mit den Dokumentationen, auch zu dieser WM, die sich kritisch damit auseinandersetzen, was im Umfeld so einer WM alles passiert. Das lege ich Ihnen ans Herz. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Die zeigen Ihnen dort, wie man einen Dildo baut!) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Der Abgeordnete Hohloch von der antragseinreichenden AfD-Fraktion wird die Aussprache mit seinem Redebeitrag beenden. (Abgeordneter Hohloch [AfD] tritt ans Rednerpult und bewegt das Mikrofon. – Zuruf von der Regierungsbank) Dennis Hohloch (AfD): – Das machen ja alle anderen auch; das ist sozusagen Gewohnheitsrecht. Ich freue mich auf die Debatte nachher, vielleicht haben Sie da auch so viel zu sagen. Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich will kurz zusammenfassen. Als Erstes komme ich zu Ihnen, Herr Stohn. Entweder haben Sie nicht zugehört, oder Sie haben es einfach wieder nicht verstanden. Ich denke eigentlich, dass ich ziemlich einfach dargelegt habe, dass es ein Unterschied ist, ob ich journalistische Beiträge nach ihrer Wertigkeit einordne oder ob ich den Algorithmus dahin gehend verändere, dass bestimmte nicht-politische Inhalte des Öfteren angezeigt werden. Ich komme noch einmal auf diesen Algorithmus zurück: Auch wenn dieser Algorithmus für Vermassung sorgt, ist er ja nicht allein daran schuld, was ich da sehe. Mein TikTok zeigt mir vor allem Videos dazu an, wie ich kochen und backen kann. Jetzt ist es raus: Ich koche und backe gerne, meine Damen und Herren, und dementsprechend zeigt mir TikTok so etwas auch an. Es liegt also auch immer an der Person selbst – an dem, was sie sehen möchte –, was sie von TikTok gezeigt bekommt. – Aber ich glaube, wir warten, bis die Frage kommt. (Lars Hünich [AfD]: Herr Abgeordneter Adler möchte etwas zum Kochen fragen!) Vizepräsident Daniel Münschke: Das hört sich gut an. – Herr Abgeordneter, lassen Sie die Frage zu? Dennis Hohloch (AfD): Ich lade Sie gerne ein. Uwe Adler (SPD): Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Mit Kochen und Backen hat meine Frage wenig zu tun. Ich stelle die Frage ernsthaft, weil mich ein Gedanke nicht loslässt, den Sie – Ihrer Intro-Rede vorangestellt – im Kontext „unterdrückte Meinungsvielfalt während Corona“ kommuniziert haben. Sie haben sinngemäß gesagt: Wir waren draußen auf der Straße, und dann hat die Polizei auf uns eingeschlagen. (Lars Hünich [AfD]: Ja, hat sie!) Das haben Sie operativ im Imperativ stehen lassen und haben damit aus meiner Sicht etwas als Tatbestand skizziert, was historisch – im Coronakontext betrachtet – nicht der Lebenswirklichkeit entsprach, nämlich dass die Polizei als, sage ich mal, Instrument des Staates eingesetzt wurde, um die Meinungsvielfalt gerade zu Coronazeiten zu unterdrücken. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie sich missverständlich ausgedrückt haben oder ob Sie tatsächlich in die Situation gekommen sind, dass Polizisten auf der Straße auf Sie eingeschlagen haben. Wenn dem nicht so war, würde ich Sie aber bitten, dass Sie Ihre Aussage vielleicht ein bisschen dahin gehend abändern, dass das so nicht passiert ist. – Danke. (Zurufe von der AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Abgeordneter Hohloch, es gibt eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Hünich. Lassen Sie die zu? Dann würde ich die Fragen zusammenfassend behandeln lassen. Dennis Hohloch (AfD): Aber selbstverständlich. Vizepräsident Daniel Münschke: Herr Hünich, bitte sehr. Lars Hünich (AfD): Danke, Herr Hohloch, dass Sie die Frage zulassen. – Würden Sie mir zustimmen, dass während der Coronazeit, und zwar Ende 2021/Anfang 2022, durchaus sehr viele Demonstrationen oder sogenannte Spaziergänge von der Polizei gewaltsam aufgelöst wurden? Würden Sie mir zustimmen, dass es in Jüterbog einen Zwischenfall mit einem Pferd, das ausgetreten hat, gab, bei dem Leute zu Boden gerissen wurden? Würden Sie mir zustimmen, dass es im Januar 2022 einen Toten wegen unterlassener Hilfeleistung durch die Polizei gab? – Danke schön. (Beifall AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass sich die Zwischenfragen auf den Redebeitrag beziehen sollten. Die Aussage, die Sie angesprochen haben, Herr Abgeordneter Adler, ist vorhin in einer Kurzintervention getätigt worden. Auch das, worauf sich die Zwischenfrage des Abgeordneten Hünich bezog, ist nicht Gegenstand des Redebeitrags gewesen. Ich überlasse trotzdem dem Abgeordneten Hohloch die Entscheidung darüber, ob er darauf antwortet. Geben Sie mir bitte ein deutliches Signal, damit ich die Uhr entweder für die Antwort oder für die Redezeit starten und stoppen kann. Dennis Hohloch (AfD): Mein deutliches Signal ist: Ich möchte antworten. Vizepräsident Daniel Münschke: Bitte sehr. Dennis Hohloch (AfD): Vielen Dank, werte Kollegen, für die Fragen. – Das ist jetzt natürlich ein anderes Thema. Aber, Herr Adler, ich hätte mir gewünscht, einmal einen von Ihnen auf diesen Coronaspaziergängen zu sehen, denn es waren wirklich viele, viele Leute mutig und sind auf die Straße gegangen, obwohl es Ausgangssperren wegen eines Virus gab, das nicht gefährlich für uns war. Ich habe es in Cottbus gesehen. Wir waren, glaube ich, mit 5 000 Leuten da. Ich stand in der ersten Reihe mit dem wunderschönen Banner „Woidke muss weg“ – die Prophezeiung wird sich irgendwann erfüllen, da bin ich ganz sicher –, und als der Demo-Zug von der Polizei aufgehalten wurde, ich gegen die Polizei gedrückt wurde und die Polizei gegen uns drückte, gab es ein Signal. Der Demo-Zug löste sich auf einmal auf, und von dem, was ich dann gesehen habe, meine Damen und Herren, hätte ich nie gedacht, dass es in Brandenburg einmal Realität wird. Ich habe eine alte Frau gesehen – ich würde sagen, sie könnte Mitte 70 gewesen sein –, die in Cottbus auf dem Boden lag; die Polizisten sind auf sie drauf und haben ihr Handschellen angelegt. Die Frau hat geschrien, und sie sind trotzdem auf sie drauf. Wie hieß die Stadt, in der derjenige gestorben ist? (Zurufe von der AfD: Wandlitz!) – Im Barnim, in Wandlitz war das. – In Wandlitz haben wir mitbekommen, dass durch Polizeigewalt ein Mann ums Leben kam. Das ist ja nur Brandenburg. Das wissen Sie ganz genau. Wenn Sie sich noch einmal die Bilder davon anschauen, wie gewaltsam die Demonstrationen in Berlin aufgelöst wurden, wie man dort gegen friedliche Demonstranten vorgegangen ist, wissen Sie, dass das keine Sternstunde dieser Polizei war. Es war keine Sternstunde des demokratischen Rechtsstaates, und ich bin froh, dass diese Zeit endlich vorbei ist. (Beifall AfD) Es haben viele Menschen darunter gelitten, und es leiden heute noch so viele Menschen unter Ihrer Politik. Wir hatten hier, als wir den Bericht des Corona-Untersuchungsausschusses vorgestellt haben, eine 35-jährige – ich glaube, sie war 35 Jahre alt – Pflegerin aus einem Krankenhaus in Cottbus. Sie kann ihr Leben lang nicht mehr arbeiten, weil sie aufgrund von Impfschäden ein multiples Organversagen erlitten hat. Ihre Fraktionen hatten nicht ein einziges Wort übrig für die Frau, die da oben saß. (Beifall AfD) Das fand ich so schäbig, und das hat mir so leidgetan. (Uwe Adler [SPD]: Hat die Polizei einmal auf Sie eingeschlagen, Herr Hohloch? – Gegenruf von der AfD: Ja, hat sie! – Zurufe von der SPD) Und als wir heute über „Multipolar“ gesprochen haben, die die Corona-Files freigeklagt haben, kam von Ihrer Fraktion: „Oh!“ Das zeigt mir eigentlich alles. (Zurufe von SPD und CDU) Sie haben das Unrecht verursacht, Sie haben das Unrecht gebilligt, und Sie sind nicht in der Lage, das Unrecht aufzuarbeiten. (Beifall AfD) Deshalb braucht es nämlich die AfD: um das Unrecht in dieser Republik endlich zu beenden und aufzuarbeiten. (Beifall AfD) Damit würde ich gerne zu meiner Rede zurückkommen. Ich möchte noch einmal auf den Begriff „Aufmerksamkeitsökonomie“ eingehen. Ich habe es schon erwähnt: Nicht alles gibt uns der Algorithmus vor. Der Algorithmus richtet sich auch nach unseren Interessen. Dass es Echokammern gibt, Frau Ministerin, ist nicht erst seit gestern so. Auch in den 50er-Jahren gab es Leute, die ausschließlich den „Spiegel“ gelesen haben, und es gab Leute, die ausschließlich die „Bild“-Zeitung gelesen haben. Da hatte man bloß die Situation, dass die politischen Parteien noch miteinander gesprochen haben. Das findet leider nicht mehr statt, weil Sie nicht in der Lage sind, mit der AfD zu reden, sondern die AfD und ihre Wähler taktisch ausgrenzen. Auch deswegen werden diese Echokammern verstärkt. Das ist nicht einzig und allein die Schuld dieser Algorithmen, meine Damen und Herren. Der Mensch ist so angelegt, dass er das liest, war er gerne hören möchte, was seine Weltsicht bestätigt, und nur die wenigsten Menschen sind in der Lage, auch einmal einen Blick aus einem anderen Winkel zu wagen und sich dann vielleicht auch noch von dieser Meinung überzeugen zu lassen. Aber ich sage Ihnen eines: Das Klima, das Sie schaffen – durch Meldestellen, durch den Digital Services Act, durch HateAid, durch die Landesmedienanstalten –, führt doch dazu, dass die Menschen ihre Meinung gar nicht mehr frei äußern wollen. Wenn Menschen ihre Meinung nicht mehr frei äußern, was bleibt ihnen dann anderes übrig, als sich auf Social Media die Beiträge derjenigen anzugucken, die ihre Meinung vertreten? Es liegt also an Ihnen, sich gegen dieses Vorhaben – Public-Value-System – zu stellen, um dafür zu sorgen, dass sich die Menschen wieder trauen, ihre Meinung zu sagen, damit wir wieder in einen Diskurs gehen können. Vielleicht ist nicht alles, was die AfD sagt, richtig. Aber es ist auch vieles nicht richtig, was die SPD oder die CDU macht, und das sehen wir auch. Dieses Land Juni 2026 147 – und auch die Freiheit – wird vor die Wand gefahren. Das machen Sie mit solchen Anträgen Schritt für Schritt. (Beifall AfD) Vizepräsident Daniel Münschke: Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Ihnen liegt dazu der Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2947 vor: „Public-Value-System stoppen – keine staatliche Reichweitensteuerung in sozialen Medien“. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Bevor ich Tagesordnungspunkt 21 schließe, möchte ich ganz herzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Havelland begrüßen, die auf Einladung des Abgeordneten Johannes Funke hier sind. Dort oben sitzen sie. Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! Viel Spaß dabei, der Plenardebatte beizuwohnen. (Allgemeiner Beifall) Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 21 noch nicht, sondern gebe Ihnen erst den Hinweis, dass Tagesordnungspunkt 22 auf die September-Sitzung vertagt wurde. Meine Kollegin Vizepräsidentin Dr. Gruhn wird gleich Tagesordnungspunkt 23 aufrufen. Jetzt schließe ich Tagesordnungspunkt 21 und wünsche Ihnen allen noch einen schönen restlichen Freitag. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fahren fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf. TOP 23: Bildungschancen verbessern, Zukunft sichern: Jetzt einen Strategie- und Beteiligungsprozess „Bildungsland Brandenburg 2035“ starten! Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2929 (Neudruck) Ich eröffne die Aussprache. Als Erste spricht Frau Abgeordnete Augustin. Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Beifall CDU und SPD) Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Bildungsland Brandenburg sieht sich mit großen Problemen konfrontiert. Ich bin Bildungsminister Gordon Hoffmann sehr dankbar, dass er die Probleme, die Situation, offen und transparent anspricht, unablässig nach pragmatischen Lösungen sucht (Dennis Hohloch [AfD]: Und das in den paar Wochen, in denen er Minister ist!) und dabei auch immer ein offenes Ohr hat. Ich weiß gar nicht, wie viele Schulen er schon besucht hat. Ich sehe anhand seiner Social-Media-Beiträge ständig, dass er schon wieder eine Schule besucht hat. Ich finde das auch richtig und wichtig. (Zurufe von der AfD) Um es vorwegzunehmen: Auch über die aktuelle Situation können wir hier gern debattieren. Wir können über die besten kurzfristigen Lösungen in der Sache streiten. Mit dem vorliegenden Antrag – ich sage es vorweg – richten wir den Blick aber auf mittel- und langfristige Handlungsoptionen. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU auf die Etablierung eines Strategie- und Beteiligungsprozesses „Bildungsland Brandenburg 2035“ verständigt. (Dennis Hohloch [AfD]: Wow!) Denn eines ist doch einleuchtend: Viele bildungspolitische Maßnahmen wirken erst auf längere Sicht. Daher müssen gerade jetzt wichtige Weichen gestellt werden. Der Denkprozess darüber darf auch nicht mit dem Ende der Legislaturperiode aufhören. Warum ein solcher Prozess? Wir setzen mit diesem Antrag auf die wichtige Beteiligung in der Praxis. Es sollen explizit diejenigen eingebunden werden, die tagtäglich am Ort Schule wirken, die vor Ort Schule aktiv gestalten. Gerade in den vergangenen Monaten – wenn ich bei Schulbesuchen vor Ort war und mit verschiedenen Verbänden ins Gespräch kam – hatte ich immer wieder den Eindruck, dass viel zu wenig miteinander und viel zu oft nur übereinander gesprochen wurde. Wir tun aber gut daran, bei aller Verantwortlichkeit im Bildungsministerium und in den Schulämtern, bei aller Expertise der Wissenschaft gerade auch diejenigen anzuhören, die täglich Bildung vor Ort erleben – wie unsere heutigen Gäste auf der Besuchertribüne. Diejenigen, die vor vollen Schulklassen lehren – die Lehrerinnen und Lehrer im Land –, diejenigen, die in oft auch problematischen Situationen lernen müssen – die Schülerinnen und Schüler im Land –, diejenigen, die ihre Kinder begleiten und fördern wollen – die Eltern –, aber auch die weiteren an der Schule Wirkenden – wie die Schulsozialarbeiter und die Träger der Schulgebäude; denn der Ort, an dem man lernt, macht, was die Bedingungen und den Lernerfolg angeht, ebenfalls so viel aus – und noch viele andere wollen wir hören. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Ihre Anregungen und ihre Vorschläge sind es mehr als wert, angehört zu werden. Wir setzen hier auf die praktische Expertise derjenigen, denen Schule am Herzen liegt. Schule ist vielfältig, und gute Ideen entstehen eben oft genau dort, wo täglich gelernt und gearbeitet wird. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir das Bildungssystem in Brandenburg zukunftsfest machen wollen, müssen wir uns selbst immer wieder kritisch hinterfragen. Es gilt, die Frage zu stellen, was wir von Schule konkret erwarten, wie unsere Kinder bestmöglich auf ihr weiteres Leben vorbereitet werden können. Es geht darum, wie wir ausreichend Lehrkräfte gewinnen und auch halten können. Es geht auch darum, wie wir neue Entwicklungen bestmöglich für das Lehren und auch für das Lernen nutzen können. Dabei soll es keine Denkverbote geben. Natürlich geht auch hier die Praxis Hand in Hand mit der Wissenschaft und mit Expertengremien. So soll das Konzept zur Durchführung eines Strategie- und Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung des LIBRA und unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeitet werden. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sehr geehrte Damen und Herren, dass die aktuellen Probleme auch kurzfristige Lösungen benötigen, ist mir und vor allem auch dem Bildungsminister völlig bewusst. Daher ist es auch für den Beginn des Strategie- und Beteiligungsprozesses wichtig, dass wir erste Schritte nicht auf die lange Bank schieben, sondern umgehend starten. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Daher sollen schon ab dem dritten Quartal dieses Jahres erste niedrigschwellige, dezentrale und dabei auch digitale Beteiligungsformate angeboten werden. Es gab vor einiger Zeit, noch unter Minister Freyberg, einen Schulkongress, auf dem durchaus Ideen zusammengetragen wurden. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit, sich einzubringen. Potsdam ist als Landeshauptstadt sicherlich wunderschön – es ist bei vielen Fachtagungen, Gesprächen und Veranstaltungen für uns alle sicherlich die zentrale Adresse –, aber als Abgeordnete aus einem ländlich geprägten Landkreis kann ich Ihnen versichern, dass ein dezentrales, breites Beteiligungsangebot extrem wichtig ist. Die Idee zur Umsetzung eines solchen Strategie- und Beteiligungsprozesses ist auch nicht neu. Schon bei der Verankerung im Koalitionsvertrag haben wir uns die Erfahrungen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt näher schildern lassen. Mit meinen bildungspolitischen Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt konnte ich vor einigen Wochen – bei einer Sprechertagung – auch zufällig den Austausch pflegen. Sie haben noch einmal betont, wie wichtig und wertvoll die direkte Einbindung der Praxis ist. Mein Kollege aus Sachsen-Anhalt hat übrigens besonders hervorgehoben, wie gut es funktioniert, die Anregungen auch digital und zentral anzunehmen. Ja, das bedeutet viel Arbeit für diejenigen, die das entgegennehmen, aber ich glaube, nach den positiven Erfahrungen, die in anderen Bundesländern schon gemacht wurden, ist es richtig, das aufzugreifen. Diese Forderung findet sich in unserem Antrag unter Punkt 3. Unser Bildungsminister war schon sehr vorbildlich und hat – falls Sie es noch nicht wissen – zum Antritt ein Schreiben an alle Lehrkräfte gerichtet, in dem er sie direkt aufgefordert hat, sich einzubringen und Anregungen zu geben. Er hat zum Teil also schon vorweggenommen, was wir hier fordern. Aber ich finde, noch einmal ein digitales Angebot zu machen, das nicht an die zentrale Dienstadresse der Lehrkräfte gebunden ist, ist wichtig, denn das macht flexibel – auch wenn ich weiß, dass es viel Arbeit für diejenigen bedeutet, die das entgegennehmen und auswerten. Wenn wir das Bildungsland Brandenburg mittel- und langfristig verbessern wollen, gilt es auch, strukturiert darüber zu diskutieren, welche strategisch wichtigen Schritte mittelfristig gegangen werden müssen, um unsere Schülerinnen und Schüler sowie die brandenburgischen Schulen auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen vorzubereiten und handlungsfähig zu machen. Dabei wollen wir allen Beteiligten – den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, dem an Bildung interessierten Teil der Bevölkerung und natürlich der kommunalen Ebene: den Fachabteilungen im Landkreis, den Schulsozialarbeitern, dem Jugendamt – die Möglichkeit geben, sich einzubringen. Wir wollen jetzt starten, um Bildung langfristig zu denken. Das ändern nichts daran, dass weiterhin auch kurzfristige Maßnahmen dringend erforderlich sind. Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Als nächster Redner folgt Herr Abgeordneter Hohloch für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich muss schon sagen: Der letzte Bildungsantrag dieser Koalition war schon echt peinlich. Dann haben wir das Ding gelesen, und da muss ich sagen: Es ist ein doppeltes Eingeständnis Ihrer Unfähigkeit, meine Damen und Herren. Sie gestehen mit diesem Antrag hier erstens ein, dass Brandenburg kein Bildungsland ist, denn es soll ja erst in neun Jahren Bildungsland werden. Das heißt: Die SPD hat offensichtlich – und das erkennen Sie als Koalition jetzt auch einmal an – dieses Bildungsland in den letzten Jahren – seit der Wende – heruntergewirtschaftet; das bestätigen auch sämtliche Vergleichsstudien, meine Damen und Herren. Das zweite Eingeständnis ist: Sie können das Problem nicht lösen, denn wie funktioniert Politik normalerweise? Politik funktioniert über das Parlament und nicht über außerparlamentarische Organisationen. Meine Damen und Herren, eigentlich wären Sie bzw. das Ministerium – der sogenannte Super-Bildungsminister, der jetzt seit gefühlt zwei Wochen im Amt ist, aber schon alles bewegt hat, wie wir gerade gehört haben – in der Pflicht, Lösungen vorzulegen. Sie wären in der Pflicht, vorzulegen, wie es mit der frühkindlichen Bildung weitergehen soll, wie wir die Leistungen unserer Schüler steigern sollen, wie wir den Lehrermangel beseitigen sollen. Stattdessen kriegen wir einen Antrag, in dem Sie uns für die nächsten neun Jahre einen weiteren Sitzkreis verordnen und sagen, dass unsere Kinder jetzt neun Jahre warten sollen. Meine Tochter kommt dieses Jahr in die Schule; sie soll jetzt also bis zur 9. Klasse in die Schule gehen in einem System, das offensichtlich nicht funktioniert und warten, bis Ihr Bildungsland Brandenburg Realität wird, meine Damen und Herren?! Es ist ja kein Wunder, dass jeder, der es noch kann, seine Kinder in die Privatschulen und nicht mehr auf die öffentlichen Schulen schickt. Sie haben dieses System nämlich komplett heruntergewirtschaftet, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) Ich will auch einmal sagen: Das LIBRA arbeitet sowieso für das Ministerium, das ist vom Ministerium sozusagen eingesetzt. Die Verbände, die Sie anhören wollen, hören Sie auch bei den Anhörungen zu Gesetzgebungsvorhaben an. Aber wissen Sie, was Sie machen? Sie haben keine Ahnung, wie Sie das Problem lösen sollen. Also schieben Sie das auf die Verbände, die Ihnen Juni 2026 149 Lösungen präsentieren sollen. Dann bringen Sie das ein, und im schlimmsten Fall funktioniert das gar nicht, und dann sagen Sie sich: „Tja, das haben wir in einem breiten Aushandlungsprozess doch so alle miteinander besprochen. Ja, da kann eigentlich keiner schuld sein, weil alle daran beteiligt waren.“ – Nein, meine Damen und Herren, so funktioniert die Demokratie nicht. Sie sind die Regierung, Sie müssen vorlegen, und Sie müssen schauen, ob Ihre Maßnahmen funktionieren. Aber das können Sie nicht, weil Sie eben keinen Gestaltungswillen und keine Kompetenz haben. Das zeigen mir auch die Sätze, die Sie darin schreiben: „Das Schulsystem in ganz Deutschland steht aktuell vor großen Herausforderungen.“ Nicht aktuell, seit Jahrzehnten hier in Brandenburg. Und jetzt: Aufgrund dieser Herausforderungen befinde sich das Schulsystem „heute aus vielerlei Blickwinkeln in zeitgleich stattfindenden dynamischen Prozessen.“ Was sind diese dynamischen Prozesse, meine Damen und Herren? Das könnten Sie im Antrag ja vielleicht einmal schreiben. Dann geht es weiter: Daher brauche es – aber offensichtlich nicht von der Regierung, sondern von den Verbänden – „gut durchdachte“ und langfristige Strategien. Die Schullandschaft müsse – jetzt kommen die besten Wörter, die wir seit Corona kennen – „resilienter“ und zukunftsorientierter aufgestellt und gestaltet werden. Wunderbares Phrasendeutsch, meine Damen und Herren, aber keine einzige Lösung wird präsentiert. (Beifall AfD) Und dann? Bildung beginnt ja nicht in der Schule. Was ist mit der frühkindlichen Bildung? Was ist mit der Vorschule, die die AfD schon seit Jahren fordert? Was ist mit der Überarbeitung des Bildungsplans, der nicht funktioniert? Was ist mit der Kitafinanzierungsneuordnung, bei der die Eltern jetzt auf einmal alle Essensgelder übernehmen müssen? Ich sage Ihnen einfach einmal, was die AfD in den letzten Jahren auf diesem Feld alles gefordert hat, dann haben Sie vielleicht ein paar konkrete Vorschläge. Leistungsfeindlichkeit: Was haben wir dagegen gemacht? Wir haben einen umfassenden Antrag zur Rückkehr zum Leistungsprinzip eingebracht. Bildungs- und Anforderungsverfahren: Wir haben einen umfassenden Antrag eingereicht, der unter anderem eine Umschichtung bei der Stundentafel in den Klassen 1 bis 4 – Englisch auf Deutsch und Mathematik umschichten –, aber auch andere Maßnahmen vorsah; die Einführung der Vorschule zum Beispiel. Was haben Sie gemacht? Sie haben eine Stunde mehr Deutsch eingeführt: in vier Schuljahren eine Stunde mehr Deutsch pro Woche. Wow! Indoktrination und Gesinnungsschnüffelei an Schulen: Die AfD hat einen Gesetzentwurf zur Neutralitätspflicht von Lehrern vorgelegt – der wurde hier abgelehnt. Lehrermangel: Wir haben gesagt, wir müssen nicht nur mehr Lehrer ausbilden, sondern vor allem an den Rahmenbedingungen arbeiten, die Arbeits- und Rahmenbedingungen verbessern – keine Zusatzstunde für die Lehrer, Berufsschullehrerausbildung in Cottbus und nicht in Potsdam, eine Arbeitszeiterfassungsstudie, um den Bürokratieabbau voranzutreiben, mehr Schulpsychologen einstellen, zusätzliche Unterrichtsstunden streichen und Schulverwaltungsfachkräfte anstellen. Wie gehen wir gegen Gewalt an Schulen vor, meine Damen und Herren? Mit einer Migrationsobergrenze, mit dem Prinzip „Deutschunterricht vor Regelbeschulung“, mit der Einbeziehung der Eltern von solchen Täterkindern in den gesamten Prozess. Sechstens – Schulen als Reparaturwerkstatt aller gesellschaftlichen Probleme –: Darüber findet man in diesem Antrag auch nichts. Kompetenzorientierung – ein großes Übel innerhalb der Bildungspädagogik –: Da sagen wir, dass wir wieder zur Fokussierung auf handfeste Wissensbestände zurückkehren müssen. Wissen ist Macht – das war damals so, und das ist auch heute noch so, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Die Überforderung durch Inklusion: Wir schlagen vor, das Förderschulsystem auszubauen und die Inklusion abzuwickeln; sie ist gescheitert. Sie gehen den Weg weiter und lassen die Kinder einfach im Stich. Kitas und Schulen als Tummelplätze für wildgewordene woke NGOs – wir sagen: Keine Frühsexualisierung, Sie sagen: Ja, bitte. – Wir sagen: Ein Neutralitätsgesetz, Sie sagen: Nein. Zunehmende Leistungsfragmentierung durch heterogene Klassen: Wir sagen: Das Schulsystem wieder ordentlich gliedern, dreigliedrig. Sie sagen: Nein. – Wir sagen: Die Massenmigration beenden, Sie sagen: Nein. – Zu den Auswirkungen der Massenmigration habe ich schon etwas gesagt. Dann – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin; ich höre es schon – die inakzeptabel hohe Gymnasial- bzw. Abiturientenquote. Wir haben eine stärkere Beschränkung des Zugangs zum Gymnasium vorgeschlagen. Sie sagen: Nein, jeder soll aufs Gymnasium gehen. Das sind nur einige wenige Punkte, die die AfD in den letzten Jahren vorgeschlagen hat. Sie haben alle abgelehnt, und anstatt eigene Vorschläge zu bringen, beauftragen Sie jetzt alle anderen, Lösungen zu finden, die Sie nicht finden können. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin folgt Frau Abgeordnete Poschmann für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Katja Poschmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Schülerinnen und Schüler auf der Besuchertribüne! Liebe Gäste aus den Landkreisen! Liebe Kolleginnen aus dem Landkreis Havelland! Ich spreche Sie heute bewusst in Ihrer Rolle als Bildungsinteressierte an, und ich weiß, von Ihnen gibt es hier im Parlament, aber auch im ganzen Land sehr viele. Über Bildung wird überall leidenschaftlich diskutiert, auch hier bei uns, und das ist grundsätzlich gut. Ich will aber ehrlich sein: Die meisten von Ihnen sind mehr als nur Interessierte, Sie bezeichnen sich selbst als Experten – und das scheint eine Studie zu belegen. Der in den USA arbeitende Psychologe Anders Ericsson hat einmal erforscht, wie Menschen zu echten Experten werden. Man braucht dafür etwa 10 000 Stunden intensiver Übung und kontinuierlichen Lernens – zufälligerweise ungefähr die Stundenzahl, die mehr oder weniger wir alle im Unterricht verbracht haben. „Wir alle haben einmal eine Schule besucht, wir wissen, wie Schule funktioniert und was es dafür braucht“, so das Argument, das wir immer wieder hören. Aber hier kommt der aus meiner Sicht entscheidende Punkt: 10 000 Schulstunden machen Sie nicht zu einem Experten für die Schulen von morgen – und auch nicht zwei Jahre Schuldienst an einem Gymnasium. Viele haben ein Bild vor Augen, wie es früher war. Ihr Blick ist in die Vergangenheit gerichtet. Doch die Bedingungen, die Anforderungen und die Inhalte zukunftsorientierter Bildung haben sich radikal verändert. Wäre es angesichts dessen nicht geradezu fatal, in den Antworten von gestern die Lösungen für morgen zu suchen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, während für viele von uns Windows 95 im Unterricht noch Hightech war und Lehrkräfte sich über den Polylux freuten, ist heute eine völlig neue Lebensrealität entstanden. Digitale Anwendungen, künstliche Intelligenz, komplexe und globale Themenfelder, ein dynamischer Arbeitsmarkt mit sich ständig verändernden Berufsfeldern – das ist bereits heute schon die Realität unserer jungen Generation. Und wer weiß, wohin sich all das in Zukunft noch entwickeln wird. Einmal ganz konkret: Ja, wir haben den Lehrermangel und die unterschiedlichen Bedingungen im Land. Deswegen bin ich dem Finanzminister überaus dankbar, dass wir trotz der angespannten Haushaltslage 250 Stellen zurückbekommen werden. (Beifall SPD und CDU) Und ja, wir haben den Anspruch, in den Basiskompetenzen zu besseren Ergebnissen zu kommen. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag gemeinsam vorgenommen, die Lehrpläne zu überarbeiten. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht darauf, dass wir diese Aufgaben angehen, und zwar jetzt. Dieses Recht ist nicht verhandelbar. (Beifall SPD) Aber ich sage Ihnen ganz offen: Darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Wenn wir unsere Schulen strategisch auf die Zukunft ausrichten wollen, müssen wir uns um die aktuellen Schwierigkeiten kümmern und gleichzeitig die Zukunftskompetenzen in den Blick nehmen. Das ist kein Widerspruch, sondern ein berechtigter Anspruch der jungen Generation. Ein einfaches „Das haben wir schon immer so gemacht“ reicht an dieser Stelle nicht mehr aus. Meine Damen und Herren! Genau dafür ist „Bildungsland Brandenburg 2035“ gedacht. Das ist kein Schlagwort. Das ist ein klarer Auftrag an die Landesregierung, insbesondere an das Bildungsministerium, und ja, auch an uns selbst. In dem Antrag fordern wir konkret einen langfristigen Strategie- und Beteiligungsprozess ab 2027. Das Konzept dafür soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Problemanalysen haben wir genug. Wir wollen praktikable Lösungen, die breite und starke Akzeptanz finden. Die Schule der Zukunft kann und soll nicht hinter verschlossenen Türen gestaltet werden. Für die Schule der Zukunft sollten wir die Menschen einbeziehen, die Schule heute und jeden Tag erleben: Schülerinnen und Schüler, die wissen, was sie brauchen, und oft auch ganz klar benennen können, wie sie am besten lernen; Eltern, die für ihre Kinder die bestmögliche Bildung erwarten; Lehrkräfte, die unter den aktuellen Bedingungen arbeiten; Schulämter und Schulleitungen, die wissen, wie es vor Ort läuft; Wissenschaft und Forschung, die zukunftsorientiert beraten können; Schulpreisträger und innovative Schulen, die ihre Schulen bereits erfolgreich umgestaltet haben. Gemeinsam mit ihnen wollen wir moderne Schulen entwickeln, die nicht einfach irgendwie ausgedacht sind, sondern die sich an erprobten und erfolgreichen Konzepten orientieren. Das muss der Maßstab für Brandenburg sein. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Wenn ich persönlich an das „Bildungsland Brandenburg 2035“ denke, dann sehe ich Schulen, die die Vermittlung von Kompetenzen und von Teamfähigkeit statt des Auswendiglernens von Fachwissen in den Mittelpunkt stellen. Ich sehe Schulen, die für alle wohnortnah und im Sozialraum zu erreichen sind. Ich sehe Schulen als einen Ort, an dem Lehrkräfte gern lehren und Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen. Ich sehe Schulen, in denen Kinder zu selbstbestimmten und resilienten Menschen in einer dynamischen und digitalen Welt heranwachsen. Ich sehe Schulen, in denen soziale Kompetenz durch eine starke Beziehung zu den Lehrkräften und durch ein generell respektvolles Miteinander gefördert wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Ihnen nichts vormachen: Das alles in Einklang zu bringen wird nicht einfach. Dieser Beteiligungsprozess wird sehr wahrscheinlich sehr viele verschiedene Perspektiven, Vorstellungen und Anforderungen hervorbringen. Am Ende muss das Ziel aber klar sein: Es muss darum gehen, das Beste für die Schülerinnen und Schüler herauszuholen. Ich sage es noch einmal: Sie haben das Recht darauf, dass wir die aktuellen Herausforderungen anpacken und zeitgleich unsere Schulen, aber vor allem unsere schulische Bildung zukunftsfest machen. „Bildungsland Brandenburg 2035“ ist somit nicht nur ein echter Auftrag, sondern vor allem auch eine wirklich große Chance – eine Chance für alle an Bildung Interessierten, für alle Kritiker und Experten. Lassen Sie uns gemeinsam die Schule unserer Kinder nicht nach dem Bild unserer eigenen Schulzeit gestalten, sondern an den aktuellen und den zukünftigen Anforderungen ausrichten. Ich freue mich über Ihre Unterstützung des vorliegenden Antrags und auf Ihre ernst gemeinte Mitwirkung am „Bildungsland Brandenburg 2035“ – für eine Bildungspolitik, die nicht die Schulerfahrungen von gestern reproduziert, sondern die Anforderungen von morgen ernst nimmt, für eine zukunftsfeste Bildung in Brandenburg, für noch bessere Chancen für alle unsere Schülerinnen und Schüler. – Dafür herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Juni 2026 151 Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Es folgt Herr Abgeordneter Peschel für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW) Falk Peschel (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Gäste! Wer den vorliegenden Antrag liest, könnte zunächst denken: Klingt doch vernünftig! Beteiligung, Strategie, Zukunft des „Bildungslandes Brandenburg“ – wer könnte dagegen sein? Aber es lohnt sich ein genauer Blick. Denn während in dem Antrag vom „Bildungsland Brandenburg 2035“ gesprochen wird, fragen sich Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler heute etwas ganz anderes: Wer unterrichtet morgen die Klasse? Wie werden Unterrichtsausfälle verhindert? Wann werden Schulen endlich ausreichend ausgestattet? Wann werden die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte tatsächlich verbessert? Wann werden unbesetzte Lehrerstellen endlich besetzt? Und: Brauchen wir wirklich noch mehr von der – so nenne ich es immer – Bürokraten- und Politikerkrankheit „Konzeptionitis“? (Beifall BSW) Der Hilferuf des Landeselternrates vom 10. Juni spricht eine sehr deutliche Sprache. Die Probleme unseres Bildungssystems sind bekannt – sie liegen seit Jahren auf dem Tisch –: Wir haben einen hohen Anteil an Unterrichtsausfall und erhebliche Unterschiede zwischen den Regionen unseres Landes. Darüber hinaus stehen viele Schulen vor einem Investitionsstau, der nicht durch Beteiligungsprozesse behoben wird. Statt konkrete Lösungen vorzulegen, soll nun zunächst ein weiterer Strategie- und Beteiligungsprozess geschaffen werden. Die wesentlichen Erkenntnisse liegen aber längst vor. Seit Jahren zeigen IGLU, PISA und die IQB-Bildungstrends, zuletzt auch die UNICEF-Studie, dieselben Probleme: Brandenburg steht schlecht da – sinkende Leistung, wachsende Bildungsungleichheit und eine immer stärkere Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft. Die Frage ist daher nicht, ob wir noch einen weiteren Beteiligungsprozess brauchen, sondern warum die bekannten Erkenntnisse bisher nicht konsequent in konkrete bildungspolitische Maßnahmen umgesetzt wurden. Die Menschen draußen erwarten von der Bildungspolitik keine neuen Prozesse; sie erwarten Entscheidungen und spürbare Verbesserungen. Natürlich ist Beteiligung wichtig. Niemand bestreitet, dass Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler angehört werden müssen. Doch dafür gibt es bereits zahlreiche Gremien, Anhörungen, Verbände, Personalvertretungen und gesetzlich vorgegebene Beteiligungsverfahren. Der vorliegende Antrag erklärt eben nicht überzeugend, warum ein weiterer, groß angelegter Prozess einen entscheidenden Mehrwert schaffen kann. Und die Lehrkräfte haben, so glaube ich, gerade Wichtigeres zu tun, als sich in einen weiteren Beteiligungsprozess einzubringen. Hinzu kommt: Der Antrag bleibt vage. Welche Ziele sollen konkret erreicht werden? Welche bildungspolitischen Leitentscheidungen stehen zur Diskussion? Und vor allem: Wer garantiert, dass die Ergebnisse eines solchen Prozesses später überhaupt umgesetzt werden können? Hier sollen – wieder einmal – Erwartungen geweckt werden, ohne dass verbindliche politische Konsequenzen absehbar sind. Aus der Sicht des BSW brauchen wir vor allem eine Bildungspolitik, die sich wieder stärker auf ihren Kernauftrag konzentriert: gute Bildung für alle, unabhängig von Herkunft und Wohnort. Dazu gehören ausreichend Lehrkräfte, kleinere Klassen, eine bessere Unterstützung der Schulen im ländlichen Raum, moderne Schulgebäude, eine Stärkung der grundlegenden Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen. Der vorliegende Antrag ist etwas für das Schaufenster. Er setzt auf weitere Beteiligungsstrukturen, ohne zu zeigen, wie daraus konkrete Verbesserungen entstehen sollen. Und: Es wird riskiert, wertvolle Zeit und Ressourcen in einen Prozess zu investieren, während viele Schulen schon heute dringend Unterstützung benötigen. In den vergangenen 20 Jahren gab es in Brandenburg bereits Konzepte zur Inklusion, zur Ganztagsschule, zur Digitalisierung, zur Qualitätsentwicklung, einen Zwölfpunkteplan für gute Bildung, ein Zehnpunkteprogramm für die Lehrkräftebildung sowie – zuletzt – den Orientierungsrahmen „Gute Schule in Brandenburg“. Die Dinge liegen auf dem Tisch. Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob wir noch einen weiteren Strategieprozess – mehr Konzeptionitis – brauchen, sondern warum die bestehenden Strategien die Probleme bei Unterrichtsausfall, Lehrkräftemangel und Bildungsqualität bislang nicht ausreichend lösen konnten. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Mein alter Mathematiklehrer würde sagen: Dieser Antrag geht inhaltlich in Richtung minus unendlich, denn die Zukunft unserer Kinder und unserer Schulen entscheidet sich nicht in Strategiepapieren, sondern in den Klassenzimmern, und sie entscheidet sich jetzt. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Um es sportlich auszudrücken: Entscheidend is’ auf’m Platz! (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Es folgt für die Landesregierung Herr Minister Hoffmann. Gordon Hoffmann (Minister für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Bildungspolitik braucht Innovation, aber auch Kontinuität. Diese gibt es nur, wenn wir tatsächlich in langen Linien denken, und zwar über die jeweilige Legislaturperiode hinaus. Deshalb begrüße ich den vorliegenden Antrag ausdrücklich. Es ist natürlich so, dass im politischen Alltag die Bildungspolitik oft vor sehr komplexen und kleinteiligen Aufgaben steht; häufig drängt dann alles gleichzeitig. Das sehen wir jetzt bei der Vorbereitung des nächsten Schuljahres. Angesichts steigender Schülerzahlen und eines großen Lehrkräftemangels haben Sie natürlich recht, Herr Peschel: Wir müssen für diese akuten Herausforderungen Lösungen finden, und zwar mit aller Kraft. Wir arbeiten auch mit aller Kraft daran. Aber, Herr Peschel, ich glaube, hier liegen Sie falsch: Wir dürfen eben nicht den Fehler machen, dass wir das Wichtige vergessen, weil wir uns jetzt nur noch um das Dringende kümmern. Wir dürfen den strategischen Blick nach vorn nicht vergessen. Deshalb bedeutet verantwortungsvolle Politik für mich, nicht nur zu reagieren, wenn es schon kracht, sondern früh zu erkennen, wo es knirschen könnte, und dann rechtzeitig die Weichen zu stellen. Ein zentraler Faktor ist dabei in der Tat der demografische Wandel. In einigen Jahren werden wir erleben, dass die Schülerzahlen insgesamt deutlich sinken; in den Grundschulen wird dies sogar schon ab 2028 der Fall sein. Deshalb müssen wir uns schon jetzt fragen, was das für den Einsatz von Lehrkräften oder auch für kleine Schulen im ländlichen Raum bedeutet. Wir haben die Aufgabe, frühzeitig so zu steuern, dass wir am Ende nicht mehr hinter der Welle surfen, sondern tatsächlich vor die Welle kommen. (Lars Hünich [AfD]: Das war bei Corona auch schon so!) Das heißt, wir stellen uns jetzt ganz grundsätzliche Fragen. Diese lauten: Wie soll Schule in Brandenburg in zehn Jahren aussehen? Welche Rahmenbedingungen müssen wir heute schaffen, damit sie morgen funktioniert? Und was brauchen Lehrerinnen und Lehrer und unsere Schülerinnen und Schüler? – Klar ist auch: Entscheidungen, die wir heute im Bereich der Ausbildung, Fortbildung, Beschäftigung und Ausstattung von Lehrkräften treffen, wirken nicht nur kurzfristig, sondern über Jahrzehnte. Deshalb ist es so wichtig, Entwicklungen vorauszusehen und mit Weitblick zu handeln. Dabei gibt es auch immer Unwägbarkeiten. Gerade für einzelne Regionen lassen sich demografische Entwicklungen nicht ganz genau vorhersagen. Deshalb müssen wir in verschiedenen Szenarien denken und verschiedene Zielstellungen entwickeln. Zum Beispiel ist zu fragen: Nach welchen Grundsätzen wollen wir unser Schulnetz künftig gestalten? Wollen wir die Schulstruktur entwickeln und, wenn ja, in welche Richtung? Welche Schularten passen zu unserem Land und zu der Welt und der Zeit, auf die wir zusteuern? – Mit Blick auf die Schülerzahlen ist es mir ein totales Rätsel, wie Herr Hohloch ein dreigliedriges Schulsystem in Brandenburg sicherstellen will. Dabei müssen wir uns bewusst machen, dass die Kinder, die wir ab den 30er-Jahren einschulen, erst in den 50er-Jahren in den Beruf starten und fast bis zum Jahrhundertwechsel arbeiten werden. Deshalb müssen wir uns auch fragen, was unsere Kinder in fünf oder zehn Jahren lernen sollen. Welche Kompetenzen brauchen sie in der Welt von übermorgen? Das alles sind große Fragen. Deshalb halte ich den Ansatz des vorliegenden Antrages für richtig, der besagt, entsprechend der Größe dieser Fragen sollten wir eine umfassende Beteiligung der Gesellschaft initiieren. (Lars Hünich [AfD]: Von wem kommt denn der Antrag, dass Sie ihn richtig finden?) Wir wollen viele unterschiedliche Stimmen hören – aus der Praxis, aus der Wissenschaft, aus den Familien, aus den verschiedenen Regionen und natürlich auch die der Lehrkräfte. Sie sagen, die Lehrkräfte haben keine Zeit und keinen Bock, sich über diese Fragen Gedanken zu machen. Ich habe allerdings bei meinen zahlreichen Schulbesuchen den Eindruck gewonnen, dass sie sehr wohl gehört werden und ihre Expertise einbringen wollen. Ich sage aber auch ganz ehrlich: (Lars Hünich [AfD]: Sagen Sie es erst jetzt ehrlich?) Ein großer Beteiligungsprozess muss natürlich gut organisiert werden, und er muss wissenschaftlich fundiert sein. Ich bin froh, dass wir dabei nicht bei null anfangen, weil – meine Kollegin Kristy Augustin hat es gesagt – Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits ähnliche Prozesse beschritten und damit gute Erfahrungen gemacht haben. Ich finde, wir können durchaus von ihnen lernen und trotzdem unseren eigenen Weg gehen. Wir sollten im Übrigen nicht vergessen, dass wir bei der Umsetzung wegen der angespannten Haushaltslage die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen des Bildungsministeriums im Auge behalten müssen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Deshalb schauen wir sehr genau, welche Partner, welche Unterstützungsstrukturen wir in einen solchen Prozess einbinden können. Meine Damen und Herren, von guter Bildung hängen die Chancen jedes einzelnen Kindes in unserem Land und damit auch die Zukunft unseres Landes ab. Deshalb sollten wir die großen und zentralen Fragen stellen und gemeinsam Antworten entwickeln. Wer Zukunft gestalten will, der braucht manchmal einen langen Atem, der braucht vielleicht auch die Bereitschaft, manche liebgewonnenen Gewissheiten zu hinterfragen. Da muss man vielleicht von manch überholter Denkweise abrücken, sich von ihr verabschieden und sagen: Hasta la vista! Lassen Sie uns diesen Beteiligungs- und Strategieprozess gemeinsam anstoßen, und zwar nicht irgendwann, wenn Luft für mehr ist, sondern jetzt, denn – das sage ich ganz ehrlich – mit der Zukunft kann man gar nicht früh genug beginnen. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Vielen Dank für den vorliegenden Antrag. Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Es folgt eine Kurzintervention des Abgeordneten Hohloch. Bitte schön. (Beifall AfD) Juni 2026 153 Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Bildungsminister, „mit der Zukunft kann man gar nicht früh genug beginnen“ – ich hoffe, das war ein Scherz! Wie viele Jahrzehnte haben Sie es versäumt, das Bildungssystem auf Vordermann zu bringen? Wie oft waren Sie mit der SPD in einer Koalition und haben das nicht geschafft? (Vereinzelt Beifall AfD) Ich will auf zwei Dinge eingehen. Erstens: Was Sie hier machen, ist Verantwortungsschieberei. Sie sind in der Verantwortung, die Probleme zu identifizieren – ich habe Ihnen ja einige aufgelistet; es gibt noch wesentlich mehr – und für diese Probleme handfeste Lösungen zu finden. Dafür gibt es klare Prozesse. Natürlich führen Sie, wenn Sie Gesetzesvorhaben vorlegen, Anhörungen im Ministerium durch. Das heißt also, die Verbände werden beteiligt. Das LIBRA selbst kann Ihnen selbstverständlich zuarbeiten. Dafür braucht es diesen Antrag nicht. Zweitens komme ich zu der Frage, die Sie mir gestellt haben: Wie soll bei sinkenden Schülerzahlen ein dreigliedriges Schulsystem aufgebaut werden? – Gerade dann kann dieses System errichtet werden. Es kann nicht errichtet werden, wenn es einen Lehrermangel gibt, sehr wohl aber, wenn Schülermangel besteht. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Aktuell sind 15 Schüler notwendig, um eine Grundschulklasse aufzumachen. Wissen Sie, was Sie tun könnten? Sie könnten diese Vorgabe auf zehn Schüler senken. Dann hätten Sie einen Lehrer vor zehn Schülern und müssten keine Schulen schließen, wenn es zukünftig weniger Kinder gibt. Sie müssten keine Kitas schließen. Sie müssten nur die Personalverordnung der Kitas anpassen, Sie müssten die Klassengrößen im Schulgesetz anpassen. Damit hätten Sie die Möglichkeit kleinerer Klassen, eines besseren, qualitativ höherwertigen Unterrichts und selbstverständlich auch eines gegliederten Schulsystems. Das jetzige System ist zum Scheitern verurteilt. Es ist gescheitert. Schauen Sie sich die Inklusion an: Kinder mit wirklichem Förderbedarf leiden an den Schulen. Sie werden nicht adäquat gefördert. (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Das ist in der Praxis so – und da kann Frau Balzer den Kopf schütteln, wie sie will; ich habe es ja erlebt. – Wenn Sie als Lehrer in einer Klasse mit 26 oder 30 Schülern stehen und ein Autist dabei ist, während einige Schüler gut Deutsch sprechen können, einige weniger gut und andere gar nicht – wie sollen Sie dann den Autisten fördern? Das funktioniert nicht. Das heißt, wir müssen auf Altbewährtes zurückgreifen. Ich komme zum Schluss: Sie müssen Bildung nicht ständig neu denken. Sie haben sie so oft neu gedacht, dass sie in diesem Land nicht mehr funktioniert, meine Damen und Herren! – Danke schön. (Beifall AfD – Melanie Balzer [SPD]: Eieiei!) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Danke schön. – Der Minister möchte erwidern. Bitte schön. Gordon Hoffmann (Minister für Bildung, Jugend und Sport): Herr Kollege Hohloch, Sie machen es sich natürlich zu leicht. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein!) Sie tun so, als wäre es Quatsch, jene Leute zu fragen, die jeden Tag vor diesen Herausforderungen stehen. (Dennis Hohloch [AfD]: Das habe ich nicht gesagt!) Dass die Herausforderungen und die Probleme momentan ziemlich groß sind, weiß jeder; das negiert hier auch niemand. Aber bei Ihnen hört man wieder den heiligen Dreiklang der Opposition: zu wenig, zu spät, kein Konzept. – Das kann man immer sagen. (Dennis Hohloch [AfD]: Es ist ja auch so!) Sie geben aber keine Antworten. Sie versprechen alles gleichzeitig und haben keine einzige Antwort! Ich finde, es ist wichtig, dass man sich über diese Fragen Gedanken macht, und deshalb finde ich es auch richtig, dass wir einen Strategie- und Beteiligungsprozess mit jenen Leuten aufsetzen, die jeden Tag Bildung organisieren müssen. – Danke schön. (Beifall CDU und WfB-Gruppe sowie vereinzelt SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir kehren zur regulären Rednerliste zurück. Frau Abgeordnete Augustin, Sie haben noch etwas über eine Minute Redezeit zur Verfügung – und Frau Abgeordnete Poschmann, Sie haben noch wenige Sekunden. – Okay, alles klar. Dann Frau Abgeordnete Augustin, bitte. Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Frau Poschmann, der Minister und ich haben deutlich gemacht, worum es in diesem Antrag geht. Wenn das nicht verstanden werden wollte, dann ist das so; dann liegt es an den anderen. Wir haben ein Angebot gemacht und wollen diejenigen anhören, die tagtäglich Schule leben. Wir wollen eine Beteiligung eröffnen. Diejenigen, die gerade auf der Tribüne saßen, haben genickt und deutlich gemacht: Wir wollen das auch. – Ich kann versichern: Sie wollen sich beteiligen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Herr Hohloch spricht davon, dass wir ihnen Aufgaben überstülpen. Nein, wir wollen sie anhören. – Herr Peschel, Sie kritisierten und sagten, das werde nichts bringen. Der Minister hat es Ihnen gesagt: Schauen Sie nach Sachsen und Sachsen-Anhalt! In Sachsen geht man bereits in die zweite Runde. (Dennis Hohloch [AfD]: Schauen Sie nach Sachsen-Anhalt!) Wir wollen die Ideen von vor Ort haben. Herr Hohloch, Sie kritisierten, wir würden nicht mit den Lehrerverbänden reden. Ich kann Ihnen sagen, dass ich sogar drei- bis viermal pro Jahr mit allen Verbänden zusammenkomme und ihre Expertise anhöre. Als es das letzte Mal in einer Anhörung um das Schulgesetz ging, hatten Sie einen sogenannten Experten eingeladen, der nicht aus dem Bundesland Brandenburg stammte und das Schulgesetz nicht einmal kannte. (Dennis Hohloch [AfD]: Unfassbar!) So bekommen Sie Ihre Eindrücke, die Sie dann in die Bildungspolitik einfließen lassen. Ich will lieber diejenigen beteiligen, die tagtäglich vor Ort in der Schule wirken, und bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Es wurde eine weitere Kurzintervention von Herrn Hohloch angezeigt. Auch dazu erhält er das Wort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend! Jetzt hören Sie mal zu, Frau Augustin!) Dennis Hohloch (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Augustin, ich habe nicht gesagt, dass Sie sich nicht mit Verbänden treffen. Ich habe genau das Gegenteil gesagt: Die Verbände werden permanent angehört. Ich erinnere an Ihren breiten Beteiligungsprozess zum Kitagesetz, der krachend gescheitert ist. Sie haben sich so lange beraten, bis sie sich totberaten haben. Es wurde keine Einigung erzielt, der Prozess ist geplatzt, und es gibt bis heute keine Reform des ältesten Kitagesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Das war das Ende vom Lied. Die Ministerin, die das zu verantworten hat, ist längst nicht mehr im Amt. In neun Jahren wird auch Herr Gordon Hoffmann nicht mehr im Amt sein, vielleicht sitzen wir alle dann nicht mehr im Landtag. Dann haben Sie einen Prozess angestoßen, der vielleicht nicht geklappt hat, und es gibt nicht einmal jemanden, der dafür die Verantwortung trägt. Das ist wieder bezeichnend. Es gibt ganz klare Prozesse. Wir wissen doch alle, woran dieses Bildungssystem krankt. Es gibt so viele unterschiedliche Themen, wir haben sie alle aufgeführt. Und sagen Sie nicht, wir hätten keine Lösungen angeboten – ich habe sie Ihnen vorhin vorgelesen. Das war nur ein Bruchteil dessen, was wir vorgeschlagen haben. Und tun Sie nicht so, als würden nur Sie sich mit Verbänden treffen. Auch wir machen das. Ich erinnere zum Beispiel an das Treffen mit dem Schulpsychologenverband. Danach haben wir zwölfmal die Verdoppelung der Zahl der Schulpsychologen gefordert. Das haben Sie immer abgelehnt und verteufelt. Wissen Sie, wer das danach eingeführt hat? Das war die SPD, aber Jahre zu spät, um dann zu sagen: Das hat natürlich nichts mit der Forderung der AfD zu tun. Meine Damen und Herren, was Sie hier machen, zeigt einfach, dass Sie keinen Gestaltungswillen haben – oder keine Gestaltungskompetenz, wie Sie das immer so schön nennen. Sie müssten doch diejenigen sein, die die Leitlinien vorgeben. Und Sie müssten diejenigen sein, die, wenn Sie die Leitlinien vorgeben, wie Sie das übrigens beim Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz machen, dann die entsprechenden Fachverbände anhören. Das ist das reguläre Prozedere, meine Damen und Herren. (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Noch zwei Sachen zum Schluss: Der Anzuhörende, den wir vorgeschlagen haben, war sein ganzes Arbeitsleben lang Lehrer und mehrere Jahrzehnte Gymnasialdirektor. Er hat sich dieses Schulgesetz und das Gesetzgebungsverfahren angesehen, und es zeigte sich, dass das, was Sie beschlossen haben, absoluter Murks war. (Zuruf von der Regierungsbank) Sie haben die Lehrer mit diesem Gesetzesvorhaben nicht von Bürokratie entlastet. Sie haben davon natürlich überall laut getönt, Sie haben es versprochen – und zum Schluss nichts eingehalten. Dann sagen Sie, der Minister – nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Minister – sei überall unterwegs. Ich weiß, wo Sie überall unterwegs sind. Sie haben sogar Termine abgesagt, um nach Bestensee zu fahren, weil die Eltern dort keine „Schule ohne Rassismus“ wollten. (Beifall AfD – Zuruf von Minister Gordon Hoffmann) Sie haben Termine im Ministerium abgesagt und sind nach Bestensee gefahren, um den Leuten zu erklären, warum diese Schule so wichtig ist und warum man „Schule ohne Rassismus“ jetzt braucht. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Hohloch, kommen Sie bitte zum Schluss. Dennis Hohloch (AfD): Vielleicht sollten Sie das nicht machen, sondern sich für die Bildungspolitik im Land einsetzen. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete Augustin möchte auch erwidern. Bitte schön. Kristy Augustin (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eigentlich möchte ich nicht erwidern, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Juni 2026 155 denn Herr Hohloch hat über alles Mögliche geredet, aber wieder nicht über den Antrag. Er hat teilweise auch nicht auf meine Rede Bezug genommen. (Beifall CDU und SPD) Ich sage es Ihnen noch einmal: Wir wollen diejenigen anhören, die die Ideen haben. Wir blicken nach vorn, nicht in die Vergangenheit, und diese Ideen sind es wert, gesammelt zu werden. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, Drucksache 8/2929, Neudruck, „Bildungschancen verbessern, Zukunft sichern: Jetzt einen Strategie- und Beteiligungsprozess ‚Bildungsland Brandenburg 2035‘ starten!“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen wurde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 23 und rufe Tagesordnungspunkt 24 auf. TOP 24: Zustimmung zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) Antrag der Landesregierung Drucksache 8/2901 Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung, Drucksache 8/2901, „Zustimmung zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen einstimmig angenommen, und der Mitgliedschaft der Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Frau Martina Klement, im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg wurde zugestimmt. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Ich schließe Tagesordnungspunkt 24 und rufe Tagesordnungspunkt 25 auf. TOP 25: Wahl eines Mitgliedes des Landes Brandenburg in den Ausschuss der Regionen (AdR) für die achte Mandatsperiode 2025 bis 2030 Antrag mit Wahlvorschlag der Landesregierung Drucksache 8/2902 Meine Damen und Herren, für die Wahl in den AdR ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Das Präsidium hat sich auf eine offene Abstimmung verständigt. Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung, Drucksache 8/2902, „Wahl eines Mitgliedes des Landes Brandenburg in den Ausschuss der Regionen für die achte Mandatsperiode 2025 bis 2030“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit hat Herr Staatssekretär Niggemann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landtages Brandenburg in den Ausschuss der Regionen für die achte Mandatsperiode gewählt. (Beifall SPD und CDU) Ich darf Ihnen jetzt die freudige Nachricht verkünden, dass wir in eine Mittagspause eintreten und unsere Sitzung um 12:50 Uhr fortsetzen werden. Vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung: 12:05 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 12:51 Uhr) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich und rufe Tagesordnungspunkt 26 auf. TOP 26: Ehren- und Mahnmale wirksam schützen – Geschichtsrevisionismus unterbinden Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2931 Herr Abgeordneter Lehmann hat für das BSW das Wort. Bitte schön. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste und Zuschauer! 2022 wurden die sowjetischen Ehrenmale in Brandenburg an der Havel und Potsdam mit Farbe beschmiert. Im selben Jahr wurde auf Grabsteine der sowjetischen Gräberstätte in Werneuchen uriniert. 2023 wurden auf den sowjetischen Gräberstätten in Lübbenau, Forst und auf den Seelower Höhen Grabsteine umgeworfen und in Wildau zwei Sowjetsterne in Blau und Gelb übermalt. 2024 wurde das Mahnmal der Gräberstätte Prenzlau mit den Worten beschmiert – ich zitiere und bitte um Verzeihung –: Scheiß Russisches Reich, es reicht! – Im selben Jahr wurden Schmierereien an 90 Grabsteinen auf Zwangsarbeitergräbern in Potsdam festgestellt. Die Liste derartiger größerer und kleinerer Fälle von politisch motiviertem Vandalismus gegen Mahn- und Ehrenmale in Brandenburg und – besonders perfide – gegen die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ist unerträglich lang. Sie lässt aber Muster erkennen: Wurden bis 2022 noch vornehmlich Buntmetalle gestohlen und Hakenkreuze oder andere verfassungsfeindliche Symbole geschmiert, so treten seit 2022 ganz neue politische Botschaften auf, die klar im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gesehen werden müssen. Anlässlich des Farbanschlags auf das Ehrenmal am Bassinplatz sagte der damalige Potsdamer Oberbürgermeister völlig zu Recht: „Wer sowjetische Ehrenmäler für die Befreiung vom Faschismus schändet und damit eine Botschaft im aktuellen Krieg setzen will, der missbraucht den Krieg in der Ukraine und begeht neben Vandalismus eine durch nichts zu rechtfertigende Geschichtsklitterung. In Potsdam ist kein Platz für Russophobie.“ Dem ist absolut nichts hinzuzufügen. Diese Ehren- und Mahnmale dürfen als historische Zeugnisse der Befreiung vom Faschismus nicht dem Zeitgeist unterworfen werden. Doch leider scheinen die Worte des Oberbürgermeisters inzwischen in Vergessenheit geraten zu sein. Die ganz unmittelbare, handgreifliche Auseinandersetzung mit dem Erbe des Zweiten Weltkriegs durch Vandalismus weicht inzwischen elaborierteren Formen und Versuchen, diese steingewordene Erinnerungskultur auf politisch-administrativem Wege zu verändern. So wird demnächst im Kulturausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses ein Antrag der Grünen verhandelt, mit dem das Ziel verfolgt wird, „sowjetische Ehrenmale in Berlin geschichtlich ein[zu]ordnen“, um sie so „vor politischer Instrumentalisierung [zu] schützen“. Dazu soll die Erinnerungskultur weiterentwickelt und „zeitgemäß“ werden und eine „historisch-kritische Kontextualisierung“ erfolgen. Diese Forderung nach „zeitgemäßer Erinnerungskultur“ ist ganz klar vor dem Hintergrund der „Zeitenwende“ zu sehen: Der Kampf gegen Russland wird nicht nur an der Front in der Ukraine geführt, sondern auch im Treptower Park, in der Schönholzer Heide und im Tiergarten. Das Ergebnis ist ein Kulturkampf, in den in Berlin auch CDU und SPD schon eingestimmt haben und der international aufmerksam beobachtet wird. Die ideologische Vorbereitung erfolgt bereits seit einigen Monaten. So fand im Museum Berlin-Karlshorst im März dieses Jahres unter dem vielsagenden Titel „Fremdes Gedenken – eigene Verantwortung?“ eine gemeinsame Tagung mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und dem Ukrainischen Institut in Deutschland statt. Im Mai folgte dann am sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten eine Podiumsdiskussion, an der sich mit dem Landeskonservator sogar der oberste Denkmalschützer Berlins beteiligte, um die Frage zu klären, warum sowjetische Denkmäler als „koloniales Erbe“ verstanden werden müssen. Antikommunismus und postkoloniale Theorie ergänzen einander hier auf eigentümliche Art und Weise. Das größte Bollwerk gegen die Bilderstürmer von heute dürfte der Denkmalschutz sein. Der Leiter des Museums Karlshorst hielt im Interview mit der „taz“ hinsichtlich der Ehrenmale fest: „[…] eine kreative Auslegung des Denkmalschutzes […] wäre […] unbedingt erforderlich.“ Genau hier setzen wir mit unserem Antrag an. Der Denkmalschutz muss insbesondere bei den Mahn- und Ehrenmalen gestärkt werden, statt ihn kreativ auszulegen. In Brandenburg wurden die meisten Mahn- und Ehrenmale bereits zu DDR-Zeiten in die Denkmalliste aufgenommen. Getreu dem antifaschistischen Selbstverständnis dieses Staates brauchte es dafür keine besonderen Begründungen. Diese sieht meine Fraktion heute allerdings als unerlässliches Unterpfand eines ungestörten Fortbestehens der Denkmale an. Die sogenannten Denkmalgutachten sollten deshalb, wo sie noch fehlen, so schnell wie möglich für alle Mahn- und Ehrenmale erarbeitet werden. In ihnen muss die Substanz des Denkmals einwandfrei und detailliert beschrieben werden, um eine nachträgliche Veränderung zumindest zu erschweren. Seit der Wende wurden in Brandenburg bereits mehrere Denkmale transloziert oder gelöscht. Auch haben wir die Beispiele vernachlässigter Ehrenmale vor Augen, deren Löschung von der Denkmalliste wahrscheinlich bereits erfolgt wäre, gäbe es nicht eine Kriegsgräberstätte wie im Falle der Halbinsel Wusterau bei Kirchmöser oder engagierte Bürger wie die Mitglieder des BSW-Kreisverbands Brandenburg an der Havel, die das Panzerdenkmal am ehemaligen Zuchthaus Görden einmal im Jahr einer Pflegemaßnahme unterziehen. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag auch, dass die Sanierung dieser Ehrenmale mit Landesmitteln gefördert wird, und zwar stärker als bisher. In Brandenburg sind uns Berliner Verhältnisse zum Glück noch weitgehend fremd, aber sie werfen ihre Schatten voraus. So verhüllte der Ortsverband der Grünen das sowjetische Ehrenmal in Grünheide im Februar 2023 mit einer ukrainischen Flagge. Anlässlich der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags zwischen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und dem Historischen Archiv des Sicherheitsdienstes der Ukraine im März dieses Jahres brachte man die Hoffnung zum Ausdruck, „die Geschichtsforschung in Deutschland […] von über Jahrzehnte prägenden russischen Deutungsmustern zu lösen.“ Ich betone: Wenn in der Ukraine systematisch Denkmäler gestürzt und Straßen umbenannt werden, ist das ein Sachverhalt, den ich zwar bedauern kann, aber das ist Sache der ukrainischen Gesellschaft. Für Brandenburg sind aber wir hier zuständig, und wir wollen heute von Brandenburg aus all diesen Versuchen der Umdeutung und der Abkehr von unserer gelebten ostdeutschen Erinnerungskultur eine deutliche Absage erteilen. (Beifall BSW) 85 Jahre nach dem Beginn des Überfalls der Wehrmacht auf die Sowjetunion ist es an der Zeit, den unumstößlich Schutz dieser Mahn- und Ehrenmale festzuhalten. – Danke. (Beifall BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Scheetz spricht für die SPD-Fraktion. Bitte sehr. Ludwig Scheetz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gleich voranstellen, dass wir die Schändung von und Vandalismus an Ehren- und Mahnmalen natürlich verurteilen und wir uns den Worten des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Potsdam nur anschließen können. Ich will für die SPD-Fraktion auch ganz klar sagen: Ehren- und Mahnmale verdienen Schutz, Respekt und einen würdigen Umgang. Das gilt insbesondere für Juni 2026 157 jene Orte, die an die Opfer des Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion, (Vereinzelt Beifall SPD und CDU sowie Beifall des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW]) an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und an die historische Verantwortung Deutschlands erinnern. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW] und Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Dass der 22. Juni 1941 für Millionen Menschen den Beginn unermesslichen Leids markiert hat, steht außer Frage. Ebenso außer Frage steht: Wer solche Orte relativiert, beschädigt oder bewusst für geschichtsrevisionistische Zwecke instrumentalisiert, stellt sich gegen eine verantwortungsvolle Erinnerungskultur. Gerade bei sowjetischen Ehren- und Mahnmalen gilt: Sie sind historische Zeugnisse einer beispiellosen Opfergeschichte und Teil unserer Verantwortung für eine ernsthafte Erinnerungskultur. Solche Orte dürfen weder beschädigt, relativiert noch dem jeweiligen politischen Zeitgeist unterworfen werden. Es ist schon bemerkenswert, dass hier auf eine politische Initiative der Grünen aus Berlin abgestellt wird, die ich hier in Brandenburg glücklicherweise noch nicht wahrnehmen konnte. Ich finde diese Herangehensweise zumindest diskutabel. Auch in Brandenburg gibt es reale Angriffe auf Erinnerungskultur: von Schändungen über Schmierereien bis hin zu neuen Versuchen der Umdeutung. Wir sollten die Lage aber nicht künstlich dramatisieren. Es gibt in Brandenburg nach unserer Wahrnehmung aktuell keine breite Bewegung, die anstrebt, Ehren- und Mahnmale abzubauen. Einzelne Fälle hat es gegeben; die liegen teilweise aber schon lange zurück und rechtfertigen nicht die im Antrag vorgenommene pauschale Zuspitzung. (Beifall SPD und CDU) Hinzu kommt: Der Umgang mit Ehren- und Mahnmalen unterliegt bereits heute hohen Standards und zahlreichen gesetzlichen Regelungen. Denkmalrecht, Kriegsgräberrecht, völkerrechtliche Verpflichtungen und die jeweils erforderlichen Genehmigungs- und Abwägungsverfahren sorgen schon jetzt dafür, dass diese Orte nicht schutzlos sind, sondern unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Deswegen muss man sich den vorliegenden Antrag der BSW-Fraktion auch ein bisschen genauer ansehen. Der Antrag beginnt mit einem berechtigten Ausgangspunkt, endet aber in weiten Teilen bei Forderungen, die entweder längst geltendes Recht sind, kaum zusätzlichen Nutzen entfalten oder sogar mit geltendem Recht kollidieren. Nehmen wir den ersten Punkt. Das BSW fordert, fehlende denkmalfachliche Begutachtungen für eingetragene Ehren- und Mahnmale bis Ende 2027 nachzuholen und das Ergebnis zu veröffentlichen. Das ist von allen Forderungen die sinnvollste. Aber auch hier gilt: Im Kern verlangt der Antrag lediglich die Erfüllung einer ohnehin bestehenden gesetzlichen Pflicht. Das Problem ist also nicht eine fehlende Rechtsgrundlage, sondern sind eher mangelnde personelle und praktische Kapazitäten, auf die Sie in der Begründung des Antrags ja auch abstellen. Beim zweiten Punkt, der beschleunigten Eintragung bislang nicht gelisteter Mahnmale, ist der rechtliche Mehrwert deutlich geringer. Denn der Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz hängt nicht an der Eintragung in die Denkmalliste. Die Eintragung verbessert Transparenz und Dokumentation, aber sie schafft nicht erst den Schutz. Noch deutlicher werden die Schwächen des Antrags bei den Punkten drei und vier. Das BSW will unter Punkt drei jegliche politisch motivierte Änderung oder Ergänzung von eingetragenen Ehren- und Mahnmalen unterbinden. Das klingt erst mal entschlossen. Aber Veränderungen an Denkmalen sind schon heute erlaubnispflichtig und im Einzelfall anhand denkmalpflegerischer Maßstäbe zu prüfen. Ein pauschales Verbot einer Kategorie, die dann auch noch über das schwer greifbare Merkmal „politisch motiviert“ definiert wird, ist rechtlich problematisch. Noch problematischer ist Punkt vier. Dort fordert das BSW, jegliche Löschung von Mahn- und Ehrenmalen aus der Denkmalliste zu unterbinden. Das steht aber im direkten Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Denn wenn die Eintragungsvoraussetzungen entfallen, ist eine Löschung rechtlich vorgesehen. Ein absolutes Verbot jeder Löschung ist deshalb nicht mit dem bestehenden Recht vereinbar. Auch Punkt fünf zur Translozierung bestätigt letztlich nur geltendes Recht, weil auch dies ohnehin einer Einzelfallabwägung unterliegt. Und Punkt sechs zur Sanierung mag politisch nachvollziehbar sein, greift aber den Haushaltsberatungen vor. Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass sich die BSW-Fraktion insoweit einbringen wird. Meine Damen und Herren, man kann es wie folgt auf den Punkt bringen: Der Antrag benennt ein ernstes Problem – dazu habe ich ausgeführt –, löst es aber handwerklich nur unzureichend. Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir stehen fest an der Seite einer verantwortungsvollen Erinnerungskultur, wir wenden uns entschieden gegen Geschichtsrevisionismus, und wir bekennen uns ausdrücklich zum Schutz von Ehren- und Mahnmalen. Wir lehnen den vorliegenden Antrag aus den genannten Gründen ab. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Lehmann hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Frau Präsidentin! Danke, Herr Scheetz. Ich möchte mich tatsächlich für Ihren Vortrag bedanken, der ja grundsätzlich durchaus Sympathie für den Antrag anklingen ließ. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: So war es aber nicht gemeint!) Ich möchte nur auf Ihre Aussagen zu Punkt sechs, den Haushaltsberatungen, reagieren. Wir wünschen uns eine Information darüber, wie hoch der Sanierungsbedarf beziffert wird – ich hatte schon eine Kleine Anfrage dazu gestellt –, denn nur dann können wir einen entsprechenden Antrag einbringen. Das ist genau die Forderung, die sich hinter Punkt sechs verbirgt. Und weil Sie immer auf schon bestehendes Recht und Gesetz, das Ihrer Meinung nach vollkommen ausreichend ist, verweisen: Herr Scheetz, Sie kommen ja aus Königs Wusterhausen. In Niederlehme-Ziegenhals gab es das Sporthaus Ziegenhals, eine Gedenkstätte für Opfer des Faschismus und für antifaschistische Widerstandskämpfer. Dieses Denkmal wurde von der Treuhand an einen Ministerialbeamten, wenn ich richtig informiert bin, verkauft. Dann wurde es aus der Denkmalliste gelöscht, dann wurden die Flächen parzelliert, Eigenheime darauf gebaut, und das war es mit diesem Denkmal nationalen Ranges. (Beifall BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Scheetz, möchten Sie darauf reagieren? – Bitte sehr. Ludwig Scheetz (SPD): Frau Präsidentin! Lieber Kollege Lehmann, zum Thema Änderung des Rechts: Ja, man kann das Gesetz natürlich ändern. Es steht Ihnen frei, einen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Zum Haushalt: Wir werden intensiv auch über die entsprechenden Ansätze in der Denkmalpflege diskutieren. Zu Ziegenhals möchte ich ganz klar sagen: Ich habe das für einen Fehler gehalten und halte es nach wie vor für einen Fehler. Es ist passiert; allerdings ist es weder von der Stadt Königs Wusterhausen noch vom Land Brandenburg beeinflusst worden. Es handelte sich um einen Verkauf der Treuhand an einen privaten Dritten. Es gab damals eine sehr heftige, hitzige Diskussion auch bei uns in der Stadtverordnetenversammlung. Bürgermeister war damals Stefan Ludwig. Und auch er, der mit Sicherheit intensiv dafür gekämpft hat, dass der Standort erhalten bleibt, hatte letztlich keine Chance, das zu verhindern. Das bedauere ich sehr und halte es nach wie vor für einen Fehler, dass dieser Ort der Erinnerungskultur verschwunden ist. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Für die AfD-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Dr. Kaufner. Bitte. (Beifall AfD) Dr. Dominik Kaufner (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Liebe Kollegen vom BSW, es ist ja in Ordnung, dass Sie sich gegen die Kriegstreiberei der Kartellparteien stellen und für eine Verständigung mit Russland eintreten. Aber das heißt noch nicht, dass Sie sich zum Sprachrohr jüngster russischer Geschichtsfälschung machen müssen. (Vereinzelt Beifall AfD) Vor einiger Zeit ist man in Russland dazu übergegangen, von einem Genozid am sowjetischen Volk im Zweiten Weltkrieg zu sprechen. Sie tun dies in Ihrem Antrag, werfen Deutschland vor, 1941 einen genozidalen Vernichtungskrieg angezettelt und dabei 27 Millionen Menschen getötet zu haben. Mit dieser Erzählung versucht Moskau offenbar, in der Opferhierarchie des 20. Jahrhunderts ganz nach oben zu rutschen. Aber das funktioniert vorne und hinten nicht, weil die Sowjetunion erstens kein passives Opfer der Weltgeschichte, sondern ein aggressiver Motor der Eskalation war und weil es zweitens ein sowjetisches Volk überhaupt nicht gab. Die Sowjetunion war ein Vielvölkerstaat; „Völkergefängnis“ trifft es besser. Besonders absurd dabei: Deportationen von nationalen Minderheiten, vorbeugende Bestrafungen und ethnische Säuberungen, um ganze Bevölkerungsgruppen als potenzielle Verräter auszuschalten, waren feste Elemente der kommunistischen Herrschaftspraxis. Mit der sogenannten Deutschen Operation traf es die ethnischen Deutschen in der Sowjetunion. Etwa 42 000 wurden erschossen, 13 000 kamen in den Gulag, viele davon starben kurz darauf. All das geschah Jahre vor dem Krieg. Es traf Polen, Rumänen, Letten, Finnen, Griechen und unzählige andere Gruppen. Das alles gehört zum sogenannten Großen Terror. Stalin hatte damals innerhalb von nur zwei Jahren etwa 700 000 Menschen foltern und hinrichten lassen. Lager zur Internierung politischer Gegner gab es seit 1918. Im Gulag vegetierten Millionen als Arbeitssklaven dahin. Absichtlich herbeigeführte Hungersnöte in der Ukraine und in Kasachstan forderten 1932/1933 6 bis 7 Millionen Tote. Etliche weitere Millionen Menschen wurden im Zuge der Kollektivierung und der Kulakenverfolgung ermordet. Diese Völkervernichtungspolitik der Sowjetunion endete auch nicht 1941. Karatschaier, Kalmücken, Tschetschenen, Krimtataren und Inguschen wurden in Millionenzahlen zwangsumgesiedelt, oftmals nach Sibirien. Etwa 1,5 Millionen Menschen starben im Zuge dieser Deportationsaktionen der 1940er-Jahre. Dazu gehörten gerade auch Schwarzmeer- und Wolgadeutsche. Fast eine Million ethnische Deutsche wurden nach Sibirien deportiert. Das blenden Sie natürlich aus. So ist es auch wenig überraschend, dass Sie in Ihrem Antrag gar nicht reflektieren, dass die deutschen Soldaten 1941 in den ersten Wochen des Krieges nicht auf russischem oder gar sowjetischem Gebiet vorrückten, sondern auf von der Sowjetunion selbst besetzten Territorien. Und im Gegensatz zum 8. Mai 1945, den Sie uns wieder einmal als Tag der Befreiung unterjubeln wollen, war es dort anfangs so, dass die deutsche Juni 2026 159 Wehrmacht von der Bevölkerung tatsächlich als Befreier gefeiert wurde. Stalins Henker verübten bei ihrem Abzug die entsetzlichsten Massaker. Am schlimmsten wüteten die Sowjets in Lemberg. Bevor die NKWD-Männer flüchteten, töteten sie in einem grässlichen Blutbad mehr als 12 000 politische Gefangene. Im Kinderheim der Stadt hatten sie Kinder an die Wand genagelt. In den NKWD-Kerkern hatten sie Gefangene zu Tode gefoltert, ihnen Ohren und Nasen abgeschnitten, die Bäuche aufgeschlitzt und die Gedärme hervorgeholt. Wo sie ihr grausames Werk nicht vollenden konnten, warfen sie Handgranaten in die Zellen und mähten die Gefangenen mit Maschinengewehren nieder. Ähnliche Bilder boten sich überall, wo die Rote Armee und ihre Folterknechte auf dem Rückzug vor der anrückenden Wehrmacht waren. Wo Sie die Rote Armee zu einer Art humanistischen Heilsarmee umdeuten, haben in der Realität die Sowjets am Ende des Krieges die größte ethnische Säuberung der Geschichte durchgeführt, nämlich die Vertreibung Millionen Ostdeutscher. (Beifall AfD) Ihr Antrag ist leider billige russische Propaganda und trieft vor Sowjetnostalgie. (Ludwig Scheetz [SPD]: Na, wenn Sie das sagen!) Es gibt übrigens auch einen Grund, warum diese erniedrigenden Geschichtsfälschungen aus Stein, an denen Ihr Herz so hängt, überall in Osteuropa abgerissen wurden: weil sie Schandmäler eines brutalen Besatzungsregimes waren und sind. (Beifall AfD) Sie liefern mit Ihrem Antrag ironischerweise genau die Steilvorlage, die mancher NATO-Knecht für seine Kriegstreiberei braucht. Statt eine souveräne deutsche Position im Ausgleich mit Moskau einzunehmen, bieten Sie sich als Vehikel für russische Soft Power an, und das auf Kosten unserer nationalen Ehre. Kein Deutscher mit Selbstachtung kann da mitgehen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Es ist eine Kurzintervention des Abgeordneten Lehmann angemeldet worden. Da ich regelmäßig den 8. Mai als Tag der Befreiung für das ganze Parlament begehe, fällt es mir sehr schwer, so einer Rede zuzuhören. Das muss man mir mal gestatten, zu sagen. (Vereinzelt Beifall SPD) Herr Lehmann, bitte. Gunnar Lehmann (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Kaufner, zu Ihren historischen Ausführungen möchte ich mich gar nicht äußern. Die stehen für sich. Ich hoffe inständig, dass Ihre Wählerinnen und Wähler, insbesondere die Wählerinnen und Wähler mit russischem Migrationshintergrund, die Sie auch mobilisieren können, diese Rede verfolgen werden – und möglicherweise auch diejenigen, die in der AfD eine Friedenspartei vermuten. Ich möchte Ihnen aber – das wird Sie überraschen – ein Argument dafür nennen, warum ich der Meinung bin, dass gerade Sie, gerade die AfD, diesem Antrag zustimmen sollten. Ihnen liegen sicherlich die deutschen Kriegstoten, die deutschen Soldaten und die deutschen Kriegsgräberstätten sehr am Herzen. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass in unserem Forderungsteil keine Nationalitäten genannt werden. Dort geht es um die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft insgesamt. Sie sollten wissen, dass der größte Teil der deutschen Soldaten, die gefallen sind, in der ehemaligen Sowjetunion beerdigt ist, und zwar in allererster Linie in der Russischen Föderation. Aktuell wird damit gerechnet, dass dort noch eine Million Wehrmachtssoldaten liegen, die bisher nicht identifiziert wurden. Die Abkommen, auf die wir in unserem Antrag abstellen – der deutsch-sowjetische Partnerschaftsvertrag von 1990 und das Abkommen über die Kriegsgräberfürsorge von 1994 – sind Abkommen, die auf Gegenseitigkeit beruhen. Das heißt, wer an die Ehrenmale der Roten Armee in Deutschland Hand anlegt, darf sich nicht wundern, wenn in Russland die Arbeit der Deutschen Kriegsgräberfürsorge ebenfalls eingeschränkt wird. Und das sollten wir verhindern. (Beifall BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Dr. Kaufner, Sie möchten gerne reagieren. Bitte schön. (Beifall AfD) Dr. Dominik Kaufner (AfD): Herr Lehmann, Sie sprechen unsere Wähler an. Ich glaube, wer einen Migrationshintergrund hat, kann sich gut damit abfinden, dass eine patriotische Partei in ihrem eigenen Interesse handelt und nicht in fremdem Interesse, und das ist genau der Unterschied. (Beifall AfD) Kriegsgräber sind hier überhaupt nicht betroffen. Niemand hat gesagt, dass irgendwelche Kriegsgräber wegkommen oder irgendwelche Denkmäler abgerissen werden sollen. Das habe ich noch nicht einmal erwähnt. Nur, die Frage ist, ob Sie diese Art von Denkmalpflege, diese einseitige Denkmalpflege, als Vehikel für russische Außenpolitik nutzen. Das ist einfach ein Problem. Hier sitzt eine Fraktion, die Russland tatsächlich die Hand reichen möchte. Eine Partnerschaft auf Augenhöhe ist aber etwas anderes. Wir wollen keine Vasallen sein, sondern selbstbewusste Deutsche, und unsere Ziele auch so formulieren. (Beifall AfD) Im Gegensatz zu Ihnen erwarten wir von anderen Völkern gar nicht, dass sie sich wegen der Verbrechen ihres Landes ewig im Staub wälzen, aber wir sind auch nicht bereit, die Geschichtspropaganda eines vergangenen Jahrhunderts weiter mitzutragen und zu akzeptieren. Das ist einfach eine souveräne Position, und das passt, glaube ich, sehr gut zu unserer Wählerschaft. – Danke. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Für die Fraktion der CDU spricht Prof. Dr. Schierack. Bitte sehr. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Der Respekt vor den bei der Befreiung Deutschlands gefallenen Soldaten des Zweiten Weltkrieges gebietet uns, Gräber, Mahn- und Ehrenmale zu erhalten. Das schließt sowjetische Gräber und Ehrenmale selbstverständlich ein. Wir stehen zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, die im Zwei-plus-Vier-Vertrag und im Nachbarschaftsabkommen mit der Sowjetunion festgehalten worden sind. Gerade in Zeiten, in denen die Gültigkeit, ja die Existenz internationalen Rechts selbst infrage gestellt wird, gilt es, völkerrechtliche Verpflichtungen einzuhalten. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Nicht zuletzt auf der Anerkennung des Rechts und auf dem gemeinsamen Gedanken basiert unsere europäische Friedensordnung. Wir teilen daher Ihre Absicht, auch in Zukunft Kriegsgräber, Ehren- und Mahnmale zu erhalten, und zwar jenseits irgendwelcher politischen Erwägungen. Und wir sind den Kommunen für ihre unermüdliche Pflege dieser Mahnmale dankbar. Deshalb stehen wir auch zum Kriegsgräberfürsorgeabkommen mit der Russischen Föderation, das Sie in Ihrer Antragsbegründung erwähnt haben. Wir stehen allerdings auch zu den Kriegsgräberabkommen mit der Ukraine, Litauen, Estland, Lettland, Armenien, Aserbaidschan, Georgien und Kasachstan, denn in der Kriegsgräberfürsorge geht es – gerade wenn wir über sowjetische Gefallene sprechen – eben nicht um die besondere Hervorhebung eines einzelnen Staates oder seiner gefallenen Soldaten, sondern um das Gedenken an die Opfer von Weltkriegen und Gewaltherrschaft, egal welchem Volk sie angehören. Der Zweck des Erhalts der Kriegsgräberstätten einschließlich ihrer Ehrenmale ist nicht die Glorifizierung kriegerischer Leistungen. Sie sollen nachfolgenden Generationen als erdrückende Mahnung dienen, dass jedes Kriegsopfer eines zu viel ist und kein Krieg je Mittel der Macht sein darf. Denn so wahr es auch ist, dass die Rote Armee Deutschland von der Naziherrschaft befreit hat, so deutlich muss ebenfalls benannt werden, dass die Führung der Sowjetunion das menschliche Opfer von Millionen von sowjetischen Soldaten und Bürgern zum Aufbau des stalinistischen Totalitarismus in Mittel- und Osteuropa missbraucht hat. (Vereinzelt Beifall CDU) Das wissen wir Brandenburger aus eigener Erfahrung. Wir schulden letztendlich auch dem polnischen Staat und anderen mitteleuropäischen Staaten, die Jahrzehnte der deutschen und sowjetischen Gewaltherrschaft erleiden mussten, dies immer klar zu benennen. Eine Kontextualisierung an Ort und Stelle ist leider nicht möglich. Das hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ermittelt. Aber überhaupt keine kritische Revision und Kontextualisierung vorzunehmen, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, wäre auch nicht der richtige Weg, denn Geschichte ist immer in Zusammenhängen zu sehen. Im Gegenteil, ohne Einordnung wäre das pure Geschichtsrevision. Respekt und Ehre gebühren den Soldaten für die Befreiung Deutschlands von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, nicht jedoch dem Aufbau und Erhalt des sowjetischen Totalitarismus in der DDR und auch nicht der Legitimierung von militärischer Gewalt als Mittel der Macht. Beschreiben wir die Kontextualisierung, die Sie als politische Einflussnahme fürchten, ganz konkret: Seit 2022 wächst die Zahl der Kriegsgräberstätten wieder; denn es werden wieder vermehrt die Gebeine der gefallenen Soldaten des Zweiten Weltkrieges gefunden, und zwar in den Schützengräben, die von ukrainischen Soldaten zur Verteidigung ihrer Heimat ausgehoben werden. Da neue Kriegsgräber für Hunderttausende russischer und ukrainischer Soldaten geschaufelt werden müssen, die seit über vier Jahren in Putins Angriffsfeldzug ums Leben kommen, brauchen wir wieder Kriegsgräberstätten. Es wäre also Geschichtsrevisionismus, gerade diesen Kontext zu vernachlässigen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Schüle. Bitte. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es liegt in der Natur der Geschichte, dass sie die Zukunft nicht kennt, und es liegt in der Natur von Geschichtsschreibung, dass wir Geschichte immer aus der Gegenwart heraus betrachten: mit unseren Werten, mit unseren Prägungen, mit unseren Emotionen. Es gibt also historische Fakten, und es gibt die Interpretationen dieser. Das ist weder ein Skandal noch eine Schwäche, das ist das Wesen historischer Erkenntnis, und es verpflichtet uns zur Aufrichtigkeit. Aufrichtigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, die historischen Ebenen klar zu trennen, und Aufrichtigkeit bedeutet auch: Nicht jede Interpretation ist gleich viel wert. Das klingt vielleicht zunächst irritierend, aber wir machen das im Alltag ständig so. Wenn wir wissen wollen, ob unser Dach zu Hause stabil ist, fragen wir den Statiker und nicht den Nachbarn; wenn wir krank werden, fragen wir nicht unsere Kollegen, sondern wir nehmen medizinischen Rat in Anspruch. Das ist auch kein Misstrauen gegenüber dem gesunden Menschenverstand, das ist der Respekt vor der Expertise. Bei der Geschichte ist es nicht anders. Unter der Bedingung von Wissenschaftsfreiheit arbeiten Historikerinnen und Historiker mit Quellen, mit Methoden und vor allen Dingen mit den Erkenntnissen aus Jahrzehnten der Forschung. Ihr Konsens ist kein Dogma und darf hinterfragt werden, aber was wichtig ist: Ihr Konsens ist eben nicht nur eine Meinung aufgrund von Gefühlen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Juni 2026 161 Erstens. Es ist Fakt, dass die Sowjetunion die meisten Opfer des Zweiten Weltkriegs erlitten hat, an die 27 Millionen Menschen. Es ist auch Fakt, dass die Sowjetunion Nazideutschland besiegt und Millionen Menschen vom Nationalsozialismus befreit hat, in den besetzten Ländern genauso wie aus den Konzentrationslagern. Das bleibt wahr, unabhängig davon, was danach kam, und es bleibt wahr, unabhängig davon, wie oft Herr Kaufner noch versucht, den erinnerungskulturellen Schwerpunkt in unserem Land zu verschieben. Nein, Herr Kaufner, weder sind Sie ein Patriot, noch ist Ihre Partei patriotisch. Ein Patriot liebt sein Land, ohne daraus eine Überlegenheit gegenüber anderen Völkern oder Ländern abzuleiten. Die Mitglieder Ihrer Partei und Sie sind keine Patrioten, sie sind Nationalisten. (Beifall SPD und CDU – Zurufe von der AfD) Zweitens: Es ist ein Fakt, dass die Sowjetunion unter Stalin zugleich eine Diktatur war, die unermessliches Leid über ihre eigene Bevölkerung gebracht hat, und dass die Rote Armee im Krieg Kriegsverbrechen begangen hat. Drittens. Das heutige Russland unter Putin ist weder die Sowjetunion noch die Rote Armee. Wer einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, ihn mit „Entnazifizierung“ begründet, missbraucht Geschichte für politische Propaganda. Das ist der eigentliche Geschichtsrevisionismus, vor dem wir uns schützen müssen. (Beifall SPD und CDU) Nicht alle Beiträge in der heutigen Debatte haben diese drei Dinge konsequent voneinander getrennt. Das hat die Debatte an manchen Stellen mehr verwirrt als erhellt. Meine Damen und Herren, sowjetische Ehrenmale sind historische Zeugnisse des Zweiten Weltkrieges, aber auch ihrer Entstehungszeit. Sie dokumentieren, wie die ostdeutsche Nachkriegsgesellschaft mit Macht, mit Erinnerung und mit politischer Ordnung umgegangen ist. Als solche verdienen sie unseren Schutz, aber auch die historische Einordnung. Herr Schierack hat darauf hingewiesen. Beides zusammen ist der Unterschied zwischen Erinnerungskultur und Geschichtspolitik. Beides ist kein Widerspruch. Schutz ohne Einordnung wäre Musealisierung, und Einordnung ohne Schutz wäre Geschichtspolitik. Beides zusammen ist das, was wir unter reflektierter Erinnerungspolitik in diesem Land verstehen. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz leistet genau das tagtäglich – genau das. Es schützt eingetragene Denkmale vor willkürlichen Eingriffen. Es regelt Translozierung, Veränderung und natürlich auch Löschung. Und das BLDAM erfasst fortlaufend und anlassbezogen neue Eintragungen in die Denkmalliste, im Rahmen seiner Kapazitäten und auch im Rahmen seiner Ressourcen. Das ist keine Ankündigungspolitik, sondern das ist seit vielen Jahrzehnten gelebte Praxis. Die Landesregierung lehnt diesen Antrag auch ab, weil es bereits geltendes Recht gibt, das alles regelt, und in der gelebten Praxis bereits alles getan wird, was erforderlich ist. Der Antrag schafft also keine bessere Erinnerungspolitik, sondern er schafft zusätzliche Bürokratie. Herr Abgeordneter Lehmann, Brandenburg steht zu seiner Verantwortung für sein kulturelles Erbe. Wir schützen diese Denkmale, weil wir wissen, was auf dem Spiel steht, wenn Erinnerungen der Tagespolitik geopfert werden, und weil wir den Unterschied kennen zwischen dem Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkrieges und der Propaganda eines Regimes, das heute Krieg führt. Genau diese Unterscheidung ist keine politische Meinung, sondern sie ist aus Sicht der Landesregierung eine historische Pflicht. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Dr. Kaufner hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD) Dr. Dominik Kaufner (AfD): Frau Schüle, Sie haben recht. (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Frau Präsidentin!) – Frau Präsidentin. – Frau Schüle, Sie haben recht: Eine Verschiebung in der Erinnerungskultur ist genau das, was ich beabsichtige und was wir brauchen. (Beifall AfD) Wir können nicht länger in diesen alten Besatzernarrativen leben. Sie erzählen die ganze Zeit etwas von der „Befreiung vom Faschismus“ und bemänteln dabei eigentlich nur, was für unfassbare Verbrechen in diesem Zuge geschehen sind. Nach dem Krieg – und schon vor dem Waffenstillstand – gingen die Sowjets, in ganz Osteuropa übrigens, auf Menschenjagd und Plünderungszug. Befreit wurde auch hier niemand. Ob Deutsche, Rumänen, Ungarn, Italiener, Franzosen oder Polen, wessen man habhaft werden konnte, der wurde in Viehwaggons gesteckt, nach Sibirien oder anderswohin in Zwangsarbeitslager abtransportiert. Worauf es Stalin außer dieser Sklavenarbeit abgesehen hatte, war auch der industrielle Wohlstand Deutschlands und Osteuropas. Dieser Beutezug betraf nicht nur das Deutsche Reich, sondern auch Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei. Neben Industriegütern wurden auch Kunst- und Kulturschätze von unfassbarem Wert geraubt. Oft sind sie auch einfach in Flammen aufgegangen, bevor sozusagen die Requirierungseinheiten ihrer habhaft werden konnten. Die meisten dieser Kunst- und Kulturschätze befinden sich noch heute in Russland. Was auch nicht dazu passt, sind die sowjetischen Kriegsverbrechen. Die Rote Armee vergewaltigte, wo immer sie hinkam. – So beschreibt es der amerikanische Historiker Giles MacDonogh. Sie wütete nicht nur in Ungarn, in Rumänien und im Deutschen Reich, sondern auch unter jugoslawischen, ukrainischen, polnischen, tschechischen oder auch russischen Frauen, eben gerade befreiten Zwangsarbeiterinnen. Auch jüdische Mädchen, die die Soldateska im Sammellager Schulstraße in Berlin vorfand, wurden vergewaltigt. Flüchtlingstrecks, vor allem Frauen und Kinder, wurden von den motorisierten sowjetischen Einheiten einfach plattgewalzt, wie ein sowjetischer Militärarzt selbst bemerkte. Tausende deutsche Kinder, die auf der Flucht ihre Eltern verloren hatten, streiften nach 1945 als Wolfskinder einsam und allein durch die Wälder Ostpreußens. Hören Sie auf mit diesem Befreiungsnarrativ! Es passt einfach nicht. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Frau Ministerin Dr. Schüle, möchten Sie darauf reagieren? – Nein. Dann hat Herr Abgeordneter Lehmann noch einmal für die antragseinbringende Fraktion das Wort. Bitte. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte ist für mich etwas überraschend verlaufen, anders als erwartet. Gut, mit der Reaktion der AfD-Fraktion habe ich tatsächlich gerechnet, aber mit der Reaktion der Ministerin und der SPD-Fraktion eher nicht. Ich finde, das war ein eindeutiges Bekenntnis zu diesen Ehrenmalen – eindeutiger, als ich es erwartet hatte, auch ohne dass Sie unserem Antrag zustimmen. Ich möchte an dieser Stelle an die Ministerin appellieren: Sie haben von gelebter Praxis gesprochen. Ich würde mich freuen, wenn die Landesregierung die gelebte Praxis der Kranzniederlegungen in Kienitz an der Oder bzw. in Seelow wieder aufnähme und sie auch mit Präsenz der Landesregierung oder von Vertretern der Landesregierung versähe und wenn bei den Zubettungen auf unseren Kriegsgräberstätten die Landtagspräsidentin oder Vertreter der Landesregierung anwesend wären. Herrn Dr. Kaufner kann ich nur empfehlen, sich einmal mit dem ukrainischen Botschafter auszutauschen. Ich glaube, Sie haben viele Übereinstimmungen. (Beifall BSW) Er war ja kürzlich bei uns im Europaausschuss zu Gast. Ansonsten: Weil hier bei meinen einführenden Worten mehrfach geraunt wurde, das alles habe nichts mit Brandenburg zu tun, möchte ich Ihnen einen Grund nennen, warum ich der Meinung bin, dass gerade von Brandenburg ein Signal des Schutzes dieser Ehrenmale ausgehen sollte: In Brandenburg, südlich von Berlin, liegt Wünsdorf. In Wünsdorf saß während des Zweiten Weltkriegs das Oberkommando des Heeres und das Oberkommando der Wehrmacht in großen Bunkeranlagen. Von dort wurde das Unternehmen Barbarossa geplant und geführt; Gehlen und Paulus saßen dort. Es ist eine Ironie der Geschichte – wenn man es so euphemistisch bezeichnen möchte –, dass sich in unmittelbarer Nähe zu Wünsdorf in Halbe die größte deutsche Kriegsgräberstätte befindet und in Baruth der größte sowjetische Ehrenfriedhof Brandenburgs. Ich denke, allein deshalb sollte uns daran gelegen sein, uns eindeutig dazu zu äußern. – Danke. (Beifall BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BSW-Fraktion, „Ehren- und Mahnmale wirksam schützen – Geschichtsrevisionismus unterbinden“, Drucksache 8/2931. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab eine Enthaltung. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 26. Tagesordnungspunkt 27 wurde vertagt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf. TOP 28: Verunglimpfung der Deutschen nicht hinnehmbar – Bundesministerin Bas entlassen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2943 (Neudruck) Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Berndt spricht als erster Redner. Bitte sehr. (Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer Erinnerung an den Beginn dieser Plenarwoche beginnen, und zwar an die Gedenkstunde zum 17. Juni – für die ich mich noch einmal ausdrücklich bedanken will; ich finde, es war eine sehr eindrucksvolle Veranstaltung. Ich rufe die Worte in Erinnerung, mit der die Lesung aus Dokumenten zum 17. Juni beendet wurde. Es war das Gedicht „Die Lösung“ von Bertolt Brecht: „Nach dem Aufstand des 17. Juni Ließ der Sekretär des Schriftstellerverbands In der Stalinallee Flugblätter verteilen Auf denen zu lesen war, daß das Volk Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe Und es nur durch verdoppelte Arbeit zurückerobern könne. Wäre es da Nicht doch einfacher, die Regierung Löste das Volk auf und Wählte ein anderes?“ Das waren die Zeilen von Bertolt Brecht aus dem Jahr 1953. Sie sind ein freches Gedankenspiel, denn für Brecht und für die DDR – selbst für die Führung der DDR – wäre es undenkbar gewesen, das eigene Volk aufzulösen; selbst die Stalinisten im Politbüro verstanden sich dann doch als Deutsche. Ein positives Verhältnis zum Deutschen war in der DDR normal. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Die Verachtung des Eigenen und der Kampf gegen die Deutschen ist eine Errungenschaft der Bundesrepublik Deutschland, und zwar der späten Bundesrepublik Deutschland, (Beifall AfD) Juni 2026 163 denn das Grundgesetz, sehr geehrte Damen und Herren, versteht Deutschland noch als Nationalstaat der Deutschen. In der Präambel zum Grundgesetz ist davon die Rede: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Das deutsche Volk existierte also vor dem Grundgesetz, und es existiert unabhängig vom Grundgesetz – das sei Herrn Wilke und dem Herrn Verfassungsschutzpräsidenten in Erinnerung gerufen. (Beifall AfD) Im Amtseid schwören die Bundesminister – und in ähnlicher Form auch die Minister des Landes Brandenburg –: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Das haben in ähnlicher Weise auch Herr Wilke, Herr Redmann und Herr Ministerpräsident Woidke geschworen – doch ich frage mich, ob es ihnen immer bewusst ist. Dass Bärbel Bas mit dem Amtseid in der Pflicht ist, für das Wohl des deutschen Volkes zu sorgen, ist ihr ganz offenkundig nicht bewusst. Man fragt sich, ob eine Sozialministerin, die mit dem Motorrad durch Staus fährt und die millionenfache Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme nicht wahrhaben will, überhaupt Amtspflichten kennt. Am 21. Mai 2026 erklärte Bärbel Bas beim Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ das Deutsche zum „Einheitsgrau“, das sie sogar „-braun“ nennen wolle, und zugleich erklärte sie, man brauche Zuwanderer, auch für die Vielfalt unserer Gesellschaft. Auf Deutsch: Bärbel Bas sieht die Deutschen als Einheitsmasse von Nazis und möchte diese Nazis durch Einwanderung aufmischen. Der Volksaustausch ist also keine rechte Verschwörungstheorie, er ist das Programm der Bundesministerin und – nebenbei gesagt – SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas. (Beifall AfD) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, Volksverrat – um einen in der kommunistischen Bewegung beliebten Begriff zu benutzen – ist verfassungsfeindlich, denn das Grundgesetz versteht Deutschland nicht als internationales Siedlungsgebiet, sondern als Nationalstaat der Deutschen, und zwar als demokratischen Staat, als Volksherrschaft. Das beinhaltet Artikel 20 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Deshalb hat jeder Politiker in Brandenburg und vor allem jeder Demokrat allen Grund, Frau Bas zu widersprechen, die genau dieses Volk, den Träger der Staatsgewalt, auflösen will. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Wenn sie sich auf meine Rede bezieht, sehr gern, Herr Bretz. (Daniel Münschke [AfD]: Das weiß man vorher nicht!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte, Herr Abgeordneter Bretz. Steeven Bretz (CDU): Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Berndt, danke, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben ja gerade das Deutschtum so hervorgehoben. Ich frage Sie einmal Folgendes: Ihre Bundesvorsitzende Alice Weidel hat ja … (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, nein! – Lars Hünich [AfD]: Bundesvorsitzende! Wer ist das?!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Wir wissen ja noch gar nicht, was er sagen will, also hören wir doch bitte erst einmal zu. Steeven Bretz (CDU): Ihre Bundesvorsitzende Alice Weidel hat ja immer wieder Probleme damit, zu erklären, wo sie denn nun tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt hat. Ich frage Sie einmal vor dem Hintergrund Ihrer gerade getätigten Worte darüber, wie es mit dem Deutschtum usw. in Verbindung mit politischer Verantwortung steht: Warum hat sie denn eine Fernsehdokumentation abgebrochen, als es gezielt um Transparenz und die Frage nach ihrem Wohnort bzw. Wohnsitz ging? Können Sie dazu einmal Aufklärung leisten, Herr Dr. Berndt? – Danke schön. (Lars Hünich [AfD]: Hat das irgendetwas mit der Rede zu tun?! – Unruhe bei der AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Ich kann etwas zu Ihrer Methode sagen, Herr Bretz, mit der Sie regelmäßig versuchen, Diskussionsbeiträge durch vorbereitete Zitate zu stören. (Beifall AfD) Sie versuchen, Kontaktschuld aufzubauen, und Sie versuchen, vom Thema abzulenken mit einer Frage, die völlig belanglos ist und die nichts mit dem Thema zu tun hat. Was ich noch schlimmer finde und was auch etwas über den geistigen und moralischen Zustand der Christdemokratischen Union aussagt, ist, dass Sie dieses Thema, bei dem es um die Grundlagen der Demokratie geht … (Steeven Bretz [CDU]: Beantworten Sie die Frage!) – Ich beantworte sie. Halten Sie mal die Luft an und hören Sie einen Moment zu! Es geht hier um die Grundlagen der Demokratie, und Sie kommen mit einem läppischen Zitat. Sie wollen davon ablenken, dass derjenige, der – wie Frau Bas – das Volk abschafft, auch die Demokratie abschafft. (Steeven Bretz [CDU]: Beantworten Sie die Frage! – Zwiegespräche zwischen der AfD-Fraktion und Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) Das sagt übrigens – Herr Bretz und Herr Dr. Woidke – das Böckenförde-Diktum, das ich gerne zum dritten Mal zitiere. Herr Bretz hat es in der Hauptausschusssitzung aufgegriffen und das Böckenförde-Dilemma genannt, was alles über seinen Wissensstand sagt. (Beifall AfD – Weiterhin Zwiegespräche zwischen der AfD-Fraktion und Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) Ich sage es Ihnen noch einmal: Das Böckenförde-Diktum – Herr Woidke und Herr Bretz! – besagt, dass die liberale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die sie selbst nicht schaffen kann – ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit –, und diese Voraussetzungen sind in erster Linie … (Steeven Bretz [CDU]: Beantworten Sie die Frage!) – Ich habe die Frage beantwortet, (Steeven Bretz [CDU]: Nein!) und wenn Sie die Antwort nicht verstehen, ist das Ihr Problem, Herr Bretz. (Beifall AfD) Also: Der demokratische Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann, und das sind die Homogenität, die Gesinnung und die demokratische Kultur des Volkes. Das können Sie nicht schaffen. Das Einzige, was Sie können, ist, das zu zerstören. (Beifall AfD) Das ist offensichtlich das Programm von Frau Bas – aber nicht nur das Programm von Frau Bas. Frau Bas hat aber nicht nur gegen Art. 20 Grundgesetz verstoßen, indem sie – durch Abschaffung des Volkes – die Volkssouveränität abschaffen will. Sie hat auch gegen den Grundsatz der Bundestreue verstoßen, denn eine Bundesministerin, die auch in Brandenburg das Staatsvolk austauschen will, ist eine Last und Belastung für das Verhältnis von Bund und Ländern. Der Föderalismus bietet ja die einmalige Chance, Fehlentwicklungen, die es im Bund gibt, durch Aktivitäten in den Ländern zu korrigieren. – In der Coronazeit ist das exemplarisch versäumt worden, Herr Ministerpräsident Woidke. Sie hätten in der Ministerpräsidentenkonferenz das eine oder andere Gute tun können. Sie haben es gelassen. Vielleicht wird es jetzt bei dem GKV-Reformgesetz passieren – aber wie auch immer: Brandenburg hätte die Chance. Und damit komme ich zu der Frage, warum dieses Thema – Bärbel Bas und ihre unsäglichen deutschenfeindlichen Äußerun-Brandenburg die Chance hat, etwas dagegenzusetzen. Die Frage ist nicht, warum wir das in Brandenburg behandeln. Die Frage müsste sein, warum das nicht in jedem Bundesland wie in Brandenburg auf der Tagesordnung steht. (Beifall AfD) Eine andere Frage, die mir heute Morgen ein geistvoller Zeitgenosse gestellt hat, war: Warum beantragt ihr eigentlich nur die Absetzung oder Entlassung von Bärbel Bas? Ja, darüber könnte man reden. Natürlich könnte man auch die Absetzung aller anderen Bundesminister dieser Bundesregierung, dieses Bundeskanzlers und der gesamten Bundesregierung beantragen. Aber Bärbel Bas hat eines geschafft: Sie ist das Gesicht der Antideutschen in Deutschland, (Beifall AfD) und darum ist es von großer symbolischer Kraft, die Entlassung von Bärbel Bas zu fordern. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie noch einmal eine Zwischenfrage? Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Sehr gerne. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte, Herr Abgeordneter Adler. Uwe Adler (SPD): Vielen Dank, Herr Dr. Berndt, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Vorab möchte ich aber intervenieren, da Sie Frau Bas als Antidemokratin bzw. antideutsch bezeichnen. Ich finde, das ist kein konstruktiver Beitrag zur Debatte und auch nicht zu Ihrem Antrag … Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Dann machen Sie doch eine Kurzintervention! Uwe Adler (SPD): … aber lassen Sie mich zu meiner Frage kommen, Herr Dr. Berndt. Es ist auch nur eine Verständnisfrage. (Lars Hünich [AfD]: Was verstehen Sie denn nicht?) Juni 2026 165 Sie haben ja eben noch einmal das Föderalismusprinzip bemüht. Das haben Sie auch gestern oder vorgestern schon getan. Jetzt haben Sie das Föderalismusprinzip in Bezug auf Brandenburg angesprochen: Was können wir als Brandenburg machen? Das ist ja etwas, das Ihnen parteipolitisch dient. Wenn es Ihnen nicht parteipolitisch dient – wie beim Thema Atommüllendlager, bei dem Sie sagen: Na gut, es gibt ja genug andere Bundesländer; da ist das föderale System für Brandenburg gar nicht so von Vorteil –, dann schubsen Sie das Thema gerne weg. Also noch einmal meine Verständnisfrage: Wenn es der AfD und ihren Themen dient, ist Ihnen das föderale System der Bundesrepublik Deutschland genehm. Wenn es Ihnen aber nicht dient, dann sourcen Sie das Problem out, nach dem Motto: Not in my backyard, gerne irgendwo anders hin. – Ist das richtig? Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Das ist falsch, Herr Adler, weil ich ein großer Freund des föderalen Prinzips bin. Ich sage ja: Es könnte Wettbewerb in Deutschland schaffen. Ich habe das Beispiel Corona genannt, und ich kann Ihnen ein anderes Beispiel nennen: Das föderale System kann dazu dienen, dass unser Bildungsniveau besser wird, weil einzelne Bundesländer aus der Bildungsmisere herauskommen können, in die CDU, SPD, Linke und Grüne Deutschland über Jahrzehnte geführt haben. Ich bin ein großer Freund davon, föderal alternative Methoden, alternative Maßnahmen, alternative Programme zu erproben (Vereinzelt Beifall AfD) und die Bundesrepublik damit auf Trab zu bringen. Ansonsten ist die Bundesrepublik ja ein vergreister und dekadenter Staat geworden. (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist kein Zufall, dass bei der Erwiderung auf diesen Antrag die CDU der SPD das Wort überlassen hat, denn CDU und SPD sind sich in dieser Haltung – auch in dieser deutschenfeindlichen Haltung – total einig. (Zuruf: Gott sei Dank!) Und ich erinnere an ein Wort, das Wolfgang Schäuble fast auf den Tag genau vor zehn Jahren gebraucht hat, als er im Interview mit der „Zeit“ davon sprach, die Abschottung Deutschlands und Europas würde uns – ich zitiere – „in Inzucht degenerieren lassen“. Das nenne ich antideutschen und antieuropäischen Rassismus, (Beifall AfD) und dieser Rassismus gegen Deutsche ist in der politischen Klasse dieses Landes längst endemisch. Das hat sich bis nach Amerika herumgesprochen, (Minister Daniel Keller: Worüber reden Sie?) wo Elon Musk vor zwei Tagen twitterte: Schon lange findet in Deutschland eine ethnische Säuberung gegen ethnische Deutsche statt. (Minister Daniel Keller: Worüber reden Sie?) Die Abstimmung über diesen Antrag wird zeigen – Sie sind auch Abgeordneter, Herr Keller; auch Ihr Stimmverhalten wird es zeigen –, ob Sie diesen antideutschen Rassismus teilen oder nicht. Abschließend gebe ich Ihnen, weil wir ja – zumindest was die Plenarsitzungen angeht – in Kürze in die Sommerpause gehen werden, ein Zitat mit auf den Weg. Heute, am 19. Juni, erschien auf „Welt.de“ ein Interview, in dem die Publizistin Liv von Boetticher Polizisten mit folgenden Sätzen zitiert: Die hohe Zahl von Migranten, die sich einbürgern lassen, macht schwindelig. Diese Einbürgerungen sind ein Flächenbrand, der auf Deutschland zukommt. Wir verlieren dieses Land. Das Deutschland, das wir kennen, verschwindet. Diese Entwicklung, die durch die massive Einwanderung und die massiven – hunderttausendfachen – Einbürgerungen beschleunigt wird, findet Bärbel Bas gut, findet Steeven Bretz gut und finden offensichtlich die CDU und die SPD gut. Ich sage Ihnen nur: Es ist schändlich. Pegida, Zukunft Heimat und die Identitäre Bewegung hatten Recht: Eine Regierung, die ihr Volk austauschen will, hat es nicht verdient, zu bleiben. Wenn die Regierung das Volk austauschen will, muss das Volk die Regierung austauschen. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Scheetz spricht für die Koalition, also für SPD und CDU zusammen. Bitte sehr. (Beifall SPD und CDU) Ludwig Scheetz (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja ein beliebtes Spiel der AfD, dass sie sehr gerne Fragen stellt – in Ausschüssen Fragen stellt, hier im Plenum Fragen stellt – und sich beschwert, wenn die Fragen nicht in ihrem Sinne beantwortet werden. Das erleben wir ja ständig. Dann wird gesagt, die Fragen seien nicht beantwortet worden, und man stellt sie noch mal und noch mal und noch mal und noch mal, weil einem die Antwort nicht gepasst hat. Kurioserweise weichen Sie – bei Themen, die Sie selbst regelmäßig setzen – aber Ihrerseits aus und geben auf Fragen, die Ihnen gestellt werden, keine konkreten Antworten. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) So weichen Sie zum Beispiel aus, wenn es um das Verhalten Ihrer Parteifreundinnen und -freunde geht, wenn es entsprechende Äußerungen betrifft oder wenn sie widersprüchlich handeln, indem sie zwar den Anspruch erheben, Deutschland zu führen, aber nicht in Deutschland leben. Und ganz konkret für Brandenburg gesprochen: Sie vermeiden solche konkreten Antworten auch gerne und regelmäßig, wenn es darum geht, wie wir denn beispielsweise die Energiepolitik in diesem Land aufstellen wollen. Sie verschweigen, wo in Brandenburg Sie ein Atomkraftwerk und ein Atommüllendlager errichten wollen. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Wieso reden Sie über Atommüll, wenn es um Bärbel Bas geht?) Herr Dr. Berndt, Sie bemühen sich in letzter Zeit ja immer um einen moralisierenden, fast schon pastoralen Ton. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das war schon immer so! Das ist mein Markenzeichen!) Ich finde, das zündet nicht. Es verdeckt auch nicht Ihr völkischnationalistisches, Ihr rechtsextremistisches Weltbild, Ihre rechtsextreme Gesinnung. (Beifall SPD und CDU) Sie hetzen auf, Sie diskreditieren Minderheiten, und Sie wollen millionenfach Menschen aus diesem Land schaffen. Das ist eine immer wieder von Ihnen ausgesprochene Forderung – und wir werden nicht müde, hier immer wieder darauf hinzuweisen. Wir werden uns an dieser inszenierten Empörungskampagne nicht beteiligen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wir hatten eigentlich darauf gesetzt, dass Sie nach unseren Hinweisen doch noch zu der Erkenntnis gelangen, den Antrag besser zurückzuziehen. Das liegt nicht an der politischen „Tiefe“ des Antrags – da müssen wir keine Sorge haben –, es liegt – das ist schon bemerkenswert – vor allem an der Frage, ob der Landtag Brandenburg überhaupt der richtige Ort für solch eine Debatte ist. Wir reden hier nicht über eine Angelegenheit des Landes Brandenburg. Wir reden – und das ist der eigentliche Kern des Problems, den es zu beschreiben gilt – über die Entlassung einer Bundesministerin. Die AfD hat den Antrag nach unseren Hinweisen, für die wir eine Kurzeinschätzung des Parlamentarischen Beratungsdienstes eingeholt haben, zwar noch einmal geändert, aber das ändert nichts am Grundproblem des Antrags: Auch in der Neufassung bleibt der Antrag formal und verfassungsrechtlich am falschen Ort. Die Entlassung von Bundesministerinnen und Bundesministern ist in Art. 64 Abs. 1 Grundgesetz geregelt. Zuständig sind allein der Bundeskanzler, der das Vorschlagsrecht besitzt, und der Bundespräsident, der den Entlassungsakt formell vollzieht. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die AfD in ihrem Antrag jetzt die Landesregierung auffordert, im Bundesrat eine entsprechende Entschließung einzubringen, denn auch damit wird aus einer reinen Bundesangelegenheit keine Angelegenheit des Landes Brandenburg. Das ist verfassungsrechtlich geklärt. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat ausdrücklich entschieden – Herr Hornauf ist gerade nicht da, aber ich sage noch einmal ausdrücklich, dass ich bekennender Fan des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg bin –, dass sich der Landtag nicht mit beliebigen bundespolitischen Anliegen befassen darf, wenn diese nicht in seinen Kompetenzbereich fallen. Eine Behandlung bundespolitischer Themen kommt nur sehr begrenzt in Betracht, nämlich dann, wenn der Landtag im Rahmen seiner Kontrolle der Landesregierung auf deren Verhalten im Bundesrat Einfluss nehmen will und dabei eine landesspezifische Betroffenheit besteht – und genau diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Es geht hier nicht um eine spezifische Interessenlage des Landes Brandenburg. Es geht nicht um eine Frage, von der Brandenburg in besonderer Weise betroffen wäre. Es geht im Kern auch nicht um die Tätigkeit der Landesregierung im Bundesrat, sondern um die Entlassung einer Bundesministerin. Die AfD hat ihren Antrag zwar anders verpackt, der Inhalt ist aber derselbe geblieben – es geht um ein rein bundespolitisches Anliegen ohne Zuständigkeit dieses Hauses. Deshalb muss man klar sagen: Eine landespolitische Hülle schafft noch keine landespolitische Zuständigkeit. Hinzu kommt, dass selbst der Bundesrat in dieser Frage nicht wirklich zuständig ist. Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung und an der Verwaltung des Bundes sowie an Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Personalverantwortung des Bundeskanzlers für Bundesministerinnen und -minister gehört aber nicht dazu. Eine an die Landesregierung gerichtete Aufforderung, sich auf Bundesebene kompetenzwidrig zu verhalten, wird nicht zulässig durch die Art und Weise, wie Sie sie formulieren. Wenn die AfD dieses Anliegen politisch verfolgen will, gibt es dafür einen zuständigen Ort auf Bundesebene – und dort haben Sie es ja bereits versucht. Im Deutschen Bundestag wurde ein entsprechender Antrag bereits debattiert. Er wurde inhaltlich ausgewertet und eben klar abgelehnt. Für uns ist deswegen klar: Auch in der geänderten Fassung bleibt der vorliegende Antrag kompetenzrechtlich verfehlt. Wir lehnen ihn ab. – Ich bedanke mich. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Wer ist eigentlich Spitzenreiter bei Kurzinterventionen? – Dennis Hohloch [AfD]: Das kann ich dir sagen!) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz – zwei, drei Dinge. Erstens: Dass Frau Weidel ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und in Deutschland Steuern bezahlt, ist jedermann bekannt, der es wissen will – das weiß jeder, der es wissen will –; diese Fragen danach dienen doch nur der Ablenkung und der Propaganda. (Beifall AfD) Ihnen passt die Wahrheit nicht, deswegen werden diese Fragen gestellt – und dass Herr Bretz das Instrument der Zwischenfrage systematisch missbraucht, weiß auch jeder in diesem Land. (Lachen bei der SPD und der CDU – Ludwig Scheetz [SPD]: Machen Sie ja nie!) Juni 2026 167 Punkt zwei – Angelegenheit von Brandenburg –: Ich habe es Ihnen doch gesagt, Herr Scheetz – Sie hätten zuhören und nicht nur an Ihrem Manuskript hängen sollen –: Es ist eine Angelegenheit, die uns betrifft. Erstens: Wenn eine Bundesministerin das Prinzip der Volkssouveränität infrage stellt oder verneint wie Frau Bas, dann greift sie die Demokratie an, und das ist etwas, das uns angeht, weil sie als Bundesministerin auch für das Land Brandenburg zuständig ist, unabhängig von ihrer fachlichen Ungeeignetheit. Und zweitens – ich sage es noch einmal –: Es geht um das Prinzip der Bundestreue. Die Frage ist, ob man als Bundesland mit einer Bundesministerin zusammenarbeiten will, die die Grundlagen der Demokratie nicht erträgt oder nicht wahrhaben will. (Steeven Bretz [CDU]: Wie sieht es denn mit Ihrer Bundestreue aus, Herr Dr. Berndt?) – Herr Bretz, Sie begeben sich unter Ihr eigenes Niveau – unglaublich! (Dennis Hohloch [AfD]: Das glaube ich nicht! Das stimmt nicht! – Gegenruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Es ist wichtig, dass wir das als Landtag machen. – Herr Scheetz, Sie lieben es ja auch sonst immer, Zeichen zu setzen – nur sind die Zeichen, die die SPD oder neulich die CDU setzt, meist alberne Videos, in denen Abgeordnete alberne Tänze aufführen. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall AfD) Hier könnte man mal ein ernst zu nehmendes Zeichen setzen, Volksvertretung – die Landesregierung auffordert, beim Bund aktiv zu werden, um eine Bundesministerin aus dem Amt zu entfernen, die dieses Amtes nicht würdig ist. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Scheetz möchte nicht reagieren. – Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Peschel für das BSW. (Beifall BSW) Falk Peschel (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Zunächst an die AfD-Fraktion gerichtet: Die Überschrift Ihres Antrages müsste eigentlich „Die neue Bescheidenheit der AfD“ lauten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das stimmt!) Warum streben Sie nur die Entlassung der Bundesministerin Bärbel Bas an? (Vereinzelt Beifall BSW – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der erste Schritt!) Bei dem Murks, den die Bundesregierung als Mannschaft abliefert, würde ich empfehlen, das gesamte Team vom Platz zu stellen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Meine Partei, das BSW, hat gerade eine Kampagne mit dem Titel „Unsere WM 2026 – Weg mit Merz!“ gestartet. Gemeint ist damit selbstverständlich die gesamte Bundesregierung. Bei der AfD habe ich jedoch den Eindruck, dass sie Merz gar nicht als Bundeskanzler loswerden will, (Zuruf von der AfD: Aha!) denn weite Teile der Bundes-AfD biedern sich Friedrich Merz immer deutlicher an. (Oh! bei der AfD) Sie wollen die unbeliebteste Bundesregierung aller Zeiten gar nicht wirklich loswerden, sondern sie … Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie … Falk Peschel (BSW): … zukünftig – in welcher Rolle auch immer – stützen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Falk Peschel (BSW): Ich gestatte eine Zwischenfrage. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Es ist immer schwierig, eine geeignete Stelle für meine Frage zu finden. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt. Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Herr Peschel, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie einen Änderungsantrag stellen (Vereinzelt Heiterkeit AfD) und wir den Antrag ausweiten sollen, um die ganze Bundesrepublik zu entlassen? (Lachen bei der AfD und dem BSW) – Nein, nicht um die ganze Bundesrepublik zu entlassen, sondern um sie in Schwung zu bringen, indem wir die Bundesregierung entlassen? (Steeven Bretz [CDU]: Sie wollen das Volk austauschen! – Zuruf von der AfD: Das ist ja Ihre Aufgabe!) Falk Peschel (BSW): Sehr geehrter Herr Kollege, ich werde keinen solchen Änderungsantrag stellen. Wir haben ja die rechtlichen Einlassungen gehört und auch die Hinweise des Parlamentarischen Beratungsdienstes zur Kenntnis genommen. Ich freue mich aber über die Steilvorlage, zu einem solchen Antrag sprechen zu können, denn Sie wollen nicht nur die Bundesregierung nicht wirklich loswerden, sondern in Sachsen-Anhalt gräbt die AfD die CDU auch ganz offensichtlich an, wie diese Woche bekannt wurde. So sieht die Realität aus. (Andreas Galau [AfD]: Das ist doch Quatsch!) Zurück zum Antrag: Die Äußerungen von Bundesministerin Bas beim Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ haben eine Debatte ausgelöst; das ist richtig. Die getroffene Wortwahl vom vermeintlichen Einheitsgrau in der deutschen Bevölkerung ist sicher unpassend. Mit Blick auf die gesamte Bundesregierung gibt es aber deutlich triftigere Anlässe, Rote Karten zu verteilen. Um im Fußballjargon zu bleiben: Deutschland droht abzusteigen, nicht nur in Bezug auf den nicht ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat. (Daniel Münschke [AfD]: Wohin steigt Deutschland denn ab? In welche Liga?) Das liegt vor allem an einem unfähigen Cheftrainer, der die Sponsoren mehr liebt als die zahlenden Zuschauer und es nicht schafft, seine zerstrittene Mannschaft zum Schießen von Toren zu motivieren. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Wenn einer eine Rote Karte verdient hat, dann zuallererst natürlich der Bundeskanzler. Er macht Politik für BlackRock und die Rüstungsindustrie und zeigt keinen Respekt vor normalen Bürgern, die hart für ihr Geld arbeiten müssen. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Er sitzt auf dem Schoß von Donald Trump und schenkt ihm „unser“ Trikot, obwohl Trump uns fortwährend erpresst (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) und etwa die PCK Schwedt mit US-Sanktionen bedroht. (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Und statt einer besseren Zukunft für unsere Kinder gibt es Wehrpflicht und Schuldenlast für Generationen. (Vereinzelt Beifall BSW) Ich zähle kurz die schwersten Fouls des Bundeskanzlers und der Bundesregierung auf. Foul eins: Energieabzocke und Spritpreisexplosion. Merz schaut zu, wie Benzin für viele Menschen, gerade die Pendlerinnen und Pendler hierzulande, kaum noch bezahlbar wird. Er blockiert billiges Öl und Gas aus Russland und macht uns abhängig von Trumps Fracking-Gas. Foul zwei: Wirtschaftlicher Totalschaden. Unsere Industrie wandert ab, der Mittelstand blutet aus – Merz’ Politik zerstört Hunderttausende Industriearbeitsplätze in Deutschland. Foul drei: Soziale Kälte und Leistungskürzungen. Während Großunternehmen Kasse machen, gibt es für normale Bürger Kürzungen im sozialen Bereich. Diejenigen, die das Land am Laufen halten, werden ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Foul vier: Brandgefährliche Außenpolitik. Statt auf Diplomatie setzt der Kanzler auf eine gefährliche Eskalation im Verhältnis zu Russland. Die korruptionsgebeutelte Ukraine erhält Milliardengeschenke, und uns treibt Merz mit seiner Kriegsrhetorik immer weiter in die Eskalationsspirale. Foul fünf: Notstand für Krankenhäuser und Pflege. Für den Kriegsfall gibt es Betten, für die Kassenpatienten Warteschlangen. Das ist eine Bankrotterklärung des Kanzlers. Bei den Kranken soll also noch härter gespart werden. Dieses Regieren gegen die eigene Bevölkerung muss ein Ende haben. Als BSW stehen wir für Frieden, Gerechtigkeit, Meinungsfreiheit und wirtschaftliche Vernunft (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) und nicht für den Irrweg einer kriegslüsternen und weltfremden Bundesregierung. (Beifall BSW) Nur Frau Bas vom Platz zu stellen, verfehlt aus unserer Sicht das Ziel. Die gesamte Mannschaft gehört ausgetauscht! – Vielen Dank. (Beifall BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Dr. Berndt, Sie hätten noch gut eine Minute, wenn Sie möchten. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Peschel, vielen Dank, auch für Ihr Schlusswort, dem ich nur zustimmen kann, dem wir alle nur zustimmen können. Aber lassen Sie mich ein, zwei Korrekturen anbringen: In Sachsen-Anhalt hat sich nicht die AfD an die CDU angewanzt, sondern umgekehrt. Es war ein CDU-Frak-Juni 2026 169 tionsvorsitzender, der sich angewanzt hat und dann von seinem Parteivorsitzenden Merz und den anderen zurückgepfiffen wurde. Was Merz angeht: Niemand dient sich Merz an. Merz ist ja der größte Wahlkampfhelfer der AfD. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Bei der Bundestagswahl 2025 hatte Merz einen großen Vorsprung vor der AfD; mittlerweile ist es umgekehrt. Jeder Tag, an dem Merz regiert, ist ein Argument für die AfD und gegen die Union; parteitaktisch ist Merz das Beste, was uns passieren konnte. Für das Land ist es allerdings eine Katastrophe – und uns geht es ums Land und nicht um die Partei. Mir wäre ehrlich gesagt wurstegal, ob die AfD regiert oder nicht, wenn es Deutschland gut ginge. Aber leider ist nur mit der AfD zu erwarten, dass Deutschland ordentlich regiert wird. (Beifall AfD) Deswegen leiden wir unter Merz. Ich leide auch ganz persönlich darunter, dass es unserem Land von Monat zu Monat schlechter geht. Das erschwert übrigens auch jeder AfD-Regierung – die ja eher über kurz als über lang kommen wird – die Arbeit. Jeder Monat dieser Politik macht es Ulrich Siegmund ab September und auch einer Bundeskanzlerin Alice Weidel schwerer, aber so ist es nun einmal. Wir haben uns auf den Weg gemacht, wir wollen unser Land retten, und das werden wir auch tun. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Noack angemeldet. Bitte schön. (Dennis Hohloch [AfD]: Wo ist denn das Sakko? Das Sakko fehlt!) Andreas Noack (SPD): Frau Präsidentin! Herr Dr. Berndt, wir stehen ja kurz vor der Sommerpause und sind bei einem der letzten Beratungsgegenstände. (Daniel Münschke [AfD]: Das sieht man!) Wenn ich Ihnen bei Ihren Redebeiträgen zuhöre – Herr Scheetz hat deutlich gemacht, dass es bei diesem Punkt keine Brandenburger Zuständigkeit gibt –, stelle ich mir die Frage: Wie nehmen Abgeordnete der AfD ihre Verantwortung wahr? Als ich 2019 hier angetreten bin, habe ich mich nicht nur dem Grundgesetz, sondern auch der Brandenburger Verfassung verpflichtet gefühlt. Dieser Tagesordnungspunkt hat uns im Land Brandenburg kein Stück vorangebracht! (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Er ist von der AfD initiiert worden, und Sie haben ihn sogar dazu missbraucht, die Identitäre Bewegung zu hofieren und unser Grundgesetz mit Füßen zu treten. (Andreas Galau [AfD]: Eine Debatte zu führen, ist für Sie, das Grundgesetz mit Füßen zu treten?) Für einen Erkenntnisgewinn haben Sie nicht gesorgt. (Dennis Hohloch [AfD]: Bei Ihnen nicht!) Wenn Bürgerinnen und Bürger diese Sitzung, diesen Beratungsgegenstand hier verfolgen, fragen sie sich zu Recht: Ist die AfD noch in unserem Interesse tätig, oder baut sie sich hier bloß eine Bühne auf? Das geht schon bei Frau Oeynhausen los, die überhaupt nicht mehr mit dem Parlament, sondern nur noch mit der Kamera spricht, die keine Debatte mehr führt. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie haben die Vorurteile, die man gegenüber Politikern haben könnte, heute mehr als bestätigt. Schämen Sie sich für Ihr Verhalten! (Andreas Galau [AfD]: Jetzt sollen wir uns schämen! Frau Bas ist Ihre Ministerin!) Dem Präsidium möchte ich die Empfehlung geben, zukünftig zu verhindern, dass wir uns mit Dingen beschäftigen müssen, für die der Brandenburger Landtag – und damit auch meine Person – nicht zuständig ist. Ich möchte meine Arbeit hier einbringen, um ein effektives Ergebnis für die Brandenburger zu erreichen, und nicht … (Zurufe von der AfD) – Sie können ja nicht einmal zuhören! Sie haben das Recht, hier zu debattieren. Jeden Redebeitrag, der Ihnen nicht passt, stören Sie. (Lachen bei der AfD – Daniel Münschke [AfD]: Bei jedem Redebeitrag, bei dem Sie dazwischenrufen, werde ich Sie genau daran erinnern! Jedes Mal!) – Herr Münschke, Ihr Verhalten zeigt wieder, wie ernst Sie die parlamentarische Arbeit nehmen. Und dieser Tagesordnungspunkt ist exemplarisch dafür, wie Sie das Parlament „wertschätzen“. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Melanie Matzies [WfB-Gruppe] – Oh! bei der AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Dr. Berndt möchte gern darauf reagieren. Bitte, Herr Dr. Berndt. (Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Noack, was wir hier debattieren, ist Ausdruck unserer Einschätzung und unserer Wertschätzung des Parlaments. Wir verstehen das Parlament als Volksvertretung, als Vertretung des Volkes. (Beifall AfD) Wenn eine Bundesministerin dieses Volk – den Souverän dieses Staates, den Souverän, der das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg verantwortet – durch Austausch abschaffen will, ist das etwas, das uns auf den Plan ruft. Und ich frage mich, was Sie für ein Verständnis als Abgeordneter – Volksvertreter bzw. Parlamentarier – haben, wenn Ihnen das egal ist. Dann können Sie kein Demokrat sein. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich wiederhole: Nicht ohne Volk! Wir haben es ja gestern diskutiert: Ohne die ungeschriebenen Gesetze der Demokratie – und die sind gemäß Böckenförde-Diktum nur in einem bestimmten Zusammenhang, in einem bestimmten Volk gegeben – funktioniert keine Demokratie; ohne die brauchen Sie die Knute. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Wer sich gefährdet sieht – wie Sie von der SPD und Sie von der CDU –, weil die Unzufriedenheit im Volk die Menschen zur AfD treibt, ist gezwungen, die Freiheit einzuschränken, wie wir es erlebt haben: Compact-Verbot, EU-Demokratieschild (Andreas Noack [SPD]: Was denn noch?! – Gegenrufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lena Kotré [AfD]) und dieses Public-Value-System, die Einschränkung der Meinungsfreiheit, die Androhung, AfD-Politikern das passive Wahlrecht zu entziehen, usw. usf. Das sind die Folgen davon, dass Sie sich vom Volk verabschiedet haben und das Volk seine Hoffnungen auf die AfD setzt – und wir werden das Volk nicht enttäuschen. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Wir sind am Ende der Debatte angekommen und können über den Antrag „Verunglimpfung der Deutschen nicht hinnehmbar – Bundesministerin Bas entlassen“ der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2943, Neudruck, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 28 und rufe Tagesordnungspunkt 29 auf. TOP 29: Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen Antrag des Präsidiums Drucksache 8/2966 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag „Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen“ des Präsidiums, Drucksache 8/2966. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 29 und rufe Tagesordnungspunkt 30 auf. TOP 30: Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2217 3. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/3019 Herr Abgeordneter Steinfurth erhält das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD) Matthias Steinfurth (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringen wir die Novellierung der Brandenburger Bauordnung zum Abschluss – und das ist gut so, denn wer mit Kommunen, mit Bauherren, mit Handwerksbetrieben oder Investoren spricht, hört überall dasselbe: Das Bauen dauert zu lange, die Verfahren sind zu kompliziert, und aus einer guten Idee wird viel zu oft ein Aktenvorgang. Genau deshalb ändern wir heute die Brandenburger Bau- und Umbauordnung. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Damit erleichtern wir den Umbau, wir machen Nutzungsänderungen einfacher, wir erweitern die Liste genehmigungsfreier Vorhaben, wir digitalisieren Verfahren, und wir sorgen dafür, dass Entscheidungen schneller getroffen werden. Kurz gesagt: Wir schaffen mehr Möglichkeiten und weniger Bürokratie. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) In der 2. Lesung am gestrigen Tag hat Kollege Dorst vom BSW vor einem angeblichen Chaos in den Bauämtern gewarnt. Ehrlich gesagt verstehe ich diese Sorge nicht. Traut das BSW unseren Bauämtern wirklich so wenig zu? Herr Dorst, trauen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unteren Bauaufsichtsbehörden nicht zu, mit neuen Regeln, digitalen Verfahren und größe-Juni 2026 171 ren Entscheidungsspielräumen professionell umzugehen? Das ist wirklich sehr schade. Ich jedenfalls tue das; ich traue dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu. Unsere Bauämter leisten jeden Tag gute Arbeit. Natürlich wird jede größere Reform Anpassungen mit sich bringen. Aber daraus ein Chaos abzuleiten, wird weder den Beschäftigten in den Bauämtern noch der Qualität ihrer Arbeit gerecht. Im Gegenteil: Wer mit ihnen spricht, hört etwas anderes. Dort wünscht man sich weniger unnötige Einzelfallprüfungen. Man wünscht sich mehr Klarheit und mehr Verlässlichkeit. Und genau darauf geben wir heute die richtige Antwort. Besonders wichtig ist uns als SPD der neue Blick auf den Bestand. Brandenburg braucht nicht nur Neubauten, Brandenburg braucht vor allem Möglichkeiten, vorhandene Gebäude einfacher weiterzuentwickeln. Leer stehende Gewerberäume und Werkstätten helfen niemandem. Wenn daraus leichter Wohnungen, Praxen oder Büros werden, ist das gut für unsere Städte, gut für unsere Gemeinden und gut für den Wohnungsmarkt. (Beifall SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? Matthias Steinfurth (SPD): Nein. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte, Herr Abgeordneter Möller. Matthias Steinfurth (SPD): Genau deshalb schaffen wir dafür bessere … Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Nein? Entschuldigung! Ich hatte es falsch verstanden. Matthias Steinfurth (SPD): Genau deshalb schaffen wir dafür bessere Voraussetzungen: damit Umnutzungen endlich unkompliziert möglich werden. Ebenso wichtig ist die Digitalisierung. Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, Bauanträge in mehrfacher Papierausfertigung erst in die Verwaltung und dann durch die Verwaltung zu tragen. Wer schneller bauen will, muss auch schneller genehmigen können. Digitale Verfahren helfen den Antragstellern, und sie helfen den Behörden. Meine Damen und Herren! Eine moderne Bauordnung muss schützen, wo Schutz notwendig ist. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Herr Abgeordneter Lüders hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall BSW) Niels-Olaf Lüders (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Steinfurth, Sie fragen uns, ob wir es den Bauämtern nicht zutrauten, die Bauordnung umzusetzen. Darauf möchte ich gern mit einer Gegenfrage kontern: Trauen Sie den Spitzenverbänden, den Leuten aus der Praxis, die darauf hinweisen, dass diese neue Bauordnung handwerklich unbedingt nachgearbeitet werden muss, keine Fachkenntnis zu? (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Trauen Sie sich zu, es besser zu wissen? Ich saß ja gestern im Hauptausschuss; das war wie ein Déjà-vu. Im Jahr 2000 war es, als die damalige rot-grüne Regierung ein Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen auf den Weg brachte. Die gesamte Fachwelt einschließlich der Bauindustrie warnte davor: „Das ist handwerklicher Murks!“ Anderthalb Jahre später musste das Gesetz einkassiert bzw. geändert werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sehe ich so etwas auch auf uns zukommen. Ich will es – diese Zeit habe ich noch – einfach am Beispiel der Baugenehmigungsfiktion klarmachen. Diese Fiktion schafft nicht einen Mitarbeiter mehr im Bauamt, der die Bauanträge bearbeitet. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Was nützt mir denn das Papier mit einer Baugenehmigung, wenn der Nachbar mein Bauvorhaben blöd findet, dagegen klagt und ich dann einen langen Rechtsstreit vor mir habe, weil der Inhalt das Papier nicht wert ist? Das sollte man doch berücksichtigen. Es bin nicht nur ich, der darauf hinweist, obwohl ich auch ein bisschen Ahnung davon habe. Es sind auch Leute, die wirklich Ahnung haben, Leute aus der Praxis. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Dann mit der Arroganz der Macht, die einem gestern entgegenströmte, das hier einfach durchzuwinken und die Anhörung nicht zuzulassen, ist erbärmlich. – Danke schön. (Beifall BSW und AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Steinfurth, Sie wurden angesprochen und möchten natürlich reagieren. Bitte. Matthias Steinfurth (SPD): Ich würde an dieser Stelle gern daran erinnern, dass der Kabinettsentwurf im Dezember 2025 beschlossen wurde. Am 12. März dieses Jahres fand dazu eine Anhörung im Ausschuss statt. Es gab schriftliche Rückmeldungen, und wir hatten auch Anzuhörende, die dort mündlich vorgetragen haben. Wir haben uns alle Einwände, die erhoben wurden, angeguckt und haben sie bewertet; auch das MIL hat sich das angeguckt. Ein Beispiel: Stellplatzpflicht. Im Kabinettsentwurf war der Regelungsvorschlag enthalten, dass die Stellplatzpflicht wegfallen solle. Ich hätte das gut gefunden, aber es gab dafür keine Mehrheit; wir haben darüber heftig diskutiert. Im Endeffekt wird – als Ergebnis der Anhörung – die Stellplatzpflicht nicht komplett abgeschafft. Es gab also eine Anhörung. (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Dann müssen Sie aber auch zuhören!) In den Ausschusssitzungen, die zuletzt stattfanden, wurden zudem weitere schriftliche Stellungnahmen des Landkreistags und des Städte- und Gemeindebundes ausgewertet. Noch einmal: Es fanden Anhörungen statt. Es ist aber nicht so, dass ich allen Anzuhörenden alle Wünsche erfüllen kann; das funktioniert leider nicht. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Münschke. (Beifall AfD) Daniel Münschke (AfD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kollege, lassen Sie mich eingangs eines sagen – da schließe ich mich dem Vorsitzenden der BSW-Fraktion an, und ich kann auch meinen Fraktionsvorsitzenden aus der gestrigen Sitzung zitieren –: Auch wir als AfD-Fraktion finden es peinlich, unerträglich und unmöglich, wie Sie sich gestern, im Vorfeld der heutigen 3. Lesung, verhalten haben. (Beifall AfD) Gemäß Geschäftsordnung mag das alles korrekt gewesen sein. Aber im parlamentarischen Prozess so überheblich mit einem Antragsteller zur 3. Lesung umzugehen, ist nicht Ausdruck des gebührenden Respekts, wie er hier im Parlament üblich sein sollte. Ganz kurz noch einmal zur Bauordnung, weil Sie das Thema angesprochen haben. Ich hoffe, dass ich das noch in meiner Redezeit unterbekomme; es gehört nämlich zur Wahrheit. Herr Steinfurth – hören Sie mal ganz kurz zu! –, Sie sagten gerade, dass im Dezember 2025 die Bauordnung im Kabinett beschlossen wurde. Was ist denn danach passiert? Können Sie sich erinnern? Was hat denn Ihre Ministerin Schneider gemacht, nachdem sie – schon damals – von den Spitzenverbänden viele Anrufe erhalten hatte? Sie stoppte den Prozess erst einmal, und dann ist er erst weitergelaufen. In dem ganzen parlamentarischen Prozess haben die Spitzenverbände immer wieder darauf hingewiesen, dass die Art und Weise, wie Sie diese Bauordnungsänderung hier umsetzen wollen, ein unmöglicher Vorgang ist. (Beifall AfD und BSW) Die Spitzenverbände haben sachliche Kritik geäußert. Sie sind zwar auf die Stellungnahmen formal eingegangen. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass Sie in dem ganzen parlamentarischen Prozess auch nur den einen oder anderen Punkt wirklich übernommen oder dass Sie selbstkritisch hinterfragt hätten, was Sie hier machen. Diese Kritik müssen Sie wirklich aushalten. Ich bin gespannt, ob wir die Bauordnung in dieser Legislaturperiode noch einmal anpassen werden. Meine Damen und Herren, jetzt noch kurz zu den entscheidenden Punkten: Bauen ist in Deutschland viel zu teuer geworden, weil die Materialkosten explodiert sind, die höheren Energiepreise durchschlagen und die Finanzierungskosten gestiegen sind. Und ja, der erhebliche Teil dieser Kosten ist politisch gemacht: EU-Emissionshandel, nationaler CO -Preis auf Erdgas, 2 Stromsteuer, Netzentgelte, Energiesteuer, Lkw-Maut, Mehrwertsteuer auf Bauprodukte, Dämmvorgaben, Gebäudeenergiegesetz, immer neue Auflagen, immer neue Nachweise, immer neue Kosten. Und wer bezahlt die Rechnung, meine sehr geehrten Damen und Herren? Die Rechnung bezahlen die Bürger – Familien, Handwerker, Mittelständler, Mieter und Häuslebauer. Für die Normalverdiener ist das keine Perspektive. Das ist eine Immobilienpolitik auf Hochglanzbroschüren. (Vereinzelt Beifall AfD) Und ja, der Einbruch im Wohnungsbau ist dramatisch. Ich werde es mit einem Zitat untersetzen: „Noch schlimmer sind allerdings die Fertigstellungszahlen. Die sind zwar nicht mehr im Sturzflug, aber der Sinkflug bleibt.“ Wer hat es gesagt? Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, dem „Focus“. Er hat sich deutlich dazu geäußert. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? Daniel Münschke (AfD): Ja, natürlich, sehr gern. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte, Herr Abgeordneter Bretz. Steeven Bretz (CDU): Sehr geehrter Herr Kollege Münschke, Sie haben sich über das gestrige parlamentarische Verfahren sehr wortreich beschwert. Meine kurze Frage an Sie: Können Sie nachvollziehen, dass ich Juni 2026 173 Ihr Agieren als grobes parlamentarisches Fehlverhalten interpretieren muss? Die BSW-Fraktion beantragte gestern eine 3. Lesung, und Sie haben diesem Antrag zugestimmt. Eine Überweisung an den Hauptausschuss fand statt. Dort saßen wir dann; Sie persönlich und Ihre Fachleute waren auch dabei. Die zuständigen Ministerialmitarbeiter waren ebenfalls anwesend. Und nicht eine einzige inhaltliche Frage zum Thema kam von Ihrer Seite! (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Sie haben sich gestern im Hauptausschuss nicht einmal geäußert. Sie hatten keine Frage, Herr Kollege. Ist es angesichts dessen nicht ein bisschen billig, wenn Sie sich hier hinstellen und so dicke Backen machen, obwohl Sie gestern inhaltlich gar nichts anzumerken hatten, Herr Kollege Münschke? (Beifall SPD) Daniel Münschke (AfD): Sehr geehrter Herr Bretz, ich werde Ihnen mal sagen, was „dicke Backen machen“ bedeutet: wenn wir den Antrag einer Fraktion erhalten, vor der 3. Lesung eine weitere Anhörung durchzuführen – dieser Antrag erfolgte zu Recht; als wichtiger Grund wurde auf die Spitzenverbände Bezug genommen –, Sie es aber nicht für nötig halten, die Begründung überhaupt ernst zu nehmen, und dann in einer überheblichen Art und Weise diese Anhörung ablehnen. (Beifall AfD und BSW) Hätten wir gestern tatsächlich inhaltlich diskutieren können? Was wäre denn passiert? Das kann ich Ihnen sagen: was schon im Jahr 2020 passierte. Können Sie sich daran erinnern? Zu der damaligen Änderung der Bauordnung fand auch eine 3. Lesung statt; beantragt hatte sie Daniel Münschke im Namen der AfD-Fraktion. Wir saßen dann fünf Minuten im Rechtsausschuss, Sie haben alle Argumente weggelächelt, und damit war die „inhaltliche Debatte“ beendet. So geht die CDU, so geht die SPD mit dem Wunsch nach einer tatsächlichen inhaltlichen Debatte hier im Landtag um. Sie sollten sich schämen, dass Sie sich hier hinstellen, von „dicke Backen machen“ sprechen und solche unseriösen und vor allem unterkomplexen Fragen stellen, mein lieber Herr Bretz. (Beifall AfD und BSW) Ich komme zum Ende der Rede. Ja, Ursachen für die durch die Bauordnung entstehenden Kosten sind hohe Baukosten, sind die Energiepreise, sind die staatlichen Abgaben. Aber, meine Damen und Herren, der hauptsächliche Grund ist die ungesteuerte Nachfrageentwicklung durch die desaströse Masseneinwanderung seit 2015. Und das sage nicht ich, das sagt nicht die AfD, sondern der Beirat für Migration und Integration in seinem aktuellen Gutachten. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Sie müssen zum Ende kommen. Daniel Münschke (AfD): 1,4 Millionen Wohnungen fehlen, weil Sie in Deutschland die Tore aufgemacht haben, werte CDU-Mitglieder. (Starker Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Frau Walter-Mundt hat das Wort für die CDU-Fraktion. Bitte schön. Nicole Walter-Mundt (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Ich freue mich über Leidenschaft in der Debatte und erst recht fürs Bauen. Beim heutigen letzten Tagesordnungspunkt werden flammende Reden dazu gehalten. Allerdings muss ich ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich glaube nicht, dass es jedes Mal besser wird, wenn wir weiter darüber reden, anstatt etwas zu tun. (Beifall CDU und SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Gesprächskreis!) Worum ging es gestern? Zur Erinnerung: Es ging darum, schneller, einfacher und kostengünstiger zu bauen. Eines vermisse ich die ganze Zeit. Herr Lüders, Herr Dorst, zwar höre ich viele kluge Worte, aber leider nichts Inhaltliches. Sie haben im AIL nichts beigetragen, Sie haben keinen Antrag eingebracht, Sie haben keine inhaltliche Debatte dazu geführt, wie wir das Bauen schneller, einfacher und kostengünstiger machen. (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Das stimmt nicht!) Sie haben sich darauf berufen – das ist völlig legitim –, dass die kommunalen Spitzenverbände Kritik geäußert haben, aber selbst nichts eingebracht. Und wer nichts tut, braucht hier nicht so zu tun, als ob ihm das Bauen wichtig wäre. Das ist wirklich unterirdisch! (Beifall CDU und SPD – Niels-Olaf Lüders [BSW]: Sagen Sie doch mal was zur Genehmigungsfiktion, das ist inhaltlich!) Da wir gerade bei der Leidenschaft sind: Kommen wir einmal zur Erinnerungskultur. Das BSW hatte, falls ich Sie daran erinnern darf, einen Bauminister, der Tabbert hieß. Er hat sich vor über einem Jahr mit dem Bündnis für Wohnen zusammengesetzt, hat alles ignoriert und Kabinettempfehlungen eingebracht, die keiner wollte. – So viel dazu. Danach hatten Sie über ein Jahr Zeit – mein Kollege hat es ausgeführt. Man könnte auch sagen, es waren elf Monate. Und dann kam Weihnachten – juhu –, ach, wir befassen uns ja jetzt mit einer Bauordnung! Herr Lüders, das war so wie bei Ihnen gestern, als Sie nach der 2. Lesung als Fraktionsvorsitzender im Hauptausschuss sagten: Ich hatte noch gar keine Zeit, mich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen. – Da war mir wirklich kurz mal … Ich war sprachlos. Wie kann man als Fraktionsvorsitzender so etwas sagen? Da war ich wirklich schockiert. Uns ist es wichtig, dass das Bauen vorankommt. Wenn man nur darüber redet und darüber redet und eigentlich nichts tut – da muss ich Sie wirklich fragen, ob das Ihr Ernst ist. – Aber Sie wollen mir wahrscheinlich eine Frage stellen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Lassen Sie eine Frage zu? Nicole Walter-Mundt (CDU): Ja. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön, Herr Abgeordneter Lüders. Niels-Olaf Lüders (BSW): Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich will etwas richtigstellen. Gestern ging es um eine juristische Debatte. Als ich erwähnte, dass ich das erste Mal im Hauptausschuss damit befasst war, habe ich eine rhetorische Frage gestellt. Ist Ihnen der Unterschied zwischen einer rhetorischen Frage und einer echten Frage, die auf Unkenntnis hindeuten könnte, geläufig? (Minister Robert Crumbach: Herr Lüders, Sie haben gesagt, Sie hätten keine Ahnung!) Nicole Walter-Mundt (CDU): Ich freue mich, dass ich antworten darf. Ist Ihnen geläufig, dass man hier mit so billigen Fragen nicht davonkommt? (Beifall CDU und SPD) Inhaltliches zum Thema Bauen und das BSW – das wäre eine ganz neue Erfahrung, Herr Lüders. – So viel zur Leidenschaft und zur Frage von Herrn Lüders. Wenn man sich weit auf hohe See begibt, obwohl das Boot schon ein Loch hat, ist wirklich nichts mehr zu retten. Beim Bauen haben Sie eine glatte Null hingelegt. Wenn endlich schneller, kostengünstiger und auch einfacher gebaut werden soll, dann können wir natürlich fünf Stunden darüber reden, wie es nicht geht. Wir als CDU werden das nicht tun. Ich werbe noch einmal für das Gesetz und freue mich darauf. Wir haben lange daran gearbeitet und haben sehr intensive Debatten geführt. Vielen Dank an Matthias Steinfurth und auch an den Minister und das Ministerium. Ich bin sehr froh, dass wir endlich schneller werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Es gibt wieder eine Kurzintervention. Herr Abgeordneter Hornauf hat sie angemeldet. Bitte schön. Sven Hornauf (BSW): Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin, haben Sie sich mal überlegt, warum man Anhörungen durchführt oder auch Fachgespräche führt? (Nicole Walter-Mundt [CDU]: Ja!) Ich glaube, der ursprüngliche Sinn war, dass sich Menschen, die aus der Mitte des Volkes in dieses Parlament gewählt werden und vermutlich nicht jeden Beruf schon selbst ausgeübt und auch nicht in jedem Berufsfeld einen Abschluss haben, an Fachleute wenden und sich von ihnen erklären lassen, worum es geht und was man vielleicht besser machen kann. Mich dünkt, dass das die Absicht war. Sie haben uns gerade vorgehalten, dass wir uns an diesen Rat der Fachleute halten. Na, wie furchtbar! Das sind ja ganz neue Zustände! (Beifall BSW und AfD) Ich drehe den Spieß mal um: Welche Qualifikation haben Sie denn beim Thema Bauen persönlich, außer, dass Sie vielleicht einmal ein Haus gebaut haben, das noch steht? (Beifall BSW und AfD – Danny Eichelbaum [CDU]: Ist ja eine Frechheit!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Ich denke, dass diese persönliche Frage hier nichts zur Sache tut, aber Frau Abgeordnete Walter-Mundt möchte reagieren. Bitte schön. Nicole Walter-Mundt (CDU): Offensichtlich mehr als Sie; denn ich war bei der Debatte schon mal pünktlich anwesend. (Beifall CDU und SPD) Sie kommen, wann Sie wollen. Ich weiß nicht, ob Sie hier eine Halbtagsstelle haben. Dass Sie den Mund derart vollnehmen, finde ich sehr spannend. Ich habe mich nicht nur mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen, sondern auch mit dem BBU, mit vielen Bundesunternehmen, vor allem mit Familien, die bauen wollen, auch mit der Architektenkammer, mit der Ingenieurskammer. Wir können es gern vertiefen, aber ich fürchte, so lange werden Sie heute nicht bleiben. (Lachen CDU und vereinzelt SPD) Insofern will ich Ihre Teilzeit nicht stören. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD) Juni 2026 175 Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Wir setzen die Debatte fort. Der Abgeordnete Dorst hat für das BSW das Wort. (Beifall BSW) Christian Dorst (BSW):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe lange überlegt, ob ich mich heute wieder hier hinstelle. Ich habe gestern vier Minuten lang dafür plädiert, sich mit der Problematik ernsthaft auseinandersetzen, ich habe versucht, Ihnen diese anschaulich darzustellen. Aber ich muss noch einmal auf die Sitzung im Hauptausschuss zurückkommen. Ich habe sie mir gestern Abend angeschaut. Diese Inszenierung war an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Das zeigt, welches Verständnis Sie von Politik und Demokratie haben. Ich will Ihnen, weil einige von Ihnen auch in Kommunalvertretungen aktiv sind und Sie sich immer dafür feiern, dass Sie tolle Kommunalpolitiker seien, eines mitgeben: Wer so mit den Kommunen und Landkreisen umgeht und sie dermaßen übergeht, der sollte hier nie wieder davon reden, was er doch für ein toller Kommunalpolitiker ist. Das ist, entschuldigen Sie bitte, wirklich hochnotpeinlich. (Beifall BSW und AfD) Ich sage Ihnen auch etwas zur Genehmigungsfiktion. Ich baue für Bauherren Häuser; das ist mein Job. Und ich werde jedem Bauherrn empfehlen, auf keinen Fall auf diese Genehmigungsfiktion zu setzen. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen; denn dieses Risiko kann man keinem zumuten. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Für die Landesregierung spricht Herr Minister Crumbach. Bitte. (Beifall SPD) Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe überlegt, ob ich zu manchen Dingen noch etwas sage. Doch, ich sage noch etwas zu der Inszenierung von gestern Abend. Eigentlich muss man sagen, die Inszenierung hat gestern Nachmittag angefangen, Herr Lüders. Da stellt sich gestern Abend ein Fraktionsvorsitzender hin und sagt: Ich brauche die Anhörung, weil ich von diesem Gesetz überhaupt keine Ahnung habe. Ich weiß gar nicht, worum es geht, und ich als Hauptausschussmitglied muss das jetzt erfahren. – Das sagt ein Fraktionsvorsitzender nach der 2. Lesung eines Gesetzes. Und dann stellen Sie sich heute Morgen hier hin und sagen, Sie seien der große Fachmann, Sie seien Rechtsanwalt, Sie wüssten, um was es geht. Dazu kann ich nur feststellen: Sie haben die Unwahrheit gesagt, entweder gestern Abend oder heute. Aber das ist ja bei Ihnen an der Tagesordnung. (Beifall CDU – Oh! bei der AfD) Dennoch, liebe Abgeordnete des BSW, bin ich Ihnen außerordentlich dankbar dafür, dass Sie eine 3. Lesung zu dieser Bauordnung beantragt haben – auch wenn Sie, wie gestern deutlich zu merken war, gedacht haben, dass diese erst im September stattfindet. Aber manchmal, meine Damen und Herren, geht es eben schneller. Das ist ein schönes Beispiel für unser Brandenburg-Tempo. (Beifall SPD und CDU – Lachen des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Eine 3. Lesung ist beim Haushaltsgesetz vorgesehen, und auf Antrag natürlich auch bei anderen Gesetzen. Davon macht man regelmäßig Gebrauch, wenn man die Bedeutung eines Gesetzes unterstreichen will. Genau das ist auch hier gegeben. Die neue Bauordnung ist ein bedeutendes Gesetz. Es ist wichtig, dass wir dieses Gesetz jetzt beschließen. Wir werden die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verfahrensregel nutzen, um insbesondere, wie ich gestern ausführte, die Bauaufsichtsbehörden und die Gemeinden mitzunehmen. Dann bekommen wir eine hervorragende Rechtslage. Ich danke allen Beteiligten dafür. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 8/3019, zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Enthaltungen! – Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet. (Beifall SPD und CDU) Damit endet der Tagesordnungspunkt 30. Gestern wurde ich gefragt, ob ich noch ein paar gute Urlaubswünsche hätte – habe ich natürlich. 97 Strophen, Sie kennen das. „Wenn das ganze Jahr über Urlaub wäre, wäre das Vergnügen so langweilig wie die Arbeit.“ (Vereinzelt Beifall AfD) 1596/97, „Heinrich IV., Teil 1“, 1. Akt, 2. Szene – Shakespeare. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen im Urlaub! (Allgemeiner Beifall) Ende der Sitzung am 19.06.2026: 14:32 Uhr Anlagen 4 Gefasste Beschlüsse Standards überprüfen, Verfahren vereinfachen, Strukturen straffen – für eine moderne Verwaltung in Brandenburg 2026 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die deutliche Reduzierung von Normen und Standards so- wie der Abbau überbordender Bürokratie sind zentrale Aufgaben dieser Legislaturperiode. Neben der spürbaren Entlastung für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger soll damit zugleich ein Wandel der Verwaltungsstruktur und der Verwaltungskultur angestoßen und vorangetrieben werden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz sollen genutzt werden, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und die Qualität staatlicher Leistungen zu sichern. Statt Vorschriften soll eine Kultur des Vertrauens, der Effizienz und der Eigenverantwortung in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen gestärkt werden. Hierzu gehört auch, bestehende Berichts-, Dokumentations-, Nachweis-, Statistik- und Aufbewahrungspflichten regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen und solche Pflichten aufzuheben, deren Fortbestand nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Neue derartige Pflichten sind grundsätzlich zeitlich zu befristen. Der Landtag will diesen Prozess gemeinsam mit der Landesregierung vorantreiben, Vorgaben reduzieren, Freiräume für Ideen und Investitionen eröffnen und so Brandenburgs digitale Zukunft voranbringen. Die Landesregierung wird aufgefordert, − sich weiterhin aktiv an der Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 4. Dezember 2025 zur Staatsmodernisierung zu beteiligen, die im eigenen Verantwortungsbereich liegenden Punkte zügig voranzutreiben, und sich weiterhin beim Bund und den anderen Ländern für eine vollständige und zeitnahe Umsetzung einzusetzen; − sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass keine zusätzlichen Belastungen für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger durch neue Vorschriften und Vorgaben entstehen; − weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Sonderausschuss des Landtages die Prozesse zum Abbau bürokratischer Hürden auf Landesebene konsequent fortzusetzen, überflüssige Regelungen abzuschaffen, Verfahren zu entschlacken und effizienter zu gestalten; − bei der Erarbeitung neuer Gesetzentwürfe, Verordnungen, Richtlinien oder Erlasse sicherzustellen, dass die vom Land Brandenburg festgelegten Standards nicht über die von der Europäischen Union oder dem Bund vorgegebenen Mindestanforderungen hinausgehen; − bestehende Regelungen, die über EU- und/oder Bundesrecht hinausgehen, kritisch zu überprüfen und zurückzuführen; 4 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Juni 2026 177 − für künftige Rechtssetzung, Verfahren und Prozesse einen Digitalcheck einzuführen, um praktikable und digital umsetzbare Regelungen zu gewährleisten; − das Landesdatenschutzrecht auf eine 1:1-Umsetzung europäischen Rechts zu überprüfen und Aufgabenübertragungen an den Bund in Betracht zu ziehen; − die Einführung eines leistungsfähigen und rechtskonformen KI-Tools für die Landesverwaltung zügig abzuschließen; − bis spätestens zum 1. Quartal 2027, sämtliche landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations-, Nachweis-, Statistik- und Aufbewahrungspflichten einer systematischen Aufgabenkritik zu unterziehen und dem Landtag ein Brandenburgisches Effizienz- und Entlastungsgesetz vorzulegen. Dabei soll der Grundsatz gelten, dass nicht die Abschaffung, sondern der Fortbestand einer Pflicht begründet werden muss. Bestehende Pflichten sind in diesem Rahmen abzuschaffen sofern ihre Erforderlichkeit nicht nachgewiesen wird; − grundsätzlich auf die Einführung neuer landesrechtlicher Berichts- und Dokumentationspflichten zu verzichten. Für den Fall, dass neue Berichts- oder Dokumentationspflichten für zwingend erforderlich eingeschätzt werden, sind diese auf höchstens fünf Jahre zu befristen.“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses 2026 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages Herrn Abgeordneten Uwe Adler als parlamentarisches Mitglied des Richterwahlausschusses und Frau Abgeordnete Ines Seiler als stellvertretendes parlamentarisches Mitglied des Richterwahlausschusses für Herrn Abgeordneten Uwe Adler.“ Wahl eines Mitglieds des Medienrates 2026 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag wählt gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder Herrn Steffen Schroeder (47 Jastimmen) als Mitglied des Medienrates. “ Wahl eines Mitglieds des Medienrates 2026 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag wählt gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder Herrn Martin Gorholt (45 Jastimmen) als Mitglied des Medienrates.“ Wahl eines Mitgliedes des Medienrates 2026 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder Herrn Stephan Goericke (55 Jastimmen) als Mitglied des Medienrates.“ Wahl eines Mitgliedes des Medienrates 2026 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder Herrn Tilo Bernhardt (61 Jastimmen) als Mitglied des Medienrates.“ Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 2026 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Die Präsidentin des Landtages Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2023 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“ Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 2026 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2023 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“ Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 2026 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Dem Landesrechnungshof Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2023 gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung die Entlastung erteilt.“ Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2023 und Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofes Brandenburg 2026 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „1. Die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine werden gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung bestätigt. 2. Der Landesregierung wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg für die Haushaltsrechnung und den Vermögensnachweis des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2023 (Drucksache 8/174) im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofes (Drucksache 8/2135) die Entlastung erteilt.“ Anerkennung der parlamentarischen Gruppe „Wir für Brandenburg“ 2026 zum TOP 9 folgenden Beschluss gefasst: „Die am 14. Januar 2026 von den Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon gegründete parlamentarische Gruppe ‚Wir für Brandenburg‘ wird vom Landtag anerkannt.“ Einsetzung eines Bürgerrates „Zukunft des öffentlich - rechtlichen Rundfunks“ 2026 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst: des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ‘ ein. Vorbemerkung: Ein starker, unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk bildet eine wesentliche Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der gesellschaftlichen Verständigung und der kulturellen Vielfalt. Er gewährleistet eine verlässliche Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung und Kultur und trägt zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei. Die Programme folgen hohen journalistischen Qualitätsstandards, Transparenz und publizistischer Verantwortung. Sie bilden gesellschaftliche und regionale Vielfalt ab, stärken Medienkompetenz sowie politische Bildung und schaffen Angebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen. Die Finanzierung erfolgt solidarisch durch den Rundfunkbeitrag. Kontrolle und Aufsicht liegen bei plural zusammengesetzten Gremien gesellschaftlicher Selbstverwaltung. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, technologischer und medienökonomischer Veränderungen steht der öffentlichrechtliche Rundfunk zugleich vor der Aufgabe, seinen Auftrag klar zu definieren, effizient zu erfüllen und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Hierzu gehören Struktur-, Verwaltungs- und Technikreformen, stärkere Kooperationen sowie der Abbau von Doppelstrukturen. Zugleich bedarf es einer klaren Konzentration auf die Kernaufträge Information, Bildung und Kultur, einer stärkeren regionalen Verankerung sowie einer konsequenten Weiterentwicklung digitaler Angebote. Auch die Sicherung journalistischer Standards und die Förderung des Lokaljournalismus bleiben zentrale Voraussetzungen für eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft. Um diese Weiterentwicklung zu begleiten und die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen, wird ses Beteiligungsformat ermöglicht eine strukturierte Beratung zentraler Fragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und trägt dazu bei, Transparenz, Akzeptanz und Bürgernähe zu stärken. I. Ziel und Auftrag Der Bürgerrat hat den Auftrag, zentrale Fragen der zukünftigen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger zu beraten und hierzu Empfehlungen zu erarbeiten. Das Ziel des Bürgerrates besteht darin, die Sichtweisen der Beitragszahlenden in die Diskussion über Auftrag, Organisation und gesellschaftliche Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzubringen. Die Beratungen sollen dazu beitragen, Transparenz, Verständlichkeit und Akzeptanz des Systems zu stärken sowie Impulse für eine zeitgemäße Weiterentwicklung zu geben. Der Bürgerrat befasst sich mit folgenden Themenfeldern: • stärkere regionale Verankerung und Sichtbarkeit Brandenburgs im Programmangebot des Rundfunks Berlin-Brandenburg sowie die Bedeutung regionaler Berichterstattung für demokratische Meinungsbildung; • Konzentration der Angebote auf die Kernaufträge Information, Bildung und Kultur sowie deren zeitgemäße Ausgestaltung im linearen Programm und in digitalen Angeboten; • Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Medienvielfalt, journalistische Qualität, Digitalisierung und die Förderung des Lokaljournalismus. II. Zusammensetzung und Arbeitsweise Der Bürgerrat erarbeitet auf dieser Grundlage konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung von Auftrag, Struktur, Beteiligung und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und 1. Teilnahmekriterien Der Bürgerrat besteht aus 51 Personen, die in einem von einer extern beauftragten Agentur durchgeführten Zufallsverfahren unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Herkunft, Wohnort und Bildungsniveau ausgewählt werden, um ein möglichst realitätsnahes Abbild der Bevölkerung des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg. 2. Moderation und Einbindung von wissenschaftlicher Expertise sowie von Sachverständigen: Juni 2026 179 Die unabhängige Moderation durch die beauftragte Agentur stellt sicher, dass die Beratungen fair, ausgewogen und ergebnisoffen geführt werden und alle Teilnehmenden gleichermaßen Gehör finden. Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis werden einbezogen, um den Teilnehmenden das für die Beratungen erforderliche Wissen zu vermitteln und eine fachlich fundierte Begleitung zu gewährleisten. Ziel ist es, einen fundierten und objektiven Überblick über den jeweiligen Diskussionsstand sowie die inhaltliche Bandbreite der Fragestellung zu vermitteln. 3. Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbindung der Abgeordneten: Der Verlauf der Beratungen des Bürgerrates wird der Öffentlichkeit in angemessener Form transparent gemacht. Den Abgeordneten und Vertretern der Presse soll Zugang zu den öffentlichen Sitzungen des Bürgerrates gewährt werden. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass der Austausch der Teilnehmenden in einem geschützten Rahmen stattfinden kann, um eine offene und vertrauensvolle Diskussion zu ermöglichen. Zugang zu diesen nicht-öffentlichen Sitzungen sollen ausschließlich die Teilnehmenden des Bürgerrates haben. Auf der Website des Bürgerrates und anderen geeigneten digitalen Kanälen werden Informationen, Vorträge und Stellungnahmen von Sachverständigen, Dokumente und weiteres Material bereitgestellt. 4. Aufwandspauschale: Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandspauschale von 100 Euro pro Sitzungstag in Präsenz und 50 Euro pro Sitzung in digitaler Form. 5. Organisatorische Begleitung: Zur organisatorischen Unterstützung des Bürgerrats wird bei der Landtagsverwaltung eine ‚Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss‘ eingerichtet. Diese begleitet die mit der Durchführung beauftragte externe Agentur fachlich und organisatorisch. Zu den von der Agentur wahrzunehmenden Aufgaben gehören insbesondere die Auswahl der Teilnehmenden, die Organisation und Durchführung der Beratungen des Bürgerrats, die Sicherstellung einer neutralen Moderation, die Erarbeitung einer Sachverständigenliste zur Auswahl durch den Bürgerrat, die wissenschaftliche Begleitung sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Die Durchführung ist so auszugestalten, dass die Teilnehmenden innerhalb des Mandats des Bürgerrats aktiv an der inhaltlichen Schwerpunktsetzung mitwirken können. Das auf Grundlage des Einsetzungsbeschlusses entwickelte Konzept der Agentur ist von der Projektstelle abzunehmen und dem Präsidium zur Kenntnis vorzulegen. III. Wissenschaftliche Begleitung Die Arbeit des Bürgerrats wird wissenschaftlich begleitet. Die beauftragte Agentur hat die wissenschaftliche Begleitung sicherzustellen. Diese dient der Auswertung und Dokumentation der Beratungen sowie der fachlichen Unterstützung des Verfahrens. Die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen obliegt dem Bürgerrat. IV. Zeitplan und parlamentarische Befassung Die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe an eine externe Agentur vorzunehmen sowie die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung des Bürgerrats zu schaffen. Die Aufgaben der Projektstelle werden mit den vorhandenen Personal- und Sachmitteln der Landtagsverwaltung wahrgenommen. Der Bürgerrat legt am Ende seiner Tätigkeit dem Petitionsausschuss als dem für Bürgereingaben zuständigen Gremium des Landtags binnen 9 Monaten nach seiner Einsetzung ein Bürgergutachten vor. Der Bericht wird vom Petitionsausschuss dem Plenum zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Plenum entscheidet, ob es den Bericht dem Hauptausschuss zur Beratung überweist. Weitere Ausschüsse können bei Bedarf beteiligt werden. Die Ergebnisse der parlamentarischen Befassung mit den Handlungsempfehlungen des Bürgerrats sind in geeigneter Weise zu dokumentieren, dem Bürgerrat sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dem Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) zu Kenntnisnahme zu übermitteln.“ Grüne Berufe in die Zukunft führen 2026 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Grünen Berufe nehmen eine Schlüsselstellung bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen ein. Dabei zählen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen des ländlichen Raums, die Förderung von Umweltleistungen und die Stärkung der Biodiversität sowie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu den wichtigsten Herausforderungen. Insgesamt gibt es 14 Grüne Berufe, von denen der Landwirt/-in, der Gärtner/-in, der Forstwirt/-in, der Pferdewirt/-in und der Fischer/-in die bekanntesten Berufe sind. Alle Tätigen in Grünen Berufen stehen gemeinsam vor der Herausforderung, weiter steigende rechtliche Anforderungen und neueste Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung in die Praxis überführen zu müssen. Gleichzeitig verlangt die demographische Situation und die zunehmend angespannte Lage bei der Verfügbarkeit von Fachkräften eine Steigerung der Ausbildungsqualität. Das Vorhandensein eines Führerscheins, im Besonderen der Klasse T, ist in den meisten Grünen Berufen eine zentrale Voraussetzung. Moderne Ausbildung muss Arbeitskräfte hervorbringen, deren Wissen und Können auf der Höhe der Zeit sind. Dies gelingt im Land Brandenburg unter anderem dadurch, dass die überbetriebliche Ausbildung ein zentraler Baustein für die Vermittlung sowohl von Grundlagen als auch von innovativen Ansätzen ist, die die betriebliche Ausbildung allein nicht leisten kann. Außerdem werden durch Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel in den Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich oder der Heimvolkshochschule am Seddiner See, die aktiven Fachkräfte in die Lage versetzt, am Puls der Zeit zu bleiben. Angesichts der sich verschärfenden Nachwuchssorgen vieler Betriebe und des abfallenden Leistungsniveaus der Ausbildungsanfänger ist es notwendig, mit gezielten Weichenstellungen nachzusteuern, um so die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums in Brandenburg zu stärken. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, a. zu prüfen, ob und wie der Erwerb des Führerscheinklasse T in der Ausbildung der Grünen Berufe in einem, am Bundesausbildungsförderungsgesetz orientierten Darlehensmodell mit leistungsabhängigen Elementen (‚Führerschein-Bafög‘), unterstützt werden kann; b. sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, Ausbildungsschritte zum Führerscheinerwerb der Klassen T und B wechselseitig anzuerkennen; c. die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung sowie der Ausbildungsnetzwerke in Brandenburg zu erhalten und weiterzuentwickeln; d. ein bedarfs- und flächendeckendes Angebot beruflicher Bildung, insbesondere durch die Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich und die Brandenburgische Landwirtschaftsakademie an der HVHS am Seddiner See zu erhalten; e. die bewährten Maßnahmen zur Berufsorientierung in den Grünen Berufen für Schülerinnen und Schüler (Landaktiv, Agraraktiv) zu erhalten und weiterzuentwickeln; f. die Digitalisierung in der beruflichen Bildung konsequent voran zu treiben. Das bedeutet, die Verwendung des digitalen Berufsausbildungsvertrages sowie des elektronischen Berichtshefts konsequent voranzutreiben und, im Einklang mit den anderen Bundesländern, die zentrale digitale Plattform zur Abwicklung alle Belange der Aus- und Fortbildung auch für Brandenburg zu etablieren; g. Aktivitäten der Branche zum internationalen Austausch auf der Ebene der Auszubildenden zu unterstützen.“ Mit der Lausitz als Energieregion zu mehr bundesweiter Versorgungssicherheit 2026 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: „Mit dem Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz im Jahr 2020 wurde der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung rechtsverbindlich geregelt und zugleich der Umbau des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien, leistungsfähigen Stromnetzen und Speichertechnologien vorangetrieben. Damit die Versorgungssicherheit für Haushalte und Industrie durchgehend gewährleistet bleibt, müssen moderne, grundlastfähige Kraftwerke geschaffen werden, die eine verlässliche Stromversorgung auch bei schwankender Einspeisung aus Wind- und Solarenergie sicherstellen. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) soll diesen Aufbau neuer gesicherter Kraftwerkskapazitäten ermöglichen. Kern des Entwurfs ist die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarktes mit darauf aufbauenden staatlichen Ausschreibungen für entsprechende Kraftwerkskapazitäten. Betreiber erhalten dabei nicht nur eine Vergütung für tatsächlich erzeugten Strom, sondern bereits für die Bereitstellung gesicherter Leistung. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichend Reservekapazitäten vorhanden sind, selbst wenn sie nur selten genutzt werden. Geplant sind mehrere Ausschreibungsrunden bis 2031. Besonders berücksichtigt werden sogenannte Langzeitkapazitäten – also Anlagen, die über viele Stunden hinweg kontinuierlich Strom liefern können. Dazu zählen vor allem neue wasserstofffähige Gaskraftwerke, aber auch Stromspeicher und flexible Verbraucher können teilnehmen. Ein Teil der Ausschreibungen ist technologieoffen gestaltet. Der aktuelle Entwurf setzt jedoch starke Anreize für Kraftwerksstandorte im netztechnischen Süden (und Westen), insbesondere aufgrund bestehender Netzengpässe und netztechnischer Anforderungen. Dadurch droht die Gefahr, dass traditionelle Energieregionen wie die Lausitz sowie weitere ostdeutsche Standorte beim Aufbau neuer gesicherter Kraftwerkskapazitäten benachteiligt werden. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung von Kapazitäten (StromVKG) dahingehend überarbeitet wird, damit die Interessen Brandenburgs eine angemessene Berücksichtigung finden. Ein erster Schritt wurde mit der Verabschiedung der Stellungnahme BR_293-3-26 im Bundesrat erreicht. Insbesondere soll dabei für die folgenden Punkte geworben werden: 1. Der derzeit vorgesehene ‚Südbonus‘ droht bei den Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten zu einer einseitigen Konzentration neuer Anlagen im netztechnischen Süden zu führen und benachteiligt damit strukturell Brandenburg. Um dem entgegenzuwirken sind zwingend getrennte Ausschreibungen für den netztechnischen Norden und Süden vorzusehen, so kann eine ausgewogene räumliche Verteilung neuer Kraftwerkskapazitäten sichergestellt werden. 2. Bestehende Kraftwerksstandorte in den ostdeutschen Revieren, insbesondere der Lausitz, müssen gezielt einbezogen werden. Sie verfügen über vorhandene Infrastruktur, qualifizierte Fachkräfte sowie hohe Akzeptanz in den Regionen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Systemsicherheit, insbesondere beim Wiederaufbau des Stromnetzes nach großflächigen Störungen. 3. Das zukünftige StromVKG soll sicherstellen, dass moderne wasserstofffähige Kraftwerke auch in Brandenburg entstehen können, um industrielle Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze langfristig zu sichern. 4. Neue Kraftwerkstandorte und kommunale Wärmeplanung sind für die Anrainerkommunen zusammenzudenken.“ Juni 2026 181 Grundlagen für den interkollegialen Ä rzteaustausch zum Kindeswohl schaffen 2026 zum TOP 16 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Kinder werden immer wieder Opfer von Gewalt. Wenn Minderjährige bei Kinder- und Jugendärzten, anderen Ärztinnen oder Ärzten ambulant oder stationär zur Behandlung vorgestellt werden und der jeweilige Arzt den Verdacht auf Kindesmisshandlung hegt, ist es den betroffenen Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten – und damit möglicherweise der Täterinnen oder Täter – über ihre Befunde und einen hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial auszutauschen. Denn: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient basiert auf der ärztlichen Schweigepflicht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wahrgenommen bei Minderjährigen in der Regel durch die Erziehungsberechtigten), so dass nur unter bestimmten Voraussetzungen Patientendaten offenbart werden dürfen. Der Landtag beschließt: Der Landtag bittet die Landesregierung, zur Novellierung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) die Möglichkeit eines interkollegialen Ärzteaustausches zur Verbesserung des Kinderschutzes zu prüfen und einen Sachstandsbericht zu geben.“ Gesundheitsversorgung in Brandenburg jetzt sichern – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kritisch begleiten und auf Brandenburger Bedürfnisse anpassen 2026 zum TOP 20 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit Jahren angespannt und hat sich zuletzt nochmals deutlich verschärft. Seit dem Jahr 2022 haben sich die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr als verdoppelt. Die Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler steigt damit kontinuierlich an. Ohne eine grundlegende Reform der Finanzierungsstrukturen drohen den Versicherten laut der FinanzKommission Gesundheit (FKG) bis zum Jahr 2030 zusätzliche Belastungen von jeweils rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel der Bundesregierung, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein tragfähiges und dauerhaft solides Fundament zu stellen, ausdrücklich zu begrüßen, um die Ausgaben der GKV den Einnahmen anzupassen. Auch das vom Bundeskabinett verabschiedete GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt der Beitragsstabilisierung. Mit dem Gesetzentwurf soll beispielsweise ein für das Jahr 2027 erwartetes Defizit von rund 15 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Eine nachhaltige Reform der GKV darf sich jedoch nicht auf kurzfristige Maßnahmen zur Kostendämpfung beschränken. Erforderlich ist vielmehr ein Reformansatz, der zugleich die Qualität der medizinischen Versorgung sichert und bestehende strukturelle Ungleichgewichte im Gesundheitssystem abbaut. Die Umsetzung dieser strukturellen Reform der GKV hat die Bundesregierung in einem zweiten Schritt für den Herbst 2026 angekündigt. Dabei sind alle Beteiligten und Brandenburgische Verhältnisse mit einzubeziehen, insbesondere sollen Versicherte nicht über Gebühr belastet werden und die gesundheitliche Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge muss dauerhaft gesichert sein. Der Landtag beschließt daher: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Sicherstellung einer flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, in den Mittelpunkt ihrer Bewertung des GKV-Reformgesetzes zu stellen und das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene unter diesem Gesichtspunkt kritisch und konstruktiv zu begleiten. Dabei sind sämtliche für die gesundheitliche Daseinsvorsorge relevanten Leistungserbringer einzubeziehen und auch der Bund ist aufzufordern, kostendeckende Beiträge für versicherungsfremde Aufgaben aus Steuermitteln zu leisten, um die Versicherten und Leistungserbringer nicht einseitig zu belasten; 2. sich auf Bundesebene für tiefgreifende und dringend erforderliche Strukturreformen des Gesundheitswesens einzusetzen, die sowohl die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung als auch eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung langfristig sichern. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung der Krankenhausreform und die mit ihr angestrebte stärkere Ambulantisierung nicht durch Einschränkungen im ambulanten Leistungsbereich beeinträchtigt werden. Vielmehr sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die sektorenübergreifende Versorgung gezielt zu stärken; 3. sich auf Bundesebene für eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung tarifbedingter Personalkostensteigerungen einzusetzen, damit gute Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung im Gesundheitswesen dauerhaft gewährleistet bleiben. Tarifpolitische Zielsetzungen und sozialrechtliche Finanzierungsregelungen müssen hierbei widerspruchsfrei aufeinander abgestimmt werden; 4. die geplante Richtlinie zur Förderung von Polikliniken konsequent auf den Aufbau und die Unterstützung leistungsfähiger ambulanter Versorgungsstrukturen auszurichten, die einen wesentlichen Beitrag zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge leisten können.“ Bildungschancen verbessern, Zukunft sichern: Jetzt einen Strategie- und Beteiligungsprozess „Bildungsland Brandenburg 2035“ starten! 2026 zum TOP 23 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Das Schulsystem in ganz Deutschland steht aktuell vor großen Herausforderungen. In der Vergangenheit haben sich der Mangel und der Überschuss an verfügbaren Lehrkräften abgewechselt. In den vergangenen Jahren wurde auf den Lehrermangel reagiert unter anderem mit dem Ausbau der Ausbildungskapazitäten, einer Professionalisierung des Seiteneinstiegs und vielen anderen Maßnahmen. In den kommenden Jahren ist aber weiterhin mit höheren Schülerzahlen im Sekundarbereich zu rechnen. Ab dem Schuljahr 2028/2029 ist wiederum ein Rückgang zu erwarten. Gleichzeitig brauchen Kinder- und Jugendliche Lernorte, die sie bestmöglich auf eine sich rasant wandelnde Welt vorbereiten. Das Schulsystem befindet sich somit heute aus vielerlei Blickwinkeln in zeitgleich stattfindenden dynamischen Prozessen. Brandenburgs Schullandschaft braucht eine gut durchdachte und langfristig vorbereitete Strategie, um dem zu begegnen und zeitgleich Basis- sowie Zukunftskompetenzen weiterhin zu stärken. Denn das Bildungsland muss nicht nur kurz-, sondern langfristig zukunftsfest gemacht werden. Dafür ist ein breiter Austausch mit allen im Bildungsbereich Beteiligten dringend notwendig. Ziel muss es sein, einerseits das Schulsystem auf die kommenden Entwicklungen vorzubereiten und strukturell resilienter für dynamische Entwicklungen in der Zukunft zu gestalten und andererseits die notwendige Unterstützung zu organisieren, die unsere Schulen und Lehrkräfte brauchen. Vor diesem Hintergrund ist die Einberufung eines Strategie- und Beteiligungsprozesses ‚Bildungsland Brandenburg 2035‘ notwendig, um einen solchen strategischen, breit getragenen und zukunftsorientierten Entwicklungsprozess zu ermöglichen. Der Landtag fordert das für Schule zuständige Mitglied der Landesregierung auf, • dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport noch im Jahr 2026 ein Konzept zur Durchführung eines Strategie- und Beteiligungsprozesses ‚Bildungsland Brandenburg 2035‘ vorzulegen. Hierfür sind Durchführungsschritte, Zeitpläne und Zielstellung klar zu definieren. Das Konzept soll unter Einbeziehung des LIBRA und unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erstellt werden; • zur Erprobung von Formaten und zur Identifikation von Themen schon während der Konzepterstellung ab dem 3. Quartal 2026 erste niedrigschwellige, dezentrale, auch digitale Beteiligungsformate durchzuführen. Für die Beteiligung sind dabei Lehrkräfte, Schüler- und Elternvertretungen, die kommunale Verwaltungsebene als Schulträger, die Bildungs- und Lernforschung sowie Träger des deutschen Schulpreises aus ganz Deutschland zu berücksichtigen; • während der Konzepterstellung bereits eine niedrigschwellige digitale Möglichkeit für Rückmeldungen und Vorschläge für das Brandenburgische Bildungssystem zu schaffen (zum Beispiel über eine Kampagnen-Landingpage oder die Bürgerbeteiligungsplattform der Landesregierung).“ Zustimmung zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) 2026 zum TOP 24 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg nisterin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Frau Martina Klement, im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) zu. “ Wahl eines Mitgliedes des Landes Brandenburg in den Ausschuss der Regionen (AdR) für die achte Mandatsperiode 2025 bis 2030 2026 zum TOP 25 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag stimmt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder zu, dass Herr Staatssekretär Dr. Markus Niggemann als Mitglied in den Ausschuss der Regionen für die achte Mandatsperiode 2025 bis 2030 zur Benennung durch den Rat der Europäischen Union vorgeschlagen wird. Herr Staatssekretär Dr. Markus Niggemann ist in seiner AdR-Funktion gemäß Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dem Landtag Brandenburgs politisch verantwortlich und gehalten, dem Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik – unter Einbeziehung des stellvertretenden AdR-Mitglieds – regelmäßig über seine Tätigkeit im AdR zu berichten. “ Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen 2026 zum TOP 29 folgenden Beschluss gefasst: „Nummer 3 des Beschlusses des Landtages vom 11. Dezember 2024 (Drucksache 8/203-B), der durch Beschluss des Landtages vom 9. Januar 2026 (Drucksache 8/2258-B), vom 28. Januar 2026 (Drucksache 8/2304-B) und vom 18. März 2026 (Drucksache 8/2544-B) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: ‚3. Das gemäß § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg anzuwendende Verfahren Hare/Niemeyer (Proporzverfahren) ergibt folgende Besetzung der Ausschüsse mit neun Mitgliedern: SPD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied, BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Folgende Besetzung ergibt sich für die Ausschüsse mit zwölf Mitgliedern: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Folgende Besetzung ergibt sich für die Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, Juni 2026 183 BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied, WfB-Gruppe: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied.‘“ Anwesenheitsliste 1. Sitzungstag: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Anwesenheitsliste 2. Sitzungstag: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (WfB-Gruppe) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (WfB-Gruppe) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (WfB-Gruppe) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Juni 2026 185 Schriftliche der Landesregierung auf Dringliche fragen in der Fragestunde Antworten und Mündliche Anim Landtag am 18.06.2026 Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage Nr. 13 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) Drucksache 8/3000 Auswirkung der Vollsperrung der Berliner Aufgrund von umfangreichen Instandhaltungsarbeiten zwischen Charlottenburg und Ostbahnhof ab gional- und Fernzüge komplett gesperrt. Die fahrten in diesem Bereich werden umgeleitet des RE 1 deshalb geteilt werden. Geplant ist, bahnhof fahren. Aktuell fährt allerdings nur der furt (Oder) nach Brandenburg an der Havel bis Frankfurt (Oder) nach Magdeburg enden dagegen Ich frage dazu die Landesregierung: Welche Stunde der RE 1 von Frankfurt (Oder) bis Berlin Namens der Landesregierung beantwortet der die Dringliche Anfrage wie folgt: Seit dem 14. Juni 2026 ist die Berliner Stadtbahn hof und Charlottenburg bis Mitte Dezember 2026 erfolgt durch die bundeseigene Infrastrukturbetreiberin durch die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen Brandenburg GmbH – VBB - frühzeitig öffentlich rung der Stadtbahn offiziell am 6. August 2025 2026, Sperrung zwischen Ostbahnhof und Zoologischem mals bereits bekannt. Die detaillierten Fahrplankonzepte 22. April 2026 veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt über, welche Regional- und Fernverkehrslinien entfallen. Die Bauarbeiten treffen viele stark nachgefragte kehr. Als Ersatz stehen die Linien der S-Bahn mit der erst am 15. Juni 2026 eröffneten neuen bahnhof und Berlin-Gesundbrunnen erstmalig zwischen diesen beiden wichtigen Berliner Fernbahnhöfen Aufgrund des insgesamt nicht befriedigenden kommt es laufend zu weiteren baubedingten desregierung nicht zu vertreten hat. Die ODEG RE 1 hat umfangreich informiert, dass im Zeitraum Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 Stadtbahn auf den RE 1 ist die Strecke der Berliner Stadtbahn 14. Juni bis zum 12. Dezember 2026 für Re-Mitteilung dazu erfolgte erst kurz zuvor. Zug- oder fallen ganz aus. Laut VBB soll die Linie dass die Züge von Frankfurt (Oder) bis Ost-Zug der ursprünglichen Strecke von Frank-Ostbahnhof. Die Züge auf der Strecke von schon in Erkner. Gründe liegen vor, dass aktuell nur einmal je Ostbahnhof fährt? Minister für Infrastruktur und Landesplanung zwischen den Bahnhöfen Berlin-Ostbahnfür Regional- und Fernzüge gesperrt. Dies – die DB InfraGO AG – und wurde und der Verkehrsverbund Berlinkommuniziert. Die DB kündigte die Speran. Die Eckdaten (14. Juni bis 12. Dezember Garten/Charlottenburg) waren da- und Umleitungen wurden am informierte die DB erstmals konkret dar- wie umgeleitet werden und welche Halte Linien im brandenburgischen Regionalver-Berlin GmbH zur Verfügung. Ergänzend steht S-Bahn Linie S 15 zwischen Berlin Hauptauch eine leistungsfähige SPNV-Verbindung zur Verfügung. Zustands des Schienennetzes des Bundes Einschränkungen im SPNV, welche die Lan- als Betreiberin der Regional-Express Linie zwischen dem 14. Juni 2026 und 11. Juli 2026 Bauarbeiten der DB InfraGO AG finden. Unter anderem wird in dem Zeitraum auch penick neu errichtet. Weitere Informationen und fragen. Die S-Bahn Linie S 3 verkehrt im 10-Minuten-Takt in Erkner Anschlüsse an alle drei dort stündlich Das Ersatzkonzept sieht deshalb vor, dass nur zwischen Berlin Ostbahnhof und Frankfurt (Oder) laufende Informationen zu Baumaßnahmen im Website der VBB GmbH verwiesen. Die hohe lichen RE 1 bedaure ich außerordentlich, jedoch und Ausbau des Schienennetzes unbedingt erforderlich, verstärkten Einsatz von achtteiligen Züge bilden. Es bedarf einer deutlich besseren Strukturierung DB InfraGO AG durch Ihren Eigentümer – den für die den SPNV nutzenden Bürgerinnen und notwendige Maß zu reduzieren. - 2 zwischen Erkner und Berlin Ostbahnhof stattder Regionalverkehrsbahnhof Berlin-Kö-Details sind bei der DB InfraGO AG zu erzwischen Ostbahnhof und Erkner, sodass verkehrenden Zuggruppen des RE 1 besteht. ein Zug des RE 1 stündlich durchgehend und Eisenhüttenstadt verkehrt. Für vorSPNV sei auf die VBB-Bauschau auf der Betroffenheit der Fahrgäste entlang des östsind Bauarbeiten für Erhalt, Modernisierung zumal sie die Grundlage für den und entsprechenden Aufsicht der Bund –, um baubedingte Einschränkungen Bürger künftig auf das zwingend erforderliche - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 474 des Abgeordneten Heiko Gehring (AfD-Fraktion) Aktueller Sachstand zum Start der Sanierung Marwitz Die Landesstraße 17 in der Ortsdurchfahrt Marwitz Bürger kaum noch zumutbaren Zustand. Tiefe bahnschäden und die fortlaufende Vertröstung geführt. Der Minister für Infrastruktur und Landesplanung 12. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur Sanierung der Landesstraße 17 in der Ortsdurchfahrt men aufgrund des schlechten Straßenzustandes voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: hungsweise der Landesbetrieb Straßenwesen rung der L 17 in der Ortsdurchfahrt Marwitz, einschließlich Verkehrsführung, Beschilderung und Umleitung, die Sommerferien bereits am 9. Juli 2026 beginnen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die geplante Instandsetzungsmaßnahme in der desstraße (L) 17 befindet sich zum gegenwärtigen nung, Vermessung, straßenrechtliche Genehmigungen men wurden beschafft bzw. sind abgeschlossen. um die Sanierung sicher, nachhaltig und rechtskonform Vergabeprozess ist noch nicht vollständig abgeschlossen. sen geht davon aus, dass der Zuschlag zum Ende sodass zu Beginn der Sommerferien mit den Durchgangsverkehr wird es eine großräumige maßnahme in mehreren Bauabschnitten durchzuführen, teilnehmer und Anlieger auf ein Minimum reduzieren phaltdeckschicht ist eine komplette Vollsperrung gen mit den Trägern Öffentlicher Belange zum werden berücksichtigt. Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 der Landesstraße 17 - Ortsdurchfahrt befindet sich seit Jahren in einem für die Schlaglöcher, wiederkehrende schwere Fahrder Anwohner haben zu erheblichem Unmut Detlef Tabbert erklärte in der und Landesplanung am 19. Februar 2026 zur Marwitz, dass die Erhaltungsmaßnahin den Sommerferien 2026 umgesetzt und abgeschlossen werden sollen. Wann konkret beginnt sie beziemit der Baustellenvorbereitung für die Sanieder erforderlichen Hinweise zur insbesondere vor dem Hintergrund, dass Minister für Infrastruktur und Landesplanung Ortsdurchfahrt Marwitz im Zuge der Lan-Zeitpunkt in der Phase der Vergabe. Pla- und weitere vorbereitende Maßnah-Die genannten Schritte waren erforderlich, durchzuführen. Der derzeit laufende Der Landesbetrieb Straßenwedes zweiten Quartals erteilt werden kann, Arbeiten gestartet werden könne. Für den Umleitung geben. Geplant ist, die Gesamtwas die Behinderung der Verkehrssoll. Lediglich für den Einbau der Asder Ortslage vorgesehen. Die Abstimmun-Umleitungsverkehr sind erfolgt, die Belange Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 475 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Bearbeitungsstand von Anträgen zur Schwerbehinderung Seit vielen Jahren beschweren sich Antragsteller weise des Landesamtes für Soziales und Versorgung Diese Beschwerden nehmen stetig zu. Kritisiert zeiten von Erst- und Verschlimmerungsanträgen Häufig geht es auch um radikale Herabsetzungen gischen Erkrankungen nach Ablauf der fünfjährigen lich begründeten und wenig nachvollziehbaren dezu, Widerspruch einzulegen, der wiederum sen wird mit der Folge, dass die Antragsteller Klage um zu ihrem Recht zu kommen. Die Dauer der tet nicht nur die betroffenen Menschen, sondern Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: LASV in den letzten fünf Jahren gestellt, bearbeitet tragsteller entschieden? Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Die Feststellung eines Grades der Behinderung trächtigung bei der Teilhabe am Leben zu einem Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX). kologische Erkrankung) für sich allein gibt keinen rung. Entscheidend ist, inwieweit eine verminderte Funktionsfähigkeit den betroffenen Menschen beeinträchtigt. Um der persönlichen Betroffenheit werden, ermitteln die Mitarbeitenden des Landesamtes Sachverhalt in jedem konkreten Einzelfall, bevor Die Dauer eines einzelnen Feststellungsverfahrens Aufklärung des Sachverhaltes bestimmt, im Durchschnitt abgeschlossen. Die Landesregierung hat in ihrer sache 8/2182), ausführlich zum Schwerbehindertenfeststellungsverfahren tungsdauer ausgeführt. Ergänzend bleibt anzumerken, dass die Vorgehensweise rung (zum Beispiel nach onkologischen Erkrankungen Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 beim LASV und Antragstellerinnen über die Arbeits-(LASV) in Cottbus-Frankfurt (Oder). werden insbesondere lange Bearbeitungsim Bereich des Schwerbehindertenrechts. des Grades der Behinderung bei onkolo-Heilungsbewährung. Die oft unzuläng-Bescheide zwingen die Betroffenen gerazögerlich bearbeitet und häufig zurückgewievor dem Sozialgericht erheben müssen, Antrags- und Widerspruchsverfahren belasauch die öffentliche Hand. Wie viele Anträge wurden beim und abschließend zugunsten der An-Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: (GdB) beschreibt den Umfang der Beeinbestimmten Zeitpunkt (§ 152 Absatz 1 des Eine Krankheitsdiagnose (zum Beispiel on-Aufschluss über den Grad der Behindekörperliche, seelische oder geistige bei der Bewältigung des täglichen Lebens der oder des Antragstellenden gerecht zu für Soziales und Versorgung den ein Feststellungsbescheid erlassen wird. wird vor allem durch die notwendige ist ein Verfahren in drei Monaten Antwort auf die Kleine Anfrage 772 (Druck- und der Bearbeiin Fällen einer Heilungsbewäh- oder Transplantationen) der bundesgesetzlichen Grundlage des § 152 SGB IX und verordnungen entspricht. Hier wird der GdB für lung von Gesundheitsstörungen (insbesondere tionen innerer Organe) in Anbetracht der Ungewissheit höher bewertet, als es aus der bloßen Funktionsbeeinträchtigung des Zeitraums der Heilungsbewährung wird der chen körperlichen, seelischen oder geistigen Teilhabebeeinträchtigungen Die Entwicklung der in den letzten fünf Jahren nachfolgenden Tabellen 1 und 2 entnommen rung des Gesundheitszustandes (in der Regel werden, werden als Änderungsanträge bezeichnet. stellenden getroffenen Entscheidungen können werden. Unter einer Entscheidung zu Gunsten verstanden, in der ein GdB oder ein begehrtes ten. Tabelle 1 : Anträge im Feststellungsverfahren burg, nach Jahren) Anzahl der Anträge 2019 2020 Erstanträge 31 453 29 429 30 Änderungsanträge 27 063 24 395 24 Anträge gesamt 58 516 53 824 55 Tabelle 2 : Erledigungen im Feststellungsverfahren denburg, nach Jahren) Erledigung von Anträgen 2019 2020 Erstanträge 30 965 30 157 28 Änderungsanträge 26 471 25 479 23 Erledigungen gesamt 57 436 55 636 51 Entscheidungen zugunsten 43 723 42 357 39 - 2 der gemäß § 153 SGB IX erlassenen Rechtseinen begrenzten Zeitraum nach Behandbösartigen Neubildungen und Transplantaüber den künftigen Verlauf pauschal folgen würde. Nach Ablauf GdB überprüft und gemäß den tatsächlifestgestellt. gestellten und bearbeiteten Anträge kann den werden. Anträge, die in Folge einer Verändeaufgrund einer Verschlechterung) gestellt Die Anzahl der zu Gunsten der Antragder letzten Zeile der Tabelle 2 entnommen der Antragstellenden wird jede Entscheidung Merkzeichen neu festgestellt werden konnnach § 152 Absatz 1 SGB IX (Land Branden-2021 2022 2023 2024 2025 832 33 157 38 280 37 248 38 160 316 25 867 29 909 29 073 29 656 148 59 024 68 189 66 321 67 816 nach § 152 Absatz 1 SGB IX (Land Bran-2021 2022 2023 2024 2025 492 33 059 37 525 38 741 37 491 329 24 647 29 166 30 370 29 096 821 57 706 66 691 69 111 66 587 810 44 839 51 695 52 348 50 341 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 476 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Weiterentwicklung der Biosphärenreservate Im Rahmen des UNESCO-Programms „Der Biosphärenreservate mit dem Ziel eingerichtet, Menschen und der Biosphäre zu fördern. So ist vat Spreewald auf eine nachhaltige wirtschaftliche, ner jahrhundertealten Kulturlandschaft ausgerichtet. werden oft als das Tafelsilber der deutschen Einheit Ich frage die Landesregierung: Was sind die bei der geplanten Anpassung der Schutzzonenverordnungen? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Biosphärenreservate sind prägende Teile sind Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung der Menschen in den jeweiligen Regionen und Landesgrenzen hinaus, zum Beispiel bei den Übernachtungszahlen zeigen. Die Verordnungen sphärenreservate Schorfheide-Chorin und Spreewald noch 1990 erlassen. Das ist über 35 Jahre her enthaltenen Reglungen auf ihre Aktualität zu elle Rechtslagen anzupassen. Bei der Änderung der Verordnungen geht es der • Zukunftsfähigkeit und Perspektive der Region • die Vollzugstauglichkeit der Regelungen Zur Änderung der Verordnung zum Biosphärenreservat reits ein Entwurf erarbeitet, zu dem in Kürze Landkreisen erfolgen sollen, bevor erste förmliche Die Evaluierung der Verordnung zum Biosphärenreservat dieses Verfahren vorgesehen. Die Überarbeitung auch Anlass mit den Einwohnern der Biosphäre Verordnung ist ein notwendiger Ordnungsrahmen. Perspektiven der Menschen für eine wirtschaftliche Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 – Ziele der Landesregierung Mensch und die Biosphäre“ (MAB) werden eine ausgewogene Beziehung zwischen zum Beispiel die Arbeit im Biosphärenresersoziale und ökologische Entwicklung ei-Die Biosphärenreservate wurden und bezeichnet. Ziele der Koalition bzw. der Landesregierung Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: unserer nationalen Naturlandschaften. Sie im Land. Sie finden die Unterstützung erfahren auch große Anerkennung über die Naturtouristen aus aller Welt, wie auch die geben den rechtlichen Rahmen. Die Biowurden durch die letzte Volkskammer und deshalb ist es auch wichtig, die darin überprüfen und wo erforderlich auch an aktu-Landesregierung auch um die Aspekte: sichern und gewährleisten. Schorfheide-Chorin wird derzeit be-Abstimmungen mit dem Kuratorium und den Verfahrensschritte eingeleitet werden. Spreewald ist im Anschluss an einer solchen Verordnung ist dabei immer ins Gespräch zu kommen. Denn klar ist: die Aber das Miteinander in der Region, die Entwicklung in einer nachhaltigen Form, der Zusammenhalt der Menschen für die gemeinsame das, was man in einer Verordnung regeln kann. Wohnen, Erholung, Wirtschaften und Versorgen. Schutz der Natur die Verbindung des Menschen rung der natürlichen Ressourcen im Mittelpunkt zur Überarbeitung der Verordnung Gespräche Region, aber natürlich auch mit den Bürgerinnen planten Veränderungen äußern, statt. Die für die Kuratorien in den Biosphärenreservaten, in glied sind, sind uns dabei sehr wichtige Ansprechpartner. - 2 Zukunftsgestaltung ist viel mehr als Die Menschen brauchen Perspektiven für In Biosphärenreservaten steht neben dem mit dem besonderen Naturraum bei Wahder Entwicklung. Und deshalb finden auch meiner Verwaltung mit den Vertretern der und Bürgern, die sich kritisch zu den geden Vollzug verantwortlichen Landkreise und denen die Repräsentanten der Region Mit-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 477 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Was passiert mit dem Zuviel an aufgenommenen Für die Haushaltsaufstellung 2025 berechnete turkomponente mit -948,6 Millionen Euro, wobei nen Euro veranschlagt wurden. Die Ex-Post-Konjunkturkomponente Konjunkturkomponente sowie der Steuerabweichungskomponente gültigen Jahresabschlusses 2025 ermittelte die bedingte Nettokreditaufnahme von rund 705,5 komponente von 243,1 Millionen Euro. Das heißt, Euro höhere Kredite aufgenommen haben als Sachverhalt in der letzten Sitzung des Ausschusses 4. Juni 2026 nicht abschließend geklärt werden. Ich frage die Landesregierung: Wie ist sie mit Kreditaufnahme in Höhe von 238 Millionen Euro Regelungen umgegangen bzw. wo ist das Geld Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Nach Artikel 103 Absatz 1 der Verfassung des mit § 18 der Landeshaushaltsordnung (LHO) men aus Krediten auszugleichen. Ausnahmen lässig zur Berücksichtigung einer von der konjunkturellen lung (Satz 1, in Verbindung mit § 18a LHO) und gewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle che Finanzlage erheblich beeinträchtigen (Satz Um im Falle einer von der Normallage abweichenden nach §18a LHO die Höhe der zulässigen Kreditaufnahme burg für ein Konjunkturbereinigungsverfahren solidierungsländer orientiert und damit in wesentlichen fahren des Stabilitätsrates übereinstimmt. Zunächst komponente für den Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung junkturell bedingte Kreditaufnahmemöglichkeit pflichtung festlegt. Im Fall eines ökonomischen möglichkeiten eröffnet werden, während sich pflichtungen ergeben. Dies soll gewährleisten, Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 konjunkturellen Kreditmitteln? die Landesregierung die Ex-ante-Konjunkim Haushaltsgesetz letztlich -943,5 Milliowird aus der Ex-antebestimmt. Aus dem end-Landesregierung eine zulässige konjunktur-Millionen Euro bei einer Steuerabweichungsdie Landesregierung könnte 238 Millionen eigentlich gerechtfertigt. Leider konnte der für Haushalt und Finanzen am dem Zuviel an Mitteln aus der konjunkturellen für das Haushaltsjahr 2025 nach welchen geblieben? Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Landes Brandenburg (BbgVerf) in Verbindung ist der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahsind nach Artikel 103 Absatz 2 BbgVerf zu-Normallage negativen Entwickim Fall von Naturkatastrophen oder außerdes Staates entziehen und die staatli-2, in Verbindung mit § 18b LHO). negativen konjunkturellen Entwicklung zu bestimmen, hat sich Brandenentschieden, das sich am Verfahren der Kon-Punkten mit dem Überwachungsverwird dabei eine Ex-ante-Konjunkturberechnet, die die zulässige kon- bzw. die konjunkturell bedingte Tilgungsver-Abschwungs sollen somit Kreditaufnahmeim ökonomischen Aufschwung Tilgungsverdass sich konjunkturell bedingte Nettokreditaufnahmen und konjunkturell bedingte Tilgungsverpflichtungen hinweg ausgleichen. Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 Konjunkturkomponente für die landeseigene Umsetzung Basis gestellt. Die Berechnung der Produktionslücke arithmetischen Durchschnitts des geschätzten (= 30 Schätzungen) (und nicht wie bisher nur duktionspotenzials). Die bei der Haushaltsaufstellung ponente für das Haushaltsjahr 2025 betrug, ren, -948,6 Millionen Euro. Im Haushalt veranschlagt Die beim Jahresabschluss zu berechnende Ex-post-Konjunkturkomponente konjunkturbedingten Überschuss oder der zulässigen (§ 18a Absatz 5 LHO). Die ex post-Konjunkturkomponente junkturkomponente (§ 18a Absatz 3 LHO) (§ 18a Absatz 6 LHO). Die Steuerabweichungskomponente schen den bei der Haushaltsaufstellung für das nahmen aus Steuern, allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen zungszuweisungen zum Ausgleich besonders sächlich bei diesen Titeln im Haushaltsjahr verbuchten Auswirkungen von Rechtsänderungen zu bereinigen, berücksichtigt wurden und die bis zum Ende des sind. Insgesamt betrug die Steuerabweichungskomponente des Haushaltsjahres 2025 rund +243,1 Millionen auf der Basis des endgültigen Jahresabschlusses Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 705,5 nente in Höhe von -948,6 Millionen Euro plus +243,1 Millionen Euro). Für die Berechnung komponenten herangezogen, der sich auf Basis ter Berücksichtigung des arithmetischen Durchschnitts zials der letzten 10 Jahre (= 30 Schätzungen) Zum Jahresabschluss 2025 war zusätzlich zu HG 2025/2026 die folgende Festlegung getroffen strukturelle Kreditaufnahme zugelassen ist, ist nannten Beträge diese Kreditaufnahmemöglichkeit Gemäß § 2 Absatz 3 Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz Brandenburg für das Jahr 2025 eine strukturelle 459,6 Millionen Euro. Diese war gemäß § 2 Absatz nutzen. Für die konjunkturelle Kreditaufnahme der strukturellen Verschuldung – nach der oben junkturkomponente ein Betrag von rund 245,9 Jahresabschluss 2025 eine konjunkturelle Kreditaufnahme „Zuviel an Mitteln aus der konjunkturellen Kreditaufnahme“ - 2 über den Konjunkturzyklus wurde die Bestimmung der Ex-anteder Schuldenbremse auf eine neue erfolgte unter Berücksichtigung des Produktionspotenzials der letzten 10 Jahre auf Basis der aktuellen Schätzung des Proberechnete Ex-ante-Konjunkturkom- wie Sie in Ihrer Anfrage zutreffend ausfühwurden lediglich -943,5 Millionen Euro. entspricht dem konjunkturbedingten Kreditaufnahme besteht aus der ex ante-Kon- sowie der Steuerabweichungskomponente errechnet sich als Differenz zwijeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Ein- und Bundesergängeringer kommunaler Steuerkraft und den tat-Einnahmen. Die Differenz ist um die die bei der Haushaltsaufstellung nicht Haushaltsjahres kassenwirksam geworden zum endgültigen Jahresabschluss Euro. Zusammengefasst ergibt sich somit 2025 eine zulässige konjunkturbedingte Millionen Euro (= Ex-ante-Konjunkturkompo-Steuerabweichungskomponente in Höhe von wird dabei der Wert der Ex-ante-Konjunkturder Berechnung der Produktionslücken undes geschätzten Produktionspotenergibt. berücksichtigen, dass in § 2 Absatz 1 Satz 2 war: „Soweit durch Bundesrecht eine bis zur Höhe der in Satz 1 Nummer 2 gevorrangig zu nutzen.“ (StruKomLäG) ergab sich für Kreditaufnahmemöglichkeit in Höhe von 1 Satz 2 HG 2025/2026 vorrangig zu verblieb somit – bei voller Inanspruchnahme genannten Berechnung der ex post Kon-Millionen Euro. In dieser Höhe wurde zum in Anspruch genommen. Ein bestand dabei nicht. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 478 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Beeinträchtigungen der Kulturlandschaft des sätzlicher Wildnisgebiete In der ortsansässigen Bevölkerung des Spreewaldes Ausweisung zusätzlicher Wildnisgebiete eine gebots in Verbindung mit Problemen des Hochwasserschutzes Wäldern einhergehen wird. Ich frage die Landesregierung: Können Sie die freien, dass weitere Teile des Spreewaldes zu haft ohne menschliche Eingriffe verlaufenden Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Ich kann Ihre Anfrage sehr kurz beantworten. derlich, noch ist es beabsichtigt, weitere Wildnisflächen schaffen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Maßnahmen der Pflege der Fließe auch in bestehenden Wildnisgebieten Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 Spreewaldes durch die Ausweisung zuist die Sorge verbreitet, dass durch die unzulässige Beeinträchtigung des Teilhabe- und dem Absterben von Menschen im Spreewald von der Sorge be-Wildnissen im Sinn von Gebieten mit dauer-Naturprozessen erklärt werden.? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: Es ist weder aus rechtlichen Gründen erforim Spreewald einzurichten oder zu des Hochwasserschutzes oder auch umgesetzt werden können. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 479 des Abgeordneten Marlon Deter (AfD-Fraktion) Inanspruchnahme des Wohneigentumsprogramms Die ILB betreibt in Abstimmung mit dem Land von Wohneigentum für private Haushalte nach nutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR). spruchnahme. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele gramm im Sinne der Vorbemerkung und von entsprechenden welche Summen in Form von Darlehen und Zuschüssen? (seit Beginn des Programms bzw. der Vorgängerprogramme), inklusive der Anzahl, für wie viele Kinder diese Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Um möglichst breiten Bevölkerungsschichten möglichen, fördert das Ministerium für Infrastruktur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum dernisierung. Im Mittelpunkt stehen ein über 20 zende Zuschüsse, die den Weg ins Eigenheim tern. Ende 2025 wurde die Richtlinie evaluiert umfangreicher und bewährter Abstimmungsprozess Wohnen einschließlich der Wohnungswirtschaftlichen im Ergebnis dazu geführt hat, dass die Richtlinie angepasst ist. Familien mit Kindern haben einen mit zusätzlicher finanzieller Belastung einhergeht. zu lassen wurden die Zuschüsse für Kinder erhöht. es ein zusätzliches Darlehen von 5 000 Euro, Tilgungsnachlass von 10 000 Euro für jedes während Einführung der ersten Richtlinie im Jahr 1991 nem Fördervolumen von rund 1,33 Milliarden 1 Vgl. „Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau“, der-foerderprogramme/wohneigentum-erwerb-neubau-und-ausbau/, Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 der ILB Brandenburg ein Programm zur Förderung der Richtlinie zur Förderung von selbst ge-1 Hierzu stellen sich Fragen zur Inan-Empfänger(-familien) erhielten vom ILB-Pro-Vorgängerprogrammen bisher Bitte aufschlüsseln nach Jahren Darlehen und Zuschüssen, erfolgten. Minister für Infrastruktur und Landesplanung Wohnen in den eigenen vier Wänden zu er- und Landesplanung mit der Richtlinie zur den Bau, Erwerb sowie die nachhaltige Mo-Jahre zinsfreies Baudarlehen sowie ergän- oder die eigene Wohnung spürbar erleich- und fortgeschrieben. Vorausgegangen ist ein zwischen den Partnern im Bündnis für Verbände und dem Ministerium, der nun an die aktuellen Rahmenbedingungen höheren Bedarf an Wohnraum, was auch Um ihnen mehr Unterstützung zukommen Für jedes im Haushalt lebende Kind gibt einen Zuschuss von 10 000 Euro sowie einen der Bindungszeit geborene Kind. Seit wurden insgesamt 19 277 Haushalte mit ei-Euro unterstützt. in: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersichtabgerufen am 09.06.2026. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 480 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Grundwassermonitoring im Umweld von Baruth/Mark Dem Eigenbetrieb WABAU der Stadt Baruth/Mark laubnis zur Entnahme von Grundwasser aus dem nis gestattet Entnahmen von 7 000 m³/d. Zahlreiche grund fallender Grundwasserstände und neuer die Wasserressourcen am Standort Baruth noch werden, und befürchten künftige Nutzungskonflikte. Ich frage die Landesregierung: Wann wird der bis 2025 öffentlich einsehbar vorliegen? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Der Wasserversorger hat ein Grundwassermonitoring Behörde – hier dem Landesamt für Umwelt – solches Monitoring wird regelmäßig mit den Zulassungsbescheiden Wasserversorgung dienenden Grundwasserentnahmen Behörde zur Überwachung und im Bedarfsfall grundsätzlich nicht veröffentlicht. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat jede Person gesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG) zu Umweltinformationen. Die aktenführende Stelle Sie entscheidet dann unter Berücksichtigung des über Umfang, Art und Weise der Datenherausgabe. Öffentlich zugänglich sind die Daten der Grundwassermessstellen kunftsplattform Wasser. Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 wurde 2018 eine wasserrechtliche Er-2. Grundwasserleiter erteilt. Diese Erlaub-Bürger der Stadt sind vor dem Hinter-Industrieansiedlungen in Sorge, wie lange für die Versorgung der Bevölkerung reichen nächste Monitoringbericht für die Jahre 2023 Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: durchzuführen und der zuständigen die Ergebnisse turnusgemäß vorzulegen. Ein für die der öffentlichen beauflagt. Diese Daten dienen der zur Festlegung von Maßnahmen. Sie werden nach Maßgabe des Umweltinformationsauf Antrag einen Anspruch auf freien Zugang prüft den Antrag auf Datenherausgabe. Schutzes öffentlicher und privater Belange des Landes in der Aus-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 481 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Landesanteil an der Finanzierung des Neubaus Bergmann“ Wie der aktuellen Präsentation der Geschäftsleitung in der Landeshauptstadt Potsdam zu entnehmen der Bedarfsverringerungen an Flächen für stationäre plante Fläche von ca. 75 000 Quadratmeter auf sich entsprechend der Finanzbedarf für einen Von geschätzt einer Milliarde Euro verbleiben 750 Millionen Euro ohne Einrechnung weiter steigender Das Land Brandenburg hatte bereits für einen 1 zugesagt. Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang baren, erheblichen Deckungslücke im Landeshaushalt zielle Beteiligung des Landes am Neubau des Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Für den avisierten Neubau stehen verschiedene die kombinierbar sind. Neben der Nutzung der Teile der förderfähigen Vorhaben aus dem Transformationsfonds wären auch Finanzierungsmöglichkeiten der der Träger verantwortlich. Das Ernst-von-Bergmann Klinikum Potsdam hat formationsfonds in Höhe von insgesamt rund 176 Gesprächen mit der Geschäftsführung des Ernst-von-Bergmann die Förderfähigkeit des Neubauvorhabens aus fonds hingewiesen, wenn eine Konzentration lagerung von Gebäuden auf ein neues Grundstück. pauschale (IVP), die Krankenhausträger vom Bergmann Klinikum Potsdam erhielt im Jahr 1 Vgl. „Ministerin stellt Geld für neue Bergmann-Klinik dam/landeshauptstadt/ministerin-stellt-geld-fur-neue-bergmann-klinik-in-aussicht-wird-potsdams-berlinerstrasse-kunftig-untertunnelt-15180150.html (27.01.2026), Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 des Potsdamer Klinikums „Ernst von des Klinikums „Ernst von Bergmann“ ist, sinkt aufgrund des allgemeinen Trends Krankenhausbehandlungen die geca. 55 000 Quadratmeter. Damit verringert Neubau des Klinikums als Maximalversorger. allerdings immer noch geschätzt 650 – Bau- und Baufinanzierungskosten. Neubau des Klinikums 200 Millionen Euro verringert sich angesichts einer absehin den kommenden Jahren die finan-Klinikums? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, jährlichen Investitionspauschale könnten gefördert werden. Zudem ILB denkbar. Für die Gesamtfinanzierung ist bislang Anzeigen für Mittel aus dem Trans-Millionen Euro gestellt. In den zahlreichen und der Stadt wurde auf Mitteln des Krankenhaustransformationsvon Leistungen erfolgt und nicht nur eine Ver-Hinzu kommt die jährliche Investitions-Land Brandenburg erhalten. Das Ernst-von-2025 IVP-Mittel in Höhe von insgesamt in Aussicht“, in: https://www.tagesspiegel.de/potsabgerufen am 12.06.2026. 14,03 Millionen Euro. Grundsätzlich gilt bei dieser ger können die Mittel auch für größere Vorhaben - 2 Investitionspauschale: Krankenhausträüber mehrere Jahre ansparen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 482 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Illegale Wolfsabschüsse mit behördlicher Unterstützung? Seitens des Artenschutzbüros Unteres Odertal, 10.06.2026 Hinweise erreicht, dass der Landkreis widerrechtliche Abschussgenehmigung für ein penaufzucht ausgestellt hat. Das LfU Brandenburg bekannt, dass der Weideschutz im Zusammenhang schehen nicht vollumfänglich gewährleistet war. solch einem Szenario rechtswidrig. Die Welpen entierungslos in Siedlungsgebiete geraten. Dafür ckert, sondern nur dafür, um in berechtigten Fällen ständen wäre die Gefahr einer raschen Ausrottung Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert illegaler behördlicher Entscheidungen im Landkreis Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Im Landkreis Uckermark haben wir es mit einer letzten und im laufenden Jahr sind besonders Schafhaltungen durch Wölfe aufgetreten, bei schwer verletzt wurden. Zuletzt kam es auch schutz. Diese wurden erkennbar von Wölfen verursacht, überwinden. Es war schon immer klares Ziel im den Wölfe (Springerwölfe) zu entnehmen. Daher setzung der brandenburgischen Wolfsverordnung wurde – für die betroffene Region im Raum Schwedt gestellt. Die entsprechenden Jagdausübungsberechtigten Rahmen dieser Maßnahme ist aber kein Wolf Mit Übernahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht kreis für die jagdrechtliche Genehmigung der Schadenssituation hat sich zwischenzeitlich nicht mert. Der Landkreis Uckermark hat daher eine liegt uns mittlerweile vor. Dem Landkreis ist schuss eines Wolfes in Umsetzung der Genehmigung aus, dass der Landkreis dafür Sorge trägt, dass Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 Außenstelle Vorpommern, haben uns am Uckermark im Land Brandenburg eine Elternpaar Wölfe während der Zeit der Welhätte der Entnahme zugestimmt, Es sei mit dem vorausgegangenen Rissge-Beide Elternteile zu entnehmen wäre in würden verenden oder gegebenenfalls orihat die EU den Schutzstatus nicht gelohandeln zu können. Unter diesen Umder Art in Deutschland absehbar. sie sich zu den vorgebrachten Vorwürfen Uckermark? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: besonderen Schadenssituation zu tun. Im häufige und schwerwiegende Rissvorfälle in denen im Einzelfall viele Tiere getötet oder zu Übergriffen trotz empfohlenem Herdendie gelernt haben, Elektrozäune zu Wolfsmanagement, solche schadenstiftenhatte das Landesumweltamt noch in Um-– bevor der Wolf ins Jagdrecht überführt die Entnahmevoraussetzungen festwaren benannt und informiert. Im erlegt worden. ist seit 02.04.2026 nunmehr der Land-Wolfsbejagung zuständig. Die entsprechende gebessert, sondern dramatisch verschlimjagdrechtliche Genehmigung erlassen. Diese nach Kenntnis des MLEUV bislang kein Abangezeigt worden. Wir gehen davon den Anforderungen des Jagdrechts in Bezug auf den Elterntierschutz entsprechend Rechnung hin bestehenden besonderen Situation in der digen Behörden eine Abwägung nach pflichtgemäßem massive Tierleid von zahlreichen Nutztieren und gegen das mögliche Leiden von Wolfswelpen In der Entscheidung des Landkreises sehe ich schen Wolfsbestandes, da die Entnahme schadenstiftender Grenzen bewegt, noch einen Verstoß gegen FFH-Richtlinie. Diese lassen in begründeten Fällen mentmaßnahmen zu, die wir nunmehr über das - 2 getragen wird. Denn in dieser weiter-Uckermark kann und muss durch die zustän-Ermessen getroffen werden: das die Verpflichtung, Schäden abzuwenden sofern Elterntiere erlegt werden. weder eine Gefährdung des brandenburgi-Wölfe sich in überschaubaren die EU rechtlichen Rahmenregelungen der ausdrücklich Ausnahmen bzw. Manage-Bundesjagdrecht regeln. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 483 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Zustand der Brücke auf der L 525 zwischen Bereits seit mehr als einem Jahr ist die Brücke schau (Spreewald) verengt. Ziel dessen ist die renden Verkehrsbeeinträchtigungen sind aus mehreren die Stadt Vetschau das südliche Tor zur Tourismusregion ternehmen vor Ort auf eine intakte Infrastruktur Standortvorteil für die Ansiedlung von Unternehmen. Ich frage die Landesregierung: Welche Pläne ckenabschnitts? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die bestehende Brücke über die ehemalige Kohlebahn schen Repten und Vetschau wird zurückgebaut. desstraße in diesem Bereich vorgesehen. Mithin schlossen und die Streckenplanung befindet ca. 1 km lange Streckenabschnitt der Landesstraße tiggestellt, sodass die Verbindung zwischen Repten Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 Repten und Vetschau (Spreewald) auf der L 525 zwischen Repten und Vet-Entlastung der Brücke. Die daraus resultie-Gründen kritikwürdig. Zum einen ist Spreewald, zum anderen sind Unangewiesen bzw. ist diese ein maßgeblicher gibt es für die Sanierung des genannten Stre-Minister für Infrastruktur und Landesplanung im Zuge der Landesstraße 525 zwi-Es ist eine dauerhafte Verlegung der Lanist die Baufeldfreimachung hierfür abgesich im fortgeschrittenen Stadium. Der neue, wird vor dem Rückbau der Brücke fer- und Vetschau dauerhaft nutzbar bleibt. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 485 des Abgeordneten Falk Peschel (BSW-Fraktion) Pädagogische Fachkräfte im Bereich Hilfen Hilfen zur Erziehung leben von Beziehung, Vertrauen pädagogische Fachkräfte (wie Heilpädagogen, Sonderpädagogen) sowie staatlich anerkannter zungsangebote stärken, Familien individueller Jugendhilfe professionell begegnen. Nicht allein die Qualität einer Hilfe, sondern die Fähigkeit, aufzubauen und Entwicklungsprozesse nachhaltig menvereinbarungen sind nicht alle pädagogische hung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII als Profession raussetzungen erschweren in vielen Regionen können zu längeren Wartezeiten sowie eingeschränkten führen. Bleiben in den Hilfen zur Erziehung nach chelor in Soziale Arbeit und Heilpädagogen als der Familien durch den herrschenden Fachkräftemangel Landkreisen, die weiter von Berlin entfernt sind, besonders schwer zu finden. Viele orientieren Versorgungslücken entsprechend größer werden. Berufsgruppen wie Lehramtspädagogen, Sonderpädagogen, logen sowie staatlich anerkannter Erzieher als mäß §§ 27 ff. SGB VIII bereits aus dieser Perspektive hilfebedürftige Familien und Kinder aufgrund nicht so schnell Hilfe erfahren, wie es durch die Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie kräftemangels die Möglichkeit, staatlich anerkannte tere pädagogische Fachkräfte unter bestimmten zungen für Tätigkeiten im Bereich der Hilfen zur Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Einrichtungen der teilstationären und stationären triebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Dabei regelt Voraussetzungen im Hinblick auf die Eignung vorliegen müssen. Im Bundesrecht werden dungsnachweise als Voraussetzung benannt, Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 zur Erziehung und fachlicher Vielfalt. Die Einbindung Sozialpädagogen, und/oder Lehramts- bzw. Erzieher würde die Qualität der Unterstütbegleiten und dem steigenden Bedarf in der die Berufsbezeichnung entscheidet über Familien wirksam zu erreichen, Beziehungen zu begleiten. In den beschlossenen Rah-Berufsgruppen in den Hilfen zur Erzieaufgenommen. Die derzeitigen Zugangsvodie Gewinnung geeigneter Fachkräfte und Wahlmöglichkeiten für Familien §§ 27 ff. SGB VIII nur Sozialpädagogen/Ba-Profession zugelassen, wird die Versorgung immer schwieriger werden. In den sind Sozialpädagogen und Heilpädagogen sich an den Ballungsräumen, wodurch die So macht die Aufnahme pädagogischer Kindheitspädagogen, Psycho-Profession in den Hilfen zur Erziehung ge-Sinn. Sonst ist zu befürchten, dass der aktuell bestehenden Einschränkungen Öffnung eigentlich möglich wäre. bewertet sie vor dem Hintergrund des Fach-Erzieherinnen und Erzieher sowie wei-Qualifikations- und Fortbildungsvorausset-Erziehung gemäß SGB VIII anzuerkennen? Minister für Bildung, Jugend und Sport die Hilfen zur Erziehung benötigen eine Be-§ 45 Abs. 3 Nummer 2 SGB VIII, welche des in den Einrichtungen tätigen Personals unter anderem aufgabenspezifische Ausbiljedoch keine bestimmtem Ausbildungs- bzw. Studienabschlüsse gefordert. Landesrechtlich insoweit, welche Berufs- bzw. Studienabschlüsse Nachweis ausreichen. Dort sind staatlich anerkannte geeignete pädagogische Fachkräfte in den Einrichtungen Daraus folgt, dass für staatlich anerkannte Erzieherinnen der weiteren konkret benannten Ausbildungs-Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in den Einrichtungen sätzliche Qualifikation und/oder Fortbildung nicht Personal muss vielmehr für die konkrete Aufgabe in Ansehung des konkreten Angebots einer kann das Angebot eine zusätzliche Fortbildung ist aber nicht abhängig vom ursprünglichen Ausbildungsorientiert sich am Bedarf im Einzelfall je nach - 2 wurde dies konkretisiert: § 80 BbgKJG regelt grundsätzlich als aufgabenspezifischer Erzieherinnen und Erzieher explizit als der Hilfen zur Erziehung benannt. und Erzieher sowie für Inhaber bzw. Studienabschlüsse zur Aufnahme der der Hilfe zur Erziehung eine zuzwingend erforderlich ist. Das eingesetzte geeignet sein. Dies ist in jedem Einzelfall Einrichtung einzuschätzen. Gegebenenfalls oder Qualifikation erforderlich machen. Dies bzw. Studienabschluss, sondern Angebotsgestaltung. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 486 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Tierseuchenkasse weiterhin zahlungsfähig? Mit der Ersten Änderung des Erlasses zur Gewährung Tierseuchenverhütung und -bekämpfung sowie 30. April 2026 senkte das Ministerium für Landbraucherschutz des Landes Brandenburg die wesung nach amtlich angewiesener Tötung des Tierseuche von vormals 70 % auf 50 % ab. Die damit begründet, dass seit Oktober 2025 im Geflügelpest bei Enten, Hühnern, Gänsen und ruar 2026 die seit 30 Jahren erstmals wieder dere bei Hühnern und Puten, ein drastisches Vorlage 8/2026 vom 30. April 2026 wird der Ausschuss informiert, dass die Tierseuchenkasse mitgeteilt nächsten Wochen mit Erstattungsleistungen in davon 13 000 000 Euro auf das Land entfallend, Ich frage die Landesregierung: Wie werden die nach der Absenkung des Beihilfesatzes von 70 weiterhin ausfinanziert? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Tierseuchenkasse zahlt im Falle eines Tierseuchenausbruches Form von Entschädigungen und Beihilfen an in dem erwähnten „Erlass zur Gewährung von verhütung und -bekämpfung sowie zur Verbesserung Tierseuchenkassenbeirat hatte in einer Sitzung amtlich angewiesene Maßnahmen zur Reinigung, amtlich angewiesenen Bestandsräumung nach zu senken. Dies wurde mit der Ersten Änderung von meinem Haus umgesetzt. Für die Gewährung entsprechenden Antrag bei der Tierseuchenkasse Die Absenkung der Beihilfe zur Reinigung und men, die momentan von meinem Haus in Zusammenarbeit prüft werden, um eine Lösung für die angespannte kasse zu finden. Die Zahlungsfähigkeit bleibt Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 von Beihilfen für Maßnahmen zur zur Verbesserung der Tiergesundheit vom und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Ver-Beihilfe für Reinigung, Desinfektion und Ent-Tierbestandes im Falle des Ausbruchs einer Absenkung wurde seitens des Ministeriums Land Brandenburg mehrere Ausbrüche der Puten auftraten und zusätzlich ab Febaufgetretene Newcastle Disease, insbeson-Seuchengeschehen verursachte. In der MdFfür Haushalt und Finanzen darüber habe, dass nach derzeitigem Stand in den einer Größenordnung von 26 000 000 Euro, zu rechnen sei. Erstattungsleistungen der Tierseuchenkasse % auf 50 % durch diese kompensiert bzw. Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: Erstattungsleistungen in den betroffenen Tierhalter. Die Beihilfen sind Beihilfen für Maßnahmen zur Tierseuchender Tiergesundheit“ festgelegt. Der am 15.04.2026 beschlossen, die Beihilfe für Desinfektion und Entwesung nach einer Ausbruch einer Tierseuche von 70 auf 50 % des Beihilfe-Erlasses vom 30. April 2026 dieser Beihilfe muss der Tierhalter einen stellen. Desinfektion ist eine von mehreren Maßnahmit dem Finanzministerium gefinanzielle Situation der Tierseuchen- als oberstes Ziel erhalten. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 487 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Windenergienutzung im Windvorranggebiet gienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming In der Sitzung des Ausschusses für Land- und cherschutz am 3. Juni 2026 berichtete das Ministerium nehmigungsverfahren für Windenergieanlagen der Antrag zur Errichtung von vier Windenergieanlagen migungsbehörde abgelehnt worden ist. Zum Grund der Vertreter der Landesregierung keine Aussagen Ich frage die Landesregierung: Aus welchen konkreten kehrssicherheit betreffenden) Gründen erfolgte von vier Windenergieanlagen im 50.101.00/25/1.6.2V/T12)? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Der Genehmigungsantrag wurde aufgrund erheblicher lehnt. Aus der Stellungnahme der Gemeinsamen burg (LuBB) ergab sich, dass die DFS GmbH mung zu den Anlagen Nr. 1 bis 3 zu versagen chen Auswirkungen auf die Abwicklung des IFR Brandenburg (BER) und am Verkehrslandeplatz Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 36 des Sachlichen Teilplans Windeneer-Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbrauunter dem TOP 16 Stand der Geim Windvorranggebiet 36 bei Siethen, dass von der zuständigen Landesgenehder Ablehnung konnten ad hoc seitens getroffen werden. (dem Vernehmen nach die Luftverdie Ablehnung des Antrags zur Errichtung Windvorranggebiet 36 (Reg.-Nr.: Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: flugbetrieblicher Bedenken abge-Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandendringend empfahl, die luftrechtliche Zustimwegen der sich dadurch ergebenden erhebli-Flugbetriebs am Verkehrsflughafen Berlin Schönhagen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 488 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Sanierung der Horstwegbrücke Nach der Antwort der Landesregierung ist es die Nuthestraße in Potsdam den Verkehrsteilnehmern gung steht. Bei der Baumaßnahme an der Brücke zögerungen gekommen. Immerhin konnte die 2. Juni 2026 dem Verkehr wieder uneingeschränkt Auskunft des MIL ist es „aufgrund der baulichen kommen“. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Nachträge Zuge der Brückensanierung über den Horstweg Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Für die angefragte Baumaßnahme sind für die Straßenwesen bislang keine Nachträge wirksam Nachtragsangebote des Auftragnehmers vor. Prüfung durch die zuständige Straßenbaubehörde. ist erst nach Abschluss der Prüfung möglich. Eingegangen: 18.06.2026 / Ausgegeben: 18.06.2026 für das MIL von besonderer Bedeutung, dass in einem guten Zustand zur Verfüam Horstweg ist es zu erheblichen Ver-Brücke am 33. Tag des Mai 2026, also am zur Verfügung gestellt werden. Nach Verzögerungen zu keinen Mehrkosten gemit welchem Kostenvolumen hat es im in den Jahren 2025 und 2026 gegeben? Minister für Infrastruktur und Landesplanung Jahre 2025 und 2026 beim Landesbetrieb geworden. Es liegen gegenwärtig zwei Diese befinden sich derzeit in der fachlichen Eine belastbare Aussage zu den Kosten
